Suche mittels Attribut

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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Bemerkung“ mit dem Wert „---“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 27 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • Kreisverband Koblenz2015-02-27 - Protokoll Kreisvorstand Koblenz#Antrag RLP  + (-)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000122  + (. Plakatstellflächen werden durch die Stad. Plakatstellflächen werden durch die Stadt Frechen nicht "separat vergeben".</br>. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. D.h., dass Plakate an folgenden Standorten nicht angebracht werden dürfen:</br>- Verkehrszeichenmasten</br>- Lichtsignalanlagen</br>- Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (sog. Starenkästen)</br>- Sonstige Verkehrseinrichtungen (Straßennamenschilder, Wegweisungsbeschilderung etc.)</br>- Bäume (gilt nur für Plakate, aber nicht für Dreieckständer)</br>. Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven</br>. Zur Befestigung sind grundsätzlich Kabelbinder zu verwenden. Andere Befestigungen/Halterungen müssen vor Installation durch die zuständige Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt werden. Beschädigungen sind auszuschließen. </br>. Auf Gehwegen ist eine Restbreite von 1,20 m zu gewähren und die Restbreite zum Straßenkörper muss mit 0,50 m Sicherheitsabstand eingehalten werden.</br>. Plakate an Straßenbeleuchtungsmasten sind in einer Höhe von 2,50 m (Unterkante Plakat) zu in-stallieren.</br>. Des weiteren sind die erforderlichen Sichtdreiecke einzuhalten (nach StVO).</br>. Kosten, die für die Beseitigung von Schäden, die durch die Plakatierung entstehen bzw. für die Entfernung solcher Plakate, die offensichtlich die Verkehrssicherheit gefährden, werden in Rechnung gestellt.</br>. 90 Tage vor der Wahl kann gegen eine Gebühr von 15,00 Euro, je angefangene 25 Wahlplakate, plakatiert werden. 6 Wochen vor der Wahl ist die Plakatierung -Gebührenfrei-. </br></br>Die Standorte der Plakate bestimmen Sie selbst. Die Überlassung eines Standortverzeichnisses würde uns helfen, erfahrungsgemäß eingehende Äußerungen aus der Bevölkerung im Einvernehmen mit Ihnen zu klären.erung im Einvernehmen mit Ihnen zu klären.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000015  + (1. Zeitraum beachten 2. 40 Plakate dürfen1. Zeitraum beachten </br>2. 40 Plakate dürfen aufgestellt werden</br>3. Plakatierung nur innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen</br>4. Unzulässige Plakatierung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen sowie dem Innenrand von Kurven</br>5. Unzulassige Plakatierung an Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an vierstreifigen Straßen (sowie deren Auf- und Abfahrten); des Weiteren unzulässig an Brückengeländern über Bundes- und Landesstraßen und außerhalb der bebauten Ortslage</br>6. Befestigung der Plakate an Verkehrszeichen, Buswartehallen, Bäumen, Baumpfählen, Brückengeländern und sonstigen Einrichtungen der Straßenbauverwaltung ist untersagt. </br>Die Kosten einer Beseitigung werden in Rechnung gestellt.</br>7. Keine Sichverhältnisse, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten beeinträchtigen.</br>8. Verwechselung mit Verkehrszeichen ausschließen </br>9. Befestigung mit Ausschluss einer Gefährdung von Dritten. Schutz gegen Wind und Sturm!</br>10. Einwilligung der jeweiligen Eigentümer von betroffenen Flächen einholen.</br>11. Haftungsansprüche durch Dritte gehen zu unseren Lasten. Freistellung der Gemeinde von Schadensersatzansprüchen</br>12. Die Plakate und die Anbringung sind baurechtlich nicht beurteilt.</br>13. Abbau der Plakate durch die Gemeinde Neuhof bei nicht fristgerechter Entfernung.</br>14. Das gesamte Areal des Gemeindezentrums Neuhof (Gelände und Einfriedung) sind von der Plakatierung ausgenommen!ng) sind von der Plakatierung ausgenommen!)
