Benutzer Diskussion:Beccaria

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Version vom 18. April 2012, 15:31 Uhr von imported>Beccaria
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Bewährungshilfe ausbauen und umgestalten

Obwohl sich die Arbeit der Bewährungshelfer an Bundesgesetzen (§§ 56 - 58 StGB) zu orientieren hat, hat die nähere Ausgestaltung der Bewährungshilfe, die den Bundesländern überlassen war, inzwischen zu einem bundesweiten Flickenteppich geführt, in dem kaum noch zwei Bundesländer mit ähnlichen Strukturen und ministeriellen Vorgaben zu finden sind.

Wenn der Bewährungshelfer dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite stehen soll, um ihn von Straftaten abzuhalten - wie es § 57 d StGB vorsieht- dann hängt der Erfolg dieses Vorhabens sicher auch davon ab, ob der Bewährungshelfer wie in dem einen Bundesland 70 Probanden zu betreuen hat, oder wie in dem anderen Bundesland 110. Und es hängt auch davon ab, mit welchen anderen Aufgaben er zusätzlich belastet wir, wie auch von entscheidender Bedeutung ist, ob er in einer Organisationsstruktur arbeitet, die ihn bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe eher unterstützt, oder eher behindert.

Die Umgestaltung der Sozialen Dienste der Justiz – zuletzt in NRW und Niedersachsen- führen unter Meidung der Berufsbezeichnung Bewährungshelfer zu abenteuerlichen Berufsbezeichnung wie „Justizsozialarbeiter“, oder „Mitarbeiter der Ambulanten Sozialen Dienste der Justiz bei dem Landgericht Düsseldorf, Fachbereich Bewährungshilfe.“ Und in einem Bundesland ist es gar zur Unterstellung der Bewährungshilfe unter der Leitung eines privaten Trägers gekommen, der seinen Mitarbeitern ähnlich langatmige Begrüßungsformeln am Telefon vorschreibt.

Auf der Strecke bleibt der Gedanke der Resozialisierung, der Strafe nicht als Schlußstrich im schröderischen Schlüssel-wegwerfen-Apodikt, sondern auch als Chance zum Neubeginn sieht. Den schafft nicht jeder, und den will möglicherweise auch nicht jeder Verurteilte, aber jedem ist die Chance dazu zu öffnen. Und jeder von ihnen hat eine unantastbare Würde. Auch die Sexualstraftäter und die Kindesmörder. Es steht Bewährungshelfern und ihrem Berufsverband gut an, darauf hinzuweisen, denn das ist die grundgesetzliche Berechtigung ihrer Existenz und ihres Arbeitsaufwands. Auch dann, wenn der vergeblich ist. Es ist ein Gebot der Humanität, jedem Verurteilten die Chance zu versuchen.

Bei einer anderen Klientel, die schon immer das Privileg hatte, bei einer Selbstanzeige straflos zu bleiben, ist man da entgegenkommender. Ihr soll per Gesetz das Recht eingeräumt werden, ihr strafbar an der Steuer vorbei in die Schweiz geschafftes Geld mit einer einmaligen Ablasszahlung vor weiterem steuerlichen Zugriff schützen und den illegalen Gewinn so auch noch legalisieren zu können. Das sind genauso Kriminelle, wie die jugendlichen Schläger und die Diebe und Einbrecher. Deren Chance auf Resozialisierung, auf Ausgleich ihrer Schuld und auf die Wiederherstellung des Rechtsfriedens braucht ebenso starke Fürsprecher und Lobbyisten, wie sie die vom Rechtsabkommen mit der Schweiz Begünstigten haben.

Das sollten sich die Piraten auch auf die Fahne schreiben. Übrigens lässt sich hier die zu erwartende Frage nach der Finanzierung des Ausbaus der hauptamtlichen Bewährungshilfe (z.Zt. etwa 3500 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer bundesweit) empirisch gesichert beantworten.

