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Attribut:Antragstext
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K
Euer Antragstext +
Die Piratenpartei Erlangen und Erlangen-Höchstadt lehnt die geplante
Tariferhöhung für den ÖPNV ab. Die Piratenpartei bevorzugt ein
Verkehrskonzept, das ökologisch sinnvoll ist, und den motorisierten
Individualverkehr reduziert. Wir gehen davon aus, dass bei einem
attraktiven Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel die Menschen freiwillig
öfter auf das Auto verzichten werden. Dies kann zum Beispiel durch einen
fahrscheinlosen ÖPNV passieren. Dieser finanziert sich über kommunale
Abgaben, statt über den Verkauf von Fahrkarten.
Die Piratenpartei Erlangen und Erlangen-Höchstadt fordert statt dessen
die Stadt Erlangen auf, sich im Städtetag dafür einzusetzen, eine
rechtliche Grundlage für eine solche kommunale Abgabe zu schaffen. Des
Weiteren fordert wir Pilotprojekte für ein solches System in verschiedenen
bayrischen Städten, so auch in unserer Metropolregion.
Die Piratenpartei Erlangen und Erlangen-Höchstadt setzt sich weiter dafür
ein, dass der Freistaat Bayern aus den vorhandenen Nahverkehrstarifen eine
Mobilitätsflatrate entwickelt. Es soll erklärtes Ziel sein, dass möglichst
viele Bürger auf diese Mobilitätsflatrate bei der Inanspruchnahme von
Mobilität zurückgreifen. Wenn ein nennenswerter Anteil von Bürgern sich
eine Mobilitätsflatrate zulegt, dann ist der Umstieg auf einen
Fahrscheinlosen, beispielsweise umlagefinanzierten ÖPNV leicht zu
realisieren.
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Text des Antrages
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Text des Antrages
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Für den (vorläufigen) Erhalt des Hallenbads im Frankenhof haben Erlanger ein Bürgerbegehren ins Leben gerufen.
Das Bürgerbegehren, welches einen Entscheid zum Ziel hat, stellt die Frage: ''"Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen alle Möglichkeiten ausschöpft, um das Hallenbad mit Saunabereich im Frankenhof so lange zu erhalten, bis ein neues Hallenbad mit Saunabereich in Erlangen errichtet worden ist?"''
Mit Annahme dieses Antrags unterstützt die Piratenpartei Erlangen das Bürgerbegehren aktiv.
Dies kann -in Absprache mit den Initiatoren- unter anderem durch folgende Aktionen erfolgen:
* Für die Dauer des Begehrens wird von den Piraten auf dieses hingewiesen.
* Sammlung von Unterschriften bei Informationsständen der Piraten
Eine weitergehende Unterstützung erfolgt abhängig von Vorstandsbeschlüssen und nach Rücksprache mit Initiatoren.
Hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit den Initiatoren (Günther Todt, Lucie Büchert-Fohrer und Klaus Weiner) notwendig.
Das Bürgerbegehren hat eine Frist bis zum 30. Juni. Um zu einem Bürgerentscheid zu kommen, bedarf es etwas über 4000 Unterschriften. Beteiligen können sich alle Erlanger ab 18 Jahren. +
Text des Antrages
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Text des Antrages
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Der Kreisverband der Piratenpartei Erlangen und Erlangen-Höchstadt lehnt die Stadtumlandbahn (StUB) in der derzeit geplanten Form ab.
Stattdessen fordert die Piratenpartei eine Neuplanung des gesamten Verkehrskonzepts unter Berücksichtigung von:
* der geplanten Standortverlagerungen von Siemens und Universität, sowie der damit verbundenen Änderungen in den Verkehrströmen
* des besonders starken Anteils des Fahrradverkehrs in Erlangen und dessen Umgebung
* der wachsenden Zahl an Alternativangeboten zum individuellen Personennahverkehr (z.B. Carsharing)
* der Berücksichtigung von modernen Verkehrsleitkonzepten
Konzepte und Neuplanung sollen nach Vorbild der erfolgreichen Neukonzeptionierung des ÖPNV-Angebots der VGN in Erlangen durchgeführt werden und die Mitwirkung der Bürger zulassen.
Mit Blick auf die seit Jahren stetig ansteigenden Ticketpreise ist das bisherige Finanzierungsmodell der VGN zu hinterfragen. Alternative Ansätze, wie der des [https://www.piratenpartei.de/politik/lebenswerte-umwelt/bauen-und-verkehr/ fahrscheinlosen ÖPNV] sind daher ebenfalls im Rahmen einer Neukonzeptionierung zu prüfen.
Durch Beschluss dieses Antrags wird die [[BY:Kreisverband_Erlangen/Kreisparteitag_2012.1/Antragsfabrik/ProStUB|bisherige Positionierung der Piratenpartei Erlangen und Erlangen-Höchstadt zur StUB]] zurückgezogen. +
Text des Antrages
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Text des Antrages
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Text des Antrages
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Text des Antrages
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Text des Antrages
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Der Kreisparteitag möge folgende Änderung an §5 (1) der Satzung des Kreisverbandes Gießen beschließen:
<br />
Über den Aufnahmeantrag, der eine Anerkennung der Satzung der Partei enthalten muss, entscheidet der Kreisvorstand.
