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Attribut:Antragstext

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Der Bundesparteitag 2010.1 möge dem Bundesvorstand den Auftrag erteilen, bis zum nächsten Bundesparteitag eine redaktionelle Bearbeitung des Grundsatzprogramms durchzuführen. Dabei sollten insbesondere die auf dem Bundesparteitag 2010.1 neu beschlossenen Programmpunkte in die Gesamtstruktur des Grundsatzprogramms eingebunden, von sprachlichen Mängeln bereinigt und stilistisch einheitlich gestaltet werden. Es dürfen keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.<br> Das so überarbeitete Grundsatzprogramm muss, um Gültigkeit zu erlangen, am nächsten Bundesparteitag durch die Teilnehmer ratifiziert werden.  +
Der Bundesparteitag möge beschließen die Beisitzerposten im Bundesvorstand einzeln zu wählen und jedem Posten ein Ressortzuweisung zu empfehlen, sofern nach der aktuellen Satzung oder einer vergleichbaren Regelung gewählt wird. Als Ressorts werden "Verwaltung", "Technik", "Öffentlichkeitsarbeit" und "Politische Arbeit" vom Antragsteller vorgeschlagen.  +
Es wird beantragt, die Absätze 1 bis 3 des § 6 des Abschnitts C wie folgt neu zu fassen: <blockquote> § 6 - Dokumentation und Öffentlichkeit<br /> (1) Das Gericht muss den Verfahrensverlauf dokumentieren. Dies umfasst:<br /> # Protokolle von Anhörungen, die die Umstände und den wesentlichen Verlauf wiedergeben,<br /> # sämtlichen Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Verfahren, # die Angabe sonstiger Materialien, auf die es im Zusammenhang mit dem Verfahren zurückgegriffen hat,<br /> # Das Urteil samt Urteilsfindung.<br /> Dies kann schriftlich oder digital erfolgen.<br /> Von der Anhörung wird eine Tonaufzeichnung erstellt, die aufbewahrt wird, bis die Beteiligten das Protokoll genehmigt haben. (2) Ist das Verfahren öffentlich, so enthält das Urteil eine Sachverhaltsdarstellung, die den wesentlichen Inhalt der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Materialien wiedergibt.<br /> (3) Ist das Verfahren nicht öffentlich, so wird nur der Urteilsspruch veröffentlicht, nicht jedoch die Urteilsbegründung. Unberührt davon bleibt die Information der Streitparteien. Die Dokumentationspflicht bleibt davon unberührt. Die Parteien können die Dokumentation einsehen.<br /> </blockquote>  +
Es wird beantragt in Abschnitt C §4 folgenden Absatz Nummer hinzuzufügen und mit der nächst freien Nummer zu versehen: '''Neue Version:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Das Gericht kann durch Beschluss eines seiner Mitglieder als Berichterstatter für ein bestimmtes Verfahren benennen. Dieser nimmt dann die Aufgaben wahr, die nach den Absätzen 5 bis 7 dem Vorsitzenden Richter übertragen sind.</div>  +
Es wird beantragt, nach Absatz 1 folgenden Absatz 1a hinzuzufügen: '''Neue Version:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1a) Die zuständige Gliederung stattet das Schiedsgericht mit den Sachmitteln aus, die es für seine Arbeit benötigt. <del>Sie stellt dem Schiedsgericht ein Budget zur Verfügung, aus dem es in eigener Verantwortung Anschaffungen tätigen kann.</del></div>  +
Es wird beantragt, Absatz 5 (Bundesparteitag als Berufungsinstanz) zu streichen. '''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Die Berufungsinstanz nach dem Bundesschiedsgericht ist für den Fall, dass das Bundesschiedsgericht die erste Instanz ist oder handlungsunfähig ist, der Bundesparteitag.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"><gestrichen></div>  +
Die Änderung betrifft die Bezeichnung "Angeklagter" und den Begriff "Anklageschrift" in der SGO. '''Änderungen''': <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> * In § 3 Abs. 2 Nr. 2 wird das Wort "Angeklagter" geändert in "Beklagter". * In § 3 Abs. 2 Nr. 3 wird das Wort "Anklageschrift" geändert in "Klageschrift". * In § 4 Abs. 1 wird das Wort "Angeklagten" geändert in "Beklagten". * In § 4 Abs. 3 wird jeweils das Wort "Anklageschrift" geändert in "Klageschrift". * In § 4 Abs. 3 wird das Wort "Angeklagten" geändert in "Beklagten". </div>  +
Es wird beantragt im §1 Absatz 1 des Abschnitts A die Wörter "geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit" ersatzlos zu streichen.  +
