HE:Kreisverband Gießen/KPT/2014.1/Anträge/S-04
| Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den HE:Kreisverband Gießen von Ralf Praschak für den Kreisvorstand. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der HE:Kreisverband_Gießen/KPT/2014.1/Anträge. |
- Titel = Ein ordentlicher Kreisvorstand
- Änderungsantrag Nr.
- S-04
- Beantragt von
- Ralf Praschak für den Kreisvorstand
- Betrifft
- Kreissatzung Gießen / §14 (1)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung an §14 (1) der Satzung des Kreisverbandes Gießen beschließen:
(1) Der Kreisvorstand besteht aus
1. dem Kreisvorsitzenden,
2. dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden,
3. dem Kreisschatzmeister und
4. optional bis zu 2 Beisitzer
Aktuelle Regelung:
(1) Der Kreisvorstand besteht aus
1. dem Kreisvorsitzenden,
2. der 3. Person gemäß Parteiengesetz,
3. dem Kreisschatzmeister und
4. optional bis zu 2 Beisitzer
- Begründung
Niemand in der realen Welt kann mit dieser Bezeichnung etwas anfangen, zumal die Kreissatzung an verschiedenen Stellen einen Stellvertreter erwähnt.