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Schluss mit Geheimverträgen

Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!

Im März 2010 entschied die Berliner Piratenpartei mittels elektronischer Basisdemokratie wie folgt:

Die Piratenpartei unterstützt das Anliegen des "Berliner Wassertisches" die Geheimverträge offen legen zu lassen (Stichwort Transparenz), mittels denen die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert sind, vermutlich zum Nachteil der Berliner Bevölkerung.
Hierzu gilt es das Volksbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" auf die Beine zu stellen (Unterschriftensammlung u. ä.). Der Senat hat allerdings den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens abgewiesen, weswegen der "Berliner Wassertisch" erst einmal Unterstützung vor dem Berliner Landesverfassungsgerichtshof benötigt, damit es überhaupt zu solch einem Volksbegehren kommt.

Letzterer Punkt ist inzwischen nicht mehr aktuell. Das Landesverfassungsgericht hat die Legitimität des Anliegens bestätigt, weswegen wir uns jetzt in der Phase der Unterschriftensammlung zum Volksbegehren befinden.

Los geht's!

Vom 28. Juni bis 27. Oktober 2010 kann das heitere Unterschriftensammeln stattfinden.

Unterschriftensammlung

Die Die Landeswahlleiterin für Berlin informiert über die Details der Vorgehensweise. Es sind zudem der Unterschriftsbogen und der Wortlaut des Volksbegehrens verfügbar. Den wichtigen Unterschriftsbogen, mit dem man immerhin sechs Personen auf einem Blatt unterschreiben lassen kann, gibt es stattdessen hier.

Unterschriften können frei gesammelt (Wassertisch, Piraten ...), oder direkt in den Bezirkswahlämtern und "Auslegungsstellen" geleistet werden.

Bitte beachten:

  • Unterschriften sind nur auf Kopien oder Originalen der amtlichen Vordrucke gültig, und nur in den offiziell dafür vorgesehenen Feldern!
  • Es müssen unbedingt alle Felder ausgefüllt werden, sogar die Postleitzahl! Geburtsdatum auch nicht vergessen!
  • Es muss das handschriftliche Original sein: Übermitteln per Fax oder E-Mail geht nicht. Sie können aber das Formular aus dem Netz holen und auf weissem Papier drucken.
  • Nur in Berlin gemeldete volljährige deutsche Bürger sind berechtigt zu unterschreiben, leider keine Mitbürger aus der EU oder anderen Staaten.
  • Sollten Sie in den letzten Jahren bereits für diesen Anliegen unterschrieben haben, so war das erst für die Zulassung des Begehrens. Diesmal können Sie das Begehren direkt unterstützen, also unterschreiben Sie erneut!

Hintergrundwissen

Texte in Kursivschrift sind Zitate aus besagten Artikeln. Sonstiger Text ist selbst formulierte Zusammenfassung.

Vorbild Hamburg

Hamburg dreht derzeit die Privatisierungsorgien der 90er-Jahre zurück, in dem die Bevölkerung zu Hamburg Energie wechseln, dem neuen kommunalen Stromanbieter. 2001 hatte Hamburg seine Hamburgische Electricitäts-Werke (HEW) an Vattenfall verkauft. Ole von Beust (CDU), damals schon Bürgermeister Hamburgs, meinte: "Damit ist der Stadt am besten gedient." SPD und Grüne sahen es damals auch so. Inzwischen sind Alle anderer Meinung und Beust räumt ein, einen Fehler begangen zu haben. Unfälle in den Vattenfall-Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel rüttelten 2007 die Öffentlichkeit auf: Waren sie die Folgen schwedischen Sparzwangs? Vattenfall versagte zudem auch bei der Aufklärung. Wäre das der guten alten HEW passiert? Dann baut Vattenfall mitten im Stadtgebiet das Steinkohlekraftwerk Moorburg, zum Entsetzen aller Bürger. Nun also Hamburg Energie als Lösung. Es ist so etwas wie der Notruf einer politischen Kaste, die sich selbst in entscheidenden Fragen entmündigt hat und die Frage stellen muss, ob die Einsicht nicht sehr spät kommt. Staatsrat Maaß (HH) sagt: "Dass wir wenigstens Hamburg Wasser noch in unserem Besitz haben, hat es viel leichter gemacht. Dort haben wir noch Kompetenz im Versorgungsgeschäft." In Berlin war der Ausverkauf so gründlich, dass sogar die Wasserwerke zur Hälfte privatisiert sind.[1]

