Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Bundesvorstand1
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Benjamin Stöcker. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Vergrößerung des Bundesvorstands I
- Änderungsantrag Nr.
- TE035
- Beantragt von
- Benjamin Stöcker
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §9a (1) und §9a (10)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt Absatz 1 und 10 des §9a folgendermaßen neu zu fassen.
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn:
- Der Vorsitzende und beide stellvertretenden Vorsitzenden zurückgetreten sind.
- Kein Vorstandsmitglied die direkte Verantwortung für die Finanzen trägt.
- Der Vorstand insgesamt aus weniger als 7 Mitgliedern besteht.
- Der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
- Begründung
Die jetzige Zusammensetzung des Vorstandes ist nicht optimal. Dadurch, dass per Satzung den Posten nicht zumindest ungefähre Aufgabenbereiche zugeordnet werden kann es zu "Besetzungslücken" schon bei der Wahl kommen, weil bei der Listenwahl der Beisitzer einfach keiner gewählt wurde, der die Aufgaben des Genseks übernommen möchte oder kann.
Dies möchte ich ändern. Gleichzeitig möchte ich den Vorstand vergrößern. Dieser Antrag geht von mindestens 9 gewählten Vorständen aus, ich habe noch einen mit 11 zur Auswahl gestellt, je nach Zustimmung werde ich dann auch zurückziehen, keine sorge.
Aufgaben Bereiche legt zwar immer noch der Vorstand selbst fest, aber ich möchte mal kurz umreißen:
Vorsitzende, Stellvertreter -> Leiten den ganzen Haufen.
Schatzmeister -> Geld zusammenhalten und so ;)
Gensek -> Mitgliederverwaltung und Kommunikation nach Innen.
Politikpiraten -> Ist Sprachrohr und Ansprechpartner der politischen Ags, bringt die Diskussionen voran.
Öffentlichkeitspiraten -> Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, CI, etc.)
Beisitzer -> Kommunkation nach Innen, Basis, LVs, Hilfe des Politikpiraten, Verwaltung, Transparenz (Aufbereitung der Arbeit des BuVo), ....
Eine etwas längere Erklärung findet man in meinem Blog
Aktuelle Fassung
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
- Achtung Kollisionen
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Just-Ben|Benjamin Stöcker“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt Absatz 1 und 10 des §9a folgendermaßen neu zu fassen.(1) Der Bundesvorstand besteht aus mindestens 9 Mitgliedern: Dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär, dem Politikpiraten, dem Öffentlichkeitspiraten, sowie mindestens zwei Beisitzern.(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn:*Der Vorsitzende und beide stellvertretenden Vorsitzenden zurückgetreten sind.*Kein Vorstandsmitglied die direkte Verantwortung für die Finanzen trägt.*Der Vorstand insgesamt aus weniger als 7 Mitgliedern besteht.*Der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Verkleinerung des Bundesvorstands* Nicht eingereicht! Antragsfabrik/Bundesvorstand2* Antragsfabrik/Streichung_Generalsekretär* [[Antragsfabrik/Größe und Zusammensetzung des Bundesvorstandes“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die jetzige Zusammensetzung des Vorstandes ist nicht optimal. Dadurch, dass per Satzung den Posten nicht zumindest ungefähre Aufgabenbereiche zugeordnet werden kann es zu "Besetzungslücken" schon bei der Wahl kommen, weil bei der Listenwahl der Beisitzer einfach keiner gewählt wurde, der die Aufgaben des Genseks übernommen möchte oder kann. Dies möchte ich ändern. Gleichzeitig möchte ich den Vorstand vergrößern. Dieser Antrag geht von mindestens 9 gewählten Vorständen aus, ich habe noch einen mit 11 zur Auswahl gestellt, je nach Zustimmung werde ich dann auch zurückziehen, keine sorge.Aufgaben Bereiche legt zwar immer noch der Vorstand selbst fest, aber ich möchte mal kurz umreißen:Vorsitzende, Stellvertreter -> Leiten den ganzen Haufen.Schatzmeister -> Geld zusammenhalten und so ;)Gensek -> Mitgliederverwaltung und Kommunikation nach Innen.Politikpiraten -> Ist Sprachrohr und Ansprechpartner der politischen Ags, bringt die Diskussionen voran.Öffentlichkeitspiraten -> Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, CI, etc.)Beisitzer -> Kommunkation nach Innen, Basis, LVs, Hilfe des Politikpiraten, Verwaltung, Transparenz (Aufbereitung der Arbeit des BuVo), ....'Eine etwas längere Erklärung findet man in meinem Blog'Aktuelle Fassung (1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, sowie 4 weiteren Mitgliedern.(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Kim C. Kallmeyer
- NetAndroid
- Tessarakt
- Rainer Sonnabend
- Korbinian 12:30, 28. Feb. 2010 (CET)
- Andreas Hölzl
- Yogi 12:58, 03. März 2010 (CET)
- NineBerry
- Hase 23:45, 6. Mär. 2010 (CET)
- Haide F.S.
