Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beitragsordnung

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Roland 'ValiDOM' Jungnickel, Ruben Bridgewater, Stefan Körner, Alexander Bock.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Neue Beitragsordnung (A)
Änderungsantrag Nr.
TE092
Beantragt von
Roland 'ValiDOM' Jungnickel, Ruben Bridgewater, Stefan Körner, Alexander Bock
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (1-3) + (8)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt im Abschnitt B die Absätze 1-3 und 8 des §2 durch folgende zu ersetzen:

(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechendem, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.

(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.

(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.
Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.

(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:

Richtwerte zur Selbsteinschätzung der Beitragshöhe
Monatliches                 Monatlicher
Bruttoeinkommen             Beitrag
Euro                        Euro
bis 1.000,00                3,00 bis 5,00
bis 2.000,00                5,00 bis 10,00
ab 2.000,00                 ab 10,00

Weiterhin wird beantragt die Foglenden zwei Absätze mit den nächsten freien Absatznummern an den §2 des Abschnitts B anzufügen

(1) Der Vorstand der zuständigen niedrigsten Gliederung kann ggf. den Mitgliedsbeitrag

  • für Rentner,
  • für Mitglieder ohne eigenes Einkommen,
  • für in Ausbildung befindliche Mitglieder,
  • für Wehr- oder Ersatzdienstleistende,
  • sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte,

abweichend von der Regelung des Absatzes (2) und (3) festsetzen. Diese Regelung gilt jeweils für ein Jahr.

(2) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.

Begründung

Wir sind bereits 12.000 Mitglieder und haben den niedrigsten Mitgliedsbeitrag aller vergleichbarer Parteien. Die finanziell schlechte Situation bedingt es, dass wir eine neue Beitragsordnung erstellen müssen die an der fianziellen Situation des Piraten ausgerichtet ist und der Partei größeren Handlungsspielraum garantiert!
Das neue Verfahren ist simpel und sollte jedem einleuchten.

WICHTIGER HINWEIS: Mitgliedsbeiträge sind absetzbar!
Viele wissen gar nicht, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen können. Hier ist der entsprechende Part:

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.

Wichtiger Vergleich mit den Beitragsordnungen anderer Parteien:

Die Linke, CDU, FDP, Grüne, SPD

Alte Fassung:

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen.

Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten.
Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.

Neue Fassung

(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechendem, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.

(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.

(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.
Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.

(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:

Richtwerte zur Selbsteinschätzung der Beitragshöhe
Monatliches                 Monatlicher
Bruttoeinkommen             Beitrag
Euro                        Euro
bis 1.000,00                3,00 bis 5,00
bis 2.000,00                5,00 bis 10,00
ab 2.000,00                 ab 10,00

(9) Der Vorstand der zuständigen niedrigsten Gliederung kann ggf. den Mitgliedsbeitrag

  • für Rentner,
  • für Mitglieder ohne eigenes Einkommen,
  • für in Ausbildung befindliche Mitglieder,
  • für Wehr- oder Ersatzdienstleistende,
  • sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte,

abweichend von der Regelung des Absatzes (2) und (3) festsetzen. Diese Regelung gilt jeweils für ein Jahr.

(10) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.

Weitere Hinweise

  1. Politische Arbeit kostet dauerhaft Geld, was wir irgendwoher bekommen müssen. Verglichen mit anderen Parteien sind wir auch mit dieser neuen Beitragsordnung mit ganz ganz großen Abstand die Partei mit den niedrigsten Beiträgen!
  2. Selbsteinschätzung hat sich etabliert und bei anderen Parteien bewährt. Da der Mitgliedsbeitrag von unterschiedlichen Stellen eingezogen wird und nur sehr wenige auf die Zahlen Zugriff haben werden wir auch keinerlei Probleme mit einem "gläsernen Pirat" haben.
  3. Mit dieser Ordnung können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.
Achtung Kollisionen


