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Liste der Ergebnisse
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Auflösung Gebietsverbände + (Es wird beantragt in Abschnitt A: §13 (2) nach "Landesverbandes" den Text " oder einer untergeordneten Gliederung" einzufügen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mindestalter I + (Es wird beantragt in Abschnitt A: §2 (1) der Bundessatzung die Zahl "16" durch die Zahl "14" zu ersetzen.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Firmenspenden Verbot + (Es wird beantragt in Abschnitt B der Satzu … Es wird beantragt in Abschnitt B der Satzung (Finanzordnung) in §7 folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzuzufügen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Eine Annahme von Spenden von juristischen Personen ist nicht gestattet.</div>juristischen Personen ist nicht gestattet.</div>)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/FO-§ 3 (2) Verzug-Rückzahlung + (Es wird beantragt in Abschnitt B §3 (2) den Text "des fälligen Gesamtbetrags" hinter "Zahlung" zu ergänzen.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Spenden über 1000 Euro zeitnah veröffentlichen II + (Es wird beantragt in Abschnitt B §7 der Sa … Es wird beantragt in Abschnitt B §7 der Satzung folgende Absätze mit den nächst freien Absatznummern hinzuzufügen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei einzelnen Sachspenden oder Geldspenden im Wert von mindestens 1.000,- Euro erfolgt eine zeitnahe Veröffentlichung durch den Schatzmeister der einnehmenden Gliederung. Veröffentlicht wird der Zeitpunkt der Spende, der Spender, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.</div></br></br>und</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Einmal pro Quartal erfolgt die Veröffentlichung derjenigen Spender und Spenden, die in den letzten vier Quartalen davor kumuliert einen Wert von mindestens 1.000,- Euro erreichten. Veröffentlicht werden Spender, Gesamthöhe der Spenden in dem Jahr und die einnehmende Gliederung.</div>er Spenden in dem Jahr und die einnehmende Gliederung.</div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Spenden über 1000 Euro zeitnah veröffentlichen + (Es wird beantragt in Abschnitt B §7 der Sa … Es wird beantragt in Abschnitt B §7 der Satzung folgende Absätze mit den nächst freien Absatznummern hinzuzufügen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei einzelnen Sachspenden oder Geldspenden im Wert von mindestens 1.000,- Euro erfolgt eine zeitnahe Veröffentlichung durch den Schatzmeister der einnehmenden Gliederung. Veröffentlicht wird der Zeitpunkt der Spende, der Spender, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.</div></br></br>und</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Einmal im Jahr erfolgt die Veröffentlichung derjenigen Spenden, die im letzten Jahr kumuliert einen Wert von mindestens 1.000,- Euro erreichten. Veröffentlicht wird der Spender, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.</div>r, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.</div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Nichtzweckgebundene Spenden + (Es wird beantragt in Abschnitt B: §7 den Absatz (3) mit den Text "entfällt." zu ersetzen (Streichung).)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Zusammensetzung Schiedsgericht + (Es wird beantragt in Abschnitt C der Satzu … Es wird beantragt in Abschnitt C der Satzung den Absatz 3 des §2 durch folgenden zu ersetzen: </br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>Die Mitgliedersammlung kann eine abweichende Zusammensetzung des Gerichts und deren Art der Wahl beschließen, wobei mindestens drei Richter und ein Ersatzrichter gewählt werden müssen.</br></div> ein Ersatzrichter gewählt werden müssen. </div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Schiedsgericht Berichterstatter + (Es wird beantragt in Abschnitt C §4 folgen … Es wird beantragt in Abschnitt C §4 folgenden Absatz Nummer hinzuzufügen und mit der nächst freien Nummer zu versehen:</br></br>'''Neue Version:'''</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Das Gericht kann durch Beschluss eines seiner Mitglieder</br>als Berichterstatter für ein bestimmtes Verfahren benennen. Dieser nimmt dann die Aufgaben wahr, die nach den Absätzen 5 bis 7 dem Vorsitzenden Richter übertragen sind.</div> dem Vorsitzenden Richter übertragen sind.</div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gegenantrag zum Antrag Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA + (Es wird beantragt in den § 12 Absatz 1 des … Es wird beantragt in den § 12 Absatz 1 des Abschnitts A nach 2/3 die Wörter "der abgegebenen, gültigen Stimmen" einzufügen. Weiterhin wird beantragt nach "beschlossen werden." die folgende Sätze einzufügen "Gültige Stimmen sind Stimmen, die eindeutig eine Zustimmung oder eine Ablehnung erkennen lassen. Die Abstimmung dazu erfolgt durch geeignete Handzeichen. Bei Zweifeln an einem sicheren Ergebnis kann die Abstimmung durch eine geheime Wahl ausgeführt werden." </br></br>ebenso wird beantrag, in (1) den letzten Satz (Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.) zu streichen (Anregung Nico Ecke)klären.) zu streichen (Anregung Nico Ecke))