- Natural
- Franz Rauchfuss
- Mean2u 13:55, 21. Mär. 2010 (CET)
- Bragi 17:44, 21. Mär. 2010 (CET)
- jyw
- Thomas F
- Daresch 19:19, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Nati2010 15:29, 31. Mär. 2010 (CEST)
- MichaelG 11:04, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Leo Wandersleb 23:53, 2. Apr. 2010 (CEST) aber mit ?
- Stoon 18:22, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Dethroned 00:26, 8. Apr. 2010 (CEST)
- Christopher Lauer
- Andreas Vogt 13:55, 12. Apr. 2010 (CEST)
- Thomas-BY
- Torch 11:01, 13. Apr. 2010 (CEST)
- Andena 08:56, 15. Apr. 2010 (CEST) Danke für die Änderung
- icho40
- DeBaernd 21:47, 20. Apr. 2010 (CEST)
- StopSecret 10:10, 22. Apr. 2010 (CEST)
- Sebastian Pochert
- Unglow (wegen der klaren Ämterbezeichnungen. Vergrößerung ist imho eher ein Grund zum Ablehnen)
- WolfgangP
- TheRonin 10:36, 23. Apr. 2010 (CEST)
- OliverNiebuhr
- Datenritter 16:18, 23. Apr. 2010 (CEST)
- zero-udo
- -- Privacy 08:48, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Miriam
- Kaddi
- Rüdiger 'rpr' Pretzlaff
- Käptn Blaubär Mir gefällt die/der Öffentlichkeitspirat Für den Posten sehe ich Bedarf.
- ☠ Danebod 23:21, 6. Mai 2010 (CEST)
- Gewuerzwiesel
- Zwergenpaladin
- Tramp 15:51, 9. Mai 2010 (CEST)
- Salorta
- Christian Specht 13:42, 11. Mai 2010 (CEST)
- Augenklappe
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Trias
- Andreas Romeyke
- Michi
- Aratec - Nein, da ich für Antragsfabrik/Größe und Zusammensetzung des Bundesvorstandes stimmen werde.
- Gerald
- Heizer
- --Locke 13:06, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Nplhse 12:29, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Nico.Ecke - Wir brauchen nicht für jeden Quatsch einen eigenen Vorstand. Delegierung heißt das Zauberwort. -- Meinten Sie: "Delegation" ? Datenritter 16:17, 23. Apr. 2010 (CEST) (SCNR)
- DanielSan
- Ron
- Spearmind 22:07, 17. Apr. 2010 (CEST)
- Ans 13:46, 18. Apr. 2010 (CEST)
- wigbold 12:10, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Aleks A
- Posbi 20:01, 22. Apr. 2010 (CEST) gegen jede Vorstandsvergrößerung
- cfritzsche Lieber 7 fähige als 9 halbgare Vorstände.