Was das Wasser betrifft, so hat Unser Wasser Hamburg erfolgreich ein Volksbegehren durchgeführt, welches zu folgendem Gesetz geführt hat: Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand; 27. September 2006; Fundstelle: HmbGVBl. 2006, S. 505; Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Einziger Paragraph; Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg als staatliche Aufgabe. Wird die Aufgabe durch Dritte durchgeführt, sind deren Anteile vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg zu halten.[2] Eine Privatisierung hat also nicht stattzufinden. Amen.

„Es gibt keinen Wettbewerb im Bereich der Wasserversorgung. Wer darf über dieses Monopol herrschen und in welcher Form? Mir ist ein demokratisch legitimierter gewählter Vertreter lieber als ein Konzern.“
Dr. Hanno Hames, Geschäftsführer Hamburger Wasserwerke bis Anfang 2005 [3]

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Berliner Wasser

1999 verkaufte Berlin in CDU/SPD-Koalition formell 49,9% der Berliner Wasserbetriebe an RWE und Veolia, und sicherte diesen eine großzügige Rendite zu. Durch effizienteres Wirtschaften sollte die Privatisierung uns sinkende Preise bescheren, so damals die CDU und SPD. Stattdessen ist der Preis des Wassers seit 2001 um rund 35% gestiegen, das ist gegenüber anderen Bundesländern ungewöhnlich hoch. [4][5]

„Wir hatten bis zur Teilprivatisierung seit 1996 Preisstabilität und hatten [..] auch Preisstabilität geplant. Aber wir hätten auch nicht so eine Gewinnsteigerung geplant, wie sie jetzt tatsächlich eingetreten ist.“
Ludwig Pawlowski, Technischer Vorstand BWB bis Mai 2005[6]

Preisentwicklung:[7][8] 1999 2009 in % 2010 in %
Trinkwasser inkl. 7% USt 1,76 €/m³ 2,181 €/m³ +23,9% 2,169 €/m³ +23,2%
Schmutzwasser 1,96€/m³ 2,543€/m³ +29,7% 2,464 €/m³ +25,7%
Niederschlagswasser 1,29€ m²/a 1,84€m²/a +42,6% 1,897 €m²/a +47,1%
dazu kommen seit 2007 Grundgebühren, die je nach Zählergröße (!) unterschiedlich sind

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Das ehemals landeseigene Unternehmen wurde 1998 in eine Holding überführt, an der sich zur Hälfte RWE und Veolia (ehemals Vivendi) beteiligten. In Gesetzen und Verträgen wurde den Privatinvestoren langfristig eine sehr attraktive Kapitalverzinsung garantiert. Zulasten der Berliner Wasserverbraucher. Die Verträge sind frühestens 2023 kündbar.[9]

Vor der Privatisierung verschafften die Wasserbetriebe der Stadt jährliche Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Ohne den Verkauf, wären die Einnahmen addiert schon 2010 höher als die einmalige Verkaufssumme. Was konnte die Berliner Abgeordneten nur vom Sinn dieses Ausverkaufs überzeugt haben?[10]

Während bei den Wasserbetrieben 2000 Arbeitsplätze abgebaut wurden, entgegen dem vor der Privatisierung ausgesprochenen Versprechen, 15 Jahre lang auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten, wurden bei Zuliefererfirmen 8000 weitere Arbeitsplätze vernichtet.[11]

„Wir sind einfach um zweitausend [Arbeitskräfte] besser geworden, denn der Berliner hat ja keinen Nachteil davon, dass wir weniger Leute sind.“
Ludwig Pawlowski, Technischer Vorstand BWB bis Mai 2005[12]

Die Gewinne gehen zwar auch an das Land Berlin, aber hauptsächlich in Millionenhöhe in die Kassen der Konzerne.[13][14][15] Tausende von Arbeitsplätze sind nun abgebaut. Man hat Kosten reduziert, ist effektiver geworden. Aber die öffentliche Hand muss die Folgen tragen: Die immensen Kosten der Arbeitslosigkeit. Und ist es wirklich effektiv, bei den Investionen zu sparen? Für die Rendite zweifellos, aber auch für die Wasserqualität?[16]

