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- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gründungsversammlung streichen + ('''Abschnitt Grundlagen §9''' '''Alte Fas … '''Abschnitt Grundlagen §9'''</br></br>'''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 9 - Organe der Bundespartei</br></br>(1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.</br></br>(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 10.09.2006.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 9 - Organe der Bundespartei</br></br>(1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag und das Bundesschiedsgericht.</br></br>(2) Gestrichen</div></br></br></br>'''Abschnitt Grundlagen §9a Abs. 6'''</br></br>'''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bundesparteitages bzw. der Gründungsversammlung.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bundesparteitages.</div></br></br></br>'''Abschnitt Grundlagen §11 Abs. 1'''</br></br>'''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Der Bundesparteitag und der Bundesvorstand können durch Beschluss Gäste zulassen.</div></br></br>Die GV liegt mittlerweile über drei Jahre zurück und wird niemals wiederholt werden. Gäste zulassen.</div> Die GV liegt mittlerweile über drei Jahre zurück und wird niemals wiederholt werden.)
- BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Mitglieder + ('''Aktuelle Fassung 2 (1):''' :<div sty … '''Aktuelle Fassung 2 (1):'''</br>:<div style="border: 1px solid #237c93; background-color:#e4eff2; padding: 5px; margin: 5px; ">(1) Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bayern.</div></br></br>'''Neue Fassung § 2 (1):'''</br>:<div style="border: 1px solid #237c93; background-color:#e4eff2; padding: 5px; margin: 5px; ">(1) Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland das beim Landesverband Bayern gemeldet ist.</div>eutschland das beim Landesverband Bayern gemeldet ist.</div>)
- BY:Bezirksverband Oberpfalz/Bezirksparteitag 2011/Satzungsänderungsanträge + ('''Aktuelle Fassung Art. 41 Absatz (3):''' … '''Aktuelle Fassung Art. 41 Absatz (3):'''</br>:<div style="border: 1px solid #237c93; background-color:#e4eff2; padding: 5px; margin: 5px; ">(3) Hat der Bezirksverband bis zu 500 stimmberechtigte Mitglieder, dann sind zwei Beisitzer zu wählen; sind es, mehr, jedoch nicht mehr als 1000, dann sind vier Beisitzer zu wählen; sind es nicht mehr als 2000, dann sechs Beisitzer; sind es nicht mehr als 5000, dann acht Beisitzer; hat der Bezirksverband jedoch mehr als 5000 stimmberechtigte Mitglieder, dann sind zehn Beisitzer zu wählen. Für die Berechnung maßgeblich ist stets die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder am 90. Tag vor Zusammentritt des wählenden Bezirksparteitags.</div></br></br>Der Vorstand sollte vergrößert werden um die Aufgaben die nun nach der Berlin Wahl auf uns zukommen bewältigen zu können und auch insgesamt aktiver zu werden. Durch einen größeren Vorstand können außerdem Piraten aus den unterschiedlichen Bereichen des Bezirks Oberpfalz mit eingebunden werden und nicht nur wie momentan durch Piraten aus Regensburg und der näheren Umgebung repräsentiert werden.ensburg und der näheren Umgebung repräsentiert werden.)
- Antragsfabrik/Beschlussfassung 2.0 + ('''Aktuelle Fassung § 12 (1):''' :<div … '''Aktuelle Fassung § 12 (1):'''</br>:<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.</div></br></br>'''Neue Fassung § 12 (1):'''</br>:<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.</div></br></br>Im Prinzip ist keine Änderung nötig, da die [[#Rechtsprechung]] durch den Bundesgerichtshof dies klar gestellt hat, allerdings gab es vor dem Bundesschiedsgericht eine [http://wiki.piratenpartei.de/images/5/5f/BSG_Urteil_BSG_2008-05-18_1.pdf Klage] und der BHG empfiehlt eine Regelung zur Klarstellung in der Satzung</br></br>Damit keine Missverständnisse aufkommen:</br>* damit werden Enthaltungen nicht ungültig, sondern werden bei einer Zahlung / Berechnung ebenso wie ungültige Stimmen behandelt und haben keine Auswirkung auf das Ergebnis</br>* allgemeine Abstimmungen werden mit mehr als 50% Ja-Stimmen entschieden</br>* für die Sonderfälle SÄA und PÄA sind 2/3 nötigimmen entschieden * für die Sonderfälle SÄA und PÄA sind 2/3 nötig)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beschlussfassung + ('''Aktuelle Fassung § 12 (1):''' :<div … '''Aktuelle Fassung § 12 (1):'''</br>:<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.</div></br></br>'''Neue Fassung § 12 (1):'''</br>:<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.</div></br></br>Im Prinzip ist keine Änderung nötig, da die [[#Rechtsprechung]] durch den Bundesgerichtshof dies klar gestellt hat, allerdings gab es vor dem Bundesschiedsgericht eine [http://wiki.piratenpartei.de/images/5/5f/BSG_Urteil_BSG_2008-05-18_1.pdf Klage] und der BHG empfiehlt eine Regelung zur Klarstellung in der Satzungnd der BHG empfiehlt eine Regelung zur Klarstellung in der Satzung)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Klagefrist Schiedsgerichtsordnung + ('''Aktuelle Fassung''' <div style=" bo … '''Aktuelle Fassung'''</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Das Gericht wird nur durch schriftliche Anrufung durch eine Streitpartei aktiv. Berechtigt hierzu ist jeder Pirat, falls er sich in seinen Rechten verletzt fühlt oder um Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme zu erheben, die nur den einzelnen Piraten betrifft. Weiterhin ist dazu der Vorstand jeder Gliederung berechtigt, wenn es sich um einen Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme handelt oder Rechte der Gliederung seiner Meinung nach verletzt wurden. Gerichte sind von einer Anklage ausgeschlossen. Wird eine Mitgliederversammlung angeklagt, so wird diese durch den entsprechenden Vorstand in der Sache vertreten. Zuständig ist generell das Gericht der höheren Ordnung bzw. bei einem Streitpunkt zwischen Organen gleichrangiger Ordnung das Gericht der nächsthöheren Ordnung.