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Attribut:Begründung

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'''Abschnitt A § 9b Absatz 2 Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss <s>oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen</s>. Der Vorstand lädt jedes Mitglied <s>per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat.</s> Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.</div> '''Abschnitt A § 9b Absatz 2 Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform gemäß §126b BGB mindestens sechs Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.</div> Bisher fehlt in der Satzung eine eindeutige Auflistung, wer alles einen außerordentlichen Bundesparteitag einberufen kann. Das führt unter anderem zu der absurden Situation, daß ein ao BuPT nach §9b Abs. 3 wegen Handlungsunfähigkeit des Bundesvorstandes nur von 10% der Piraten nach $9b Abs. 2 einberufen werden kann. Der dort ebenfalls erwähnte Vorstandsbeschluß geht nicht, da der Bundesvorstand ja handlungsunfähig wäre. Außerdem muß es für den Vorstand eine Möglichkeit geben, einen außerordentlichen Bundesparteitag einzuberufen. Das geht mit der bisherigen Satzung nicht.  
Die Piraten würden sich mit diesem Positionspapier für eine Bedingungslose Grundsicherung aussprechen, die alle im Antrag genannten Vorteile mit sich bringt. Die sehr piratige Forderung nach Privatsphäre auch für Arbeitslosengeld-II-Bezieher und die liberale Umsetzung eines hohen Arbeitsanreizes, weil jeder hinzuverdiente Euro auch gleichzeitig ein Mehr an Einkommen bedeutet, sind die fundamentalen Vorteile einer Grundsicherung, die bedingungslos ausgezahlt wird. Für Interessierte, die sich bis jetzt noch nicht näher mit dem Thema beschäftigt haben, eignen sich u. a. die Webseiten [http://www.unternimm-die-zukunft.de/ unternimm-die-zukunft.de] und [http://www.freiheitstattvollbeschaeftigung.de/ freiheitstattvollbeschaeftigung.de]. Für weitere Links siehe auch [[Bedingungsloses Grundeinkommen/Weitere Informationen|hier]].  +
:Dass die Piratenpartei die Käuflichkeit der Politik ablehnt, dürfte Konsens sein. Es reicht aber nicht, mit dem Finger auf andere Parteien zu zeigen, sondern man muss auch mit gutem Beispiel vorangehen. :Transparency Deutschland fordert, Firmenspenden auf 50.000 Euro zu begrenzen, diese Summe halten sie für gering genug, als dass damit kein nennenswerter Einfluss ausgeübt werden kann. Für die Piratenpartei sind jedoch 50.000 Euro sehr viel Geld, somit müssen wir strenger zu uns selbst sein. Es reicht auch nicht aus, die Spenden von juristischen Personen zu begrenzen - wenn statt der Aktiengesellschaft ihr Vorstand als Privatperson spendet, ist die Angelegenheit ja nicht weniger problematisch. Dagegen hilft nur die generelle Begrenzung der Spendenhöhe. :Diese Satzungsänderung bindet nur den Bundesverband, nicht die Untergliederungen. Diese sollen darüber selbst entscheiden und gegebenenfalls auch auf geringere Summen begrenzen. Die Aufsummierung über mehrere Untergliederungen erfolgt erst bei Erstellung des Rechenschaftsberichtes, aus praktischen Gründen lässt sich somit nicht die Höhe der Spenden an die Gesamtpartei begrenzen. Dies ist jedoch vor dem Hintergrund der Einflussnahme unproblematisch: Wenn die Partei gar nicht zeitnah erfährt, wie viel Geld sie von einem Spender erhalten hat, kann dieser darüber auch kaum Einfluss ausüben.   +
