Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag selbst bestimmen

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Roland 'ValiDOM' Jungnickel.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Mitgliedsbeitrag selbst bestimmen
Änderungsantrag Nr.
TE060
Beantragt von
Roland 'ValiDOM' Jungnickel
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (1-4) + (8)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt die Bundessatzung Abschnitt B (Finanzordnung), §2 Absätze 1-4 sowie Absatz 8 zu ersetzen. Sie sollen lauten:

(1) Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Piraten.

(2) Jeder Pirat legt für das jeweilige Geschäftsjahr einen für ihn tragfähigen Mitgliedsbeitrag fest und teilt diesen der jeweils zuständigen Gliederung mit. Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern einen Betrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. In der Regel sollte der Beitrag 3 Euro pro Monat nicht unterschreiten. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich fällig, abweichende Regelungen können durch die zuständigen Gliederungen getroffen werden.

(3) Macht ein Pirat keine Angaben zum Mitgliedsbeitrag, so gilt dessen Mitgliedsbeitrag des Vorjahres. Liegen hierzu keine Angaben vor, Beträgt der Mitgliedsbeitrag 3 Euro pro Monat.

(4) Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände festgelegt.

(8) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1 bis 4 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz 8 wird am 01.01.2011 ungültig.

Begründung

Alte Fassung mit Streichungen

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.

(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.

(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.

(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.

Neue Fassung

(1) Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Piraten.

(2) Jeder Pirat legt für das jeweilige Geschäftsjahr einen für ihn tragfähigen Mitgliedsbeitrag fest und teilt diesen der jeweils zuständigen Gliederung mit. Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern einen Betrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. In der Regel sollte der Beitrag 3 Euro pro Monat nicht unterschreiten. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich fällig, abweichende Regelungen können durch die zuständigen Gliederungen getroffen werden.

(3) Macht ein Pirat keine Angaben zum Mitgliedsbeitrag, so gilt dessen Mitgliedsbeitrag des Vorjahres. Liegen hierzu keine Angaben vor, Beträgt der Mitgliedsbeitrag 3 Euro pro Monat.

(4) Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände festgelegt.

(...)

(8) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1 bis 4 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz 8 wird am 01.01.2011 ungültig.

Wir lösen hierdurch ein paar Probleme auf einmal.

  1. Beitragsminderungs-Prozesse werden obsolet. Dies gilt für Neu- als auch "Alt"-Piraten. "In der Regel" lässt den Landesverbänden Ausnahmeregelungen offen, die sie z.B. mit der Erhebung der gewünschten Mitgliedsbeiträge zulassen können (Nur ein Beispiel: "Klicke hier um ...")
  2. Wir überlassen die Regelungen zur Erhebung des Mitgliedsbeitrages und die Verfahrensweisen dazu den Landesverbänden. Bayern braucht schon allein wegen seiner Größe und Organisationsart andere Verfahren als das Saarland. Das schließt die Möglichkeit ein, dass LV diese Aufgaben an ihre Gliederungen delegieren.
  3. Die (komplizierte) Monatsberechnung entfällt. Die Regelung, dass einmal gezahlte Beiträge nicht zurück erstattet werden findet weiterhin Anwendung (Satzung §4 Abs.2 )
  4. Wir geben den Piraten die Möglichkeit ihren Mitgliedsbeitrag selbst zu bestimmen. Der 1%-Hinweis bleibt da bestehen (den gibt es heute schon als Abs 8), er rückt nur etwas weiter in den Vordergrund. Wer da nicht mitmacht zahlt einfach weiter die 36eur.
  5. Nennt ein Pirat den Wunsch-Mitgliedsbeitrag können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.
  6. Die Übergangsregelung stellt ausreichend Zeit zur Verfügung um die Änderung durchzuführen - lässt aber auch die Möglichkeit das Verfahren früher zu übernehmen. Aber eben erst dann, wenn der Bund soweit ist (deshalb die Zustimmung des BuVo). Zudem halten wir unsere Satzung sauber, da die Übergangsregelung automatisch ungültig wird.

Durchführung

  1. Neumitglieder geben einfach den Betrag im Aufnahmeantrag mit an.
  2. Wie genau der Mitgliedsbeitrag durch "Alt-"Piraten genannt wird soll absichtlich offen gelassen werden. Denkbar sind hier viele Methoden. Um nur zwei zu nennen: jährlicher Mitgliedsdatenabgleich oder per online-Formular. Für die Technik-Interessierten: das ließe sich sogar mit Limesurvey machen, aber: der weg bleibt ja offen.
  3. Mitgliedsbeiträge werden entsprechend verbucht, auf die Gesamtsumme wird der Verteilungsschlüssel angewandt.
  4. Zur sinnvollen Durchführung ist es geboten, dass die jeweiligen Gliederungen Bankeinzugsverfahren unterstützen damit monatliche Zahlungen bequem werden. Das bleibt aber offen, muss aber als Hinweis genannt werden.

