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- RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Neufassung Säkularisierung der Bildung (Ethik bleibt erhalten) + (Der bestehende Absatz "[[RP:Wahlprogramm#S.C3.A4kularisierung_der_Bildung|Säkularisierung der Bildung]]" … Der bestehende Absatz "[[RP:Wahlprogramm#S.C3.A4kularisierung_der_Bildung|Säkularisierung der Bildung]]" im Wahlprogramm wird folgendermaßen neu gefasst:</br></br>Öffentliche Bildungseinrichtungen müssen weltanschaulich und religiös neutral sein. Der bisher im Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug soll deswegen gestrichen werden. Staatlich finanzierte oder teilfinanzierte Schulen müssen bekenntnisfrei sein. Religionsunterricht soll deshalb an diesen Schulen nicht mehr angeboten werden, Ethikunterricht dagegen flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse als Regelfach.</br></br>Der Lehrplan des Ethikunterrichts muss dringend aktualisiert werden. Der Schwerpunkt des Fachs soll auf der Auseinandersetzung der Schüler mit fächerübergreifenden ethischen Fragestellungen liegen, wobei der Lehrer nur moderierend, nicht wertend eingreifen soll. Eine Prägung der Schüler auf staatlich vorgegebene Werte und Normen lehnen wir ab.orgegebene Werte und Normen lehnen wir ab.)
- HH:Landesparteitag/Anträge/Beteiligung am Aktionstag des Bündnis UmFAIRteilen in Hamburg (0001) + (Der bundesweite Aktionstag findet am 29.9. … Der bundesweite Aktionstag findet am 29.9. statt; Hamburg ist ein zentraler Demonstrationsort. Die Piraten in Hamburg sollten sich AG-übergreifend an der Aktion aktiv beteiligen und alle Kräfte mobilisieren. Bisher sind wir nicht unter den Unterstützenden in Hamburg gelistet (siehe http://umfairteilen.de/start/staedte/hamburg/).</br></br>Ich beantrage die offizielle Beteiligung des Landesverbandes der Piratenpartei Hamburg am Aktionstag des Bündnis UmFAIRteilen am 29.9. in Hamburg. </br></br>Weiterhin sollte eine AG eingerichtet werden, die eine öffentlichkeitswirksame Aktion der Piraten plant und umsetzt.same Aktion der Piraten plant und umsetzt.)
- RP:2011-06-19 - 59. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der erste Satz im zweiten Absatz im Kapite … Der erste Satz im zweiten Absatz im Kapitel Umlaufbeschlüsse lautet: "Umlaufbeschlüsse werden schnellstmöglich auf der Koordinations-Mailingliste veröffentlicht sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes." http://wiki.piratenpartei.de/RP:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung#Umlaufbeschl.C3.BCsse</br>Dieser Satz soll durch folgende zwei Sätze ersetzt werden: "Umlaufbeschlüsse werden auf der Koordinations-Mailingliste abgestimmt. Sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes." wie normale Beschlüsse eines Wortlautes.")
- RP:2011-07-06 - 60. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Die bisher so bestehende GO des Landesvorstands wird übernommen.)
- RP:Kreisverband Rheinhessen/KPT 2014 3/SOA#Antrag RLP + (Der Antrag wird in Modulen abgestimmt. Mo … Der Antrag wird in Modulen abgestimmt.</br></br>Modul 1: Dem Mitglied des Kreistages Mainz-Bingen für die Piratenpartei Deutschland Patrick Walter wird empfohlen eine Zusammenarbeit mit 'Bündnis90/Die Grünen' zu beginnen.</br></br>Modul 2: Dem Mitglied des Kreistages Mainz-Bingen für die Piratenpartei Deutschland Patrick Walter wird empfohlen eine Fraktion mit dem parteilosen Mandatsträger 'Michael Stüber' zu gründen, der Name für die Fraktion lautet 'Fraktion PIRATEN'.</br></br>Modul 2: Dem Mitglied des Kreistages Mainz-Bingen für die Piratenpartei Deutschland Patrick Walter wird empfohlen eine Fraktion mit dem parteilosen Mandatsträger 'Michael Stüber' zu gründen, der Name für die Fraktion wird zwischen den Fraktionsmitglieder abgestimmt, enthält jedoch nicht nur 'PIRATEN'.timmt, enthält jedoch nicht nur 'PIRATEN'.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Antragstagung + (Der folgende Text soll an geeigneter Stell … Der folgende Text soll an geeigneter Stelle in die Satzung aufgenommen und die Nummerierung entsprechend angepasst werden:<br></br></br>Unmittelbar vor dem Landesparteitag findet am gleichen Ort eine Antragstagung statt, auf der die Positionspapiere und Programmanträge diskutiert und abgestimmt werden.<br></br>Zur Antragstagung ist mit dem Landesparteitag zu laden.<br></br>Die Abstimmungsergebnisse sind für den Landesparteitag nicht bindend.<br></br></br>Die Antragstagung gibt sich einen eigene Geschäftsordung.<br></br>Zu Beginn der 1. Tagung soll die GO des LPT entsprechend verwendet werden mit Ausnahme folgender Regeln:<br></br></br>1. Delegation<br></br>1.1. Recht auf Delegation<br></br>a) Jeder Pirat kann für die Dauer einer Antragstagung seine Stimme ganz oder für bestimmte Abstimmungen an einen anderen Piraten delegieren<br></br>b) Die Stimme kann für alle Anträge oder für genau bestimtme Anträge übertragen werden.<br></br>c) Ein Delegat kann mehrere Delegationspapiere gem. 1.3. ausstellen, es muß aber dann sichergestellt sein, daß nicht mehreren Delegierten die Abstimmung zum gleichen Antrag übertragen worden ist. Trifft dies nicht zu, sind alle Delegationspapiere des Delegaten für diese Antragstagung ungültig. </br>1.2. Ausübung der Delegation<br></br>a) Die Übertragung des Stimmrechts erfolgt schriftlich mit einem Delegationspapier gem. 1.3..<br></br>b) Das Delegationspapier muß bei der Akkreditierung zur Antragstagung vorgezeigt werden, damit die Delegation registriert und entprechend gezählt werden kann.<br></br>1.3. Delegationspapier<br></br>Das Delegationspapier muß folgendes enthalten:<br></br>a) Kopie der Vorderseite des Mitgliedsausweises mit Mitgliedsnummer des Delegaten<br></br>b) Kope der Fotoseite des Personalausweises des Delegaten<br></br>c) Die nähere Beschreibung der Abstimmungen, für die die Stime übertragen wird, entsprechend 1.1. b)<br></br>d) Die Bezeichnung des Parteitags<br></br>e) Name des Delegierten<br></br>f) Mitgliedsnummer des Delegierten<br></br>g) Datum<br></br>h) Handschriftliche Unterschrift des Delegaten.<br></br>1.4. Stimmabgabe des Delegierten<br></br>Delegierte stimmen namentlich über Anträge ab.<br></br>1.5. Rücknahme der Delegation<br></br>a) Die Delegation kann durch den Delegaten schriftlich vorgenommen werden, mit allen Angaben unter 1.3 außer 1.3 c) wofür stattdessen das Wort "Rücknahme" eingetragen wird und einem neueren Datum.<br></br>b) Die Delegation erlischt automatisch, wenn der Delegat sich zur Antragstagung akkreditiert.<br></br>4.5. Ablehnung der Delegation<br></br>a) Ein Pirat kann es ablehnen eine Delegation anzunehmen, in dem er das Delegationspapier nicht annimmt.<br>ch, wenn der Delegat sich zur Antragstagung akkreditiert.<br> 4.5. Ablehnung der Delegation<br> a) Ein Pirat kann es ablehnen eine Delegation anzunehmen, in dem er das Delegationspapier nicht annimmt.<br>)
- RP:Antrag/2010.1/009/Zukunft des Bildungssystems/frühkindliche Bildung/Ausgleich + (Der frühkindlichen Bildung kommt bei der V … Der frühkindlichen Bildung kommt bei der Verwirklichung unserer Ziele eine zentrale Bedeutung zu. Es ist ihre Aufgabe, die bestehenden Unterschiede in den persönlichen Kompetenzen der Kinder so weit auszugleichen, dass möglichst alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen.raussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen.)