„Die französischen Investoren hatten schon große Probleme zu begreifen, wie unsere Umweltstandards sind. Es gab auch Diskussionen über Qualität, darüber ob man nicht das Wasser besser chloren sollte. [..] Was hier viele Arbeitsplätze bindet, das ist wirklich die Gesetzgebung, wie wir sie in Deutschland haben. Wie wir Trinkwasser zu liefern haben und wie wir Abwasser zu reinigen haben. Sollten da Standards aus anderen EU-Staaten kommen, dann wird es hier in Deutschland ganz anders aussehen.“
Lutz Neetzel. Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats[17]

Volksbegehren zum Volksentscheid

39.659 Bürger Berlins beantragten 2008 die Zulassung eines Volksbegehrens zur Offenlegung der Verträge, welche Zusagen jenen Konzernen gemacht wurden. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat dieses Volksbegehren vorerst abgewiesen unter der Begründung, sie greife die Eigentumsinteressen der beteiligten Unternehmen an.[18] Die Entscheidung des Senats wurde vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin allerdings am 6. Oktober 2009 aufgehoben.[19] Somit beginnt nun das eigentliche Volksbegehren.

Am schwersten mit einem Bürgervotum tut sich Die Linke. Als Oppositionspartei vehemente Gegnerin der Privatisierung, wandelten sich die demokratischen Sozialisten auf der Regierungsbank zum Hüter der Interessen der privaten Anteilseigner. Nachdem Anfang 2008 die erste Stufe des Volksbegehren erfolgreich genommen war, erklärte der SPD-Linke-Senat das Anliegen kurzerhand für »verfassungswidrig« und versuchte so, ein für den Regierungsalltag unbequemes Thema aus der Welt zu schaffen. Ohne Erfolg: Das Landesverfassungsgericht kassierte die Senatsentscheidung und machte den Weg für die zweite Stufe frei.[20]

Anmerkung am Rande: In manchen Dokumenten wird behauptet, das Berliner Wasser sei die größte Teilprivatisierung innerhalb der EU gewesen. Korrekt ist vermutlich, dass der T-Aktie diese Ehre gebührt. Die Junge Welt spricht vorsichtiger von der größten Teilprivatisierung eines wirtschaftlich gesunden öffentlichen Versorgers innerhalb der Europäischen Union.

Stimmberechtigt ist, wer am Tag der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt ist. Das sind alle Deutschen, die 18 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor dem Unterschriftstag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Personen, die sich in den letzten drei Monaten vor der Unterzeichnung überwiegend in Berlin aufgehalten haben, während dieser Zeit aber nicht in einem Melderegister oder nicht durchgehend im Melderegister in Berlin verzeichnet waren, sind ebenfalls berechtigt, das Volksbegehren zu unterzeichnen. Sie müssen dazu im Bezirkswahlamt den Unterschriftsbogen ausfüllen und eine Versicherung an Eides statt abgeben.' '[21] Im Umkehrschluss bedeutet das leider, dass hier lebende EU-Mitbürger nicht berechtigt sind zu unterschreiben.

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn mindestens 7% der Stimmberechtigten (ca. 172 000) zugestimmt haben. Wenn wir bis zum 27. Oktober ausreichend gültige Unterschriften gesammelt haben und weist das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf erneut ab, geht es voraussichtlich Anfang 2011 mit dem Volksentscheid los. Das Abgeordnetenhaus von Berlin kann übrigens einen eigenen Gesetzentwurf zur gleichzeitigen Abstimmung vorlegen.[22][23]

Hier der Wortlaut des Volksbegehrens.

  • Amtliche Kostenschätzung: Die Kosten, die sich aus der Einführung einer Publizitätspflicht ergeben, lassen sich nicht abschätzen.
  • Kostenschätzung der Trägerin: Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Berlin.[24]

Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens

Der oben verlinkte Wortlaut zeigt, das Volksbegehren plant nicht die Zwangsrekommunalisierung der Wasserwerke, sondern lediglich die vollständige Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Der Berliner Wassertisch hat hierfür mehrere gute Gründe.

