AG Steuerpolitik/Themen/Vereinfachung Steuergesetzgebung

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Thema:

Diskussion zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung)

Einleitende Darstellung

Bei der Zusammenstellung dieser Gliederung für die AG-Arbeit ist mir wieder einmal bewusst geworden, wie viele verschiedene EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, Bundesgesetze und -verordnungen, Landesgesetze sowie Erlasse es in diesem Bereich gibt. Neben Klientelpolitik und ähnliche Gründe ist teilweise die Historie der Steuergesetzgebung eine der Ursachen hierfür. Statt Vorschriften zusammen zu fassen, die aus historischen Gründen, die heute überhaupt keine Rolle mehr spielen, in verschiedenen Gesetzen im Prinzip das gleiche regeln, wurden die alten Gesetze immer weiter fortgeschrieben.

Unabhängig von der Frage, ob die Steuergesetzgebung radikal zusammengefasst werden soll, wie es beispielsweise Kirchhoff vorschlägt, besteht ein erheblicher Reformbedarf, um die Steuergesetze verständlicher, übersichtlicher und damit transparenter zu machen.

Es gibt keinen vernünftigen Grund, Weine, die keine Kohlensäure enthalten, Weine, die Kohlensäure enthalten, Biere,also Getränke, deren Alkoholinhalt allein auf Gärung beruht, unterschiedlich zu besteuern und dabei noch für jedes Getränk ein eigenes Steuergesetz zu haben.

Auch im Umsatzsteuerbereich kenne wir verschiedene Gesetze, nämlich zur allgemeinen Umsatzsteuer, die Versicherungssteuer und die Feuerversicherungssteuer.

Auch der ursprüngliche Sinn und Zweck der Gewerbesteuer ist schon seit langem weggefallen; das Gesetz regelt heute praktisch nur noch, wem das Steueraufkommen, dass in einer Stadt oder Gemeinde entsteht, zusteht und die Kommunen haben das Recht, die Höhe der Steuer festzulegen.

Aber in diesem Zusammenhang geht es nicht nur um ganze Gesetze: Auch innerhalb von vielen Steuergesetzen gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die praktisch den gleichen Sachverhalt regeln, aber hübsch zersplittert.

Vorschlag

Für das Wahlprogramme sollte

1. eine allgemeine Forderung gestellt werden, dass in jedem Gesetzgebungsverfahren geprüft wird, ob im Rahmen der Änderungen der Gesetze nicht einzelne Gesetze in ein Gesetz überführt werden, wenn sie im Grundsatz das gleiche Regeln und innerhalb von Steuergesetzen nicht bestimmte Regelungen zu einer einheitlichen Regelung verbunden werden kann, und

2. sollten in der laufenden Arbeit konkrete Vorschläge erarbeitet werden, welche Steuern ganz gestrichen und welche steuerlichen Regelungen in einem Gesetz zusammengefasst werden sollen: Dabei soll es nicht so sehr um Grundsatzfragen oder eine radikale Steuerreform gehen, sondern um die Schaffung von Transparenz durch Lichtung des Steuerdschungels. Damit soll nicht eine umfassendere Steuerreform verhindert werden, aber zumindest, soweit sie politisch nicht oder noch nicht durchsetzbar ist, wenigstens die derzeitige Rechtslage für den Bürger einfacher und durchschaubarer werden; so zu sagend der erste Schritt in die richtige Richtung eingeschlagen werden.

Punkt 1 wäre somit ein konkreter Einzelantrag, den man auf dem Parteitag einbringen kann, eventuell als Teil der Einleitung zum Thema Steuerpolitik

während

Punkt 2 in eine Vielzahl von noch zu erstellenden Einzelanträgen Berücksichtigung finden müsste. Insoweit wäre dies allenfalls ein Antrag mit dem Ziel, ein Nebenziel in der AG-Arbeit zu definieren, aber keiner der, wie der Punkt 1 nach außen wirkt, also letztlich ein Punkt auf einer Checkliste Namens Qualitätskontrollliste, was bei Einzelanträgen konkret zu prüfen ist, bevor sie aus der AG zur Abstimmung durch die Partei an den Parteitag "geliefert" werden.

Begründung

Ob eine radikale oder halbradikale Steuerreform irgendwann politisch durchsetzbar ist, ist fraglich, selbst innerhalb unserer Partei. Die Menschen in diesem Lande können und wollen aber nicht auf den großen Wurf warten, sie erwarten zu Recht, dass das getan wird, was derzeit möglich ist. Es besteht aber auch unterhalb einer generellen Umstellung des Systems ein erheblicher Reformstau. Wenn man sich allein die Anzahl der Verbrauchssteuergesetze anschaut, kann man eigentlich nur noch zynisch fragen, warum es nicht statt einem Biersteuergesetz gleich auch noch eine Altbier-, Weißbier- Pils- oder was-weiß-ich-für-einen-Biersteuergesetz gibt. Das ist völliger Unfug, der nur historische Ursachen hat. Die EU kommt schließlich auch mit einer Richtlinie im Bereich der nur vergorenen Getränke aus, also warum braucht Deutschland in diesem Bereich gleich mehrere Gesetze?

Und das gleiche gilt für andere Bereiche und Regelungen innerhalb einzelner Gesetze. Ich will hier gar nicht erst versuchen, diese aufzuzählen: Selbst dem absoluten Weltmeister in Sachen deutsche Steuergesetzgebung würde dies nicht gelingen. Insoweit hoffe ich um fleißige Mitarbeit vor allem von Praktikern, die aus ihrer Erfahrung wissen, wo die gleichen oder ähnliche Sachverhalte doppelt und dreifach geregelt sind; teilweise zum Vorteil der politischen Klientel des seinerzeitigen Gesetzgebers, aber ohne jeden sachlichen Grund, womit das Thema Steuergerechtigkeit neben dem Thema Transparenz in dem einen oder anderen Fall ebenfalls angesprochen ist.

Auswirkungen

Wie sich eine solche Reform auswirken würde, kann erst festgestellt werden, wenn die Forderungen konkretisiert sind. Es liegt auf der Hand, dass wenn ein Steuergesetz gänzlich gestrichen wird, es zu Einnahmeausfällen des Fiskus kommt, während andere Reformen auch das Steueraufkommen insgesamt erhöhen können. Wenn man beispielsweise zu dem Schluss kommt, dass auf alle alkoholische Getränke, die nur durch Vergährung ihren Alkoholgehalt erhalten haben, die gleiche Steuer erhoben werden soll, würde zukünftig auch Wein, der völlig systemwidrig derzeit keiner Alkoholbesteuerung unterliegt, versteuert. Das würde natürlich zu Mehreinnahmen des Staates führen, wenn nicht zugleich die Steuer im Hinblick auf andere Getränke erheblich gesenkt würden.

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Datum Status Begründung Autor
22.06.2012 In Arbeit Themenseite Angelegt --Joachim Mos




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