- RP:2014-01-07 - 124. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand schreibt die Stelle ein … Der Landesvorstand schreibt die Stelle eines Wahlkampfkoordinator für die 2014 stattfindenden Kommunalwahlen und die Europawahl aus. Der Beauftragte ist unser Ansprechpartner für den Bundesvorstand in Sachen Wahlkampforganisation, er vertritt den Landesverband bei bundesweiten (Mumble-)Treffen und berichtet dem Landesvorstand und der AG Wahlen RLP. Die Ausschreibung endet frühestens am 14.1.2014.sschreibung endet frühestens am 14.1.2014.)
- RP:2016-01-17 - 177. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der im OTRS Ticket-ID PP#100156340 vorliegende Text auf offiziellem Partei-Papier wird an Jobcenter in Rheinland-Pfalz verschickt. Gernot unterschreibt als Themenbeauftragter für Sozialpolitik der Piratenpartei".)
- RP:2011-02-21 - 51. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der in Kirchheimbolanden gedrehte Mafia-Piratenwerbespot wird als offizieller Spot der Piratenpartei Rheinland-Pfalz zur Landtagswahl 2011 festgelegt und im SWR ausgestrahlt.)
- RP:2017-11-27 - 222 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der landesverband lädt zu einer Kreismitgl … Der landesverband lädt zu einer Kreismitgliederversammlung der Kreisverbandes Trier am Dienstag den 05.12.2017 um 19 Uhr ein. Auf der Tagesordnung steht die Neuwahl eines Vorstandes. Wird kein Vorstand gewählt wird der KV aufgelöst. Der Raum kostet 30 Euro Raummietefgelöst. Der Raum kostet 30 Euro Raummiete)
- RP:2019-06-10 - 257 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband RLP stellt einen Beitra … Der Landesverband RLP stellt einen Beitrag von 200 Euro zu Verfügung für die Teilnahme am CSD "Sommerschwüle" in Mainz. 100 Euro sind zweckgebunden für die Anmeldung eines Infostandes auf der Sommerschwüle zugunsten des Verein Schwuguntia http://www.sommerschwuele.de/standanmeldung/index.html . Ein Budget von bis zu 100 Euro wird zur Bestellung von Materialien für den CSD bewilligt.ung von Materialien für den CSD bewilligt.)
- Antrag:RLP/2016.1/010/Kostenlose Grundversorgung - WP + (Der nächste LPT (2016.1) möge die Aufnahme … Der nächste LPT (2016.1) möge die Aufnahme</br>des u.a. Antragstextes in das Wahlprogramm des LV RLP an geeigneter,</br>durch Lektorat festlegbarer Position (z.B. "Open Access" bzw. in einem</br>eigenen Kapitel/Unterkapitel) beschließen:</br></br>"Kostenlose Grundversorgung im öffentlichen Rundfunk"</br></br>Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, den Umfang der</br>Grundversorgung, die zu erbringen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen</br>Rundfunks ist, klar zu definieren.</br></br>Die Grundversorgung soll kostenlos angeboten werden und folgendes umfassen:</br></br>Vorschlagsliste:</br></br> Information und Nachrichten</br> Bildung und Kultur</br> Wissenssendungen und Ratgeber</br></br>Die Neutralität der Sender muss durch einen unabhängigen Rundfunkrat</br>sichergestellt werden. Über den Etat muss gemeinsam mit dem Rundfunkrat</br>jährlich entschieden werden.</br></br>Über diese kostenlose Grundversorgung hinausgehende Sendungen sind z.B.</br>aus Werbeeinnahmen oder aus freiwilligen Beiträgen zu finanzieren.aus freiwilligen Beiträgen zu finanzieren.)
- RP:2017-04-02 - 206 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der nächste Landesparteitag des Landesverband Rheinland-Pfalz findet am Samstag, dem 13.05.2015 in Koblenz, im Gebäude des Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V. Karl-Tesche-Straße 3 - 56073 Koblenz-Rauental statt.)
- RP:2012-06-17 - 85. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Es werden folgende Beauftragungen durch de … Es werden folgende Beauftragungen durch den Vorstand vorgenommen:</br>* Roman Schmitt als stellvertretender Pressesprecher</br>* Gerd Hucke als Materialwart</br>* Marie Salm und Silvan Stein zur Beantwortung von E-Mail-Anfragen an die Kontaktadresse (kontakt@piraten-rlp.de)</br>* Britta Werner als Ideen-Koordinatorin</br>** Ergänzung der Stellenausschreibung von Ingo: "Die Zuständigigkeit im Landesvorstand ist dem politischen Geschäftsführer zugeordnet." https://wiki.piratenpartei.de/RP:Jobb%C3%B6rse/Ideen-Koordinator#Stellenbeschreibung</br>* Silvan Stein als Streaming-Beauftragter * Silvan Stein als Streaming-Beauftragter)
- BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Neufassung Parteienfinanzierung + (Der ordentliche Parteitag des Landesverban … Der ordentliche Parteitag des Landesverbands Bayern der Piratenpartei Deutschland möge das folgende Positionspapier '''Neufassung Parteienfinanzierung''' beschließen.</br></br>===Rahmen des Positionsantrags:===</br></br>Eine direkte staatliche Einwirkung auf die Parteilandschaft in Deutschland stellt die staatliche Parteienfinanzierung, oder im erweiterten Sinne alle staatlichen Zahlungen an die Parteien oder Abgeordnete, dar. Seitens des Bundesverfassungsgerichtes ist eine teilweise (Grundsatz der Staatsfreiheit) staatliche Finanzierung der Parteien unstrittig, auch sind Relevanzschwellen, ab wann man in Genuss staatlicher Finanzmittel aus der Parteienfinanzierung kommt, im beschränkten Rahmen zulässig.</br></br>Dieses Positionspapier soll ausgewählte Einzelaspekte der staatlichen Parteienfinanzierung behandeln. Schwerpunkt liegt auf der kürzlich veränderten Reihenfolge bei der Anwendung der beiden relevanten Grenzen bei der staatlichen Parteienfinanzierung, der parteibezogenen relativen Obergrenze und absoluten Obergrenze für alle Parteien.</br></br>===Grundlagen / Begrifflichkeiten:===</br></br>Grundsatz der Staatsfreiheit: verfassungsrechtlicher Grundsatz, der bedingt, dass es nur eine teilweise Parteienfinanzierung geben kann, d.h. die staatliche Parteienfinanzierung kann maximal die Höhe der selbst erwirtschafteten Einnahmen annehmen. Aus der allg. Forderung nach Staatsfreiheit resultiert auch die Möglichkeit der Berücksichtigung der Zuwendungen (§18 Absatz 3 Nr 3 PArtG) einer Partei bei der Berechnung des Anspruchs auf staatliche Parteienfinanzierung, da sich der gesellschaftliche Zuspruch einer Partei nicht nur im Wahlergebnis, sondern eben auch an der Höhe der Zuwendungen erkennbar ist. Ziel ist eine abhängig der Parteien von staatlichen Zahlungen weitesgehend zu vermeiden.