Es wird beantragt in Abschnitt B §7 der Satzung folgende Absätze mit den nächst freien Absatznummern hinzuzufügen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei einzelnen Sachspenden oder Geldspenden im Wert von mindestens 1.000,- Euro erfolgt eine zeitnahe Veröffentlichung durch den Schatzmeister der einnehmenden Gliederung. Veröffentlicht wird der Zeitpunkt der Spende, der Spender, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.</div> und <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Einmal im Jahr erfolgt die Veröffentlichung derjenigen Spenden, die im letzten Jahr kumuliert einen Wert von mindestens 1.000,- Euro erreichten. Veröffentlicht wird der Spender, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.</div>  +
Der BPT 2010.1 möge beschließen, dass [http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_4_-_Rechte_und_Pflichten_der_Piraten § 4 Absatz 2 der Bundessatzung - 1 Abschnitt A: Grundlagen] gestrichen wird: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Interna können per mehrheitlichem Beschluss als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss von diesem Status befreit werden.</div>  +
Es wird beantragt in §9a (10) den Text ", Generalsekretärs" zu streichen.  +
Es wird beantragt, (5) wie folgt neu zu fassen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband. </div>  +
Es wird beantragt, Abs. 3 $3 des Abschnitts A Ersatzlos zu streichen  +
Es wird beantragt den Absatz 5 des §9b im Abschnitt A der Satzung ersatzlos zu streichen.  +
Der Bundesparteitag möge beschließen in der Satzung den aktuellen Text des §11 durch "'''(weggefallen)'''" zu ersetzen und im §9b einen Satz hinzuzufügen mit der nächsten freien Nummer: "'''Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu. '''"  +
Der Bundesparteitag möge beschließen, den 2. Satz des §12 Absatz 1 <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"><i>Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.</i></div> ersatzlos zu streichen.  +
Es wird beantragt folgendes Konzeptpapier als Positionspapier mit einer 2/3 Mehrheit zur Kenntnisnahme des Vorstandes für die Organisation der organisatorischen und politischen Arbeit auf Bundesebene zu beschließen. ====DG - Diskussionsgruppe==== Eine Diskussionsgruppe ist keine wirklich feste Gruppe sondern ein Ort um Menschen für Diskussionen zu finden. Ihr kann jeder "beitreten" in dem er sich auf der entsprechenden Wikiseite einträgt oder schlicht die Kommunikationsmedien der Gruppe nutzt. Da die Parteimitgliedschaft hier nicht von Relevanz ist, wird sie auch nicht erfasst. Für jede Diskussionsgruppe wird ein Syncom-Forum (Mailingliste/Newsgroup/Forum) sowie eine Wikiseite eingerichtet. Sie dient als Anlaufstelle für alle, die über Politik - genauer gesagt das Thema der Gruppe - diskutieren möchten. Dort könnte man z.B. Gleichgesinnte finden, Anträge und Texte die erstellt worden sind einem interessierten Kreis vorstellen. Prinzipiell wird die Strukturierung der Diskussionsgruppen vom Vorstand überlassen, aber sie sollte alle wichtigen Politikthemen umfassen und eine gewisse Konstanz aufweisen. Man könnte sich z.B. folgende Struktur vorstellen: #Innenpolitik #Außenpolitik #Sozialpolitik #Bildungspolitik #Wirtschaftspolitik #Verkehrspolitik #Umweltpolitik #Urheberrecht #Datenschutz #Gleichberechtigung #Sonstiges Diese Einordnung ist nur als ein mögliches Beispiel zu verstehen, natürlich ist hier auch eine andere Einteilung möglich. Da Diskussionsgruppen nur dem Diskurs dienen sollen, werden dort auch keine "Koordinatoren", "Sprecher" oder ähnliches gewählt. '''Sprecher der Partei für gewisse Themen werden vom Vorstand bestimmt'''. Natürlich kann der Vorstand dies auch dem Pressesprecher, der AG Presse oder sonst wem überlassen (delegieren). ====IG - Interessengruppe==== Eine Interessengruppe kann von jedem Mitglied gegründet werden. Sie kann absolute fiktive Namen haben wie "IG - Sektion 31" und kann ihre innere Organisation frei wählen. Sie kann offen für alle sein, oder für nur ausgewählte Mitglieder zugänglich sein. Sie hat das Recht ihre Kommunikationsmittel frei zu wählen, sich Koordinatoren wählen, sich einen Sprecher zu ernennen, ja rein Theoretisch könnten sie sich sogar einen König krönen. In der Regel sollte sie keine Allgemeinen Namen wie "IG - Wirtschaftspolitik" haben. Vorstellbar ist aber der Namen "IG - Wirtschaftsliberale Piraten" oder auch der Name "IG - PiratInnen" ist drin. Die IGs können der Kontaktpflege einzelner dienen, der Ausformulierung von Standpunkten, der Zusammenarbeit bei Anträgen oder auch der Koordinierung der "Flügel" der Partei. Sie sind sozusagen Partein