Bürokratieabbau

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50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Bürokratieabbau

Da Komplexität insbesondere in der Beziehung zwischen Verwaltungsaparat und Bürger mit Schwierigkeiten, Unklarheiten, sowie zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden ist muss diese so gering wie möglich gehalten werden. Aus diesem Grund und somit zur Förderung der Transparenz des Staatswesens (sh. auch AG_Transparenz) sehen wir den Abbau von Bürokratie in Deutschland als dringend notwendig an.

folgende Forderungen stehen zur Diskussion

(i) und wurden aus Themenvorschläge ausgegliedert.

  • Abschaffung der Schaumweinsteuer und aufkommensneutrale Erhöhung der Branntweinsteuer
    • Schaumweinsteuer ist ein Relikt aus Kaiser Wilhelms Zeiten. Diente ursprünglich der Finanzierung der deutschen Flotte (WW-I) und später der U-Boot-Flotte (WW-II).
    • Aufkommen etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.
    • Durch Abschaffung entfällt das gesammte SchaumwZwStG und der Zoll hat ein Thema weniger am Hals.
  • Fahrzeug-Kennzeichen pro Besitzer (anstatt pro Fahrzeug)
    • gleiches Kennzeichen wird auf wechselnden Besitzer angemeldet => keine ständig neuen Kennzeichen (Nachhaltigkeit) und erspart Zeit und Kosten bei Bürger u. Verwaltung, nicht zuletzt, da Ummelden des Fahrzeugs (unter entsprechenden Voraussetzungen) online geschehen könnte
    • macht Ummelden des Fahrzeugs bei Umzug überflüssig, da der Mensch umzieht u. Fahrzeug auf ihn gemeldet ist und es keine Verbindung mehr zw. Wohnort und Kennzeichen gibt => erspart Kosten bei Bürger und Verwaltung => wieder Bürger ;)
    —kann ähnlich wie die Steuernummer missbraucht werden --Unglow 21:16, 3. Okt. 2007 (CEST)
    —Bei Fuhrparks in Firmen und andere Mehrfachnutzung von Fahrzeugen (z. B. Car-Sharing) ist eine eindeutige Zuweisung des Autos und somit des aktuellen Fahrers schwer möglich --Lars Zillger 00:06, 18. Mai 2009 (CEST)


