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Liste der Ergebnisse
- RP:2020-07-09 - 283 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Es wird ein Reisekostenbudget von 500 € bewilligt. Hiermit wird Helfern und Beauftragten (Versammlungsämter etc.) die Anreise und ggf. Übernachtung ermöglicht.)
- RP:2020-08-01 - 284 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Es wird ein Reisekostenbudget von 500 € bewilligt. Hiermit wird Helfern und Beauftragten (Versammlungsämter etc.) die Anreise und ggf. Übernachtung ermöglicht.)
- RP:2019-07-08 - 259 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Hiermit beantrage ich das Budget des Antrages Nr.11 vom 11.03.2019 von damalig 3.845,36€ auf die Summe von 5.000,00€ anzuheben.)
- RP:2020-02-27 - 274 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand schreibt eine Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2021 aus. * Termin ist der 04.07.2020 Der Landesvorstand schreibt einen Landesparteitag aus: * Termin ist der 05.07.2020)
- RP:2014-08-17 - 140. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand beschließt die Zusammenarbeit mit der Firma Hetzner zu prüfen und eventuell einen Providerwechsel vorzunehmen.)
- BE:Tempelhof-Schöneberg/Beschlüsse/2014-05-22/005a + (Es wird ein Umlaufbeschlusssystem ausschli … Es wird ein Umlaufbeschlusssystem ausschliesslich für die Piraten des Bezirks eingerichtet. Anträge gelten als angenommen, wenn mindestens 5 Piraten aus dem Bezirk zustimmen und die Anzahl der Ja Stimmen die Nein-Stimmen übertrifft. Die Finanzbeschlüsse dürfen den Betrag von 300 € nicht überschreiten. den Betrag von 300 € nicht überschreiten.)
- RP:2015-04-19 - 158. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Lvor beschließt den Abschluss eines un … Der Lvor beschließt den Abschluss eines unbefristeten VoIP-Vertrags im Tarif "PROFI-Telefonanlage" bei Placetel über 2,90€ pro Monat [1]. Sofern abgehende Verbindungen aufgebaut werden, entstehen weitere, nutzungsbasierte Kosten. Mit dem Abschluss auf die Mainzer LGS-Adresse stehen unbegrenzt viele Rufnummern für Telefon und Fax mit Mainzer Vorwahl zur Verfügung. Der bestehende VoIP-Vertrag bei Placetel mit Koblenzer Rufnummern soll nach einer Übergangsfrist von 3 Monaten zu Ende Juli gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für beide Verträge beträgt 30 Tage zum Monatsende.</br>[1] http://www.placetel.de/produkte/angebotspaket-profi/.placetel.de/produkte/angebotspaket-profi/)
- Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/178 + (Es wird ein kurzes Mailing an alle Mitglie … Es wird ein kurzes Mailing an alle Mitglieder versandt, mit folgenden kurzfristigen Informationen zum kommenden BPT:</br></br>Betreff: Letzte Infos zum BPT</br></br>Mailtext:</br></br>"Dieses Mail enthält:</br></br>1. TO-Vorschlag BPT</br>2. Letzte Infos der Orga</br>3. Token für BPTArguments</br></br>Begrüßung</br></br>Ein Absatz und Link zum TO-Vorschlag.</br>Ein Absatz und Link zu Orga-Infos BPT</br>Ein Absatz und Link zu BPT-Arguments und Token</br></br>Gruß</br></br>Footer"</br></br>Der endgültige Text wird von den beteiligten BuVos finalisiert und das Mail kurzfristig versandt.lisiert und das Mail kurzfristig versandt.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Soziales-Vermögensbildung + (Es wird ein nationaler Fonds eingerichtet, … Es wird ein nationaler Fonds eingerichtet, dessen Zweck es ist, alle Bürger am Produktivvermögen der Wirtschaft zu beteiligen. Der Fonds speist sich aus:</br></br>a)Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die diese an den Fond abtreten,<br></br></br>b)Aus Gewinnbeteiligungen aus allen übrigen Unternehmen, die diese an den Fond abtreten,<br></br></br>c)Aus freiwilligem Vermögenstransfer (Stiftungen, Erbschaften etc.)<br></br></br>d)Sonstige Formen der Vermögensbildung werden überprüft, angepasst oder fallen weg.<br></br></br>e)Einzelheiten der rechtlichen Ausgestaltung des Fonds sind noch zu erörterniten der rechtlichen Ausgestaltung des Fonds sind noch zu erörtern)
- RP:2012-05-29 - 83. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Für das Streaming der nächsten Vorstands-Sitzung über den Anbieter Piraten-Streaming.de wird ein Budget von 50 EUR zur Verfügung gestellt. Die Erstattung der Fahrtkosten für Silvan Stein zu dieser Sitzung wird genehmigt.)