- BY:Landkreis Starnberg/Kreisparteitag 2013.1/Anträge/S-01 + (Es wird beantragt in der Kreissatzung den Abschnitt D zu ändern, so daß dieser in Zukunft Abschnitt C lautet, damit eine durchgehende Formulierung vorhanden ist.)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Finanzgremium + (Es wird beantragt in der Satzung Abschnitt … Es wird beantragt in der Satzung Abschnitt A §9 (1) hinter "das Landesschiedsgericht" den Text ", das Finanzgremium" einzufügen und in der Satzung Abschnitt A den Paragraphen §9c hinzuzufügen:</br></br><div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph_.C2.A79c">'''neuer''' Paragraph §9c</div></br><div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"></br>'''§9c - Finanzgremium'''</br></br>(1) Das Finanzgremium als für Finanzangelegenheiten zuständiges Gremium verwaltet die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen des Landesverbandes. Jedes Mitglied des Finanzgremiums ist an die Weisungen des Schatzmeisters gebunden und alleine für die Konten des Landesverbandes vertretungsberechtigt.</br></br>(2) Der vom Parteitag gewählte Schatzmeister gehört dem Finanzgremium an. Weitere Mitglieder des Finanzgremiums können vom Parteitag gewählt und nachgewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder endet durch Austritt, Rücktritt, Abberufung durch den Parteitag oder mit der Wahl eines neuen Vorstands.</br></br>(3) Solange der vom Parteitag gewählte Schatzmeister handlungsunfähig oder das Amt des Schatzmeisters unbesetzt ist, gehört ein vom Finanzgremium aus dessen Reihen geheim gewähltes Mitglied gemäß §11 (2) PartG dem Vorstand an, fungiert dort als Schatzmeister und ist für die Unterzeichnung des Rechenschaftsberichts gemäß §23 (1) PartG und Erlangung von Spenden gemäß §25 PartG zuständig.</br><div style="clear:left;"></div></div></br></br><div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz_.C2.A79.281.29.2C_.C3.84nderungen_fett">neuer Absatz §9(1), Änderungen '''fett'''</div></br><div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"></br>Organe sind der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht''', das Finanzgremium''' und der Vorstand.</br><div style="clear:left;"></div></div>sschiedsgericht''', das Finanzgremium''' und der Vorstand. <div style="clear:left;"></div></div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Erweiterung des §9 - Länderrat + (Es wird beantragt in die Satzung der Pirat … Es wird beantragt in die Satzung der Piratenpartei Deutschland das Organ "Länderrat" aufzunehmen. Dazu ist der Paragaph 9c aufzunehmen</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>§ 9c - (1) Der Länderrat ist ein Organ, in welchem jeweils 2 Mitglieder eines jeden Landesvorstandes vertreten sind. Diese Mitglieder werden durch einen im jeweiligen Landesverband zu treffenden Landesvorstandsbeschluss entsandt. Dieser Rat dient der Kommunikation und dem Austausch horizontal unter den Ländern. Der Rat ist bei weitreichenden Entscheidungen des Bundesvorstandes, welche den Bereich eines oder mehrere Landesverbände oder der Gesamtpartei berührt, anzuhören. Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. Der Länderrat wählt aus seiner Mitte einen Ratssprecher, sowie zwei Stellvertreter. Diese vertreten den Rat nach Außen, näheres regelt die Geschäftsordnung des Länderrates. Der Länderrat sollte mindestens zwei mal pro Quartal zusammentreten.</br></div></br></br>Weiterhin wird beantragt, im §9 Absatz 1 des Abschnitts A die Wörter ",der Länderrat" nach "das Bundesschiedsgericht" einzufügen.Länderrat" nach "das Bundesschiedsgericht" einzufügen.)
- HB:SÄA 2012.1/Klarstellung in § 5 Abs. 1 + (Es wird beantragt in § 5 Abs. 1 der Landes … Es wird beantragt in § 5 Abs. 1 der Landessatzung zu dem bestehenden Text folgenden Wortlaut als Satz 2 einzufügen: „Die Piratenpartei Bremen definiert besonders das Leugnen oder Relativieren des Holocaust sowie das Verschweigen einer Mitgliedschaft in einer durch Gesetz oder Urteil verbotenen Organisation auf Nachfrage als vorsätzlichen Verstoß gegen die Ordnung, das öffentliche Bekanntwerden als schweren Schaden.“liche Bekanntwerden als schweren Schaden.“)
- HB:SÄA 2012.1/Ordnungsmaßnahmen Landesvorstandsmitglieder + (Es wird beantragt in § 5 Abs. 4 der Landes … Es wird beantragt in § 5 Abs. 4 der Landessatzung zu dem bestehenden Text folgenden Wortlaut als Satz 2 einzufügen: „Ordnungsmaßnahmen gegen einzelne Mitglieder des Landesvorstands können auch beim Bundesvorstand eingereicht und von diesem entschieden werden.“reicht und von diesem entschieden werden.“)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Klarstellung zur Auflösung der Bundespartei + (Es wird beantragt in §13 (3) und §13 (4) n … Es wird beantragt in §13 (3) und §13 (4) nach dem Wort Verschmelzung <b>der Bundespartei</b> einzufügen.</br></br><b>alter Text</b></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.</br></br>(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.</br></div></br></br></br><b>neuer Text</b></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung<b> der Bundespartei</b> muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.</br></br>(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung<b> der Bundespartei</b> kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.</br></br></div>mmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. </div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichung Generalsekretär + (Es wird beantragt in §9a (10) den Text ", Generalsekretärs" zu streichen.)
