Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Umlagen

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Nimix.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = § 2 - Mitgliedsbeitrag (5)+(6)
Änderungsantrag Nr.
TE150
Beantragt von
Nimix
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (5),(6)
Beantragte Änderungen

Ergänzung der Finanzordnung um §2(5a) und (6a):

(5a) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 25% des Beitrags erhält der Bundesverband, darin sind 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei enthalten. §2(5a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(5) ab.

(6a) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 35%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%. §2(6a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(6) ab.

Alte Fassung:

(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.


(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

Neue Fassung:

(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.

(5a) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 25% des Beitrags erhält der Bundesverband, darin sind 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei enthalten. §2(5a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(5) ab.

(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

(6a) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 35%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%. §2(6a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(6) ab.
Begründung

Es ist notwenig die Arbeit der Untergliederungen finanziell sicherzustellen und eine vernünftige Mittelverteilung zu erreichen. Der Bundesverband erhält mit 40% von mehr als 10.0000 Mitgliedsbeiträgen zu viel und braucht eine Abstimmung über Ausgaben mit den Landesverbänden nicht mehr. Die Umlagenverteilung ist eine demokratische Rückführung von Ausgaben zu einer Kultur der Kommunikation über Sinn und Zweck von Ausgaben im Bundesverband. Die Änderung ergänzt das Vorhaben eines Bundesfinanzrates auf finanzieller Basis.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Nimix|Nimix“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ergänzung der Finanzordnung um §2(5a) und (6a):(5a) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 25% des Beitrags erhält der Bundesverband, darin sind 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei enthalten. §2(5a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(5) ab.(6a) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 35%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%. §2(6a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(6) ab.Alte Fassung:(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.Neue Fassung:(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.(5a) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 25% des Beitrags erhält der Bundesverband, darin sind 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei enthalten. §2(5a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(5) ab.(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.(6a) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 35%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%. §2(6a) tritt zum 1.1.2011 in Kraft und löst damit FO §2(6) ab.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es ist notwenig die Arbeit der Untergliederungen finanziell sicherzustellen und eine vernünftige Mittelverteilung zu erreichen. Der Bundesverband erhält mit 40% von mehr als 10.0000 Mitgliedsbeiträgen zu viel und braucht eine Abstimmung über Ausgaben mit den Landesverbänden nicht mehr. Die Umlagenverteilung ist eine demokratische Rückführung von Ausgaben zu einer Kultur der Kommunikation über Sinn und Zweck von Ausgaben im Bundesverband. Die Änderung ergänzt das Vorhaben eines Bundesfinanzrates auf finanzieller Basis.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Nimix 09:06, 18. Apr. 2010 (CEST)
  2. --Thomas212-1 18:30, 19. Apr. 2010 (CEST)
  3. --Havelpirat 12:23, 22. Apr. 2010 (CEST)
  4. MichaelG 16:53, 3. Mai 2010 (CEST)
  5. Unglow

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Trias nächstes mal nicht am letzten Tag einreichen um Platz für Verbesserungen zu schaffen
  2. Haide F.S.
  3. Thomas-BY
  4. Hans Immanuel
  5. Andena 22:38, 19. Apr. 2010 (CEST)
  6. Rainer Sonnabend
  7. Sbeyer 13:49, 20. Apr. 2010 (CEST) Mir erscheint es am sinnvollsten, wenn die FO eines Gebietsverbandes nur die Umlagen zur nächsthöheren bzw. nächstniedrigeren Gebietsverbandsebene regelt und nicht komplexe Querverbindungen über mehrere Gebietsebenen hinweg schafft. §2(6) und §2(6a) haben aber den Makel (imho), dass sie komplexe Ströme in ebenenmäßig betrachtet weiter entfernt liegende Gebietsverbände machen. Konkret: Nur Umlagen zu LVs festlegen, und LVs müssen selbst festlegen, was die nächst unterliegenden Gebietsverbände (bspw. Kreis- oder Ortsverbände) erhalten sollen.
  8. Bragi
  9. Jan
  10. Sebastian Pochert
  11. Aleks_A
  12. RicoB CB 19:14, 1. Mai 2010 (CEST)
  13. wigbold : zentrales Inkasso der Beiträge auf Bundesebene -> Mein Senf
  14. OliverNiebuhr
  15. zero-udo
  16. HKLS 20:29, 4. Mai 2010 (CEST) wäre besser mal erst diskutiert worden
  17. DeBaernd 14:03, 8. Mai 2010 (CEST)
  18. Max Mustermann 15:58, 13. Mai 2010 (CEST)
  19. Kaddi
  20. Salorta
  21. Sven423 09:35, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Twix 17:34, 23. Apr. 2010 (CEST)
  2. datenritter 17:17, 25. Apr. 2010 (CEST)
  3. StopSecret 00:55, 4. Mai 2010 (CEST)

