Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beitragsminderung durch den Landesverband
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Boris Tourovsky. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Beitragsminderung durch den Landesverband
- Änderungsantrag Nr.
- TE151
- Beantragt von
- Boris Tourovsky
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (3)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, im Abschnitt B der Bundessatzung im §2 im Absatz 3 das Wort "Beitrittswilligen" durch "Beitragspflichtigen" zu ersetzen sowie das Wort "Bundesvorstand" durch die Worte "Vorstand des für dieses Mitglied zuständigen Landesverbands" zu ersetzen, die Worte "einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten" durch die Worte "auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten" zu ersetzen sowie das Wort "nur" vor "Gültigkeit" ersatzlos zu streichen.
Sowie folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer anzufügen:
- Begründung
Aktuelle Fassung:
(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
Neue Fassung:
(3) Auf begründeten Antrag eines Beitragspflichtigen kann der Vorstand des für dieses Mitglied zuständigen Landesverbands den Beschluss fassen, für diese Person auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten. Der Beschluss besitzt Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
(neu) Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.- Sollte der reguläre Beitrag, ob er nun bei 36€ bleibt oder etwas herunter- bzw. heraufgesetzt wird, für einen Piraten unzumutbar hoch sein, ist es zugleich Haarspalterei und ein ungerechtfertigter Arbeitsaufwand für Vorstände und Schatzmeister, diesem einen individuellen geminderten Mitgliedsbeitrag festzusetzen. Die Änderung sieht vor, dass die Beitragsminderung einheitlich die Form einer Beitragsbefreiung hat. Jedem steht es selbstverständlich frei, im Falle einer Beitragsbefreiung einen Teilbeitrag in zumutbarer Höhe der Partei als Spende zukommen zu lassen.
- Ich verzichte absichtlich auf jegliche Regelungen, die Beitragsminderungen in Abhängigkeit von pauschalen Merkmalen wie z.B. Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnissen zu setzen. Dies folgt aus dem Grundsatz der Datensparsamkeit, aus der teilweise mangelnden Aussagekraft sowie der mangelnden Nachprüfbarkeit (mit piratig hinnehmbaren Mitteln) solcher Merkmale.
- Der Vorstand des Landesverbands ist die geeignete Ebene, über Beitragsstreichungen zu entscheiden, da es einerseits ausreichend basisnah ist und einen überschaubaren Arbeitsaufwand haben wird (im Gegensatz zum Bundesvorstand), andererseits aber weniger für Vetternwirtschaft anfällig ist als die untergeordneten Gliederungen. Ein Alternativantrag ist Antragsfabrik/Beitragsminderung durch die niedrigste Untergliederung zu finden.
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:TurBor|Boris Tourovsky“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, im Abschnitt B der Bundessatzung im §2 im Absatz 3 das Wort "Beitrittswilligen" durch "Beitragspflichtigen" zu ersetzen sowie das Wort "Bundesvorstand" durch die Worte "Vorstand des für dieses Mitglied zuständigen Landesverbands" zu ersetzen, die Worte "einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten" durch die Worte "auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten" zu ersetzen sowie das Wort "nur" vor "Gültigkeit" ersatzlos zu streichen. Sowie folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer anzufügen:Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Fassung: (3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.Neue Fassung:(3) Auf begründeten Antrag eines Beitragspflichtigen kann der Vorstand des für dieses Mitglied zuständigen Landesverbands den Beschluss fassen, für diese Person auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten. Der Beschluss besitzt Gültigkeit für ein Kalenderjahr. (neu) Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.* Sollte der reguläre Beitrag, ob er nun bei 36€ bleibt oder etwas herunter- bzw. heraufgesetzt wird, für einen Piraten unzumutbar hoch sein, ist es zugleich Haarspalterei und ein ungerechtfertigter Arbeitsaufwand für Vorstände und Schatzmeister, diesem einen individuellen geminderten Mitgliedsbeitrag festzusetzen. Die Änderung sieht vor, dass die Beitragsminderung einheitlich die Form einer Beitragsbefreiung hat. Jedem steht es selbstverständlich frei, im Falle einer Beitragsbefreiung einen Teilbeitrag in zumutbarer Höhe der Partei als Spende zukommen zu lassen.* Ich verzichte absichtlich auf jegliche Regelungen, die Beitragsminderungen in Abhängigkeit von pauschalen Merkmalen wie z.B. Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnissen zu setzen. Dies folgt aus dem Grundsatz der Datensparsamkeit, aus der teilweise mangelnden Aussagekraft sowie der mangelnden Nachprüfbarkeit (mit piratig hinnehmbaren Mitteln) solcher Merkmale.* Der Vorstand des Landesverbands ist die geeignete Ebene, über Beitragsstreichungen zu entscheiden, da es einerseits ausreichend basisnah ist und einen überschaubaren Arbeitsaufwand haben wird (im Gegensatz zum Bundesvorstand), andererseits aber weniger für Vetternwirtschaft anfällig ist als die untergeordneten Gliederungen. Ein Alternativantrag ist Antragsfabrik/Beitragsminderung durch die niedrigste Untergliederung zu finden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Toertsche 21:31, 17. Apr. 2010 (CEST)
- Haide F.S.
- Thomas-BY
- Magnum
- Bragi
- Posbi 20:41, 22. Apr. 2010 (CEST)
- enni
- Jan
- Kaddi
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- MichaelG 17:11, 19. Apr. 2010 (CEST) Warum auf die Möglichkeit verzichten, einen niedrigeren Beitrag festzulegen?
- Hans Immanuel
- Andena 22:40, 19. Apr. 2010 (CEST)
- Sbeyer 13:36, 20. Apr. 2010 (CEST) Bevorzuge es, den Mitgliedsbeitrag selbst bestimmen zu lassen. Aber ein Beitrag sollte schon sein.
- datenritter 17:18, 25. Apr. 2010 (CEST) Was MichaelG sagt.
- Stefan Posdzich
- Sebastian Pochert
- Aleks_A
- Rainer Sonnabend
- RicoB CB 19:06, 1. Mai 2010 (CEST)
- wigbold : Bundesvostand bestimmt Katalog für mögliche Ermäßigungen - Untergliederungen beschließen dementsprechend
- OliverNiebuhr
- zero-udo
- StopSecret 01:00, 4. Mai 2010 (CEST)
- HKLS 20:33, 4. Mai 2010 (CEST) was nix kostet, taugt nix, wie meine Oma sagte. Verzicht ist nicht gut, Reduzierung wäre ok.
- ☠ Danebod 00:25, 7. Mai 2010 (CEST)
- DeBaernd 14:05, 8. Mai 2010 (CEST)
- Tramp 22:56, 10. Mai 2010 (CEST) Mit 36€ und gemindert 12€ wäre es fast schon schick...
- Salorta
- Sven423 09:36, 14. Mai 2010 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Twix 17:41, 23. Apr. 2010 (CEST)
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Es wäre auf Dauer sinnvoller, keine Prozentsätze zu regeln, Tragfähig wäre: 1. Bundesverband kriegt pro Mitglied x Euro - 2. Landesverband kriegt pro Mitglied x Euro - 3. Kreis- 7 Ortsverband kriegt den Rest Und Beitragsverzicht oder -minderung beschliesst der KV / OV und trägt dann auch die finanziellen Folgen. Vor Ort weiss man Bescheid übereinander. Die Anteile für Land und Bund blieben davon unabhängig. Hans Immanuel
Argument 2
...