Attribut:Bemerkung

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*erste Abstimmung 3 Ja 2 Nein 1 Enthaltung * Elex und Angelo haben dagegen gestimmt. Ansgar hat sich enthalten * Aufgrund eines Missverständniss betreffend der Nutzungsbedingungen wird dieser Punkt NEU abgestimmt.   +, -  +, Aus der Diskussion: * Luftballons ** benötigen Gas oder Stangen * Buttons ** evtl. ist das selbst produzieren werbewirksamer/Oldschool * Kugelschreiber ** 2000€ Budget werden freigegeben, die genaue Aufteilung setzt der Vorstand nach Eingang eines Angebots fest  +,
-  +, Antrag ist kein wirklicher Antrag Die genannten Alternativen wurden diskutiert KVs sollen Bedarf beim LVOR-Anmelden und dieser berücksichtigt ihn bei Sammelbestellungen  +, Der Lvor wird versuchen zunächst eine interne Klärung innerhalb der Partei herbeizuführen, weiß allerdings nicht ob sich der Dateschutzbeauftragte des Bundes dafür veratwortlich fühlt und Auskunft erteilt  +
*einstimmig angenommen *Gerhard legt das Geld zück **Konto für Spenden: **Sparkasse Koblenz **BLZ: 570 501 20 **Kontonr: 185512 **Verwendungszweck: LGS-RLP   +, einstimmig angenommen Ansgar kümmert sich um die Bestellung fertige Buttons können bei Ansgar "bestellt" werden Buttonmaschine kann auch an KVs / RGs verliehen werden um eigene Buttons zu produzieren  +
-  +, Laut Aussage des Schatzmeisters vom LPT wurden die Beiträge überwiesen, bitte bestätigt uns, das die Gelder bisher NICHT eingegangen sind.  +
-  +, Zur Klärung LPT und Situation im KV Trier  +
-  +, Angelo informiert den Buvo / stellt Antrag  +, Angelo kümmert sich um die Kommunikation zum Buvo  +
(Antrag wurde der Form halber angenommen, da er vor Festlegung des vorherigen Antrags einging)  +
-  +, Der LVOR ist nicht befugt Kompetenzen des Schatzmeisters zu übertragen. Werner steht Gerhard jedoch bereits zur Seite und entlastet ihn bei seinen Aufgaben.  +, Der LVOR sieht sich als nicht zuständig, da das LSG unabhängig arbeitet. Die Streitparteien können jederzeit selbst Auskünfte zum Verfahren anfordern. Auszug aus der Schiedsgerichtsordnung: SGO §6 Abs. (5) Während eines Verfahrens haben Richter ihre Arbeit außerhalb der Richtergremiums nicht zu kommentieren. Es sind nur offizielle Stellungnahmen gegenüber den Streitparteien zugelassen.  +,
-  +, Der Antrag entspricht nicht den Vorgaben der Geschäftsordnung. Bitte entsprechend neu einreichen.  +, Der flexibel ausgestaltete Antrag von Martin K. wird bevorzugt. Angelo fragt nach einem Gesamtpaket bei Abgeorndetenwatch.de an  +,
-  +, - Ingo schickt die Info an die Kandidatenliste (rlp-landesliste@lists.piratenpartei.de)  +, Klaus Brand hat bereits bestellt. Klaus werden daher die bereits entstandenen Kosten für die Bestellung erstattet.  +
Allerdings muss das Formular von Ansgar noch zwingend nachgereicht werden. Link zum Formular: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/e/e1/Reisekostenformular.pdf  +
-  +, Angelo passt die GO an  +, Bis zum Buchstaben W wurden alle Mahnungen bereits per Mail versendet. Werner prüft bis morgen abend nochmal, ob alle Mitglieder mit Nachnamen W-Z die laut Ansgar zahlungssäumig sind tatsächlich noch Mitglied sind und Ansgar schickt die Mahnungen erst raus, wenn das geklärt ist.  +
-  +, 11. April 2011: Der Eil-Antrag von SlickRights wurde im Umlaufverfahren abgelehnt mit 4 Nein Stimmen und einer Enthaltung. 2 Vorstandsmitglieder haben keine Stimme abgegeben.  +, Umlaufbeschluss vom 10.04.2011  +
-  +, Begründung: Das LSG RLP möge sich mit diesem Anliegen bitte an den Landesfinanzausschuss wenden (lfa@piraten-rlp.de), damit dieser ein festes Budget im Haushaltsplan einstellen kann.  +, Ingo: Dagegen, Heiko: Dafür, Roman: Dafür, Ansgar: Dagegen  +
-  +, Konkrete Konzeptvorschläge der Bundes-IT fehlen z.Zt noch, Spenden werden aktuell u.A. hier gesammelt: http://everywhere.de.pledgebank.com/OperationNoSPOF  +
-  +, Ingo zieht den Antrag zurück und wird ihn dem nächsten Vorstand stellen  +
-  +, Dieser Antrag wird von Roman zurückgezogen  +, Dieser Antrag wird von Roman zurückgezogen.  +
Einladungen werden heute versandt.  +
-  +, Der Antrag ist vertagt mit Recherche-Auftrag an interessierte Piraten, da nächster CSD nicht ansteht und Zeit schon sehr fortgeschritten.  +, Die Idee wird wohlwollend aufgenommen, aber nicht als originäre Vorstandsaufgabe gesehen. Um die Umsetzung kümmern sich als interessierte Piraten: Heimdall, Ben, Heiko, Michael  +,
-  +, Bisher sind keine Unterlagen zu dem Antrag eingegangen. Werden die Unterlagen nachgereicht, kann der Antrag erneut eingereicht und abgestimmt werden.  +, Bitte beachten: Für diesen Beschluss ist ein eindeutiges Meinungsbild der Liste erforderlich siehe http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Einrichtung  +
-  +, satinternet, Sat Internet Services GmbH  +
-  +, Die Einordnung in den Haushalt kann durch den Schatzmeister im Rahmen seiner normalen Tätigkeit vorgenommen werden. Sollte er hiermit Probleme sehen, ist ihm bereits ein Veto-Recht eingeräumt. Darüberhinaus regt der Landesvorstand eine grundsätzliche Überarbeitung der Satzung – nicht nur in diesem Punkt – an. Abgestimmt darauf wird der Vorstand auch seine Geschäftsordnung und sonstige Regelungen überarbeiten.  +, siehe oben  +,
https://rlp.piratenpad.de/AusschreibungBarcampsUndParteitage  +,    +
Die Diskussion mit einigen Anmerkungen ist noch unter http://silvan.piratenpad.de/reisekostenerstattung zu finden.  +,    +
Die Diskussion mit einigen Anmerkungen ist noch unter http://silvan.piratenpad.de/reisekostenerstattung zu finden.  +, Vollständiger Antrag soll zur nächsten Sitzung vorgelegt werden.  +, satinternet, Sat Internet Services GmbH  +,
Delegiert an AG Presse  +, Die Aufkleber überkleben den nicht mehr aktuellen Teil zur LTW2011. Leider stehen sie ca 1mm über, das kann umgeschlagen oder vorher mit einer Schneidmaschine abgeschnitten werden.  +, Die Maschine könnte auch Untergliederungen zur Verfügung stehen und der Betrieb zusammen mit den auf der ML angebotenen Druckern an eine Gliederung oder eine Regionalgruppe ausgeschrieben werden. Damit könnten wir Schatzmeister und Gensek entlasten und gleichzeitig unsere Mitglieder besser einbinden.  +,
Alle Schriftstücke, die unter LaVo-Briefkopf versendet werden, werden in ein Pad gestellt und i.A. nach Genehmigung durch den Landesvorsitzenden versendet. Ohne Okay, kein Versand. Anmerkung Johannes: Ich bin grundsätzlich gegen  derartige Beauftragungen für Einzefälle.  +, Die Maschinen sind anscheinend immer noch bei Otmar und Ansgar.  +, Handwerklich gesehen ist das keine Beschlussvorlage und nicht nachvollziehbar. (Anmerkung J. Thon)  +
Ingo schlägt vor, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren.  +, Per Umlaufbeschluss angenommen, bei der Sitzung verbindlich geworden.  +
Alte Auschreibung vom 13.6.2010: https://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=RP:Jobb%C3%B6rse&oldid=731123  +, Es wird noch einmal auf die Ausschreibung mit kurzer Frist hingewiesen.  +
Momentan besitzt der LV keine professionellen Infostände. Im Hinblick auf die Bundestagswahlen ist die Anschaffung einer größeren Zahl an Infoständen angedacht. Hierfür werden noch Recherchen und Rücksprachen mit KV,  Stammtischen/Piratentreffen und anderen LV stattfinden.  +
Intention des Antrages ist grundsätzlich nicht verkehrt, jedoch ist es notwendig zuerst die Vorgehensweise bezüglich der Listenaufstellung (und damit zusammenhängend den LPT 2012.2) zu beschließen. Danach sollten zeitnah die LPT 2013 ausgeschrieben werden.  +, Wird wieder vorgelegt, wenn Überblick über Finanzen besteht.  +
Es wird abgewartet, bis Lars einen Überblick über die Finanzen hat.  +, Ob Werner mitkommt weiß ich nicht, er meldet sich nicht. Britta hat sich  laut Lars bereit erklärt.  +, Zunächst gab es einen zweiten Bewerber für den Materialwart, der nach Diskussion  seine Bewerbung zurückgezogen hat.  +,
Ursprünglicher Antrag enthielt die Einspeisung der Mail-Adresse ins Ticket-System. Da der Antragsteller nicht anwesend war, ist dies vom Vorstand angepasst worden, da die Notwendigkeit hierfür nicht gesehen wurde.  +, Webseite auch: http://Deichufer.de  +
Bitte an den LPT erneut stellen! Der Vorstand ist für programmatische Anträge dieser Art nicht der richtige Adressat.  +, Es gibt einen Beschluss, eine Lime-Survey-Umfrage zu diesem Thema zu machen. Der Antrag wird als mehr als deutlicher Hinweis genommen, dass das Thema äußerst dringend ist.  +, Im Originalprotokoll muss das Mitglied zugeordnet werden können, z.B. durch Mitgliedsnummer o.ä. Der Vorstand kann den Vorgang im OTRS finden: [https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=8046 #1008050]  +,
Budget Öffentlichkeitsarbeit & Werbemittel sind 1700 Euro noch frei. Ausgabe ist die Ausgabe vom 22.08.2012  +, Diskussion, ob unspezifiziert alle Dokumente angefordert werden soll, oder ob vorher eine spezifische Dokumentliste erarbeitet werden soll. Genauer Antrag wird am 20.08. um 20 Uhr beim Treffen im Raum Politikforum im NRW-Mumble besprochen  +, pshop.igelity.de  +
Der eventuelle Beschluss eines neuen Logos ist Sache des Landesparteitags. Auch der Aufruf zum Einreichen für Vorschläge würde bereits eine Vorentscheidung durch den Landesvorstand bedeuten. Piraten, die Interesse an einem neuen Logo haben, können zu Vorschlägen selbständig aufrufen und diese dem LPT zur Abstimmung geben.  +
Es wird auf den angenommenen Antrag 3 zum gleichen Thema verwiesen.  +
Heiko stellt fest, dass er diesen Vorschlag mit den Piraten vor Ort verhandelt hat und Vincent diese von ihm selbst vorgeschlagene Vorgehensweise hier abgelehnt hat, da er Variante 3, welche erst auf der Vorstandssitzung selbst vorgestellt wurde, präferiert.  +, Heiko zieht sich aus der Vermittlung in dieser Sache zurück.  +
Siehe Diskussion oben  +,   Siehe oben. Gemäß Bundessatzung muss zunächst eine Anhörung gewährt werden. Danach wird der Landesvorstand entscheiden.  +
Antrag wird umformuliert in der nächsten Sitzung neu eingereicht.  +, Wird erst auf der nächsten Sitzung behandelt da nicht fristgemäß eingegangen und Schatzmeister nicht anwesend.  +
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, weil die Region nicht näher definiert wurde (Wahlkreis, Landkreis oder tatsächlich Region?) und der Landesvorstand die Stelle gerne vorab ausschreiben möchte.  +, Maik lässt die Flyer dann zu Gerd schicken  +
-  +, Der Antrag wurde nach Diskussion abgelehnt. Es soll ein Team gebildet werden, dass zukünftig erweitert wird. Aufgrund der geringen Teamgröße wird es nicht für notwendig erachtet, Strukturen zu etablieren. Dies kann bei zunehmender Teamgröße erfolgen.  +, Der Landesvorstand lässt dem Benutzer ein Schreiben per E-Mail mit Hinweis auf die datenschutzrechtlichen Aspekte sowie seine Wortwahl auf der Mailingliste zukommen, mit der Bitte um Rücksichtnahme  +,
Die Außenwirkung von Pads ist sehr begrenzt. Es ist allgemein üblich, dass auch veraltete Pads zur Dokumentation der Vergangenheit erhalten bleiben. Der LV ist weder durch den Betrieb der Infrastruktur noch in anderer Weise involviert. Ein ähnlicher Antrag wurde bereits im KV Koblenz/Mayen-Koblenz abgelehnt. Vincent lehnt eine Abstimmung über solche Anträge grundsätzlich ab.  +, In diesem Jahr findet keine PShop-Aktion mehr statt. Desweiteren haben wir gerade eine größere Bestellung durchgeführt. Die zurückgestellten Beiträge sind für eine Verwendung auf Antrag aus der jeweiligen Region vorgesehen.  +
BPT 11/12.05.13 berücksichtigen  +, Bitte Anträge einreichen, die fertig zur Abstimmung sind! Der Vorstand wird in der nächsten Sitzung das Barcamp ausschreiben.  +, Die Regionalgruppe Worms wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Kostenübernahme künftig vor der Beantragung an den LVor zu richten sind.  +,
Der Vorstand hat Admin-Rechte im Rheinland-Pfalz-Bereich des Mumble-Servers und die Einrichtung kann formlos organisiert werden.  +
Beauftragung müsste zunächst ausgeschrieben werden, sollte die Zuständigkeit für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb enthalten und diesbezüglich genauer spezifiziert sein. Es gibt Überschneidungen mit der AG Event und die im aktuellen Antrag beschriebenen Tätigkeiten sind zum großen Teil auch ohne Beauftragung durch den Vorstand möglich.  +, Bei Bedarf kann das Budget später noch durch LaVor-Beschluss erhöht werden.  +
Anfrage/Antrag: https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=38049 (Ticket-Nr. 1038079)  +, Antrag: https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=38088 (Ticket-Nr. 1038118) Solche Anträge bitte generell ''vor'' der Veranstaltung stellen.  +, Antrag: https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=38059 (Ticket-Nr. 1038089) Zugänge zum Contao-System und Unterseiten unterhalb piraten-rlp.de können mit der AG Website ohne Beschluss umgesetzt werden. Eigene Seiten mit völlig eigenem Design sollten außerhalb realisiert werden.  +,
Ausschreibung erfolgt mit 8 Tagen Frist, Entscheidung soll bei der nächsten Vorstandssitzung fallen.  +, Eventuell muss Patrick noch eine Datenschutzbelehrung machen  +, Piraten sollten dort definitiv aktiv auftreten, damit Unterstützung gewährt wird.  +
