Attribut:Verarbeitungsfehlerhinweis (Processing error message)
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, nach Absatz 2 folgenden Absatz 3 hinzuzufügen:
Neue Version:
(3) Im Gegenzuge sind auch die Landesverbände in Vertretung durch ihre Vorstände berechtigt und verpflichtet, den Bundesvorstand in seiner Arbeit zu bewerten. Sollten alle Landesvorstände in ihren öffentlichen, protokollierten Sitzungen einem Mitglied des Bundesvorstandes das Vertrauen entziehen, so wird dieses seines Amtes enthoben.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Fassung: Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.
Neue Fassung: Jeder Pirat erhält auf Wunsch einen Mitgliedsausweis.
Der Mitgliedsausweis ist nicht fälschungssicher, somit hat er keinen Wert für eine Akkreditierung o. ä., er ist lediglich ein kleines Gimmick. Wenn ein Mitgliedsausweis nur an Piraten ausgegeben wird, welche auch einen wollen, können Kosten für die Herstellung gespart werden. Es kann z.B. auf dem Anmeldeformular eine Option „Möchte einen Mitgliedsausweis“ hinzugefügt werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Übernahme der Regelung aus §3 (2) der Finanzordnung um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden.
Aktuelle Fassung
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
Neue Fassung
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht im Verzug ist. (Aktives Wahlrecht)
“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ Ziehe den Antrag zugunsten von Antragsfabrik/Passives_Wahlrecht_bei_Zahlungsverzug zurück.
Es wird beantragt in Abschnitt A: §4 (4) den Text "mehr als drei Monate im Rückstand" durch "im Verzug" zu ersetzen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_selbst_bestimmen
- Antragsfabrik/Mitgliedsbeiträge_streichen
- Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_von_der_laut_Satzungen_niedrigsten_berechtigten_Gliederung_einziehen_lassen
- [[Antragsfabrik/Beitragsordnung (Aplus)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Beitragsordnung (Aplus)
- Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag selbst bestimmen
- Antragsfabrik/Monatlicher_Mitgliedsbeitrag
- Antragsfabrik/Beitragsermäßigung
- Antragsfabrik/FO_-_Mitgliedsbeitrag
- Antrag "Neue Mitgliedsbeitragsstruktur"
- Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_von_der_laut_Satzungen_niedrigsten_berechtigten_Gliederung_einziehen_lassen
- Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_Entrichten
- [[Archiv:2010/Antragsfabrik/Beitragsermäßigung II|Antragsfabrik/Beitragsermäßigung II“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die Piratenpartei hat zwar bereits niedrige Beitragssätze, jedoch werden insbesondere jüngere politisch Interessierte durch finanzielle Forderungen abgeschreckt. Die Möglichkeit zur politischen Partizipation darf nicht von der Brieftasche abhängen. Zudem verursacht der Einzug der Mitgliedsbeiträge und der häufig nachfolgenden Mahnungsschreiben einen hohen Arbeitsaufwand bei den Schatzmeistern. Es muss auch nicht mehr permanent überprüft werden, ob ein Mitglied mit seinen Zahlungen im Verzug ist und daraus weitere Konsequenzen erwachsen. Mitglieder müssen auch keine Kontodaten mehr angeben oder in der Mitgliederverwaltung gespeichert werden. Weniger kritische Daten überhaupt zu speichern ist schließlich ein Thema der Piratenpartei und sollte auch intern praktiziert werden.
Aktuelle Fassung
§ 2 - Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.
(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.
(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.
(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.
(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.
(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.
Neue Fassung
§ 2 - Mitgliedsbeitrag
Paragraph entfällt. “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Wir sind Piraten, wir sind chaotisch. Aufnahmen dauern halt gerne mal etwas länger. Damit das nicht ausufert, sollte eine Begrenzung her, ab der man automatisch Mitglied ist.
Alte Fassung: (2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.
Neue Fassung: ((2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung innerhalb eines Monats, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden. Lehnt der Vorstand der Gliederung nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt dies als Annahme des Antrags.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ich beantrage, in Abschnitt A: §3 (2) die folgenden Änderungen:
Einfügen des Textes "innerhalb eines Monats" nach "entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung" sowie hinzufügen des Satzes "Lehnt der Vorstand der Gliederung nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt dies als Annahme des Antrags." am Ende des Absatzes.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.