Mögliche Kritik

  • "Gläserner Pirat". Ein vielfach vorgebrachter Einwand gegen Selbsteinschätzungsverfahren ist, dass Piraten dann ihre Einkünfte offen legen müssten. Dies ist so nicht richtig. Zum einem kann jeder Pirat selbst entscheiden, ob man an dem Verfahren teilnehmen will oder nicht. Wenn nicht: gilt 36eur als Mitgliedsbeitrag. Zum anderen fragen wir nicht nach Einkünften sondern nach einem selbst gewählten Wert, der nicht unbedingt des Piraten Einkünften entsprechen muss. Dieser wird zudem nur dezentral in den LV (bzw. nur den Gliederungen welche diese Erhebung durchführen) bekannt.
  • "versteckte Beitragserhöhung". Das kann man so sehen, und ich kann es mangels Statistiken (Durchschnittseinkünfte, Beteiligungsgrad am Verfahren) nicht widerlegen. Allerdings ist klar, dass politische Arbeit dauerhaft Geld kostet - was wir irgendwoher bekommen müssen. Durch die stärkere Herausstellung der 1%-Empfehlung erhoffe ich mir schon ein insgesamt höheres Mitgliedsbeitragsaufkommen.
  • "Heute auch schon möglich". Theoretisch ja: auch mit der heutigen Regelung könnten LVs unter Hinweis auf die 1% Empfehlung entsprechende Verfahren einführen. Diese ließen es aber offen den Verteilungsschlüssel der Gliederungen zu unterlaufen, in dem z.B. explizit für eine Gliederung gespendet wird. Wer mehr aus Spenden/Mitgliedsbeiträgen haben will soll den Verteilunggsschlüssel ändern und nicht die Regelung unterlaufen.
  • "Zu Komplex". Das Verfahren ist mit dem Landesschatzmeister Bayern geklärt (siehe Diskussion), der keine verfahrenstechnischen Einwände sieht. Weitere Schatzmeister wurden informiert.
  • "Risko": Durch die Festschreibung von 36eur als Regelbeitrag wird sich das Beitragsaufkommen nicht verringern. Gliederungen können, wie auch heute schon, weiterhin Ausnahmen von diesem Beitrag gewähren. Auf der anderen Seite werden jedoch die 1% stark betont, wodurch das Beitragsaufkommen sehr wohl steigen (aber nicht fallen) wird.
Achtung Kollisionen


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Roland 'ValiDOM' Jungnickel“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt die Bundessatzung Abschnitt B (Finanzordnung), §2 Absätze 1-4 sowie Absatz 8 zu ersetzen. Sie sollen lauten:(1) Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Piraten.(2) Jeder Pirat legt für das jeweilige Geschäftsjahr einen für ihn tragfähigen Mitgliedsbeitrag fest und teilt diesen der jeweils zuständigen Gliederung mit. Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern einen Betrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. In der Regel sollte der Beitrag 3 Euro pro Monat nicht unterschreiten. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich fällig, abweichende Regelungen können durch die zuständigen Gliederungen getroffen werden.(3) Macht ein Pirat keine Angaben zum Mitgliedsbeitrag, so gilt dessen Mitgliedsbeitrag des Vorjahres. Liegen hierzu keine Angaben vor, Beträgt der Mitgliedsbeitrag 3 Euro pro Monat.(4) Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände festgelegt.(8) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1 bis 4 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz 8 wird am 01.01.2011 ungültig.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Beitragsordnung (Aplus) (nicht eingereicht!)* Antragsfabrik/Monatlicher_Mitgliedsbeitrag* Antragsfabrik/Beitragsermäßigung (nicht eingereicht!)* Antragsfabrik/FO_-_Mitgliedsbeitrag* Antrag "Neue Mitgliedsbeitragsstruktur"* Antragsfabrik/Mitgliedsbeiträge_streichen(nicht eingereicht!)* Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_Entrichten(nicht eingereicht!)* Antragsfabrik/Austritt Mitgliedsbeitrag (nicht eingereicht!)* Antragsfabrik/Beitragsermäßigung II (nicht eingereicht!)* [[Antragsfabrik/Beitragsordnung_Absatz_4“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Alte Fassung mit Streichungen(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.Neue Fassung(1) Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Piraten.(2) Jeder Pirat legt für das jeweilige Geschäftsjahr einen für ihn tragfähigen Mitgliedsbeitrag fest und teilt diesen der jeweils zuständigen Gliederung mit. Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern einen Betrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. In der Regel sollte der Beitrag 3 Euro pro Monat nicht unterschreiten. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich fällig, abweichende Regelungen können durch die zuständigen Gliederungen getroffen werden.(3) Macht ein Pirat keine Angaben zum Mitgliedsbeitrag, so gilt dessen Mitgliedsbeitrag des Vorjahres. Liegen hierzu keine Angaben vor, Beträgt der Mitgliedsbeitrag 3 Euro pro Monat.(4) Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände festgelegt.(...)(8) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1 bis 4 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz 8 wird am 01.01.2011 ungültig.Wir lösen hierdurch ein paar Probleme auf einmal.# Beitragsminderungs-Prozesse werden obsolet. Dies gilt für Neu- als auch "Alt"-Piraten. "In der Regel" lässt den Landesverbänden Ausnahmeregelungen offen, die sie z.B. mit der Erhebung der gewünschten Mitgliedsbeiträge zulassen können (Nur ein Beispiel: "Klicke hier um ...")# Wir überlassen die Regelungen zur Erhebung des Mitgliedsbeitrages und die Verfahrensweisen dazu den Landesverbänden. Bayern braucht schon allein wegen seiner Größe und Organisationsart andere Verfahren als das Saarland. Das schließt die Möglichkeit ein, dass LV diese Aufgaben an ihre Gliederungen delegieren.# Die (komplizierte) Monatsberechnung entfällt. Die Regelung, dass einmal gezahlte Beiträge nicht zurück erstattet werden findet weiterhin Anwendung (Satzung §4 Abs.2 )# Wir geben den Piraten die Möglichkeit ihren Mitgliedsbeitrag selbst zu bestimmen. Der 1%-Hinweis bleibt da bestehen (den gibt es heute schon als Abs 8), er rückt nur etwas weiter in den Vordergrund. Wer da nicht mitmacht zahlt einfach weiter die 36eur.# Nennt ein Pirat den Wunsch-Mitgliedsbeitrag können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.# Die Übergangsregelung stellt ausreichend Zeit zur Verfügung um die Änderung durchzuführen - lässt aber auch die Möglichkeit das Verfahren früher zu übernehmen. Aber eben erst dann, wenn der Bund soweit ist (deshalb die Zustimmung des BuVo). Zudem halten wir unsere Satzung sauber, da die Übergangsregelung automatisch ungültig wird.Durchführung# Neumitglieder geben einfach den Betrag im Aufnahmeantrag mit an.# Wie genau der Mitgliedsbeitrag durch "Alt-"Piraten genannt wird soll absichtlich offen gelassen werden. Denkbar sind hier viele Methoden. Um nur zwei zu nennen: jährlicher Mitgliedsdatenabgleich oder per online-Formular. Für die Technik-Interessierten: das ließe sich sogar mit Limesurvey machen, aber: der weg bleibt ja offen.# Mitgliedsbeiträge werden entsprechend verbucht, auf die Gesamtsumme wird der Verteilungsschlüssel angewandt.# Zur sinnvollen Durchführung ist es geboten, dass die jeweiligen Gliederungen Bankeinzugsverfahren unterstützen damit monatliche Zahlungen bequem werden. Das bleibt aber offen, muss aber als Hinweis genannt werden.Mögliche Kritik* "Gläserner Pirat". Ein vielfach vorgebrachter Einwand gegen Selbsteinschätzungsverfahren ist, dass Piraten dann ihre Einkünfte offen legen müssten. Dies ist so nicht richtig. Zum einem kann jeder Pirat selbst entscheiden, ob man an dem Verfahren teilnehmen will oder nicht. Wenn nicht: gilt 36eur als Mitgliedsbeitrag. Zum anderen fragen wir nicht nach Einkünften sondern nach einem selbst gewählten Wert, der nicht unbedingt des Piraten Einkünften entsprechen muss. Dieser wird zudem nur dezentral in den LV (bzw. nur den Gliederungen welche diese Erhebung durchführen) bekannt.* "versteckte Beitragserhöhung". Das kann man so sehen, und ich kann es mangels Statistiken (Durchschnittseinkünfte, Beteiligungsgrad am Verfahren) nicht widerlegen. Allerdings ist klar, dass politische Arbeit dauerhaft Geld kostet - was wir irgendwoher bekommen müssen. Durch die stärkere Herausstellung der 1%-Empfehlung erhoffe ich mir schon ein insgesamt höheres Mitgliedsbeitragsaufkommen.* "Heute auch schon möglich". Theoretisch ja: auch mit der heutigen Regelung könnten LVs unter Hinweis auf die 1% Empfehlung entsprechende Verfahren einführen. Diese ließen es aber offen den Verteilungsschlüssel der Gliederungen zu unterlaufen, in dem z.B. explizit für eine Gliederung gespendet wird. Wer mehr aus Spenden/Mitgliedsbeiträgen haben will soll den Verteilunggsschlüssel ändern und nicht die Regelung unterlaufen.* "Zu Komplex". Das Verfahren ist mit dem Landesschatzmeister Bayern geklärt (siehe Diskussion), der keine verfahrenstechnischen Einwände sieht. Weitere Schatzmeister wurden informiert.* "Risko": Durch die Festschreibung von 36eur als Regelbeitrag wird sich das Beitragsaufkommen nicht verringern. Gliederungen können, wie auch heute schon, weiterhin Ausnahmen von diesem Beitrag gewähren. Auf der anderen Seite werden jedoch die 1% stark betont, wodurch das Beitragsaufkommen sehr wohl steigen (aber nicht fallen) wird.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