Die Finanzräte werden gebeten nach Möglichkeiten Fahrgemeinschaften etc. (auch mit anderen LVs) in Anspruch zu nehmen.  +, Die Queue in OTRS soll "Technik" heißen  +, Es wurde ein Budget für beide Finanzräte beschlossen. (Antrag 6)  +,
Siehe Ticket #1046393  +,    +
Das Budget von 12.000 EUR aus dem Antrag vom 27.5. soll damit aufgehoben sein. Um letzte Unklarheiten zu beseitigen wird dies durch Beschluss unten noch einmal klargestellt.  +
Antrag erst nach Ende des Hambacher Festes behandelt.  +, Hinfällig, da Antrag 1 nicht angenommen.  +, Siehe Ticket #1075798  +
https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=80782a  +
Die Verteilung der Mittel wird nach Rücksprache mit Lars im Umlauf beschlossen werden.  +
Schlüssel der Landesgeschäftsstelle sind momentan bei Sebastian und Heiko.  +, Thema wird durch die Bundespartei zu Genüge bearbeitet und Landesregierung ist der falsche Ansprechpartner.  +
Die Ablehnung erfolgt aufgrund der Mailinglisten von Untergliederungen, für die die jeweilige Untergliederung selbst zuständig ist. Aus Listen wie der Infoliste, über die wichtige Parteiinformationen laufen, kann zudem kein Ausschluss erfolgen. Der Landesvorstand plant stattdessen eine Moderation der ihm unterstehenden Mailinglisten.  +
Das Konto des Landesverbandes bleibt bestehen, sodass Mitglieder, die das zentrale Konto des Bundes nicht nutzen wollen, weiterhin die Möglichkeit haben, direkt an den Landesverband zu überweisen. Lediglich der Lastschrift-Einzug ist nur über das zentrale Konto möglich. Der Antrag wird dem Landesparteitag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Bestätigung vorgelegt.  +, Heiko versucht, die Unterlagen spätestens bis zum Barcamp beizubringen.  +, https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Rhein-Erft-Kreis/Wir_m%C3%BCssen_reden_2013  +
Die Beschlüsse finden sich unter Ticket #10103818.  +, beantragt mit Ticket PP#10103819 am 2013-10-22. Da der Schatzmeister im Urlaub ist, besteht die Möglichkeit eines Vetos bei seiner Rückkehr am 17.12.  +, beantragt mit Ticket PP#10105183 am 2013-11-02; es gibt ein Budget für die Landesgeschäftsstelle und somit sind Anschaffungen in Absprache mit dem Landesschatzmeister problemlos möglich.  +,
Maximalgrenze von 500 Euro wurden mit Anwalt im Vorfeld abgesprochen  +
Bewerbung: https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=109700  +, Deadline wird zur 1. Vorstandssitzung in 2014 sein.  +
Antrag mit der Ticket-Nr. [PP#10117153]  +, Antrag mit der Ticket-Nr. [PP#10117182]  +, Bewerbung mit der Ticket-Nr. [PP#10116893]  +
Antrag ist sehr kurzfristig eingegangen und bis zum 31. März ist noch ausreichend Zeit. LaVo möchte sich noch zu Frau Koller informieren.  +, Es wird angefragt, ob die BGE-Veranstaltung auf einen anderen Termin gelegt werden kann, da die Aufmerksamkeit durch eine LMV eine Woche vor der Wahl sehr willkommen wäre.  +, Wünscht z.B. eine Untergliederung eine Datenschutzbelehrung vor Ort, so sind diese Reisekosten nicht von diesem Budget gedeckt.  +
Antrag ist vor 2 Wochen sehr kurzfristig eingegangen und bis zum 31. März ist noch ausreichend Zeit. LaVo möchte sich noch zu Frau Koller informieren. Wurde auf letzter Vorstandssitzung auf dieses Mal vertagt. Bitte vor größerer Öffentlichkeitsarbeit mit Frau Koller abstimmen.  +, Das Einvernehmen steht im ursprünglichen Antrag http://wiki.piratenpartei.de/RP:2014-02-04_-_126._Vorstandssitzung#Ausschreibung_regionaler_Ansprechpartner bereits ausdrücklich drin.  +, Es soll zunächst eine Finanzierung durch den Bund über http://vorstand.piratenpartei.de/2014/02/18/finanzielle-unterstuetzung-fuer-themenveranstaltungen-so-gehts/ geprüft werden.  +
Wegen offensichtlich geringer Erfolgschancen zurückgezogen.  +, zurückgezogen zu Gunsten Antrag 7  +
Antrag ist nicht ausreichend ausgearbeitet. Bei einer erneuten Antragstellung mit mehr Details wird er durchaus positiv gesehen.  +, Eine erneute Einladung mit ausdrücklichem Hinweis, dass es sich um einen außerordentlichen Kreisparteitag mit zweiwöchiger Ladungsfrist handelt, wird zeitnah verschickt. Claudia, Klaus, Lars, Sebastian, Vincent und vermutlich Matthias werden anwesend sein und für Versammlungsämter zur Verfügung stehen.  +, Eingereicht am 23.2.2014 mit der Ticketnr. #10123860   +,
Der Antrag hat die Ticket-Nr. PP#10122125  +
Antrag eingegangen mit der Ticket-Nr. PP#10133509<br /> Bitte vor erneuter Antragstellung: Gegenlesen lassen, mit Design-Piraten absprechen, eventuelle Materialien zum selben Thema auf Bundesebene und von Queeraten in Betracht ziehen. Außerdem ist Bedarfsanalyse in den KVs nötig, damit wir eine konkrete Menge beschließen können.  +, Busse werden wohl in NRW, Hessen und Baden-Württemberg organisiert. Hier könnte man sich eventuell beteiligen. Eine Organisation über die Partei ist erstattungstechnisch schwierig. Jürgen klärt mit Yoga ab, inwiefern eine private Organisation eines Busses möglich ist.  +, Vincent schreibt einen Bericht über den Datenschutzverstoß an den Datenschutzbeauftragten und seinen Assistenten.  +
Bestellungsdokument umgehend umsetzen. http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Bestellung_zum_Datenschutz.pdf  +, http://www.piraten-rlp.de/2014/04/wir-trauern-um-gerd-hucke/  +
Der Antrag wurde mit Ticket PP#10142213 eingereicht. Die Daten des Antragstellers liegen dort vor. Begründung für Ablehnung: Es handelt sich um ein lobenswertes Projekt, aber als Partei sind wir nicht in der Position, Kredite an Privatpersonen zu vergeben.  +
Ticket: https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;Subaction=Created;TicketID=144856  +
<br> * Kommentar: nutzung von http://www.pirat.ly/supporter#/info ? * Aufgabenbeschreibung des IT-Beauftragten?  +, Bitte um Klärung: # Welche konkreten Zusammenhänge im Vorstand sind nur durch Einblick in die Verwaltungsqueue zu verstehen? # Inwieweit sind dem Antragssteller Daten über Neumitglieder, Adressänderungen, Gliederungswechsel, Austritte et cetera bereits bekannt, sodass dies keine neuen Daten für ihn wären? Anmerkung des DSB: Aufgrund der Erfordernisse einer effizienteren Mitgliederverwaltung und der Erfahrungen im Landesverband mit dem sorgsamen Umgang mit den Daten unserer Mitglieder sehe ich keine Bedenken seitens des Datenschutzes und der Mitgliederinteressen bei der Umsetztung dieses Beschlusses. SirThomasMarc  +, Meinungsbild: Welches der vier Verfahren präferierst du? # Klaus, Sebastian, Tikky # - # - # - Enthaltung: Martin, Ingo (eher 1), Jürgen zu 1 oder 4 - eher 1  +,
Anforderungen für die Ausschreibung werden noch erarbeitet.  +, Beim Umlaufbeschluss kamen nicht genug Stimmen zusammen. Wegen Fristablauf nicht mehr behandelt.  +, Ingo setzt sich mit Jonny in Verbindung. Der Antrag wurde abgelehnt, weil LimeSurvey darin auch geregelt werden soll. Dafür ist aber ein Beschluss für die SDMV angedacht. Hinweis vom DSB: Eine automatisierte Übergabe von Mitgliedsdaten in andere Instanzen sehe ich nicht als Indiziert an. Es muss keine Liste der akkredidierten Piraten übertragen werden. Keine Sekundärdatenbanken. a) Welche Daten sollen übertragen werden<br> b) Wer bekommt welche Daten<br> c) Wie werden die Daten gespeichert<br> d) Wo werden diese Daten gespeichert<br> f) Wer hat Zugriff auf diese Daten<br>  +,
Eingereicht mit der Ticket-Nr. PP#10153337, Beim Umlaufbeschluss kamen nicht genug Stimmen zusammen. Wegen Fristablauf nicht mehr behandelt.  +
Saarländischer Provider "Manitu" als potentielle Alternative?  +, bislang keine Bewerbung eingegangen; Ausschreibung besteht, bis sich jemand meldet  +, kurze Deadline bis Mittwoch  +
Anm. von Ingo: Er beanstandet, dass wir in unserem Wahlprogramm ausdrücklich von Unternehmen ein Opt-in-Verfahren verlangen und er sieht hier einen Widerspruch mit dem Antrag.  +, Da es hierbei um die Erstellung, aber nicht die Bestellung und Distribution von Werbemitteln geht, handelt es sich hierbei um einen anderen Tätigkeitsbereich als jenem des Materialbeauftragten. Eine enge Koordination bezüglich Druckdatenaustausch, Angebotseinholung und Abrechnung wird aber dennoch zwischen dieser Beauftragung, dem Materialbeauftragten und dem Landesvorstand, vor allem dem Schatzmeister, notwendig sein.  +, [[Finanzen/Kassenpruefer/Kassenpruefertreffen/2014.1]]  +,
Ausschreibung zu finden unter [[RP:Jobboerse#Die_Piratenpartei_Rheinland-Pfalz_sucht_einen_Beauftragten_im_Bereich_IT]]. Bewerbungen die nach der Frist vom 16.08.2014 eingegangen sind behalten ihre Gültigkeit. Text noch mal über die Info- und RLP Mailingliste veröffentlicht.  +, Da es hierbei um die Erstellung, aber nicht die Bestellung und Distribution von Werbemitteln geht, handelt es sich hierbei um einen anderen Tätigkeitsbereich als jenem des Materialbeauftragten. Eine enge Koordination bezüglich Druckdatenaustausch, Angebotseinholung und Abrechnung wird aber dennoch zwischen dieser Beauftragung, dem Materialbeauftragten und dem Landesvorstand, vor allem dem Schatzmeister, notwendig sein.  +, Sollte bereits eine Halle und ein Termin für eine eintägige LMV gefunden sein bitte ich darum, diesen Antrag als zurückgezogen zu betrachten. Ticket PP#10160291  +,
Es wird Kontakt mit Patrick aufgenommen und ggf der Antrag neu gestellt - Jürgen und Klaus  +, [1] http://blog.pirates-without-borders.org/2014/08/14/announcement-international-orga-weekend/  +
https://wiki.piratenpartei.de/Marina_Kassel_2014_2  +
Antrag wird zurückgestellt bis nach der Haushaltsplanung im Jan. 2015  +, Wird abgelehnt - Es werden neue Anträge gestellt auf Grundlage der heutigen Diskussionen - Beauftragungen werden ausgeschrieben (Jürgen/Sir Thomas)  +, Wird per Umlaufbeschluss abgestimmt  +
wiki.piratenpartei.de/Verwaltungstreffen/2015.1  +
Bewerbung  +, Es werden auch Piraten gesucht, die selbständig in Bremen und Bremerhaven Infostände betreuen, da die Bremer das personell nicht selbst stemmen können.  +, Für den Landesverband Rheinland-Pfalz beträgt der Anteil 2078,62€  +,
Erneuerung des Antrags vom 19.10.2014; Ticket #100100988  +, Marie fährt in Vertretung von Klaus.  +, Überweisen auf Wahlkampfkonto - Vermerk Flyer für Briefkastenaktion in Bremerhaven  +
Wenn es ohne Aufwand möglich ist, soll auf die alte Nummer eine Ansage für die neue Nummer geschaltet werden.  +
Der Antrag aus dem OTRS: PP#100104128 wird hiermit hinfällig und ist als abgelehnt zu betrachten.  +, Ticket 100101221  +
Der Presseverantwortliche im LVor kontaktiert den Antragssteller. Alternativantrag (Antrag Nr. 6) angenommen.  +, Der Presseverantwortliche im LVor kontaktiert den Antragssteller.  +, https://wiki.piratenpartei.de/RP:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung#.C2.A7_21_Beschlussf.C3.A4higkeit; schon in §22 (4) der LaVo-Geschäftsordnung geregelt.  +,
Es wird der große Saal innerhalb von "Das Haus" gewählt.  +
Die Streichungsliste wird erst nach Freigabe durch Martin eingereicht.  +, Vortrag am Mainzer Nordhafen über Pflichten beim Betrieb eines Freifunk-Knotens (https://www.youtube.com/watch?v=0Rd5bpPS574)  +
https://wiki.piratenpartei.de/PShop/Crowdfunding web2print web-2-print webtoprint web to print  +
https://wiki.piratenpartei.de/Verwaltungstreffen/2015.2  +, zurückgezogen, da E-Mail-Versand bereits durch den Bund erfolgte  +
---  +, Der Termin ist kurzfristig zu finden. [[Benutzer:Westerwaldpirat|Thomas Kemblowski]] wurde gebeten Beisitzerin Elke Kemblowski noch heute über diesen Beschluss unter Bitte um Kontaktaufnahme zu Bernhard zu informieren.  +
Die Halle verfügt über ausreichend Tische und Bestuhlung. Es steht eine komplette Küche zur Verfügung und Selbstversorgung ist gestattet. Ein separater Raum kann von Piraten genutzt werden um vor Ort zu übernachten. Hotels, Fremdenzimmer und eine Jugendherberge befinden sich im Umkreis von 4-10km. Fotos: https://goo.gl/photos/LYtdU88bp71H3uQX7  +
Mitglieder, die weiter gerne Themen aktiv bearbeiten möchten, sollten ihre Vorstellungen an den Politischen Geschäftsführer schreiben, dann kann gemeinsam ein Konzept erstellt werden, wie dies möglich ist. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es oft im Bund AGs gibt, die sich auf Grund der verringerten Mitgliederzahl über jede Aktivität freuen, welche meist auch für das Land genutzt werden kann.  +, Sascha hat sich auf der AV in Adenau vorgestellt.  +
Es wird kurzfristig ein Dudle erstellt - Jürgen  +, Hinweis von Jürgen: Der Vorstand wurde von mir darauf hingewiesen, dass die Mailinglisten zur Zeit für viele Piraten aus Gründen von destruktiven Beiträgen nicht nutzbar sind, und dies für einen Wahlkampf nicht förderlich ist.  +, Jürgen schreibt alle Kandidaten an, mit dem Hinweis eine Sub-Domain beantragen zu können. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass ein Blog nur Sinn macht, wenn dieser auch "bespielt" und aktuell gehalten wird.  +
