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Attribut:Begründung

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Die Arbeitsbelastung des BSG nimmt rapide zu. Der Vorsitzende kann die genannten Aufgaben nicht in allen Verfahren erledigen. Das Urteil an sich wird weiterhin durch das Gericht als Ganzes gefällt.  +
Die Schiedsgerichte benötigen für ihre Arbeit zumindest die einschlägige Fachliteratur. Auch Klausurtagungen wären der Arbeitseffizienz sicherlich förderlich. <del>Die Bereitstellung eines eigenverantwortlich zu verwaltenden Budgets sichert die Unabhängigkeit der Schiedsgerichte.</del>  +
Die Vorstellung, ein Bundesparteitag könnte ein Schiedsgerichtsverfahren durchführen, das rechtstaatlichen Grundsätzen genügt, ist abwegig. Anmerkung: Schiedsgerichtsurteile können vor staatlichen Gerichten angefochten werden. Diese beschränken sich jedoch auf Überprüfung der Einhaltung von Verfahrensregeln und der Vertretbarkeit der Ergebnisse. (siehe auch Ipsen, Kommentar zum PartG, § 14, Rn 2 ganz unten)  +
Die SGO verwendet Begriffe, die dem Strafverfahren entlehnt sind. Die üblichen Prozesse bei den Schiedsgerichten sind eher dem Verwaltungsprozeß vergleichbar. Dort sind wie im Zivilprozeß die Begriffe "Kläger" und "Beklagter" üblich. Dasselbe gilt für "Anklageschrift" bzw. "Klageschrift".  +
'''Aktuelle Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung <strike>geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit</strike> mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. </div> Der Begriff "Soziale Gerechtigkeit" ist eine Worthülse. Es können sehr unterschiedliche Konzepte bis hin zum Sozialismus mit diesem Begriff gemeint sein. Selbst eine "gleichmäßige Umverteilung", wie sie die Linke propagiert, ist nicht ausreichend eindeutig definiert. Unklare Zielsetzungen wie diese sind nicht zweckmäßig und sollten daher entfernt werden. Stattdessen wird angeregt, in eine spätere Fassung der Bundessatzung einen eigenen Paragraphen aufzunehmen, der die angestrebte soziale Gerechtigkeit definiert.  
Dieser Antrag ist als Alternative zum Antrag "Verbot von Firmenspenden" gedacht. Um die innerparteiliche Transparenz auch in Zukunft zu gewährleisten, sollten größere Spenden (auch und gerade von Unternehmen) bekannt gemacht werden. Solche Spenden zu verbieten ist unpraktikabel, besser ist deren Veröffentlichung z.B. im Wiki. Mit Absatz 7 sind jeweils Einzelspenden gemeint, eine Bündelung erfolgt einmal pro Jahr nach Absatz 8.  +
Die Piratenpartei steht für Transparenz. Unliebsame Beschlüsse und Debatten zu Sach- und Personalfragen gehören nunmal auch zu den PIRATEN wie beliebte. Andere Parteien haben in ihren Bundessatzungen auch nicht diese "Klausel". Sind sie die transparenteren? In vielen Landessatzungen wurde die Interna-Klausel nicht übernommen. Haben die LVs weniger wichtige Sachen? Außerdem würde derjenige, der in Interna verwickelt ist, erpressbar, wenn die Verschwiegenheit nur einseitig nicht gewahrt würde oder etwas "durchsickert", das eine Person z.B. einen Amtsträger wie den Vorstandsvorsitzenden zu einer Handlung "motiviert", die er ohne die "Erpressung" nicht gemacht hätte. (weitere Gründe: [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Offenlegung_Interna Sonst. Antrag Offenlegung von Interna Teil 1] [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Offenlegung_der_Interna_Teil_2 Sonst. Antrag Offenlegung von Interna Teil 2])  +