- RP:2011-07-06 - 60. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Die bisher so bestehende GO des Landesvorstands wird übernommen.)
- HB:Landesverband Bremen/Landesparteitag 2012.01/Anträge/Antragstellung von SÄA Erweitern + (Es wird beantragt § 11 Abs. 4 der Landessa … Es wird beantragt § 11 Abs. 4 der Landessatzung zu ändern und dem bestehenden Text folgenden Wortlaut als Satz 4 einzufügen: „Alternativ können Satzungsanträge bis spätestens 28 Tage vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht werden, der die fristgerechte Veröffentlichung im Wiki-Bereich und eine Mitteilung über die zentrale Mailingliste veranlasst.“ber die zentrale Mailingliste veranlasst.“)
- HB:SÄA 2012.1/Antragstellung von SÄA erweitern + (Es wird beantragt § 11 Abs. 4 der Landessa … Es wird beantragt § 11 Abs. 4 der Landessatzung zu ändern und dem bestehenden Text folgenden Wortlaut als Satz 4 einzufügen: „Alternativ können Satzungsanträge bis spätestens 28 Tage vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht werden, der die fristgerechte Veröffentlichung im Wiki-Bereich und eine Mitteilung über die zentrale Mailingliste veranlasst.“ber die zentrale Mailingliste veranlasst.“)
- RP:Antrag/2013.4/016/Streichung Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing + (Es wird beantragt §13.4.5 "Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing" komplett aus dem Wahlpogramm zu streichen.)
- Archiv:2022/BY:Kreisverband München/Kreisparteitag 2013.1/Antragsfabrik/aufstellungsversammlungen + (Es wird beantragt §18 der Satzung wie folgt neu zu fassen:<br> Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Landessatzung.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/2. Antrag zum Abstellen von Unklarheiten in der Schiedsgerichtsordnung, Variante 2 + (Es wird beantragt, # Den Satz 6 in § 3 A … Es wird beantragt,</br></br># Den Satz 6 in § 3 Abs 1 Schiedsgerichtsordnung zu streichen</br># und den Abschnitt C: § 7 , wie folgt, neu zu fassen:</br></br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>'''§ 7 Zuständigkeiten''' </br></br>(1) Das Bundesschiedsgericht entscheidet in Streitigkeiten auf Bundesebene, sofern diese nicht den Landesschiedsgerichten zugewiesen sind. Insbesondere entscheidet es über Ordnungsmaßnahmen gemäß § 6 Abs 6 Satz 3 iVm Abs 6 Satz 1 der Bundessatzung, wenn die Maßnahme vom Bundesvorstand angeordnet wird. Ferner ist das Bundesschiedsgericht in zweiter Instanz zuständig für die Entscheidungen der Landesschiedsgerichte. </br></br>(2) Die Landesschiedsgerichte entscheiden in Streitigkeiten</br># auf Landesebene desselben Landesverbandes, insbesondere <br /> a) über Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 6 Abs 3 Satz 1 iVm Abs 1 der Bundessatzung, <br /> b) über Ordnungsmaßnahmen gemäß § 6 Abs 6 Satz 3 iVm Abs 6 Satz 1 der Bundessatzung, wenn die Maßnahme von einem Landesvorstand angeordnet wird,</br># zwischen dem Bundesvorstand und einem Mitglied des Landesverbandes oder einem Piraten der keinem Landesverband angehört, wenn es sich um den Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 6 Abs 3 Satz 1 iVm Abs 1 der Bundessatzung handelt,</br># den Antrag des Bundesvorstandes oder des Vorstandes einer Gliederung auf Ausschluss eines Piraten.</br>Ferner sind die Landesschiedsgerichte in zweiter Instanz zuständig für Entscheidungen der Schiedsgerichte niedrigerer Ordnung. </br></br>(3) Die Schiedsgerichte niedrigerer Ordnung entscheiden in Streitigkeiten auf Gliederungsebene derselben Gliederung, insbesondere </br># über Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 6 Abs 3 Satz 1 iVm Abs 1 der Bundessatzung.</br># über Ordnungsmaßnahmen gemäß § 6 Abs 6 Satz 3 iVm Abs 6 Satz 1 der Bundessatzung, wenn die Maßnahme von dem Vorstand derselben Gliederung angeordnet wird.