- occcu
- Corax 00:33, 24. Apr. 2010 (CEST)
- Queue 15:07, 25. Apr. 2010 (CEST)
- HKLS 21:35, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Mike gh zu speziell, buzzwords 'Politikpirat'
- Boris Turovskiy 7 ist genug
- RicoB CB 15:25, 1. Mai 2010 (CEST)
- rxl
- Sven423 14:25, 13. Mai 2010 (CEST) und dann machen wir Parteitage, an denen wir eine Woche lang Vorstände wählen...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Interne Vertrteung
Das Amt des Schatzpiraten ist natürlich NICHT verzichtbar. Aber es sollte möglich sein, dass ggf. aus dem gewählten (!) Vorstand ein anderes Mitglied diesen Posten auf Beschluss der übrigen Vorstände (und mit seinem Einverständnis) diesen Posten bis zur nächsten regulären Wahl übernimmt (dabei darf es zu keine Häufung kommen - d.h. wenn einer der Vertreter des Vorsitzenden den Posten übernimmt, muss er seine diesbzgl. Vertretungsmacht ruhen lassen). -- Privacy 08:53, 28. Apr. 2010 (CEST)
Technik fehlt
Einen Technik-Vorstand sollte es auch noch geben Schwan 22:34, 26. Feb. 2010 (CET)
- Der ist in der Version mit 11 Vorständen fest Vorgesehen. Hier könnte das ein Beisitzer übernehmen oder in den Zuständigkeitsbereich des Genseks fallen. Oder Welchen Posten soll ich für den IT-Piraten streichen in dieser Variante? Benjamin Stöcker
- Dann gib das gleich einem der Beisitzer. Wir haben verschiedene Piraten, die dankenswerterweise für die Bundes-Technik arbeiten, aber die brauchen einen Ansprechpartner, der die Entscheidungen trifft. In der jetzigen Phase erleben wir immer wieder, dass Technik-Anträge an den IT-Vorstand verwiesen werden. Daraus schliesse ich, dass ein Technik-Vorstandsmitglied notwendig ist Schwan 22:51, 26. Feb. 2010 (CET)
- Das legt dann der Vorstand in der GO fest, welcher Beisitzer (Oder vielleicht machts ja ein Stellvertreter) das dann übernimmt. Ist ja jetzt auch so. Ich würde ungern die "Symetrie" abschaffen, also nur mindestens ein Beisitzer haben. Vor allem weil die 2 Beisitzer ja eigentlich die Ersatzkandidaten für den Rücktritt eines Aufgaben Mitglieds sind. Benjamin Stöcker
- Dann gib das gleich einem der Beisitzer. Wir haben verschiedene Piraten, die dankenswerterweise für die Bundes-Technik arbeiten, aber die brauchen einen Ansprechpartner, der die Entscheidungen trifft. In der jetzigen Phase erleben wir immer wieder, dass Technik-Anträge an den IT-Vorstand verwiesen werden. Daraus schliesse ich, dass ein Technik-Vorstandsmitglied notwendig ist Schwan 22:51, 26. Feb. 2010 (CET)
siehe generelle Kritik
Hier gilt das gleiche, wie ich hier geschrieben habe. --Trias 16:46, 27. Feb. 2010 (CET)
Argument 2
Betreff Transparenz und Aufarbeitung: Dieses ist dringend nicht nur zu empfehlen, vielmehr ist es erforderlich. Zu vieles wurde bisher versemmelt, negiert, verschwiegen, geschönt, ausgesessen, einiges weder protokolliert noch ordentlich/formal archiviert. > Falls sich dieses weiterhin fortsetzt, wird es eines Tages eine "Aufarbeitung von externer Seite" geben. Dies können und dürfen wir uns nicht leisten. Ich würde gerne den Antrag um den Punkt "Beisitzer: Transparentbeauftragte" ergänzen wollen. --Yogi 12:55, 3. März. 2010 (CET)
- Einen genau für das Zuständigen Piraten gibt es in der 11fer Variante. Wobei dort zu Recht bemängelt wurde, dass der Transparenzbeauftragte eigentlich kein Vorstand sein sollte, sondern wir der Datenschutzbeauftragte außerhalb stehen sollte damit er frei schießen kann, deswegen ist im Vorstand eher ein Kommunikationspirat von nöten Benjamin Stöcker
- Das kann der dann auch nur, wenn er von der Vollversammlung dazu legitimiert und weit reichende Rechte bekommt. Diese zu definieren - ist etwas schwierig. Unter anderem müsste einem DSB Einblick in sämtliche Protokolle, Archive, Ablagen - und dieses ausnahmslos und jederzeit, auch in allen Untergliederungen sowie beim BSG - und ähnliches zugestanden werden. Außerdem sollte/müsste der Aufgabenbereich ziemlich weit gefasst/definiert sein. Beides wäre ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, denn auch eben ein Transparenzbeauftragter ist ein wichtiges Bindeglied im Bereich Kommunikation. --Yogi 14:22, 4. März. 2010 (CET)
- Sowas hab ich auch im Peto, kannst es gerne kopieren und verwenden Transparenzkommission Benjamin Stöcker
- Das kann der dann auch nur, wenn er von der Vollversammlung dazu legitimiert und weit reichende Rechte bekommt. Diese zu definieren - ist etwas schwierig. Unter anderem müsste einem DSB Einblick in sämtliche Protokolle, Archive, Ablagen - und dieses ausnahmslos und jederzeit, auch in allen Untergliederungen sowie beim BSG - und ähnliches zugestanden werden. Außerdem sollte/müsste der Aufgabenbereich ziemlich weit gefasst/definiert sein. Beides wäre ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, denn auch eben ein Transparenzbeauftragter ist ein wichtiges Bindeglied im Bereich Kommunikation. --Yogi 14:22, 4. März. 2010 (CET)
Argument 3
Diesem Antrag könnte ich eigentlich zustimmen, wären da nicht ein paar kleine Schönheitsmakel: (Abs. 1)
"dem Öffentlichkeitspiraten, dem sowie mindestens zwei Beisitzern."
