Suche mittels Attribut

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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Bemerkung“ mit dem Wert „Ingo schlägt vor, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren.“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • Plakatiergenehmigung Info/00000533  + (Großflächenplakate können auf der Festwiese B 210 alt aufgestellt werden.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000065  + (Großflächenplakate und Infostände sind gesondert zu beantragen Passwort ist: piratenbor13 http://www.dateiupload.net/download.php?file=84c6bdc24999ba7e4dffcfb70d000a67)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000259  + (Großplakate gesondert zu genehmigen Infostände sind anzumelden. Passwort ist: piratenbor13 http://www.dateiupload.net/download.php?file=84c6bdc24999ba7e4dffcfb70d000a67)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000531  + (Großplakate: Minikreisel Finkenburgstraße / Ostlandstraße Leepenser Weg / Auricher Straße)
  • RP:2012-04-15 - 80. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Handwerklich gesehen ist das keine Beschlussvorlage und nicht nachvollziehbar. (Anmerkung J. Thon))
  • RP:2013-10-15 - 119. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Heiko versucht, die Unterlagen spätestens bis zum Barcamp beizubringen.)
  • RP:2012-10-28 - 94. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Heiko stellt fest, dass er diesen VorschlaHeiko stellt fest, dass er diesen Vorschlag mit den Piraten vor Ort verhandelt hat und Vincent diese von ihm selbst vorgeschlagene Vorgehensweise hier abgelehnt hat, da er Variante 3, welche erst auf der Vorstandssitzung selbst vorgestellt wurde, präferiert.zung selbst vorgestellt wurde, präferiert.)
  • RP:2016-06-05 - 186 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Hier ist der Beschluss vom 2016-04-03: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2016-04-03_-_182._Vorstandssitzung#Kommissarische_Beauftragung_von_Britta_Werner_zur_Fortf.C3.BChrung_der_laufenden_finanziellen_Gesch.C3.A4fte_im_Kreisverband_Rheinhessen.)
  • RP:2013-06-09 - 110. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Siehe Ticket #1075798)
  • RP:2015-10-05 - 169. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Hinweis von Jürgen: Der Vorstand wurde von mir darauf hingewiesen, dass die Mailinglisten zur Zeit für viele Piraten aus Gründen von destruktiven Beiträgen nicht nutzbar sind, und dies für einen Wahlkampf nicht förderlich ist.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000465  + (Hohenhameln: 15 Clauen: 8 Mehrum: 8 Soßmar: 5 Bierbergen: 8 Equord: 8 Ohlum: 2 Stedum: 5 Bründeln: 1 Harber: 5 Rötzum: 1 +Plakatwände (siehe Genehmigung bei Susann oder Jason))
  • Plakatiergenehmigung Info/00000513  + (Hohlkammer und Plakatwände)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000484  + (Ihre E-Mail vom 25. Juni 2013 PlakatwerbunIhre E-Mail vom 25. Juni 2013</br>Plakatwerbung zur Bundestagswahl 2013</br> </br> </br>Sehr geehrter Damen und Herren,</br>sehr geehrter Herr Nobis,</br> </br>vielen Dank für Ihren Antrag vom 25.06.2013.</br> </br>Ich erlaube hiermit der Partei „PIRATENPARTEI“, Plakate zum Zweck der Wahlwerbung, Bundestagswahl 22. September 2013, in Bad Iburg aufzuhängen.</br> </br>Bei der Aufhängung beachten Sie bitte unbedingt die Regelungen des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 19.02.2009 (43-30056/3310), der Ihnen bekannt ist.</br> </br>Weiter teile ich Ihnen mit, dass die Stadt Bad Iburg keine öffentlichen Plakatwände zur Nutzung für alle kandidierenden Parteien aufstellt.</br> </br>Für die Aufstellung von Großflächenplakaten sind in der Stadt Bad Iburg keine gesonderten Flächen ausgewiesen. Hierzu bitte ich auch die nachfolgenden Hinweise zu beachten.</br> </br>Hinweise</br> </br>Plakatwerbung innerhalb von Ortsdurchfahrten und außerhalb von Ortsdurchfahrten an Gemeindestraßen ist nur unter Einhaltung folgender Auflagen zulässig:</br> </br>1. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist Plakatwerbung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und am Innenrand von Kurven unzulässig.</br> </br>2. Plakatwerbung im Innenbereich der Kreisverkehre Hagener Straße / L96, Charlottenburger Ring / B51 und Bielefelder Straße / L98 ist unzulässig.</br> </br>3. Plakate müssen über Geh- und Radwegen so angebracht werden, dass eine lichte Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe von mindestens 2,50 m gegeben ist.</br> </br>4. Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und –einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Auf § 33 Abs. 2 StVO wird hingewiesen.</br> </br>5. Das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befestigung von Werbeträgern und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und –einrichtungen sind unzulässig.</br> </br>6. Plakattafeln und –träger und Stellflächen müssen Standsicher aufgestellt werden.</br> </br>7. Bei der Anbringung von Werbeträgern an Straßeneigentum, insbesondere an Straßenbäumen, ist das Lichtraumprofil freizuhalten.