Für Piraten, die sowohl Mitglied bei der Piratenpartei Deutschland als auch den Jungen Piraten sind, wird eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags beantragt. Dies soll zum nächsten Geschäftsjahr gelten. Momentan zahlen Doppelmitglieder nur den Beitrag an die Piratenpartei [die JuPis erlassen in diesem Fall den Beitrag], um insbesondere jüngeren Piraten eine einfachere Möglichkeit zu geben, sich auch in der Jugendorganisation zu engagieren. Um den JuPis den Einzug des Mitgliedsbeitrags zu ermöglichen und [potentielle] Piraten nicht doppelt zu belasten und Zugehörigkeit zu zeigen, sowie nicht miteinander um Mitglieder zu konkurrieren, aber gleichzeitig den JuPis bessere finanzielle Planung & Autonomie zu ermöglichen, soll dieser Passus dienen. Der ursprüngliche Antrag wurde in dieser Art veraendert auf Hinweis des Landesverbands Bayern. Würden die JuPis direkt Geld von der PP erhalten, so wären sie eventuell keine unabhängige Organisation mehr. Dies könnte mitunter verschiedene negative Implikationen mit sich ziehen - so u.a. die Nichtanerkennung als NGO/'Nicht-Partei' [wichtig bei Veranstaltungen, auf denen Parteienbeteiligung unerwünscht ist]. Zudem fällt Geld, dass die Partei an einen externen Verein zahlt, sowieso aus der Parteienfinanzierung heraus. Es würde also durch diese umgekehrte Regelung kein direkter Nachteil entstehen. Selbstverständlich planen die JuPis nicht, ihren Beitrag über den der Piraten zu erhöhen. Dieser Passus steht nur zur Sicherheit drin. Der Mindestbeitrag wurde so festgelegt, da die JuPis auch eine [jedoch individuelle, nicht festgesetzte] Ermäßigung anbieten. Dieser ermäßigte Beitrag dürfte aber wiederum unter dem ermäßigten Beitrag der Piraten liegen [so dass letztendlich 8€ + x€ <= 12€]. Warum der Betrag nicht hardgecodet ist, dürfte auf der Hand liegen. Sofern der sonstige Antrag 1 [Anerkennung der JuPis als offizielle Jugendorganisation der Piraten] angenommen wird, werden die meisten Landesverbände auch eine Mitgliedschaft bei den JuPis auf ihren Mitgliedsanträgen einfügen. + finanzielle Autonomie der Jungen Piraten<br> + gelten dadurch weiterhin als unabhängige Organisation<br> - doppelte Verwaltung [JuPis & Piraten müssen Beitraege einziehen]  
<u>Aktuelle Fassung:</u> <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (3) Auf begründeten Antrag eines '''Beitrittswilligen''' kann der '''Bundesvorstand''' den Beschluss fassen, für diese Person '''einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten'''. Der Beschluss besitzt <s>nur</s> Gültigkeit für ein Kalenderjahr. </div> <u>Neue Fassung:</u> <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (3) Auf begründeten Antrag eines '''Beitragspflichtigen''' kann der '''Vorstand des für dieses Mitglied zuständigen Landesverbands ''' den Beschluss fassen, für diese Person '''auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten'''. Der Beschluss besitzt Gültigkeit für ein Kalenderjahr. (neu) Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.<br></div> * Sollte der reguläre Beitrag, ob er nun bei 36€ bleibt oder etwas herunter- bzw. heraufgesetzt wird, für einen Piraten unzumutbar hoch sein, ist es zugleich Haarspalterei und ein ungerechtfertigter Arbeitsaufwand für Vorstände und Schatzmeister, diesem einen individuellen geminderten Mitgliedsbeitrag festzusetzen. Die Änderung sieht vor, dass die Beitragsminderung einheitlich die Form einer Beitragsbefreiung hat. Jedem steht es selbstverständlich frei, im Falle einer Beitragsbefreiung einen Teilbeitrag in zumutbarer Höhe der Partei als Spende zukommen zu lassen. * Ich verzichte absichtlich auf jegliche Regelungen, die Beitragsminderungen in Abhängigkeit von pauschalen Merkmalen wie z.B. Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnissen zu setzen. Dies folgt aus dem Grundsatz der Datensparsamkeit, aus der teilweise mangelnden Aussagekraft sowie der mangelnden Nachprüfbarkeit (mit piratig hinnehmbaren Mitteln) solcher Merkmale. * Der Vorstand des Landesverbands ist die geeignete Ebene, über Beitragsstreichungen zu entscheiden, da es einerseits ausreichend basisnah ist und einen überschaubaren Arbeitsaufwand haben wird (im Gegensatz zum Bundesvorstand), andererseits aber weniger für Vetternwirtschaft anfällig ist als die untergeordneten Gliederungen. Ein Alternativantrag ist [[Antragsfabrik/Beitragsminderung durch die niedrigste Untergliederung]] zu finden.  
