Attribut:Antragstext
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Dieser Antrag ist ein Alternativ-Antrag zu dem Antrag [[Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Freiheit Gleichheit Geschwisterlichkeit|Antragsfabrik/Freiheit Gleichheit Geschwisterlichkeit]]. Es soll dem Wunsch der Piraten nachkommen, die eine andere Formulierung wünschen.
Hiermit beantrage ich in Abschnitt A: §1 (1) der Bundessatzung den Text "Geiste sozialer Gerchtigkeit" durch "Verlangen nach Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie für die Bürger" zu ersetzen. +
Es wird beantragt an Absatz 2 des §7 im Abschitt A folgender Satz angefügt wird:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Landesverbände, die nur eine Gemeinde umfassen, regeln die Grenzen von Untergliederungen in ihrer der Satzung.</div> +
Es wird beantragt in Abschnitt A der Satzung die Absätze 1 und 2 des §7 durch folgende zu ersetzen:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Partei gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband.<br> (2)Ein Landesverband darf nicht Gliederungen anderer Landesverbände an sich ziehen.
Sollte keine Regelung in der Satzung des jeweiligen Landesverbandes getroffen sein, so untergliedert sich dieser in Bezirksverbände, Kreisverbände und Ortsverbände die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Das bilden eines Kreisverbandes aus mehreren Landkreisen ist gestattet.</div>
Ferner wird beantragt im Abschnitt B der Satzung den Absatz 6 des §2 folgendermaßen neu zufassen:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.</div>
Ebenfalls wird beantragt den Absatz 7 des §2 im Abschnitt B Ersatzlos zu streichen. +
Ich beantrage in Abschnitt A: §3 (2a) das Wort "dessen" durch "deren" zu ersetzen. +
Die Versammlung möge beschließen:
"Alle thematisch oder inhaltlich zusammengehörigen Anträge werden zusammen vorgestellt, unabhängig vom Einreichungsdatum oder einer Nummerierung/sonstigen Reihenfolge.
Nach Einreichung der Anträge stellt die Antragskommision die jeweiligen Anträge zu thematischen und/oder inhaltlichen Blöcken zusammen.
Der Antragsteller eines Antrags kann über einen individuellen GO-Antrag eine Einzelbehandlung ihres/seines Antrags verlangen.
Dieser GO-Antrag soll in die GO aufgenommen werden und dauerhaft gültig sein." +
Es wird beantragt, den Absatz 1 §9a des Abschnitts A der Satzung mit folgendem Absatz zu ersetzen:<br>
(1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 12 Beisitzern
Es wird beantragt, nach Absatz 1 §9a des Abschnitts A der Satzung den folgenden Absatz einzufügen:<br>
(2) Der Bundesparteitag legt die maximale Anzahl der Beisitzer für die kommende Wahlperiode vor der Wahl der Beisitzer fest, wobei die unter (1) vorgegebene Anzahl nicht überschritten werden darf. +
Ich beantrage, folgende Änderungen in die Satzung aufzunehmen:<br>
1) Abschnitt A §9 Abs. 1: Streichung der Worte "und die Gründungsversammlung", Ersetzen des letzten Komma durch das Wort "und".<br>
2) Abschnitt A §9 Abs. 2: Die Worte "Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 10.09.2006." werden ersetzt durch "Gestrichen".<br>
3) Abschnitt A §9a Abs. 6: Streichung der Worte "bzw. der Gründungsversammlung".<br>
4) Abschnitt A §11 Abs. 1: Streichung der Worte "und die Gründungsversammlung", Ersetzen des ersten Komma durch das Wort "und".<br> +
Es wird beantragt folgenden Antrag auf dem Bundesparteitag statt zu geben:
Die Arbeits- und Kommunikationsmittel der Piratenpartei Deutschland sind stark von der Verfügbarkeit einer leistungsfähigen und ausfallsicheren IT Infrastruktur abhängig.
Eine hohe Ausfallsicherheit wird beispielswiese durch eine verteilte Serverstruktur erreicht. Darunter verstehen wir eine zentrale Präsens zur Koodinierung und dezentrale Server für die Ausführungen.
Es wird beantragt, dass der Bundesvorstand zusammen mit den beauftragten AGs ein Konzept erarbeitet und nach eingehender Prüfung durch Beteiligung die Landesverbände umsetzt, welches die notwendigen Services dezentral strutkuriert und auf Länderebene umsetzt.