  • RP:2011-05-01 - 56. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (-)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000174  + (17 A1-Plakate auf öffentlichen Plakatwänden)
  • RP:2022-11-18 - 340 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (2 Wochen Ausschreibungsfrist)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000180  + (28 Plakatträger (4 pro Ortsgemeinde); [https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Lambrecht.pdf Genehmigung])
  • Plakatiergenehmigung Info/00000118  + (3 Monate vorher frei, keine Verkehrsschilder, keine Sichtbehinderung, Laternen sind OK. Weitere Infos folgen wenn die Stadt die Bestätigung schickt.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000013  + (30 Plakate im Stadtteil Sprendlingen, je 10 Plakate in den anderen Stadtteilen)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000224  + (30 Werbetafeln, jeweils 10 im Ortsteil Brüggen, 10 im Ortsteil Born und 10 im Ortsteil Bracht.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000458  + (40 Standorte gemäß Wahlkampfvereinbarung erlaubt (Unterzeichnung ist freiwillig). Zusätzlich 33 öffentliche Plakattafeln (A0).)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000532  + (5 Standorte für Großflächenplakate s. https://ticket.piraten-nds.de/issues/10946)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000019  + (;Aufstellung von Großplakaten. Als Standor;Aufstellung von Großplakaten.</br>Als Standorte können der „Berliner Platz“, der Grünstreifen zwischen der "Wilhelm-Beckmeier-Straße" und der "Schwalenberger Straße“ sowie die Grünfläche im Rondell an der Schillerstraße in Schieder genutzt werden.</br>In Schwalenberg steht Ihnen als Standort der Großparkplatz "Mengersenstraße" zur Verfügung. Weitere mögliche Standorte sind:</br>in Brakelsiek Ecke Am Zollstock L886 f Lange Straße K 71 (Grünfläche),</br>in Lothe Ecke Langengrundstraße K 72 l lm Busch L 827 (Grünfläche) sowie</br>in Wöbbel an der Hauptstraße L 886 entlang des Sportplatzes.</br>Die Aufstellung weiterer Großplakate an anderen Standorten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Stadt Schieder-Schwalenberg.</br></br>Die Parteien werden gebeten, sich über die konkreten Standorte der Großplakate untereinander abzustimmen.</br></br>Die Parteien werden gebeten, sich über die konkreten Standorte der Großplakate untereinander abzustimmen.</br>Die Anbringung von weiteren kleinen Werbetafeln im Stadtgebiet wird unter folgenden Maßgaben gestattet:</br>Die Werbeträger sind nicht verkehrsbehindernd oder sachbeschädigend — wie z.B. durch das Befestigen an Bäumen mit Stiften wie Nägel und dgl. oder durch Drahtbefestigungen an Laternenmasten - anzubringen. An den blauen Laternenmasten im Stadtteil Schieder sowie an den Bäumen / Baum-Einfassungen an der Schwalenberger Straße ist das Anbringen von Werbeträgern nicht zulässig. Im übrigen dürfen von den aufgestellten Werbeanlagen auch keine Gefährdungen ausgehen. Das Bekleben von Buswartehäuschen ist verboten. Zuwiderhandlungen würden als Ordnungswidrigkeit geahndet.en würden als Ordnungswidrigkeit geahndet.)
  • RP:2014-07-06 - 137. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Zum Zeitpunkt der Annahme (eindeutige Mehrheit) des Umlaufbeschlusses hatte Sebastian noch nicht abgestimmt)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000453  + (AZ 2 – 161 - 05<br/>Datum: 07.07.13 AZ 2 – 161 - 05<br/>Datum: 07.07.13 <--- bogus, kam per E-Mail bereits am 19. April an.<br/>In Kastellaun stehen Plakattafen im Park am Springbrunnen in der Stadtmitte gegenüber dem Marktplatz zur Verfügung, diese sind zu benutzen. In den übrigen Gemeinden sind eigene Vorrichtungen zu verwenden. Weitere Plakatierung ist möglich, neuer Antrag erforderlich.<br/>Für Auflagen siehe Eintragsseite.ntrag erforderlich.<br/>Für Auflagen siehe Eintragsseite.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000476  + (Ab 12.08.2013 können auch Wahlplakattafeln genutzt werden, s. http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/5/57/10946Elze.pdf)
  • RP:2020-02-27 - 274 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Abgabetermin 01.04.2020)
  • RP:2022-10-21 - 338 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Abhängig davon ob wir Mitgliederdaten mit Adressen haben können wir uns dafür entscheiden, es aber eventuell mangels Grundlage nicht umsetzen.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000503  + (Abmessungen dürfen DIN A 1 nicht überschreAbmessungen dürfen DIN A 1 nicht überschreiten. Aufstellung ist nicht gestattet im Bereich des Marktplatzes und der Fußgängerzone, am Brückengeländer auf der Leinebrücke, sowie am Zaun entlang des Alfelder Friedhofes (Walter-Gropius-Ring/Hildesheimer Straße).(Walter-Gropius-Ring/Hildesheimer Straße).)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000317  + (Achtung Nur an 4 Standorten je 1 AffichenAchtung Nur an 4 Standorten je 1 Affichen Plakat erlaubt ( gilt für alle Parteien) </br></br>darüberhinaus keinerlei Wahlwerbung erlabt (gilt auch für alle Parteien )</br></br>leider halten sich andere Parteien da nicht dran (naja nur CDU) aber das ist trotzdem verboten!</br></br></br>Passwort ist: piratenbor13</br></br>http://www.dateiupload.net/download.php?file=84c6bdc24999ba7e4dffcfb70d000a67.php?file=84c6bdc24999ba7e4dffcfb70d000a67)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000425  + (Achtung Werbemöglichkeiten mit unterschiedAchtung Werbemöglichkeiten mit unterschiedlichen Zeitspannen genehmigt!</br></br>HK und HF Plakate: ab 12.08 6 Wochen</br></br>Stadteigene Werbetafeln: ab 26.08 4 Wochen</br></br>Großplakate: ab 26.08 4Wochen</br></br>Infostände nur am Standort 6 (siehe Anlage)</br></br>jeden Freitag und Samstag (Freitag ist Wochenmarkt) ab : 16.08.13 6Wochen</br> jedoch NICHT am Kirmeswochende! (30-31.08)</br></br></br>Passwort ist: piratenbor13</br></br>http://www.dateiupload.net/download.php?file=84c6bdc24999ba7e4dffcfb70d000a67.php?file=84c6bdc24999ba7e4dffcfb70d000a67)
  • NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000004  + (Aktionsplanung)
  • RP:2012-04-15 - 80. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Handwerklich gesehen ist das keine Beschlussvorlage und nicht nachvollziehbar. (Anmerkung J. Thon))