</br></br>Relative Obergrenze: Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen einer Partei (§18 Absatz 5 PartG). Dies entspricht der Summe der Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge und ähnliche regelmäßige Beiträge, Spenden natürlicher Personen, Spenden von juristischen Personen, Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen, Einnahmen aus sonstigen Vermögen und Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (§24 Absatz 4 Nr. 1 bis 7 PartG)</br></br>Absolute Obergrenze: jährliche Gesamtvolumen, dass an alle anspruchberechtigten Parteien ausgezahlt werden kann, 2010: 133 Millionen Euro, 2011: 141,9 Millionen Euro, 2012: 150,8 Millionen Euro. (erhöht durch Neufassung der PartG)</br></br>Mandatsträgerbeiträge: Mandatsträgerbeiträge sind regelmäßige Geldleistungen, die ein Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger) über seinen Mitgliedsbeitrag hinaus leistet (§27 Absatz 1 Satz 2 PartG)</br></br>Parteiengesetz (vor allem die §§18 - 31), zuletzt geändert duch Bundesgesetzblatt Teil I, 2011 Nr. 45, 26.08.2011, S. 1748. (Bundestag Drucksache: 17/6291)</br></br>Abgeordnetengesetz, zuletzt geändert duch Bundesgesetzblatt Teil I, 2011 Nr. 45, 26.08.2011, S. 1748. (Bundestag Drucksache: 17/6291)</br></br>===Kurzfassung der Forderungen:===</br></br># Rücknahme der Änderung bei der Anwendung der beiden relevanten Obergrenzen (Neufassung §19a Absatz 5 PartG)</br># Wegfall der Berücksichtigung der Mandatsträgerbeiträge bei der Ermittlung des Anspruchs einer Partei auf Parteienfinanzierung (berücksichtigungswürdige Einnahmen) und der relativen Obergrenzen</br># Änderung des gesetzlichen parteiinternen Verteilungsschlüssel (§19a Absatz 6 PartG)</br># Rücknahme der Diatenerhöhung</br></br></br>----</br></br></br>===Langfassung der Forderungen mit Begründung:===</br></br>'''1. Rücknahme der Änderung der Anwendung der beiden relevanten Obergrenzen (Neufassung §19a Absatz 5 PartG)'''</br></br>Diese Forderung beinhaltet als Minimalforderung die Rückkehr zur gesetzlichen Regelung vor Änderung des Parteiengesetztes. Zuerst soll weiterhin eine Kürzung auf Höhe der absoluten Obergrenze erfolgen, erst im zweiten Schritt soll die relative Obergrenze angewandt werden.</br></br>Die Veränderung der Reihenfolge hat zwei direkte Konsequenzen. Zum einen wird der mit der absoluten Obergrenze festgelegte Betrag immer ausgeschüttet, während dies bei alten Regelung nicht der Fall war. So wurden von maximal möglichen 133 Millionen Euro 2010 der Betrag von 131.717.089,64 Euro ausgezahlt. Wenn eine Partei den ihr aus Wähleranteil und Zuwendungsanteil zustehenden Anteil aus der Parteinfinanzierung aufgrund ihrer relativen Obergrenze nicht voll ausschöpfen konnte, verfiel der nicht ausgezahlte Betrag. Nach neuer Regelung kommt der Differenzbetrag indirekt den anderen anspruchsberechtigten Parteien zugute.</br></br> So belief sich der theoretische Anspruch der Piratenpartei 2010 1.250.330,94 Euro. Da der Gesamtanspruch aller Parteien mit 159.599.401,32 Euro über der absoluten Obergrenze von 133 Millionen Euro lag, erfolgte nach alter Regelung im ersten Schritt eine gleichmässige Kappung aller Anspruche, so dass deren Summe die absolute Obergrenze einhält. Die maximal mögliche Parteienfinanzierung für die Piratenpartei reduzierte sich daher auf 1.041.946,36 Euro. Da die relative Obergrenze der Piratenpartei bei 585.162,46 Euro lag, wurde nur dieser Betrag ausgezahlt. Die Differenz von 456.783,90 Euro wurde nicht ausgezahlt und verfiel. Nach der Neuregelung wird zuerst die relative Obergrenze berücksichtigt und anschließend erfolgt die Kappung auf die absolute Obergrenze. Da aber bereits vor der Kappung auf die maximal auszahlbaren Beträge gekürzt wird, wird immer 100 Prozent der absoluten Obersumme ausgezahlt.</br></br> Der zweite Konsequenz ist, dass die Veränderung auch zu reduzierten Zahlungen aus der Parteienfinanzierung bei einer bestimmten Situation der Partei führt. Wenn der Anspruch auf Parteienfinanzierung deutlich über der relativen Obergrenze liegt, führt die Neuregelung zwangsweise zu reduzierten Auszahlungen. Einen deutlich höheren Anspruch kann im allgemeinen wohl eher durch einen im Vergleich zu den selbst erwirtschafteten Einnahmen hohen Wähleranteil erzielt werden, da die beim Zuwendungsanteil berücksichtigten Zahlungen einen Teilsumme der selbst erwirtschafteten Einnahmen darstellen.</br></br> So hatte die Piratenpartei 2010 einen Wähleranteil von 1.072.587,80 Euro und 177.743,14 Euro Zuwendungsanteil. Da auch die relative Obergrenze deutlich unterhalb des Anspruchs auf Parteienfinanzierung lag, führt dies zu einer Reduktion der ausgezahlten Summe, wenn man die Neuregelung auf 2010 anwenden würde. So wären anstelle der ausgezahlten 585.162,46 Euro 493.038,18 Euro ausgezahlt worden. Dies stellt ein Minus von 15,74% dar. Der an die CDU ausgezahlte Betrag hätte sich hingegen um 474.952,32 Euro, oder 1,11 Prozent, erhöht. Von einer Reduktion wären von den 21 anspruchsberechtigten Parteien 6 Parteien (Piratenpartei, Die Tierschutzpartei, FW Freie Wähler, Familie, proNRW: jeweils -15,74% und Freie Sachsen: -8,29%) betroffen, alle gekennzeichnet durch einen im Vergleich zu den Einnahmen hohen Wähleranteil. Alle im Bundestag sitzenden Parteien hätten einen höheren Auszahlungsbetrag erhalten.</br></br> Während also bei alter Regelung eine Stimme für eine Partei, auch wenn sie aufgrund der Einnahmen der Partei nicht zu einer direkten Erhöhung der Parteienfinanzierung geführt hatte, zumindest doch noch zu einen relativ höheren Anteil an der Parteienfinanzierung geführt hatte, da zum einem die Ansprüche der anderen Parteien entsprechend gemindert wurde und sogar ein Teil der maximal auszahlbaren Summe nicht ausgezahlt wurde, gilt dies nach der Neuregelung nicht mehr. Wähleranteile oberhalb der relativen Obergrenzen, d.h. eine Teil der Wählerstimmen, verfällt bei der Berechnung der Parteienfinanzeriung.</br></br> Gleichzeitig führt dies auch zu einer Schlechterstellung, zumindest im Vergleich zur alten Regelung, von an Wahlurnen erfolgreichen Parteien mit bisher nur geringer Einnahmebasis, die man durchaus als problematisch sehen kann. Es geht nicht um eine Abkehr von der durch den Grundsatz der Staatfreiheit Teilfinanzierungsaspekt der Parteienfinanzierung, sondern um die Frage, ob die neue Regelung zu einer Benachteiligung dieser Parteien führt. Man erhält z.B. zur Kompensation der Sperrklausel für die ersten 4 Millionen Stimmen einen erhöhten Wähleranteil aus der Parteienfinanzierung, die Neuregelung sorgt dafür, dass dieser erhöhte Anteil nur noch bis zu relativen Obergrenze Auswirkungen auf die Parteienfinanzierung hat.