und (Abs. 10)
Ersetzung schnellstmöglich durch unverzüglich
--Haide F.S. 06:25, 8. Mär. 2010 (CET)
- Wie kam das dem dahin? :D Das schnellstmöglich habe ich glaube ich aus der jetzigen Satzung kopiert, aber unverzüglich ist hier ein besseres Wort, hab ich übernommen. Danke Haide ;) Benjamin Stöcker
Handlungsunfähigkeit
Hier wird was davon geschrieben, dass der Vorstand handlungsunfähig ist wenn (der Vorsitzende+beide stellv)) ODER (weniger als 7 Leute im Vorstand sind). Damit tritt Fall eins niemals ein, ist also obsolet? ;) ValiDOM
- Warum sollte Fall eins niemals eintreten? Es steht mindestens 2 Beisitzer im Antrag, wir können auch 6 Wählen. Wenn nur 2 Beisitzer gewählt werden, tritt Fall 1 und Fall 2 gleichzeitig ein, macht aber nix, oder? Benjamin Stöcker
Vorstand nicht handlungsfähig, wenn "Der Vorsitzende und beide stellvertretenden Vorsitzenden zurückgetreten sind." versus "Der Schatzmeister zurückgetreten ist." bevorzugt einseitig die Stellung des Schatzmeisters gegenüber dem Vorsitzenden. Lieber wäre mir, wenn "Der Vorsitzende, der Schatzmeister und beide stellvertretenden Vorsitzenden zurückgetreten sind." Andena 18:29, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Das hat er jetzt auch, genauso wie in allen Anträgen. Ich seh das auch kritisch, allerdings wäre die Abschaffung dieses Privilegs etwas für einen neuen antrag, imho Benjamin Stöcker
- Wenn Du das auch kritisch siehst, dann sollten wir diesen Punkt ändern. So wie es jetzt da steht fällt der komplette Vorstand, wenn der Schatzmeister es will. Damit ist er mächtiger als der Vorsitzende (was im Moment nicht so ist). Andena 09:52, 8. Apr. 2010 (CEST)
- Naja ein Seperater Antrag? Möchtest du das auch bei Beibehaltung des jetzigen Vorstands ändern? Benjamin Stöcker
- Nein, dieser Antrag. Denn dieser hier verschiebt das vorstandsinterne Gewicht der Posten einseitig in Richtung Schatzmeister. In der im Moment gültigen Bundessatzung ist der Vorstand nicht handlungsfähig, wenn die Posten des Vorsitzenden [...] oder des Schatzmeisters nicht besetzt sind. Dein Antrag sichert den Vorsitzenden mit zwei Stellvertretern ab, den Schatzmeister jedoch nicht. Da wäre es doch besser, auch den Schatzmeister durch einen Stellvertreter abzusichern bzw die beiden stellvertretenden Vorsitzenden zu stellvertretenden Vorständen umzuwidmen, so dass diese sowohl den Vorsitzenden als auch den Schatzmeitser ersetzen können. Andena 21:20, 8. Apr. 2010 (CEST)
- Naja, für die Absicherung sind die Beisitzer da. Wie wäre es mit folgender Formulierung: "Wenn kein Vorstandsmitglied die Aufgaben des Schatzmeisters wahrnimmt" oder "Wenn nach der Geschäftsordnung kein Vorstandsmitglied den Aufgaben des Schatzmeisters nachkommt" ... wem fällt was besseres ein? Benjamin Stöcker
- Das wäre deutlich besser, als die Handlungsfähigkeit von dem _Rücktritt_ _einer_ Person abhängig zu machen. Auch sollte die Ersetzung / die Vertretung des Vorsitzenden und des Schatzmeitsers durch die Stellvertretenden und ggf die Beisitzer verdeutlicht werden - es sei denn nach PartG wäre das nicht möglich, muss mal nachschauen. Nach §11(4) PartG gibt es die Möglichkeit, einen geschäftsführenden Vorstand (Präsidium) in der Satzung zu verankern. Das Präsidium führt die _Geschäfte_ , innerhalb des Präsidiums sind Aufgabenvertretung ohne weiteres möglich. Vorschlag für den Antrag: Der Vorsitzende, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand (Präsidium). Der Vorstand ist nicht mehr handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte des Präsidiums zurückgetreten sind bzw wenn nicht mehr mindestens zwei Posten des Präsidiums besetzt sind. Andena 22:48, 8. Apr. 2010 (CEST)
- Präsidium ist nicht so schlau, dann fehlt außerhalb des selben die Stimmberechtigung. Nein, davon würde ich Abstand nehmen, das ist für weit größere Vorstände (>20) gedacht. Die Übertragung von aufgaben geht denke ich, ich werde mal den Ipsen studieren. Benjamin Stöcker