</br>Eine Zuständigkeit in zweiter Instanz besteht nicht. </br></br>(4) Streitigkeiten auf Bundes- Landes- oder Gliederungsebene sind solche, an denen der Bundesverband beziehungsweise die betreffende Verbandsgliederung, deren Organe, nachrangige Gliederungen, Organe dieser nachrangigen Gliederungen oder Mitglieder beteiligt sind, sofern nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes nachfolgend niedrigerer Ordnung begründet ist. </br></br>(5) Die Zuständigkeit eines Gerichtes niedrigerer Ordnung ist begründet, wenn es errichtet wurde. </div>gerer Ordnung ist begründet, wenn es errichtet wurde. </div>)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/2. Antrag zum Abstellen von Unklarheiten in der Schiedsgerichtsordnung Variante 1 + (Es wird beantragt, # Den Satz 6 in § 3 A … Es wird beantragt,</br></br># Den Satz 6 in § 3 Abs 1 Schiedsgerichtsordnung zu streichen</br># und den Abschnitt C: § 7 , wie folgt, neu zu fassen:</br></br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>'''§ 7 Zuständigkeiten''' </br></br>(1) Das Bundesschiedsgericht entscheidet in Streitigkeiten </br></br># zwischen dem Bundesverband oder dessen Organen und <br /> a) einem Organ des Bundesverbandes,<br /> b) einem Landesverband oder dessen Organen,</br># zwischen Landesverbänden oder deren Organe, </br># sonstiger Art zwischen dem Bundesverband oder einem seiner Organe und einem Mitglied der Partei, </br></br>Ferner ist das Bundesschiedsgericht in zweiter Instanz zuständig für die Entscheidungen der Landesschiedsgerichte. </br></br>(2) Die Landesschiedsgerichte entscheiden, sofern nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes niederer Ordnung begründet ist, in Streitigkeiten</br># zwischen dem Landesverband oder einem seiner Organe und <br /> a) einem Organ des Landesverbandes, <br /> b) einer angehörenden Gliederung oder deren Organe, <br /> c) einem Mitglied desselben Landesverbandes, einschließlich Einsprüchen gegen Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 6 Abs 3 Satz 1 iVm Abs 1 der Bundessatzung, </br># zwischen Mitgliedern desselben Landesverbandes, wenn ein Bezug zur Piratenpartei gegeben ist, </br># zwischen Gliederungen desselben Landesverbandes oder deren Organe, </br># zwischen dem Bundesvorstand und einem Mitglied des Landesverbandes oder einem Piraten der keinem Landesverband angehört, wenn es sich um den Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 6 Abs 3 Satz 1 iVm Abs 1 der Bundessatzung handelt. </br></br>Ferner sind die Landesschiedsgerichte in zweiter Instanz zuständig für Entscheidungen der Schiedsgerichte der nachfolgend niedrigeren Ordnung und entscheiden über den Antrag des Vorstandes einer Gliederung, auf Ausschluss eines Piraten aus der Partei. </br></br>(3) Die Schiedsgerichte niederer Ordnung entscheiden, sofern nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes nachfolgender niederer Ordnung begründet ist, in Streitigkeiten </br># zwischen der Gliederung oder deren Organe und <br /> a) einem Organ dieser Gliederung,<br /> b) einer angehörenden nachfolgenden Gliederung oder deren Organe, <br /> c) einem Mitglied derselben Gliederung, einschließlich Einsprüchen gegen Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 6 Abs 3 Satz 1 iVm Abs 1 der Bundessatzung, </br># zwischen Mitgliedern derselben Gliederung, wenn ein Bezug zur Piratenpartei gegeben ist, </br># zwischen Gliederungen nachfolgender niederer Ordnung oder deren Organe, </br>Eine Zuständigkeit in zweiter Instanz besteht nicht. </br></br>(4) Die Zuständigkeit eines Gerichtes niederer Ordnung ist begründet, wenn es errichtet wurde. </br></br></br></div>Zuständigkeit eines Gerichtes niederer Ordnung ist begründet, wenn es errichtet wurde. </div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichung der Beitrags an PP-Int + (Es wird beantragt, (5) wie folgt neu zu fa … Es wird beantragt, (5) wie folgt neu zu fassen:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband. </div>0% des Beitrags erhält der Bundesverband. </div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichung des Absatzes 3 in Paragraph 3 + (Es wird beantragt, Abs. 3 $3 des Abschnitts A Ersatzlos zu streichen)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Freie Wahl der Gliederung bei Aufnahme + (Es wird beantragt, Absatz 1 §3 des Abschni … Es wird beantragt, Absatz 1 §3 des Abschnitts A nach dem zweiten Satz auf folgenden Text zu ändern:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Nach der Gründung niederer Gliederungen</br></br>1. wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst, oder</br></br>2. kann der Pirat bei der Aufnahme die Gliederung frei wählen, sofern die betroffene Gliederung und die übergeordnete Gliederung - sofern vorhanden - dem zustimmen</div>ederung - sofern vorhanden - dem zustimmen</div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Schiedsgerichtsinstanz BPT + (Es wird beantragt, Absatz 5 (Bundesparteit … Es wird beantragt, Absatz 5 (Bundesparteitag als Berufungsinstanz) zu streichen.</br></br>'''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Die Berufungsinstanz nach dem Bundesschiedsgericht ist für den Fall, dass das Bundesschiedsgericht die erste Instanz ist oder handlungsunfähig ist, der Bundesparteitag.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"><gestrichen></div> margin: 5px; float: ; display:block;"><gestrichen></div>)