In NRW kostet den Steuerzahler ein Hafttag pro Inhaftierten etwa 80 Euro. Wenn ein Verurteilter nicht zur Bewährung entlassen wird, liegt seine Rückfallwahrscheinlichkeit bei etwa 80 %, d..h. 80 von 100 kommen wieder in Haft. Wird er zur Bewährung entlassen, kostet er den Steuerzahler keine 5 Euro am Tag und die Erfolgsquote der rd. 700 Bewährungshelfer in NRW liegt aktuell bei rd. 70 %. 70 von Hundert schaffen es also, in ihrer Bewährungszeit straffrei zu bleiben, was dem Steuerzahler die Bezahlung weiterer Hafttage für diese Personen in einem Ausmaß erspart, das weit über dem liegen dürfte, was ihm die Finanzierung der Bewährungshilfe kostet. Zudem arbeiten viele Probanden versicherungspflichtig und zahlen Steuern, so dass sie dann die an ihnen geleistete staatliche Dienstleistung selbst mitfinanzieren. Die Mithilfe bei der Schuldenregulierung ihrer Probanden gehört schon immer zum Aufgabenkatalog der Bewährungshelfer, die in den letzten 60 Jahren mit ihrer Arbeit privaten wie staatlichen Gläubigern ganz oder in Teilen zu Zahlungen verholfen haben. Leider liegt keine mir bekannte Untersuchung vor, die gesicherte Angaben zur Höhe dieser Zahlungen machen könnte. Auch wenn die Schuldenregulierung von den Bewährungshelfern in durchaus unterschiedlicher Intensität gehandhabt wird, wird man ansehnliche Gesamtsumme annehmen können. Bei nur 10 Euro Schuldzahlung von jedem Zweiten Probanden pro Jahr, käme bei einem Klientel von 160.000. bundesweit (Statistisches Bundesamt Fachserie 10, Reihe 5 „Bewährungshilfe“ ) schon mehr als eine halbe Million Euro zusammen, die auch ihren Beitrag zum Rechtsfrieden leisten.

Für die Erfolgsstatistik der Arbeit der Bewährungshelfer ist (noch) unerheblich, ob die nun staatlich oder privat organisiert ist. Ich selbst sehe die notwendige Innovation der Bewährungshilfe eher in freier Trägerschaft realisierbar und habe diese Auffassung auch in der Fachzeitschrift, meinen Büchern und auf der Internetseite http://www.bewaehrungshilfe-magazin.info/ deutlich gemacht.

Dort habe ich darauf hingewiesen, dass es sich der Staat 110 Mil. Euro kosten lässt, 1200 Soldaten ab dem 55. Lebensjahr mit vollen Bezügen in den Ruhestand zu schicken. In den Jahren zuvor waren ja auch schon 2775 Soldaten zu ungewöhnliche guten Konditionen vorzeitig in den Ruhestand geschickt worden, um dem Beförderungsstau entgegenzuwirken. Beförderungsstau herrscht bei den bundesweit rd. 3500 Bewährungshelfern auch vor, und darauf habe ich in meinem Beitrag provokant hingewiesen, weil mir in diesem Bereich kein finanzielles Entgegenkommen des Staates bekannt geworden ist. 40 Probanden pro Bewährungshelfer waren mal anfangs angedacht, realisiert worden ist das aber nie und in der Praxis wird das um mehr als das Zweifache überschritten. Da schien mir eine Regelung, wie sie ohne Einwände von dritter Seite für Soldaten vollzogen wurde, auch für die Bewährungshelfer durchaus angemessen. Zum politischen Programm muss das nicht werden, aber die Piraten sollten sich dem Thema Strafaussetzung zur Bewährung im Hinblick auf den personellen Ausbau der Bewährungshilfe ebenso widmen, wie der Ausweitung der gesetzlichen Grundlagen etwa durch die Ausweitung in § 56,2 StGB auf 3 Jahre. Das könnte auch durch Einführung eines digital überwachten Hausarrestes geschehen, der dem Betreffenden zwar versicherungspflichtiges Arbeiten und soziale Kontakte ermöglicht, ihn aber gleichwohl empfindlich einschränkt.


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