Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Keine Diskriminierung von Ausländern

80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Gregory Engels.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Keine Diskriminierung von Ausländern
Änderungsantrag Nr.
TE105
Beantragt von
Gregory Engels
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §2 (1), §3 (5), §5 (1)
Beantragte Änderungen

Der Bundesparteitag möge beschließen in der Bundessatzung im §2 (1) die Wörter "Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland", im §5(1) die Wörter ", Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern" zu streichen, im §2(1) das Wort "die" nach den Wörter "Deutschland werden," in das Wort "der" zu ändern. und im §3(5) das Wort "Deutschen" gegen das Wort "Personen" zu ersetzen

Begründung

Aktuelle Fassung:

§ 2 - Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. (...)

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(...)
(5) Über Aufnahmeanträge von Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand.

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.

Neue Fassung:

§ 2 - Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
(...)

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(...)
(5) Über Aufnahmeanträge von Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand.

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts oder dem Ausschluss aus der Partei.

Differenz

§ 2 - Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, dier das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. (...)

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (...) (5) Über Aufnahmeanträge von Deutschen Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand.

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.

Die aktuelle Fassung des Satzungsparagrahen §2(1) steht im Widerspruch zu dem §1(1) der Satzung: "(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab."

Neben FDP sind die PIRATEN die einzige größere Partei in Deutschland die die Aufnahme im Ausland lebender Mitglieder verwehrt, sofern diese keine Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Im Übrigen können auch deutsche Piraten Mitglied in z.B. Piratenparteien der Schweiz oder Luxemburgs werden, aber nicht umgekehrt.

So eine Regelung passt nicht zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschlands und ist entsprechend abzuschaffen. Die Kontrolle des Vorstandes über die Aufnahme der Mitgliedschaft in solchen Fällen ist weiterhin notwendig, um mit den Regelungen des §2(3)1. PartG konform zu sein. (Maximal bis zu Hälfte der Mitglieder dürfen Ausländer sein)


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Dichter|Gregory Engels“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bundesparteitag möge beschließen in der Bundessatzung im §2 (1) die Wörter "Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland", im §5(1) die Wörter ", Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern" zu streichen, im §2(1) das Wort "die" nach den Wörter "Deutschland werden," in das Wort"der" zu ändern. und im §3(5) das Wort "Deutschen" gegen das Wort "Personen" zu ersetzen“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Fassung:§ 2 - Mitgliedschaft (1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. (...)§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (...)(5) Über Aufnahmeanträge von Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand. § 5 - Beendigung der Mitgliedschaft(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.Neue Fassung:§ 2 - Mitgliedschaft (1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. (...)§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (...)(5) Über Aufnahmeanträge von Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand. § 5 - Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts oder dem Ausschluss aus der Partei.Differenz§ 2 - Mitgliedschaft (1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, dier das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. (...)§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (...)(5) Über Aufnahmeanträge von Deutschen Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand. § 5 - Beendigung der Mitgliedschaft(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei. Die aktuelle Fassung des Satzungsparagrahen §2(1) steht im Widerspruch zu dem §1(1) der Satzung: "(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab." Neben FDP sind die PIRATEN die einzige größere Partei in Deutschland die die Aufnahme im Ausland lebender Mitglieder verwehrt, sofern diese keine Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Im Übrigen können auch deutsche Piraten Mitglied in z.B. Piratenparteien der Schweiz oder Luxemburgs werden, aber nicht umgekehrt. So eine Regelung passt nicht zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschlands und ist entsprechend abzuschaffen. Die Kontrolle des Vorstandes über die Aufnahme der Mitgliedschaft in solchen Fällen ist weiterhin notwendig, um mit den Regelungen des §2(3)1. PartG konform zu sein. (Maximal bis zu Hälfte der Mitglieder dürfen Ausländer sein)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Dichter
  2. Ungedanken
  3. Nicole.Staubus 14:53, 12. Apr. 2010 (CEST)
  4. Neismark
  5. Boris Turovskiy - Ack, über den Widerspruch habe ich mir auch schon lange den Kopf zerbrochen%)
  6. Senficon 17:05, 12. Apr. 2010 (CEST)
  7. ChrisEF
  8. Trias
  9. Rainer Sonnabend
  10. SteffenO 20:30, 12. Apr. 2010 (CEST)
  11. Andreas Heimann
  12. Marvin Pollock 13:50, 13. Apr. 2010 (CEST)
  13. Jonas M. 14:58, 13. Apr. 2010 (CEST)
  14. Pertain
  15. Crasher
  16. Korbinian 20:54, 14. Apr. 2010 (CEST)
  17. Simon Weiß
  18. MarekT 12:53, 15. Apr. 2010 (CEST)
  19. Maha 18:22, 15. Apr. 2010 (CEST)
  20. yrthy
  21. Webrebell 02:53, 16. Apr. 2010 (CEST)
  22. Twix 15:45, 16. Apr. 2010 (CEST)
  23. Zam
  24. icho40
  25. Spearmind 15:26, 17. Apr. 2010 (CEST)
  26. Andena 09:08, 19. Apr. 2010 (CEST)
  27. Hans Immanuel
  28. Attachment 00:07, 21. Apr. 2010 (CEST)
  29. Bragi
  30. Sbeyer 15:54, 22. Apr. 2010 (CEST)
  31. Jan BuVor kann bei Missbrauchsfällen ja die Notbremse ziehen.
  32. MichaelG 21:13, 28. Apr. 2010 (CEST)
  33. Matthias Geining 22:16, 29. Apr. 2010 (CEST)
  34. rxl
  35. RicoB CB 14:13, 1. Mai 2010 (CEST)
  36. zero-udo
  37. DeBaernd 21:53, 3. Mai 2010 (CEST)
  38. Disi 15:04, 5. Mai 2010 (CEST) Mitmachpartei, Mitglied bei PPI und dann zicken wir bei solchen Dingen rum?
  39. Magnum
  40. Tramp 20:54, 10. Mai 2010 (CEST)
  41. Mtu
  42. Kaddi