</div></br></br>Eine Klagefrist ist in allen Verfahrensordnungen für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vorgesehen und dient der Rechtssicherheit aller Beteiligten. Sie verhindert z.B. dass ein neu gewählter Vorstand mit angeblichen Rechtsverletzungen des alten Vorstandes konfrontiert wird.</br>Sie führt auch dazu, dass etwaige Zeugen zeitnah befragt werden können.</br></br>Begründung zur Alternative: siehe Diskussionbeitrag von Thomas-BYzur Alternative: siehe Diskussionbeitrag von Thomas-BY)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Auflösung Gebietsverbände + ('''Aktuelle Fassung''' <div style=" bor … '''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (2) Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden. </br></div></br></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (2) Die Auflösung eines Landesverbandes''' oder einer untergeordneten Gliederung''' kann durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden. </div>Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden. </div>)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gliederung Stadtstaaten + ('''Aktuelle Fassung''' <div style=" bor … '''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.<br></div></br></br>Die aktuelle Formulierung der Satzung lässt in Berlin, das in identischen Grenzen Land, Stadt, Regierungsbezirk und Gemeinde ist, keine Bezirksverbände oder andere Untergliederungen zu.</br>Ich verstehe den Geist der Satzung so, dass sie auch für Berlin eine Untergliederung zulassen will, die beantragte Formulierung lässt dies auch formal zu.will, die beantragte Formulierung lässt dies auch formal zu.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Korrektur und Ergänzung zum Tätigkeitsbericht + ('''Aktuelle Fassung''' <div style=" bor … '''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>Der Bundesvorstand liefert zum Parteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser Umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Bundesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.</div></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> </br>Der Bundesvorstand liefert zum Parteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Der Tätigkeitsbericht umfasst die in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellten Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Bundesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten. Dieser macht ihn den Mitgliedern umgehend zugänglich.</div></br></br></br>"Das" Mitglied erfordert "dieses" statt "dieser".</br>Bei ausscheidenden Vorstandsmitgliedern hat die Parteiöffentlichkeit Anspruch auf einen zeitnah verfügbaren Tätigkeitsbericht.lichkeit Anspruch auf einen zeitnah verfügbaren Tätigkeitsbericht.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gegenantrag zum Antrag Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA + ('''Aktuelle Fassung''' <div style=" bor … '''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.</div></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag durch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen, gültigen Stimmen beschlossen werden. Gültige Stimmen sind Stimmen, die eindeutig eine Zustimmung oder eine Ablehnung erkennen lassen. Die Abstimmung dazu erfolgt durch geeignete Handzeichen. Bei Zweifeln an einem sicheren Ergebnis kann die Abstimmung durch eine geheime Wahl ausgeführt werden. </div></br>'''Ich habe den Antrag abgeändert, um die in der Diskussion eingebrachten Vorsschläge zu berücksichtigen'''</br></br>Der bestehende Antrag 'Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA' ist reichlich kompliziert und wenig intuitiv. Mit diesem Antrag soll die Frage einer 2/3-Mehrheit einfach definiert werden:</br> </br>1.) nur Anwesende können abstimmen, wer weg ist, ist weg.</br></br>2.) es werden nur die Stimmen gewertet, die sich eindeutig entscheiden; damit sind Enthaltungen möglich, ohne dass diese als ungewollte 'nein'-Stimmen zählen würden (auch bei einer schriftlichen Abstimmung, ohne dass es eine Rubrik 'Enthaltung' nötig wäre). Die schriftliche (=geheime) Abstimmung soll jetzt nur dann eintreten, wenn das Ergebnis der offenen strittig oder sehr knapp ist (Differenz von wenigen Stimmen pro oder contra, die dann Auswirkung hätten),</br></br>Auf ein Quorum '50% der Anwesenden müssen erkennbar abstimmen', habe ich verzichtet, kann aber noch eingefügt werden.