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Unterstützung / Ablehnung

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  6. Disi 10:50, 22. Apr. 2010 (CEST) was Arthur Schibetz unter "Komplexität?" gesagt hat. Viele zahlen sowieso schon mehr, wenn sie koennen und 36€/Jahr als Mindestbeitrag. Dieser Antrag wuerde nichts an der derzeitigen Situation veraendern.
  7. Posbi 20:30, 22. Apr. 2010 (CEST) warte die Diskussion auf dem BPT ab.
  8. Magnum Eigentlich fast perfekt, aber 1% finde ich zu hoch, 0.5% wäre besser.
  9. Kimi Antrag geht in die richtige Richtung. Es gibt noch mehr Bevölkerungsgruppen ausser JuPis, die knapp bei Kasse sind bzw. sein werden. Man sollte hier auch die aktiven Mitarbeit als eine Art Mitgliedsbeitrag, durch Erwähnung würdigen. Fänd ich sehr "piratisch".

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Arthurs Gedanken pro

Ich hab das mal raufgesetzt, da ich glaube, viele Bedenken entkräftigen zu können. Nach einer kleiner Änderung (nämlich der Änderung von mindestens 1 in mindestens 3 Euro pro Monat) kann ich dem SAÄ jetzt voll zustimmen. Zu den genannten Bedenken:

  • Komplexität: Die Sache wird nicht komplexer, als sie jetzt schon ist.
  • Unterscheidung Spende/Mitgliedsbeitrag beim Buchen: Der besteht nur im GuV-Konto und in der Regelung, wie es verteilt wird. Die Verbuchung einer Zahlung von z.B. 50 Euro wird sogar um einen Buchungssatz verkürzt, wenn man die 50 Euro komplett als Mitgliedsbeitrag verbucht und nicht 36 Euro Beitrag und 14 Euro Spende.
  • Unterscheidung Spende/Mitgliedsbeitrag für die Steuer/Parteienfinanzierung: Gibt es nicht. Beides ist für den Beitragszahler steuerlich absetzbar und beides bringt Geld aus der Parteienfinanzierung.
  • Finanzen für die Partei: Mit 36 Euro pro Person kommen wir einfach nicht weit. Da geht schon alles für die Verwaltung drauf. Die anderen Parteien haben auch abgestufte Systeme, und zwar aus sehr gutem Grund. Mehr Geld ist IMMER gut.
  • Planungssicherheit für die Schatzmeister: Die ist eh schwierig. Es ist ja nicht so, dass sich die Mehrheit der Piraten tendentiell in Richtung 1€/Monat bewegen. Im Gegenteil. Dreistellige Jahresmitgliedsbeiträge sind (zumindest in Bayern) keine Seltenheit. Dazu kommen Spendeneinnahmen sowie Neumitglieder, die beide in der Höhe NICHT planbar sind.

--Arthur Schibetz

Zu: Risiken

Ich erlaube mir als Antragsteller mal zu dem Risiko, weniger ein zu nehmen als heute was zu schreiben.

Tatsächlich setzt dieser Antrag einen Mindestbeitrag von 3eur pro Monat fest. Davon kann es ausnahmen geben, die auch heute schon existieren. Im Beitragsaufkommen wird sich durch diesen Antrag die Untergrenze nicht verschieben, es besteht simpel kein Unterschied zur heutigen Regelung in dieser Sache. Allerdings will der Antrag die 1% stärker betonen, weshalb allein dadurch die Beitragseingänge steigen sollten. ValiDOM

Find' ich in der Fassung (36 € =/= Empfehlung sondern Soll-Funktion) ehrlich gesagt witzlos. Dann kann man auch gleich beim Ist-Zustand bleiben, weil außerordentlich Zahlungswillige ja zusätzlich spenden können. Warum nicht 12 € als Soll-Minimum angeben und mindestens 36 € empfehlen ? Sonst ist die Sache echt Augenwischerei "Ihr könnt so viel zahlen, wie ihr wollt, aber 36 € sollte es nicht unterschreiten" - Schöne, neue Selbstbestimmtheit. Der Antrag hat echt Potential, aber nicht bei den momentan angesetzten Werten. --Slash 19:12, 20. Apr. 2010 (CEST)

Umformulierung Absatz 1

Ich hab im ersten Absatz "werden nach der wirt..." zu "orientieren sich an der wirt....", weil das mE das die folgenden Absätze besser wiederspiegelt. --Trias 14:32, 29. Mär. 2010 (CEST)

  • Wozu brauchts den überhaupt? Ich finde den überflüssig! Wenn der Mitgliedsbeitrag selbstbestimmt ist, ist er eben seltbstbestimmt, Punkt!? --Jonathan Gruner 02:13, 31. Mär 2010 (CET)
    • Natürlich ist der "Beitrag" auch heute schon quasi selbstbestimmt. Doch ändert dieses Verfahren einiges, was es zum einen einfacher macht (Beitragsminderungen, Buchungsprozesse) und zum anderen genau das den Mitgliedern stärker vermittelt: dass sie nämlich selbst über ihren Mitgliedsbeitrag entscheiden sollen - den sie höher als 36eur legen sollen (wenn sie es sich leisten können). ValiDOM
      • Da habich ja hier garnix gegen gesagt, ich wollte nicht den Antrag, sondern die Notwendigkeit des ersten Absatzes in Zweifel ziehen... --Jonathan Gruner 13:59, 31. Mär 2010 (CET)
        • Ah Du beziehst Dich nur auf Abs.1. Klar, der Satz ist für das Verfahren nicht unbedingt notwendig. Vielmehr zeigt er die Strategie auf, wie wir Mitgliedsbeiträge erheben. Das finde ich schon wichtig - sei es als Orientierung für die Zahlenden als auch für die, welche die Verfahren umsetzen sollen. ValiDOM

Komplexität?

Hier würde ich gerne mal einen Schatzmeister dazu hören. Beiträge müssen ja verteilt werden an die bestimtem Gliederungen. An den Bund müssen nach jetziger Regelung 36€*n*0.4 + 18€*m*0.4 überwiesen werden (normaler+ermäßigter MB). Wie sähe das aus wenn jeder seinen eigenen Beitrag hätte? --Trias 14:32, 29. Mär. 2010 (CEST)

  • Ich bin zwar kein SM, aber IMHO müssen Beiträge nur entsprechend als Beiträge verbucht werden. Auf die Gesamtsumme der Beiträge wird dann die Verteilung angewandt, nicht auf die Einzelbeträge. Das dürfte daher machbar sein. ValiDOM
  • Möp, beide knapp daneben. ;-) Beiträge werden alle einzeln verbucht, und zwar im Falle, dass der LV die Gelder einnimmt, gleich vierfach (!). Das muss aus technischen Gründen so sein und es garantiert auch eine genaue Verteilung, denn bereits jetzt zahlen viele Leute mehr als 36 Euro. Der Satzungsänderungsantrag hindert also die Praktibilität nicht mehr, als es eh schon der Fall ist. Kein Einwand also, was das betrifft. -- Arthur Schibetz

einnehmende Stelle

Ich weiß nicht ob es sooo klug ist das Einnahmerecht generell den niedrigsten Gliederungen zu übertragen. Zum einen kann Mahnung etc ja einiges an Aufwand usw bedeuten,was vllt nicht jede Gliederung schafft. Zum anderen könnte es zu einem Flickentepppich führen, wenn die eine Gliederung es selbst regelt und die andere an den LV überträgt (der sich ja auch wieder nicht "wehren" kann.......). Ich wäre dafür die Einnahmeregelung den LVs zu überlassen, wir haben ja inzwischen in den Ländern entsprechende Strukturen. Auch die Verteilung könnte durch den Landesverband geregelt werden, es gibt ja zum Teil recht unterschiedliche Strukturen.