Dabei ist darauf zu achten, dass keine Zugangshürden geschaffen werden. So soll ein Benutzeraccount auf allen Systemen ausreichend sein. Dies lässt sich durch verschiedene Systeme wie OpenID oder ein anderes LDAP realisieren.
Aufgaben des Bundesverbandes wären zB ein rein lesendes Wiki, welches sich mit den dezentralen Landeswikis in denen gearbeitet wird, synchonisiert, bereitzustellen. Weiterhin muss eine gemeinsame Update- und Datensicherungsstruktur entworfen werden.
Es soll geprüft werden, ob durch Vollzeitbetreuung ausfallsichere Hostingangebote für Landeswikis kostengünstig die notwendige Leistung bereit stellen können. Dazu liegen bereits positive Erfahrungen in einzelnen Landesverbänden vor.
Ein gemeinsam getragenes Konzept kann der weiteren Zersplitterung der IT entgegen wirken. +
Ich beantrage dass in Abschnitt A: §1 (1) der Bundessatzung der Text
"ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses,"
durch
"unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten, Stände, Herkünfte, ethnischer Zugehörigkeiten, Geschlechter, sexueller Orientierungen und Bekenntnisse;"
ersetzt wird und ein Komma nach "modernen" eingefügt wird. +
Der Bundesparteitag möge beschließen:
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Der Jugendverband ''Junge Piraten'' ist die offizielle Jugendorganisation der Piratenpartei Deutschland.</div> +
Der § 3 (4) der Bundessatzung soll Ersatzlos gestrichen werden. +
Der Bundesparteitag möge beschließen in der Bundessatzung im §2 (1) die Wörter "'''Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland'''", im §5(1) die Wörter '''", Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern'''" zu streichen, im §2(1) das Wort "'''die'''" nach den Wörter "Deutschland werden," in das Wort
"'''der'''" zu ändern. und im §3(5) das Wort "'''Deutschen'''" gegen das Wort "'''Personen'''" zu ersetzen +
Es wird beantragt, an den Absatz 1 des §3 des Abschnitts C folgenden Satz am Ende anzufügen: "Die Anrufung kann nur binnen Monatsfrist seit Bekanntwerden der Rechtsverletzung bzw. Ordnungsmaßnahme erfolgen."
''alternativ'': '''"binnen Monatsfrist"''' wird durch '''"innerhalb von 3 Monaten"''' ersetzt +
Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden §9x in die Bundessatzung (Abschnitt A) aufzunehmen, wobei x den alphabetisch nächsten freien Kleinbuchstaben beschreibt.
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§9x Kleiner Bundsparteitag
# Der Kleine Bundesparteitag ist die Delegiertenversammlung auf Bundesebene.
# Der Kleine Bundesparteitag ist dem Bundesparteitag gleichgestellt, die Regelungen des §9b gelten entsprechend. Die Abhaltung eines Bundesparteitags oder eines kleinen Parteitags stellen Alternativen dar.
# Der Kleine Bundesparteitag hat die selben Rechte wie der Bundesparteitag, sofern sie sich aus dieser Satzung, inclusive des aktuellen Paragraphen, ergeben. Abweichend hiervon, ist der Kleine Bundesparteitag nicht dazu berechtigt Änderungen an Satzung- und Grundsatzprogramm zu beschließen.
# Die Bundesdelegierten werden durch die Landesverbände gewählt. Sofern die Satzung eines Landesverbandes keine eigenen Regelungen enthält, erfolgt die Wahl durch den Landesparteitag.
# Der Bundesparteitag legt eine Delegiertenquote fest. Sie beschreibt wieviele Delegierten ein Landesverband pro Mitglied erhält.
# Die Amtszeit der Delegierten ist das Kalenderjahr. Die erste Amtszeit ist das Jahr 2011.
# Der Stichtag ist der 1. September. Der Bundesvorstand berechnet mit der aktuellen Quote die Anzahl der Delegierten, welche für die darauf folgende Amtszeit auf die Landesverbände entfallen und unterrichtet die Landesverbände davon. Diese führen bis zum Beginn der Amtszeit Delegiertenwahlen durch und melden die Ergebnisse an den Bundesvorstand. Wählt ein Landesverband keine oder nicht alle Delegierten bis zum Beginn der Amtszeit sind Wahlen auch während der Amtszeit möglich, bis dahin nimmt der Landesverband nur mit der aktuell gewählten Anzahl an Deligierten statt.
# Die Landesverbände können Ersatzdelegierte wählen, welche die Delegierten bei Abwesenheit während der gesamten Versammlung vertreten. Ein Ersatzdelegierte kann nicht selbst Delegierter sein und kann nie mehr als einen Delegierten vertreten.