</br> </br>8. Die Plakatwerbung ist innerhalb einer Kalenderwoche nach dem jeweiligen Wahltag zu entfernen – hier der 29.09.2013. Sachschäden sind der Stadt Bad Iburg unverzüglich zu melden.</br> </br> </br>Sonstige Wahlwerbung wie z.B. das Aufstellen von Informationsständen oder Großflächenplakaten bedarf einer gesonderten Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Stadt Bad Iburg.</br> </br>Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften bedarf der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO durch den Landkreis Osnabrück, Straßenverkehrsamt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer/-innen in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise belästigt oder abgelenkt werden können.</br> </br>Die Plakatwerbung mit einer Ansichtsfläche von mehr als einem Quadratmeter bedarf einer Baugenehmigung. Diese ist beim Landkreis Osnabrück, Hochbauamt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, zu beantragen.</br> </br>Soweit Plakatwerbung im öffentlichen Verkehrsraum ohne Einhaltung dieser Regelungen platziert oder nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht entfernt wird, wird hiermit Ersatzvornahme (Beseitigung durch einen Dritten auf Kosten des Verursachers) nach den §§ 66 und 70 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) angedroht.</br> </br> </br> </br>Mit freundlichen Grüßen</br>Im Auftrag</br> </br> </br>Ortmeierreundlichen Grüßen Im Auftrag Ortmeier)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000454  + (Ihre Partei erhält eine Klebefläche im ForIhre Partei erhält eine Klebefläche im Format DIN A 1 im Feld �6� oben rechts auf der mittleren Tafel.</br>1. Maiplatz (Fläche vor dem Postamt)</br>2. Am Wall (immergrüne Wand)</br>3. Papenkuhle (Nähe Ohler Straße 53)</br>4. Ohle (am Denkmal, seitlich der B 236)</br>5. Eiringhausen (rechts oberhalb der Einfahrt zum Parkplatz am Busbahnhof) </br>6. Holthausen (Herscheider Straße gegenüber Firma Fastenrath)</br>7. Oesterau (am Sportplatz)</br>8. Himmelmert (Nähe Einmündung Steinacker)8. Himmelmert (Nähe Einmündung Steinacker))
  • RP:2012-07-15 - 87. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Im Originalprotokoll muss das Mitglied zugeordnet werden können, z.B. durch Mitgliedsnummer o.ä. Der Vorstand kann den Vorgang im OTRS finden: [https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=7654 #1007658])
  • RP:2017-02-05 - 202 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Wenn die Piratenpartei mit auf den Flyer mWenn die Piratenpartei mit auf den Flyer möchte, dann muss die Rückmeldung bis Ende Januar bei dem Organisator dfg-vk Mainz erfolgen. Besser früher als später. In diesem Fall diesen Antrag bitte per Umlauf abstimmen, da er sonst für die nächste reguläre LVor-Sitzung am 5.2. zu spät käme. Im Fall der Annahme des Antrags die Organisatoren möglichst schnell über die beschlossene Beteiligung informieren. die beschlossene Beteiligung informieren.)
  • RP:Kreisverband Rheinhessen/Protokoll VS 05022014#Antrag RLP  + (Im Stadtgebiet sind frankierte Rückumschläge ungeeignet, da es voraussichtlich genügend Veranstaltungen gibt. Ersatzweise sei der Antragsteller auf die Anträge 3 und 4 verwiesen, die das Vorhaben in Teilen aufgreifen.)
  • RP:2017-05-18 - 209 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Der Postfachschlüssel wurde an Bodo übergeben <br>-https://wiki.piratenpartei.de/RP:Vorstand#Beauftragungen)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000119  + (In Düren müssen zwei Genehmigungen eingehoIn Düren müssen zwei Genehmigungen eingeholt werden: Für die Plakatwände beim Bürgerbüro Wahlen und für die Hohlkammerplakate an Laternen beim Bauverwaltungsamt. Es gelten weitere Bedingungen für die Plakatierung (u.a. Verteilschlüssel für die Plakatwände, nur jede vierte Laterne darf verwendet werden). Bei Bedarf bitte an [[Benutzer:Dummfilm|Dummfilm]] wenden.Dummfilm|Dummfilm]] wenden.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000088  + (In den Anderen Ortsgemeinden höchstens 2!)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000467  + (In der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate plaziert werden.)
  • RP:2012-03-18 - 78. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Die Aufkleber überkleben den nicht mehr aktuellen Teil zur LTW2011. Leider stehen sie ca 1mm über, das kann umgeschlagen oder vorher mit einer Schneidmaschine abgeschnitten werden.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000469  + (In der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist das Plakatieren verboten.)
  • RP:2012-12-16 - 99. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (In diesem Jahr findet keine PShop-Aktion mehr statt. Desweiteren haben wir gerade eine größere Bestellung durchgeführt. Die zurückgestellten Beiträge sind für eine Verwendung auf Antrag aus der jeweiligen Region vorgesehen.)
  • RP:2017-10-23 - 220 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Info zu RA Merkle:http://www.merkle-ruehmkorf.de/ra-patrick-merkle/. Jan Reininghaus (Generalsekretär) hat innerhalb der Abstimmungsfrist keine Stimme abgegeben.)