HE:Kreisverband Gießen/KPT/2014.1/Anträge/S-05
| Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den HE:Kreisverband Gießen von Ralf Praschak. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der HE:Kreisverband_Gießen/KPT/2014.1/Anträge. |
- Titel = Dreiviertelmehrheit für einzelne Absätze
- Änderungsantrag Nr.
- S-05 (braucht eine einfache Mehrheit, um behandelt werden zu können)
- Beantragt von
- Ralf Praschak
- Betrifft
- Kreissatzung Gießen / §21
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen Paragraph §21 wie folgt zu verändern:
Bisher:
§ 21 – Satzungsänderungen
(1) Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages.
(2) Über Satzungsänderungsanträge, die nicht fristgerecht beim Kreisvorstand eingereicht wurden, kann nur abgestimmt werden, wenn der Kreisparteitag diese mit einfacher Mehrheit zulässt.
Neu:
§ 21 – Satzungsänderungen
(1) Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages.
(2) Einzelne Absätze der Satzung können auch mit einer Dreiviertelmehrheit gesichert werden. Entsprechende Absätze sind entsprechend zu kennzeichnen. Es bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder des Kreisparteitages, um Absätze höher zu sichern.
(3) Über Satzungsänderungsanträge, die nicht fristgerecht beim Kreisvorstand eingereicht wurden, kann nur abgestimmt werden, wenn der Kreisparteitag diese mit einfacher Mehrheit zulässt.
- Begründung
Dies erlaubt es wichtige Teile der Satzung mit einem höheren Schutz auszustatten.