- RP:2012-07-04 - 86. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der KV Koblenz möchte für den Landesverban … Der KV Koblenz möchte für den Landesverband Rheinland-Pfalz einen Infostand während des CSD auf dem Münzplatz anmelden, um als Piratenpartei präsent zu sein. Andere Parteien aus Koblenz sind dann auch vor Ort. Dieser kostet Gebühren in Höhe von 75 Euro + Umsatzsteuer. Der Landesverband beauftragt den KV Koblenz den Infostand anzumelden und federführend durchzuführen.anzumelden und federführend durchzuführen.)
- RP:2016-01-17 - 177. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der im OTRS Ticket-ID PP#100156340 vorliegende Text auf offiziellem Partei-Papier wird an Jobcenter in Rheinland-Pfalz verschickt. Gernot unterschreibt als Themenbeauftragter für Sozialpolitik der Piratenpartei".)
- RP:2013-04-07 - 106. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand verwarnt das Mitglied [Anonymisiert] nach § 9 Absatz 1 der Landessatzung i.V.m. § 6 Absatz 1 der Bundessatzung wegen des Versands einer Pressemeldung. )
- RP:2014-01-07 - 124. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand schreibt die Stelle ein … Der Landesvorstand schreibt die Stelle eines Wahlkampfkoordinator für die 2014 stattfindenden Kommunalwahlen und die Europawahl aus. Der Beauftragte ist unser Ansprechpartner für den Bundesvorstand in Sachen Wahlkampforganisation, er vertritt den Landesverband bei bundesweiten (Mumble-)Treffen und berichtet dem Landesvorstand und der AG Wahlen RLP. Die Ausschreibung endet frühestens am 14.1.2014.sschreibung endet frühestens am 14.1.2014.)
- RP:2013-07-02 - 112. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Es wird für den Wahlkampfauftakt in Berlin bzw. das Pressefrühstück der Spitzenkandidaten ein Reisekostenbudget in Höhe von 475 EUR zur Verfügung gestellt.)
- RP:2021-01-14 - 295 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Es wird für die Plakate ein Budget von 12.000€ bereit gestellt. Für dies Budget können ca. 3.500 - 5.000 Plakate plus Kabelbinder gekauft werden.)
- Antrag:RLP/2015.2/003/Einreichung von Positionspapieren + (Es wird unter §5.8 ein Punkt „Einreichung … Es wird unter §5.8 ein Punkt „Einreichung von Positionspapieren“ mit folgendem Text in die Satzung eingefügt.</br></br>Auf einem Landesparteitag können Positionspapiere eingebracht werden. Diese bieten die Möglichkeit sich zu aktuellen politischen Themen festzulegen. Positionspapiere verlieren automatisch auf dem Landesparteitag ihre Gültigkeit, an dem sie älter als 12 Monaten sind. Auf diesem Landesparteitag können Positionspapiere noch einmal für 12 Monate verlängert werden. Danach werden sie endgültig gelöscht.</br>Sollen sie weiter aktuell bleiben, muss ein Antrag zur Übernahme ins Programm erfolgen. Einreichungstechnisch werden Positionspapiere wie sonstige Anträge behandelt.</br></br>Unter Landesparteitage §4.1 (2) / LMV e) wird „die Beschlussfassung über Positionspapiere“ eingefügt. Die jetzigen Punkte e – j werden entsprechend mit f – k angepasst.</br></br>Unter Landesparteitage §4.1 (2a) / SDMV wird ein Punkt c) „die Beschlussfassung über Positionspapiere“ eingefügt.</br></br>Die Beschreibung zur SDMV wird entsprechend angepasst.bung zur SDMV wird entsprechend angepasst.)
- RP:Antrag/2012.2/018/Bauen und Verkehr + (Es wird von der AG Bauen und Verkehr - Rheinland-Pfalz beantragt, dass in unser Parteiprogamm der Bereich "Bauen und Verkehr" eingetragen wird.)