</br></br>Der letzte Satz (Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung ...) steht bereits so in der Satzung. Wie in der Diskussion steht, ist dieser möglicherweise gesetzeswidrig. Daher der Antrag auf Streichungser möglicherweise gesetzeswidrig. Daher der Antrag auf Streichung)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Verteilungsschlüssel definieren - falls nicht in der untergeordneten Satzung definiert + ('''Aktuelle Fassung''' <div style=" bor … '''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. </div></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Ist in der Satzung <b>eines</b> Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der für das Mitglied zuständige Landesverband erhält 25%. <b>Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%.</b> Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält <b>10%</b>. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält <b>15%</b>. </div></br>Falls die Landessatzungen nichts regeln, tut es eben der Bund. Landesverbände mit Crews können dann aber - sofern sie es regeln - ganz anders verteilen.</br>Dieser Paragraph ist ein klassischer Fall-Back! Er muß angepaßt werden, da es Bezirksverbände gibt.ers verteilen. Dieser Paragraph ist ein klassischer Fall-Back! Er muß angepaßt werden, da es Bezirksverbände gibt.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mindestalter I + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" b … '''Aktuelle Fassung:'''</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das <s>16</s>. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das '''14'''. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.</div></br></br>Es soll das Mindestalter für den Eintritt in die Partei nach §2 (1) von 16 Jahre auf 14 Jahre gesenkt wird. </br></br>Die Partei steht für junge Politik, deswegen sollten wir jungen Menschen nicht den Eintritt in die Partei verwehren. 14 Jahre ist ein angemessenes Alter und steht auch nicht in Konflikt mit dem Parteiengesetz. Viele Jugendliche möchten auch lieber gleich der Partei beitreten, anstatt den Jungen Piraten, hiermit wird ihnen eine Möglichkeit geschaffen.n, anstatt den Jungen Piraten, hiermit wird ihnen eine Möglichkeit geschaffen.)
- RP:Antrag/2013.3/009/Diskussionsphase für SDMV-Anträge + ('''Aktuelle Fassung:''' "(7) Abgestimmt wi … '''Aktuelle Fassung:'''</br>"(7) Abgestimmt wird über alle Anträge, die mindestens vier Wochen vor der Abstimmung beim LVOR eingereicht werden. Dieser veröffentlicht <s>die Anträge</s> <span style="color: red">sie</span> umgehend in der Antragsfabrik im Wiki. Nach ihrer Einreichung <s>für die SDMV</s> dürfen die Anträge <span style="color: red">nur noch von den Antragstellern verändert werden. Änderungen sind dem LVOR bekannt zu geben. In den drei Wochen vor der Abstimmung dürfen die Anträge</span> nicht mehr verändert werden."</br></br>Nach Ende der Einreichungsfrist sollen die Antragsteller eine Woche Zeit haben um letzte Kritik in ihre Anträge einfließen zu lassen.Antragsteller eine Woche Zeit haben um letzte Kritik in ihre Anträge einfließen zu lassen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA ohne Zustimmungsquorum + ('''Aktuelle Fassung:''' :<div style=" b … '''Aktuelle Fassung:'''</br>:<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br>:<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen (relative Zweidrittelmehrheit) beschlossen werden.</div></br></br>Die alte Fassung ist nicht eindeutig: eine 2/3 Mehrheit, aber von welcher Grundgesamtheit? Die neue Fassung präzisiert dies. Enthaltungen werden in der neuen Variante wie nicht abgegebene Stimmen gezählt.</br></br>Die Idee dahinter ist, dass man sich nur enthalten sollte, wenn einem der Ausgang egal ist (und so verteilt man seine Stimme quasi gleichmäßig auf die, die sich nicht enthalten).</br></br>Siehe auch: Bundesschiedsgericht-Urteil [http://wiki.piratenpartei.de/images/5/5f/BSG_Urteil_BSG_2008-05-18_1.pdf 2008-05-18/1] (PDF)</br></br>'''Hinweis'''</br></br>Im absoluten Extremfall kommt eine Entscheidung mit drei abgegebenen gültigen Nichtenthaltungsstimmen durch (2x Ja, 1x Nein). Wer die Möglichkeit dieses Falles nicht mag, favorisiert vielleicht eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit (Enthaltungen und unter Umständen ungültige Stimmen zählen als Nein) oder meinen konkurrierenden Antrag, der ein Zustimmungsquorum von 50% fordert.</br></br>In allen Fällen muss der Abstimmungsmodus ''vor'' der Abstimmung für alle Beteiligten klar sein. Andernfalls wirkt sich bspw. eine abgegebene Enthaltung unerwünscht aus, ohne dass man dies vor der Abstimmung vollkommen begreifen konnte. Der Abstimmungsmodus legt indirekt auch fest, ob es bei Abstimmungen via Handzeichen überhaupt eine Rolle spielt nach Enthaltungen zu fragen. Eine Konkretisierung/Präzisierung des Begriffs der Zweidrittelmehrheit ist in jedem Falle notwendig.des Begriffs der Zweidrittelmehrheit ist in jedem Falle notwendig.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA + ('''Aktuelle Fassung:''' :<div style=" b … '''Aktuelle Fassung:'''</br>:<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br>:<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen (relative Zweidrittelmehrheit) beschlossen werden, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Ja-Stimmen sind (Zustimmungsquorum).</div></br></br>Die alte Fassung ist nicht eindeutig: eine 2/3 Mehrheit, aber von welcher Grundgesamtheit? Die neue Fassung präzisiert dies und fordert:</br>* eine ''relative Zweidrittelmehrheit'', d.h. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden wie nicht abgegebene Stimmen gezählt, und</br>* ein Mehrheits-''Zustimmungsquorum'', d.h. mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen müssen Ja-Stimmen sein. D.h. ungültige Stimmen zählen wie nicht abgegebene Stimmen, aber Enthaltungen zählen wie Nein-Stimmen, wenn sich zu viele enthalten.