- RP:2013-10-15 - 119. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand möge beschließen: # Die … Der Landesvorstand möge beschließen:</br># Die Beauftragungen der stellvertretenden Pressesprecher der AG Presse werden aufgehoben.</br># Ingo Sauer bleibt Pressesprecher.</br># Das AG-Presse-Team darf eigenständig Pressemitteilungen (PMs) erstellen und versenden, wenn ein Vorstandsmitglied oder der Pressesprecher sowie zwei weitere Piraten aus der AG Presse ihr OK geben. Innerhalb der AG Presse sollen möglichst viele Piraten die technische Möglichkeit und eine Einweisung zum Versenden von PMs bekommen.</br># Es wird die Stelle des Teamleiters AG Presse ausgeschrieben. Diese Person soll dafür sorgen, dass regelmäßig Pressemitteilungen zu aktuellen Themen vom Team erstellt und versendet werden. Außerdem soll diese Person die individuellen Fähigkeiten der Teammitglieder so koordinieren, dass sie optimal in der AG genutzt werden können. Ferner sorgt diese Person dafür, dass Zitate beim Landesvorstand oder anderen Piraten abgefragt werden und hält allgemein den Kontakt zum Landesvorstand und dem Landesverband und ist auch Ansprechpartner für Regionen ohne eigene Untergliederung, wenn dort Pressemitteilungen versendet werden sollen.ressemitteilungen versendet werden sollen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Klagefrist Schiedsgerichtsordnung + (Es wird beantragt, an den Absatz 1 des §3 … Es wird beantragt, an den Absatz 1 des §3 des Abschnitts C folgenden Satz am Ende anzufügen: "Die Anrufung kann nur binnen Monatsfrist seit Bekanntwerden der Rechtsverletzung bzw. Ordnungsmaßnahme erfolgen."</br></br>''alternativ'': '''"binnen Monatsfrist"''' wird durch '''"innerhalb von 3 Monaten"''' ersetztch '''"innerhalb von 3 Monaten"''' ersetzt)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Redaktionelle Änderungen an der Satzung + (Es wird beantragt, an den §12 des Abschnit … Es wird beantragt, an den §12 des Abschnitts A den folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer anzufügen:<br></br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Abweichend von Abs. 1, 2 und 3 kann der Vorstand redaktionelle Änderungen (geänderte Namen externer Organisationen, geänderte Gesetzesverweise sowie Rechtschreib- und Grammatikfehler) mit einfacher Mehrheit beschließen, sofern sich dadurch die grundsätzliche Bedeutung des zu ändernden Abschnittes nicht ändert.</div>utung des zu ändernden Abschnittes nicht ändert.</div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Meinungsbild nächster Bpt + (Es wird beantragt, auf dem Bundesparteitag … Es wird beantragt, auf dem Bundesparteitag ein Meinungsbild einzuholen, in dem darüber abgestimmt werden soll, in welchem Jahr und Monat der nächste Bundesparteitag möglichst stattfinden soll. Dabei sollen mindestens die folgenden Optionen zur Wahl stehen:</br>* Vor November 2010</br>* November 2010</br>* Dezember 2010</br>* Januar 2011</br>* Februar 2011</br>* März 2011</br>* April 2011</br>* Mai 2011</br>* Juni 2011</br>* Juli 2011</br>* August 2011</br>* September 2011</br>* Oktober 2011</br>* Nach Oktober 2011er 2011 * Oktober 2011 * Nach Oktober 2011)
- HH:Landesparteitag/Anträge/Durchführen einer Testwahl mit fiktiven Kandidaten (0001) + (Es wird beantragt, auf dem Landesparteitag … Es wird beantragt, auf dem Landesparteitag eine Testwahl mit fiktiven</br>Kandidaten nach dem Instant-Runoff-Verfahren durchzuführen. Zweck ist,</br>die Effizienz des Verfahrens auch bei ungewöhnlich hoher Zahl von</br>Kandidaten zu testen, um die Tauglichkeit nicht nur für Hamburg,</br>sondern auch für größere Landesverbände und evtl. die Aufstellung der</br>Europawahlliste auf Bundesebene festzustellen.</br> </br>Die Auszählung findet nicht im Rahmen des Parteitags statt, sondern</br>wird zu einem späteren Zeitpunkt von Freiwilligen durchgeführt, so dass</br>der Parteitag nicht gestört wird.</br> </br>Wahlzettel liegen zum Parteitag fertig gedruckt vor. Zur Durchführung</br>dieser Testwahl wird eine Parteitagspause genutzt werden. wird eine Parteitagspause genutzt werden.)
