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HE:Kreisverband Gießen/KPT/2014.1/Anträge/S-07
| Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den HE:Kreisverband Gießen von Ralf Praschak. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der HE:Kreisverband_Gießen/KPT/2014.1/Anträge. |
- Titel = Sicherung der KV-Zusammenschlüsse
- Änderungsantrag Nr.
- S-07 (braucht eine einfache Mehrheit, um behandelt werden zu können)
- Beantragt von
- Ralf Praschak
- Betrifft
- Kreissatzung Gießen / §3a (2)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §3a (2) höher zu sichern:
Alt:
§ 3a – Kreisverbandszusammenschlüsse
(1) Es gelten die Bestimmungen für Zusammenschlüsse in § 7 der Landessatzung.
(2) Für einen Zusammenschluss mit dem Lahn-Dill-Kreis ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.
Neu:
§ 3a – Kreisverbandszusammenschlüsse
(1) Es gelten die Bestimmungen für Zusammenschlüsse in § 7 der Landessatzung.
(2) Für einen Zusammenschluss mit dem Lahn-Dill-Kreis ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Für die Änderungen dieses Absatz ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.
- Begründung
Da es immer noch Bestrebungen gibt, das alte gescheiterte Konstrukt wiederauferstehen zu lassen und es damals jeweils nur eine Stimme Mehrheit gibt, sollte dies nun höher abgesichert werden.