Der Antrag wird behandelt, sobald der Schatzmeisterclub das Budget festgelegt hat, spätestens aber auf der letzten LVor-Sitzung im Dezember 2015. Bitte an Silvan sich mit der IT des LV Bayern in Verbindung setzen.  +, Für juristische Forderungen und Empfehlungen gibt es im Parteiengesetz die Verpflichtung Schiedsgerichte zu bilden. Ein solches gibt es in unserem Landesverband und beim Bund. Sich hieran zu wenden ist das Recht jedes Mitgliedes, ebenso können natürlich jederzeit öffentliche Instanzen angerufen werden.  +, eingereicht mit OTRS Ticket-ID: PP#100141669  +
Eingereicht mit Ticket-ID: PP#100143780. Wird nicht behandelt gemäß Beschluss Nr. 2  +, Wird bis zur nächsten Vorstandssitzung vertagt, um weitere Informationen einzuholen. Behandlung erfolgte in geschlossener Sitzung  +
Nach eingehender Diskussion beschließt der Landesvorstand weitere Recherchen, ob eine Ordnungsmaßnahme angebracht ist, die Entscheidung wird daher vertagt.  +, Nach eingehender Diskussion beschließt der Landesvorstand weitere Recherchen, ob eine Ordnungsmaßnahme angebracht ist, die Entscheidung wird daher vertagt.  +
Beschreibung der Formalitäten für die Erstattung finden sich unter http://wiki.piratenpartei.de/RP:Verwaltung/Abläufe http://wiki.piratenpartei.de/RP:Verwaltung/Abl%C3%A4ufe  +, Beschreibung der Formalitäten für die Erstattung finden sich unter http://wiki.piratenpartei.de/RP:Verwaltung/Abläufe  +, Entscheidung ist bereits gefallen  +,
Behandlung erfolgte in geschlossener Sitzung  +, Es ist nicht zu 100% klar ob ich dort hin fahren kann. Stelle diesen Antrag vorsorglich. Wenn noch Piraten zu diesem Treffen fahren möchten, ist die Möglichkeit gegeben beim Vorstand einen Antrag auf Fahrtkosten und Beauftragung zu stellen. Diese werden dann in einem UMLB abgestimmt. Eine entsprechende Infomail geht an die Landesliste und Infoliste.  +, Es wurde festgestellt, die Terminfindung verlief nicht optimal.  +,
Der Brief wird nach Versendung im wiki veröffentlicht. Interessierten Piraten senden wir ihn gerne vorab vertraulich mit verschlüssselter Mail zu.  +, Jürgen erhält demnächst einen Schlüssel.  +
Liefertermin muss spätestens der 13.02 garantiert werden. - Bitte an Martin Rechnung möglichst schnell zu begleichen.  +
Ergebnis soll dem BuVo im Namen des LaVo mitgeteilt werden.  +
Bei gleichwertigen Angeboten wird der 30.04. bevorzugt.  +
Auf der Veranstaltungsseite im Wiki können sich Kandidaten für Versammlungsämter, Vorstandsämter und das Schiedsgericht eintragen. https://wiki.piratenpartei.de/RP:Landesparteitag_2016.2  +, Sie werden kurzfristig per Mail angeschrieben (Jürgen)  +, wiki.piratenpartei.de/Verwaltungstreffen/2016.1  +
Das Angebot lautet wie folgt: Ab 15. Mai werden künftig alle neuen Mitglieder ein Willkommenspaket mit folgendem Inhalt erhalten: 1 Grundsatzprogramm 1,-- € 1 Mitgliederhandbuch 1,-- € Aufkleber/Button 0,50 € Ausweis & Anschreiben 0,50 € Porto + Verpackung (500g) 1,65 € Gesamt je Paket 4,65 € So lange es noch keine Neuauflage des Grundsatzprogramms nach aktueller Beschlusslage (BPT16.1) gibt werden wir diesen Artikel durch andere im selben Wert ersetzen. (Absprache vom Verwaltungstreffen 16.1 in Leipzig) Die Pakete werden gemäß Absprache des Fachbeirats für Finanzen (SM-Club) über den PShop automatisch mit eurem LV abgerechnet. Ihr habt die Möglichkeit per Mail an vorstand@piratenpartei.de dem automatisierten Versand für euren LV bis zum 03.05.2016 zu widersprechen. Selbstverständlich ist das Paket auch je LV individualisierbar mit Artikeln aus dem PShop die ihr selbst zusammenstellen könnt. Bitte beachtet dabei, dass ggfs. die Kosten für das Paket bzw. für das Porto steigen können. Wendet euch dazu bitte an vorstand@piratenpartei.de. Bei Fragen bin ich euch gerne behilflich. Zusätzlich habt ihr die Möglichkeit das Paket rückwirkend an die Mitglieder mit Eintritsdatum bis 14.05. versenden zu lassen. Bei Mitgliedern die bereits einen Ausweis erhielten werden wir den Artikel durch einen anderen im selben Wert ersetzen. In eurem LV wären davon dann 6 Mitglieder betroffen, was Kosten in Höhe von 27,90 € entspricht. Bitte teilt mir bis 03.05. per Mail an vorstand@piratenpartei.de mit, ob ihr einen rückwirkenden Versand wünscht. Das Mitgliederhandbuch wird in Kürze auch als einzelner Artikel im PShop bestellbar sein. Ich werde dann noch mal eine gesonderte Info rausschicken.  +
[1] § 26 (1) BGB "Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters." https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__26.html  +
Fristen sind zu beachten  +, Hier ist der Beschluss vom 2016-04-03: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2016-04-03_-_182._Vorstandssitzung#Kommissarische_Beauftragung_von_Britta_Werner_zur_Fortf.C3.BChrung_der_laufenden_finanziellen_Gesch.C3.A4fte_im_Kreisverband_Rheinhessen.  +
Der Antrag ging mit Ticket-ID: PP#100196778 am 2016-06-05 20:20 ein und wurde dem Format eines Antrages angepasst. Eine inhaltliche Änderung ist nicht erfolgt.  +, eingereicht mit OTRS Ticket-ID: PP#100196707 am 2016-06-05, Geld zweckgebunden für den PiratenTagXXL  +
Problem: Gleichzeitig zum BPT in Wolfenbüttel. Falls die Möglichkeit besteht den Termin noch zu beeinflussen wird Gernot dies im Sinne der Piraten wahrnehmen.  +
Beschluss wurde am 01.11.2015 schon angenommen, muss aber für das neue Haushaltsjahr wieder gestellt werden.  +, Beschlusslage: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2016-06-20_-_187_Vorstandssitzung#Budget_f.C3.BCr_die_Wahlkampfunterst.C3.BCtzung_zur_AGH_Wahl_in_Berlin  +, [1] https://www.hanfparade.de/  +,
Beschlusslage:http://wiki.piratenpartei.de/RP:2016-06-20_-_187_Vorstandssitzung#Budget_f.C3.BCr_die_Wahlkampfunterst.C3.BCtzung_zur_AGH_Wahl_in_Berlin Es Wird dem Antragssteller mitgeteilt, dass wir bereit sind einen Teil des geforderten Betrages zu bezahlen, es wird nicht die Idee grundsätzlich abgelehnt. Eventuell kann sogar erwogen werden das Budget für Berlin insgesamt zu erhöhen.  +, Es wurde mit den Piraten in Friedrichshain/Kreuzberg vereinbart, dass sie uns eine Rechnung über Wahlkampfmaterial/Kampagnen etc. zukommen lassen. Dann können wir erneut lt. unseres Beschlusses abstimme . Zumal der Verband aus Friedrichshain/Kreuzberg auch einen Antrag gestellt hat.  +, Schatzmeister wurde unterrichtet  +
Beschlusslage:http://wiki.piratenpartei.de/RP:2016-06-20_-_187_Vorstandssitzung#Budget_f.C3.BCr_die_Wahlkampfunterst.C3.BCtzung_zur_AGH_Wahl_in_Berlin Der Antragstext ist gekürzt und bearbeitet gemäß der Beantragung von Achim Weinberger, Schatzmeister LV Berlin im OTRS-Ticket PP#100209437.  +, Bitte besprecht auch einmal, ob ihr nicht dem einen oder anderen Interessierten in eurem LV/BV/KV ermöglichen wollt an der SeCon 2017 teilzunehmen und dafür die RK und Übernachtungskosten zu übernehmen. Jede Untergliederung, die zur finanziellen Unterstützung beiträgt, erhält ein Kontingent von bis zu 5 freien Plätzen, die Tagungspauschale wäre dann durch eure finanzielle Unterstützung (je 100 Euro 1 freier Platz) bezahlt. Ticket: PP#100218403  +, Bitte über Berechnung "Technik" nachdenken, event. Verringerung um ca. 200€  +,
Der Antrag ist um organisatorische Hinweise gekürzt. Der vollständige Text liegt vor im OTRS Ticket-ID: PP#100223500  +, Wenn Junge Piraten finanzielle Unterstützung für einzelne Projekte benötigen, können Anträge gestellt werden.  +
Zurückgezogen, da die Reisekostenanträge (noch?) nicht vorliegen.  +
Das Angebot lautet wie folgt: Ab 15. Mai werden künftig alle neuen Mitglieder ein Willkommenspaket mit folgendem Inhalt erhalten: *1 Grundsatzprogramm 1,-- € *1 Mitgliederhandbuch 1,-- € *Aufkleber/Button 0,50 € *Ausweis & Anschreiben 0,50 € Porto + Verpackung (500g) 1,65 € Gesamt je Paket 4,65 € So lange es noch keine Neuauflage des Grundsatzprogramms nach aktueller Beschlusslage (BPT16.1) gibt werden wir diesen Artikel durch andere im selben Wert ersetzen. (Absprache vom Verwaltungstreffen 16.1 in Leipzig) Die Pakete werden gemäß Absprache des Fachbeirats für Finanzen (SM-Club) über den PShop automatisch mit eurem LV abgerechnet. Ihr habt die Möglichkeit per Mail an vorstand@piratenpartei.de dem automatisierten Versand für euren LV bis zum 03.05.2016 zu widersprechen. Selbstverständlich ist das Paket auch je LV individualisierbar mit Artikeln aus dem PShop die ihr selbst zusammenstellen könnt. Bitte beachtet dabei, dass ggfs. die Kosten für das Paket bzw. für das Porto steigen können. Wendet euch dazu bitte an vorstand@piratenpartei.de. Bei Fragen bin ich euch gerne behilflich. Zusätzlich habt ihr die Möglichkeit das Paket rückwirkend an die Mitglieder mit Eintritsdatum bis 14.05. versenden zu lassen. Bei Mitgliedern die bereits einen Ausweis erhielten werden wir den Artikel durch einen anderen im selben Wert ersetzen. In eurem LV wären davon dann 6 Mitglieder betroffen, was Kosten in Höhe von 27,90 € entspricht. Bitte teilt mir bis 03.05. per Mail nvorstand@piratenpartei.de mit, ob ihr einen rückwirkenden Versand wünscht. Das Mitgliederhandbuch wird in Kürze auch als einzelner Artikel im PShop bestellbar sein. Ich werde dann noch mal eine gesonderte Info rausschicken.  +, Der Landesvorstand kritisiert beim Antragsteller, dass die Reisekosten nicht im voraus beantragt wurden. Die Annahme dieses Antrags ist eine Ausnahme, da zum Glück ein noch nicht ausgeschöpftes Budget vorhanden war.  +, Original-Antrag im OTRS Ticket-ID: PP#100231945 - Der Antrag wird erneut behandelt, wenn klar ist wie die Zukunft der LGS genau aussehen soll.  +
Die entstandenen Kosten können aus dem Budget Haushaltspunkt "Fahrtkosten allgemein" der dem Punkt "Landtagswahlen" entnommen werden. Es sollte auf der nächsten LaVo Sitzung ein Budget für die Bundestagswahl im laufenden Jahr beschlossen werden. Event. Nutzung des Budget für Landtagswahlen und Umbenennung. Es gibt ja auch im Haushalt den Punkt: "Reserve/Rücklage BTW"  +
Genau Zahlen der Bestellung unter Top3: https://wiki.piratenpartei.de/RP:2016-11-14_-_6_Protokoll_AG_Wahlen  +
Es wird versucht den Termin mit den verbliebenden Kreisvorstandsmitgliedern abzustimmen. [1] https://wiki.piratenpartei.de/RP:Kreisverband_Worms/Satzung_KV_Worms#.C2.A7_14_-_Der_Vorstand  +
Antrag wurde mehrfach verschoben, um weitere Infos einzuholen. Darauf jedoch keine Reaktion mehr. Hat sich außerdem aufgrund Budget durch SM-Club erledigt.  +, Nähere Infos im OTRS Ticket ID: PP#100248278  +
Das Budget könnte, sofern möglich, mitgliederanteilig den VKV-Budgets der benachbarten Gebiete Mainz und Mainz-Bingen entnommen werden.  +, Der § 1 Parteiengesetz (Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien) sagt klar aus, dass es die Aufgabe von Parteien ist, durch Wahlen Einfluss auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung zu nehmen.  +, Die Änderungsmitteilung der Post steht im OTRS Ticket-ID= PP#100259526. Der Umlaufbeschluss ist erforderlich, da sonst bis zur nächsten regulären Vorstandssitzung die Widerspruchsfrist abgelaufen wäre.  +,
Kosten werden nur erstattet wenn der Vorstand im Vorfeld per Mail an vorstand@piratenpartei-rlp.de informiert wird, wer wann wohin fährt.  +, Wahlkampfkosten BTW2017  +
Beschluss Nummer 1 vom 19.02.2017:https://wiki.piratenpartei.de/RP:2017-02-19_-_203_Vorstandssitzung#Klage_beim_Bundesschiedsgericht_gegen_Einschr.C3.A4nkung_der_Mitgliederzust.C3.A4ndigkeit  +, Der Einladungsentwurf liegt dem Landesvorstand vor.  +, Gernot nennt Empfängerkonto (das Konto steht auch auf der Finanzierungsseite mit dem oben angegebenen Link)  +
Antrag wird auf nächste Sitzung vertagt (Dafür Marie, Jürgen, Klaus)  +, Kostenaufstellung: (Grobplanung) auch unter https://buchhaltung.piratenpad.de/wk2017?  +, http://wiki.piratenpartei.de/RP:Antrag/2013.1/004/Pressearbeit_von_Stammtischen_und_Regionalgruppen  +
Der Postfachschlüssel wurde an Bodo übergeben <br>-https://wiki.piratenpartei.de/RP:Vorstand#Beauftragungen  +, In Chemnitz wurde am 22. und 23. April die Kampagne zur Bundestagswahl von den Kadidaten und anwesenden Piraten abgestimmt. Da es aber zur Zeit die bei den Piraten üblichen Kompetenzproblematiken gibt, stockt es leider bei der Kampagne trotz vieler ausgearbeiteter und fertiger Ideen an der schnellen Umsetzung der Kampagne.  +
Dies bedeutet, dass die Bankvollmacht vom letzten Vorsitzenden Klaus Brand an Marie übergeht, Klaus also seine Bankvollmacht verliert.  +, Es gibt ein "Veranstaltungsbudget" aus der Grundversorgung, daraus wird die Mary Jane finanziert. Die PolGefs werden dem zustimmen.  +, Uns ist bekannt, dass wir hiermit die Nutzung von Personendaten finanzieren, aber leider gibt es um die Piraten-Filterbubble zu verlassen keine andere Möglichkeit. Wir beugen uns der normativen Kraft des Faktischen. Die Auswertung/Statistik wird bekannt gegeben.  +,
http://redmine.piratenpartei.de/issues/33903  +
Für das Mieterhöhungsverlangen sie OTRS Ticket-ID: PP#100294526  +
Bodo hat bei telefonischer Nachfrage zugestimmt.  +, http://www.sommerschwuele.de  +
Wurde für 2.500 Plakate und für Kabelbinder ausgegeben.  +
Bitte klar stellen, dass im neuen Jahr die Kosten für den Pressesprecher wohl nicht mehr tragbar sind. - Überweisung bitte Zweckgebunden Pressesprecher.  +
Info zu RA Merkle:http://www.merkle-ruehmkorf.de/ra-patrick-merkle/. Jan Reininghaus (Generalsekretär) hat innerhalb der Abstimmungsfrist keine Stimme abgegeben.  +