  • "automatisieren" von Lohnsteuerabrechnungen für "Normalfälle"
    • Daten von Einkommen werden von Arbeitgeber übermittelt
    • Miete u alle Konstanten Faktoren werden vom vorjahr übernommen...
    • E-Mail-Anfrage bei Bürger, ob die Faktoren noch stimmen
  • Verordnungen und Gesetze bekommen eine Höchstdauer. Dies vermeidet das Bürokratiemonster (sh. Bürokratieabbau) entstehen. Eventuell ist eine unterschiedliche Behandlung von Gesetzen und Verordnungen sinnvoll. Mit Ablauf der Höchstdauer endet die Wirksamkeit des Gesetzes/der Verordnung. Wenn man dann bedenkt, dass nur endlich viel Zeit zur Verfügung steht, dann sieht man, dass nur die wichtigen/notwendigen Gesetze und Verordnungen auf Dauer überleben. Für Gesetze würde ich eine Höchstdauer von 5 bis 15 Jahren, für Verordnungen Höchstdauern von 2 bis 5 Jahren vorschlagen --AndreasRomeyke 16:13, 29. Jun 2007 (CEST)
    Es gibt auch viele Gesetze, bei denen eine Befristung keinen Sinn macht. Eine generelle Befristung würde nur zu einem generellen Verlängerungsverfahren führen und bringt daher keinen Vorteil. Befristen sollte man aber Alles, was befreistet gedacht ist. z.B. Solizuschlag oder Übergangsregelungen. Die müssen von alleine wegfallen. --Neuanfang 11:32, 19. Jul. 2007 (CEST)
    Nicht schlecht fände ich auch eine Testphase von neu eingeführten Gesetzen, damit man erst einmal nach einem Jahr noch einmal schaut, ob das Gesetz sinnvoll war und es dann in die Endlosphase oder eben die Verlängerungsphase (falls nur befristet sinnvoll) schickt. Taikano 13:13, 12. Jun. 2009 (CEST)
  • Hinzunahme von Bürokratieabbau in die Forderungen bzgl. Prinzip der Öffentlichkeit
    +Da Komplexität insbesondere in der Beziehung zwischen Verwaltungsapparat und Bürger mit Schwierigkeiten, Unklarheiten, sowie zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden ist, muss diese so gering wie möglich gehalten werden. Zur Unterstützung des Öffentlichkeitsprinzips sehe ich den Abbau von Bürokratie in Deutschland als dringend notwendig an. Sulu 06:32, 29. Apr 2007 (CEST)
    • Überprüfung aller Gesetze und Verordnungen auf deren Notwendigkeit und Durchführung einer Entbürokratiesierungsreform. (Anfang einer Konkretisierungsliste siehe Bürokratieabbau)
    • Standardisierte und automatisierte Verfahren zu Anträgen/An- und Ummeldungen etc. die
      • nicht "kritisch" sind, und somit einen persönlichen Behördenkontakt nicht erfordern (z.B.Ummelden von Personen und Fahrzeugen)
      • sich oft wiederholen bei meist konstanten Voraussetzungen (z. B. Steuererklärung, BAFÖG-Anträge)
    • Alle Gesetze abschaffen, bei der nicht eine Mehrheit sieht, warum die unbedingt notwendig sind. Bisher werden Gesetze gemacht nach dem Prinzip "da ist was nicht gesetzlich geregelt dann regeln wir das doch", warum auch nicht. In Zukunft muss es heissen: "Da ist etwas nicht geregelt, dann brauchen wir das wohl auch nicht zu regeln und da ist etwas geregelt warum können wir das nicht sich selbst überlassen?" --Neuanfang 11:32, 19. Jul. 2007 (CEST)
      • Beim Bürokratieabbau nicht versuchen, die Bürokratie durch neue Gesetze abzubauen sondern durch Streichen von alten Gesetzen. --Neuanfang 11:32, 19. Jul. 2007 (CEST)
      • Einführen des 12pxfakultativen Referendums. --Alu 23:12, 26. Aug. 2008 (CEST)
  • Gegen Regelungswut - Für eine Gesellschaft mündiger Bürger.
    +in diesem Sinne halte ich es für wichtig, Petitionen dem mündigen Bürger wieder näher zu bringen, ergo: wir sollten uns für eine verstärkte Medienpräsenz von Existenz und Relevanz dieses Demokratiewerkzeuges einsetzen, um mit unseren derzeitigen Mitteln der Regelungswut entgegenzuwirken... Sulu 06:32, 29. Apr 2007 (CEST)
    ~ Alternative: lieber Bürgerentscheide statt Petitionen. Es ist doch lachhaft, dass der Souverän um etwas bitten muss. --Jamasi 16:57, 29. Mai 2007 (CEST)
  • Standardisiertes Verfahren zum Einspruch gegen Verwaltungsakte.
    +die Regelung des Verfahrens bzw. der Standardisierung sollte in Bürokratieabbau enthalten sein, u. die Regelung der Einspruchsmöglichkeiten im Informationsfreiheitsgesetz selbst bzw. von dort aus auf entsprechende Gesetztestexte verweisen Sulu 06:32, 29. Apr 2007 (CEST)
  • die Forcierung 12pxfreier Software in der Öffentlichen Verwaltung
    ~ Alternative: Hier würde IMHO schon reichen "anerkannt freier Standards". Freie Software wäre auch schön, auf der anderen Seite sollte sich das bessere System durchsetzen. --AndreasRomeyke 19:46, 28. Mai 2007 (CEST)
    ~ Alternative: ich wuerde statt 'besseres System' 'geeignetere System' sagen. oder ist es das gleiche? -- mauk 20:32, 28. Mai 2007 (CEST)
    (i)Wichtig ist doch in erster Linie der Punkt "Interoperabilität". Das kann sowohl von freier als auch von proprietärer Software bei Beachtung strikter Schnittstellendefinitionen und freier Standards geleistet werden. Unter dem Erfolgsdruck von Freier Software muss proprietäre Software deutlich besser sein, um als Alternative wahrgenommen werden zu können. Mir sind die Vorteile von freier Software klar, allerdings gibt es auch viele Fachanwendungen, die vielleicht von kleinen und mittelständischen Betrieben in Form von proprietärer Software besser entwickelt werden kann. Deswegen meine ich, dass das Hauptaugenmerk auf die Wahrung der Interoperabilität gelegt werden sollte. In dem Sinne ist 'besser' vermutlich gleich 'geeignetere' System. --AndreasRomeyke 22:35, 28. Mai 2007 (CEST)
