Informationsfreiheitsgesetz

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50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Benutzer:Sulu

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

Das auf dem Prinzip der Öffentlichkeit basierende Informationsfreiheitsgesetz (IFG [1]) wurde im Sommer 2005 vom deutschen Bundestag verabschiedet, womit der Empfehlung vom Europarat (im Februar 2002) und dem wachsenden Bedürfnis der Bürger nach Transparenz der öffentlichen Verwaltung Folge geleistet wurde. Durch dieses Gesetz wurde das bis dahin geltende Amtsgeheimnis abgeschafft. Jedem Bürger soll die Möglichkeit zur Akteneinsicht gegeben werden im verhältnismäßigen Rahmen.

Mit der Möglichkeit den aus öffentlicher Hand finanzierten Verwaltungsaparat bezüglich seiner Einnahmen, Ausgaben, Aufgaben, Entscheidungen und Arbeitsabläufe zu überprüfen wird Demokratie erst eine runde Sache. Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit, Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten, da dem aufmerksamen Bürger Rechenschaft abgelegt werden muss, wobei optimalerweise jeder Arbeitsschritt in Frage gestellt werden sollte. Dies kann somit auch einen Abbau von Bürokratie zur Folge haben. Ausserdem wird die Korruptionsgefahr weiter eingeschränkt, da mehr Information der breiten Masse zur Verfügung steht.

Probleme/Fragen

Leider genießt dieses Gesetz und somit neu gewonnene Recht des Bürgers noch einen äußerst geringen Bekanntheitsstatus und findet selten Anwendung. Bis Anfang 2007 wurde jeder 4. Antrag teilweise oder vollkommen abgelehnt.[1] Im Jahre 2008 wurden stattdessen schon ein sattes Drittel abgelehnt und nur ein weiteres Drittel tatsächlich bearbeitet. Der Rest ist unvollständig bearbeitet oder verzögert worden.[2]

Nun stellt sich die Frage, warum diese abgelehnt wurden – diese Frage wiederum sollte mittels des existierenden Informationsfreiheitsgesetzes beantwortet werden können.

Hauptursachen der Ablehnung (falsch gestellt? zu schlecht informiert über Möglichkeiten der Auskunft?)

  • immenser Kosten/Arbeitsaufwand
    • größter Konsten-/Arbeitsaufwand? (Antragprüfung?)
  • Hauptanliegen der Anträge?
  • Selbstkostenbeitrag des Antragstellers (bis zu 500€)=> Staffelung?

Versuche der Einschränkung

Anfang 2009 versuchte ein Vorstoß aus Bayern, getragen von CSU und ausgerechnet der FDP die Möglichkeiten des Bürgers hier weiter einzuschränken. Insbesondere sollte das Recht, Einsicht in die Akten der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsinstitute (BaFin), gekippt werden. Angesichts der Finanzkrise kann man dies eigentlich nur noch als den Versuch auffassen, das Versagen der Politik bei der Kontrolle der Finanzmärkte zu kaschieren und eine Kontrolle durch den Bürger künftig unmöglich zu machen. Die Argumente für diesen Vorstoß waren eher an den Haaren herbeigezogen, wie der folgende Fernsehbeitrag zeigt:

Magazin kontraste: Regierung will Ursachen der Finanzkrise verheimlichen

Es widerlegt auch (zumindest für Bayern) die Mär, die FDP sei doch eigentlich der Anwalt der Bürgerrechte, und zeigt auf, was die FDP in schwarz-gelben Koalitionen wirklich tut.

Siehe auch:

Informationsfreiheitsgesetze im Internationalen Vergleich

In einer Vergleichsstudie von Gesetzen zur Akteneinsicht in 89 Ländern, die 2011 auf der Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Ottawa vorgestellt wurde, schneiden Deutschland und Österreich denkbar schlecht ab. Die Bundesrepublik belegt in der Untersuchung mit 54 von 150 Punkten den fünftletzten Platz, Österreich bildet mit 39 Zählern das Schlusslicht [3].