</br></br>Dieser Abstimmungsmodus fordert, dass die Angabe von Enthaltungen möglich ist (z.B. weder Ja noch Nein angekreuzt / Zählung der Enthaltungshandzeichen).</br></br>Die Idee dahinter ist, dass man sich nur enthalten sollte, wenn einem der Abstimmungsausgang egal ist (und so verteilt man seine Stimme quasi gleichmäßig auf die, die sich nicht enthalten). Wenn er aber zu vielen Piraten egal ist (mindestens 50%), so kommt der Änderungsantrag nicht zustande. Eine ähnliche Regelung findet man bspw. auch im [http://bundesrecht.juris.de/gg/art_115a.html Grundgesetz Art. 115a].</br></br>Siehe auch: Bundesschiedsgericht-Urteil [http://wiki.piratenpartei.de/images/5/5f/BSG_Urteil_BSG_2008-05-18_1.pdf 2008-05-18/1] (PDF)</br></br>'''Hinweis'''</br></br>Zwei Extrembeispiele:</br>* Enthalten sich mindestens 50% der stimmabgebenden Piraten, so kann ein Antrag nicht durchkommen.</br>* Enthalten sich nahezu 50% der stimmabgebenden Piraten, so kann ein Antrag nur durchkommen, wenn es keine Nein-Stimme gibt.</br></br>Wer diese Einschränkung nicht mag, favorisiert vielleicht meinen konkurrierenden Antrag, der das Zustimmungsquorum weglässt. Wem diese Einschränkungen zu gering sind und wer höhere Schwellen fordert, dem liegt vielleicht eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit (Enthaltungen und unter Umständen ungültige Stimmen zählen als Nein).</br></br>In allen Fällen muss der Abstimmungsmodus ''vor'' der Abstimmung für alle Beteiligten klar sein. Andernfalls wirkt sich bspw. eine abgegebene Enthaltung unerwünscht aus, ohne dass man dies vor der Abstimmung vollkommen begreifen konnte. Der Abstimmungsmodus legt indirekt auch fest, ob es bei Abstimmungen via Handzeichen überhaupt eine Rolle spielt nach Enthaltungen zu fragen. Eine Konkretisierung/Präzisierung des Begriffs der Zweidrittelmehrheit ist in jedem Falle notwendig.des Begriffs der Zweidrittelmehrheit ist in jedem Falle notwendig.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Keine Diskriminierung von Ausländern + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo … '''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 2 - Mitgliedschaft <br /></br>(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. </br>(...)</br></br>§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft <br /></br>(...)<br /></br>(5) Über Aufnahmeanträge von Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand. </br></br>§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft</br>(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 2 - Mitgliedschaft <br /></br>(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. <br /></br>(...)</br></br>§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft <br /></br>(...)<br /></br>(5) Über Aufnahmeanträge von Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand. </br></br>§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft </br>(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts oder dem Ausschluss aus der Partei.</div></br></br>'''Differenz'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 2 - Mitgliedschaft </br>(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder '''<s>Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland</s>''' werden, d'''<s>i</s>'''e'''r''' das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. </br>(...)</br></br>§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft </br>(...)</br>(5) Über Aufnahmeanträge von '''<s>Deutschen</s> Personen''', die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand. </br></br>§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft</br>(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts'''<s>, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern</s>''' oder dem Ausschluss aus der Partei. </div></br></br>Die aktuelle Fassung des Satzungsparagrahen §2(1) steht im Widerspruch zu dem §1(1) der Satzung: ''"(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten '''ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit''', des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, '''die''' beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit '''mitwirken wollen'''. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.''" </br></br>Neben FDP sind die PIRATEN die einzige größere Partei in Deutschland die die Aufnahme im Ausland lebender Mitglieder verwehrt, sofern diese keine Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Im Übrigen können auch deutsche Piraten Mitglied in z.B. Piratenparteien der Schweiz oder Luxemburgs werden, aber nicht umgekehrt. </br></br>So eine Regelung passt nicht zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschlands und ist entsprechend abzuschaffen. Die Kontrolle des Vorstandes über die Aufnahme der Mitgliedschaft in solchen Fällen ist weiterhin notwendig, um mit den Regelungen des §2(3)1. PartG konform zu sein. (Maximal bis zu Hälfte der Mitglieder dürfen Ausländer sein)schaft in solchen Fällen ist weiterhin notwendig, um mit den Regelungen des §2(3)1. PartG konform zu sein. (Maximal bis zu Hälfte der Mitglieder dürfen Ausländer sein))