Seit dem Bundesparteitag 2009 gibt es im Vorstand keinen festen Posten des Generalsekretärs mehr. Bei strenger Auslegung der Satzung ist der Vorstand ohne diesen Antrag sofort nachdem er gewählt wurde handlungsunfähig. '''Alte Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden<s>, Generalsekretärs</s> oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. </div>  
Dieser Antrag behebt zwei Probleme: # Zur Zeit werden 105% der Beiträge verteilt. # PP-International ist eine nicht näher bezeichnete Gliederung, ebenfalls existiert keine europäische Piratenpartei. Sollte sich ein internationaler Dachverband der Piratenparteien gründen, sollte durch einen Bundesparteitag der Beitritt der Piratenpartei Deutschland zu dieser Gliederung beschlossen werden. Hierbei wird dann auch ein Mitgliedsbeitrag für diese Gliederung zur Diskussion stehen. Gleiches gilt für den Fall, dass eine europäische Piratenpartei gegründet wird. Sollte des Bundesvorstand ohne eine explizite Abstimmung der Parteimitglieder den Beitritt zu einer dieser Gliederungen beschliessen, müsste er eventuelle Beiträge aus einem 40%ige Anteil der Mitgliedsbeiträge zahlen.  +
'''Aktuelle Fassung:'''<br> <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist. </div> Wenn ein Pirat seinen Lebensmittelpunkt in einer anderen Gliederung hat als einen Wohnsitz, sollte der Pirat trotzdem die Möglichkeit haben in dieser Gliederung Mitglied zu werden. Die Regelung ist außerdem redundant zu Absatz 1 des selben Paragraphen.  +
'''Absatz im Wortlaut''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Der Bundesparteitag beschließt über die Schiedsgerichtsordnung und die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung sind.</div> Sowohl die SO als auch die FO *sind* offenbar derzeit Teil dieser Satzung. Dieser Absatz ist überflüssig, verhindert aber, solange er existiert, daß FO und SO aus der Satzung herausgelöst werden können. Die Entscheidung über eine Herauslösung muß sowieso über eine Satzungsänderung getroffen werden, womit jeder entsprechende Antrag dann zwei Anträge umfassen müßte.  +
'''Aktuelle Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> § 11 - Zulassung von Gästen <br /> (1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. </div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> § 9b - Der Bundesparteitag (...) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu. § 11 <br /> (weggefallen)</div> '''Differenz:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> § 9b - Der Bundesparteitag (...) '''Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.''' § 11 '''<s>- Zulassung von Gästen <br /> (1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. </s> (weggefallen)''' </div> Die Beantragte Änderung spiegelt die Realität wieder, nach der Gäste bisher immer zugelassen worden sind. Durch die grundsätzliche Zulassung der Gäste entsteht die Möglichkeit, Gäste im Vorfeld einzuladen, so dass diese eine Planungssicherheit haben. Außerdem erspart es Zeit per Antrag die Gäste zuzulassen (Zeitgewinn mindestens 1 Minute pro Parteitag = bei 1000 Teilnehmern sind dass über zwei Personentage!). Das jetzige §11 ist nicht anwendbar, der zweiter Satz (Gäste haben kein Stimmrecht) ist selbstverständlich. Das Stimmrecht ist auch hinreichend an anderen Stellen in der Satzung geregelt. Die Regelungen bezüglich des Bundesvorstandes und der Gründungsversammlung: Die Gründungsversammlung gibt es nicht mehr, und es gibt einen anderen Antrag, der Öffentlichkeit der Vorstandssitzungen fordert. Aber auch wenn es nicht durchkommen sollte, würde sich an der jetzigen Regelungen nichts ändern. Weiterhin würde auch die Möglichkeit bestehen über einen Antrag zur Geschäftsordnung von einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit auszuschließen.  