<u>Aktuelle Fassung:</u> <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (3) Auf begründeten Antrag eines '''Beitrittswilligen''' kann der '''Bundesvorstand''' den Beschluss fassen, für diese Person '''einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten'''. Der Beschluss besitzt <s>nur</s> Gültigkeit für ein Kalenderjahr. </div> <u>Neue Fassung:</u> <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (3) Auf begründeten Antrag eines '''Beitragspflichtigen''' kann der '''Vorstand der für dieses Mitglied zuständigen niedrigsten Gliederung''' den Beschluss fassen, für diese Person '''auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten'''. Der Beschluss besitzt Gültigkeit für ein Kalenderjahr. (neu) Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig. </div> <br> * Sollte der reguläre Beitrag, ob er nun bei 36€ bleibt oder etwas herunter- bzw. heraufgesetzt wird, für einen Piraten unzumutbar hoch sein, ist es zugleich Haarspalterei und ein ungerechtfertigter Arbeitsaufwand für Vorstände und Schatzmeister, diesem einen individuellen geminderten Mitgliedsbeitrag festzusetzen. Die Änderung sieht vor, dass die Beitragsminderung einheitlich die Form einer Beitragsbefreiung hat. Jedem steht es selbstverständlich frei, im Falle einer Beitragsbefreiung einen Teilbeitrag in zumutbarer Höhe der Partei als Spende zukommen zu lassen. * Ich verzichte absichtlich auf jegliche Regelungen, die Beitragsminderungen in Abhängigkeit von pauschalen Merkmalen wie z.B. Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnissen zu setzen. Dies folgt aus dem Grundsatz der Datensparsamkeit, aus der teilweise mangelnden Aussagekraft sowie der mangelnden Nachprüfbarkeit (mit piratig hinnehmbaren Mitteln) solcher Merkmale. * Der Vorstand der niedrigsten Untergliederung ist als basisbächstes Organ am Besten dazu geeignet, die Begründung für einen Beitragsverzicht zu evaluieren und wird zugleich nicht mit Anträgen überschwemmt werden. Wegen begründeter Ängste vor einer Vetternwirtschaft habe ich auch einen [[Antragsfabrik/Beitragsminderung durch den Landesverband|Alternativantrag]] gestellt.  
Wir sind bereits 12.000 Mitglieder und haben den niedrigsten Mitgliedsbeitrag aller vergleichbarer Parteien. Die finanziell schlechte Situation bedingt es, dass wir eine neue Beitragsordnung erstellen müssen die an der fianziellen Situation des Piraten ausgerichtet ist und der Partei größeren Handlungsspielraum garantiert!<br /> Das neue Verfahren ist simpel und sollte jedem einleuchten. '''WICHTIGER HINWEIS: Mitgliedsbeiträge sind absetzbar!'''<br /> ''Viele wissen gar nicht, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen können. Hier ist der entsprechende Part:'' :Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind. :Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu. '''Wichtiger Vergleich mit den Beitragsordnungen anderer Parteien:''' : [https://www.die-linke.de/partei/dokumente/bundesfinanzordnung_der_partei_die_linke/beitragstabelle/ Die Linke], [http://www.cdu-maulbronn.de/pinfo_Beitrag.htm CDU], [https://ssl.fdp.de/aufnahme/aufnahme.php FDP], [http://www.gruene-partei.de/cms/default/dok/1/1393.mitglied_werden_2009.htm Grüne], [http://www.spd.de/de/pdf/mitglieder/230206_beitrittserklaerung.pdf SPD] '''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. (3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten.<br /> Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. (8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechendem, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen. (2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen. (3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.