Benutzer Diskussion:Muuhh

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Liquid Feedback

Zu deinem Vorschlag Verfahren - Vorstellung mit bürgerlichem Namen - System Pseudonym:

Frage1: Was ist unter alle Teilnehmer zu verstehen, alle Teilnehmer des Systems oder alle Teilnehmer der Versammlung?

Antwort: Bei Vorstellung vor der Versammlung sehe ich keinen Grund, weshalb nicht alle Versammlungsteilnemener da sein sollten. Allerdings würde ich eine Bild/Tonaufzeichung der Vorstellung eher ablehnen.

Nachfrage: Das ist praktisch nicht durchführbar, es sollte eine erste Versammlung geben und dann Möglichkeiten zur Nachakkreditierung, daher habe ich diese Frage gestellt. Ansonsten hättest du nur jährlich die Möglichkeit, ein Treffen zu veranstalten, machst somit Neumitgliedern oder Mitgliedern, die aus persönlichen, beruflichen Gründen am ersten Treffen nicht teilnehmen konnten, die Teilnahme am System unmöglich. Ich finde es wichtig, das klargestellt wird, dass alle Teilnehmer des Systems - gleich zu welcher Versammlung sie sich akkreditiert haben - Einblick in alle Auflistungen erhalten. Bist du damit einverstanden?

Ja, die Teilnehmer des Systrems haben in alle Listen, die auf den Versammluingen bei der Vorstellung erstellt wurden Einblick. Habe das der Einfachheithalber als eine Liste bezeichnet, die dann auf der nächsten Versammlung fortgeführt wird.

Frage 2: Was spricht dagegen im System zusätzlich Mitgliedsnummer, Ort und Datum der Vorstellung zu veröffentlichen?

Anwort: Ort und Datum der Vorstellung können veröffentlicht werden, allerdings ist mir der Mehrwert der Veröffentlichung im System nicht ersichtlich.

Anmerkung: In Zusammenhang mit der Nachfrage zu 1 ergibt es einen Sinn, da man dann die Personen den jeweiligen Versammlungen zuordnen kann und somit vergleichen kann, ob sie auf der "richtigen" Auflistung vermerkt sind. Der weitere Mehrwert - daher auch die Mitgliedsnummer - ist das man mit mehr Angaben die Verknüpfung verbessern kann. Wenn du im System neben dem Pseudonym noch die Mitgliedsnummer einträgst (in Verbindung mit der Auflistung der Versammlung, auf der der bürgerliche Name vermerkt ist) hast du eine Möglichkeit mehr zur Zuordnung und erhöhst damit die Sicherheit, dass hinter dem im System vermerkten Pseudonym die Person steckt, die sich vorgestellt hat, in dem Falle hättest du zwei Angaben, die im System vermerkt sind und mit der Auflistung der Versammlung übereinstimmen.


Frage 3: Wäre es bei diesem Verfahren zulässig, sich bereits bei der Vorstellung Notizen zu machen und wenn ja, wären diese ohne Konsequenzen Dritten zugänglich zu machen?

Antwort: Es spricht meiner meinung nach nichts dagegen sich notizen zu machen. Eine Weitergabe an Dritte iSv nicht Teilnehmer des Systems würde ich ablehnen. Dass eine Weitergabe scshwer zu verhindern ist, ist mir bewusst. Allerdings würde ich die Regelung aufstellen wollen um verhaltensregeln zu definieren.

Anmerkung: Wenn sich Person X Notizen macht und Person Y sagt, dass bei Abstimmung 23 was nicht stimmt, dann werden sich Person X und Y zusammensetzen, ob sie das nun öffentlich tun oder im geheimen, du kannst es nicht verhindern. Da man, wie du auch zutreffend schreibst, es nicht verhindern kann, würde ich es nicht unter Verhaltensregeln stellen, sondern die Möglichkeit geben, sich auszutauschen. - Man kann es nicht verhindern, also könnte theoretisch jeder Teilnehmer sich Notizen zu den Vorstellungen machen, praktisch werden es einige machen, praktisch wird man dazu kein Papier benutzen, praktisch wird man dazu die elektronischen Arbeitsmittel nutzen. Die Information ist vorhanden, die Information ist bereits verbreitet, aber du möchtest sie künstlich in einem eng begrenzten Kreis lassen.

Zusatz: Du siehst wie ich, dass nichts dagegen spricht, dass man sich Notizen macht, du siehst auch, dass man nicht verhindern kann, dass diese Notizen den Weg zu Dritten beschreiten -> warum dieser Vergleich, denke jetzt mal über das Netz nach, in dem sich zwar nicht jeder Notizen macht, aber das System diese Angaben hat, die Information ist da und verbreitet sich, man kann es nicht verhindern. In dem Sinne würde ein Hinweis in den Nutzungsbedingungen reichen, dass die im System verwandten Daten nicht ohne Autorisierung (siehe Bezug Frage 4 und Frage 5) an Dritte weiterzugeben. Du kannst die Verbreitung der Information von der Versammlungsebene ebenso wenig wirksam verhindern, wie man das in einem elektronischen System kann.


Frage 4: Was braucht man, um die Einsicht in das System beim Landesvorstand einsehen zu können, muss man Teilnehmer des Systems sein und dies gegenüber dem Vorstand nachweisen?

Antwort: Ja, man muss Teilnehmer des Systems sein.

Nachfrage: Wie weist man das nach, mit welchen Angaben, muss man einen Grund vorweisen oder ist die Einsicht ohne bestimmten Grund möglich?