</div>
Der Bundesparteitag möge beschließen, dass das Wort "Klimaschutz" in keiner offiziellen Veröffentlichung der Partei benutzt wird, Rezensionen und Zitate sind davon ausgenommen. +
2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Klärung, was mit Mitgliedsbeitragsanteilen für nicht existierende Gliederungen passiert +
Es wird beantragt, den Absatz 7 des Paragraphen §2 des Abschnitts B der Satzung zu ändern:<br>
Neue Fassung:<br>
<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Falls bei der Mitgliedsbeitragsverteilung nach Abs. 6 Gliederungen nicht existieren, fällt deren Anteil der nächsthöheren existierenden für das Mitglied zuständigen Gliederung zu.</div> +
Es wird beantragt, im Absatz 9 des Paragraphen §9a des Abschnitts A der Satzung das Wort "dieser" durch "dieses" zu ersetzen sowie den Satz "Dieser macht ihn den Mitgliedern umgehend zugänglich." anzufügen.
Es wird beantrag, den zweiten Satz zu ändern: "Der Tätigkeitsbericht umfasst die in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellten Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder." +
Die Religions- bzw. Glaubensfreiheit ist ein höchst schützenswertes Grundrecht. Daher möchten wir Piraten Lösungen entwickeln, wie die Religions- und Glaubensfreiheit, die auch die Freiheit beinhaltet, keiner Religion oder Glaubensgemeinschaft anzugehören, geschützt werden kann. Dabei soll gleichzeitig echte Gleichberechtigung zwischen Angehörigen und Nichtangehörigen von Religionen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften geschaffen werden. Auch darf durch Ausübung der Glaubensfreiheit niemand in seiner freien, individuellen Entfaltung eingeschränkt werden.
Wir sind der Auffassung, dass sich Religionen und Glaubensgemeinschaften ohne Intervention des Staates besser und freier entwickeln können. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass sich Menschen unterschiedlichen Glaubens in einem laizistischen Staat diesen ungestörter ausüben und sich freier entfalten können.
Dazu wird es auch nötig sein, einige alte Verträge zwischen Kirchen und Staat entsprechend anzupassen.
Als Module zu diesem Antrag sind diese Anträge vorgesehen. Je nach Abstimmungsergebnis sollen diese Teil des Positionspapieres werden:
* [[Antragsfabrik/Laizismus-Kirchensteuer|Bundesebene: Kirchensteuer]]
* [[Antragsfabrik/Laizismus-Tanzverbot|Landesebene: Tanzverbot]]
* [[Antragsfabrik/Laizismus-Religionsunterricht|Landesebene:Religionsunterricht]] +
Der Einzug einer Kirchensteuer durch den Staat ist ein Privileg der Kirchen- bzw. Glaubensgemeinschaften, welche als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt sind. Es ist mit einem laizistischen Staat nicht vereinbar, dass Beamte Vorgänge bearbeiten, die eigentlich Aufgabe der einzelnen Glaubensgemeinschaften wären.
Auch lehnen wir die durch die Kirchensteuer notwendige Erfassung der Religionszugehörigkeit ab, da die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft oder Kirche Teil der individuellen Privatsphäre ist. Derartige persönliche Daten sollten im Zuge der Datensparsamkeit grundsätzlich nicht erfasst, gespeichert oder gar dem Arbeitgeber zugänglich gemacht werden, wie es bisher der Fall ist.
Wir streben daher eine Änderung von Art 140 GG an, sodass § 137 (6) WRV keine Gültigkeit mehr besitzt. +
Da wir für einen laizistischen Staat eintreten, wollen wir den Religionsunterricht durch einen allgemeinen Unterricht ersetzen der sich mit den verschiedenen Weltanschauungen, Glaubensrichtungen, Philosophien und deren kulturellen und poltischen Auswirkungen und ihrer Geschichte beschäftigt. So wird gewährleistet dass die Schüler ein wertneutraleres Bild vermittelt bekommen.
Insbesondere den Unterricht, der von Geistlichen durchgeführt wird, lehnen wir ab, da diese nicht zwangsweise die erforderliche pädagogische Kompetenz besitzen und nur eingeschränkt ein differenziertes und wertfreies Bild von der eigenen Religion vermitteln können.
Um die Unabhängigkeit staatlicher Schulen und der einzelnen Religionsgemeinschaften zu gewährleisten, streben wir daher die Anpassung von GG Art 7 an. +