<br /> Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich. (8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle: '"`UNIQ--pre-000099AB-QINU`"' (9) Der Vorstand der zuständigen niedrigsten Gliederung kann ggf. den Mitgliedsbeitrag * für Rentner, * für Mitglieder ohne eigenes Einkommen, * für in Ausbildung befindliche Mitglieder, * für Wehr- oder Ersatzdienstleistende, * sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte, abweichend von der Regelung des Absatzes (2) und (3) festsetzen. Diese Regelung gilt jeweils für ein Jahr. (10) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig. </div> '''Weitere Hinweise''' # Politische Arbeit kostet dauerhaft Geld, was wir irgendwoher bekommen müssen. Verglichen mit anderen Parteien sind wir auch mit dieser neuen Beitragsordnung mit ganz ganz großen Abstand die Partei mit den niedrigsten Beiträgen! # Selbsteinschätzung hat sich etabliert und bei anderen Parteien bewährt. Da der Mitgliedsbeitrag von unterschiedlichen Stellen eingezogen wird und nur sehr wenige auf die Zahlen Zugriff haben werden wir auch keinerlei Probleme mit einem "gläsernen Pirat" haben. # Mit dieser Ordnung können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.  
Wir sind bereits 12.000 Mitglieder und haben den niedrigsten Mitgliedsbeitrag aller vergleichbarer Parteien. Die finanziell schlechte Situation bedingt es, dass wir eine neue Beitragsordnung erstellen müssen die an der fianziellen Situation des Piraten ausgerichtet ist und der Partei größeren Handlungsspielraum garantiert!<br /> Das neue Verfahren ist simpel und sollte jedem einleuchten. '''WICHTIGER HINWEIS: Mitgliedsbeiträge sind absetzbar!'''<br /> ''Viele wissen gar nicht, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen können. Hier ist der entsprechende Part:'' :Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind. :Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu. '''Wichtiger Vergleich mit den Beitragsordnungen anderer Parteien:''' : [https://www.die-linke.de/partei/dokumente/bundesfinanzordnung_der_partei_die_linke/beitragstabelle/ Die Linke], [http://www.cdu-maulbronn.de/pinfo_Beitrag.htm CDU], [https://ssl.fdp.de/aufnahme/aufnahme.php FDP], [http://www.gruene-partei.de/cms/default/dok/1/1393.mitglied_werden_2009.htm Grüne], [http://www.spd.de/de/pdf/mitglieder/230206_beitrittserklaerung.pdf SPD] '''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. (3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten.<br /> Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. (8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechendem, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen. (2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen. (3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.<br /> Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich. (8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle: '"`UNIQ--pre-000099AD-QINU`"' (9) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig. </div> '''Weitere Hinweise''' # Politische Arbeit kostet dauerhaft Geld, was wir irgendwoher bekommen müssen. Verglichen mit anderen Parteien sind wir auch mit dieser neuen Beitragsordnung mit ganz ganz großen Abstand die Partei mit den niedrigsten Beiträgen! # Selbsteinschätzung hat sich etabliert und bei anderen Parteien bewährt. Da der Mitgliedsbeitrag von unterschiedlichen Stellen eingezogen wird und nur sehr wenige auf die Zahlen Zugriff haben werden wir auch keinerlei Probleme mit einem "gläsernen Pirat" haben. # Mit dieser Ordnung können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.  