- RP:2016-01-17 - 177. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der im OTRS Ticket-ID PP#100156340 vorliegende Text auf offiziellem Partei-Papier wird an Jobcenter in Rheinland-Pfalz verschickt. Gernot unterschreibt als Themenbeauftragter für Sozialpolitik der Piratenpartei".)
- RP:Antrag/2012.1/P10/Für Demokratie und Zivilcourage + (Es wird beantragt, das Grundsatzprogamm de … Es wird beantragt, das Grundsatzprogamm des Landesverbandes um den neuen, eigenen Punkt "Für Demokratie und Zivilcourage" mit folgendem Text zu ergänzen:</br></br>"Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz tritt nationalistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, faschistischen, totalitären und diktatorischen Einstellungen, Bewegungen und Aktivitäten sowie allen anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung entschieden entgegen, weil diese den Werten und Zielen der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, einer friedlichen, freiheitlichen und pluralistischen Gesellschaft, widersprechen. </br>Solche menschenfeindlichen Bestrebungen werden von uns politisch bekämpft.</br>Wir unterstützen daher in der Praxis Kampagnen, Organisationen und Initiativen, die sich den genannten Bestrebungen in den Weg stellen und solche, deren Ziel es ist, das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Weltanschauungen zu verbessern, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Für uns gilt es dabei, das Augenmerk nicht nur auf den sogenannten "rechten Rand" der Gesellschaft zu legen, sondern Vorurteilen und Intoleranz auch in der selbst erklärten "Mitte" der Gesellschaft entgegenzutreten, z.B. beim Alltagsrassismus, bei latent antisemitischen Stereotypen oder bei Islamfeindlichkeit.</br></br>Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz strebt eine enge Vernetzung mit anderen Gruppierungen und Bündnissen an, die die gleichen Ziele verfolgen, und wird entsprechende Aufrufe zur Mobilisierung, z.B. Gegendemonstrationen bei Neonazi-Aufmärschen, im Rahmen dieser Positionierung auch kurzfristig unterstützen."tionierung auch kurzfristig unterstützen.")
- RP:Antrag/2012.2/019/neues Logo + (Es wird beantragt, das Logo des Landesverbandes durch folgendes Logo http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Vorschlag_f%C3%BCr_Logo_RLP.png zu ersetzen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Wahl durch Zustimmung bei Personenwahlen + (Es wird beantragt, das Wahlverfahren "Wahl … Es wird beantragt, das Wahlverfahren "Wahl durch Zustimmung" bei Personenwahlen einzuführen. Sollte kein Kandidat bei einer Wahl durch Zustimmung mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten, wird zwischen den beiden höchst bewerteten Kandidaten eine Stichwahl ohne Zustimmungsquorum abgehalten.<br></br>Bei der Wahl der Beisitzer sind die Kandidaten gewählt, die mehr als 50% der Stimmen auf sich vereinen. Sollten mehr Kandidaten das Quorum erreichen als Beisitzer benötigt werden, sind die am höchsten bewerteten Kandidaten gewählt. Bei Gleichstand für den letzten verfügbaren Posten oder falls es zu wenig Kandidaten gibt, die das Quorum erreicht haben, gibt es eine Stichwahl ohne Zustimmungsquorumn, gibt es eine Stichwahl ohne Zustimmungsquorum)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Verweigerung der Mitgliedschaft + (Es wird beantragt, das im §2 des Abschnitt … Es wird beantragt, das im §2 des Abschnitts A folgender neuer Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzu gefügt wird: </br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Es können nur (natürliche) Personen in die Piratenpartei aufgenommen werden, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht verloren haben (siehe § 10 Abs. 1 PartG).</div> verloren haben (siehe § 10 Abs. 1 PartG).</div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beitragsminderung bei JuPis Mitgliedschaft + (Es wird beantragt, das im §2 folgender neu … Es wird beantragt, das im §2 folgender neuer Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzu gefügt wird:</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> Für Piraten, die gleichzeitig Mitglied bei den Jungen Piraten sind, verringert sich der Mitgliedsbeitrag bei der Piratenpartei um die Höhe des Mitgliedsbeitrags der Jungen Piraten. Es muss jedoch mindestens ein Beitrag in der Höhe von Dreivierteln des ermäßigten Mitgliedsbeitrags der Piratenpartei Deutschland gezahlt werden.</div> Piratenpartei Deutschland gezahlt werden.</div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Wahl durch Zustimmung bei konkurrierenden Anträgen + (Es wird beantragt, das konkurrierende Anträge mittels Abstimmung duch Zustimmung behandelt werden. Der Antrag mit der meisten Zustimmung und Erfüllung des geforderten Quorums gilt als angenommen.)