in der Partei. Solche Gruppen sind übrigens auch in anderen Parteien nicht unüblich, beispiele sind der "[http://www.seeheimer-kreis.de/ Seeheimer Kreis]" oder die "Netzwerker" in der SPD. Für den Fall dass solche Gruppen nach außen wirken wollen haben sie darauf zu achten, dass dabei das IG nicht vergessen wird und der Journalist versteht um was es sich hier handelt. Es sollte auf jeden Fall festgestellt werden, dass sie für einen - unter Umständen winzig kleinen - Teil der Piraten sprechen. Die Journalisten sollten das nach kurzer Erklärung auch gut einschätzen können, da ihnen ähnliche Zusammenschlüsse von anderen Parteien bekannt sind. ====AG - Arbeitsgruppe==== Das Kürzel AG sowie das Wort Arbeitsgruppe ist dem Vorstand vorbehalten. Nur dieser darf eine solche Gruppe Gründen oder Autorisieren. Eine Arbeitsgruppe ist eine Gruppe in die der Vorstand seine Arbeit delegieren kann und die er zu diesem Zweck betreibt. Es handelt sich dabei um rein exekutive Aufgaben wie z.B. Pressearbeit, IT, Internationale Kooperation, Mitgliederwerbung, uvm. Der Vorstand darf keine Arbeitsgruppen bilden bzw. gründen die den primären Zweck der politischen Willensbildung bzw. dem politischen Diskurs dienen soll, wie zum Beispiel eine "AG - Marktwirtschaft". Die inhaltliche politische Arbeit soll weiterhin der gesamten Mitgliederschaft sowie dem Parteitag als höchstes Gremium der Partei unterliegen.  
Es wird beantragt, § 12 des Abschnitts A der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland um die folgenden Absätze zu ergänzen: (4) Nach Annahme einer Programmänderung der Piratenpartei Deutschland, finden Abstimmung über die Einstufung der Programmänderung in einem fünf Stufenmodell statt. Das Stufenmodell beschreibt das Gewicht der Programmänderung im Programm der Piratenpartei Deutschland. Stufe 1 gilt als eine Einstufung als Hauptprogrammpunkt, Stufe 2 als wichtiger Programmpunkt, Stufe 3 als relativ wichtiger Programmpunkt, Stufe 4 als untergeordneter Programmpunkt und Stufe 5 als unwichtige Programmpunkt im Programm der Piratenpartei Deutschland. Die Annahme einer Stufe erfolgt mit ¾-Mehrheit. Die Aussprache über die Einstufung der Programmänderung findet vor Abstimmung über die Programmänderung statt. (5) Das Vorgehen der Einstufung läuft nach dem Schema, dass zuerst über Stufe 1 abgestimmt wird. Wird die nötige Mehrheit nicht erreicht, so erfolgt eine weitere Abstimmung über die Stufe 2, bei weiteren Ablehnungen, Stufe 3 und danach Stufe 4. Eine Ablehnung der Stufe 4 führt automatisch zu einer Einstufung der Programmänderung auf Stufe 5. Eine Annahme der jeweiligen Stufe führt zu einer Einstufung der Programmänderung auf der angenommenen Einstufung. Bei jeder Abstimmung kann jeder anwesende Pirat erneut abstimmen.  +
Es wird beantragt, den Absatz 4 des Paragraphen §9a des Abschnitts A der Satzung durch folgendem Absatz zu ersetzen: Der Bundesvorstand tritt mindestens einmal monatlich in einer öffentlichen Vorstandssitzung zusammen. Die Vorstandssitzung kann virtuell, fernmündlich oder an einem angegebenen Ort stattfinden. Die Vorstandssitzung wird vom Bundesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter mit einer Frist von einer Woche unter Angabe wo die Tagesordnung zugänglich ist und wo bzw. wie die Tagung stattfindet einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.  +
Ergänzung der Finanzordnung um §2(5a) und (6a): (5a) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 25% des Beitrags erhält der Bundesverband, darin sind 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei enthalten. §2(5a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(5) ab. (6a) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 35%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%. §2(6a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(6) ab. '''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. (6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. (5a) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 25% des Beitrags erhält der Bundesverband, darin sind 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei enthalten. §2(5a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(5) ab. (6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (6a) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 35%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%. §2(6a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(6) ab.</div>