Wir überlassen die Regelungen zur Erhebung des Mitgliedsbeitrages und die Verfahrensweisen dazu den Landesverbänden. Bayern braucht schon allein wegen seiner Größe und Organisationsart andere Verfahren als das Saarland. Das schließt die Möglichkeit ein, dass LV diese Aufgaben an ihre Gliederungen delegieren.  +
'''Aktuelle Fassung § 12 (1):''' :<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.</div> '''Neue Fassung § 12 (1):''' :<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.</div> Im Prinzip ist keine Änderung nötig, da die [[#Rechtsprechung]] durch den Bundesgerichtshof dies klar gestellt hat, allerdings gab es vor dem Bundesschiedsgericht eine [http://wiki.piratenpartei.de/images/5/5f/BSG_Urteil_BSG_2008-05-18_1.pdf Klage] und der BHG empfiehlt eine Regelung zur Klarstellung in der Satzung  +
1. Bei Spenden von juristischen Personen bzw. Personengesellschaften besteht die Gefahr einer Einflussnahme auf politische Entscheidungen der Partei. Um dies zu verhindern, ist die Begrenzung dieser Art von Spenden auf einen relativ niedrigen Betrag unabdingbar. 2. Die Partei begibt sich durch die Annahme größerer Beträge in eine Abhängigkeit zum Spender und verliert damit ihre politische Handlungsfreiheit, die unter allen Umständen gewahrt werden muss. 3. Im Sinne unseres Grundsatzprogramms besteht eine Unvereinbarkeit zwischen unserer Haltung zu Lobbyismus und Korruption auf der einen Seite und der Annahme größerer Spendenbeträge auf der anderen Seite. 4. Mit dieser Satzungsänderung gewinnen wir ein erhebliches Maß an Glaubwürdigkeit, die mit Geld nicht zu bezahlen ist. Dies hebt uns deutlich von den etablierten Parteien und ihrem fragwürdigen Umgang mit Spendengeldern ab. 5. Mögliche finanzielle Verluste werden leicht durch den Gewinn an Sympathie, Bürgervertrauen und damit neuen Mitgliedern ausgeglichen. 6. Kleinere Spenden von juristischen Personen und Personengesellschaften, z.B. Kulanz bei Sachzuwendungen (Copyshops, Veranstaltungshäuser, Stammkneipen ...), sind durch die 5000€ abgedeckt, weshalb dieser Antrag die politische Arbeit an der Basis nicht behindert.  +
Genauso wie es bei Satzungs- und Programmänderungsanträgen sinnvoll ist, dass vorher bekannt ist über welche Anträge abgestimmt wird, ist es auch bei Kandidatenbewerbungen sinnvoll vorher zu wissen, welche Kandidaten zur Wahl stehen. Nur somit wird gewährleistet, dass die Piraten sich wirklich über alle Kandidaten rechtzeitig informieren können. Dieser Antrag ist aus [[Antragsfabrik/Dezentraler Parteitag]] entnommen. Da für den dort vorgeschlagenen dezentralen Parteitag eine Bewerbungsfrist nicht zwingend notwendig ist, ist dieser Antrag entkoppelt.  +
Die Piratenpartei ist stark gewachsen. Um den Vorstand zwischen den Bundes-Mitgliederversammlungen stärker als bisher mit der Partei-Basis zu verzahnen, sollte die Möglichkeit des § 12 PartG genutzt werden, dem Vorstand einen Bundesausschuss zur Seite zu stellen. Ein solcher Ausschuss kann keinesfalls, wie aus dem PartG ersichtlich, die gleichen Rechte wie die Mitgliederversammlung haben. Er kann aber bevollmächtigt werden, Aussagen der Partei zu aktuellen Themen zu legitimieren. Ein solches Gremium soll in der Basis verankert werden und die innerparteiliche Diskussion zwischen den Bundesparteitagen verstetigen helfen.  +
Der Antrag steht im Zusammenhang mit der Neufassung der Finanzordnung.  +