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Kein automatischer Gebietsverbandswechsel + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo … '''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden niedrigsten Gliederung anzuzeigen. </div></br>Man sollte auch bei einem Wechsel des Wohnsitzes weiterhin in seinem alten Gebietsverband bleiben können. Wenn man seinen Wohnsitz wechselt, aber in seinem alten Gebietsverband bleiben möchte, müsste man nach der jetzigen Regelung erst in den neuen Verband , dann einen Antrag auf erneuten Wechsel des Verbandes in den alten Verband stellen und wieder in den alten Verband eintreten. Das ist in meinen Augen unnötig kompliziert. Zudem sollten unsere Mitglieder nicht unnötig über die Satzung bevormundet werden. Ich traue jedem Mitglied zu, selbst entscheiden zu können in welchem Verband er Mitglied seien möchte. Die Freiheit der Mitglieder sollte hier nicht unnötig eingeschränkt werden.lieder sollte hier nicht unnötig eingeschränkt werden.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag Aufteilung PPI + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo … '''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 35% des Beitrags erhält der Bundesverband für sich sowie zusätzlich 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.</div></br></br>Die 5% fuer PPI sollen vom Anteil des Bundes abgehen. Die Aenderung tritt ab dem naechsten Geschaeftsjahr in Kraft.</br></br>Momentan ist die Formulierung zumindest missverständlich - sollte der Beitrag extra zu den 40% hinzukommen, wird sogar mehr verteilt, als es gibt, da in den nächsten Abschnitten weitere 60% verteilt werden. gibt, da in den nächsten Abschnitten weitere 60% verteilt werden.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Mitgliedsausweis I + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo … '''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Jeder Pirat erhält auf Wunsch einen Mitgliedsausweis.</div></br></br>Der Mitgliedsausweis ist nicht fälschungssicher, somit hat er keinen Wert für eine Akkreditierung o. ä., er ist lediglich ein kleines Gimmick. Wenn ein Mitgliedsausweis nur an Piraten ausgegeben wird, welche auch einen wollen, können Kosten für die Herstellung gespart werden. Es kann z.B. auf dem Anmeldeformular eine Option „Möchte einen Mitgliedsausweis“ hinzugefügt werden.ar eine Option „Möchte einen Mitgliedsausweis“ hinzugefügt werden.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichung von §11 + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo … '''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> § 11 - Zulassung von Gästen <br /></br>(1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. </br>(2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. </br></div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>§ 9b - Der Bundesparteitag </br>(...) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.</br>§ 11 <br /> (weggefallen)</div></br></br>'''Differenz:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>§ 9b - Der Bundesparteitag </br>(...) '''Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.'''</br></br>§ 11 '''<s>- Zulassung von Gästen <br /></br>(1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. </br>(2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. </s></br>(weggefallen)'''</br></div></br></br>Die Beantragte Änderung spiegelt die Realität wieder, nach der Gäste bisher immer zugelassen worden sind. Durch die grundsätzliche Zulassung der Gäste entsteht die Möglichkeit, Gäste im Vorfeld einzuladen, so dass diese eine Planungssicherheit haben. Außerdem erspart es Zeit per Antrag die Gäste zuzulassen (Zeitgewinn mindestens 1 Minute pro Parteitag = bei 1000 Teilnehmern sind dass über zwei Personentage!). </br></br>Das jetzige §11 ist nicht anwendbar, der zweiter Satz (Gäste haben kein Stimmrecht) ist selbstverständlich. Das Stimmrecht ist auch hinreichend an anderen Stellen in der Satzung geregelt.</br>Die Regelungen bezüglich des Bundesvorstandes und der Gründungsversammlung: Die Gründungsversammlung gibt es nicht mehr, und es gibt einen anderen Antrag, der Öffentlichkeit der Vorstandssitzungen fordert. Aber auch wenn es nicht durchkommen sollte, würde sich an der jetzigen Regelungen nichts ändern. </br></br>Weiterhin würde auch die Möglichkeit bestehen über einen Antrag zur Geschäftsordnung von einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit auszuschließen. einen Antrag zur Geschäftsordnung von einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit auszuschließen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Wahlrecht Ort + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo … '''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat '''seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat''' und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat '''Mitglied im zuständigen Gebietsverband ist''' und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)</div> als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)</div>)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Mindestalter II + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo … '''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, welche die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.</div></br></br>Hat sich aus der Diskussion zu Alternativantrag 1 (Absenkung auf 14) ergeben: wieso überhaupt ein Mindestalter? Ich zitiere ein Argument: „Denn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind keine halben Menschen. Sie haben ein Recht, sich mündig und selbstbestimmt fühlen zu dürfen und sollten nicht von politischer Partizipation ausgeschlossen werden!