Der betreffende Satz steht im Widerspruch zu §12(3) ParteienG: <i>Der Parteitag beschließt im Rahmen der Zuständigkeiten des Gebietsverbandes innerhalb der Partei über die Parteiprogramme, die Satzung, [...]</i>. Die Änderung der Satzung und des Programms etc. obliegt allein dem Parteitag bzw. der Hauptversammlung der betreffenden Gliederung. Dieses Recht kann nicht entzogen oder eingeschränkt werden, was aber durch den beanstandeten Teil der Satzung gegeben wäre. Die bezeichneten 2/3 der Mitglieder sind bis Dato zwar ebenfalls berechtigt am Parteitag teilzunehmen, bilden aber durch die Umgehung der für Parteitage geltenden Regularien kein alternatives Organ und sind somit rechtlich nicht in der Lage, Änderungen an Satzung und Programm vorzunehmen.  +
Ich möchte keinen AG Rat, [[Antragsfabrik/Dach-AGs|keine AGs in der Satzung]] sondern dynamische Strukturen ermöglichen. Mit den IGs können "Parteien in der Partei" gegründet werden, welche ihre Arbeitsweise selbst bestimmen können. Damit Menschen mit unterschiedlichen Interessen Aufeinandertreffen können sind Diskussionsgruppen da. Diese dienen eben nur der Diskussion und "Wählen" dementsprechend keine "Sprecher". Das hilft eben auch bei einer klaren Außenwirkung. Wenn jemand in der liest der "Sprecher/Koordinator der AG XYZ der Piratenpartei.." wird er es als offizielle Parteiaussage interpretieren, weil das in anderen Parteien bei AGs so ist. Das ist ist mit dem Kürzel IG nicht der Fall.  +
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich aus Mitgliedern zusammen, welche teilweise sehr unterschiedliche politische Ansichten vertreten. Geeint wird die Piratenpartei vor allen Dingen durch ihre Kernthemen zur Bundestagswahl im Bereich Bürgerrechte, Urheberrecht, Transparenz des Staates und Bildung. Da nicht nur große Teile der eigenen Mitglieder, sondern auch eine große Anzahl der Wähler der Piratenpartei Deutschland eine Erweiterung des Programms der Piratenpartei Deutschland verlangen und die Partei auch selber, weitere Wählergruppen erschließen möchte, kommt die Partei kaum um eine Erweiterung des eigenen Programms herum. Auch aus diesem Grund schlage ich vor, dass das Programm der Piratenpartei in wichtige und unwichtigere Punkte eingeteilt wird um den Wählern zu zeigen, welche Positionen die Partei und ihre Mitglieder in den verschiedenen Bereichen vertreten, aber auch, wie wichtig es für die Partei ist, diese Programmpunkte, im Vergleich zu anderen Programmpunkten durchzusetzen. Dadurch kann außerdem verhindert werden, dass Themen, bei welchen es in der Partei sehr unterschiedliche Positionen gibt, keine so umfassende Gewichtung zugeordnet wird, wie anderen Programmpunkten und es dadurch den Mitgliedern ermöglichen auf die möglicherweise sehr große innerparteiliche Opposition zuzugehen und den umstrittenen Programmpunkt einem ungewichtigerem Bereich zuzuordnen. Eine Annahme bestimmter Themen ohne Einstufung der Wichtigkeit dieses Programmpunktes führt möglicherweise dazu, dass bestimmte Mitglieder enttäuscht von den Entscheidungen auf den Parteitagen sind. Es folgt eine Erläuterung am Beispiel des Ausstiegs aus der Energiegewinnung durch Atomkraftwerke, in welchen Kernspaltung erfolgt. Setzen wir den imaginären Antrag voraus, dass die Piraten sich gegen eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken einsetzen sollen, der momentan von Schwarz-Gelb angedacht wird und bei den momentanen Ausstiegsplänen bleiben möchten. Eine knapp ausreichende Mehrheit der Piraten (2/3-Mehrheit), so scheint es, scheint für einen solchen Antrag zu sein und würde ihn wohl bei einer Abstimmung durchsetzen. Ein großer Teil der Piraten, der jedoch nur knapp unter 1/3 der auf dem Parteitag anwesenden Mitglieder darstellt ist für eine Verlängerung der Laufzeiten oder gegen eine Erweiterung des Parteiprogramms. Damit diese knappe Minderheit jedoch auf dem Bundesparteitag nicht einfach von anderer Seite ignoriert wird, weil dieses Thema von beiden Seiten manchmal auch ideologisch beladen ist, sollte es in solchen Fällen ein Korrektiv für die eigene Partei geben. Es erfolgt also eine Aussprache oder Diskussion über den Antrag, während dieser Diskussion wird auch über die Gewichtung dieses Programmpunktes gesprochen. Nach der Aussprache erfolgt die Abstimmung über den Antrag. Bei einer Ablehnung des Antrages, bedarf es keiner weiteren Abstimmungen, der Antrag wird nicht Teil des Programms der Piratenpartei Deutschland. Bei einer Annahme folgen jedoch weitere Abstimmungen, siehe Absatz 5 des Antrages (s.o.). Damit ein