Diskussion

Der Antrag möchte nicht alle Fehler oder Mißstände der Satzung beheben. Sein Ziel ist lediglich eine annähernd sinnvolle prozentuale Verteilung der Umlagen zu erreichen. Als Antragsteller empfehle ich zudem jedem Satzungsantrag zuzustimmen, der die 50%ige Spendenumlage an den Bundesverband beseitigen. Mir ist bewußt, dass meistenteils kaum Verständnis für solche finanziellen Belange besteht und daher jede Finanzsatzungsänderung vor einem Problem steht, Mehrheiten zu erreichen. Beispiele auf vergangen Bundesparteitagen gab es dafür leider sehr viele. So wurden 2008 die Bundesumlagen erhöht und 105% von 100% der Mittel per Satzungsbeschluss verteilt. 2009 wurde wiederum die schwache und hoch bürokratische Minderungsregel nicht klargestellt, weil man sich lediglich nicht auf den konkreten Satz einigen konnte.

Zu bedenken ist: der Bundesverband ist aufgrund beschränkter Mittel bestrebt punktuell Länder zu bezuschussen. Und zwar will man nur Ländern mit Wahlkämpfen Mittel zukommen lassen um Medienaufmerksamkeit zu erhalten. Bedeutet für alle anderen Länder, dass sie ggf. in der Vergangenheit Rücklagen aufgebaut haben oder ausreichend Spenden generieren. Hilfe sollte sollten sie sich nicht erwarten. Siehe hierzu Haushaltsplan Bund: Zuschüsse an Gliederungen = 0,00 Euro. Bedeutet auch das Länder mit größerer Mitgliederzahl i.d.R. weniger Sorgen haben als Länder mit kleiner Mitgliederzahl. Hinzu kommt das die erwartbare Parteienfinanzierung in 2011 nur eine geringe Entlastung darstellen wird.

Die Mittelvergabepraxis des Bundes anhand eines Beispieles: NRW hat für seinen Wahlkampf Mittel vom Bund erhalten. Es konnte damit relativ frei agieren, eine Mitbestimmung der Länder auf Bundesebene gab es nicht. Seitens der Länder gab es den Vorschlag, Plakateträger aus Zeiten der Bundestagswahl zu liefern / leihen und ein Rotationssystem aufzubauen. NRW hat sich zwecks Vereinfachung der Logistik für einen einfacheren aber kostenintensiveren Weg entschieden: den Kauf von Plakatträger. Bedeutet der Bund hat Geld gegeben, das sehr ineffizient verwendet wurde. Geld das wiederum den restlichen Ländern fehlt. Ähnliches kann man bei der Mitgliederverwaltungssoftware u.a. diagnostizieren. Wie ändert man das?

Man beschneidet die Mittel des Bundesverbandes. Der Bundesverband ist dann darauf angewiesen über die Zweckmäßigkeit von Ausgaben mit den Ländern zu reden und ein entsprechendes Gremium einzurichten das die Interessen der Länder vertritt. Sollte ein Projekt wichtig, aber zu teuer sein, wird der Bund auf die Hilfe der Länder angewiesen sein, die dann wiederum Zuschüsse geben müssen. Sollte ein Projekt keine Mehrheit der Länder erreichen kann auch die Ausgabe nicht stattfinden. Mehr möchte der Antrag nicht.

In kommenden Zeiten stehen weitere Parteitage an, die weitere Satzungsänderungen ermöglichen. Dieser Antrag will nur den eklatanten Mißstand beheben das der Bund auf finanzielle Mitsprache der Länder nicht angewiesen ist und zugleich in einer Reihe von Ländern Mittel für politische Arbeit dünn gesät sind. Es sollte stutzig machen, wenn derzeit 40% der Beiträge an den Bund abgeführt werden. Mir ist nicht bekannt, dass der Bund derzeit in annähernder Höhe einen Nutzen für die Länder generiert. Soweit bekannt wird z.B. die externe Buchhaltung 2010 durch die Länder getragen werden.--Nimix 21:51, 12. Mai 2010 (CEST)