    —Freie Software ist die einzig geeignete Software. Proprietäre Software können nur Sklaven benutzen. --Mms 15:54, 26. Aug. 2008 (CEST)
    (i)Proprietäre Software heißt nicht unbedingt, dass nicht auch der Quellcode offengelegt werden muss/kann/soll --AndreasRomeyke 12:35, 29. Mai 2007 (CEST)
    —bei freier Software kann der Staat im Notfall (Pleite des Herstellers) selber die Software weiterentwickeln lassen und muss nicht bei Null anfangen. --Jamasi 23:43, 28. Mai 2007 (CEST)
    —Der Notfall tritt im Regelfall faktisch nicht ein. --AndreasRomeyke 05:52, 29. Mai 2007 (CEST)
    —Dieser Notfall tritt quasi andauernd ein. Denn das plötzliche Einstellen einer Produktlinie, das Aufkaufen einer Firma bzw. die Fusion, die Vernachlässigung der sicherheitsrelevanten Pflege oder die Entwicklung eines Produktes in die falsche Richtung ist ähnlich zu bewerten. --Jan Huwald 11:35, 29. Mai 2007 (CEST)
    —Gerade bei Auftragsarbeiten/Individualsoftware gewinnt eine Firma durch closed-source nur sehr wenig. --Jamasi 23:43, 28. Mai 2007 (CEST)
    (i)Sollte man die Berechnung der Gewinnaussichten nicht den Firmen überlassen? --AndreasRomeyke 05:52, 29. Mai 2007 (CEST)
    +Der Quellcode der öffentlichen Stellen trägt so zur Allmende freier Software bei. So er als Public Domain veröffentlicht wird, nützt er privaten wie kommerziellen Softwareanbietern gleichermaßen als Fundament für weitere Entwicklungen. Das Rad soll nicht mehrmals erfunden werden. --Jan Huwald 11:35, 29. Mai 2007 (CEST)
    (i)Fachanwendungen sind i. d. R. Spezialprogramme. Eine Bereicherung der Allmende ist daher zumindest fragwürdig. --AndreasRomeyke 12:35, 29. Mai 2007 (CEST)
    ~ Alternative: Für die Verwaltung kann gefordert werden, dass sie Software als Auftragsarbeit ausschreibt, an der sie die Rechte zum beliebigen Kopieren und Verändern hat. Die Lieferung des Quellcodes ist hier selbstverständlich inbegriffen. Damit wird die Herstellerabhängigkeit dauerhaft verhindert. Reine Schnittstelleninteroperatibilität garantiert dies nicht. Ein Zwang zur Nutzung von Code aus dem FLOSS-Universum ergibt sich hieraus nicht. Damit entsteht auch die Notwendigkeit, etwas an dieses zurückzugeben erst, wenn sich die Entwickler entscheiden, Copyleft-Code zu verwenden. --Jan Huwald 11:35, 29. Mai 2007 (CEST)
    Gut, kann ich unterschreiben... --AndreasRomeyke 12:35, 29. Mai 2007 (CEST)
  • Gehört das unter Bürokratieabbau? Sollte sich die Politik überhaupt damit beschäftigen? Die Politik sollte selber nur freie Software einsetzen, aber darüberhinaus sollte jeder Andere und jedes andere Unternehmen einsetzen dürfen was sie wollen. Bürokratieabbau ist es, wenn die Politik nicht vorschreibt, welche SW einzelne Bürger/Unternehmen zu verwenden haben und nicht wenn hier neue Vorschriften gemacht werden sollen. --Neuanfang 11:32, 19. Jul. 2007 (CEST)
  • Reformierung der unzumutbaren Gesetzgebungen, welche durch die Abmahn-Lobby eingeführt worden sind. (Impressums-Pflicht, Zeitungsanzeigen etc.) --Schro 10:23, 3. Jul. 2009 (CEST)
  • Bedingungsloses Grundeinkommen: führt zu starkem Bürokratieabbau. AlexBu 19:06, 8. Jul. 2009 (CEST)
  • Einführung elektronisch verarbeitbarer Rechnungsbelege. z. B. auf Tankstellenstellenbeleg wird DataMatrix mit allen Infos fürs Finanzamt aufgedruckt. So können Daten eingescannt werden und müssen nicht mehr eingetippt werden. Überdies sollte auf dem Beleg gleich die Steuerzuordnung stattfinden -> Erleichtert Erstelltung der Steuererklärung. AlexBu 19:12, 8. Jul. 2009 (CEST)
  • Einführung eines "Formulargeldes", welches an die BÜRGER ausgezahlt wird. Je nach Arbeitsaufwand für das Ausfüllen eines Formulares oder einen Amtsbesuch, ist dem Bürger ein Bearbeitungsaufwand von z.B. 10Euro pro Stunde zu erstatten. Hintergrund: Aus der Wirtschaft wissen wir, nichts ist so effektiv wie finanzielle Einbußen. Somit wäre das das optimale Instrument zum Bürokratieabbau.


Bevor man sich mit Details wie der Art der in der Verwaltung einzusetzenden Software oder auch Detailfragen wie elektronischen Belegen befasst, scheint es mir doch am zielführendsten, den Burokratieabbau bei der Ursache, also der Reglungswut, zu beginnen. Erst wenn vorhandene Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften auf ein sinnvolles und zeitgemäßes Maß reduziert sind, macht eine Überprüfung der Notewendigkeit einzelner Verwaltungszweige und Verwaltungen Sinn. In diesem Zusammenhang werden dann auch Zusammenlegungen von Verwaltungen eine nicht uninteressante Option. In einem weiteren Schritt wäre die Personalausstattung der Verwaltung, vor allem aber deren Kopflastigkeit zu hinterfragen. Erst in diesem Zusammenhang scheint mir die Klärung von besagten Detailfragen angebracht, da diese teilweise durchaus Einfluss auf das erforderliche Verwaltungspersonal haben. Nun machen auch Aspekte wie eine Online-Antragstellung (das Verwaltungsverfahrensgesetz wurde ja in einem der vorherigen Schritte angepasst) oder anderes Sinn. M.L. 17:50, 5. Apr. 2012 (CEST)