- Bin auch gegen Präsidium (besonders in den Mustersatzungen). Der Übergang von Aufgben ist ja schon in vielen Satzungen vorgesehen, kann man das nicht auch für den Schatzi machen? (Besser als nen kommisarischen auf jedenfall). --eckes
- Präsidium ist nicht so schlau, dann fehlt außerhalb des selben die Stimmberechtigung. Nein, davon würde ich Abstand nehmen, das ist für weit größere Vorstände (>20) gedacht. Die Übertragung von aufgaben geht denke ich, ich werde mal den Ipsen studieren. Benjamin Stöcker
- Stimmt, sogesehen ist ein extra definiertes Präsidium nicht wirklich pfiffig. Andena
- Nein, dieser Antrag. Denn dieser hier verschiebt das vorstandsinterne Gewicht der Posten einseitig in Richtung Schatzmeister. In der im Moment gültigen Bundessatzung ist der Vorstand nicht handlungsfähig, wenn die Posten des Vorsitzenden [...] oder des Schatzmeisters nicht besetzt sind. Dein Antrag sichert den Vorsitzenden mit zwei Stellvertretern ab, den Schatzmeister jedoch nicht. Da wäre es doch besser, auch den Schatzmeister durch einen Stellvertreter abzusichern bzw die beiden stellvertretenden Vorsitzenden zu stellvertretenden Vorständen umzuwidmen, so dass diese sowohl den Vorsitzenden als auch den Schatzmeitser ersetzen können. Andena 21:20, 8. Apr. 2010 (CEST)
- Naja ein Seperater Antrag? Möchtest du das auch bei Beibehaltung des jetzigen Vorstands ändern? Benjamin Stöcker
- Wenn Du das auch kritisch siehst, dann sollten wir diesen Punkt ändern. So wie es jetzt da steht fällt der komplette Vorstand, wenn der Schatzmeister es will. Damit ist er mächtiger als der Vorsitzende (was im Moment nicht so ist). Andena 09:52, 8. Apr. 2010 (CEST)
keine Kandidaten
Nach Stand von 2010-04-02, 08:55 Uhr haben wir für den siebenköpfigen Vorstand exakt fünf Kandidaten. Wir werden also wieder irgendjemanden wählen, der sich spontan auf dem Bundesparteitag bereiterklärt, den aber keiner kennt - und das nach diesem Antrag in vier von neun Ämtern. Drei Wochen später kommt dann das große Geschrei nach Parteiausschlußverfahren.
- Moin Gerhard. Das ist kein Argument. Wir haben A) sechs Wochen bis zum BuPT, B) eine Menge Vorschläge, teils nach Rücksprache eingestellt, C) hat sich noch keiner vom aktuellen BVor von wegen weiter machen wollen geäußert, D) schreibt unsere Satzung niemandem vor, sich vorher vorstellen zu müssen. Was bedeutet, dass dein Argument in einen entsprechenden Antrag an den BuPT umzustellen wäre, welcher vorgibt, dass sich Kandidaten vorab vorzustellen haben. So lange wir das nicht ändern, wird es immer so sein, dass sich irgendwann irgendwer bewerben wird, auch in letzter Sekunde. Ja, schade auch, dass diese Praxis verhindert, dass Fragen und Antworten zum Bilden eigener Meinungen vermieden und verhindert werden, zumal die Zeit für Fragen auf dem BuPT (HH, 30 sek. Redezeit) auch Diskussionen verhindert und einigen auch vermeiden hilft. yogi
- Sehe ich genauso, vor allem haben wir mehr als genug qualifizierte Leute, die müssen jetzt nur noch wollen Benjamin Stöcker
- <ZIT> C) hat sich noch keiner vom aktuellen BVor von wegen weiter machen wollen geäußert</ZIT> das war schon zum damaligen Zeitpunkt nicht richtig, da Bernd schon angekündigt hatte, wieder zu kandidieren und Jan, es nicht zu tun. Zudem hat Jens angekündigt, sich da eine Entscheidung lange vorbehalten zu wollen. Inzwischen kandidiert auch Andi. Michael Ebner 18:33, 8. Apr. 2010 (CEST)
wigbold: Mein Senf
1337: jedem sein Pöstchen als Partei-E1ite?!, freiwillige Mitarbeit
Ein Aufbohren des Bundesvorstandes auf mindestens 9 Mitgliedern, erweckt für mich den Anschein, daß im Umfeld der Vorständeklüngelrunden Pöstchen vergeben werden sollen. Aufstrebende Personen in der Partei werden horizontal organisiert, zufriedengestellt. Gleichzeitig wird eine andere Gewichtung in der hierachischen Parteistruktur geschaffen (Günstlingswirtschaft).