- RP:Antrag/2013.3/012/Einladungen für Versammlungen + (Es wird beantragt, dass Paragraph 5.1 Absa … Es wird beantragt, dass Paragraph 5.1 Absatz 4 der Landessatzung durch folgenden Wortlaut ersetzt wird:</br></br>"Die Einladung erfolgt durch öffentliche Zustellung auf der Internetpräsenz des Landesverbandes Rheinland-Pfalz. Zusätzlich sollen die Mitglieder per E-Mail eingeladen werden." Mitglieder per E-Mail eingeladen werden.")
- RP:2012-06-17 - 85. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Es werden folgende Beauftragungen durch de … Es werden folgende Beauftragungen durch den Vorstand vorgenommen:</br>* Roman Schmitt als stellvertretender Pressesprecher</br>* Gerd Hucke als Materialwart</br>* Marie Salm und Silvan Stein zur Beantwortung von E-Mail-Anfragen an die Kontaktadresse (kontakt@piraten-rlp.de)</br>* Britta Werner als Ideen-Koordinatorin</br>** Ergänzung der Stellenausschreibung von Ingo: "Die Zuständigigkeit im Landesvorstand ist dem politischen Geschäftsführer zugeordnet." https://wiki.piratenpartei.de/RP:Jobb%C3%B6rse/Ideen-Koordinator#Stellenbeschreibung</br>* Silvan Stein als Streaming-Beauftragter * Silvan Stein als Streaming-Beauftragter)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Wahlalter abschaffen! Mitbestimmungsrecht für Alle! + (Es wird beantragt, dass der Bundesparteita … Es wird beantragt, dass der Bundesparteitag der Piratenpartei folgende Positionierung zum Wahlrecht als Menschenrecht und zur Wahlaltergrenze beschließt:</br></br>'''Wahlrecht ist Menschenrecht!'''</br></br>Das Recht auf die Teilnahme an Wahlen und auf politische Mitbestimmung ist ein Menschenrecht und nur wer in unserer Gesellschaft über ein Wahlrecht verfügt, wird in unserer parlamentarischen Demokratie auch vertreten. Demokratie als "Herrschaft des Volkes" bedeutet, dass die von Herrschaft betroffenen gleichsam die Herschenden sind. In dem aktuellen Wahlsystem dürfen Menschen unter 18 Jahre nicht wählen, obwohl sie ebenso Teil unserer Bevölkerung sind und damit auch Teil der von Herrschaft Betroffenen. In Deutschland herrscht also die Mehrheit über eine große Minderheit, die ganz eigene politische Interessen und Forderungen besitzt. Dies empfinden wir PIRATEN als undemokratisch und inakzeptabel.</br></br>'''Wahlgrenzen sind willkürlich - Wahlalter abschaffen!'''</br></br>In früheren Zeiten hing das Wahlrecht z.B. vom Vermögen der Menschen ab oder von ihrem Geschlecht. Frauen wurden als politisch unmündig befunden, ebenso wie heute Kindern und Jugendlichen politische Unreife unterstellt wird. Die Piratenpartei kämpft für ein Menschenbild, indem der Mensch nicht erst ab 18 Jahren als politisch interessiert und mündig deklariert wird. Wahlreife definiert sich darüber, einen politischen Willen zu haben und diesen artikulieren zu können. Menschen können nur selbst entscheiden, wann sie ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen können - unabhängig ihres Alters. Die Piratenpartei verlangt, dass dieses Menschenbild sich auch im Wahlsystem widerspiegelt und fordert daher die Abschaffung des Wahlalters. Wir erachten jegliche Altersgrenzen beim Wahlrecht als willkürlich. </br></br>Um eine konkret spürbare Verbesserung schnell zu realisieren, soll als reine Übergangslösung kurzfristig das Wahlalter auf 14 Jahre gesenkt werden.</br></br>'''Familienwahlrecht ist kontraproduktiv'''</br></br>Einige Befürworter der Abschaffung des Wahlalters stehen ein für ein Familienwahlrecht, bei dem Eltern stellvertretend für ihre Kinder zur Wahl gehen dürfen. Die Piratenpartei lehnt ein solches Wahlrecht ab, da die Unmündigkeit der Kinder und Jugendlichen damit nicht abgeschafft, sondern noch verstärkt wird. Der von uns angestrebten Selbstbestimmung und Emanzipation steht ein Familienwahlrecht im Wege. Jeder Mensch soll selbst frei wählen und mitbestimmen können ohne Bevormundung durch Eltern oder andere Authoritäten.</br></br>'''Politische Bildung und demokratische Erziehung vorantreiben!'''</br></br>Die Abschaffung des Wahlalters stellt einen immensen demokratischen und gesellschaftlichen Fortschritt dar und wird positive Veränderungen auf unsere Gesellschaft haben. Politik wird aus neuen Perspektiven gesehen werden und demokratische Entscheidungen werden sich stärker an einer politischen Nachhaltigkeit für die nachfolgenden Generationen ausrichten. Gleichsam wird das politische Interesse schon früh gefördert und demokratisches Miteinander erlernt. Modellprojekte waren hier bereits sehr erfolgreich. Die Piratenpartei fordert begleitend zur Abschaffung des Wahlalters eine Reform der politischen Bildung. Kinder und Jugendliche müssen zusätzlich zum Politikunterricht frühestmöglich an demokratische Entscheidungsverfahren herangeführt werden und selbst mitbestimmen können. Schulen müssen in demokratische Bildungseinrichtungen verwandelt werden, in denen Schüler und Schülerinnen gleichberechtigt mit Eltern und Lehrern entscheiden. Nur so können Kinder und Jugendliche Demokratie erfahren und politisches Interesse und Gespür für politische Teilhabe entwickeln.Gespür für politische Teilhabe entwickeln.)