Bei gleichwertigen Angeboten wird der 09. oder 10.12.17. bevorzugt. Die Entscheidung über die Ausschreibung wird per Umlaufbeschluss getroffen. Falls keine geeigneten Angebote eingehen wird der Landesvorstand die Organisation der Veranstaltung übernehmen.  +, Jan und Bodo nicht abgestimmt  +
OTRS Ticket-ID: PP#100291093 - es gibt ein Protokoll der Wahlorga wo dies festgehalten wurde. Wird nachgereicht.  +
Ausschreibung: https://wiki.piratenpartei.de/RP:Jobb%C3%B6rse#Unterst.C3.BCtzung_f.C3.BCr_den_Landesschatzmeister  +, Ausschreibung:https://wiki.piratenpartei.de/RP:Jobb%C3%B6rse#Datenschutzbeauftragter  +, Näheres im OTRS-Ticket: PP#100334992  +,
Wenn der KV Südpfalz Ingo einen versandfertigen Text übermittelt, wird dieser verschickt.  +, zweckgebunden “Verteidigung Erdowahn”  +
Eine Möglichkeit wäre es, z.B. an Wochenenden auch in kleinen Teams (2 bis x Personen) die Fahrtkosten zu reduzieren.  +, PP#100361943 — Einladung zur Arbeitstagung "Digitalisierung? Grundeinkommen!" in Frankfurt  +, Wäre schön noch einen Vertreter zu haben.  +,
Gilt für 2a; 2b; 2c Der Landesverband wird dem Bundesverband einen offenen Brief (Statement zu dem Beschluss, und Fragen an den BuVo was die Sachlage betrifft) Der Brief wird veröffentlicht, ebenso die Antworten und Stellungnahmen des BuVos: Danach können die unter A, B und C beschlossenen Anträge unter Umständen noch mal neu beraten werden.  +, PP#100380271 Sollten sich mehr als 25 Teilnehmer verbindlich anmelden, muss das Budget auf Beschluss entsprechend erhöht werden, falls noch Übernachtungs-Plätze frei sind.  +, Wir könnten für Gäste die über Nacht bleiben wollen, am Sonntag auch ein kleines Frühstück und gemütliches Beisammensein von 10-14 Uhr anbieten. Es müssen zu dieser Veranstaltung auch Einladungen verschickt werden, in denen können wir dann auf Übernachtungsoptionen hinweisen. (Hotels, Jugenherberge, etc)  +,
Bestellung über OTRS Ticket-ID: PP#100428280  +, https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=505810 https://wiki.piratenpartei.de/RP:Stammtisch_Ahrweiler/Satzung  +
Da wir das Vorschlagrecht nicht abgegeben haben, sollten wir eigene Personen benennen. https://www.42ev.org/wp-content/uploads/2016/02/42ev_satzung_05092013.pdf  +, Ingo sucht sich einen passenden aus  +, PP#100471105  +
https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=567392; Vertagen bis nach den Anträgen an den Schatzmeisterclub zwecks Finanzierung EU-Wahl  +
Antrag von Gernot wird von Marie übernommen, weil er zu spät eingegangen ist.https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=574325  +, Eingangen mit Ticket PP#100490563  +, https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=567392; Vertagen bis nach den Anträgen an den Schatzmeisterclub zwecks Finanzierung EU-Wahl  +,
Der LV RLP bittet andere LV ebenfalls die SG Wahlen mit einem Vorschuss handlungsfähig zu machen. Beschluss vom 26.02.2018; https://wiki.piratenpartei.de/RP:2018-02-26_-_227_Vorstandssitzung#Budget_f.C3.BCr_EU-Wahl_2019  +
Originalantrag: https://redmine.piratenpartei.de/issues/47956  +
Die Bestellung wurde in der Sitzung vom 25.02.2019 unter Punkt Sonstiges angestoßen. Bestellung im OTRS unter: PP#100494133  +, Ticket: PP#100494191 Damit werden vom vKV Mainz 2.800 Plakate aufgehangen. VkV Mainz hat 1000 Plakate für die Europawahl beim Landesverband bestellt. Hiervon wird Mainz nur 500 Stück abnehmen. Der LVor bemüht sich, die 500 übrigen Plakate anders zu verteilen.  +, https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=576321  +
Budget kann nach und nach gegen Vorlage der Quittungen bei Ingo abgerufen werden.  +, Kosten für die Spanplatten = 20 €. Der Rest ist kostenlos. - Siehe Nr, 4  +, Voraussichtliche Kosten für Druck = 32 € - Siehe Nr, 4  +,
Kabelbinder direkt an Bodo senden  +
Eine Nachfrage beim städtischen Versorgungsunternehmen in Koblenz ergab, dass sie 30 € pro angefangenen m³ berechnen. Ein m³ sind sehr eng gepackt zwischen 500 und 600 A1 Plakate. In Koblenz liegen ca. 3000 Stk, was dann ca. 180€ bedeuten würde. Fahrtkosten und Einsammeln der Plakate nicht eingerechnet) Andere Städte müssten vor Ort nachfragen, was die ordnungsgemäße Entsorgung kosten würde.  +
Sollte der Termin belegt sein, (da Nachfrage vor 2 Wochen erfolgte), gibt es einen neuen UMLB  +
https://wiki.piratenpartei.de/RP:2019-03-11_-_251_Vorstandssitzung#Budget_f.C3.BCr_landesweite_Plakatbestellung_zur_EU_Wahl_2019  +
https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=610737#Article951142  +, https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=611307  +
Geschäftsordnung wird im Wiki veröffentlicht: https://wiki.piratenpartei.de/RP:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung  +
nicht angenommen, da innerhalb von 48 Std keine Mehrheit  +
Ausschreibung geht morgen rauus  +, Es sollte mindestens ein DSL 50 besser 100 Anschluss sein, um auch Live-Stream zu ermöglichen.  +, Laut Ausschreibung: https://wiki.piratenpartei.de/RP:Jobboerse#Datenschutzbeauftragter  +,
https://redmine.piratenpartei.de/issues/56786  +, https://redmine.piratenpartei.de/issues/56787  +, https://redmine.piratenpartei.de/issues/56788  +,
Damit ist Andre Engelhardt beauftragt.  +
Bei Beschlussfassung betrug der Einzelpreis je Maske 2,90 €.  +
https://wiki.piratenpartei.de/RP:2020-05-28_-_280_Vorstandssitzung#Ausschreibung_Landesparteitag.2FAufstellungsversammlung  +
[1] https://wiki.piratenpartei.de/RP:Kreisverband_Landau/S%C3%BCdliche_Weinstra%C3%9Fe/Satzung#.C2.A7_11_Kreismitgliederversammlung  +, [2] https://wiki.piratenpartei.de/Datei:RP-2016-01-09_-_Satzung_KV_Trier%2BTrier-Saarburg.pdf  +
https://www.openpetition.de/petition/online/rlp-hat-platz-landesaufnahmeprogramm-fuer-gefluechtete-aus-moria  +
Beschluss zur Übernahme der Geschäfte https://wiki.piratenpartei.de/RP:2020-09-10_-_287_Vorstandssitzung#.C3.9Cbernahme_der_Gesch.C3.A4fte_des_KV_S.C3.BCdpfalz  +, Entwurf für Anschreiben im CryptPad Teamordner (Vorstand intern). Infos Werberücksendung: https://www.deutschepost.de/de/w/werbeantwort.html. Kostenkalkulation: c.a. 300 Mitglieder, Porto ausgehend 1,55, bei Rücksendung mit Vermerk "Falls Marke zur Hand" 95 Cent pro empfangener, unfrankierter Rücksendung.  +
Die Aktion muss wegen Beglaubigung schnell (kommende Woche) organisiert werden. Sinn macht dies besonders in größeren Städten wo an 2 o 3 Tagen mehrere hundert verteilt werden können. In Koblenz/Neuwied könnten wir ca. 1.000 Stk verteilen.  +
https://vorstand.piratenpartei.de/2020/12/28/handlungsfaehigkeit-landesvorstand-brandenburg/  +
Es ist zu überlegen, ob wir bei der Plakatbestellung mehr auf die Wünsche der einzelnen Regionen eingehen, zum Beispiel sind bei Flyeralarm die Kosten pro Plakat bei 100 er (1,89€, 2,50€) oder 500 er Chargen (1,76, 2,40€) nicht so groß, und wir könnten direkt an die Regionen/Städte versenden. Versendung innerhalb von 5 Tagen, oder etwas teurer in 3 Tagen. Bei Flyeralarm können sie nur 4 Löcher stanzen. Wir sollten also pro Team zum Aufhängen noch eine Revolver-Lochzange mitliefern. (ca. 10€) Kabelbinder müssen extra bestellt werden. (Ist auch wesentlich preiswerter)  +, Wird halbjährlich gestellt.  +
https://redmine.piratenpartei.de/issues/80903 https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/edit/1yuypz9e40woyKmvdPiUo9bh/  +, https://redmine.piratenpartei.de/issues/80894 https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/edit/1cCEUsq5bA38P4TdbCMUwe-H/  +, https://redmine.piratenpartei.de/issues/80893 https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/edit/5MJTizh0djtWVqwIqlnjOSk4/  +,
Die Unterlagen sind im geschützten redmine Ticket #84037 verfügbar. Zum Zeitpunkt der Entscheidung hatten noch nicht abgestimmt: Celine, Jan, Joachim  +
https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/view/79pU8kiSdH6RHjvr3v5K8WLu-9W8jF47tyAeNcHygCA/  +
Celine hat im UMLB dafür gestimmt.  +
Ausschreibung vom 28.04.2021  +, https://www.wir-machen-druck.de/faltblatt-gefalzt-auf-din-lang-6seiter-wickelfalz.html  +
Es sollte überlegt werden, zu diesem Vorfall die Presse / Medien einzuschalten. Absprache mit Mainz ob sofort, oder erst bei Ablehnung des Widerspruches?  +, https://wiki.piratenpartei.de/RP:2021-05-10_-_303_Vorstandssitzung#Budget_f.C3.BCr_den_Bundestagswahlkampf_2021  +
Bitte vorher Fahrten beim LaVo (Schatzmeister) anmelden.  +
Antrag identisch Antrag vom Bundesvorstand  +
Die Ausschreibung wird über die Info-ML und im Mattermost RLP verbreitet  +
Antrag identisch Antrag vom Bundesvorstand  +
Abhängig davon ob wir Mitgliederdaten mit Adressen haben können wir uns dafür entscheiden, es aber eventuell mangels Grundlage nicht umsetzen.  +
Keine Abstimmung stattgefunden, Kommunikation mit dem DSB bezüglich Berichtspflicht und Abstimmung bei der nächsten Sitzung vorbehaltlich Rückmeldung.  +
2 Wochen Ausschreibungsfrist  +
Joachim prüft die Aktualität der Datenschutzschulung bevor Daten weitergegeben werden.  +
Rückfrage via Sascha wegen Bereitstellung  +
B
C
Zweite Ansprechpartnerin ist Jessica Mittwollen Anomalia@gmx.net  +
E
- Plakate dürfen nicht an Brückengeländern und sonstigen Einrichtungen der Straßenbauverwaltung befestigt werden. - Soweit überörtliche Straßen wie - Kreisstraßen, bezeichnet mit "K" und zwei Ziffern z.B. K 66, - Landesstraßen, bezeichnet mit "L" und vier Ziffern z. B. L 3458 oder - Bundesstraßen, bezeichnet mit "B" und bis zu drei Ziffern z.B. B 279 betroffen sind, ist die zuständige Straßenmeisterei in 36129 Gersfeld, Schachener Str. 10, per Fax: 06654/960020 zu informieren. Plakate, die ohne Zustimmung der Straßenmeisterei im Bereich überörtlicher Straßen aufgestellt werden, können von der Straßenmeisterei kostenpflichtig entsorgt werden. - Die Plakate dürfen die Sichtverhältnisse sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten nicht beeinträchtigen. Sie sind gegen Wind und Sturm zu sichern. - Im Ortsteil Weyhers dürfen die ohnehin sehr schwierigen Sichtverhältnisse an den Ecken L 3258 (Burgstraße)/Rhönstraße bzw. Marienstraße/Burgstraße nicht beeinträchtigt und Plakate nicht im Blumenbeet vor der Bäckerei verankert werden. Gleiches gilt für die Rasenfläche vor dem Rundbogen an der Ecke Fuldaer Str./Bergstraße. Wird eine Verkehrsgefährdung oder ein Verstoß gegen die o. a. Auflagen festgestellt, werden die Werbeschilder auf Ihre Kosten entfernt.  +
G
LTW-WK 5 (mit ner kleinen Überschneidung mit dem SV Wolfsburg), BTW-WK 46 (mit dem KV Peine) und BTW-WK 53 (zwei Samtgemeinden sind im dem WK mit drin), Stammtisch erster Donnerstag im Monat: Restaurant Nöhre (Bahnhofstraße 2) in Wittingen, restliche Donnerstage: La bowLa (Sonnenweg 1b) in Gifhorn  +
H
Die Informationen sind sehr lückenhaft.  +
keine Mailingliste  +
K
-  +, -Noch keine Antwort auf Preis für neukunden bekommen  +
Konkurrierende Abstimmung der Module. Abstimmung: Mainz/Mainz-Bingen: 5 dafür (Mainz-Bingen: 1 dafür Stadt Mainz/Mainz-Bingen: 1 dafür); wird abgestimmt.  +, Nach erster Auszählung GO Antrag auf erneute Auszählung, zweite Abstimmung 8/1/2 damit abgelehnt (keine 2/3 Mehrheit)  +
Das Budget ist nur zu verwenden, sofern keine entsprechende Zusage eingeht.  +
Im Stadtgebiet sind frankierte Rückumschläge ungeeignet, da es voraussichtlich genügend Veranstaltungen gibt. Ersatzweise sei der Antragsteller auf die Anträge 3 und 4 verwiesen, die das Vorhaben in Teilen aufgreifen.  +
Beachte 5b.  +, Es wird die fehlende thematische Bindung an den ersten Mai bemängelt. Dem Antragsteller wird vorgeschlagen, einen Aufruf zur Unterstützung einzureichen, wenn der Aufruf des Bündnisses endgültig ausformuliert ist. Die Ideen der Piratenpartei sollen stärker in den Aufruf eingebracht werden.  +, Meinungsbild zum Termin: 02.04.: Bernd, Jan Sören, Sebastian (dann bitte erinnern!), Patrick, Roland 09.04.: Bernd, Jan Sören, Sebastian  +,
Die Hotelkosten wurden mit UMLB vom 18.05.2014 beschlossen.  +
Diskussion, ob das nötig ist. Wenn ja, so ist eine Ladung kurz vor der Wahl evtl. Motivationsschub. Andererseits darf es nicht zu früh sein, da möglicherweise Verhandlungen über gemeinsame Fraktionen noch nicht beendet sein. Die Einladung soll somit zum 11.06.2014, 19:30 Uhr erfolgen.  +, Durch zu wenige Ja-Stimmen bis zum Ablauf der Frist nicht mehr umsetzbar.  +, zurückgezogen  +
Einrichtung kann sich durch momentan nicht benannte Zuständigkeit auf Landesebene verzögern; der Domainteil der Adressen wird in Koordination mit Bundes-IT festgelegt; sofern Vorgaben existieren ist auch generalsekretaer-rheinhessen@ und schatzmeister-rheinhessen@ möglich  +, Umsetzung kann sich durch nicht benannte Zuständigkeit auf Landesebene verzögern  +, Umsetzung kann sich durch nicht benannte Zuständigkeit auf Landesebene verzögern.  +,
-  +, Xander wird gebeten, die Annahme der Beauftragung zu bestätigen.  +
Durch zu wenige Ja-Stimmen bis zum Ablauf der Frist nicht mehr umsetzbar.  +, zurückgezogen  +
-  +, Antrag vom 13.07.2014, 15:37 Uhr  +, Antrag vom 24.07.2014, 21:38 Uhr  +,
-  +, Zeitraum: 17.08.2014, 13:03 Uhr bis 20.07.2014, 13:03 Uhr  +
L