Auch hier würde ich gerene einen Schatzmeister oder erfahrene Stimme hören, da ich selbst keine Erfahrung auf dem Gebiet habe. --Trias 14:32, 29. Mär. 2010 (CEST)

  • Augenblicklich habe ich als Landesschatzmeister die Bezirksschatzmeister zu meinen Gehilfen erklärt und sie mit eben dieser Aufgabe beauftragt. Bei 2.600 Mitgliedern ist mir dies selber einfach nicht mehr möglich, wenn ich noch ein Leben neben der Partei haben möchte.
    • Zum Aufwand (zeitlich): sieben Bezirksschatzmeister kriegen die Verwaltung und das Mahnwesen deutlich schneller hin als ein Landesschatzmeister. Pluspunkt für den SÄA.
    • Zum Aufwand (finanziell): die gleiche Anzahl an Mahnungen kostet das Gleiche, unabhängig von der Ebene. Eventuell könnte man hier die Umlagen ändern, aber die bayerische Finanzordnung regelt diese eh schon selbst, da in der Bundesfinanzordnung keine Bezirksverbände berücksichtigt werden. Keine Auswirkung durch den SÄA.
    • Zum Flickenteppich: Den haben wir in Bayern jetzt schon, und zwar querbeet, da Mitglieder aktuell trotz etlicher Hinweise immer noch an drei unterschiedliche Ebenen überweisen. Keine faktische Auswirkung durch den SÄA. --Arthur Schibetz
      • nun, das könnte man vielleicht verbessern. Derzeit ist es afaik so, dass man an den LV überweisen *muss*, nur Bayern ist ausgeschert. Ist wohl auch sinnvoll, bei 2,5k Mitgliedern. Aber wenn ich die Satzung lese, ist für mich eigtl klar, dass ich an den LV überweisen muss. Deswegen fände ich es sinnvoll wenn in der Satzung steht, dass der LV das Weitere regelt. Insgesamt ist mir der Vorschlag sympathisch. --Trias 19:18, 29. Mär. 2010 (CEST)
        • Ok, soll mir recht sein. Habe nun Abs. 4 angepasst zu "(4) Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände fest gelegt." ValiDOM

Umformulierung

Nach einigen anregungen von Schatzmeistern und anderen Piraten habe ich den Abs. 2 und die Begründung überarbeitet sowie einen Abs. 8 mit Übergangsregelungen hinzugefügt. ValiDOM

Nicht anders als jetzige Regelung nur komplizierter

Wenn jemand vergisst seinen Anzeige zu ändern, sich die Finanzielle Situation aber Dramatisch ändert ist auch nicht geholfen. Ich würde durchaus für einen Mindestbeitrag von 36 € Stimmen, aber weiß nicht was an der 1% Spendenempfehlung von jetzt schlecht wäre.

Bei einem kann ich die Spende sogar zweckgebunden machen und damit etwas unterstützen was ich gut finde, bis der obigen Regelung nicht. Sinn und Zweck erschließt sich mir nicht, außer das es komplizierter wird und wir Probleme haben wenn jemand mal was vergisst. Benjamin Stöcker

  • Da muss ich auf die Einzelnen Punkte eingehen
    • vergessen der Änderung: dieser Antrag vermeidet es deshalb einen Stichtag zu nennen. Vergisst ein Pirat tatsächlich diese Mitteilung (wonach er ja gefragt wird!) und kann den Betrag bei Erinnerung nicht zahlen - spricht nichts dagegen den Betrag dann noch ab zu ändern. Das wäre nur dann nicht möglich, gäbe es einen Stichtag. Außerdem: ich sehe schon auch eine Eigenverantwortung, der man hier unterliegt. Wer diese nicht tragen möchte, nimmt an dem Verfahren nicht teil.
    • Spenden besser: Bricht man das runter, kann man die Grundsatzfrage zwischen Mitgliedsbeiträgen und Spenden stellen. Spenden sind immer gut - sichern aber nicht den langfristigen Finanzierungsbedarf. Natürlich können wir für jede noch so kleine Aktion Spendenaufrufe fahren, doch mobilisierst Du Spenden zumeist nur unter den aktiven Piraten. Zudem führen dauernde Spendenaufrufe zu immer niedriger Resonanz. Daher würde ich lieber für große und teure Aktionen (wie z.B. das Piratenmobil oder den TV-Spot) aufrufen aber den den Großteil aus regelmäßigen Beiträgen finanzieren wollen. Zudem gibt es Ausgaben die leider einfach Notwendig sind, für die man aber sicher sehr schlecht Spenden mobilisieren kann (z.B. die Wirtschaftsprüfung unserer Finanzen).
    • zweckgebundene Spenden: Auch Zweckgebundene Spenden sind gut und wichtig. Siehe einen Punkt weiter oben. Doch gibt es bei diesen das grundsätzliche Problem, dass sie nicht dem Verteilungssystem unter den Gliederungen zufließen. Wer dieses System schlecht findet, soll dieses ändern - aber nicht komplett auf zweckgebundene Spenden setzen.
    • komplizierter: Da habe ich schon mit einigen Schatzmeistern gesprochen. Verfahrenstechnisch gibt es keine Einwände. Nicht übersehen sollte man, dass wir uns damit den Kropf des komplizierten Beitragsermäßigungspverfahrens sparen. Es gibt also Einsparungen im Aufwand auf der einen Seite und mehraufwand auf der anderen. Letzterer lässt sich aber mit einfachen IT-unterstützten Verfahren minimieren. Wenn man dies im Kontext von Mitgliedsdatenabgleiche sieht, sinkt der Mehraufwand zu heute gar gegen null.
  • ValiDOM

