AG Steuerpolitik/Themen/Kaffeesteuer

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Diskussion zum Thema Kaffeesteuer

Einleitende Darstellung

Die Kaffeesteuer ist von ihrer Steuerart her eine indirekte Bundessteuer und wird als Verbrauchsteuer angesehen. Besteuert werden durch das Kaffeesteuergesetz Kaffee sowie in das Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren. Das Ziel der Besteuerung ist die Beschaffung von Einnahmen zur Finanzierung der Staatsausgaben.

Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Mischungen von Röstkaffee und löslichem Kaffee unterliegen einem Steuersatz entsprechend den in ihnen enthaltenen Kaffeearten. Das Steueraufkommen betrug in den Jahren 2007 bis 2010 bundesweit jeweils rund 1 Mrd. Euro.

Die Kaffeesteuer entstand in Folge des stark angestiegenen Kaffeeverbrauchs im 17. Jahrhundert.Das nicht erfolgreiche Kaffeemonopol in Preußen (1781–1787) wurde durch einen Einfuhrzoll auf Kaffee abgelöst. Dies war lange Zeit die am weitesten verbreitete Form der Kaffeesteuer. Im Deutschen Zollverein wurden die Kaffeezölle zwischen 1853 und 1860 deutlich gesenkt und 1871 dem Reich zugewiesen. Zu deutlichen Erhöhungen kam es unter anderem im Zuge der Finanzreform ab 1909. Nach der Währungsreform scheiterte eine Neu-Festsetzung der Kaffeezoll-Sätze. Durch Gesetz wurde am 22. Juni 1948 die Kaffeesteuer als Verbrauchssteuer für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet eingeführt, 1949 auch in Berlin-West. Im Grundgesetz wurde die neue Steuer dem Bund zugewiesen.

Bis 1953 war die Kaffeesteuer so hoch (zuletzt 10 DM/kg), so dass ein lukrativer Kaffeeschmuggel vor allem an der deutschen Westgrenze bestand, die so genannte Aachener Kaffeefront. Die Senkung der Kaffeesteuer auf 3 DM/kg sorgte für eine so starke Verbrauchsteigerung, dass bereits 1954 die Gesamteinnahmen aus der Kaffeesteuer höher waren als vor 1953.

Kaffeesteuer wird in Europa nur noch in Deutschland, Belgien und in Dänemark erhoben. [1]

Vorschlag

Die Kaffeesteuer ist ersatzlos abzuschaffen, da durch Kaffeekonsum keine Gefährdungswirkung ausgeht und es zu keinen gesellschaftlichen Kosten kommt. Sie ist deshalb unbegründet. Das Kaffeesteuergesetz ist zu streichen.

Begründung

Die Kaffeesteuer ist eine zusätzliche Verbrauchssteuer auf den Konsum von Kaffee. Da von Kaffee keine besondere Gefährdung für die menschliche Gesundheit ausgeht, ist diese zusätzliche Besteuerung ungerechtfertigt.

Auswirkungen

Durch die Abschaffung der Kaffeesteuer verliert der Staat jährlich circa 1 Mrd. Euro an Steuereinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Abschaffung der Kaffeesteuer der Kaffeekonsum zunimmt. Hierdurch ergeben sich zusätzliche Steuereinnahmen durch die Mehrwertsteuer.

Pro&Contra

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PRO

Kaffee wird für den Konsumenten billiger.

Eine ungerechtfertigte Lenkungswirkung wird beseitigt.

Wohlfahrtsverluste durch eine Zusatzlast der Besteuerung werden beseitigt.

Die Steuergesetzgebung wird durch den Wegfall eines gesamten Gesetzes vereinfacht.

Durch den Wegfall der Kaffeesteuer wird eine Harmonisierung der Besteuerung mit unseren Nachbarländern verbessert.

Ein Teil der Steuerausfälle wird dadurch gemindert, dass Dänen und Belgier bei uns ihren Kaffee kaufen werden


CONTRA

Wegfall von stabilen Staatseinnahmen von 1 Mrd. Euro durch die Besteuerung eines Gutes mit wahrscheinlich geringer Nachfrageelastizität.

Durch den Steuerausfall wäre der Staat evtl. gezwungen, anstelle eines Überflussgutes ein für die Wirtschaft und die Gesellschaft notwendigeres Gut (z. B.: Arbeit) zu besteuern. Siehe http://wiki.piratenpartei.de/LiquidFeedback/Themendiskussion/3236

Die Konzerne könnten einen Teil der weggefallenen Steuer einfach als Marge behalten.

--Atlas 20:57, 18. Mai 2012 (CEST)Wovon bei einem Wettbewerbsmarkt nicht ausgegangen werden sollte.
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Diskussion zum Thema

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"Meiner Meinung nach steht und fällt die Berechtigung einer Kaffeesteuer mit der Gefährdungswirkung von Kaffee oder seiner Inhaltsstoffe. Ich bin auf diesem Gebiet kein Experte, aber meiner Meinung sind die Auswirkungen von Kaffeegenuss auf den menschlichen Körper nicht klar negativ und rechtfertigen keine zusätzliche Besteuerung. "Jedes Ding ist ein Gift, es kommt nur auf die Dosis an".


Zu einer Argumentation, dass Koffein ein Suchtmittel ist und deshalb Kaffee besteuert werden müsste, ist anzumerken, dass Koffein auch in anderen Produkten, z.B. Cola enthalten ist, und diese somit auch zusätzlich besteuert werden müssten." - Atlas

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Datum Status Begründung Autor
15.05.2012 In Arbeit Themenseite Angelegt --Atlas




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