In Potsdam wurde teuer rekommunalisiert: Über die Verträge mit dem Konzern Suez wurde genauso Stillschweigen vereinbart wie über die Höhe der Rückkaufsumme. Doch wie wir aus eingeweihten Kreisen wissen, wurden die garantierten Gewinne in die Rückkaufsumme einkalkuliert - mit der Folge, dass die Wasserpreise in Potsdam noch höher sind als in Berlin. Wir wollen die kostengünstige Rekommunalisierung. Darum ist die Offenlegung als erster Schritt so wichtig. [..] Gegen das, was nicht öffentlich ist, können wir uns nicht zur Wehr setzen. Wir wollen mit unserem Gesetz erreichen, dass die Geheimverträge offiziell offen gelegt werden, um so eine unabhängige und öffentliche Prüfung zu erreichen. Und wir sind zuversichtlich, dass zentrale Passagen aus dem Vertrag, den wir durch Insider zugespielt bekommen haben, eindeutig rechtswidrig sind und wir dagegen vorgehen können.[25][26]

»Die Initiatoren des Volksbegehrens konnten dank Insider-Informationen erfahren, daß der Vertrag mit einer unbeschränkten Laufzeit eine jährliche Gewinngarantie zugunsten der privaten Anteilseigner enthält, die gegen geltendes Recht verstößt«[27]

Ablenkungsmanöver Informationsfreiheitsgesetz

SPD, Linke und sogar die Grünen haben gemeinsam am 28.6.2010, genau zum Beginn der Unterschriftensammlung, eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen. Ab sofort wird empfohlen, dass Verträge mit Unternehmen in der Grundversorgung [also sehr speziell] offengelegt werden – ob dies aber tatsächlich geschieht, obliegt weiterhin mehreren fragwürdigen Konditionen, die weiter unten ausführlich erklärt werden.

Klaus Lederer, Vorsitzender der Berliner Linkspartei, erklärte, dass der Senat auf der Grundlage des neuen Gesetzes in den nächsten Monaten die vollständige Veröffentlichung der Verträge mit den privaten Anteilseignern der BWB verhandeln werde. Bisher seien die Verhandlungen an dem Willen von Veolia und RWE sowie an der Vertraulichkeitsklausel gescheitert. Den Initiatoren des Volksentscheides geht die Gesetzesänderung nicht weit genug. »Sie bietet wegen des darin formulierten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses genug Schlupflöcher für die beteiligten Unternehmen«, kritisierte Thomas Rudek. Zudem monierte er, dass der rot-rote Senat das Volksbegehren, das nur ein erster Schritt zur Rekommunalisierung der Wasserbetriebe sein soll, nicht aktiv unterstützt. »Im Koalitionsvertrag bekannte sich Rot-Rot noch zur Rekommunalisierung, aber passiert ist diesbezüglich bis heute nichts.« [28]

Bei näherer Betrachtung der Gesetzeslage fällt schonmal negativ auf, dass Google auf die Sucheingabe "Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin" keine offizielle Publikation geschweige denn dessen aktuelle Fassung liefern kann. Die Grüne Liga hat einen Vergleich der Novellen zum IFG vorliegen, der vermutlich nicht mehr aktuell ist, da sich die Grünen ja mit den regierenden Parteien inzwischen geeignet haben. Dort liest sich §7a (b) so, dass SPD/Linke den Versorgerunternehmen erneut einräumen der Offenlegung zu widersprechen, wenn deren Geheimhaltungsinteresse nach ihrem Ermessen überwiegt. Sie müssen es allerdings darlegen. §7a (c) bezieht sich vermutlich auf zukünftige Verträge und Privatisierungen.

§7a (d) ist offensichtlich auf den vorliegen Fall des Berliner Wassers und dem Volksbegehren gemünzt – hier wird erneut festgestellt, dass man Informationsfreiheit nicht rückwirkend einfordern kann und eine sogenannte Neuverhandlung des Vertrages nun per Gesetz zur Pflicht gemacht wird. Dieser Punkt wird auch von Herrn Rudek vom Berliner Wassertisch kritisiert in der Stellungnahme zur Novellierung des IFG. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die öffentlichkeitsuntauglichen Passagen aus den Verträgen verschwinden zu lassen, bevor diese publiziert werden, falls überhaupt.[29]