Die jetzige Zusammensetzung des Vorstandes ist nicht optimal. Dadurch, dass per Satzung den Posten nicht zumindest ungefähre Aufgabenbereiche zugeordnet werden kann es zu "Besetzungslücken" schon bei der Wahl kommen, weil bei der Listenwahl der Beisitzer einfach keiner gewählt wurde, der die Aufgaben des Genseks übernommen möchte oder kann. Dies möchte ich ändern. Gleichzeitig möchte ich den Vorstand vergrößern. Dieser Antrag geht von mindestens 9 gewählten Vorständen aus, ich habe noch einen [[Archiv:2010/Antragsfabrik/Bundesvorstand2| mit 11 zur Auswahl gestellt]], je nach Zustimmung werde ich dann auch zurückziehen, keine sorge. Aufgaben Bereiche legt zwar immer noch der Vorstand selbst fest, aber ich möchte mal kurz umreißen: Vorsitzende, Stellvertreter -> Leiten den ganzen Haufen. Schatzmeister -> Geld zusammenhalten und so ;) Gensek -> Mitgliederverwaltung und Kommunikation nach Innen. Politikpiraten -> Ist Sprachrohr und Ansprechpartner der politischen Ags, bringt die Diskussionen voran. Öffentlichkeitspiraten -> Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, CI, etc.) Beisitzer -> Kommunkation nach Innen, Basis, LVs, Hilfe des Politikpiraten, Verwaltung, Transparenz (Aufbereitung der Arbeit des BuVo), .... '''Eine etwas längere Erklärung findet man in [http://blog.benjamin-stoecker.de/index.php/2010/03/13/pro-vergroesserung-bundesvorstands meinem Blog]''' '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, sowie 4 weiteren Mitgliedern.<br><br> (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Bundesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. </div>  
Wie alle großen Parteien stehen auch die Piraten vor dem Problem, ihre Mitglieder in Entscheidungsprozesse einzubinden. Die Piratenpartei umfasst derzeit über 10.000 Mitglieder. Um weiterhin basisdemokratisch Entscheidungen treffen zu können, benötigen wir eine Alternativlösung zu den bisher bei Parteien üblichen Vertreterversammlungen. Ziel ist es, dauerhaft auf ein Delegiertensystem zur Entscheidungsfindung innerhalb der Partei zu verzichten. Die Einführung von LiquidFeedback für qualifizierte Meinungsbilder der gesamten Basis soll den ersten Schritt darstellen, die Idee der Basisdemokratie in der Piratenpartei zu erhalten und eine "Vergrünung" zu verhindern. Die Kosten entsprechen in etwa denen, die der Landesverband Berlin für den Betrieb von lqpp.de zur Zeit jährlich hat. '''Referenzen''' http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback http://wiki.piratenpartei.de/BE:Squads/LiquidFeedback http://liquidfeedback.org/ Dieser Antrag wird auch im LiquidFeedback-System der Berliner Piraten beraten. Änderungen in LiquidFeedback werden in die Antragsfabrik übernommen.  +
Zur besseren Strukturierung der innerparteilichen Arbeit auf Bundesebene wird vorstehender Antrag eingebracht. Durch Einfügung dieses Paragraphen wird sichergestellt, dass Arbeitsgemeinschaften (auch konkurrierende) entsprechend ihrer parteilichen Arbeit in die vorhandenen Strukturen der Piratenpartei Deutschland einbezogen sind. Gleichzeitig wird die Struktur und Arbeitsweise der AGs koordinierend geregelt. Hierdurch wird die inhaltliche Einbindung der Arbeit der Arbeitsgemeinschaften in die Piratenpartei verbessert und auf eine organisatorische Grundlage gestellt.<br /> Zur Evaluierung des Satzungsänderungsantrages gab es ein Planspiel am 06./07.04.2010. Die Ergebnisse können unter [[Koordinatorenkonferenz/Planspiel]] nachgelesen werden.  +
Der Schutz der personenbezogenen Daten wurde bisher in der Satzung sträflich vernachlässigt. Und das bei uns!  +