“ollten nicht von politischer Partizipation ausgeschlossen werden!“)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Soziale Gerechtigkeit + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" b … '''Aktuelle Fassung:''' </br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung <strike>geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit</strike> mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.</div></br></br>'''Neue Fassung:''' </br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. </div></br>Der Begriff "Soziale Gerechtigkeit" ist eine Worthülse. Es können sehr unterschiedliche Konzepte bis hin zum Sozialismus mit diesem Begriff gemeint sein. Selbst eine "gleichmäßige Umverteilung", wie sie die Linke propagiert, ist nicht ausreichend eindeutig definiert. Unklare Zielsetzungen wie diese sind nicht zweckmäßig und sollten daher entfernt werden. Stattdessen wird angeregt, in eine spätere Fassung der Bundessatzung einen eigenen Paragraphen aufzunehmen, der die angestrebte soziale Gerechtigkeit definiert. Paragraphen aufzunehmen, der die angestrebte soziale Gerechtigkeit definiert.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichung des Absatzes 3 in Paragraph 3 + ('''Aktuelle Fassung:'''<br> <div … '''Aktuelle Fassung:'''<br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist. </div></br></br>Wenn ein Pirat seinen Lebensmittelpunkt in einer anderen Gliederung hat als einen Wohnsitz, sollte der Pirat trotzdem die Möglichkeit haben in dieser Gliederung Mitglied zu werden. Die Regelung ist außerdem redundant zu Absatz 1 des selben Paragraphen.g ist außerdem redundant zu Absatz 1 des selben Paragraphen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitarbeit Pflicht + ('''Aktuelle Version:''' <div style=" b … '''Aktuelle Version:'''</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Jeder Pirat hat das Recht ''und die Pflicht'', im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.</div></br></br>'''Neue Version:'''</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.</div></br></br>Dieser Absatz entspricht einfach nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Niemand kann zur Mitarbeit genötigt werden, und wer es möchte sollte auch einfach Mitglied sein und seinen Beitrag zahlen können, damit ist uns auch schon geholfen.d seinen Beitrag zahlen können, damit ist uns auch schon geholfen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag selbst bestimmen + ('''Alte Fassung mit Streichungen''' <d … '''Alte Fassung mit Streichungen'''</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(1) <s>Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.</s></br></br>(2) <s>Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</s></br></br>(3) <s>Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.</s></br></br>(4) <s>Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.</s></br></br>(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.</br></br>(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.</br></br>(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.</br></br>(8) <s>Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.</s></br></div></br></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(1) Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Piraten.</br></br>(2) Jeder Pirat legt für das jeweilige Geschäftsjahr einen für ihn tragfähigen Mitgliedsbeitrag fest und teilt diesen der jeweils zuständigen Gliederung mit. Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern einen Betrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. In der Regel sollte der Beitrag 3 Euro pro Monat nicht unterschreiten. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich fällig, abweichende Regelungen können durch die zuständigen Gliederungen getroffen werden.</br></br>(3) Macht ein Pirat keine Angaben zum Mitgliedsbeitrag, so gilt dessen Mitgliedsbeitrag des Vorjahres. Liegen hierzu keine Angaben vor, Beträgt der Mitgliedsbeitrag 3 Euro pro Monat.</br></br>(4) Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände festgelegt.</br></br>(...)</br></br>(8) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1 bis 4 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz 8 wird am 01.01.2011 ungültig.</br></div></br></br>Wir lösen hierdurch ein paar Probleme auf einmal.</br></br># Beitragsminderungs-Prozesse werden obsolet. Dies gilt für Neu- als auch "Alt"-Piraten. "In der Regel" lässt den Landesverbänden Ausnahmeregelungen offen, die sie z.B. mit der Erhebung der gewünschten Mitgliedsbeiträge zulassen können (Nur ein Beispiel: "Klicke hier um ...")</br># Wir überlassen die Regelungen zur Erhebung des Mitgliedsbeitrages und die Verfahrensweisen dazu den Landesverbänden. Bayern braucht schon allein wegen seiner Größe und Organisationsart andere Verfahren als das Saarland. Das schließt die Möglichkeit ein, dass LV diese Aufgaben an ihre Gliederungen delegieren.</br># Die (komplizierte) Monatsberechnung entfällt. Die Regelung, dass einmal gezahlte Beiträge nicht zurück erstattet werden findet weiterhin Anwendung (Satzung §4 Abs.2 )</br># Wir geben den Piraten die Möglichkeit ihren Mitgliedsbeitrag selbst zu bestimmen. Der 1%-Hinweis bleibt da bestehen (den gibt es heute schon als Abs 8), er rückt nur etwas weiter in den Vordergrund. Wer da nicht mitmacht zahlt einfach weiter die 36eur.