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Validom|Roland 'ValiDOM' Jungnickel]], Ruben Bridgewater, Stefan Körner, [[Benutzer:B.pwned|Alexander Bock“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt im Abschnitt B die Absätze 1-3 und 8 des §2 durch folgende zu ersetzen:(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechendem, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:'"`UNIQ--pre-00000000-QINU`"'Weiterhin wird beantragt die Foglenden zwei Absätze mit den nächsten freien Absatznummern an den §2 des Abschnitts B anzufügen(1) Der Vorstand der zuständigen niedrigsten Gliederung kann ggf. den Mitgliedsbeitrag* für Rentner,* für Mitglieder ohne eigenes Einkommen,* für in Ausbildung befindliche Mitglieder,* für Wehr- oder Ersatzdienstleistende,* sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte,abweichend von der Regelung des Absatzes (2) und (3) festsetzen. Diese Regelung gilt jeweils für ein Jahr.(2) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Mitgliedsbeiträge_streichen* Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_selbst_bestimmen* Antragsfabrik/Neue_Mitgliedsbeitragsstruktur* Antragsfabrik/Austritt Mitgliedsbeitrag* Antragsfabrik/Monatlicher_Mitgliedsbeitrag* Antragsfabrik/Beitragsordnung_(B)* [[Antragsfabrik/Beitragsordnung (Aplus)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Wir sind bereits 12.000 Mitglieder und haben den niedrigsten Mitgliedsbeitrag aller vergleichbarer Parteien. Die finanziell schlechte Situation bedingt es, dass wir eine neue Beitragsordnung erstellen müssen die an der fianziellen Situation des Piraten ausgerichtet ist und der Partei größeren Handlungsspielraum garantiert!Das neue Verfahren ist simpel und sollte jedem einleuchten.WICHTIGER HINWEIS: Mitgliedsbeiträge sind absetzbar!Viele wissen gar nicht, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen können. Hier ist der entsprechende Part::Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.:Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.Wichtiger Vergleich mit den Beitragsordnungen anderer Parteien:: Die Linke, CDU, FDP, Grüne, SPDAlte Fassung: (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen.Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten.Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.Neue Fassung(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechendem, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:'"`UNIQ--pre-00000001-QINU`"'(9) Der Vorstand der zuständigen niedrigsten Gliederung kann ggf. den Mitgliedsbeitrag* für Rentner,* für Mitglieder ohne eigenes Einkommen,* für in Ausbildung befindliche Mitglieder,* für Wehr- oder Ersatzdienstleistende,* sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte,abweichend von der Regelung des Absatzes (2) und (3) festsetzen. Diese Regelung gilt jeweils für ein Jahr.(10) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.Weitere Hinweise# Politische Arbeit kostet dauerhaft Geld, was wir irgendwoher bekommen müssen. Verglichen mit anderen Parteien sind wir auch mit dieser neuen Beitragsordnung mit ganz ganz großen Abstand die Partei mit den niedrigsten Beiträgen!# Selbsteinschätzung hat sich etabliert und bei anderen Parteien bewährt. Da der Mitgliedsbeitrag von unterschiedlichen Stellen eingezogen wird und nur sehr wenige auf die Zahlen Zugriff haben werden wir auch keinerlei Probleme mit einem "gläsernen Pirat" haben.# Mit dieser Ordnung können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Roland 'ValiDOM' Jungnickel
  2. Ruben Bridgewater
  3. Stefan Körner
  4. Alexander Bock
  5. Trias
  6. Mpd
  7. Andreas Heimann
  8. Sbeyer 16:40, 22. Apr. 2010 (CEST) wobei mir die Selbstbestimmung ohne Tabelle noch besser gefällt
  9. Twix 18:18, 23. Apr. 2010 (CEST)
  10. Jan

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Andena
  2. Christian Hufgard 09:00, 9. Apr. 2010 (CEST)
  3. Getiteasy 11:31, 9. Apr. 2010 (CEST)Jeder Pirat kann auch heute schon einen höheren Beitrag zahlen.
  4. Spearmind 00:23, 10. Apr. 2010 (CEST)
  5. LarsM
  6. Cwennrich 06:49, 12. Apr. 2010 (CEST) Jeder Pirat kann auch spenden
  7. Boris Turovskiy
  8. Rainer Sonnabend
  9. Thomas-BY (mir gefällt der Vorschlag von Boris immer noch am Besten)
  10. Abrax 21:58, 13. Apr. 2010 (CEST)
  11. -Anzeige- Piraten sollten nicht nach Einkommen bewertet werden - Wer mehr geben will kann das auch freiwillig tun
  12. MarekT 12:25, 15. Apr. 2010 (CEST)
  13. Hans Immanuel
  14. DanielSan
  15. Haide F.S.
  16. icho40
  17. Posbi 21:01, 22. Apr. 2010 (CEST)
  18. Aleks_A
  19. Datenritter 14:00, 25. Apr. 2010 (CEST) Wir machen uns sonst abhängig von Großverdienern.
  20. Sebastian Pochert
  21. StopSecret 18:16, 28. Apr. 2010 (CEST)
  22. RicoB CB 16:40, 1. Mai 2010 (CEST)
  23. HKLS 12:02, 2. Mai 2010 (CEST)
  24. OliverNiebuhr
  25. zero-udo
  26. DeBaernd 17:56, 3. Mai 2010 (CEST)
  27. MichaelG 19:41, 3. Mai 2010 (CEST) Anderer Antrag besser
  28. Unglow
  29. Zwergenpaladin
  30. Tramp 20:19, 10. Mai 2010 (CEST)
  31. Christian Specht 15:18, 11. Mai 2010 (CEST)
  32. Kaddi
  33. Salorta
  34. Sven423 09:02, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Es ist auch heute jedem Pirat möglich, freiwillig mehr als den Mindestmitgliedsbeitrag zu zahlen. Hier über Prozentwerte höhere Vorgaben zu machen finde ich unschön.