gewählt am 11.09.2011 (für Wählergemeinschaft Freie Grüne Bürgerliste Ottersberg), seit 06.01.2012 Mitglied der Piratenpartei, aber weiterhin Fraktionsvorsitzender der FGBO (Bewerber ist ebenfalls gewählt in Ortsrat Ottersberg) [http://www.weser-kurier.de/Artikel/Region/VERDENER-NACHRICHTEN/562730/Weber-will-fuer-die-Piraten-in-den-Landtag.html/orts]  +
N
{{{Bemerkung}}}  +
O
Vorübergehend wurde die Domain geändert. Es steht noch nicht fest, ob diese dauerhaft so übernommen wird.  +
P
Kein Draht, nur Plastikkabelbinder  +
* Es werden Plakatwände gestellt. Ab wann diese zur Verfügung stehen ist noch nicht klar. Ansprechpartner ist hier Herr Werner Leuker +49 2561 72-110. * Zeitraum * Es darf '''nur jede 5. Laterne''' mit Plakaten versehen werden * Infostände auf dem Markt müssen mit Datum und Uhrzeit angemeldet werden. * Beginn der Plakatierung wird noch per E-Mail geklärt.   +
da noch keine Wahllisten bestätigt wurden, ist auch kein Plakatieren möglich Bekanntgabe frühestens im Juni i.d.R. Generalgenehmigung für alles  +
Wahlwerbung (1) Wahlwerbung im Stadtgebiet Grevenbroich ist frühestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin zulässig. (2) Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber dürfen Wahlwerbeplakate in Formaten bis zu DIN A 0 auf Tafeln oder Plakatreitern im gesamten Stadtgebiet nach vorheriger schriftlicher Anzeige anbringen oder aufstellen; In der Anzeige ist ein werktags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr zu erreichender Ansprechpartner mit Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu benennen, der für das Anbringen, Aufstellen und Entfernen der Wahlwerbeplakate verantwortlich zeichnet. Licht- und Leitungsmasten dürfen durch angebrachte Werbetafeln nicht beschädigt werden. Unmittelbar an Bäumen dürfen Plakate nicht angebracht werden. (3) Im Bereich nachfolgend aufgeführter Straßen und Plätze ist das Anbringen oder Aufstellen von Wahlwerbeplakaten generell untersagt: - Breite Straße, - Kölner Straße, - Marktplatz, - Zünfteplatz, - Wallgasse. (4) An Wahltagen darf im Umkreis von 20 Metern zum Eingang von Wahllokalen keine Wahlwerbung betrieben werden. (5) Wahlwerbeplakate sind so anzubringen, aufzustellen oder zu gestalten, dass a) die Sichtwinkel an Straßeneinmündungen nicht beeinträchtigt werden, b) Verwechslungen mit Verkehrszeichen ausgeschlossen sind, c) sie keine Leuchtfarbe enthalten. Wahlwerbeplakate dürfen nicht weniger als fünf Meter entfernt von Straßenkreuzungen, Verkehrsinseln oder in Kreisverkehren angebracht oder aufgestellt werden. Defekte Plakattafeln und Plakatreiter sind unverzüglich zu entfernen oder durch intakte zu ersetzen. (6) Wahlwerbeplakate in größeren Formaten als DIN A 0 können mit besonderer Erlaubnis der Stadt Grevenbroich an von der Verwaltung als geeignet angesehenen Standorten aufgestellt werden. (7) Wahlwerbeplakate sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zu entfernen. (8) Spanntransparente zur Wahlwerbung im Luftraum über dem Straßenkörper oder an Brückengeländern sind unzulässig. (9) Kommt bei Streitigkeiten von Parteien, Wählergruppen und / oder Einzelbewerbern über Standortnutzungen keine einvernehmliche Lösung zu stande, entscheidet das Los. (10) Die Aufstellung von Informationsständen zur Wahlwerbung richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung der Stadt Grevenbroich über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung). § 2 Zuwiderhandlungen Wird den Bestimmungen dieser Verordnung zuwider gehandelt, fordert die Ordnungsbehörde der Stadt Grevenbroich die betroffene Partei, Wählergruppe oder den betroffenen Einzelbewerber auf kürzestem Wege auf, die entsprechenden Wahlwerbeplakate oder Spanntransparente innerhalb des nächsten Werktages zu entfernen. Kommt die betroffene Partei, Wählergruppe oder der betroffene Einzelbewerber der Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Ordnungsbehörde der Stadt Grevenbroich die entsprechenden Wahlwerbeplakate und Spanntransparente entfernen oder durch einen Dritten entfernen lassen und die damit verbundenen Kosten der betroffenen Partei, Wählergruppe oder dem Einzelbewerber auferlegen. Bei Gefahr im Verzuge ist keine Wartefrist nach Satz 1 erforderlich. Für wahlwerbung werden keine Gebühren erhoben.  
allgemeine Richtlinen für NRW beachten, keine Verkehrsgefährung (nicht an Verkehrsschildern,Kreuzungen,Bäume)  +
30 Plakate im Stadtteil Sprendlingen, je 10 Plakate in den anderen Stadtteilen  +
Plakatwände und Ständer nur an bestimmten Positionen  +
1. Zeitraum beachten 2. 40 Plakate dürfen aufgestellt werden 3. Plakatierung nur innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen 4. Unzulässige Plakatierung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen sowie dem Innenrand von Kurven 5. Unzulassige Plakatierung an Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an vierstreifigen Straßen (sowie deren Auf- und Abfahrten); des Weiteren unzulässig an Brückengeländern über Bundes- und Landesstraßen und außerhalb der bebauten Ortslage 6. Befestigung der Plakate an Verkehrszeichen, Buswartehallen, Bäumen, Baumpfählen, Brückengeländern und sonstigen Einrichtungen der Straßenbauverwaltung ist untersagt. Die Kosten einer Beseitigung werden in Rechnung gestellt. 7. Keine Sichverhältnisse, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten beeinträchtigen. 8. Verwechselung mit Verkehrszeichen ausschließen 9. Befestigung mit Ausschluss einer Gefährdung von Dritten. Schutz gegen Wind und Sturm! 10. Einwilligung der jeweiligen Eigentümer von betroffenen Flächen einholen. 11. Haftungsansprüche durch Dritte gehen zu unseren Lasten. Freistellung der Gemeinde von Schadensersatzansprüchen 12. Die Plakate und die Anbringung sind baurechtlich nicht beurteilt. 13. Abbau der Plakate durch die Gemeinde Neuhof bei nicht fristgerechter Entfernung. 14. Das gesamte Areal des Gemeindezentrums Neuhof (Gelände und Einfriedung) sind von der Plakatierung ausgenommen!  +
Es werden keine gemeindlichen Plakatierungsflächen aufgebaut. Freies plakatieren und das Aufstellen von Plakattafeln ("Wesselmänner")ist im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften gestattet. An Verkehrsschildern, Ampeln etc. dürfen keine Plakate aufgehangen werden. Nicht im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergängen und dem Innenrand von Kurven plakatieren.  +
Zusätzlich steht noch Plakatflächen zur Verfügung durch die Firma Stroeer. Diese werden über Herrn Busch vergeben. Zuteilung erfolgt wohl erst ab nach dem 22. Juli.<br> Tel.: +49 212 290 2142<br> Fax: +49 212 290 2288<br> E-Mail: [mailto:a.busch@solingen.de a.busch@solingen.de]<br> Anmerkung: Er ist bis einschließlich 17.6.2013 im Urlaub  +
*Königstraße (alter Friedhof), *Kreisverkehr Borghorster Straße/Münsterstraße/Boakenstiege/Laerstraße, *Laerstraße (Einfahrtsbereich Lindenstraße), *Münsterstraße (Bereich Bushaltestelle Aldi-Markt), *Bahnhof (Bereich Parkplatz).   +
;Aufstellung von Großplakaten. Als Standorte können der „Berliner Platz“, der Grünstreifen zwischen der "Wilhelm-Beckmeier-Straße" und der "Schwalenberger Straße“ sowie die Grünfläche im Rondell an der Schillerstraße in Schieder genutzt werden. In Schwalenberg steht Ihnen als Standort der Großparkplatz "Mengersenstraße" zur Verfügung. Weitere mögliche Standorte sind: in Brakelsiek Ecke Am Zollstock L886 f Lange Straße K 71 (Grünfläche), in Lothe Ecke Langengrundstraße K 72 l lm Busch L 827 (Grünfläche) sowie in Wöbbel an der Hauptstraße L 886 entlang des Sportplatzes. Die Aufstellung weiterer Großplakate an anderen Standorten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Stadt Schieder-Schwalenberg. Die Parteien werden gebeten, sich über die konkreten Standorte der Großplakate untereinander abzustimmen. Die Parteien werden gebeten, sich über die konkreten Standorte der Großplakate untereinander abzustimmen. Die Anbringung von weiteren kleinen Werbetafeln im Stadtgebiet wird unter folgenden Maßgaben gestattet: Die Werbeträger sind nicht verkehrsbehindernd oder sachbeschädigend — wie z.B. durch das Befestigen an Bäumen mit Stiften wie Nägel und dgl. oder durch Drahtbefestigungen an Laternenmasten - anzubringen. An den blauen Laternenmasten im Stadtteil Schieder sowie an den Bäumen / Baum-Einfassungen an der Schwalenberger Straße ist das Anbringen von Werbeträgern nicht zulässig. Im übrigen dürfen von den aufgestellten Werbeanlagen auch keine Gefährdungen ausgehen. Das Bekleben von Buswartehäuschen ist verboten. Zuwiderhandlungen würden als Ordnungswidrigkeit geahndet.  +
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Behördenadressen_Wahlen#Ahlen  +
Für Wahlen zuständig ist Herr Franz-Josef Krieger<br/> Tel: +49 2464 586-135<br/> E-Mail: f DOT j DOT krieger ÄT aldenhoven DOT de  +
extakte Aussage bzgl. des Plakatierungszeitraums konnte nicht gegeben werden, vermutlich drei Monate vorher. Bitte nochmal abklären  +
Genehmigung vom 24.6.2013 liegt vor Infostände genehmigungsfrei für die drei Monate vor der Wahl.  +
Plakatierungen sind gem. des Rundschreibens des Innenministerium aus dem Jahre 2006 erlaubt, formlose Mail an das Ordnungsamt reicht ottmar.hassel@gemeinde-windeck.de Anmerkung: Schreiben angefordert  +
Genehmigungsfrei. Es muss aber beim Energieversorger wegen der Nutzung der Laternen nachgefragt werden.  +
Es werden 2-3 Monate vor der Wahl Plakatwände aufgestellt, die genutzt werden dürfen. Das Aufhängen von Plakaten an Laternen ist genehmigungsfrei ab drei Monaten vor der Wahl. Es wird aber um einen Hinweis gebeten.  +
Plakatierungszeitraum per Mail angefragt 10 A1 Plakate dürfen ohne extra Antrag aufgehängt werden.  +
keine gesonderte Genehmigung erforderlich, Straßen- und Wegegesetz beachten, [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen#NORM Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen]beachten  +
Max 7 Großflächenplakate (Wesselmänner)  +
während des Bundestagswahlkampfs ggf. auch mehr, wird individuell entschieden. Plakatierungsgenehmigung wird formlos per Mail erteilt  +
"... für die Parteien sind für das Plakatieren während der Wahlkampfzeit in der Gemeinde Rosendahl keine Vorschriften erlassen (ausgenommen selbstverständlich Plakate, die den Verkehrsfluss, Sichtwinkel in Kreuzungsbereichen beeinträchtigen). Separate Stellwände werden in der Gemeinde Rosendahl nicht aufgestellt. Bitte entfernen Sie Ihre Plakate spätestens eine Woche nach Wahlende aus dem gesamten Gemeindegebiet."  +
"... in der Gemeinde Nordkirchen ist eine Plakatwerbung anl. der Bundestagswahl 2013 im Rahmen der Bestimmungen des gem. RdErl. Des Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung u.d. Innenministeriums vom 08.08.2003 (SMBL NRW – 922) erlaubt."  +
Unterkante der Plakate mind. 2,50 m über Geländehöhe. Plakatierung im histor. Ortskern nicht gestattet (=Stiftsstrasse, Kirchstrasse, Kirchplatz, Burgstrasse(Einbahnstrassenbereich), Stiftsplatz, von-der-Reck-Strasse, Domherrengasse, Schlaunstrasse, kurze Strasse, Hagenstrasse(Einbahnstrassenbereich), Tiefe Strasse, Kastanienplatz, Auf der alten Breide, Busenbaumstrasse).  +
- keine Verkehrts- und Sichtbehinderungen - nicht an Kreuzungen, Einmündungen und Bahnübergängen plakatieren - nicht an Verkehrszeichen und Ampeln - keine Bäume beschädigen  +
An folgenden Standorten werden Plakatwände aufgestellt, die von den Parteien genutzt werden können: 1. Marktplatz 2. Kreuzung Hafenstr./Dattelner Str. 3. Kreisverkehr Oststrasse 4. Kreisverkehr Nordstrasse 5. Kreisverkehr Olfener Landweg Mobile Grossanlagen können an der Eversumer Str., an der Dattelner Str. sowie an der Kökelsumer Str. (ortsauswärts jeweils hinter der Bebauung) aufgestellt werden. Darüber hinaus ist auch die ansonsten übliche Plakatierung im Stadtgebiet ohne ausdrückliche Genehmigung möglich, sofern keine strassenverkehrsrechtlichen Gefährdeungen durch die Plakate entstehen. Auch hinsichtlich der Nutzung des Marktes werden keine rechtsmittelfähigen Erlaubnisse ausgestellt. Hinsichtlich einer Terminabsprache, damit es nicht zu Platzproblemen kommt, darf ich sie bitten, Herrn Lux unter der Rufnummer 02595 / 389-135 zu kontaktieren.  +
"die Bedingungen für Hohlkammerplakate haben sich gegenüber den letzten Wahlen nicht geändert. Wenn Plakate im öffentlichen Verkehrsraum aufgehängt werden ist darauf zu achten, dass diese den öffentlichen Verkehr nicht behindern. Plakate dürfen selbstverständlich nicht an Ampeln und Verkehrszeichen angebracht werden. Ich verweise hiermit noch auf den gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung - III B 2 - 22-33 und des Innenministeriums - 11/20-10.10- vom 08.08.2003 (MBl NRW.2003 S.1010, geändert durch RdErl. Vom 04.03.2005 - MBl. NRW. 2005 S. 431)" Standortliste für Grossflächenplakate. Senden: Münsterstrasse: Grünfläche neben Fuss- und Radweg zur Bonhoefferstrasse Buldener Strasse: Sportpark, Grünfläche zwischen Ausfahrt Parkplatz und dem Wortbach Ottmarsbocholt: Dorfstrasse: Grünfläche rechts neben dem Speicher Dorfstrasse: Grünfläche rechts neben dem Ladengeschäft Rave Ecke Auf dem Felde Bösensell: Bahnhofstrasse: Vor der Turnhalle Havixbecker Strasse: Fläche zwischen der Pflasterfläche vor Vedder und dem Helmerbach  +
