Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Schiedsgerichtsverfahren Bezeichnung Parteien

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Tessarakt.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Schiedsgerichtsverfahren
Änderungsantrag Nr.
TE014
Beantragt von
Tessarakt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt C: §3 (2) und §4 (1) und §4 (3)
Beantragte Änderungen

Die Änderung betrifft die Bezeichnung "Angeklagter" und den Begriff "Anklageschrift" in der SGO.

Änderungen:

  • In § 3 Abs. 2 Nr. 2 wird das Wort "Angeklagter" geändert in "Beklagter".
  • In § 3 Abs. 2 Nr. 3 wird das Wort "Anklageschrift" geändert in "Klageschrift".
  • In § 4 Abs. 1 wird das Wort "Angeklagten" geändert in "Beklagten".
  • In § 4 Abs. 3 wird jeweils das Wort "Anklageschrift" geändert in "Klageschrift".
  • In § 4 Abs. 3 wird das Wort "Angeklagten" geändert in "Beklagten".
Begründung

Die SGO verwendet Begriffe, die dem Strafverfahren entlehnt sind. Die üblichen Prozesse bei den Schiedsgerichten sind eher dem Verwaltungsprozeß vergleichbar. Dort sind wie im Zivilprozeß die Begriffe "Kläger" und "Beklagter" üblich. Dasselbe gilt für "Anklageschrift" bzw. "Klageschrift".


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Tessarakt|Tessarakt“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die Änderung betrifft die Bezeichnung "Angeklagter" und den Begriff "Anklageschrift" in der SGO.Änderungen:* In § 3 Abs. 2 Nr. 2 wird das Wort "Angeklagter" geändert in "Beklagter".* In § 3 Abs. 2 Nr. 3 wird das Wort "Anklageschrift" geändert in "Klageschrift".* In § 4 Abs. 1 wird das Wort "Angeklagten" geändert in "Beklagten".* In § 4 Abs. 3 wird jeweils das Wort "Anklageschrift" geändert in "Klageschrift".* In § 4 Abs. 3 wird das Wort "Angeklagten" geändert in "Beklagten".“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die SGO verwendet Begriffe, die dem Strafverfahren entlehnt sind. Die üblichen Prozesse bei den Schiedsgerichten sind eher dem Verwaltungsprozeß vergleichbar. Dort sind wie im Zivilprozeß die Begriffe "Kläger" und "Beklagter" üblich. Dasselbe gilt für "Anklageschrift" bzw. "Klageschrift".“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Boris Turovskiy
  3. Trias
  4. Oliver Schönemann
  5. Christoph B.
  6. Andreas Hölzl
  7. NineBerry
  8. Haide F.S.
  9. Fab
  10. Chrit
  11. Franz Rauchfuss
  12. Mean2u 13:44, 21. Mär. 2010 (CET)
  13. Laird_Dave 19:59, 22. Mär. 2010 (CET)
  14. Thomas F
  15. Leo Wandersleb scheint ein erster Schritt, nicht aber die Lösung zu sein.
  16. Anthem
  17. Heizer
  18. Mpd 11:02, 4. Apr. 2010 (CEST)
  19. Hans Immanuel
  20. DeBaernd 19:42, 12. Apr. 2010 (CEST)
  21. Thomas-BY
  22. AndiPopp
  23. Twix 15:31, 16. Apr. 2010 (CEST)
  24. icho40
  25. Spearmind 19:00, 17. Apr. 2010 (CEST)
  26. Privacy 11:44, 18. Apr. 2010 (CEST)
  27. Matthias Pannek
  28. Aleks A
  29. Bragi
  30. Unglow
  31. Corax 20:03, 21. Apr. 2010 (CEST)
  32. archifact
  33. occcu
  34. Mike gh
  35. StopSecret 08:48, 22. Apr. 2010 (CEST)
  36. Sebastian Pochert Der Antrag und sein Zweck ist zwar in meinen Augen richtig, aber wirklich wichtig finde ich diese Begrifflichkeiten nicht. *2 Minuten Zeit verschwendet*
  37. Datenritter 13:10, 23. Apr. 2010 (CEST) Bitte ohne Diskussionen annehmen das Ding und so Zeit sparen.
  38. OliverNiebuhr Neutralere Begriffe. Ansonsten siehe PifPof: "... über andere Möglichkeiten nachdenken"
  39. wigbold
  40. Walter
  41. Sascha Körver 22:30, 26. Apr. 2010 (CEST)
  42. Aloa5 08:55, 27. Apr. 2010 (CEST)
  43. Alagos 11:05, 28. Apr. 2010 (CEST)
  44. HKLS 20:49, 27. Apr. 2010 (CEST)
  45. zero-udo
  46. Katrin Eberhardt
  47. RicoB CB 19:47, 1. Mai 2010 (CEST)
  48. Magnum
  49. Käptn Blaubär
  50. MichaelG 19:29, 3. Mai 2010 (CEST)
  51. Mtu
  52. Nesges
  53. Rainer Sonnabend
  54. Danebod 00:01, 7. Mai 2010 (CEST)
  55. Zwergenpaladin
  56. Salorta
  57. Tramp 13:48, 9. Mai 2010 (CEST)
  58. ThYpHoOn 17:21, 9. Mai 2010 (CEST)
  59. Christian Specht 12:38, 11. Mai 2010 (CEST)
  60. rxl
  61. Kimi
  62. Augenklappe
  63. Sven423 13:36, 13. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. SteffenO 15:40, 25. Mär. 2010 (CET)
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. eckes sind beide gleich schlecht bei Klärungsverfahren - besonders wenn es keine "2 Seiten" gibt.
  2. PifPof ich bin kein Jurist, daher ist mir das egal - ich wäre eher dafür alternative Konzepte zur Schlichtung einzuführen, z.B. Mediation
  3. Christian Hufgard 16:17, 2. Apr. 2010 (CEST)
  4. Andena 20:36, 4. Apr. 2010 (CEST) Dann auch "Anklage" in "Klage" ändern. Genauso: angeklagt in beklagt
    • Wenn ich das mitbekommen hätte, hätte ich es geändert - sorry ... --tessarakt
  5. Nplhse 12:33, 6. Apr. 2010 (CEST)
  6. Getiteasy 15:55, 8. Apr. 2010 (CEST)
  7. Jan meh.