- RP:2013-11-05 - 120. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand zeigt dem Landesschiedsgericht unverzüglich die Verteidigungsbereitschaft zur Klage gegen die SDMV an.)
- RP:2014-04-15 - 132. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Ich bitte Euch um einen Beschluss zur Bestellung von Flyern nach diesen Druckvorlagen:<br /> http://80.86.91.118/xd/files/Flyer_gender_2014_front.pdf<br /> http://80.86.91.118/xd/files/Flyer_gender_2014_rear.pdf)
- RP:2012-10-21 - 93. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Vorstand bevollmächtigt Silvan Stein den Leihvertrag (siehe Anhang) abzuschließen. Für die Piratenpartei Rheinland-Pfalz fallen direkt aus der Leihgabe keine Kosten an. Für die Rücksendung sollten 20€ sicher reichen.)
- RP:2012-02-05 - 75. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Hiermit stelle ich den Antrag Klaus Brand als Wahlkampfkoordinator auf Seite RLP für das Saarland zu beauftragen.)
- RP:2012-12-02 - 98. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der KV Rheinhessen wird beauftragt, den Landesparteitag 1/2013 am 26. und 27.01.2013 entsprechend den Vorgaben des eingereichten Angebots in Oppenheim für ein Budget von 700 Euro für den LPT sowie 1000 Euro Kaution auszurichten.)
- RP:Antrag/2012.2/008/Bildung + (Es wird beantragt, dass der bestehende Abs … Es wird beantragt, dass der bestehende Abschnitt "Bildung"</br>im Wahlprogramm vollständig durch den nachstehend verlinkten Text (ohne</br>Modulnummern, nur gegliedert durch die jeweiligen Überschriften) ersetzt</br>wird.</br></br>[[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept | Basiskonzept der AG Bildung RLP]]RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept | Basiskonzept der AG Bildung RLP]])
- RP:Antrag/2012.1/S05/Aufstellungsversammlung zu Wahlen + (Es wird beantragt, dass der § 6.1 der Land … Es wird beantragt, dass der § 6.1 der Landessatzung durch folgenden Wortlaut ersetzt wird:</br></br>(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung.</br></br>(2) Die Form der Einladung entspricht den Vorgaben aus § 5.1.Für die Einladung gilt eine Frist von vier Wochen, bei vorgezogenen Neuwahlen kann von dieser Frist abgewichen werden. In der Einladung muss explizit auf die Aufstellung von Bewerbern hingewiesen werden.</br></br>(3) Liegt ein Wahlkreis zur Wahl einer Volksvertretung komplett im Tätigkeitsgebiet einer Untergliederung, so lädt diese Untergliederung die Mitglieder dieses Wahlkreises zur Mitgliederversammlung ein, ansonsten ist der Landesverband zuständig.</br></br>(4) Jede Mitgliederversammlung beschließt zu Beginn der Versammlung ein Wahlverfahren.</br></br>(5) Gegen den Beschluss einer Mitgliederversammlung kann nach § 21 Absatz 4 BWahlG beim Landesschiedsgericht Einspruch erhoben werden. Wenn das Landesschiedsgericht den Einspruch stattgibt ist die Abstimmung zu wiederholen. Ihr Ergebnis ist endgültig.</br></br>(6) Antragsberechtigt für einen Einspruch nach § 6.1 Absatz 5 ist jedes Mitglied, dass bei der aufstellenden Mitgliedersammlung stimmberechtigt ist.</br></br>(7) Neben dieser Satzung gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze.g gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze.)
- RP:2014-05-16 - 134. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand Rheinland-Pfalz beschli … Der Landesvorstand Rheinland-Pfalz beschließt, ausschließlich folgende Beauftragungen:</br></br>* Marie Salm und Thomas Marc Göbel für die Moderation der Info-Mailingliste</br></br>* Marie Salm und Silvan Stein zur Beantwortung von E-Mail-Anfragen an die Kontaktadresse</br></br>* Maik Nauheim als Teamleiter für die Veranstaltungs-Technik auf Barcamps und Landesparteitagen</br></br>* Matthias Koster als Helfer für den Generalsekretär</br></br>* Ingo Sauer als Pressesprecher</br></br>* Thomas Heinen als Teamleiter Presse</br></br>* Benjamin Braatz für die IT</br></br>* Markus Schäfer als Helfer für die SDMV * Markus Schäfer als Helfer für die SDMV)