"Plakate dürfen nicht an Bäumen und Verkehrszeichen angebracht werden und nicht im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen vor Bahnübergängen und an den Innenrändern von Kurven." "Im innerörtlichen Bereich hat die Gemeinde Havixbeck den Parteien Wahlplakatwände zur Aufhängung von DIN A= Werbeplakaten zur Verfügung gestellt. Pro Standort darf ein Plakat DIN A 0 geklebt werden. Die Plakatwände stehen: - Josef-Heydt-Strasse/Ecke Münsterstrasse - Münsterstrasse neben Autohaus Schulze Schleithoff - Schützenstrasse in Höhe des Hauses Nr. 49 - Altenberger Strasse gegenüber Haus Nr. 22 - Schulten Kamp/ecke Gennericher Weg - Stapeler Strasse im Beet an der Ampel - Blickallee (am Zebrastreifen) - Ortsteil Hohenholte an der Bushaltestelle Friedhof  +
Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl am 22. September 2013 Sehr geehrter Herr Thomas, wie bei allen vorangegangenen Wahlen soll auch für die anstehende Bundestagswahl am 22. September 2013 für alle Parteien eine Chancengleichheit gewährleistet werden. Deshalb werden für alle an den Wahlen zugelassenen Parteien nachfolgend genannte Vorgaben festgelegt. Im Einzelnen werden Regelungen zu folgenden Punkten getroffen: 1. Plakatierungsmaßnahmen 1.1. Städtische Plakattafeln für DIN A1-Plakate Die Tafeln werden wie bisher von der Stadt aufgestellt und sind mit den Ziffern 1 – 6 durchnummeriert. Ab dem 12. August 2013 (33. Kalenderwoche) darf mit der Plakatierung durch die zugelassenen Parteien zur Bundestagswahl begonnen werden. Für die Plakatierung an den Plakattafeln sollen möglichst Plakate im DIN-A1-Format (84 x 59,4 cm) verwendet werden. Eine geringfügige Überschreitung der Maße wird zugelassen, jedoch in der Breite bis max. 65 cm. Dadurch haben möglichst viele Parteien die Möglichkeit, städt. Plakattafeln zu nutzen. Die Felder dürfen, beginnend mit der Ziffer 1 - 4, von den Parteien in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen bei der letzten Bundestagswahl (Ergebnis Zweitstimme - Wahlkreis bezogen) in Anspruch genommen werden (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP). Die verbleibenden Flächen Nr. 5 – 6 stehen den weiteren zugelassen Parteien zur Verfügung. Das Anbringen von Plakaten außerhalb der städtischen Plakatwände (z. B. an öffentlichen Gebäuden oder Litfasssäulen) ist nicht gestattet. Die Plakattafeln befinden sich an den folgenden Standorten: - Beerlager Straße, vor dem Grundstück Beerlager Straße 17 - im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens Münsterstraße 67 - Osterwicker Straße, gegenüber dem Gehöft Meinert - Darfelder Straße in der Grünfläche hinter dem Wohnhaus Darfelder Straße 31 - Parkplatz „Edeka“ - gegenüber vom Wohngebiet „Wüllen“, im Bereich des Wildgartens Die Standorte sind auch von Ortsunkundigen schnell aufzufinden, so dass sich die Übersendung eines Lageplanes erübrigt. 1.2. Großformatige Wahlplakate („Wesselmann-Plakate“) Größere Werbeeinrichtungen im Format der „Wesselmann Plakate“ bedürfen der Einzelerlaubnis der Stadt Billerbeck. Die Erlaubnis der Werbeeinrichtung ist im Einzelnen schriftlich unter Beifügung einer Beschreibung, Zeichnung, Angabe der Größenverhältnisunterlagen über den Standort usw. zu beantragen. Solche Großflächenplakate beabsichtige ich auch ab dem 12. August 2013 zuzulassen. 1.3. Plakatieren im öffentlichen Straßenraum (Dreiecksständer, Halterung für Laternenmaste im Format von max. DIN A1) Mit dieser Form der Wahlwerbung kann ebenfalls ab dem 12. August 2013 begonnen werden. Die gesamten Wahlwerbungen sind so anzubringen und aufzustellen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen keine Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer entstehen. Das Plakatieren an Verkehrzeichen nach der StVO und Straßennamensschildern wird nicht zugelassen. Diese Einschränkung ist erforderlich, da bei der laufenden Wahl vielfach Beschwerden eingegangen sind. Die Werbeträger sind so zu sichern, dass sie auch bei stärkerem Wind nicht aus ihrer Verankerung gerissen werden können. Die regelmäßige Sicherheitskontrolle der aufgestellten/angebrachten Werbeträger obliegt den jeweiligen Parteien. Grünanlagen und Bäume dürfen nicht beschädigt werden. Bei den letzten Wahlen wurde festgestellt, dass durch Witterung oder Vandalismus viele Plakate und deren Rückwände beschädigt wurden. Dies hat über einen längeren Zeitraum zu einem sehr unschönen Bild geführt. Teilweise gefährdeten heruntergefallene bzw. herunterhängende Plakate die Verkehrsteilnehmer. Deshalb müssen die Parteien dafür sorgen, dass die Plakate regelmäßig überprüft und nachgebessert werden. Die Werbung - einschließlich der Werbeträger - sind unverzüglich nach der Wahl zu entfernen. Für weitere Informationen oder Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gezeichnet Alfons Krause Wahlamt  
- Anbringung an Bäumen nicht gestattet - Bodenfreiheit mind. 2,20 Meter - Nicht auf dem Marktplatz plakatieren  +
An folgenden Stellen sind ab dem 9.8.2013 die Wahlplakattafeln aufgestellt: 1. Grevener Strasse am Feuerwehrgerätehaus 2. Bahnhofstrasse am Rathausvorplatz 3. Bahnhofstrasse auf Höhe des Bauhofs Für die PIRATEN ist eine Fläche unter "Sonstige" zum Plakatieren vorgesehen.  +
Genehmigung liegt vor unter [[Datei:Genehmigung_Plakatierung_BTW2013_Monheim_am_Rhein.pdf]]  +
Es erfolgt eine Abstimmung zwischen allen Parteien und Stadtverwaltung über Aufstellungsort, genaue Anzahl, und Art der Plakatierung. Dazu gibt es bis zum 23.6.2013 ein Info Schreiben  +
Besondere Genehmigung nicht erforderlich, es gilt [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen#NORM Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen], Straßen- und Wegegesetz beachten, Verkehrsschilder nicht optisch oder sonstwie überdecken, Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen, Ampeln etc. beachten. Wahllokalstandorte beachten bzw. vor Wahltag dort Plakate entfernen.  +
Plakatwände benötigen eine gesonderte Genehmigung. Es wird keine Zuordnung von Strassen und Laternen geben. Wer zuerst hängt hat gewonnen.  +
Besondere Genehmigung nicht erforderlich, es gilt [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen#NORM Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen], Straßen- und Wegegesetz beachten, Verkehrsschilder nicht optisch oder sonstwie überdecken, Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen, Ampeln, Kurveninneres etc. beachten. Wahllokalstandorte beachten bzw. vor Wahltag dort Plakate entfernen.  +
Ausserhalb geschlossener Ortschaften ab dem 22.06.2013 Innerhalb geschlossener Ortschaften ab dem 11.08.2013 Innenstadtbereich max. 6 pro Straße - max. 48 Stück im ganzen Bereich bis 1 Woche nach Wahl  +
gehängt werden darf nur an jede dritte Laterne  +
maximal 2 Plakate pro Mast  +
Altstadtlaternen dürfen keine Plakate gehängt werden  +
Zusätzlich wurde beantragt die Piratenpartei in den Pool, der von der Stadt gestelten Wesselmänner aufzunehmen. Die Standorte werden ausgelost und an die Parteien verteilt. Flächen bezahlt durch die Stadt. Nur 1 Plakat pro Mast  +
Sondernutzungsgenehmigung muß beantragt werden, darin die genauen Auflagen, auch Beginn der Plakatierung. Liegt vor, 20130719  +
Sondernutzungsgenehmigung liegt im Piratenbüro Siegen vor - darin genaue Auflagen gelistet  +
Ca. 6 Wochen vor der Bundestagswahl legt der Wahlausschuss der Stadt Krefeld in seiner Sitzung fest, ab wann plakatiert werden darf und wie viele Plakate  +
keine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich: Straßen- und Wegegesetz beachten, Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen beachten: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen  +
Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, alle speziellen Auflagen sind darin dann aufgeführt, Straßen- und Wegegesetz beachten, Runderlaß: Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen beachten, maximale Plakatgröße A1, Großplakate ab 6 Wochen vor Wahl - gesonderte Genehmigung. liegt vor - 20130719  +
keine Plakatierung auf öffentlichen Flächen möglich (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung), Privatflächen unter Berücksichtigung des Straßen- und Wegegesetzes möglich.  +
Großflächenplakate und Infostände sind gesondert zu beantragen Passwort ist: piratenbor13 http://www.dateiupload.net/download.php?file=84c6bdc24999ba7e4dffcfb70d000a67  +
Gemeinden Biebrich und Ergeshausen erlauben nur ein Plakat auf Zentraler Wand  +
Sondernutzungsgenehmigung beantragen (z.B. per Mail), in der Gen. dann die genauen örtlichen Auflagen. Genehmigung liegt vor 20130719  +
Kompletter Wahlkreis 206  +
https://wiki.piratenpartei.de/RP:Kreisverband_Rheinhessen/Kommunen_Ansprechpartner Wahlkreis 207 komplett außer Stadt Worms  +
Zusätzliche Plakattafel werden von der Stadt gestellt. Die Stadt informiet mich, wo und ab wann die Plakattafelln zur Verfügung stehen.  +
Für Plakatwände (Wesselmänner) muss eine separate Genehmigung eingeholt werden. Die Genehmigung der Plakatierung ist kostenlos.  +
Bewerbung um Stellplätze für Großflächenplakate möglich  +
Plaktierung gemäß Runderlass. Anehmen der Plakate 1 Woche nach der Wahl  +
DIN A1 Plakate. Öffentl. Klebeflächen ab 01.08, Großflächenplakate erfordern gesonderte Genehmigung  +
bis zur Größe DIN A0, Aufstellen von Großflächenplakaten ist gesondert zu beantragen  +
Genaues Plakatierdatum noch nicht bekannt, warten auf schriftl. Rückmeldung.Es gilt der Runderlass. Nicht plakatiert werden darf der Alte Kirchplatz+ Kirchvorplatz. Es werden 4 Stellwände zur Verfügung gestellt, d.h. + 10 f.d. Plakatwände  +
Es gibt keine öffentlichen Plakatwände mehr.  +
genaue Plakatierdaten liegen noch nicht vor  +
Bestätigung liegt noch nicht vor. Plakatanzahl und Art adaptiert aus LTW 2012  +
Genehmigung liegt schriftl. vor. Genehmigung gilt nicht in der Altstadt, für die Bereiche Kard.-von-Galen Platz, Kapellenstraße, Herrenstraße, im Bereich des Krippenmuseums sowie für den historischen Marktplatz. Plakatart und Menge von LTWkampf 2012 adaptiert  +
Zuteilung liegt noch nicht vor. Menge aus LTWkampf 2012 adaptiert  +
Beachten: Für Warendorf sind für ALLE Parteien insgesamt 110 Plakate erlaubt (inkl. Ortsteile. Aufsteller erlaubt. Runderlass beachten. Plakattafeln im vorgegebenen Bereich Warendorf KEINE Bedenken (richtet sich nach Runderlass)  +
keine Sondernutzungsgenehmigung bei üblichen Wahlplakaten, Größeres (z.B. Wesselmänner) müssen separat genehmigt werden. Straßen- und Wegegesetz beachten, Runderlaß NW beachten: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen<br> Plakatflächen werden zur Verfügung gestellt und den Parteien kommuniziert (wahrscheinlich A1 Plakate, Affichenpapier, Anbringung über DSM)  +
Keine Sondergenehmigung erforderlich - siehe Merkblatt  +
In den Anderen Ortsgemeinden höchstens 2!  +
Plakatierung innerhalb der Orrtsgrenzen muß vorher genehmigt werden!  +
Genehmigung für Plakate innerhalb der Stadt/Gemeindegrenzen erforderlich  +
nicht komplett * Art der Plakate konnte nicht ermittelt werden. habe erst mal hartfaser angegeben weil etwas angeben muss. * Max.Anzahl der Plakate konnte nicht ermittelt werden  +
[[Datei:NRW-Oberhausen_Plakatiergenehmigung_BTW_2013.pdf]]  +
Angaben unvollständig * Zeitraum * Art der Plakate * Kontakt bei der Kommune  +
nicht mehr als nötig  +
Engpass im Verlauf der B 240 in der Ortsdurchfahrt Marienhagen freihalten  +
Das Aufhängen von Plakaten oder Schildern jeglicher Art an Verkehrsschildern, Ampeln oder sonstigen Gegenständen die sich auf den Straßenverkehr beziehen ist hiervon ausgenommen und untersagt. An Bäumen o.ä. pflanzlichen Gegenständen dürfen keine Plakate mit Nägeln oder Klammern befestigt werden. Hierfür ist ummantelter Draht oder in anderer Weise geeignetes Material zu verwenden, das die Pflanze nicht beschädigt.  +
Am Boden aufgestellte Reiterwerbung bis max. DIN A 0 ist gesondert und mit Angabe der Standorte zu beantragen. Nur kunststoffbeschichteten Draht oder Kabelbinder aus Kunststoff, an Bäumen nur breiten Kabelbinder verwenden. Im Bereich des Berliner Kreisels, innerhalb der Fußgängerzone, des Bahnhofsvorplatzes und des Marktplatzes ist Plakatieren untersagt.  +
[https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Römerberg.pdf Genehmigung]  +
Gebühr 21 Euro, Genehmigung liegt vor  +
[https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Freinsheim.pdf Genehmigung]  +
[https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Waldsee.pdf Genehmigung]  +
Keine Genehmigung nötig.  +
Unter Beachtung des Runderlasses ("Lautsprecher- und Plakatwerbung") kann im Stadtgebiert Hörstel plakatiert werden. Grossflächenplakate werden von der Stadt Hörstel nicht aufgestellt  +
Dummy-Eintrag! Saerbeck hat ein Formular gesandt, das ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss. Da kümmert sich Rene drum. Anschliessend müssen die Daten hier eingepflegt werden.  +