- HB:Landesverband Bremen/Landesparteitag 2010.01/Satzungänderungsanträge/SÄA 1 + (Es wird von mir der folgende Text als Ersa … Es wird von mir der folgende Text als Ersatz für den Paragraphen 14 der Satzung beantragt:</br></br>§ 14 Der Landesvorstand</br></br>(1) Der Landesvorstand besteht aus fünf Mitgliedern: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem politischen Geschäftsführer und einem Generalsekretär.</br></br>(2) Der Landesvorstand vertritt die Piraten Bremen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an einen speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigenden Piraten übertragen.</br></br>(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt.</br></br>(4) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal alle zwei Monate zusammen. Diese Versammlung wird mit einer Frist von 10 Tagen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. '''Sofern bei einem regulärem Piratenstammtisch mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind, kann dieser Stammtisch zur Vorstandssitzung erklärt werden.'''</br></br>(5) Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstand-Piraten. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Piraten des Landesvorstandes anwesend sind. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht, nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.</br></br>(6) Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. Vorstandsbeschlüsse werden separat vom Protokoll zeitnah an einer zentralen Stelle veröffentlicht. Die Sitzungen sind öffentlich für Piraten. Diese haben grundsätzlich Rederecht. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes.</br></br>(7) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:</br>a. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung</br>b. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder</br>c. Dokumentation der Sitzungen</br>d. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen</br>e. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts</br>f. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes</br> </br></br>(8) Der Landesvorstand hat bei den Landesmitgliederversammlungen oder auf Antrag Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag.</br></br>(9) Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt.</br></br>(10) Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn zwei oder mehr Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer Landesparteitag angesetzt ist, ist in einem solchen Fall schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Der restliche Landesvorstand ernennt bis zur Neuwahl des Vorstands zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.</br></br>(11) Der Landesvorstand kann durch die Einberufung eines außerordentlichen Landesparteitages abberufen werden. Die Abberufung erfolgt durch Neuwahl eines Landesvorstandes. Der neugewählte Landesvorstand bleibt bis zum nächsten ordentlichen Parteitag im Amt.um nächsten ordentlichen Parteitag im Amt.)
- RP:Antrag/2013.3/011/SDMV in RDMV umbenennen + (Es wird wird beantragt, dass innerhalb der Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Wortlaut "SDMV" durch "RDMV" und der Wortlaut "Ständige dezentrale Mitgliederversammlung" durch "Regelmäßige dezentrale Mitgliederversammlung" ersetzt wird.)
- RP:2021-06-10 - 305 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand beauftragt Sandra Schwab für die Wahlkampforga für die BTW 2021.)
- RP:2020-06-25 - 282 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Das Budget für den Parteitag und die AV von 2.000 €, wie beschlossen mit Antrag 202005281, wird um 1000€ auf 3.000€ aufgestockt.)
- RP:Kreisverband Rheinhessen/Vorstand/UMLB#Antrag RLP + (Der Kreisvorstand möge beschließen: Den Referenten der BGE-Veranstaltung wird jeweils eine Verpflegungspauschale von 30€ gewährt.)
- RP:Kreisverband Rheinhessen/Protokoll VS 07052014#Antrag RLP + (Der Kreisvorstand billigt nachfolgende Ver … Der Kreisvorstand billigt nachfolgende Verstöße gegen den [[RP:Kreisverband_Rheinhessen/Vorstand/GO#Ausgaben | Abschnitt „Finanzen“ Unterabschnitt „Ausgaben“]] der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes:</br>* Beschaffung von Kabelbindern für 123,94€ ohne Beschluss, damit Überschreiten der 50€-Grenze</br>* Durch Freigaben in Summe von 171,04€ Überschreitung der monatlichen summierten Obergrenze von 100€. Die Ausgaben setzen sich zusammen aus: </br>** 123,94€ für o.g. Kabelbinder</br>** 25,20 Auslagenerstattung zur Beschaffung von Tapetenkleister und Holzleim</br>** 8,00€ für Kopien des Formulars zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften</br>** 13,90€ Auslagenerstattung für die Beschaffung von Tapetenkleisterng für die Beschaffung von Tapetenkleistern)
- HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.1/Anträge/Vorlage + (Euer Antragstext)
- HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.2/Anträge/2014-08-07/01 + (Euer Antragstext)
- HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.2/Anträge/Test + (Euer Antragstext)
- HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.2/Anträge/Testantrag + (Euer Antragstext)
- HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.2/Anträge/Vorlage + (Euer Antragstext)
- HB:Landesverband Bremen/Landesparteitag 2013.01/Anträge/Vorlage + (Euer Antragstext)
- HB:Sonstiger Antrag 2012.1/Vorlage + (Euer Antragstext)
- HB:Sonstiger Antrag 2013.1/Vorlage + (Euer Antragstext)
- HB:Sonstiger Antrag/Vorlage + (Euer Antragstext)
- HB:SÄA 2010.1/Vorlage SÄA + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HB:SÄA 2011.1/Vorlage SÄA + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HB:SÄA KMVStadt 2011.1/Vorlage + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HB:SÄA 2012.1/Vorlage + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HE:SÄA DA 2012.1/Vorlage SÄA + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HE:SÄA DA 2012.2/Vorlage SÄA + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HE:Darmstadt/SÄA DA 2012.2/Geschäftsführender Vorstand + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HE:Darmstadt/SÄA001 DA 2012.2/Vorstand + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HB:SÄA/Vorlage + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HE:Darmstadt/Kreisparteitag 2013.1/Anträge/Vorlage/Satzungsänderungsantrag + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HE:Darmstadt/Kreisparteitag 2013.1/Anträge/Vorlage/Sonstiger Antrag + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HB:SÄA 2013.1/Vorlage + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- BY:Landkreis Starnberg/Kreisparteitag 2013.1/Anträge/Vorlage/Satzungsänderungsantrag + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- BY:Landkreis Starnberg/Kreisparteitag 2013.1/Anträge/Vorlage/Sonstiger Antrag + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- HE:Giessen-Lahn-Dill/aKPT/2013.1/Anträge/X-01 + (Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".)
- RP:2016-02-23 - 179. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband Rheinland-Pfalz fordert … Der Landesverband Rheinland-Pfalz fordert den Bundesvorstand auf, sicher zu stellen, dass die Ergebnisse der "Umfrage zur</br>Antragsbewertung - Bundesparteitages 2016.1" erst nach dem Bundesparteitag ausgewertet werden dürfen. Dienlich wäre zur</br>Sicherstellung dieser Forderung z.B. eine unabhängige Person, oder den Bundesdatenschutzbeauftragten hinzuzuziehen.</br>Bekanntgabe der Ergebnisse vor der Abstimmung auf dem BPT könnte als direkte Beeinflussung gewertet werden und entsprechen nicht den</br>Kriterien, den wir als Partei unseren Mitgliedern anbieten sollten.rtei unseren Mitgliedern anbieten sollten.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Einholung von Meinungsbildern zum Programmparteitag 2010 + (Falls der Antrag auf die Durchführung eine … Falls der Antrag auf die Durchführung eines Programmparteitages im Herbst 2010 Erfolg hat, beantrage ich zusätzlich die Einholung eines Meinungsbildes zu programmatischen Inhalten der Piratenpartei. Der Bundesvorstand wird vom Parteitag beauftragt, sich rechtzeitig um die diskriminierungsfreie Erhebung eines Meinungsbildes zu kümmern. Erhebung eines Meinungsbildes zu kümmern.)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Mitgliederentscheidsordnung + (Falls der Parteitag den [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Mitgliederentscheid|Satzungsänderungantrag zur Einführung von Mitgliederentscheiden]] b … Falls der Parteitag den [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Mitgliederentscheid|Satzungsänderungantrag zur Einführung von Mitgliederentscheiden]] beschliesst,</br>er möge folgende Mitgliederentscheidsordnung zu verabschieden, um die Mitgliederentscheide zu ermöglichen:</br></br><div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Mitgliederentscheidsordnung">Mitgliederentscheidsordnung</div></br><div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;"></br>=== Mitgliederentscheidsordnung ===</br>==== §1 - Allgemeines ====</br># Es werden ausschließlich halb-offene Abstimmungen zu politischen und organisatorischen Sachverhalten mit elektronischer Stimmabgabe oder auf Antrag per Brief durchgeführt. </br># Im Folgenden gelten die Regeln für Mitgliederentscheide auch für Mitgliederbefragungen, sofern nicht explizit unterschieden wird.