</br></br></br>'''2. Wegfall der Berücksichtigung der Mandatsträgerbeiträge bei der Ermittlung des Anspruchs einer Partei auf Parteienfinanzierung (berücksichtigungswürdige Einnahmen) und der relativen Obergrenzen'''</br></br> Bei der bisherigen Berechnung der Zuwendungen und des daraus resultierenden Zuwendungsanteils, wie auch der relativen Obergrenze einer Partei, werden Mandatsträgerbeiträge mitberücksichtigt. Diese nehmen inzwischen, abhängig von der Partei eine relevanten Anteil an der Gesamtfinanzierung der im Bundestag vertretenen Parteien ein, der Anteil schwankt zwischen 5 und 20 Prozent. Den höchsten Wert finden man den Grünen, wo die Mandatsträgerbeiträge im Berichtsjahr 2009 fast 30 Prozent aller selbst erwirtschafteten Zuwendungen und Einnahmen ohne die staatliche Parteienfinanzierung ausmachten.</br></br> Wenn man Mandatsträgerbeiträge als indirekte staatliche Leistungen einer Partei sieht, eine Interpretation als (teilweise) Monetarisierung von Parlamentssitzen ist sicherlich zulässig, könnte man sie auch zur Staatsquote einer Partei hinzugerechnen. Bei einer solchen Rechnung hätten die Grünen im Berichtsjahr 2009 eine Staatsquote von über 50% (36,32% staatl. Parteienfinanzierung und 18,69% Mandatsträgerbeiträge) gehabt. Darin kann man einen Verstoss gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit sehen.</br></br> Gleichzeitig führt die Berücksichtigung dieser Zuwendungsart aber auch dazu, dass andere Parteien, die mangels Madate keine Zuwendungen aus dieser Einkommensart erzielen können, selber geringere Ansprüche auf staatliche Parteienfinanzierung haben. Dies gilt sowohl nach alter, wie auch für die Piratenpartei verstärkt nach neuer Regelung. Bei einer konservativen Schätzung, 8 Prozent aller Zuwendungen sind Mandaträgerbeiträge und davon sind nur 30 Prozent ansetzbar (Anteil der anrechenbaren 3300 Euro pro Person), kann man man davon ausgehen, dass mindestens 2,4 Prozent des Zuwendungsanteils auf Parteienfinanzierung, und damit 1,3 Prozent des Gesamtanspruchs, der Bundestagsparteien durch die Mandatsträgerbeiträge generiert wurde. Im Jahr 2010 ist daher von mindestens 2 Millionen Euro auszugehen, welche auch bei der Kappung des Anspruchs der anderen Parteien berücksichtigt wurden. Dies kann dann zu niedrigeren Beiträgen bei den anderen Parteien führen. Bei der Piratenpartei führt jedoch nur die gleichzeitige Änderung bei der Anwendung der Obergrenzen zu Auswirkungen auf den Anspruch auf Parteienfinanzierung.</br></br> Diese Forderung ist nicht zu verwechslen mit einem totalen Verbot von Mandaträgerbeiträgen. Es soll nur deren Berücksichtigung bei der Berechnung des Anspruchs auf staatliche Parteienfinanzeriung wegfallen.</br></br></br>'''3. Änderung des gesetzlichen parteiinternen Verteilungsschlüssel (§19a Absatz 6 PartG)'''</br></br> Nach §19a Absatz 6 wird für jede Stimme, die bei Landtagswahlen erzielt wurde, 0,50 Euro der staatlichen Parteienfinanzierung an den entsprechenden Landesverband überwiesen. Etwaige Kürzungen aufgrund der Obergrenzen bleiben außer Betracht, soweit diese bei den vom Bund zu leistenden Auszahlungen vorgenommen werden können.</br></br> Im Endeffekt kann dies bedeuten, dass ein Landesverband auf Kosten des Bundesverbandes, einen höheren Anteil aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält, als den die Partei für die Stimmen an sich erhalten hat. Bei Anwendung der aktuellen Fassung des Parteiengesetzes auf die Parteienfinanzeriung 2010 würde dies bedeuten, dass pro Wählerstimme 0,39 Euro (0,46 Euro nach alter Regelung) staatliche Parteienfinanzierung ausgezahlt worden wären, davon werden aber, solange auf Kosten des Bundesanspruchs gekürzt werden kann, 0,50 Euro pro Stimme bei Landtagswahlen an die Landesverbände direkt ausgezahlt.</br></br> Der Gesetzgeber greift damit unzulässigerweise in die Interna einer Partei ein und schadet vor allen jungen und bei Wahlen zunehmend erfolgreichen Parteien, da ein Großteil der staatlichen Parteienfinanzierung an Landesverbände ausgezahlt wird, in deren Ländern vor kurzen gewählt wurde. Dies geschieht bis zu den Extrem, dass der Bundesverband einer Partei keine Mittel mehr aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält, da der gesamte Anspruch an die Landesverbände ausgezahlt werden muss, obwohl auch auf Bundesebene ein gutes Ergebnis erzielt wurde. Wenn dem Bundesverband aber keine Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung mehr zur Verfügung stehen, kann er an Landesverbände ohne bisherige Teilnahme an einer Landtagswahl und daher ohne eigenen Anspruch auch keine Mittel aus der staatlichen Parteinfinanzierung überweisen.</br></br></br>'''4. Rücknahme der Diatenerhöhung'''</br></br> Diese auf den ersten Blick populistische Forderung begründet sich auch in den Mandatsträgerbeiträgen. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die Diäten „für sie [die Abgeordneten] und ihre Familien während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament eine ausreichende Existenzgrundlage abgeben können. Sie muss außerdem der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden. (...)“ (BVerfGE 40, zitiert nach Drucksache Bundestag 17/6291 vom 28.06.11, S. 5).</br></br> Solange von den ausgezahlten Diäten aber ein relevanter Anteil als Mandatsträgerbeitrag an die eigene Partei abgeführt werden kann, ist nicht notwendigerweise von einer Notwendigkeit der Erhöhung auszugehen. Die Diäten sollen eben nicht der Parteienfinanzeriung dienen, sondern den Abgeordneten und ihren Familien eine ausreichende Existenzgrundlage bieten.</br></br> Mit dieser Forderung soll nur eine klare Regelung erzwungen werden, in welchen Umfang freiwillige oder „geforderte“ Abgaben von Diäten gezahlt werden müssen und ab wann daher von einer echten Notwendigkeit für eine Erhöhung auszugehen ist. Solange andere Ausgabearten, und Mandaträgerbeiträge gehören dazu, reduziert werden können, ist eine Erhöhung der Diäten zur Sicherung einer der Bedeutung des Amtes "ausreichenden Existenzgrundlage" nicht zwingend erforderlich.</br></br> Diese Forderung richtet sich, dies soll ausdrücklich betont sein, nicht gegen eine ausreichende finanzielle Versorgung der Parlamentarier und auch nicht gegen Mandaträgerbeiträge an sich, sondern möchte eine Klarstellung, in welchen Umfang Mandatsträgerbeiträge zulässig sind.mfang Mandatsträgerbeiträge zulässig sind.)
- BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Neufassung Parteienfinanzierung - Version 2 + (Der ordentliche Parteitag des Landesverban … Der ordentliche Parteitag des Landesverbands Bayern der Piratenpartei Deutschland möge das folgende Positionspapier '''Neufassung Parteienfinanzierung - Version B''' beschließen.</br></br>===Rahmen des Positionsantrags:===</br></br>Eine direkte staatliche Einwirkung auf die Parteilandschaft in Deutschland stellt die staatliche Parteienfinanzierung, oder im erweiterten Sinne alle staatlichen Zahlungen an die Parteien oder Abgeordnete, dar. Seitens des Bundesverfassungsgerichtes ist eine teilweise (Grundsatz der Staatsfreiheit) staatliche Finanzierung der Parteien unstrittig, auch sind Relevanzschwellen, ab wann man in Genuss staatlicher Finanzmittel aus der Parteienfinanzierung kommt, im beschränkten Rahmen zulässig.</br></br>Dieses Positionspapier soll ausgewählte Einzelaspekte der staatlichen Parteienfinanzierung behandeln. Schwerpunkt liegt auf der kürzlich veränderten Reihenfolge bei der Anwendung der beiden relevanten Grenzen bei der staatlichen Parteienfinanzierung, der parteibezogenen relativen Obergrenze und absoluten Obergrenze für alle Parteien.</br></br>===Grundlagen / Begrifflichkeiten:===</br></br>Grundsatz der Staatsfreiheit: verfassungsrechtlicher Grundsatz, der bedingt, dass es nur eine teilweise Parteienfinanzierung geben kann, d.h. die staatliche Parteienfinanzierung kann maximal die Höhe der selbst erwirtschafteten Einnahmen annehmen. Aus der allg. Forderung nach Staatsfreiheit resultiert auch die Möglichkeit der Berücksichtigung der Zuwendungen (§18 Absatz 3 Nr 3 PArtG) einer Partei bei der Berechnung des Anspruchs auf staatliche Parteienfinanzierung, da sich der gesellschaftliche Zuspruch einer Partei nicht nur im Wahlergebnis, sondern eben auch an der Höhe der Zuwendungen erkennbar ist. Ziel ist eine abhängig der Parteien von staatlichen Zahlungen weitesgehend zu vermeiden.</br></br>Relative Obergrenze: Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen einer Partei (§18 Absatz 5 PartG). Dies entspricht der Summe der Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge und ähnliche regelmäßige Beiträge, Spenden natürlicher Personen, Spenden von juristischen Personen, Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen, Einnahmen aus sonstigen Vermögen und Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (§24 Absatz 4 Nr. 1 bis 7 PartG)</br></br>Absolute Obergrenze: jährliche Gesamtvolumen, dass an alle anspruchberechtigten Parteien ausgezahlt werden kann, 2010: 133 Millionen Euro, 2011: 141,9 Millionen Euro, 2012: 150,8 Millionen Euro. (erhöht durch Neufassung der PartG)</br></br>Mandatsträgerbeiträge: Mandatsträgerbeiträge sind regelmäßige Geldleistungen, die ein Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger) über seinen Mitgliedsbeitrag hinaus leistet (§27 Absatz 1 Satz 2 PartG)</br></br>Parteiengesetz (vor allem die §§18 - 31), zuletzt geändert duch Bundesgesetzblatt Teil I, 2011 Nr. 45, 26.08.2011, S. 1748. (Bundestag Drucksache: 17/6291)</br></br>Abgeordnetengesetz, zuletzt geändert duch Bundesgesetzblatt Teil I, 2011 Nr. 45, 26.08.2011, S. 1748. (Bundestag Drucksache: 17/6291)</br></br>===Kurzfassung der Forderungen:===</br></br># Rücknahme der Änderung bei der Anwendung der beiden relevanten Obergrenzen (Neufassung §19a Absatz 5 PartG)</br># Änderung der Berücksichtigung der Mandatsträgerbeiträge bei der Ermittlung des Anspruchs einer Partei auf Parteienfinanzierung (berücksichtigungswürdige Einnahmen) und der relativen Obergrenzen</br># Rücknahme der Diatenerhöhung</br></br></br>----</br></br></br>===Langfassung der Forderungen mit Begründung:===</br></br>'''1. Rücknahme der Änderung der Anwendung der beiden relevanten Obergrenzen (Neufassung §19a Absatz 5 PartG)'''</br></br>Diese Forderung beinhaltet als Minimalforderung die Rückkehr zur gesetzlichen Regelung vor Änderung des Parteiengesetztes. Zuerst soll weiterhin eine Kürzung auf Höhe der absoluten Obergrenze erfolgen, erst im zweiten Schritt soll die relative Obergrenze angewandt werden.</br></br>Die Veränderung der Reihenfolge hat zwei direkte Konsequenzen. Zum einen wird der mit der absoluten Obergrenze festgelegte Betrag immer ausgeschüttet, während dies bei alten Regelung nicht der Fall war. So wurden von maximal möglichen 133 Millionen Euro 2010 der Betrag von 131.717.089,64 Euro ausgezahlt. Wenn eine Partei den ihr aus Wähleranteil und Zuwendungsanteil zustehenden Anteil aus der Parteinfinanzierung aufgrund ihrer relativen Obergrenze nicht voll ausschöpfen konnte, verfiel der nicht ausgezahlte Betrag. Nach neuer Regelung kommt der Differenzbetrag indirekt den anderen anspruchsberechtigten Parteien zugute.</br></br> So belief sich der theoretische Anspruch der Piratenpartei 2010 1.250.330,94 Euro. Da der Gesamtanspruch aller Parteien mit 159.599.401,32 Euro über der absoluten Obergrenze von 133 Millionen Euro lag, erfolgte nach alter Regelung im ersten Schritt eine gleichmässige Kappung aller Anspruche, so dass deren Summe die absolute Obergrenze einhält. Die maximal mögliche Parteienfinanzierung für die Piratenpartei reduzierte sich daher auf 1.041.946,36 Euro. Da die relative Obergrenze der Piratenpartei bei 585.162,46 Euro lag, wurde nur dieser Betrag ausgezahlt. Die Differenz von 456.783,90 Euro wurde nicht ausgezahlt und verfiel. Nach der Neuregelung wird zuerst die relative Obergrenze berücksichtigt und anschließend erfolgt die Kappung auf die absolute Obergrenze. Da aber bereits vor der Kappung auf die maximal auszahlbaren Beträge gekürzt wird, wird immer 100 Prozent der absoluten Obersumme ausgezahlt.</br></br> Der zweite Konsequenz ist, dass die Veränderung auch zu reduzierten Zahlungen aus der Parteienfinanzierung bei einer bestimmten Situation der Partei führt. Wenn der Anspruch auf Parteienfinanzierung deutlich über der relativen Obergrenze liegt, führt die Neuregelung zwangsweise zu reduzierten Auszahlungen. Einen deutlich höheren Anspruch kann im allgemeinen wohl eher durch einen im Vergleich zu den selbst erwirtschafteten Einnahmen hohen Wähleranteil erzielt werden, da die beim Zuwendungsanteil berücksichtigten Zahlungen einen Teilsumme der selbst erwirtschafteten Einnahmen darstellen.