Es steht jeweils die Fläche "Sonstige" auf folgenden Wahlplakattafeln zur Verfügung: 1. Iburger Strasse in Höhe Einmündung Merschweg 2. Lengericher Strasse westlich Hotel Wittmann 3. Kattenvenner Strasse südlich Kreuzung Warendorfer Weg 4. Lienen-Kattenvenne, Schweger Strasse, zwischen den Einmündungen Heckenstrasse und Schwarzer Weg Es ist nur gestattet, auf den vorhandenen Wahlplakattafeln zu plakatieren! Die Wahltafeln werden voraussichtlich in der 33. Kalenderwoche aufgestellt.  +
"In der Gemeinde Recke sind Plakatierungstafeln an folgenden Standorten aufgestellt: - Mettinger Str. / Einm. Raumühlenweg - Hopstener Str./Schulzentrum - Vogteistrasse/Voltlager Str. - Hauptstrasse/Aa-Brücke - Hörsteler Str./Töddenweg Eine Aufteilung dieser Tafeln nach Parteien erfolgt nicht Sonstige Werbeträger sind mit Angabe von Anzahl und Aufstellort vorher anzumelden."  +
"Die Gemeinde Ladbergen stellt den Parteien an drei Zentralen Stellen des Gemeindegebietes (Grevener Str., Kattenvenner Str. und Dorfstrasse) bereits in Kürze (voraussichtlich ab Anfang Juli) Plakatwände zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Die Erteilung einer weiteren, besonderen Ausnahmegenehmigung ist somit entbehrlich."  +
"Zum Ende der 32. Kalenderwoche (=9.8.13) werden auf dem Stadtgebiet Wahlwerbetafeln aufgestellt, die auch von Ihnen genutzt werden können. Die genauen Standorte entnehmen Sie bitte der Anlage. Sollten Sie darüber hinaus noch Wahlwerbung betreiben wollen, so teilen Sie mir dieses bitte mit. Ich werde dann in der 30. KW auf Ihren Antrag zurück kommen und eine entsprechende Erlaubnis für den Zeitraum von 6 Wochen vor der Wahl (11.08. - 22.09.) erteilen. Diese Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden; u.a. Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 300,- € und eine maximale Plaktgrösse von DIA-A-1" 23.7.13: "Sehr geehrte Damen und Herren! Seitens der Stadt Tecklenburg bestehen gegen die Aufstellung von Wahlplakaten zu der bevorstehenden Bundestagswahlen 2013 keine Bedenken: Folgendes bitte ich jedoch zu beachten: 1. Der Werbezeitraum ist vom 11.08.2013 bis zum 22.09.2013 begrenzt. Die Plakate sind nach Ende der Wahl unverzüglich zu entfernen, andernfalls werden sie kostenpflichtig vom Baubetriebshof entfernt. 2. Es dürfen insgesamt nicht mehr als maximal 5 Plakate (Hartfasertafel) pro Ortschaft aufgestellt werden. Die Gesamtanzahl der Plakate für den Bereich der Stadt Tecklenburg darf insgesamt 15 Plakate nicht überschreiten. 3. Die Wahlplakate (maximale Größe DIN A 1) dürfen nur an innerörtliche Laternenmasten aufgehängt werden und zwar nur so, dass sie nicht verkehrsbehindernd oder gefährlich für etwaige andere Verkehrsteilnehmer sind (Unterkante Plakat:: mindestens 2,20 m über Grund). 4. Es ist darauf zu achten, dass pro Laternenmast lediglich ein Plakat befestigt werden darf. Mehrfachplakatierungen sind unzulässig. 5. Im historischen denkmalgeschützten Innenstadtbereich (insbesondere auf dem Markplatz) ist eine übermäßige Plakatierung bzw. Beschilderung zu vermeiden. 6. Vor der Plakatierung ist eine Kaution von 300,00 € bei der Stadtkasse Tecklenburg zu hinterlegen, die nach Entfernung der Hartfasertafeln erstattet wird (Bankverbindung umseitig, Verwendungszweck: Wahlplakate Kaution Piraten). Sollten die Plakate nicht unverzüglich nach dem 22.09.2013 entfernt werden, wird die Kaution zur Finanzierung der Plakatentfernung einbehalten. 7. Die Genehmigung des Eigentümers für die Nutzung der Flächen bzw. des Gebäudes muss vorliegen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung umfasst nicht die Genehmigung zum Aufbau von Informationsständen. Diese sind vor der Durchführung bei mir schriftlich mit genauer Orts- und Zeitangabe zu beantragen." Standorte der Wahltafeln Brochterbeck: 1 Dorfstr. am Dorfplatz (Haus Heemann) 2 Dörenther Str. an der Apotheke (Durchlass Mühlenbach) 3 Am Mühlenbach, Freifläche am Sagenbaum Ledde: 1 Ledder Dorfstr. am Feuerwehrgerätehaus 2 Schulstr. Ledde an der Grundschule 3 Osnabrücker Str., Gaststätte Kemken Leeden: 1 Stiftsschule Leeden 2 Natrup-Hagener-Straße, ehem. Lebensmittelgeschäft Auffahrt 3 Am Habichtswald, Höhe Sportplatz Tecklenburg 1 Chalonnes-Platz auf dem Wall 2 Parkplatz Altstadt neben Treppe zum Tecklenburg Howesträßchen 3 Gegenüber der Kreisverwaltung (Mauer Bardelmeier)  
Keine Werbeflächen an Kreuzungen, Einmündungen, Innenrand vorn Kurven, nicht an Bäumen, nicht in oder an Gebäuden in denen sich Wahlräume befinden so wie unmittelbar vor dem Zugang. Anbringung nur mit Kunststoffband (Kabelbinder).  +
Bestätigung mit Deitails liegt noch nicht vor, Zeiträume und Details werden noch ergänzt.  +
3 Monate vorher frei, keine Verkehrsschilder, keine Sichtbehinderung, Laternen sind OK. Weitere Infos folgen wenn die Stadt die Bestätigung schickt.  +
In Düren müssen zwei Genehmigungen eingeholt werden: Für die Plakatwände beim Bürgerbüro Wahlen und für die Hohlkammerplakate an Laternen beim Bauverwaltungsamt. Es gelten weitere Bedingungen für die Plakatierung (u.a. Verteilschlüssel für die Plakatwände, nur jede vierte Laterne darf verwendet werden). Bei Bedarf bitte an [[Benutzer:Dummfilm|Dummfilm]] wenden.  +
- 14 Tage vor dem Aufhängen der Plakate muss bei der Stadt spezifisch für den jeweiligen Standort die Anbringung eines Plakates angemeldet werden. - Nicht an Schildern, Ampeln, Kreuzungen, Einmündungen, auf Verkehrsinseln, am Innenrand von Kurven. - Je Lichtmast nur ein Plakat Vorder- und Rückseite.  +
- Nicht plakatieren in Kurven (Innenseiten), an Kreuzungen, an Einmündungen, vor Bahnübergängen, nicht an Glasfaser/Kunststoff Laternen  +
. Plakatstellflächen werden durch die Stadt Frechen nicht "separat vergeben". . Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. D.h., dass Plakate an folgenden Standorten nicht angebracht werden dürfen: - Verkehrszeichenmasten - Lichtsignalanlagen - Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (sog. Starenkästen) - Sonstige Verkehrseinrichtungen (Straßennamenschilder, Wegweisungsbeschilderung etc.) - Bäume (gilt nur für Plakate, aber nicht für Dreieckständer) . Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven . Zur Befestigung sind grundsätzlich Kabelbinder zu verwenden. Andere Befestigungen/Halterungen müssen vor Installation durch die zuständige Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt werden. Beschädigungen sind auszuschließen. . Auf Gehwegen ist eine Restbreite von 1,20 m zu gewähren und die Restbreite zum Straßenkörper muss mit 0,50 m Sicherheitsabstand eingehalten werden. . Plakate an Straßenbeleuchtungsmasten sind in einer Höhe von 2,50 m (Unterkante Plakat) zu in-stallieren. . Des weiteren sind die erforderlichen Sichtdreiecke einzuhalten (nach StVO). . Kosten, die für die Beseitigung von Schäden, die durch die Plakatierung entstehen bzw. für die Entfernung solcher Plakate, die offensichtlich die Verkehrssicherheit gefährden, werden in Rechnung gestellt. . 90 Tage vor der Wahl kann gegen eine Gebühr von 15,00 Euro, je angefangene 25 Wahlplakate, plakatiert werden. 6 Wochen vor der Wahl ist die Plakatierung -Gebührenfrei-. Die Standorte der Plakate bestimmen Sie selbst. Die Überlassung eines Standortverzeichnisses würde uns helfen, erfahrungsgemäß eingehende Äußerungen aus der Bevölkerung im Einvernehmen mit Ihnen zu klären.  +
# Nur an Standorten (Laternen, etc.), an denen noch keine Plakate hängen. # Unter Höhe mindestens 2 m. # Die üblichen Verbote. # Nur im Sandwichverfahren. Genehmigung liegt vor.   +
Plakatwände werden von der Gemeinde aufgestellt. Pro Plakatwand ein Plakat.  +
http://db.tt/oVtFWXeS  +
"Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 17.6.2013 und teile mit, dass die Gemeinde Mettingen keine Tafeln für die Anbringung von Plakaten zur Verfügung stellt. Bitte beachten Sie bei der Aufhängung von Plakaten zur Bundestagswahl, dass Behinderungen jeder Art (an Strassen, Geh- und Radwegen) nicht auftreten. Laternenpfosten etc. dürfen durch das Anbringen von Plakaten nicht beschädigt werden. An den schwarzen Bogenlampen mit runder Kuppel im Ortskern dürfen keine Plakate angebracht werden."  +
"wenn Sie darauf achten, dass keine Verkehrsschilder verdeckt oder sonstige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen, dann sind Holhlkammerplakate auf dem Gebiet der Gemeinde Hopsten zulässig" "... bezugnehmend auf Ihr Schreiben übersende ich Ihnen 3 Planskizzen. Den Skizzen können Sie die Standorte der hiesigen Anschlagstafeln für Wahlplakate entnehmen. Allen Parteien und Wählergruppen ist es erlaubt, dort Plakatwerbung anzubringen. Die Plakatflächen stehen ab der 28. Kalenderwoche zur Verfügung. Gemeindliche Flächen für sogenannte "Wesselmanntafeln" (Grossflächenplakate) stehen leider nicht zur Verfügung. Es steht Ihnen jedoch frei, sich um Privatflächen zu bemühen." Anmerkung: Hier stehen lt. Stadtplan die Plakatflächen: - Halverde: An der Hauptstrasse zwischen Einmündung Kirchweg und Wortheweg - Hopsten: Brenninkmeyerstr. ca. gegenüber der Volksbank - Schale: Grünfläche an der Jahnstrasse/Kirchstrasse  +
http://db.tt/lnbcTFop  +
http://db.tt/VJbJyaTr  +
http://db.tt/Apo081YT  +
http://db.tt/ixAcbMgI  +
Liste mit Straßen in denen plakatiert werden soll muss eingereicht werden, danach gibts eine Genehmigung und ab dann darf erst plakatiert werden  +
Sondernutzungsantrag an ordnung@langenfeld.de schicken oder bei regulären Wahlen Rundschreiben der Stadt einholen bevor plakatiert werden darf.  +
Für Mastanhänger und Stellschilder wird in der Regel ab ca. 4-6 Wochen vor der Wahl eine Sondernutzungserlaubnis erteilt.  +
Die Stadt Balve verfügt nicht über Werbeflächen. Neben den anderen an der Wahlwerbung teilnehmenden Parteien und Wählergruppen können Sie jedoch ab 12.08.2013 die folgenden Grundstücke zur Aufstellung Ihrer Plakate nutzen: *Balve Parkplatzvor dem Bahnhof links *Balve Grünfläche an der Ecke Sauerlandstraße/Brucknerweg *Beckum Ecke Arnsberger Straße/Dorfstraße *Garbeck Märkische Straße in Höhe Hausnummer 29 *Eisborn Grünfläche an der Kreuzung Horster Straße/Burgstraße/Asbecker Straße *Langenholthausen Grünfläche am Schulplatz Ecke Sunderner Straße/Mittelweg *Mellen Alter Schulplatz Balver Straße Nähe Bushaltestelle *Volkringhausen Grünfläche Ecke Mendener Straße/Glashüttenweg Eine mengenmäßige oder prozentuale Aufteilung der Flächen auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen ist nicht beabsichtigt solange die Plakatierungen in einem vernünftigen Maß vorgenommen werden. Die Plakatwände, die an den genannten Orten aufgestellt werden befinden sich im Eigentum der Ortsvereine der Parteien CDU, SPD und FDP und dürfen von anderen Parteien und Gruppen nicht mitbenutzt werden.  +
aufgrund Ihrer Anfrage vom 15.06.2013 teile ich mit, dass mit der Aufstellung von Wahlplakattafeln ohne Antrag sofort begonnen werden kann. Nach einem Beschluss des Gemeinderates werden gemeindeeigene Wahlplakattafeln aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen den Parteien und Wählergruppen nicht mehr zur Verfügung gestellt. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, mit eigenen Wahlplakattafeln an geeigneten Standorten in der Gemeinde Schalksmühle zu werben. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so setzen Sie sich bitte mit dem Fachbereich II -Öffentliche Ordnung-, Herrn Schindler oder Frau Mölders, schriftlich oder telefonisch in Verbindung. Herr Schindler wird Ihnen geeignete Standflächen zuweisen können. Im Falle der Plakatwerbung weise ich schon jetzt darauf hin, dass 1. die Zustimmung der Eigentümer einzuholen ist, 2. die Plakattafeln in jedem Fall nach näherer Abstimmung mit dem Fachbereich II -Öffentliche Ordnungaufzustellen sind, 3. die Entfernung der Plakattafeln spätestens eine Woche nach dem Wahltermin zu veranlassen ist. Sollten Sie darüber hinaus in dem Bereich der Gemeinde Schalksmühle Plakatwerbung an Masten etc. betreiben wollen, bitte ich folgende Punkte zu beachten: 1. Es sollten nicht mehr als 15 Wahlplakattafeln pro Wahlbezirk im Interesse eines geordneten Ortsbildes angebracht werden. 2. Die Wahlplakate dürfen nicht unmittelbar an Bäumen, Masten, Wänden, Felsen usw. aufgeklebt werden. 3. Werbeplakate dürfen nicht aufgestellt oder angebracht werden a) im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, b) vor Bahnübergängen, c) an unübersichtlichen Kurven und in unmittelbarer Nähe von Verkehrszeichen. 4. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art nicht zum Verwechseln mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. 5. Es ist sicherzustellen, dass die auf Holz- oder Presspapptafeln aufgeklebten Werbeplakate an geeigneter Stelle in solcher Höhe angebracht und befestigt werden, dass sie nicht herabfallen und Fußgänger oder den Straßenverkehr gefährden können. 6. Sämtliche Werbeplakate sind in der Woche nach dem Wahltermin ohne Rückstände wieder zu entfernen. 7. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Befestigung von Wahlplakaten an Masten der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Zustimmung der SEWAG Netze GmbH, Lennestraße 2, 58507 Lüdenscheid bedarf, da diese Eigentümerin der Straßenbeleuchtung ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und mit Hinblick auf ein geordnetes Ortsbild bitte ich, diese Punkte unbedingt bei der Wahlwerbung zu beachten.  