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Pidder Lütt 20:51, 14. Apr. 2010 (CEST) Ich sehe nicht ein, daß *irgend jemand* mehr Stimmrechte haben kann als andere. Sobald eine internationale (?) Instanz sicherstellt, daß niemand in mehreren Ländern Mitgliedschaft und Stimmrecht hat, bin ich dafür. Ich darf ja auch nicht in mehreren Landesverbänden gleichzeitig sein (und abstimmen!).
  2. Thomas-BY
  3. Aleks_A
  4. datenritter 14:18, 25. Apr. 2010 (CEST) Das ist falsch, da wir eine deutsche Partei sind, siehe unten.
  5. Sebastian Pochert Warum nennen wir uns Piratenpartei Deutschland wenn wir jeden, egal wo er lebt und welche Staatsangehörigkeit er hat, annehmen sollen?
  6. Tessarakt 17:41, 30. Apr. 2010 (CEST) - dagegen. Ich mische mich auch nicht in die Politik von Schweden oder Taiwan ein, jedenfalls nicht, indem ich verlange, die Programme der dortigen Parteien mitbestimmen zu können etc. Ausländer im Ausland sind weder an der Ausübung deutscher Staatsgewalt (durch Wahlen) beteiligt, noch dieser unterworfen. Warum also sollen sie eine Rolle in der verfassungsmäßig verankerten politischen Willensbildung in DE bekommen?
  7. OliverNiebuhr
  8. Käptn Blaubär Ich sehe auch das Problem, das Pidder Lütt beschreibt. Wenn die Piraten in anderen Ländern das auch so handhaben, könnte die selbe Person in mehren Ländern abstimmen. Und wenn es dabei z. B. um ein Europa-Thema geht, bei dem dann die Abstimmungsergebnisse aus verschiedenen Ländern zusammenlaufen, hätte diese Person praktisch mehrfach bei der selben Wahl abgestimmt.
  9. Bratwurst 20:33, 8. Mai 2010 (CEST)
  10. Unglow (Wir sind die Piratenpartei Deutschland und machen Politik in Deutschland. Es macht also Sinn, wenn unsere Mitglieder irgendeinen Bezug zu Deutschland haben, entweder Deutsche sind oder hier leben oder beides.) – Das ist dadurch gegeben, dass ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich ist, um ohne Prüfung aufgenommen zu werden. Staatsbürgerschaft ist ein sinnfreies Konstrukt. --Mtu 16:55, 12. Mai 2010 (CEST)
  11. Christian Specht 15:45, 11. Mai 2010 (CEST)
  12. Christian 13:17, 13. Mai 2010 (CEST)
  13. Salorta Als Piratenpartei Deutschland machen wir Politik vor allem für Deutschland. Daher sollten nur die von unserer Politik direkt betroffen sind, Mitglied werden können. Mit allen deutschen Staatsbürgern und allen hier lebenden Ausländern, ist das bereits gegeben.
  14. Sven423 08:48, 14. Mai 2010 (CEST)
  15. Tomtar Erstens dürfte der Bundesvorstand dann nicht mehr Bundesvorstand heissen (somit wäre auch die neue Antragsfassung falsch), denn der Vorstand würde dann ja auch Piraten repräsentieren die nicht in Deutschland leben (und er würde wohl auch von diesen gewählt werden). Zweitens müsste der Bundesparteitag dann nicht mehr Bundesparteitag heissen (denn der Parteitag repräsentiert dann ja mehr als nur den Bund), und drittens die Piratenpartei Deutschland nicht mehr Piratenpartei Deutschland. Das müsste alles berücksichtigt werden. Ach ja: Und in welchem Landesverband wären diese "auswärtigen" Piraten dann organisiert?
Was fürn quatsch! - bei allen anderen Parteien funktioniert das ganze problemlos, und es sind "bundes"-Parteien, weil es Parteien in Deutschland sind (nach §21 GG). Falls es zu viele werden würden, könnten die ja anfangen Auslands-verbände zu gründen, so wie es z.B. auch bei den meisten anderen Parteien geregelt ist (alle haben z.b. ein Kreisverband in Brüssel) Gregory Engels 18:55, 26. Feb. 2011 (CET)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Jonathan Gruner 17:25, 15. Apr. 2010 (CEST) Also irgendwie kommts mir merkwürdig vor, wenn jemand mitstimmen oder sich wählen lassen können soll, der beispielsweise aus einem kanadischen Dorf kommt und einfach unsere Webseite sympathisch findet!
  2. CEdge
  3. HKLS 21:56, 27. Apr. 2010 (CEST) wie sieht es mit aktivem und passivem Wahlrecht aus? Keine Kollision?
  4. StopSecret 10:55, 29. Apr. 2010 (CEST) Im Sinne von "globales Dorf" bin ich dafür, im Sinne von Mehrfachstimmen, z. B. in europäischen Fragen, bin ich dagegen. Ich weiss nicht...
  5. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Vorschlag zur Präzisierung von 'jeder'