</br></br> So hatte die Piratenpartei 2010 einen Wähleranteil von 1.072.587,80 Euro und 177.743,14 Euro Zuwendungsanteil. Da auch die relative Obergrenze deutlich unterhalb des Anspruchs auf Parteienfinanzierung lag, führt dies zu einer Reduktion der ausgezahlten Summe, wenn man die Neuregelung auf 2010 anwenden würde. So wären anstelle der ausgezahlten 585.162,46 Euro 493.038,18 Euro ausgezahlt worden. Dies stellt ein Minus von 15,74% dar. Der an die CDU ausgezahlte Betrag hätte sich hingegen um 474.952,32 Euro, oder 1,11 Prozent, erhöht. Von einer Reduktion wären von den 21 anspruchsberechtigten Parteien 6 Parteien (Piratenpartei, Die Tierschutzpartei, FW Freie Wähler, Familie, proNRW: jeweils -15,74% und Freie Sachsen: -8,29%) betroffen, alle gekennzeichnet durch einen im Vergleich zu den Einnahmen hohen Wähleranteil. Alle im Bundestag sitzenden Parteien hätten einen höheren Auszahlungsbetrag erhalten.</br></br> Während also bei alter Regelung eine Stimme für eine Partei, auch wenn sie aufgrund der Einnahmen der Partei nicht zu einer direkten Erhöhung der Parteienfinanzierung geführt hatte, zumindest doch noch zu einen relativ höheren Anteil an der Parteienfinanzierung geführt hatte, da zum einem die Ansprüche der anderen Parteien entsprechend gemindert wurde und sogar ein Teil der maximal auszahlbaren Summe nicht ausgezahlt wurde, gilt dies nach der Neuregelung nicht mehr. Wähleranteile oberhalb der relativen Obergrenzen, d.h. eine Teil der Wählerstimmen, verfällt bei der Berechnung der Parteienfinanzeriung.</br></br> Gleichzeitig führt dies auch zu einer Schlechterstellung, zumindest im Vergleich zur alten Regelung, von an Wahlurnen erfolgreichen Parteien mit bisher nur geringer Einnahmebasis, die man durchaus als problematisch sehen kann. Es geht nicht um eine Abkehr von der durch den Grundsatz der Staatfreiheit Teilfinanzierungsaspekt der Parteienfinanzierung, sondern um die Frage, ob die neue Regelung zu einer Benachteiligung dieser Parteien führt. Man erhält z.B. zur Kompensation der Sperrklausel für die ersten 4 Millionen Stimmen einen erhöhten Wähleranteil aus der Parteienfinanzierung, die Neuregelung sorgt dafür, dass dieser erhöhte Anteil nur noch bis zu relativen Obergrenze Auswirkungen auf die Parteienfinanzierung hat.</br></br></br>'''2. Änderung der Berücksichtigung der Mandatsträgerbeiträge bei der Ermittlung des Anspruchs einer Partei auf Parteienfinanzierung (berücksichtigungswürdige Einnahmen) und der relativen Obergrenzen'''</br></br> Bei der bisherigen Berechnung der Zuwendungen und des daraus resultierenden Zuwendungsanteils, wie auch der relativen Obergrenze einer Partei, werden Mandatsträgerbeiträge mitberücksichtigt. Diese nehmen inzwischen, abhängig von der Partei eine relevanten Anteil an der Gesamtfinanzierung der im Bundestag vertretenen Parteien ein, der Anteil schwankt zwischen 5 und 20 Prozent. Den höchsten Wert finden man den Grünen, wo die Mandatsträgerbeiträge im Berichtsjahr 2009 fast 30 Prozent aller selbst erwirtschafteten Zuwendungen und Einnahmen ohne die staatliche Parteienfinanzierung ausmachten.</br></br> Wenn man Mandatsträgerbeiträge als indirekte staatliche Leistungen einer Partei sieht, eine Interpretation als (teilweise) Monetarisierung von Parlamentssitzen ist sicherlich zulässig, könnte man sie auch zur Staatsquote einer Partei hinzugerechnen. Bei einer solchen Rechnung hätten die Grünen im Berichtsjahr 2009 eine Staatsquote von über 50% (36,32% staatl. Parteienfinanzierung und 18,69% Mandatsträgerbeiträge) gehabt. Darin kann man einen Verstoss gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit sehen.</br></br> Gleichzeitig führt die bisherige Berücksichtigung dieser Zuwendungsart aber auch dazu, dass andere Parteien, die mangels Madate keine Zuwendungen aus dieser Einkommensart erzielen können, selber geringere Ansprüche auf staatliche Parteienfinanzierung haben. Dies gilt sowohl nach alter, wie auch für die Piratenpartei verstärkt nach neuer Regelung. Bei einer konservativen Schätzung, 8 Prozent aller Zuwendungen sind Mandaträgerbeiträge und davon sind nur 30 Prozent ansetzbar (Anteil der anrechenbaren 3300 Euro pro Person), kann man man davon ausgehen, dass mindestens 2,4 Prozent des Zuwendungsanteils auf Parteienfinanzierung, und damit 1,3 Prozent des Gesamtanspruchs, der Bundestagsparteien durch die Mandatsträgerbeiträge generiert wurde. Im Jahr 2010 ist daher von mindestens 2 Millionen Euro auszugehen, welche auch bei der Kappung des Anspruchs der anderen Parteien berücksichtigt wurden. Dies kann dann zu niedrigeren Beiträgen bei den anderen Parteien führen. Bei der Piratenpartei führt jedoch nur die gleichzeitige Änderung bei der Anwendung der Obergrenzen zu Auswirkungen auf den Anspruch auf Parteienfinanzierung.</br></br> Diese Forderung ist nicht zu verwechslen mit einem totalen Verbot von Mandaträgerbeiträgen. Es soll nur deren Berücksichtigung bei der Berechnung des Anspruchs auf staatliche Parteienfinanzeriung geändert werden. Mögliche Alternativen dabei wären der totale Wegfall der Berücksichtung, aber auch die Berücksichtigung nur bis zu einer noch festzulegenden Obergrenze.</br></br></br>'''3. Rücknahme der Diatenerhöhung'''</br></br> Diese auf den ersten Blick populistische Forderung begründet sich auch in den Mandatsträgerbeiträgen. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die Diäten „für sie [die Abgeordneten] und ihre Familien während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament eine ausreichende Existenzgrundlage abgeben können. Sie muss außerdem der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden. (...)“ (BVerfGE 40, zitiert nach Drucksache Bundestag 17/6291 vom 28.06.11, S. 5).</br></br> Solange von den ausgezahlten Diäten aber ein relevanter Anteil als Mandatsträgerbeitrag an die eigene Partei abgeführt werden kann, ist nicht notwendigerweise von einer Notwendigkeit der Erhöhung auszugehen. Die Diäten sollen eben nicht der Parteienfinanzeriung dienen, sondern den Abgeordneten und ihren Familien eine ausreichende Existenzgrundlage bieten.</br></br> Mit dieser Forderung soll nur eine klare Regelung erzwungen werden, in welchen Umfang freiwillige oder „geforderte“ Abgaben von Diäten gezahlt werden müssen und ab wann daher von einer echten Notwendigkeit für eine Erhöhung auszugehen ist. Solange andere Ausgabearten, und Mandaträgerbeiträge gehören dazu, reduziert werden können, ist eine Erhöhung der Diäten zur Sicherung einer der Bedeutung des Amtes "ausreichenden Existenzgrundlage" nicht zwingend erforderlich.</br></br> Diese Forderung richtet sich, dies soll ausdrücklich betont sein, nicht gegen eine ausreichende finanzielle Versorgung der Parlamentarier und auch nicht gegen Mandaträgerbeiträge an sich, sondern möchte eine Klarstellung, in welchen Umfang Mandatsträgerbeiträge zulässig sind.mfang Mandatsträgerbeiträge zulässig sind.)
- BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/PP Faire Wahlen in Bayern + (Der ordentliche Parteitag des Landesverban … Der ordentliche Parteitag des Landesverbands Bayern der Piratenpartei Deutschland möge das folgende Positionspapier '''Faire Wahlen in Bayern''' beschließen</br></br> </br>== Zur Information: Grundprinzipien des bay. Wahlsystems ==</br></br></br>Das bayerische Wahlsystem ist ein Personalisiertes Verhältniswahlrecht, das sich vom Bundestags-Wahlsystem erheblich unterscheidet; wichtigste Unterschiede sind:</br></br>'''Parallelwahl-Prinzip:''' Der bay. Landtag wird in sieben selbständigen Partitionen gewählt; das bay. Wahlgebiet ist deshalb in sieben Wahlkreise eingeteilt, denen eine vorab gesetzlich fixierte Zahl von Abgeordneten zusteht. Wahlkreis-Vorschläge und Wahl-Ergebnisse sind völlig unabhängig von einander und werden nicht mit einander verrechnet; ''ein Ausgleich zwischen diesen sieben Wahlkörpern findet nicht statt''.</br></br>'''Direktmandate & Stimmkreise:''' Eine Hälfte der Abgeordneten ist direkt zu wählen; die sieben Wahlkreise sind deshalb insgesamt in 90 Stimmkreise gegliedert, in denen je ein Abgeordneter direkt gewählt wird. Die andere Hälfte der Abgeordneten wird über sieben selbständigen Wahlkreislisten auf dem anderen Stimmzettel gewählt.</br></br>'''Personalisierte Liste:''' Eine Wahlkreisvorschlagsliste einer Partei bestehen aus allen Kandidaten, die sie im Wahlkreis aufgestellt hat (auch den Direktkandidaten!); mit der Zweitstimme wird jedoch ebenfalls ein bestimmter Kandidat aus dieser Liste gewählt.</br></br>'''Stimmen-Summenprinzip:''' Die Summe der Erst- und Zweitstimmen einer Partei bestimmen den Anteil der Sitze des Wahlkreises, die der Partei ''insgesamt'' zustehen; die Anzahl aller Stimmen, die auf einen konkreten Kandidaten entfallen sind, bestimmen den Rang, nach denen die Listenmandate den einzelnen Kandidaten zustehen. Wurden mehr Direktkandidaten einer Partei gewählt als ihr insgesamt Sitze im Wahlkreis zustehen, kommt es zu Überhangs- und u.U. auch zu Ausgleichs-Mandaten.</br></br>'''5%-Sperrklausel:''' Erreicht eine Partei weniger als 5% der Stimmen, erhält sie gar keinen Sitz im Landtag; in Bayern gilt die Sperrklausel auch für Direktmandate!</br></br>Das bay. Wahlsystem selbst wäre im Prinzip durchaus demokratisch, doch die DetailRegelungen im bay. Landeswahlgesetz (LWG) sowie ihre konkrete Realisierung führt letztlich dazu, dass Inhaber politischer Macht massiv bevorzugt werden, nur ''weil'' sie schon Macht haben, während alle andere Wählergruppen von vorn herein schwerst benachteiligt sind; die Ungleichbehandlung beginnt bereits bei der Wahl-Zulassung.</br></br></br>Die Zulassungsregeln des LWG führen nämlich zu einem '''Drei-Klassen-Wahlrecht''':</br></br>* Etablierte, im Landtag vertretene Parteien müssen nur einige Formalia beachten (weit weniger als andere), und sind dann fast automatisch zugelassen.</br></br>* Altparteien, die regelmäßig an der Sperrklausel scheitern, sind schon dann zugelassen, wenn sie bei der vorherigen Landtagswahl 1,25% erreicht hatten.</br></br>* Nur neuere Parteien müssen den kompletten Zulassungs-Zirkus mitmachen, werden aber mit allen Mitteln daran gehindert, auf den Wahlzettel zu kommen.</br></br>* Das Einhalten aller Formalia wird bei neuen Parteien sehr genau überprüft, bei Altparteien schon weniger streng, und bei etablierten Parteien gar nicht; erfahrungsgemäß erhalten neue Parteien von Wahlbehörden öfters auch Falschauskünfte (insbesondere Fristen und Termine), und sie sind regelmäßig anderen, z.T. auch verfassungswidrigen Verwaltungs-Schikanen ausgesetzt.</br></br></br></br>== 1. Wahl-Zulassung ==</br></br>Der Hauptgrund für diese systematische und methodische Benachteiligung liegt schon in der Besetzung der Wahlorgane auf allen Ebenen des bay. Wahlsystems:</br></br>'''1.1 Wahlorgane:''' Besetzung, Entscheidung & Justitiabilität</br></br>Wahlausschüsse, die u.a. über Fragen der Zulassung entscheiden, bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und sechs Beisitzern; es gibt einen Landeswahlausschuss, sieben Wahlkreisausschüsse, und im Prinzip für jeden Stimmkreis einen Stimmkreis-Ausschuss. Theoretisch dürften diese Wahlämter von jedem Stimmberechtigten ausgeübt werden, der nicht selbst kandidiert, doch werden die Beisitzer stets nach dem Parteiproporz im Landtag berufen (und können auch jederzeit wieder abberufen werden). Die ''Vorsitzenden'' dieser Ausschüsse haben nicht nur eine sehr starke Stellung im Ausschuss (schon weil sie die Beisitzer berufen), sondern ''sind selbst Wahlorgane'' mit eigenen Befugnissen, deren Ausübung sie dem Ausschuss nicht begründen müssen. Als Vorsitzender des Landeswahlausschusses wird regelmäßig der Chef des bay. Landesamts für Statistik berufen (bzw. sein Stellvertreter), und die Vorsitzenden der Wahlkreisausschüsse sind bisher immer die sieben amtierenden Regierungspräsidenten gewesen; das sind ''politische Beamte'', die ganz legal auch ohne Angabe von Gründen jederzeit in den Ruhestand versetzt werden können, was für sie mit recht empfindlichen Einkommensverlusten verbunden ist. Es liegt wohl auf der Hand, dass bei einer derartigen Zusammensetzung weniger unabhängige Entscheidungen nach Recht und Gesetz zu erwarten sind, sondern nichts anderes als „vorauseilender Gehorsam“. Weiter verschärft wird das Problem noch dadurch, dass es gegen Entscheidungen von Wahlorganen gar keine Rechtsmittel gibt; sie können nur beanstandet vor einem so genannten „Beschwerde-Ausschuss“ des bay. Innenministeriums.