Matthias Gedanken contra

  • diese Bevormundung was ich spenden soll fand ich immer schon schlecht. Ich bin alt genug um zu wissen was ich mir leisten kann. Hat sich schon mal jemand die Mühe gemacht auszurechnen was 1% eines durchschnittlichen Gehalts ist. Und wer das im Moment spendet. In meiner KV keiner. Daher sollte man das weglassen und da ganz auf Freiwilligkeit setzen.
    • Hier geht es nicht um eine Bevormundung - Du sollst Du es ja selbst festlegen können. Und ja - 1% ist schon ziemlich hoch. Verglichen zu heute. Wäre ich bei einer anderen Partei, wären selbst die 1% billig. Bei den Grünen zahlst mit nem Einkommen was man so nach dem Studium bekommt gut und gern mal 60-80eur pro MONAT. D.h. nicht, dass wir das auch so machen müssen - will es nur mal erwähnen, um da Horizonte zu erweitern. ValiDOM
      • Die 1% haben jetzt nicht direkt was mit Deinem Antrag zutun. Ich wollte nur mal anmerken, das ich solche Gummiparagrafen grundsätzlich nicht gut finde.
      • AFAIK ist ein Mitgliedsbeitrag etwas fixes. Eine Spende ist variable. Beide haben nur gemeinsam das es meist um Geld geht. Die sollten aber nicht im gleichen Paragraf genannt werden. BTW.: 60-80 Euro d.h. 6000-8000Euro nach dem Studium ... ist das nicht etwas hochgegriffen. -- MattesG 17:39, 30. Mär. 2010 (CEST)
  • eine Beitragszahlung ist eine Pflicht des Mitglieds. Das bindet ihn auch an den Verein. Das auf freiwillig zu machen, halt ich rein psychologisch schon für schlecht.
    • Wo siehst Du hier die absolute Freiwilligkeit? 36eur bleiben der Mindestbeitrag (bis auf Ausnahmen die es auch heute schon gibt, nur dass wir das hier vereinfachen) ValiDOM
      • In (1) steht das ich mir nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit was aussuchen kann. Da möchte ich doch mal sehen, wie Leistungsfähig unsere Mitglieder aufeinmal so sind. Wie gesagt, auch im Moment soll jeder 1% Spenden. Aber wer ist den so ehrlich und tut das auch? -- MattesG 17:39, 30. Mär. 2010 (CEST)
        • Da hast Du recht: das tun nicht viele (ich schon). Aber darum geht es ja unter anderem auch: diese Zahl zu erhöhen, in dem man diese 1% stärker herausstellt. ValiDOM
  • wir haben jede Menge sehr stille Mitglieder (Schweigende Mehrheit). Das dürften nach der Änderung eher mehr als weniger werden. Wollen wir das?
    • Kannst Du das begründen? Ich sehe da keinen Zusammenhang. ValiDOM
      • Wenn ich mir die Beiträge und Spenden der Mitglieder in meinem KV Bereich ansehe, tun sich die mehr bezahlen auch mehr engagieren. Genauso gibt es Mitglieder die einfach nur Mitglieder sind ohne sich zu engagieren. Aber da kommen auch keine Spenden. Ich dachte wir wären eine Mitmach Partei. -- MattesG 17:39, 30. Mär. 2010 (CEST)
  • Thema feindliche Übernahme ... das wird dann noch leichter
    • Kommt mir etwas absurd vor. Aber begründe doch :) ValiDOM
      • Ganz einfach! Meine Kumpels vom FC Thekenfußball schätzen sich alle als wirtschaftlich nicht potent ein. 11 neue Mitglieder mit einem Beitrag von 1 Euro. Das könnte auch noch jemand von außen sponsern. Mit genügend Energie können die 11 Leute locker die politische Richtung wohin auch immer bestimmen.-- MattesG 17:39, 30. Mär. 2010 (CEST)
        • Ok, aber das was Du hier beschreibst geht auch heute schon. Nur sind es heute wie dann 3eur pro Monat (bis auf Ausnahmefälle). Da ändert sich nix? Um so etwas zu verhindern sind IMHO auch Mitgliedsbeiträge ungeeignet, da muss ein Vorstand schon mal hinkucken wenn er diese 11 Mitgliedsanträge in der Hand hält und nötigenfalls mal nachfragen. ValiDOM
  • zur Planbarkeit der Arbeit halte ich es für sinnvoll ein Budget in vorhersagbarer Größe zu haben
    • Das bekommst Du damit. Nämlich mit der Aussage der Leute, wie viel sie zahlen wollen. Zudem gibt es immer noch den Mindestbeitrag, der mit zur Berechnungsgrundlage herangezogen werden kann. Zur Budgetberechnung braucht es auch heute schon statistische Modelle, daran ändert sich auch hiermit nichts. ValiDOM
      • Aussagen von Leuten in Geld Dingen finde ich eher bedingt glaubwürdig. Wusch und Wirklichkeit gehen da schon mal auseinander.
      • Statistisch kann ich das evtl. erfassen, wenn die Mitgliederzahl groß genug ist. d.h. im BV oder LV dürften die Auswirkungen besser abzufedern sein. In kleinen Gliederungen nicht.
      • Darüber hinaus möchte ich nicht am Anfang des Jahres planen was ich im Jahr mache, sondern schon früher. Zudem habe ich evtl. auch fixe Kosten. -- MattesG 17:39, 30. Mär. 2010 (CEST)