Man könnte sich nun auch die Frage stellen, ob es im Rahmen von public-private partnerships jemals zu Neuverhandlungen von Verträgen gekommen ist, welche tatsächlich zum Vorteil der Bevölkerung ausgegangen wären. Der Wassertisch schreibt hierzu: Mit dem Informationsfreiheitsgesetz können die privaten Eigner gegen eine Veröffentlichung klagen, damit können Jahre vergehen. Auch ist damit nicht gesichert, dass alle Verträge veröffentlicht werden. Nach dem Gesetz kann durch Nachverhandlungen die Veröffentlichung „verschoben“ werden. Der geheime Konsortialvertrag ist nach dem Kenntnisstand der Initiatoren des Volksbegehrens mindestens fünf Mal vom Senat nachverhandelt worden und nie zu Ungunsten der Konzerne, sondern immer nur zu Lasten der Berlinerinnen und Berliner.

Obendrein ermöglicht §11 des Gesetzes sowieso die Akteneinsicht zu verweigern, wenn dem Bund oder dem Land schwerwiegende Nachteile bereitet werden.

Seitens attac wurde uns noch mitgeteilt, dass speziell Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen in Zukunft von Privatisierungen betroffen sein sollen, weswegen diese in der neuen Gesetzesnovelle explizit "nicht berücksichtigt" werden. Diese Einschätzung wird ausgerechnet vom Datenschutz- und Informationsgesetzbeauftragten Berlins geteilt. Er meldet schwere Kritik an der Gesetzesnovelle an: Die neue Gesetzesformulierung wecke den Eindruck, die besondere Strenge, die ab sofort für Grundversorgerunternehmen gelte, könne juristisch so ausgelegt werden, dass sie für andere Privatisierungen nun plötzlich nicht mehr anzuwenden sei![30]

Das neue IFG soll aber nicht nur beim Wasser, sondern in weiten Bereichen der Daseinsvorsorge für mehr Transparenz sorgen - nämlich bei Abfall, Energie, im Nahverkehr und im Krankenhauswesen. Wo immer es dort Verträge mit Privaten gibt, sind sie künftig einsehbar, sofern das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Im Zweifelsfall entscheidet auch hier das Gericht.[31]

Wie man es dreht und wendet, das IFG alleine garantiert uns nicht, dass wir Einsicht erhalten werden – die Gesetzesnovelle könnte sogar noch neuen Schaden über uns bringen. Wenn es den Parteien im Abgeordnetenhaus mit der Veröffentlichung Ernst ist, sollen sie das sofort umsetzen und den Bürgern weitere Umstände (die Unterschriftensammlung und den Volksentscheid) ersparen.

Mullimedia

Links

Bonus Infoschnipsel

Mündlich übermittelte Ergänzungen seitens Wassertisch: (kein Gewähr – eventuell sogar missverstanden oder inakkurat).

  1. Etwa 10% der abgegebenen Stimmen erweisen sich als ungültig oder werden vom Wahlleiter nicht anerkannt.
  2. Lieber leserliche Unterschriften sammeln!?
  3. Das Verfassungsgericht hat den Volksgesetzgeber erstmals mit dem parlamentarischen gleichgesetzt.
  4. Wenn aus der öffentlichen Hand privatisiert wird, darf das Unternehmen nicht als Privatunternehmen agieren, sondern muss sich wie ein Unternehmen der öffentlichen Hand verhalten.
  5. Trotz angeblichem Minderanteil halten die Privatunternehmen alle Geschäftsführungsposten der Wasserbetriebe.
  6. Entgegen der Vernunft einer langfristigen Planung wurden in Berlin bereits zwei Wasserwerke geschlossen, denn wo ein Wasserwerk steht, darf nicht gebaut werden (Wasserschutzstufe 1) – Die Schließung ermöglicht also Spekulation; ausserdem sind die freigewordenen Gelände Eigentum der Wasserwerke und können von den Betreiberunternehmen veräussert werden.

Jeder, der unterschreibt, hat sein eigenes Motiv: Eine Frau wünscht sich "wieder angemessene Wasserpreise", ein Mann "Transparenz", ein Dritter ist gegen "die Bonzen aus den Konzernen". Ein junger Mann mit Hemd und Sporttasche, hat es eilig. "Ich glaube, dass die Preise durch die Privatisierung steigen", sagt er. Seinen Namen will er nicht verraten, eigentlich wähle er FDP. [32]

Vorarbeit im BVV Reinickendorf

Aufgrund der Tätigkeit von Michael Schulz als Bezirksverordneter (seinerzeit bei den "Grauen" – inzwischen Piratenpartei), hat er im Februar 2010 einen Antrag zum Thema "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!" (Drucksache 0976/XVIII - BVV Reinickendorf) mit folgendem Inhalt eingebracht: Dem Bezirksamt wird empfohlen, den Senat von Berlin aufzufordern, die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe offen zu legen. Dieser wurde bei Enthaltung der FDP-Fraktion beschlossen.