</br># Nennt ein Pirat den Wunsch-Mitgliedsbeitrag können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.</br># Die Übergangsregelung stellt ausreichend Zeit zur Verfügung um die Änderung durchzuführen - lässt aber auch die Möglichkeit das Verfahren früher zu übernehmen. Aber eben erst dann, wenn der Bund soweit ist (deshalb die Zustimmung des BuVo). Zudem halten wir unsere Satzung sauber, da die Übergangsregelung automatisch ungültig wird.</br></br>Durchführung</br></br># Neumitglieder geben einfach den Betrag im Aufnahmeantrag mit an.</br># Wie genau der Mitgliedsbeitrag durch "Alt-"Piraten genannt wird soll absichtlich offen gelassen werden. Denkbar sind hier viele Methoden. Um nur zwei zu nennen: jährlicher Mitgliedsdatenabgleich oder per online-Formular. Für die Technik-Interessierten: das ließe sich sogar mit Limesurvey machen, aber: der weg bleibt ja offen.</br># Mitgliedsbeiträge werden entsprechend verbucht, auf die Gesamtsumme wird der Verteilungsschlüssel angewandt.</br># Zur sinnvollen Durchführung ist es geboten, dass die jeweiligen Gliederungen Bankeinzugsverfahren unterstützen damit monatliche Zahlungen bequem werden. Das bleibt aber offen, muss aber als Hinweis genannt werden.</br></br>Mögliche Kritik</br></br>* ''"Gläserner Pirat".'' Ein vielfach vorgebrachter Einwand gegen Selbsteinschätzungsverfahren ist, dass Piraten dann ihre Einkünfte offen legen müssten. Dies ist so nicht richtig. Zum einem kann jeder Pirat selbst entscheiden, ob man an dem Verfahren teilnehmen will oder nicht. Wenn nicht: gilt 36eur als Mitgliedsbeitrag. Zum anderen fragen wir nicht nach Einkünften sondern nach einem selbst gewählten Wert, der nicht unbedingt des Piraten Einkünften entsprechen muss. Dieser wird zudem nur dezentral in den LV (bzw. nur den Gliederungen welche diese Erhebung durchführen) bekannt.</br>* ''"versteckte Beitragserhöhung".'' Das kann man so sehen, und ich kann es mangels Statistiken (Durchschnittseinkünfte, Beteiligungsgrad am Verfahren) nicht widerlegen. Allerdings ist klar, dass politische Arbeit dauerhaft Geld kostet - was wir irgendwoher bekommen müssen. Durch die stärkere Herausstellung der 1%-Empfehlung erhoffe ich mir schon ein insgesamt höheres Mitgliedsbeitragsaufkommen.</br>* ''"Heute auch schon möglich".'' Theoretisch ja: auch mit der heutigen Regelung könnten LVs unter Hinweis auf die 1% Empfehlung entsprechende Verfahren einführen. Diese ließen es aber offen den Verteilungsschlüssel der Gliederungen zu unterlaufen, in dem z.B. explizit für eine Gliederung gespendet wird. Wer mehr aus Spenden/Mitgliedsbeiträgen haben will soll den Verteilunggsschlüssel ändern und nicht die Regelung unterlaufen.</br>* ''"Zu Komplex".'' Das Verfahren ist mit dem Landesschatzmeister Bayern geklärt (siehe Diskussion), der keine verfahrenstechnischen Einwände sieht. Weitere Schatzmeister wurden informiert.</br>* ''"Risko"'': Durch die Festschreibung von 36eur als Regelbeitrag wird sich das Beitragsaufkommen nicht verringern. Gliederungen können, wie auch heute schon, weiterhin Ausnahmen von diesem Beitrag gewähren. Auf der anderen Seite werden jedoch die 1% stark betont, wodurch das Beitragsaufkommen sehr wohl steigen (aber nicht fallen) wird.der anderen Seite werden jedoch die 1% stark betont, wodurch das Beitragsaufkommen sehr wohl steigen (aber nicht fallen) wird.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Änderungsantrag zu B Finanzordnung, §2 (5), Aufteilung des MItgleidsbeitrags + ('''Alte Fassung''': (5) Der Mitgliedsbeit … '''Alte Fassung''':</br></br>(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. </br></br>(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. </br>Ohne genaue Festlegung eines Verteilungsschlüssels in der Satzung ist eine bedarfsgerechte Aufteilung, bzw. eine Anpassung, einfacher möglich. (Keine Satzungsänderung mir 2/3-Mehrheit erforderlich). Die Aufteilung soll die einziehende Stelle erledigen</br></br>Der 5%-ige Anteil für PP-International/Europ. PP entfällt, da anderswo hingewiesen wird , dass eine derartige Gliederung nicht existiert. Dafür ist eine grundsätzliche Möglichket für solche Anteile vorsorglich eingestellt.</br></br>Der vierte Satz ist '''nicht''' redundant: es enthebt von einer Notwednigkeit, einen Änderungantrag zu einer Bundesversammlung stellen zu '''müssen'''. Ebenso enthebt es die Versammlung vom Zwang, einen wirksamen Beschluss zu fassen.</br></br>Die Schatzmeister der Partei sind gewählt, da die Mitglieder von deren Kompetenz und Integrität mehrheitlich überzeugt sind. Daher können/sollen sie einen bedarfsgerechten Verteilungsplan erarbeiten; sie kennen den jeweiligen Finanzbedarf am besten.</br></br>Dieser Antrag ist sinngemäß genauso formuliert, wie der entsprechende Altenativantrag zur Aufteilung nicht-zweckgebundener Spendenr Aufteilung nicht-zweckgebundener Spenden)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Änderung von SÄA auf dem BuPT + ('''Alte Fassung:''' <div style=" border … '''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 12 - Satzungs- und Programmänderung</br></br>(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.</br></br>(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.</br></br>(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 12 - Satzungs- und Programmänderung</br></br>(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.