Ahoi! Ich würde vorschlagen, statt 'jeder' 'jede natürliche Person' zu setzen, um den Antrag weiter zu präzisieren. Ansonsten unterstütze ich den Antrag. --Ungedanken 14:50, 12. Apr. 2010 (CEST) <-- Regelt offenbar das Parteiengesetz. Damit hinfällig. ;-) --Ungedanken 15:05, 12. Apr. 2010 (CEST)

Das Parteiengesetz regelt das eigentlich schon im §2(1): (...) Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein. Dichter 15:10, 12. Apr. 2010 (CEST)

Aufnahmeanträge von Mitgliedern?

Ich habe hier ein logisches Problem ;-). k.A., ob das so juristisch durchgeht... --Trias 15:51, 12. Apr. 2010 (CEST)

Guter Hinweis, ich habe jetzt "Mitgliedern" durch "Personen" ersetzt, danke, so ist es eindeutiger. Dichter

Wir sind eine Partei der Bundesrepublik Deutschland -> KEINE Diskriminierung

Ähm, sorry, aber wir sind eine Partei der Bundesrepublik Deutschland, kein Kegelverein. Sehe nicht, dass hier jemand "diskriminiert" würde. Wer kein Deutscher ist, darf hier normalerweise nicht wählen, warum sollte er Mitglied in einer Partei werden können? Eine Partei nimmt an der politischen Willensbildung teil, und das tut sie auch dadurch, dass sie sich in Wahlen innere Strukturen gibt. Und an diesen Wahlen haben nur Deutsche oder wenigstens Menschen mit Wohnsitz in Deutschland teilzunehmen. Die Gefahr einer Beeinflussung von außen mag zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch wirken, aber wenn bei einer diplomatischen Auseinandersetzung plötzlich 5000 Dänen Mitglied im LV SH werden, ist diese Partei tot. Eine Partei für Deutschland sollte eine Partei von Deutschen sein, so wie auch der Bundespersonalausweis ein deutscher Ausweis und keine internationale Clubkarte ist — auch wenn alles andere irgendwie ganz doll nach "Toleranz" und Modernität klingt. (Ich beobachte diese Seite, damit ich meine Meinung bis zum BPT ändern kann.) datenritter 14:27, 25. Apr. 2010 (CEST) Nachtrag: Entweder habe ich irgendwas total falsch verstanden, oder das Reizwort "Diskriminierung" löst bei einigen Zustimmungsreflexe aus. datenritter 14:29, 25. Apr. 2010 (CEST)

Das Parteiengesetz gibt bereits Quoten vor, sodass eine komplette ausländische Unterwanderung verhindert wird. Dein Argument könnte man mit ein bisschen Umformulierung übrigens auch dazu verwenden, Mehrfachmitgliedschaften (Piratenpartei + andere deutsche Partei) zu verbieten, und wir haben absichtlich beschlossen, diese zuzulassen. -TurBor 16:32, 26. Apr. 2010 (CEST)
Hast Du mal einen Link? Ich finde das auf die Schnelle nicht im PartG. Die Mehrfachmitgliedschaft ist ein anderes Thema. datenritter 17:28, 26. Apr. 2010 (CEST)
Wie in der Antragsbegründung schon aufgeführt: §2(3)1 PartG --Dichter 17:44, 26. Apr. 2010 (CEST)