Das Weist man mit Lichtbildausweis nach. Das Mitglied des Vorstands kann dann nachschauen, ob die Person auf der Liste ist, und Einsicht gewähren. Einer begründung bedarf es nicht.

Frage 5: Ist die Überprüfung des Systems bei bestehendem Verdacht auch für Nichtteilnehmer des Systems aber Mitglieder der Gliederung möglich?

Antwort: Mir ist nicht ersichtlich, warum dies nötig sein sollte. Oder hast du nen Grund?

Anmerkung: Mehrere Gründe, wenn man Mitglied des Landesverbandes ist oder eben der betreffenden Gliederung, aber aus Gründen XYZ keinen Zugang zum System hat, warum sollte man nicht die Möglichkeit haben, die im System erfolgten Abstimmungen prüfen zu können, da sie Auswirkungen auf das Innenverhältnis der Gliederung haben. Gerade wenn es nicht die Gliederung betrifft, in der man selbst wohnt, die Empfehlung aber auch Auswirkungen auf benachbarte Gliederungen hat, warum sollte diese Möglichkeit der Überprüfung, da ist alles in Ordnung, für Mitglieder des Landesverbandes nicht möglich sein.

Frage 5: Die Liste, die aufgestellt wird, mit bürgerlichem Namen, Pseudonym und Mitgliedsnummer, wird diese in einfacher oder mehrfacher Ausfertigung erstellt. Wenn mehrfach, kannst du dir eine Verteilung vorstellen, wenn einfach - wie soll die Überprüfung von Änderungen gewährleistet werden.

Antwort: Ich verstehe hier nicht ganz was du meinst. Zwei ausfertigungen könnte sinnvoll sein. Änderungen müssen selbsverständlich dokumentiert werden.

Anmerkung: Du möchtest die Information der Auflistung eingrenzen, obwohl du dir bewusst bist, dass es gem. Frage 2 eigentlich unmöglich ist. Du möchtest Vorkehrungen treffen, deren Nutzen zweifelhaft ist - ich möchte es nicht Symbolpolitik nennen - aber du schaffst Hürden, die keine sind. Man muss nicht zum Landesvorstand gehen, um sich diese Angaben zu holen, es reicht wenn nach der Versammlung eine Auflistung (nicht vom Protokollanten) existiert, dann wird diese genutzt, gleichgültig, ob diese nur eine Person aufgestellt hat oder diese von mehreren Personen mit oder ohne Absprache aufgestellt wird. Ich möchte verhindern, dass man eine Sicherheit verspricht, die man nicht in der Lage ist, einzuhalten.

Änderungen - die Liste dürfte nie geändert werden, da sie ein Dokument der Akkreditierung darstellt, daher sollte sie gewissenhaft aufgestellt werden, mit 2-3facher Überprüfung, dass die Angaben stimmen. Mit Änderungen meinte ich nicht Ergänzungen, sondern dass man die Liste austauscht (auf welchem Wege auch immer - ich stelle niemanden unter Verdacht) gegen eine, in der ein paar Angaben ausgetauscht sind. Die Anzahl der Kopien verrät mir, dass du das als Geheimwissen ansiehst, obwohl das längst nicht mehr so ist.

Frage 6: Notizen grundsätzlich, für wen sind die verwendbar, nur für mich selbst oder auch für andere, welchen Umfang dürfen nach diesem Vorschlag die Notizen haben, da du eine Kopie ausschließt.

Antwort: Die Notizen können gleich welchen Umfang haben. Sie werden aber zur Überprüfung nicht nötig sein, wenn man sich vor Einsicht die Daten aus den System mit allen Pseudonymen kopiert und sie dann mit der Liste abgleicht. Sollten dann unregelmäßigkeiten bestehen, kann man diese notieren.

Eine weitergabe der Notizen an Nichtteilnehmer und vor allem Parteiexterne oder gar eine Veröffentlichung würde ich ausschließen.

Anmerkung: Warum sollte ich mir Notizen aus dem System machen, wenn ich die schon auf der Versammlung gemacht habe oder mir jemand freundlicher Weise die Notizen von einer anderen Versammlung zur Verfügung stellt? Wenn ich diese Notizen, die am Ursprungsort entstanden sind als Grundlage nehme, habe ich a) die Möglichkeit der Richtigkeit der hinterlegten Liste zu prüfen und b) ob die Angaben im System stimmen. Bei b) bräuchte ich nur im Verdachtsfalle zum Vorstand gehen, wenn Angaben meiner Auflistung nicht mit dem System übereinstimmen.

Zusatz: Wie dargestellt, ich halte es für annehmbar, die Notizen mit Teilnehmer des Systems zu tauschen und bin auch der Meinung, dass zumindest für die Mitglieder des Landesverbandes die Möglichkeit der Überprüfung mittels der hinterlegten Liste möglich sein sollte. Eine direkte Veröffentlichung kann man in den Nutzungsbedingungen ausschließen, wenn man es dann möchte, aber man sollte die Nutzer des Systems davon in Kenntnis setzen, dass es keine Garantie dafür gibt, dass die auf der Versammlung angegebenen Daten den Weg in die Öffentlichkeit finden.

Monika Belz

Eine andere Alternative in Sachen LiquidFeedback

Danke für den Link. Mit meinem Vorschlag will ich aber gerade vermeiden, dass der Name im Profil steht. --muuhh 17:58, 1. Feb. 2012 (CET)

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