Forderungen

Automatisierte Veröffentlichung

Im Moment sieht das Informationsfreiheitsgesetz vor, bestimmte Informationen unter relativ hohen Kosten, auf Anfrage an einzelne weiter zu leiten. Dies ist effektiv um die Bürger von der Kontrolle des Staates abzuschrecken. Da die Transparenz unter eben jener Maxime (Staatskontrolle) eingeführt wird und werden soll, schlage ich zusätzlich folgendes langfristiges Ziel vor:

Wo kostengünstig möglich, sollte die automatisierte Veröffentlichung von "öffentlichen" Entscheidungsprozessen forciert werden. In bestimmten Bürokratischen Abläufen würde das auf einmalige Programmierung von Schnittstellen zu Dokumenten der Behörde hinauslaufen. Natürlich gilt dies nur an Stellen, die die Privatsphäre von Bürgern nicht betreffen. Beispiele, die ich für sehr einfach automatisierbar halte sind:

Solche Informationen befinden sich oft bereits in Amtsblättern, ein genereller Zwang zur Veröffentlichung besteht allerdings nicht. Die automatische Veröffentlichung wäre hier in Form eines "digitalen Amtsblattes", das gleichzeitig verlässliches Archiv und erweiterte Recherchemöglichkeiten bietet, möglich.
  • Dokumentation der Arbeitsprozesse in Ämtern in Form erlassener Direktiven
  • statistische Daten

Die automatisierte Veröffentlichung (im Push-Verfahren) verhindert das unbemerkte nachträgliche Editieren der Wirklichkeit. Das Vertuschen von wichtigen oder kritischen Informationen wird so erheblich teurer, da alle Details bereits im voraus bedacht werden müssen.

Unter der gleichen Maxime sollten allerdings auch diverse Möglichkeiten der Akteneinsicht überdacht werden, unter dem Leitsatz, dass die Akteneinsicht die Privatsphäre auch dann nicht verletzten würde, wenn sie automatisiert, indexiert und dauerhaft gespeichert geschehen würde.

(übernommen aus Diskussion:Transparenz des Staatswesens)

weitere Forderungen (dem Parteiprogramm entnommen)

  • Jeder Bürger hat unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien.
  • Seine Schranken findet dieses Recht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, der nationalen Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten und ähnlichem. Diese Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen.
  • Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren, um eine breite, effiziente Nutzung der Daten zu ermöglichen.
  • Die Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss.
  • Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, sowohl regelmäßig Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.

NGO-Initiativen zum Thema

CCC und [FoeBuD] sammeln und ordnen unter http://www.befreite-dokumente.de Materialien, die mittels Informationsfreiheitsgesetz unter oft unangemessen hohen Bearbeitungsgebühren aus dem Behördendschungel ans Tageslicht befördert wurden.

Es gibt zudem einen alternativen Gesetzesentwurf von 2004 geschrieben oder getragen von netzwerk recherche e.V., der Deutsche Journalisten-Verband e.V., die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, [Humanistische Union], Transparency International Deutschland e.V.

Frag den Staat

Frag den Staat veröffentlicht Anfragen nach den Informationsgesetzen des Bundes und hilft Ihnen, selber Anfragen an den Staat zu stellen.

Betrieben wird das Projekt derzeit rein ehrenamtlich und auf technischer Infrastruktur, die

Open Knowledge Foundation Deutschland kostenfrei zur Verfügung stellt.

Zu den Unterstützern der ersten Stunde zählen:

Transparency International Deutschland e.V,
Mehr Demokratie e.V.,
die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit,
access-info.org,
www.legalleaks.info,
das Open Data Network e.V.,
das Recherchenetzwerk n-ost,
die Digitale Gesellschaft e.V.,
der Deutsche Journalisten-Verband e.V.,
die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union,
netzwerk recherche e.V.
Reporter ohne Grenzen e.V. und
Free Software Foundation Europe e.V. (FSFE)

Die Bestrebungen werden augenblicklich erweitert auf die Bundesländer.

Anfragen für Nordrhein-Westfalen: fragdenstaat.de/NRW/, schon laufende Anfragen: Laufende Anfragen:

Lokales

In Berlin wurde im Juli 2010 eine fragwürdige Gesetzesnovelle von SPD, Linken und Grüne getragen, welche dem Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben Wind aus den Segeln nehmen soll. Viele Details hierzu auf BE:Wasser.

Weblinks

Quellen