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Kommentar Michael Ebner

Auch dann, wenn man ein Schiedsgerichtsverfahren als Schiedsrichterliches Verfahren im Sinne ZPO Buch 10 (§§ 1025 - 1066) betrachtet (vgl auch Ipsen § 14 Rn 2), wären diese Bezeichnungen angebracht. --Michael Ebner 18:20 3. Feb 2010 CET

Ich finde beide Bezeichnungen zu "vorwurfsvoll" und unterbewusst benachteiligt es eine partei. Grade bei Schiedsgerichts-Klärungsfällen gibts ja nicht immer wirklich gegnerische Parteien. Aktuelles Beispiel der Akkreditierungsfehler bei einem Kreisverband, bei dem der Vorstand des KV "angeklagt" wurde, nur um zu klären was der jetzt tun soll... So was wie "Parteien", "Beschwerdeführer", "Verfahrenseröffner" oder so wäre geschickter - aber ich gebe zu mir fällt nichts ein... --eckes
Das ist aber ein deutlich weitergehender Vorschlag. In der Tat sollten die möglichen Verfahrensarten in der Satzung genauer geregelt werden. Ich möchte das aber als Mitglied des BSG nur ungern machen. --Tessarakt 12:14, 4. Feb. 2010 (CET)
Und ich bitte dich darum genau das zu tun, oder wer ist der Experte sozusagen. Stell es hier zu Diskussion und am BPT ggf. zur Abstimmung. Das sollte doch genug Kontrolle sein. Benjamin Stöcker
Sorry, das schaffe ich bis Freitag nicht mehr ... --Tessarakt 21:06, 13. Apr. 2010 (CEST)

Privacy 11:50, 18. Apr. 2010 (CEST) Es wäre sinnvoll, "Feststellungsverfahren" zu ermöglichen, um unklare Rechtspositionen zu klären:

Beispiel: Ein Rolle ist vom LPT eingesetzt, es gab keine Beschwerden SG arbeitet - und irgendwann wird festgestellt, dass das Abstimmungsverfahren nicht exakt der Vorgabe entsprach. Dann ist es für alle Beteilgten wichtig, die Siuation zu klären - z.B. im Sinne von: Wahl bleibt gültig, es ist beim nächsten LPT darauf zu achten, dass die Wahlordnung korrekt umgesetzt wird.