Wer soll in Zukunft über Investionen entscheiden?

Aus Krankenhäuser werden Röntgenkontrastmittel ins Abwasser gekippt. Um Schadstoffe dieser Art zu entfernen, müsste "Mikrofiltration" eingesetzt werden. Sie ist die beste, aber auch die teuerste Technik, meinte ein Techniker der Wasserwerke. Ludwig Pawlowski, Technischer Vorstand BWB (bis Mai 2005) sagte hierzu dem NDR-Team: "Den Eindruck den wir bei Deutschen manchmal haben in dieser Diskussion ist, 'Das ist gut für die Umwelt. Das darf kosten was es will.' So denken allerdings die Privaten nicht. Und ich finde das eher gut."[33] Wollen wir wirklich den Privaten solche Entscheidungen überlassen?

Quellen

  1. Berliner Zeitung 2010-02-15, Die Bürgerstromer
  2. Unser Wasser Hamburg, Das Gesetz
  3. NDR-Film "Wasser unterm Hammer", 24. Minute
  4. Aussage des Sprechers des Berliner Wassertisches, Thomas Rudek, gegenüber der ND. Neues Deutschland, 2010-06-29, Geheimverträge offenlegen. In älteren Artikeln wird von 27 % gesprochen.
  5. "35 %" entstammen einer Mischkalkulation des Berliner Wassertisches für ein typisches Mietshaus, unter Berücksichtigung von Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser. Siehe auch "Wasser"
  6. NDR-Film "Wasser unterm Hammer", 12. Minute
  7. Pressemitteilung 2003 der IHK, "Preisspirale dreht sich weiter: 0,65 €/m3 mehr für Wasser und Abwasser" – enthält Preise von 1999
  8. Berliner Wasserbetriebe, aktuelle Wassertarife zzgl. 7% Umsatzsteuer
  9. Tagesspiegel 2006-03-04, Mitgehangen, mitgefangen
  10. NDR-Film "Wasser unterm Hammer", 13. Minute
  11. NDR-Film "Wasser unterm Hammer", ab 32. Minute
  12. NDR-Film "Wasser unterm Hammer", 33. Minute
  13. Tagesspiegel 2010-06-28, Volksbegehren gegen Wasserprivatisierung gestartet
  14. rbb 2010-06-28, Volksbegehren zu Wasserbetrieben geht weiter
  15. NDR-Film "Wasser unterm Hammer", ab 9. Minute
  16. NDR-Film "Wasser unterm Hammer", 34. Minute
  17. NDR-Film "Wasser unterm Hammer", 31. Minute
  18. taz 2008-07-31, Der Preis des edlen Tröpfchens
  19. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urteil VerfGH 63/08
  20. jungeWelt, 2010-06-26, Kampf um Transparenz
  21. Landeswahlleiterin: "Wie wird zugestimmt"
  22. Landeswahlleiterin: Pressemitteilung vom 25. Juni 2010
  23. Landeswahlleiterin: "Zustandekommen des Volksbegehrens"
  24. Landeswahlleiterin: Kostenschätzung zum Volksbegehren
  25. Berliner Wassertisch, Neun Fragen und Antworten
  26. AD HOC NEWS 2010-06-19, Volksbegehren gegen Wasserprivatisierung startet Ende Juni
  27. jungeWelt 2010-06-26, Kampf um Transparenz
  28. Neues Deutschland, 2010-06-29, Geheimverträge offenlegen.
  29. jungeWelt 2010-07-08, Die Berliner Linke und das Wasser
  30. Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, 2010-06-11
  31. Berliner Zeitung 2010-06-21, Druck auf Wasserbetriebe steigt weiter
  32. taz 2010-06-28, Wasserbegehren marsch!
  33. NDR-Film "Wasser unterm Hammer", 50. Minute