</br></br>(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.</br></br>(3) Die Regelungen aus diesem Paragraphen gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.</br></br>(4) Der Bundesparteitag kann einen nach Absatz 2 ordnungsgemäß eingereichten Antrag mit 2/3-Mehrheit abändern.</div></br></br></br>Es sollte möglich sein, ordnungsgemäß eingereichte Anträge auf dem Bundesparteitag abzuändern. Bisher gibt es keine Möglichkeit, fehlerhafte Anträge zu korrigieren oder an bereits beschlossene Änderungen anzupassen. Außerdem sind dann solche Verrenkungen wie hier: http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Gr%C3%B6%C3%9Fe_und_Zusammensetzung_des_Bundesvorstandes nicht mehr nötig.</br></br>Sinnerhaltende Änderungen zuzulassen ist auf jeden Fall auch deutlich besser als die Antragsfrist komplett zu streichen. Die Antragsfrist sollte auf jeden Fall erhalten bleiben, sonst gibt es keine Möglichkeit mehr sich mit den Anträgen sinnvoll auseinander zu setzen.ichkeit mehr sich mit den Anträgen sinnvoll auseinander zu setzen.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Klarstellung Beendigung der Mitgliedschaft + ('''Alte Fassung:''' <div style=" border … '''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts (siehe § 10 Abs. 1 PartG), Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.</div></br></br>Wir sollten einen Verweis einfügen, wo der Verlust bzw. die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts geregelt sind.die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts geregelt sind.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Monatlicher Mitgliedsbeitrag + ('''Alte Fassung:''' <div style=" border … '''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 pro Monat des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</div></br></br>Auch ein Mitglied mit ermäßigtem Beitrag müßte laut der aktuellen Fassung 3€ pro Monat bezahlen.em Beitrag müßte laut der aktuellen Fassung 3€ pro Monat bezahlen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Verhängung von Ordnungsmaßnahmen + ('''Alte Fassung:''' <div style=" border … '''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen <b>Verwarnung und Verweis</b> werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf <b>Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden sowie Ausschluss aus der Partei</b> stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.</div></br></br>Die "schweren" Strafen Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden sowie Ausschluss aus der Partei sollten nicht vom Bundesvorstand getroffen werden, dazu sind sie zu schwerwiegend. Das sollte den Schiedsgerichten vorbehalten bleiben.rden, dazu sind sie zu schwerwiegend. Das sollte den Schiedsgerichten vorbehalten bleiben.)
- RP:Antrag/2012.2/008-ZA10/Nicht-lehrendes Personal an allen Bildungseinrichtungen + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Auch außerhalb von Schulen müssen Erzieher und Dozenten immer mehr Aufgaben übernehmen, die durch nicht-lehrendes Personal erledigt werden können.lehrendes Personal erledigt werden können.)
- RP:Antrag/2012.2/008-ZA05/BAföG durch BGE ersetzen + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine unserer wichtigsten Forderungen, da es den Menschen die Freiheit bieten wird, ihr Leben selbst zu planen und zu gestalten, ohne sich dem gesellschaftlichem Druck beugen zu müssen. Um diese Forderung zu bekräftigen, soll hier im Programm das BGE erwähnt werden, damit der Leser des Wahlprogramms einen der vielen Vorzüge des Modells kennenlernt.er vielen Vorzüge des Modells kennenlernt.)
- RP:Antrag/2012.2/008-ZA06/Klassengrößen durch demographischen Wandel verringern + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Große Gruppen in Schulen und Kitas sind für alle Beteiligten mit hohem Stress verbunden und verhindern eine effektive individuelle Förderung.ern eine effektive individuelle Förderung.)
- RP:Antrag/2012.2/008-ZA07/E-Learning + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. siehe Antrag)
- RP:Antrag/2012.2/008-ZA09/Schüler sollen bei Schulwahl mitbestimmen können + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Während Eltern die weiterführende Schule meist nach rein rationalen Gesichtspunkten (Ruf, Ausstattung, liegt auf dem Weg zur Arbeit) auswählen, sind für die betroffenen Kinder eher emotionale Gründe (wohin gehen die Freunde, fühle ich mich an der Schule wohl) entscheidend. Daher sollen sie vor dem Schulwechsel Gelegenheit erhalten, die Schule kennen zu lernen (bspw. am Tag der offenen Tür). In Fällen, in denen mehrere Schulen in Frage kommen, soll dem Kind die Wahl überlassen werden. soll dem Kind die Wahl überlassen werden.)
- RP:Antrag/2012.2/008-ZA02/Religion als freiwilliges Zusatzfach + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Die Formulierung "Ethikunterricht muss flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse angeboten werden. Der Religionsunterricht soll als fakultatives Fach beibehalten werden. " lässt offen, ob der Schüler durch den Besuch des Religionsunterrichts den Ethikunterricht umgehen kann. Mit der neuen Formulierung soll klargestellt werden, dass das Kind auf jeden Fall den Ethikunterricht besucht und Religion nur als ergänzendes Fach wählen kann.gion nur als ergänzendes Fach wählen kann.)