<br />
<br />
Aktuelle Regelung:
<br />
Über den Aufnahmeantrag, der eine Anerkennung <span style="color: red; font-weight: bold;"><s>der Grundsätze und</s></span> der Satzung der Partei enthalten muss, entscheidet der Kreisvorstand. +
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung an §5 (2) und (3) der Satzung des Kreisverbandes Gießen beschließen:
<p>2) Über Aufnahmeanträge ist spätestens jedoch innerhalb von <span style="color: green; font-weight: bold;">3</span> Monaten nach Antragstellung zu entscheiden. Die Entscheidung kann auch, falls der Kreisvorstand in dieser Zeit nicht tagt, im Umlaufverfahren eingeholt werden, wobei über 50% der Kreisvorstandsmitglieder zugestimmt haben müssen. Ein entsprechender Umlaufbeschluss erfolgt mit Blick auf die Datenschutzbestimmungen nicht öffentlich.</p>
<p>(3) Wird über einen Aufnahmeantrag nicht innerhalb von <span style="color: green; font-weight: bold;">3</span> Monaten entschieden, so kann der Antragsteller die Entscheidung des Landesvorstandes beantragen.</p>
<br />
Aktuelle Regelung:
<p>2) Über Aufnahmeanträge ist spätestens jedoch innerhalb von <span style="color: blue; font-weight: bold;">12</span> Monaten nach Antragstellung zu entscheiden. Die Entscheidung kann auch, falls der Kreisvorstand in dieser Zeit nicht tagt, im Umlaufverfahren eingeholt werden, wobei über 50% der Kreisvorstandsmitglieder zugestimmt haben müssen. Ein entsprechender Umlaufbeschluss erfolgt mit Blick auf die Datenschutzbestimmungen nicht öffentlich.</p>
<p>(3) Wird über einen Aufnahmeantrag nicht innerhalb von <span style="color: blue; font-weight: bold;">12</span> Monaten entschieden, so kann der Antragsteller die Entscheidung des Landesvorstandes beantragen.</p> +
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung an §11 (4) der Satzung des Kreisverbandes Gießen beschließen:
<p>(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalenderhalbjahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes durch <span style="color: green; font-weight: bold;">ein vom Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied</span> mit einer Frist von vier Wochen unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt in Schrift- oder Textform, per Brief oder per E-Mail. Für die Wahrung der Einberufungsfrist gilt bei Briefen das Datum des Poststempels, bei Einladungen per E-Mail der Versand an die zuletzt bei der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse.</p>
<br />
Aktuelle Regelung:
<p>(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich im ersten Kalenderhalbjahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes durch <span style="color: blue; font-weight: bold;">den Vorsitzenden</span> mit einer Frist von vier Wochen unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt in Schrift- oder Textform, per Brief oder per E-Mail. Für die Wahrung der Einberufungsfrist gilt bei Briefen das Datum des Poststempels, bei Einladungen per E-Mail der Versand an die zuletzt bei der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse.</p> +
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung an §14 (1) der Satzung des Kreisverbandes Gießen beschließen:
<p>(1) Der Kreisvorstand besteht aus
<br />
1. dem Kreisvorsitzenden,
<br />
2. <span style="color: green; font-weight: bold;">dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden,</span>
<br />
3. dem Kreisschatzmeister und
<br />
4. optional bis zu 2 Beisitzer</p>
<br />
Aktuelle Regelung:
<p>(1) Der Kreisvorstand besteht aus
<br />
1. dem Kreisvorsitzenden,
<br />
2. <span style="color: blue; font-weight: bold;">der 3. Person gemäß Parteiengesetz,</span>
<br />
3. dem Kreisschatzmeister und
<br />
4. optional bis zu 2 Beisitzer</p> +
Der Kreisparteitag möge beschließen Paragraph §21 wie folgt zu verändern:
<b>Bisher:</b>
<br />
§ 21 – Satzungsänderungen
(1) Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages.
(2) Über Satzungsänderungsanträge, die nicht fristgerecht beim Kreisvorstand eingereicht wurden, kann nur abgestimmt werden, wenn der Kreisparteitag diese mit einfacher Mehrheit zulässt.
<b>Neu:</b>
<br />
§ 21 – Satzungsänderungen
(1) Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages.
<span style="color: green; font-weight: bold;">(2) Einzelne Absätze der Satzung können auch mit einer Dreiviertelmehrheit gesichert werden. Entsprechende Absätze sind entsprechend zu kennzeichnen. Es bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages, um Absätze höher zu sichern.</span>
(3) Über Satzungsänderungsanträge, die nicht fristgerecht beim Kreisvorstand eingereicht wurden, kann nur abgestimmt werden, wenn der Kreisparteitag diese mit einfacher Mehrheit zulässt. +
Der Kreisparteitag möge beschließen, folgenden Paragraphen §3a nach §3 einzufügen:
<b>Neu:</b>
<br />
§ 3a – Kreisverbandszusammenschlüsse
(1) Es gelten die Bestimmungen für Zusammenschlüsse in § 7 der Landessatzung.
(2) Für einen Zusammenschluss mit dem Lahn-Dill-Kreis ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. +
Der Kreisparteitag möge beschließen, §3a (2) höher zu sichern:
<b>Alt:</b>
<br />
§ 3a – Kreisverbandszusammenschlüsse
(1) Es gelten die Bestimmungen für Zusammenschlüsse in § 7 der Landessatzung.
(2) Für einen Zusammenschluss mit dem Lahn-Dill-Kreis ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.
<b>Neu:</b>
<br />
§ 3a – Kreisverbandszusammenschlüsse
(1) Es gelten die Bestimmungen für Zusammenschlüsse in § 7 der Landessatzung.
(2) Für einen Zusammenschluss mit dem Lahn-Dill-Kreis ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. <span style="color: green; font-weight: bold;">Für die Änderungen dieses Absatz ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.</span> +