Eine solche Struktur entsteht natürlich, wenn die Funktionsträger in den Parteistrukturen, sich bereits nach höherem orientieren, sich z.B. Ihr Mandat für ein Parlament ausrechnen und sich entsprechend positionieren wollen - aufstrebende potentielle Mitbewerber können so im Vorstand geparkt werden.
Jedoch wird hierbei vergessen, daß mit dieser Vergabe der Pol-Positions für das Rennen um ein Mandat die Motivation zur freiwilligen Mitarbeit geopfert wird. Werden weitere 1337-Positionen (eleet-) ausgelobt für besonders Verdiente bzw. Aufgaben für in Erscheinung drängende Parteimitglieder, sehe ich die zumindest meine Motivation gefährdet.
In einem "I am 1337"-Bewußtsein sehe ich für die PIRATEN die unbestimmte Gefahr sich den Mechanismen anderer Parteien anzugleichen.
MIt mehr als 7 Vorständen wird die Koordination und Einvernehmlichkeit des Bundesvorstandes wird immer schwieriger. Es gibt schon jetzt genug Reibereien im BuVo. Das Konfliktpotential/die Polarisation nimmt zu, je mehr Personen im Vorstand sind. - 7 Mitglieder finde ich ein Maximum für einen schlagkräftigen Bundesvorstand ohne Präsidium.
--wigbold 11:00, 20. Apr. 2010 (CEST)
Vorstand-Funktionen, Zentralisierung, Konfliktpotential
Ein Einsetzen von funktionalen Meinungs-Trägern wie von Politikpiraten und Öffentlichkeitspiraten finde ich sehr zentralistisch.
Die Politikpiraten als Sprachrohr und Ansprechpartner der politischen AGs, bringen die Diskussionen voran?! - ... hier wird eine Gatekeeperfunktion zum Vorstand eingebaut - mehr nicht. Das diese die Diskussion in den AG's voranbringen halte ich für unwahrscheinlich. Und es ich auch nicht Aufgabe des Vorstandes Politik zu machen. Das ist die Aufgabe eines jeden einzelnen PIRATEN, der auch jederzeit seinen Ansprechpartner im BuVo selbst suchen können muß.
Genauso die Öffentlichkeitspiraten - Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, CI, etc.) - wieso brauchen wir diese Funktion als Vostandsposten?! Kompetenzbeweis?!
Die Funktion des Generalsekretärs - Mitgliederverwaltung und Kommunikation nach Innen - Die interne Organisation der Partei übernimmt in der Regel ein Bundesgeschäftsführer. Ein Generalsekretär unterstützt die Arbeit des Vorsitzenden. Seine Arbeit ist in Deutschland die eines Hauptgeschäftsführers der jeweiligen Partei, gleichsam der „Prokurist des Parteivorsitzenden“. In der Außenwirkung kann diese Verdrehung der Begriffe bzw. Funktion Mißverständnis erzeugen.
Politikpiraten oder Öffentlichkeitspiraten in einer gewählten Vorstandsfunktion unterliegen einem Interessenkonflikt zum Vorstandsvorsitz selbst. - Hier haben wir mittelbar eine Einschränkung der vorherigen Vorstandskompetenzen. Das birgt Konfliktpotential im Vorstand.
Für mich sieht das nun so aus, daß ähnlich dem AG_Rat Konzept Koordinatoren aus AG_RAT und AG_Öffentlichkeitsarbeit direkt eine Funktion im Vorstand bekommen sollen. - Ich kann diese Polarisierung im BuVo nicht unterstützen!
Ich halte Politikpiraten und Öffentlichkeitspiraten im Vorstand für absolut unnötig, am Thema vorbei. - Der Vorstand kann jederzeit Piraten berufen und entsprechend beauftragen, entlassen und wenn nötig auch austauschen.
--wigbold 11:00, 20. Apr. 2010 (CEST)
klare Vertretungsbefugnisse, Handlungsfähigkeit
... so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über.