Zurzeit haben wir eine reine Mitgliederversammlungen zu der vermutlich weniger als 10% der Piraten kommen. Die demokratische Beteiligung ist damit recht gering. Wenn sie höher wäre, würde es allerdings auch zu organisatorischen und finanziellen Problemen führen. Außerdem kann der Ort einer Versammlung zu einer Verzerrung eines Wahlergebnisses führen. Eine Alternative ist eine [http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__9.html Vertreterversammlung]. Da diese aber von vielen abgelehnt wird, bleibt als einzige Möglichkeit ein dezentraler Parteitag. Dieser Antrag soll den Weg frei machen für einen [[Dezentraler Parteitag|dezentralen Parteitag]]. Da die Regelung wie ein solcher Parteitag auszusehen hat, nicht in die Satzung gehört, soll eine Geschäftsordnung beschlossen werden, die dies regelt. Dabei gibt es viele [[Dezentrale_Wahlurne/GOEntw%C3%BCrfe|Gestaltungsmöglichkeiten der Geschäftsordnung]]. Eine Möglichkeit ist die [[Dezentrale Wahlurne]] ähnlich wie bei Bundestagswahlen, welche auch geheime Abstimmungen (wie z.B. für Vorstandswahlen) erlaubt. Wegen Nachfragen nach einer konkreter ausgearbeiteten Version, ist eine Geschäftsordnung in dem Antrag enthalten, die eine Stimmabgabe über dezentrale Wahlurnen vorsieht. '''Realisierungsmöglichkeiten (siehe [[Dezentrale Wahlurne]], [[Dezentrale_Wahlurne/GOEntwürfe#Wahl.2FAbstimmung_per_Wahlurne|Abstimmung per Wahlurne]]):''' * Wer besetzt das Wahllokal? ** Wenn es eine Geschäftsstelle gibt, so kann die Geschäftsstelle als Wahllokal genutzt werden. Evtl. ist die Geschäftsstelle eh schon besetzt, aber es finden sich bestimmt Piraten, die sich als Wahlhelfer bereit erklären. ** Man könnte auch die Stammtische in Wahllokale umwandeln. Ist dann halt ein Wahllokal, was nur für 3h offen hat, aber es ist dann evtl. mehr in der Nähe. Außerdem lernt man dabei gleich Piraten aus der eigenen Gegend kennen. * Wer zählt die Stimmen aus? ** Es gibt kein Problem eine öffentliche Stimmenauszählung durchzuführen. Helfer lassen sich bestimmt auch finden. * Wie sorgt man dafür, dass nicht Manipuliert wird? ** Durch Versiegelung der Wahlurne kann man dafür sorgen, dass weder Stimmzettel entfernt werden, noch dass nach Schließung des Wahllokal Stimmzettel hinzugefügt werden (Versiegelung des Einwurfschlitzes). **: Falls eine Wahlurne mehrfach benutzt werden soll, so könnte man eine Masterwahlurne einrichten, in der die Wahlurnen unter 4-Augen-Prinzip entleert werden könne. Man muss also nicht vorzeitig die Stimmzettel auszählen. * Wer druckt die Stimmzettel? ** Die Stimmzettel könnten in einem Großauftrag vom Bund gedruckt werden. ** Jeder Pirat kann sich selber seinen Stimmzettel ausdrucken. * Wie sorgt man dafür, dass nicht doppelt abgestimmt wird? ** Man könnte eine Liste im Internet verwalten, wo die Wahlhelfer Piraten abhaken können und auch die stimmberechtigten Piraten sehen (evtl. nur anhand von Mitgliedsnummern). * Wie sorgt man dafür, dass nur Piraten abstimmen. ** Jeder Pirat sollte einen Mitgliedsausweis haben. Mit Mitgliedsausweis und Personalausweis ist jeder Pirat identifizierbar. **: Falls ein Pirat keinen Mitgliedsausweis hat, so könnte er den bei der Geschäftsstelle direkt ausgehändigt bekommen. '''Achtung Änderungen''' Dieser Antrag wurde mehrfach wesentlich geändert. Änderungen betrafen insbesondere folgende Punkte: * Zentrales Zusammentreffen ist am Anfang des BPT und nicht am Ende. * Entkopplung von Einreichungs- und Bewerbungsfristen. (für SÄA, PÄA und Kandidaten)  
Wir machen uns allmählich lächerlich, daß wir für Rechtschreibfehler einen Satzungsänderungsantrag stellen müssen, der unter Umständen nach vorher angenommenen Anträgen obsolet wird, da der Wortlaut geändert wurde, der Fehler an anderer Stelle aber immer noch vorhanden ist. Rechtschreib- und Grammatikfehler sind übrigens eindeutig und können von jedem Deutschlehrer erklärt und korrigiert werden, ohne eine inhaltliche Änderung durchzuführen.  +