AG Familie/Jugendamt

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Ansprechpartner/Koordinatoren

  • Joshibaer und Lunapirat(Ansprechpartner solange sich kein anderer meldet)


Wir fordern Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Jugendämtern, dazu gehört auch, wie übrigens in allen Verwaltungen, eine revisionssichere elektronische Aktenführung und eine unkomplizierte Auskunftspflicht ohne Vorbehalte.


Auflisten der finanziellen Verwicklungen und Förderungen einzelner Maßnahmen, um Entscheidungen, die nur durch finanzielle Gesichtspunkte entschieden wurden, aufzudecken.

Ombudsstelle

=== Fachaufsicht für Jugendämmter === (Entwurf 0.9)(Arbeits PAD [[1]])

Unsere Jugendämter sind Teil der kommunalen Verwaltung. Eine kritische Fachaufsicht ist daher nur schwer realisierbar. Die Jugendhilfeausschüsse begleiten die Arbeit der Jugendämter nur strukturell. In Berlin wurden zu diesem Zweck Ombudsstellen eingerichtet, auch wenn diese nur nur informieren und vermitteln können, aber keine Weisungsbefugnis besitzen. Die dienen als Anlaufstelle zur Beratung und bei Konflikten mit dem Jugendamt.


Daher ist die Vision der Ag-Famile der Piratenpartei eine Umstrukturierung der Jugendaemter.

In der Öffentlichkeit wird ein Teil des Jugendamtes, der ASD (Allgemeiner Soziale Dienst), als 'das eigentliche Jugendamt wahrgenommen. Die Aufgaben, um nur einige zu nennen, liegen aber auch in der Verwaltung von Kindergärten, Tagesmüttern, Beistandschaften usw. Diese Teilbereiche wollen wir auch in kommunaler Hand lassen, da sie funktionieren und ein Teil der Verwaltungsstruktur der Städte sind.

Den ASD- wollen wir als Landesbehörde (wegen der Hoheit der Länder ist keine Bundesbehörde möglich) ausgliedern. Diese Ausgliederung ist gesetzeskonform. Zudem löst sie einige Probleme, die durch die kommunale Verwaltung enstehen.

Als ganz großen Vorteil für die Städte sehen wir die finanzielle Entlastung, da dieser einen hohen Haushaltsposten darstellt und nicht zu deckeln ist.

Den Vorteil für die Bürger sehen wir in mehreren Punkten. Einmal ist es ohne Probleme möglich, in dieser neuen Verwaltungsstruktur eine weisungsbefugte Fachaufsicht zu installieren.

Des Weiteren wird die Möglichkeit einer bundesweiten Zusammenarbeit der Landesbehörden geschaffen. Dadurch wird auch einer recht beliebten Praxis, dem Enzug der Kontrolle des Jugendamtes (des ASD) durch Umzug der Elternteile in ein anderes Bundesland, ein Riegel vorgeschoben. In diesem Falle waere dann ein anderes Amt zuständig. Der Gesetzgeber versucht zur Zeit durch die Hintertür (Link) schon diese Praxis einzudämmen.


Die Landesbehörde muss natürlich vor Ort je nach Bedarf arbeiten und präsent sein.

Durch die einheitliche Organisation der neuen Behörde können schnell Fehlentscheidungen erkannt werden sowie Machtstrukturen und das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter aufgebrochen werden.

Die Ombudstellen, die wir als ersten Schritt in dieser Richtung installieren wollen, werden dann zu einer Fachaufsicht erweitert und mit einer Weisungsbefugnis ausgerüstet.

Durch eine weisungsbefugte Fachaufsicht wird auch die derzeitige Struktur der Dienstaufsichtsbeschwerde über einzelne Sacharbeiter aufgebrochen. Dies verlaufen meistens im Sande, da die Stellungnahme, die der Beschwerdeführer bekommt, meistens durch die Sachbearbeiterin selbst geschrieben worden ist.

Transparente EDV-unterstützte, revisionssichere Aktenführung bei den Jugendämtern.

Darunter vestehen wir eine ausführliche Aktenführung, die den Fall genau beschreibt und nach einer noch zu erstellenden Vorlage bestimmte Mindestinhalte enthalten muss.

Unter revisionssicher verstehen wir, dass alle Änderungen und Einträge nachvollziehbar sind. Bei Beschwerden bei der neu zu gründenden Fachaufsicht für Jugendämter ist dadurch nachzuvollziehen, ob alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden. So ist es auch möglich, die Gründe für Fehlentscheidungen ersichtlicher zu machen.

Externe Gutachter bei Familiengerichten

Ein Problem bei den Gerichten ist, dass Gutachten nicht immer dem erforderlichen Stand der Wissenschaft und Forschung entsprechen. Viele Fehlentscheidungen bei Familiengerichten entstehen durch solche faktisch falschen Gutachten.

Bei Fehlern in Gutachten sollte die Fachaufsicht für Jugendämter auch als Anlaufstelle dienen. Auch hier muss durch entsprechende Richtlinien eine einfache und transparente Nachvollziehbarkeit der Gutachten möglich sein. Die Fachaufsicht soll auch Rechte haben, um Gutachten außer Kraft zu setzen bzw. auch die Gutachter bei wiederhohlten Fehlgutachten auszuschließen.

Auch den unangekündigten Inobhutnahmen von Kindern muss ein Riegel vorgeschoben werden. Das Jugendamt soll beraten und ist keine exekutive Behörde. Inobhutnahmen müssen immer angekündigt werden und es muss immer ein Beratungsangebot vorgeschaltet werde. Die einzige Ausnahme soll nicht durch die Kindeswohlgefärdung gerechtfertigt sein, sondern nur durch eine Gefährdung von Leib und Leben, als wirklicht schwer zu nehmende Hürde. Viele in der Presse bekannt gewordene Fällen, in denen Kinder letztlich ihr Leben verloren haben, sind durch das derzeitige System der Jugendaemter entstanden, und nicht durch fehlende Hilfe.

==Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)==[[2]]