-- Matthias Geining 16:38, 30. Mär. 2010 (CEST)

  • Ich sehe nach einigem Überlegen bis auf die Aufweichung des Mindestbeitrags keinen relevanten Unterschied zur bisherigen Regelung. Datenritter 18:02, 30. Mär. 2010 (CEST)

Formulierungen

  • Absatz 2: "einen für ihn tragfähigen Mitgliedsbeitrag" --> Tragfähig? (Datenritter)
    • Ja, der Begriff ist schwierig. M.E. aber noch das beste Wort, was es beschreibt. Hast Du andere Vorschläge? ValiDOM
  • "Gezahlt werden soll möglichst jährlich" --> Nicht soll, sondern muss, der Nachsatz relativiert schon ausreichend. Geschwurbel vermeiden. (Datenritter)
    • Danke, hab ich mal umgebastelt. ValiDOM
  • Absatz 3: "Gibt ein Pirat dieses nicht an" --> Welches dieses? Bitte klarer formulieren (Datenritter)
    • Danke, hab ich mal umgebastelt. ValiDOM

Vorschläge zur Änderung

1. Zeitangabe für die letztmalige Abgabe der Beitragshöhe fehlt

a) Stell Dir vor, der Mitgliedsbeitrag wird abgebucht und das Mitglied macht dann eine Angabe zur Höhe.

Die Finanzverwaltung:"Zum Zeitpunkt der Abbuchung lagen keine Angaben vor, also haben wir 3 Euro pro Monat veranschlagt."
Mitglied:"In der Satzung steht kein Zeitpunkt, zu dem man die Angabe über die Beitragshöhe abgeben musste. Woher soll ich wissen, wann ihr abbucht? Macht doch jede Gliederung/Landesverband anders und ich habe keine geltende Satzung ausgehändigt bekommen. Selbst AGBs bei Banken müssen irgendwo ausliegen, auf dem letzten Stammtisch hat jedenfalls keiner die Satzung dabei gehabt. Meinst ich hab einen PC, um das Zeug online zu lesen? Und selbst wenn man wolle, in den Zeiten von Three Strikes weiß man doch nie, ob man das "Morgen" auch noch kann."
    • Genau diese Regelung überlassen wir ja den LV. In der Kommunikation zum Mitglied sollte natürlich eine Fälligkeit genannt werden. Wie genau die LV das regeln muss schon allein durch die Unterschiede in der Organisation den LV überlassen werden. Durch die Informationen bei der Erhebung (also quasi der Nachfrage) des gewünschten Mitgliedsbeitrags muss ganz klar kommuniziert werden wie es läuft. Das ist heute aber auch schon so. ValiDOM

b) Stell Dir vor, alle Mitglieder (z.B. einer Gliederung) machen erst gegen Jahreswechsel zum 31.12 eine Angabe zur Beitragshöhe, dann hat die Finanzverwaltung aber ganz ordentlich zu schaffen. Die meisten machen das ehrenamtlich, sodass sich die Zahlungen an das Land, den Bund und an die PPI weit nach hinten verschieben können. Eine gute Finanzierbarkeit irgendwelcher Projekte am Jahresanfang kann so nicht gewährleistet werden.

    • siehe meine Antwort zu Deinem Punkt b. ValiDOM

2. Einzug der Mitgliedsbeiträge durch die untersten Gliederungen

a)Soweit ich die Lage einschätze, haben nicht alle Gliederungen das Glück, eine Fachkraft wie die eines Buchhalters, Betriebswirts oder eine DATEV-Kraft als Schatzmeister gewählt zu bekommen. Einwand von oben: "Zum Aufwand (zeitlich): sieben Bezirksschatzmeister kriegen die Verwaltung und das Mahnwesen deutlich schneller hin als ein Landesschatzmeister. Pluspunkt für den SÄA. " Lieber einen kompetenten Landesschatzmeister mit bezahlter Geschäftsstelle (konstante Finanzverwaltung), als sieben jährlich neu einzuarbeitende, ehrenamtlich tätige Schatzmeister.

  • Zum einen überlassen wir ja den LV wie sie die Mitgliedsbeiträge erheben. Ob sie das nun auf LV-, BzV- oder KV-Ebene tun (oder gemixt) ist denen überlassen. Zudem ist ein bezahlter Landesschatzmeister mit 36eur Mitgliedsbeitrag (wovon ja nur ein Bruchteil auf LV entfallen, die unter sich noch Gliederungen haben!) einfach nicht drin. Deshalb müssen wir derzeit die Arbeit verteilen, zumindest in mitgliederstarken LV. ValiDOM

b) Je weniger aktive Mitglieder der einzelne Landesverband hat, desto schwieriger wird es, kompetente Schatzmeister zu wählen; allein wegen der Ämterkollission können Fachkräfte gebunden sein. Springt nämlich ein Schatzi in eine Lücke und gibt die frühere Stelle mangels Zeit auf, hat man das Problem der Einarbeitung eines Schatzis in der schatzifreien Gliederung.