großer Teil der Piraten bei der Einstufung mitgenommen wird, bedarf es nun einer 4/5-Mehrheit für die Annahme einer Einstufung. Bei unumstrittenen Anträgen wird eine solche Mehrheit leicht erreichbar sein und dadurch wird der Programmpunkt zu einem Hauptprogrammpunkt der Piraten werden. Ist das Thema jedoch umstrittener folgen weitere Abstimmungen. Die umstrittensten Themen werden letztlich dabei auf Stufe 5 landen, damit wissen Wähler und Piraten, dass z.B. in diesem Fall, dass die Piraten für den vorgesehenen Atomausstieg sind und gegen die Pläne von Schwarz/Gelb, dass sich die Piraten aber bei Koalitionsverhandlungen vor allen Dingen für die Programmpunkte aus Stufe 1-3 (in der Reihenfolge) einsetzen werden und nur z.B. bei Demos gegen Atomkraftwerke demonstrieren werden, da sie bei Demonstrationen keine Gewichtung der einzelnen Programmpunkte vornehmen müssen, wie z.B. bei Koalitionsverhandlungen. Dadurch sind die Piraten auch besser für eine Zukunft gerüstet, in welcher sie Regierungsverantwortung übernehmen, denn irgendwann werden Vertreter der Piratenpartei in Koalitionsverhandlungen involviert sein, dann sollten sie doch wissen, was wichtig ist und was weniger wichtig, was umstritten ist und was weniger umstritten. Der Koalitionsvertrag muss am Ende sowieso auch auf einem Bundesparteitag durchgewunken werden, aber dadurch setzen sich Vertreter in den Verhandlungen gleich für das wichtigste ein. Setzen wir uns dafür ein, dass die Themen, die uns alle einen, unsere Hauptforderungen sind, dass die Piraten aber in Zukunft dennoch ihr Programm laufend erweitern können. Grafische Erläuterung des Antrages mit oben genannten Beispiel: http://twitpic.com/1fqfgf/full  
Da ja auch jetzt schon die Vorstandssitzung fernmündlich in einer Telko ca. zweimal im Monat stattfindet und dies sich als praktikabel erwiesen hat, soll dies nun auch in der Satzung verankert werden. Somit hat der Vorstand die Freiheit, statt sich zweimal jährlich im Real Life treffen zu müssen, die Treffen so abzuhalten wie es am praktikabelsten ist. Zusätzlich wird der Begriff "öffentlich" aufgenommen, der bisher fehlt und somit stets geschlossene VSS erlaubt hätte. Diese sind trotz der Aufnahme des Begriffs selbstverstänlcih zusätzlich zu den Öffentlichen möglich.  +
Es ist notwenig die Arbeit der Untergliederungen finanziell sicherzustellen und eine vernünftige Mittelverteilung zu erreichen. Der Bundesverband erhält mit 40% von mehr als 10.0000 Mitgliedsbeiträgen zu viel und braucht eine Abstimmung über Ausgaben mit den Landesverbänden nicht mehr. Die Umlagenverteilung ist eine demokratische Rückführung von Ausgaben zu einer Kultur der Kommunikation über Sinn und Zweck von Ausgaben im Bundesverband. Die Änderung ergänzt das Vorhaben eines Bundesfinanzrates auf finanzieller Basis.  +
'''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen <b>Verwarnung und Verweis</b> werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf <b>Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden sowie Ausschluss aus der Partei</b> stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.</div> Die "schweren" Strafen Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden sowie Ausschluss aus der Partei sollten nicht vom Bundesvorstand getroffen werden, dazu sind sie zu schwerwiegend. Das sollte den Schiedsgerichten vorbehalten bleiben.  
Im Interesse der Entwicklung basisdemokratischer Strukturen müssen so viele Entscheidungen wie möglich der Entscheidungskompetenz des Vorstands entzogen werden. Da es keine gesetzlichen Notwendigkeiten für einen Vorstand mit mehr als drei Mitgliedern gibt, sollten keine Posten um der Posten willen geschaffen werden. Es gibt keine plausiblen Gründe, weshalb z.B. der IT-Verantwortliche ein Mitglied des Vorstands sein sollte. In einem Dreier-Vorstand wäre folgende Aufgabenteilung denkbar: Vorsitzender: Repräsentanz der Partei gegenüber der Öffentlichkeit Stellvertretender Vorsitzender: Aufsicht über Verwaltungsaufgaben Schatzmeister: Aufsicht über die finanziellen Belange der Partei (7) 7. Ist zu streichen, da im Falle der Annahme des Antrags keine Beisitzer mit Amtsbezeichnungen versorgt werden müssen. Eine tiefergehende Begründung des Antrags ist [http://blog.christian-hufgard.de/wie_viel_vorstand_braucht_ein_pirat-2010-03-30 hier] zu finden.  +
Stefan König (aaron) hat vermutlich der Partei so sehr geschadet, dass die symbolische Enteignung und Versteigerung seiner Mitgliedsnummer wohl das beste Ende einer Karriere, die wohl nie hätte anfangen sollen, sein könnte.  +