Hier wäre ein Rewrite sinnvoll gewesen, der klare Vertretungskompetenzen regelt.
Das z.B irgendein Vorstandsmitglied die Finanzen übernimmt ist Unsinn - Hier existiert ein hochgradiger Interessenkonflikt! Der Schatzmeister hat zu den Begehrlichkeiten der Vorstände im Bezug auf die Finanzen eine Kontrollfunktion. Hier ist ein gewählter Vertreter notwendig, der schon eingearbeitet ist und ggf in den BuVo nachrückt.
Eines handlungsunfähiger BuVo's kann auch keinen kommissarischen BuVo bilden, selbst berufen! - Hier ist Mißbrauch möglich!
Die Satzung muß den Vorstand in einer Krise handlungsfähig halten! - Bis ein BPT einen neuen Vorstand beauftragt hat. In dem Antrag sehe ich im Falle eines handlungsunfähigen BuVo's nur Unordnung wie Kompetenzmißbrauch, die Gefahr einer Machtübernahme.
Nicht besetzte Funktionen im BuVo sollten ggf. kommissarisch von den Landesvorständen besetzt werden (Vorschlag, Beschluß durch einfache Mehrheit ...).
--wigbold 11:27, 20. Apr. 2010 (CEST)
Zusammenfassend
Ich bin gegen die Regelung im obenstehenden Sinn.
Sinnvoll wäre eine klare Vertretungsregelung, wobei die Vertreter nicht gleich Mitglied im Vorstand sein müssen sondern ggf nachrücken.
Die Aufnahme neuer Mitglieder in den Vorstand sehe ich nur als sinnvoll, wenn ein Präsidium mit maximal 8 Mitgliedern existiert. Das ist der Fähigkeit zu einer schnellen Meinungsbildung des Vorstandes geschuldet. - Denkbar wäre dann eine Vorstandserweiterung durch die Landesvorstände und bestimmte Mandatsträger, die Kraft Satzung in den Vorstand berufen werden. - Das hätte zumindest einen koordinative Wirkung - ohne Koordinatoren. - Doch hier wären auch andere Gruppen als die Untergliederungen zu berücksichtigen - deshalb halte ich einen kleinen Vorstand mit 7 Piraten für vollkommen ausreichend. Er muß allerdings gewillt sein, sich zuarbeiten zu lassen: Inhaltliche und Politische Fragestellungen an die Basis delegieren. - Eine Aufgabe des Vorstandes kann es sein, hier Infrastruktur zu beauftragen, zu unterstützen. Weshalb ich hier einen besonderen Augenmerk auf die sonstigen Anträge habe.
Funktionen wie Öffentlichkeitsarbeit oder Politik-Entwicklung im Vorstand anzusiedeln halte ich für zentralistisch. Der Vorstand kann gern für sich Öffentlichkeitsarbeit machen und Piraten damit beauftragen. Gewählte Vorstände sind hier überflüssig.
Genauso kann er Piraten nutzen, die ihm aus den Untergliederungen sowie den verschiedenen Gruppen zuarbeiten (wollen). Kontakt zur Basis herzustellen ... hier sehe ich jedoch auch die Landesvorstände in der Pflicht.
Für mich hat der obige Antrag den Beigeschmack der Pöstchenbildung und verleitet zur Günstlingswirtschaft.
Meine Meinung ist, daß wir jetzige Regelung beibehalten und stärken sollten. Der Vorstand soll nicht mit weiteren Pöstchen erweitert werden, die wir in Zukunft nur notdürftig besetzen werden. Er soll bitte vorhandene Strukturen zur Basis nutzen, und so auch in der vertikalen Ausrichtung Kapazitäten nutzen. Zudem erhalten wir so eine vertikale Gewaltenteilung durch die Kompetenz der Untergliederung und mit der aktiven Basis in Diskussions-, Interessen-, Arbeitsgruppen, Crews, whatever ...- Eine Stärkung des freiwilligen und auch anonymen Engagements.