Plakat Flächen müssen beantragt werden und werden zugeteilt.  +
* Angaben nicht vollständig ** [[Datei:NRW Bonn Plakatiergenehmigung BTW 2013.pdf]]   +
"Wahl-Werbemöglichkeiten in der Kreisstadt Steinfurt Bundestagswahl am 22. September 2013 Die Kreisstadt Steinfurt stellt ab Montag, 26. August 2013, Wahlplakattafeln in den Ortsteilen Borghorst und Burgsteinfurt zum Plakatieren zur Verfügung. Die Größe, Einteilung und Standorte der Wahlanschlagtafeln entnehmen Sie bitte der Rückseite bzw. der Anlage. Andere Werbeträger (z. B. Großflächen, Litfaßsäulen u. a.) hält die Stadt Steinfurt nicht vor. Gemäß § 35 Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NW) haben die politischen Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen die Möglichkeit, Auskunft über Namen und Adressen der Wahlberechtigten zu erhalten. Dies ist im Zusammenhang mit Parlamentsund Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten möglich. Die Daten können in Form von Listen, Adressaufklebern oder auch in elektronischer Form übermittelt werden. Für die Bereitstellung der Daten wird pro Auswertung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens 100,00 Euro erhoben. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Frenker, frenker@stadt-steinfurt.de, Telefon: 0 25 52/925- 303. Das Aufstellen von Informationsständen und eigenen Plakattafeln (z. B. an Laternen u.a.) innerhalb des Stadtgebietes unterliegt der Genehmigung durch die Kreisstadt Steinfurt. Der Antrag ist unter Angabe der Größe des Standes bzw. des Werbeplakates, des Standortes (Straße/Platz), des/r Termins und des zeitlichen Umfanges an die Kreisstadt Steinfurt, z. Hd. Herrn Rohrschneider, Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt, (rohrschneider@stadtsteinfurt. de), Telefon 0 25 52/925-208 zu richten. Für weitere Fragen steht Ihnen die Kreisstadt Steinfurt, Fachdienst Personal, Innere Dienste und IT, Herr Elpers, Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt, Tel. - Nr.: 02552/925-108, Telefax-Nr.: 925-473, elpers@stadt-steinfurt.de gerne zur Verfügung." "Standorte: Stadtteil Borghorst 1. Meerstr./Ecke Parkplatz Andreasstr. 2. Dumter Str./Ecke Spielplatz Klosterstr. 3. Emsdettener Str./Einfahrt Rathaus 4. Altemarktstr./Ecke Grünanlage Alleestr. 5. Tilsiter Str./Ecke Sandweg 6. Neuer Markt/Kroosgang 7. Altenberger Str./Ecke Berliner Str. Stadtteil Burgsteinfurt 1. Graf-Arnold-Platz/Ecke Rechtsanwalt Daldrop 2. Mühlenstr./Grundstück Irisgarten 3. Ochtruper Str./Einfahrt Feuerwehrgerätehaus 4. Alexander-König-Str./Höhe AOK 5. Vogelsang/Grundstück Bolzplatz 6. Horstmarer Str./Ecke Straße Am Ludwigshaus 7. Im Hasfeld/Ecke Grünanlage Veltruper Kirchweg  
"... bezugnehmend auf Ihre Email vom 17.06.2013 teile ich Ihnen mit, dass ein Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung von Großraumwahlplakaten mit Angabe der Standorte zu stellen ist. Die Genehmigung für die Aufstellung der Schilder auf städtischen Flächen wird ggf. für die Zeit vom 17.08.2013 (5 Wochen vor der Wahl) bis 28.09.2013 (1 Woche nach der Wahl) erteilt. Durch diese Genehmigung werden evtl. erforderliche Prüfungen anderer Behörden (z.B. Landesstraßenbaubehörde) nicht abgedeckt. Für die Anbringung der kleineren Schilder gelten die Vorschriften gem. § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt, Herr Mense Tel. 02572/922-301. Ihre Email habe ich auch direkt dorthin weitergeleitet."  +
"... der gemeinsame Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und des Innenministers vom 04.03.2005 regelt u. a. die Plakatwerbung der politischen Parteien aus Anlass von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Danach ist Plakatwerbung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven unzulässig. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und Einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Seitens der Gemeinde Lotte bestehen - vorbehaltlich der Rechte Dritter - gegen das Aufstellen von Wahlwerbetafeln (in angemessener Zahl) im Zuge gemeindlicher Straßen keine Bedenken. Vor Aufstellung der Werbeflächen bitte ich, den genauen Standort mit dem Leiter meines gemeindlichen Bauhofes, Herrn Stork, Tel. 05404-88957 abzustimmen."  +
[https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Speyer.pdf Genehmigung]  +
"... In der Gemeinde Westerkappeln ist die Plakatwerbung durch Satzung grundsätzlich an allen Flächen, die dem öffentlichen Nutzen dienen ( z.B. Verkehrszeichen, Bäume, Lichtmasten, Wartehäuschen o.ä. ) verboten. Plakatwände stellt die Gemeinde nicht zur Verfügung. Dies gilt ohne Ausnahme für alle Parteien."  +
Sehr geehrter Herr Thomas, im Anhang erhalten Sie die Genehmigung für das Aufstellen von großflächigen Plakattafeln für die Bundestagswahl am 22.9.2013 in Rheine. Weitere Informationen zum Aufstellen kleinerer Wahlplakate erhalten Sie in Kürze durch den Fachbereich "Planen und Bauen", Herrn Fislage. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld und verbleibe.... Genehmigung von Standorten zum Aufstellen von Plakattafeln zur Bundestagswahl am 22. September 2013 Sehr geehrter Herr Thomas, für das Aufstellen von großflächigen Plakattafeln (die allerdings nicht von der Stadt Rheine zur Verfügung gestellt werden) zum Zwecke der Wahlwerbung für die am 22. September 2013 stattfindende Bundestagswahl wird Ihrer Partei die Genehmigung für folgende Standorte in Rheine erteilt: 1. Salzbergener Straße/Schleupestr. (Grünanlage neben dem Amtsgericht) 2. Osnabrücker Straße - Grünfläche östlich der Johannesschule 3. Lingener Damm - Grünfläche Eingangsbereich Walshagenpark 4. Neuenkirchener Straße/Berbomstiege - Grünbereich vor Hünenborg 5. Neuenkirchener Straße/Felsenstraße 6. Osnabrücker Straße/Emstorplatz - Grünanlage 7. Catenhorner Straße/Melkeplatz - Grünanlage 8. Sandkampstraße/Bergstraße - Schallschutzwand 9. Berbomstiege/Königeschstraße - Grünfläche 10. Dechant-Römer-Straße/Industriestraße - Grünanlage 11. Rheiner Straße/Thiestraße - Grünanlage 12. Hauptstraße/Bauernschaftsstraße - Grün- und Parkfläche 13. Nahrodder Straße - Grünfläche gegenüber ehem. Bahnhof Rodde 14. Venhauser Damm/Daimlerstraße - Grünanlage 15. Hemelter Straße - Grünfläche vor der Sparkasse 16. Lindenstraße/Frankenburgstraße - Grünstreifen Berufsschule 17. Breite Straße/Mittelstraße - Grünfläche - 18. Kardinal-Galen-Ring/Elter Straße - Grünfläche 19. Hansaallee/Konrad-Adenauer-Ring - Grünfläche 20. Friedrich~Ebert~Ring/Konrad-Adenauer-Ring - Grünfläche 21. Aloysiusstraße/Schützenstraße - Grünfläche 22. Schwanenburg/Ortsmitte neben Bushaltestelle (Elte) 23. Elter Straße (Grünanlage südl. der Eisenbahnunterführung) 24. Kirchplatz gegenüber der Volksbank (Elte) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung zum Aufstellen großflächiger Plakattafeln auf Mittelinseln von Straßen seitens der Stadt Rheine mangels vorhandener Abstandsflächen zur Fahnbahn aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erteilt wird. Diese Genehmigung gilt unter Beachtung des § 5 Parteiengesetz für alle Parteien unter den selben wie folgt aufgeführten Auflagen: 1. Die Tafeln dürfen nur für Wahlwerbung genutzt und nicht Dritten für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden. 2. Sie sind am jeweiligen Standort so aufzustellen, dass dort jederzeit allen an der Wahl teilnehmenden Parteien proportional (nach dem bei der letz- ten Wahl erzielten Ergebnis) die Wahlwerbung ermöglicht werden kann. 3. Die Reihenfolge der Werbetafeln richtet sich nach der Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln. 4. Es sind Sichtfelder freizuhalten, und zwar von der Fahrbahnachse gemes- sen 10 m auf der heranführenden Straße und 70 m auf der Vorfahrtstraße. 5. Von Radwegen ist ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten. 6. Die Werbetafeln sind standsicher aufzustellen; Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen hiervon nicht ausgehen. 7. Die Werbetafeln müssen spätestens 14 Tage nach der Wahl wieder ent- fernt sein. 8. Die Standorte sind nach Abbau wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Es wird empfohlen, vor Aufstellung der Werbetafeln die proportional einzuhaltende Größe und die genaue Platzierung am jeweiligen Standort mit den anderen Parteien abzusprechen, und zwar nach derzeitigem Stand mit der ~ CDU-Stadtunion Rheine, Herrn Norbert Kahle, Eupener Str. 12, 48429 Rheine, Tel. 05971/806570, E-Mail: norbert.kahle@pieper-fuer-europa.de ~ SPD-Ortsverein Rheine, Herrn Volker Brauer, Pommernstiege 3, 48429 Rheine, Tel.: 05971/9628097, E-Mail: volker.brauer86@gmail.com ø FDP-Stadtverband Rheine, Herrn Jörg Niehoff, Georg-Elser-Ring 45, 48432 Rheine, Tel. 0177 8455 697, E-Mail: joerg.niehoff@unitybox.de ° BUNDNIS '90/_DIE GRUNEN in Rheine, Frau Silke Friedrich, Devesburgstr. 54, 48431 Rheine, Tel. 05971/17809, E-Mail: sw-friedrich@t-online.de ~ Die Linke, vertreten durch Mihai. Gesellschaft für Mediaservice mbH, Herrn Dirk Schrotter, Konrad-Wolf-Str. 69, 13055 Berlin, Tel. 030/832179567, E Mail: mediaservice@mihai.de Mit freundlichen Grüßen  
Noch keine Rückmeldung von der Stadt erhalten, Details werden nachgetragen wenn diese vorliegen.  +
- Nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, [Anmerkung: Auch Straßenbenennungsschilder, Ampeln, Sicherheitsgeländer für Fußgänger und offizielle Hinweisschilder sind Verkehrszeichen], an Bäumen bzw. an der Stabilisierungsbefestigung von Bäumen, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie im Bereich von Querungshilfen - 4. An kunststoffbeschichteten, pulverbeschichteten oder gestrichenen Laternen ist das Anbringen von Werbean-lagen grundsätzlich verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist das sach- und fachgerechte Aufstellen von Dreieckständern mit Vorrichtungen, die dazu geeignet sind, Beschädigungen an den Laternen zu vermeiden. An den übrigen Laternen ist jeweils nur eine Werbeanlage erlaubt. Plakate sind ausschließlich mit kunststoffumhülltem Draht oder Nylonbändern anzubringen. - Nicht an den Laternen der Hahnenstr. bis Kreuzung Kölner Str./Stiftsstr. sowie Stiftsstraße im Umfeld der Kirche und des Hauses für Kunst und Geschichte als auch an der Laterne auf der Hauptstr. 299-301 ist das Anbringen von Werbeanlagen grundsätzlich verboten. - Es sind jeweils maximal bis zu 30 Plakattafeln je Veranstaltung zulässig für die Ortsteile Hor-rem/Götzenkirchen/Neu-Bottenbroich, Kerpen/Mödrath/Langenich, Sindorf und Türnich/Balkhausen/Brüggen bzw. bis zu maximal 15 Plakattafeln für die Ortsteile Blatzheim/Bergerhausen/Niederbolheim, Buir und Man-heim.  +
nach Telefonat per Mail bestätigt 1. Entsprechend § 33 Abs. 2 StVO ist u.a. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen unzulässig. Die Vorschrift dient der Sicherheit des Verkehrs, weil andernfalls Verkehrsteilnehmer durch die Werbung von amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen (z.B. Vorfahrtsbeschilderungen, Licht zeichenanlagen) abgelenkt werden. Plakate dürfen deshalb an diesen Standorten nicht angebracht oder herumgruppiert werden. 2. Bei Aufstellung von Plakatständern auf Gehwegen muss ein Mindestquerschnitt von 1,20 m für den freien Durchgang von Fußgängern erhalten bleiben. Von der Bordsteinkante ist ein Abstand von 0,30 – 0,50 m einzuhalten. Auf Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen soll von einer Plakatierung grundsätzlich abgesehen werden, weil hierdurch grundsätzlich Behinderungen, insbesondere bei gegenläufigem Radverkehr, entstehen. 3. Werbungen im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen vor Bahnübergängen und im Innenrand von Kurven sollen unterbleiben. In der Regel entstehen an diesen Stellen Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer. Regelmäßig können öffentliche Flächen u. a. die Straßenlaternen, mit Ausnahme der Laternen in der Fahrbahnmitte der Venloer Straße in Pulheim, genutzt werden. Die außerörtliche Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen an qualifizierten Straßen, bedarf der Genehmigung des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Die Wahlwerbung kann frühestens 3 Monate vor dem Wahltag beginnen und ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Wahltag zu entfernen. Sofern Großflächenplakate gestellt werden sollen, bitte ich um Beantragung der konkreten Standorte.  +
- Nicht an Bäumen, Lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen, am Innenrand von Kurven, Bahnübergängen, Verkehrsinseln, Einmünundgen, Kreuzungen. - "Unmittelbar nach der Wahl sind die Plakate unverzüglich zu entfernen." - Rund um das Rathaus kein Wahlwerbung, inkl. seitliche Zuwege und rückwärtig bis ehem. Kreissparkasse,  +
Plakatwand kostenfrei, alles andere kostet 20Cent pro Plakat pro Tag  +
[[Datei:Plakatier-Erlaubnis_Erkrath.pdf]]  +
* Angaben noch unvollständig übertragen aus: ** [[Datei:Weiterstadt_genehmigung.pdf]]   +
Alle anderen Werbmöglichkeiten müssen noch genehmigt werden Passwort ist: piratenbor13 http://www.dateiupload.net/download.php?file=84c6bdc24999ba7e4dffcfb70d000a67  +
Angaben nicht vollständig eingetragen [[Datei:Verbandsgemeinde_Eich.pdf]]  +
https://www.dropbox.com/s/4jyyzl4sbgslwzm/Hameln_Genehmigung.pdf  +
Genehmigung für Plakatwände wird erst erteilt wenn diese stehen, 1 Plakat pro Tafel keine Genehmigung für Hohlkammerplakate nötig  +
Plakatwände (Weselmann) müssen separat beantragt werden Passwort ist: piratenbor13 http://www.dateiupload.net/download.php?file=84c6bdc24999ba7e4dffcfb70d000a67  +
17 A1-Plakate auf öffentlichen Plakatwänden  +
* angaben noch nicht vollständig aus [[Datei:Plakatierungserlaubnis_Triberg.pdf]] übernommen max. 1 Großflächenplakat und 15 Plakate,   +
28 Plakatträger (4 pro Ortsgemeinde); [https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Lambrecht.pdf Genehmigung]  +
[https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Grünstadt-Land.pdf Genehmigung]  +
Das Aufstellen von Grossflächenplakaten ("Wesselmänner") bedarf einer Einzelfallprüfung der Behörde. Die Stadt Coesfeld wird ca. 6 Wochen vor der Wahl an 14 Standorten eigene Anschlagtafeln aufstellen, die an dann vorgegebener Stelle genutzt werden können.Nähere Infos werden zu gegebener Zeit durch die Behörde mitgeteilt. Plakate an Masten dürfen höchsten DIN A1-Format haben.An Signalmasten, Ampeln, Verkehrszeichen etc. dürfen keine Plakate angebracht werden.  +
angemessen Anzahl. Gemäß Straßen und Wegegesetz an Laternen und Ähnlichem.  +
Genehmigung ist vor Plakatierung einzuholen. Antrag muss beinhalten: Anzahl, Größe, Termin von-bis.  +
* Nur eigene Dreieckständer, ggf. wenige Hohlkammerplakate. * Keine Laternen, Lichtanlagen. * Nicht in Parks. Nicht 15m neben Wahllokalen. * Nicht in und um Kreisverkehre, nicht auf Mittelinseln * An Bäume nur mit Bast- oder Strohband   +
Genehmigung liegt vor  +
Genehmigung liegt vor  +
[[Datei:Mettmann_Plakatiererlaubnis_Stadt_2013.pdf|Plakatiererlaubnis Stadt Mettmann]]  +
genehmigung liegt vor  +
Nur öffentliche Plakatwände (A0) gemäß Wahlkampfvereinbarung.  +
Genehmigung wird erst ab dem Anfang August , bei zulassung des Kreiswahlvorschlages gegeben .... Passwort ist: piratenbor13 http://www.dateiupload.net/download.php?file=84c6bdc24999ba7e4dffcfb70d000a67  +
30 Werbetafeln, jeweils 10 im Ortsteil Brüggen, 10 im Ortsteil Born und 10 im Ortsteil Bracht.  +