AG Familie/Themen/Sorgerecht

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STATUS:
IN VORSCHLAG
/in Bearbeitung / abgelehnt / angenommen / verschoben / noch zu bearbeiten / verworfen
[16.11.2011] - Datum der Erstellung
[16.11.2011] - Bearbeitungsbeginn
[02.12.2011] - Bearbeitungs- und Abstimmungsende
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Antrag und Beschreibung

Beschreibung
Das Sorgerecht ist ein natürlich, ethisches Recht. Kein Mensch kann einem anderen Mensch verbieten sich um die eigenen Kinder zu sorgen. Dieses natürliche Recht nicht zu gewähren ist menschenrechtlich nicht vertretbar. Die geschlechtliche Gleichstellung ist ein Grundanliegen der Piraten und sollte sich daher auch im Elternrecht wiederspiegeln. Momentan können Väter das gemeinsame Sorgerecht nur erhalten, wenn die Mütter damit einverstanden sind. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Eltern eines Geschlechts Hürden überwinden müssen um nicht vom Leben Ihrer Kinder ausgeschlossen zu werden.
§ 1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB ist gemäß Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.2010 - 1 BvR 420/09 (BGBl. I S. 1173) verfassungswidrig.


Antrag

Gemeinsames Sorgerecht


vorheriger Antragstext
Ein Kind hat zwei Eltern. Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung des Sorgerechts gefordert. Im Zuge der Geschlechtergleichheit und der Annahme, dass Kinder in der Regel von beiden Eltern geliebt werden setzen sich die Piraten dafür ein, dass beide Eltern, unabhängig vom Familienstand das Sorgerecht für das gemeinsame Kind mit der Geburt bekommen. Hierfür ist keine Tätigkeit eines Elternteils erforderlich! Auf Antrag, sollte das Sorgerecht einem Elternteil aberkannt werden können, wenn hierfür besonders schwere Gründe vorliegen. Ein Konflikt auf der Paarebene zählt nicht zu den besonders schwerwiegenden Gründen. Wenn ein Elternteil ein Desinteresse am Sorgerecht bekundet, so kann diesem mit Einverständnis des interessierten Elternteils das Sorgerecht in einem einfachen Verwaltungsakt aberkannt werden.


§ 1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB ist gemäß Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.2010 - 1 BvR 420/09 (BGBl. I S. 1173) verfassungswidrig, wehalb der Antrag so überholt ist!

Positionspapier

Die Piratenpartei setzt sich für die zeitnahe Umsetzung des neuen Sorgerechtsgesetzes zum §1626a BGB ein.



Pro & Contra

Thematisierung der Bildungsthemas

PRO

Im Prinzip dafür:
da Sigi gerade im Dicken Engel seine Anträge zum Sorgerecht und Umgangsrecht vorgestellt hat und wir bemerkt haben, dass der Antrag eigentlich so bereits vom Verfassungsgericht seit 2010 gefordert wird.
Ebenso gibt es dazu bereits Eingaben im Bundestag, nur noch keine Umsetzung der Gesetzesvorlage als geltendes neues Gesetz.
Deshalb haben wir uns darüber unterhalten, stattdessen ein Positionspapier daraus zu erarbeiten in dem die reale Umsetzbarkeit in den Gerichten, Jugendämtern und Behörden von Piraten und ihrer Politik unterstützt werden können.
Wer mag daran mitarbeiten?
Aktuelles Arbeitspad:

Quellen

Ergänzung:

Beispielhafte Rechtsfälle
http://www.fzpsa.de/Recht/Rechtsprechung/RechtsprechungAndere/Sorgerecht


Der Antrag entspricht in der jetzigen Form der bereits bestehenden Rechtlage zu §1626a-:

[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703219.pdf
[1a] http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_10/2010_329/02.html
[2] http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_07/2011_309/09.html
[2a] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/065/1706592.pdf
[3] http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html
[4] § 1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB ist gemäß Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.2010 - 1 BvR 420/09 (BGBl. I S. 1173) verfassungswidrig.


[[Benutzer:Jasenka|Jasenka] Quellen und Links eingefügt 17.11.2011]

[[Benutzer:Dein Account|Dein Name]

CONTRA

  • frei

Quellen


[Quellen siehe unten] Dein Account

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Einzelnachweise

  1. ...
  2. hinzufügen? Gerne Fachwerke und Literatur, die Pro & Con darstellen.

Quellen

Ergänzung:
Beispielhafte Rechtsfälle
http://www.fzpsa.de/Recht/Rechtsprechung/RechtsprechungAndere/Sorgerecht


Der Antrag entspricht in der jetzigen Form der bereits bestehenden Rechtlage zu §1626a-:
siehe oben


Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung Autor
16.11.2011 In Arbeit Themenseite Angelegt --Jasenka
TT.MM.JJJJ In Arbeit Themenseite Angelegt --Benutzername
TT.MM.JJJJ In Arbeit Themenseite Angelegt --Benutzername

Meinungsbild

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Abstimmungsergebnis

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