--wigbold 12:03, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Dir ist der Vorstand also genau um 1 Mitglied zu groß? 8 ist im Allgemeinen eine schlechte zahl, weil dann Stimmgleichheit (4:4 herrschen kann). Das mit den Pöstchen und Günstlingswirtschaft lass ich mal, finde die Unterstellung alleine schon witzig genug. Das der Bundesvorstand Kapazitäten nutzen soll ist prinzipiell eine schöne Idee, dazu müssten diese aber erst einmal da sein. Da wir keine Angestellten haben in der Partei (und dafür kein Geld haben) ist es eben so, das viele Mitglieder mit Schreibkram beschäftigt sind. Die Gewaltenteilung in der Partei wird sich sicher nicht sehr stark verändern, wenn der Vorstand um 2 Mitglieder erweitert wird. Freiwilliges Engagement wird nicht eingeschränkt, vor allem da keiner die Mitglieder des Bundesvorstandes zwingt. Benjamin Stöcker
- Besser ist ein Vorstand mit nur 7 Mitgliedern (Soziodynamik) ... zudem sieht der Antrag mindestens 9 Mitglieder vor. Die Zeit wird es ggf. zeigen wieviele es werden. Günstlingswirtschaft bezieht sich auf die Möglichkeit, Posten im Vorstand beliebig zu schaffen. Hier wird es auch ggf. die Zeit zeigen - eine Unterstellung an irgendjemanden addressiert war das nicht. Und ich frage mich wer die Posten besetzen soll, wenn angeblich keine Kapazitäten da sind - und daß der Prestigegewinn eine Form der Bezahlung ist, habe ich oben erklärt ... doch was ist mit den anderen unsichtbaren Helferlein?! ... es sind sicherlich mehr als 2 Aktivisten notwendig, um den ganzen Schreibkram zu erledigen. Gerade für die sehe ich die vorgesetzten Vorstandsposten als demotivierend. Die Satzung kann freiwilliges Engagement nicht einschränken. Der Vorstand kann freiwilliges Engagement demotivieren. Und richtig - niemand zwingt die Mitglieder des Bundesvorstandes - sie werden vom BPT beauftragt und sind dem BPT Rechenschaft schuldig. - Wir als Basis werden auf dem BPT auch wieder der innerparteilichen Machtstruktur (Satzung) mehr Aufmerksamkeit widmen als den Programm- und Sonstige-Anträgen - Wir schaffen z.Z nicht, klare Aufträge an den BuVo zu formulieren. - Wie gesagt - ich bin gespannt auf die Sonstigen Anträge. - Die Demotivation des Freiwilliges Engagements ist auch nur ein Punkt meiner Kritik oben. --wigbold 12:45, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Die Schaffung ist nicht beliebig, sondern vom Parteitag bestimmt ;) Ansonsten ist es eben so, das diese Menschen die Verantwortung tragen das gewisse Dinge passieren. Entweder man lässt sie das 60h die Woche machen, dann werden sie einerseits ziemlich mächtig und unersetzlich, anderseits muss man sie auch bezahlen. Das will ich aber beides nicht Benjamin Stöcker
- Die Vorschläge zur Abstimmung sind beliebig. - In der Regel wird der Parteitag entsprechenden personellen Vorschlägen Folge leisten, da die Begründung "Arbeitsaufwand" immer im Raum stehen wird. Arbeit wird für diese Stellen schnell geschaffen. Dann ist sogar eine Erweiterung des Vorstandes nur mit einfacher Mehrheit möglich!
- Wenn Vorstände regelmäßig 60h in der Woche arbeiten, dann frage ich mich schon, was sie sonst so machen, und was sie dazu motiviert - aus dem Grund der Transparenz wäre das zu beantworten. Ein TopDown-Anspruch wird diese Zeiten allokieren: Alles initiieren und kontrollieren wollen. Und sich, wie Du sagst, selbstverständlich ziemlich mächtig und unersetzlich machen. Diese Selbstverständlichkeit beinhaltet auch das Bezahltwerden. Diese Selbstversändlichkeit wird auch die neuen Vorstandsstellen erreichen. Doch andere /Ehrenämter/ treten in den Hintergrund, verlieren motivierte Mitglieder.
- Du sprichst von denen, die Verantwortung tragen. Was für eine Verantwortung das ist und vor wem, erwähnst Du nicht. Tatsächlich ist es so, daß die Verantwortung aus einer Selbstverpflichtung besteht. So auch wie bei allen anderen Ehrenämtern oder Tätigkeiten endlicher Mitglieder der PIRATEN, die sich beteiligen oder zur Infrastruktur beitragen.
- Das Einschränken der Anzahl von Vorstandsposten hat eine strategische Orientierung: Das Augenmerk wird mehr auf die Basis-Arbeit gerichtet. Mit dieser müssen die Vorstände lernen umzugehen: Der Basis das politische Arbeiten zu ermöglichen, statt Basis-Arbeit zu organisieren ... Sich selbst als Vorstand weitestgehend entbehrlich zu machen. - Da wir einen schlanken Staat fordern, müssen wir eine schlanke Partei leben. --wigbold 16:05, 24. Apr. 2010 (CEST)