</br># Die Mitgliederentscheidskommission wird nachfolgend MEK genannt.</br># Für jeden Gebietsverbankd dürfen bis zu zwanzig Mitgliederentscheide in einem Abstimmungszeitraum abgestimmt werden.</br># Alle stimmberechtigten Teilnehmer der Mitgliederversammlung eines Gebietsverbandes, auf der erstmalig eine MEK gewählt oder beauftragt wurde, und eine gültige Mitgliederentscheidsordnung existierte, gelten als Teilnahmewillige. Daraufhin beginnt die erste Abstimmungsperiode mit dem ersten Termin, der auf ein Vielfaches der Dauer einer Abstimmungsperiode nach dem 12. November 2012 fällt. </br></br>==== §2 - Ablauf ====</br>Eine Abstimmungsperiode hat folgenden Ablauf:</br>* Die für die Periode zur Abstimmung vorgesehenen Mitgliederentscheide werden öffentlich angekündigt. Abstimmungsalternativen für einen Mitgliederentscheid können diesem durch ein erfolgreiches Mitgliederbegehren oder auf Beschluss des Vorstands hinzugefügt werden und müssen umgehend veröffentlicht werden. </br>* Die Annahmefrist für erfolgreiche Mitgliederbegehren zu dem Mitgliederentscheid endet. Es beginnt der Zeitraum zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen.</br>* Der Abstimmungszeitraum beginnt.</br>* Die Frist zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen endet.</br>* Die Frist für Abstimmungen endet am Stimmtag. Das Ergebnis wird ausgezählt und veröffentlicht. Die nächste Abstimmungsperiode beginnt.</br>* Die Frist zur Anfechtung der Abstimmung endet. Wird die Abstimmung nicht angefochten, so gilt das endgültige Abstimmungsergebnis.</br></br>==== §3 - Quoren, Fristen und Zeiträume ====</br># Für ein Mitgliederbegehren werden lediglich die stimmberechtigten Mitglieder berücksichtigt, die innerhalb der letzten 12 Wochen ihre Unterstützung bekundet haben.</br># Teilnahmewillig ist auch jedes stimmberechtigte Mitglied, das seit Beginn der vorherigen Abstimmungsperiode an mindestens einem der seither stattgefundenden Mitgliederentscheide oder Mitgliederbegehren teilgenommen hat. </br># Ein Mitgliederbegehren zur Durchführung eines Mitgliederentscheids erfordert ein Quorum von zehn Prozent, für eine Mitgliederbefragung fünf Prozent der Teilnahmewilligen. Das Quorum für Mitgliederbegehren zur Einbringung einer Abstimmungsalternative beträgt ein Viertel des Quorums zur Durchführung des Mitgliederentscheids. Das Quorum für Mitgliederbegehren zur Einschränkung der Offenheit der Abstimmung erfordert ein Prozent der Teilnahmewilligen.</br># Das Quorum zur Gültigkeit des Ergebnisses eines Mitgliederentscheids beträgt ein Drittel der Teilnahmewilligen.</br># Eine Abstimmungsperiode dauert acht Wochen.</br># Der Abstimmungszeitraum dauert zwei Wochen und endet mit dem Verstreichen des Stichtags.</br># Die Frist für die Annahme von Abstimmungsalternativen endet vier Wochen nach Beginn der Abstimmungsperiode.</br># Die Frist zur pflichtgemäßen Durchführung von Informationsveranstaltungen endet eine Woche vor Ende des Abstimmungszeitraums.</br># Die Frist zur Anfechtung endet eine Woche nach Ende des Abstimmungszeitraums.</br># Erfolgreich zustande gekommene mit besonders hoher Dringlichkeit begründete Mitgliederentscheide (Eilverfahren) werden unabhängig von Abstimmungsperioden durchgeführt. Die Frist für Abstimmungsalternativen endet zeitgleich mit dem Tag der Annahme des Mitgliederentscheids. Daraufhin beginnen der Zeitraum für die Abstimmung und die Information der Teilnahmewilligen, der eine Woche dauert. Das Ergebnis kann bis einen Tag nach der Abstimmung angefochten werden.</br># Teilnahmeberechtigt an Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheiden sind nur Mitglieder, die am Tag der Teilnahme stimmberechtigt sind.</br></br>==== §4 - Arten von Abstimmungen ====</br># Ist eine Abstimmung nicht geheim, werden die einzelnen Stimmen nach dem Stichtag veröffentlicht. Dabei muss jedes Mitglied nach seiner Stimmabgabe eine Kopie seiner Stimme in Textform erhalten, die zur Anfechtung der Abstimmung genutzt werden kann.