  • jo, das Problem stellt sich heute schon. Da ändert sich nichts mit diesem Antrag. Wie willst Du das lösen? Ich sehe da auch irgendwie bezahlte Fachkräfte, nur mangelts da halt am Geld. ValiDOM

c) Gliederungen haben unterschiedliche Mitgliederzahlen mit unterschiedlich hohem Mitgliedsbeitragseinnahmen. Es heißt ja nicht, dass eine Gliederung mit mehr Mitgliedern mehr MBeiträge einziehen kann, als eine Gliederung mit weniger Mitgliedern, da diese finanziell besser dastehen könnten. => Gliederungen mit höheren Mitgliederzahlen haben Schwierigkeiten, die Finanzbuchhaltung zu führen, wenn deren Mitglieder finanziell "schwach" sind. Das kann dazu führen, dass letztlich der Bundesschatzmeister irgendwelche Fristen versäumt, z.B. die fristgemäße Einreichung der Wirtschaftsprüfberichte beim Bundestagspräsidenten und dann ist die staatliche Finanzierung gefährdet.

  • Im ersten Teil dieses Punktes kann ich Dir folgen. Der zweite Teil gilt nur, wenn wir Leute dafür bezahlen die Buchhaltung in den Gliederungen zu machen. Das geht aber ggf. nicht weil kein Geld da ist - und deshalb muss die Arbeit besser verteilt werden. ValiDOM

3. Unterschiedliche Einnahmen/Kosten (Kommunalwahlkampf)

a) Wenn die untersten Gliederungen den Mitgliedsbeitrag einziehen, hat der Landesverband weniger die Möglichkeit finanziell schwache Gliederungen im Wahlkampf zu unterstützen, weil erst die Kontenabfrage der anderen Gliederungen eingeholt werden muss, um den Wahlkampf "Quer finanzieren" zu können.

  • Stimmt, das Problem ergibt sich. Das ist eher ein Liquiditäts- als Kapitalproblem, da das Geld ja schon da ist - nur noch nicht an der richtigen Stelle. Allerdings sprechen wir da über einen Zeitraum (jetzt mal in Bayern) von 3 Monaten. So viel Zeit haben die Bezirke ab Jahresanfang die Verteilung durch zu führen. Ich denke mittelfristig kann man von einem LV verlangen, dass für diesen Zeitraum ausreichend Rücklagen vorhanden sind. Und wenn nicht kann man Finanzierungen von z.B. Flyern auch direkt durch andere Gliederungen bezahlen lassen (die Forderung gegen diese besteht ja, nur haben sie noch nicht gezahlt. Das kann man dann mit dieser Forderung verrechnen). Im übrigen ändert sich das aber nicht durch diesen Antrag - das wird heute schon so gemacht. Bis auf: es ist klarer, dass die LV das selbst regeln. ValiDOM

b) Einwand von oben "Zum Aufwand (finanziell): die gleiche Anzahl an Mahnungen kostet das Gleiche, unabhängig von der Ebene. Eventuell könnte man hier die Umlagen ändern, aber die bayerische Finanzordnung regelt diese eh schon selbst, da in der Bundesfinanzordnung keine Bezirksverbände berücksichtigt werden. Keine Auswirkung durch den SÄA." Wenn eine höhere Gliederung die Mahnungen verschickt, könnte ein Massenrabatt bei rausspringen (siehe Mitgliedsausweisverfahren in Braunschweig). Wenn eine höhere Gliederung eine bezahlte Finanzbuchhaltung mit 7 ehrenamtlich helfenden Eintütlern hat, dann ist das billiger, als 7 bezahlte Finanzbuchhaltungen in kleineren Gliederungen, die ihrerseits wieder freiwillige Helfer zum Eintüten benötigen. Mag ja sein, dass bei 7 bezahlten Fachkräften die Finanzbuchhaltung schneller von der Hand geht, aber nicht jede Gliederung kann sich eine bezahlte Fachkraft leisten, erst recht nicht, wenn man den Mitgliedsbeitrag von Haus aus auf 0 Euro festsetzen kann.

  • Ja, ab 50 Briefen wird es billiger. Sonst sehe ich da gerade kein Einsparpotenzial. Aber auch hier wieder: in Bayern erreichen wir diese 50 Briefe pro Bezirk bestimmt, in anderen Bundesländern sieht es da sicher anders aus. Genau deshalb überlassen wir das ja den LV, die durch diese Regelung ja auch die Verantwortung dafür tragen, dass mit den Geldern sinnvoll/sparsam/etc. umgegangen werden muss. Allein daraus ergibt sich, dass ein LV die Mahnungen ggf. anders organisieren muss wenn sich durch Zentralisierung (oder auch Dezentralisierung) Kosten sparen lassen. ValiDOM

4. Was sind Umsetzungsvorbereitungen und was meinst Du mit "umbenommen"?

5. Automatische Streichungen gibt es nicht. In der Satzung gibt es keine "Selbstzerstörung". Gerade das könnte sich mit den umbenommenen, längerdauernden Umsetzungsvorbereitungen schneiden, sofern das so ist, wie ich es mir gerade vorstelle. --Idee 02:54, 31. Mär. 2010 (CEST)

  • Ich meinte "uNbenommen", also sowas wie "frei von". Warum es keine Absätze geben darf, die sich "Selbst zerstören" weis ich nicht - ich bin kein Jurist. Aber ich erkundige mich mal. Wäre jedenfalls gut wenn das ginge, so hielten wir die Satzung sauber. ValiDOM
    • Nach Rücksprache mit Juristen wurde klar, dass diese Selbstreinigung wie ich sie drin hatte nicht geht. "gültig bis" geht aber sehr wohl, deshalb habe ich das abgeändert. Danke für die Anregung! ValiDOM