Siehe meine Kommentare im Alternativantrag. Dort schreibe ich etwas zu dem psychologischen Effekt.

Mehr Bürokratie wagen?

Obwohl auch mir die endlosen Diskussionen, ob wir den Mitgliedsbeitrag vielleicht nicht von 3 auf 2,25 Euro im Monat herabsetzen sollten, leid sind, sehe ich diesen Antrag als einen Schritt in die komplett falsche Richtung an. Den Satz, das neue Verfahren sei "simpel und jedem einleuchtend" ist mMn der reine Spott. Was auf Anhieb ins Auge fällt:

  1. Die Arbeitslast der Schatzmeister wird vervielfacht, da diese sich nun mit abweichenden (und sich verändernden) Beiträgen von jedem einzelnen Mitglied herumkämpfen müssen;
  2. Die Selbsteinschätzung bietet Missbrauchsmöglichkeiten an und führt gleichzeitig zu einer unzulässigen Einsicht in die finanzielle Lage von ehrlichen Piraten;
  3. Die Ausnahmefälle sind genauso unklar definiert wie bisher und stellen auch immernoch die Frage, wie denn die einzelnen Fälle nachgewiesen werden sollen (sowie wer die Prüfung unternimmt und wer Zugang zu den entsprechenden Daten hat). -TurBor 16:26, 12. Apr. 2010 (CEST)
  4. Nachtrag - noch dazu sind die Beiträge für die obere Klasse ungedeckelt, was für als Mitgliedsbeitrag angegebene Spenden Tür und Tor öffnet. -TurBor 22:11, 12. Apr. 2010 (CEST)
Zu:
  1. Ich habe mit mehreren Schatzmeistern gesprochen und diese hatten sich alle positiv hierzu geäußert. So schlimm kann der Mehraufwand wohl nicht sein. Ich finde es immer toll, wenn sich Leute darüber mockieren, dass Schatzmeister mehr Aufwand haben werden und diese dementieren oder damit mehr als einverstanden sind.
  2. Der Missbrauchsfall wird verhältnismäßig gering ausfallen. Oder würdest du dein eigen Fleisch und Blut beklauen? Ich nicht. Ich sehe mich aber als ganz kleinen Fitzel der Partei, nämlich ~1/13000. Und dieser Anteil reicht, dass ich mir nicht selbst Schaden zufügen wollen würde.
  3. Es übernimmt niemand eine Prüfung und es sind ganz klare Ausnahmefälle. Das entscheidet aber der entsprechende zuständige Vorstand, da dieser seine Mitglieder wohl besser kennt.
  4. Hier habe ich deinen "Nachteil" nicht gefunden. Was ist daran so schlimm? Du willst also, dass man nicht mehr Mitgliedsbeitrag zahlen darf als... ? Als was? Wenn jemand mehr bezahlen möchte, dann soll er das doch bitte auch tun.
    -- Bragi

Offtopic

Lustig, dass unter den anderen Parteien die FDP den niedrigsten, die Linke und SPD den höchsten Mitgliedsbeitrag fordern;) -TurBor 16:39, 12. Apr. 2010 (CEST)

Richtig die FDP hat einen Mindestbeitrag von 8€ pro Monat (dieser Wert kann ggf. höher liegen, wenn das die entsprechende Gliederung bestimmt) und keine Sozialklausel. Bragi
Jo, dafür fordern sie auch von niemandem Monatsbeiträge von 250€ ab;) -TurBor
Wir sind nicht die SPD die 6% vom Nettogehalt verlangen. Richtig. -- Bragi