</br># Eine abgegebene Stimme ist endgültig. </br># Sind bei einer Abstimmung die einzelnen Stimmen einem Mitglied mit bürgerlichem Namen oder Mitgliedsnummer zuordenbar, gilt diese als offen.</br># Erhält bei einer Abstimmung jedes Mitglied einen nur der MEK und dem jeweiligen Mitglied bekannten, einmaligen und eindeutig zuordenbaren Codenamen für dessen Stimme, gilt diese als halb-offen. </br># Sind bei einer Abstimmung die einzelnen abgegebenen Stimmen nur mit sehr hohem Aufwand einem Mitglied zuordenbar, so gilt diese als geheim.</br># Steht nur eine Abstimmungsalternative zur Wahl, entscheidet die einfache Mehrheit.</br># Steht mehr als eine Abstimmungsalternative zur Wahl, so wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Die Alternative, die die meisten und über die Hälfte der sich nicht enthaltenden gültigen Stimmen erhält, gewinnt. Erreichen mehrere Alternativen dieses Ergebnis, wird ein erneuter Mitgliederentscheid mit ausschließlich diesen Alternativen durchgeführt.</br></br>==== §5 - Stimmabgabe ====</br>===== §5a - elektronische Stimmabgabe =====</br># Ist ausschließlich elektronische Stimmabgabe vorgesehen, so haben die MEK oder beauftragte Untergliederungen dafür zu Sorgen, dass jedem stimmberechtigten Mitglied auf Anfrage technische Hilfe zur Verfügung steht, um an der Abstimmung teilnehmen zu können.</br># Die Möglichkeit zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation zwischen MEK und Mitglied sowie bei der Stimmabgabe muss geboten werden. Versendet die MEK E-Mails, so müssen diese kryptographisch signiert und, falls das Mitglied seinen kryptographischen Schlüssel angibt, verschlüsselt sein.</br>===== §5b - Urnenabstimmung =====</br># Jedem Mitglied im Gebietsverband muss die Möglichkeit gegeben werden, mit vertretbarem Aufwand an der Urnenabstimmung teilzunehmen. Andernfalls muss jedem Mitglied die Möglichkeit zur Abstimmung per Brief geboten werden.</br>===== §5c - Briefabstimmung =====</br># Bei Abstimmung per Brief gilt der Tag des Erhalts des Briefes als Tag der Stimmgabe.</br># Gibt es neben der Abstimmung per Brief noch weitere Möglichkeiten, so muss die Briefabstimmung vom Mitglied schriftlich bei der MEK beantragt werden. </br># Die für einen Gebietsverband bestimmten Stimmzettel sind in einem einzelnen vorgegebenen Umschlag zu verschliessen und zusammen mit einer eidesstaatlichen Erklärung, dass die Stimmzettel vom Stimmberechtigten selbst und frei ausgefüllt wurden, an die MEK zukommen zu lassen.</br># Die Unterlagen zur Briefabstimmung können auch von einem von der MEK beauftragten Helfer ausgehändigt und der Brief direkt bei diesem abgegeben werden.</br></br>==== §6 - Einladung und Information ====</br># Eine schriftliche Einladung der Mitglieder für einen Mitgliederentscheid ist nicht erforderlich.</br># Die stimmberechtigten Mitglieder werden von der MEK im Internet oder jährlich in Textform über die Abstimmungsperioden des folgenden Jahres informiert.</br># Die Teilnahmewilligen werden von der MEK in Textform am Anfang der Abstimmungsperiode über die abzustimmenden Mitgliederentscheide informiert. Bei erfolgreich zustande gekommenen Eilverfahren sind die Teilnahmewilligen unverzüglich in Textform einzuladen.</br># Die bisherigen und laufenden Mitgliederbegehren, Mitgliederentscheide mit allen Anträgen und Begründungen und die Abstimmungsergebnisse werden von der MEK im Internet veröffentlicht.</br><div style="clear:left;"></div></div>ternet veröffentlicht. <div style="clear:left;"></div></div>)
- RP:2020-08-01 - 284 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Es wird ein Reisekostenbudget von 500 € bewilligt. Hiermit wird Helfern und Beauftragten (Versammlungsämter etc.) die Anreise und ggf. Übernachtung ermöglicht.)
- RP:2018-07-23 - 236 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Ich beantrage hiermit für Jürgen Grothof und Marie Salm eine Beauftragung zum Vernetzungstreffen am 08.07.18 nach Stuttgart zu fahren und ein Budget für Reisekosten von bis zu 200 Euro.)
- RP:2012-05-20 - 82. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Umlaufbeschluss "Aufstellungsversammlu … Der Umlaufbeschluss "Aufstellungsversammlung Hambacher Schloss" – bestätigt als Beschluss 8 in der Sitzung des Landesvorstands vom 8. Mai 2012 – wird aufgehoben. Der auf dem LPT 2012.1 am 19. Mai 2012 neu gewählte Vorstand wird gebeten, eine Neuausschreibung vorzunehmen.ebeten, eine Neuausschreibung vorzunehmen.)