</br></br>'''1.2 Wahl-Beschwerdeausschuss:'''</br></br>Der Beschwerdeausschuss ist rechtlich kein Wahlorgan (deswegen auch nicht unabhängig) und trotzdem ''allein'' zuständig zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Zulassungsentscheidungen der Wahlkreisausschüsse; er besteht nach LWG aus dem ''amtierenden'' Innenminister (bzw. seinem Stellvertreter) als Vorsitzenden, zwei Richtern, dem Wahlrechtsreferenten im bay. Innenministerium und dem Landeswahlleiter. Beschwerde gegen eine Zulassung können erheben die sieben Wahlkreisleiter und der ''Landeswahlleiter''; dieser ''entscheidet'' also ggf. ''über seine eigene Beschwerde''. Entscheidungen dieses ''offensichtlich befangenen'' Ausschusses gelten ebenfalls als nicht justitiabel, sondern sind nur im Wahlprüfungsverfahren anfechtbar; zuständig dafür ist dann der neu gewählte Landtag, in dem ja nur zugelassene Parteien vertreten sein können.</br></br>'''1.3 Wahlprüfung im neu gewählten Landtag:'''</br></br>Im Wahlprüfungs-Ausschuss des neu gewählten Landtags finden sich nur wichtigste Politiker der Landtagsfraktionen; schon wäre deshalb es naiv und einfach lebensfremd anzunehmen, diese Führertypen würden einer Wahlbeschwerde wegen der nicht-Zulassung einer Partei stattgeben, denn damit würden sie ja ihre eigene Wahl annullieren und Neuwahlen anordnen. Wahlprüfungs-Entscheidungen des Landtags sind allerdings vor dem bay. Verfassungsgerichtshof anfechtbar – aber stets erst dann, wenn er die ganze Wahlprüfung vollständig abgeschlossen hat. Die etablierten Parteien verzögern deshalb die Wahlprüfung erfahrungsgemäß so lange, dass selbst dann, wenn der bay. VerfGH später einer Wahlbeschwerde statt gibt, die Legislaturperiode beinahe schon abgelaufen ist und Neuwahlen schon deshalb nicht mehr beschleunigt werden können. Konkret bedeutet das: ''Effektive Wahlprüfung findet gar nicht statt''; Willkür-Entscheidungen sind deshalb systembedingt vorprogrammiert.</br></br>'''1.4 Zusammenfassung zur Wahl-Zulassung:'''</br></br>Das Zulassungssystem läuft letztlich darauf hinaus, dass der ''amtierende'' bay. Innenminister ''ex cathedra'' bestimmt, welche Parteien überhaupt auf den Wahlzettel dürfen und welche nicht – was offensichtlich alles andere als demokratisch ist. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die Beteiligung bei Wahlen zum bay. Landtag deutlich geringer als bei Bundestagswahlen, was nach dem Gesagten nicht mehr verwundert: Parteien, die auch und gerade Nicht-Wähler ansprechen würden, kommen gar nicht erst auf die Wahlzettel. Das höchst undemokratische ''Macht-Kartell der Etablierten Parteien'' ist allerdings getarnt durch die Vielzahl formaler Zulassungsregeln und nur scheinbar verfassungskonformer Verfahren; hierfür einige Beispiele:</br></br>* Die vorgeschrieben ''Beteiligungsanzeige'' zum Feststellen der WahlvorschlagsBerechtigung ist für etablierte Parteien eine reine Formsache; bei Neuparteien dagegen werden Anlagen gefordert, die zusammen nichts anderes sind als ihr ''Politischer Existenzberechtigungsnachweis.''</br></br>* Im bay. Landtag schon vertretene Parteien, sind fast automatisch zugelassen; andere Altparteien werden schon dann zugelassen, wenn sie bei der letzten Wahl zum bay. Landtag mehr als 1,25% erreicht haben; nur die neue Parteien müssen das ganze Zulassungsverfahren mit allen Formalia exakt einhalten.</br></br>* Das Aufstellungsverfahren für Kandidaten ist gesetzlich geregelt; der Ablauf der Nominierungsversammlungen nur neuer Parteien wird bis in kleinste Einzelheiten überprüft, alle Fehler werden aber erst bei der Sitzung des Zulassungsausschusses bekannt – und können dann nicht mehr geheilt werden.</br></br>* Die Berechtigung zur Unterstützung eines Wahlvorschlags wird genauestens geprüft; bei Irrtümern (z.B. Hauptwohnung nicht umgemeldet o.ä.) werden die unterschreibenden Unterstützer mindestens mit Bußgeldern belegt.</br></br>* Die amtlichen Formulare für die Unterstützer-Unterschriften haben keine Vorlage in der LWO, und die nur abgezählt ausgehändigten Papiere tragen ein amtliches Siegel, dessen Nachahmung strafbar ist; deshalb kann schon eine einzige "faule" Unterschrift für sich allein die Wahl-Zulassung verhindern!</br></br>* Formalia werden bei neuen Parteien streng überprüft, bei Etablierten dagegen gar nicht; sämtliche Fehler aber werden erst bei der entscheidenden Sitzung des Wahlausschuss amtlich festgestellt, dann sind sie aber grundsätzlich nicht mehr zu beheben – und der Wahlausschuss ''muss'' die Zulassung ablehnen!</br></br>Weil die gesetzlichen Regelungen höchst komplex sind und zumindest die Versammlungen zur Aufstellung der Kandidaten i.a.R. von juristischen Laien durchgeführt werden müssen, ist das Auftreten formaler Fehler praktisch unvermeidbar; auch und gerade bei etablierten Parteien kommt es daher erfahrungsgemäß recht häufig selbst zu groben Verstößen gegen das Wahlrecht. Wirklich geprüft wird von den Wahlausschüssen aber nur die Zulassung neuer Parteien, während etablierte Parteien praktisch machen können, was die jeweiligen Partei-''Führer'' wollen (nicht die Mitglieder!); infolge dessen hat sich nicht nur in Bayern das schon eingangs erwähnte, ''faktische Drei-Klassen-Wahlrecht'' herausgebildet, das ganz offensichtlich dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung grundlegend widerspricht.</br></br>Damit in Bayern wieder wirklich demokratische Wahlen stattfinden können, erheben wir hinsichtlich des Wahlrechts und insbesondere der Zulassung daher die folgenden</br></br></br>== Forderungen: ==</br></br></br>*1. Für alle Parteien müssen die Regeln der Zulassung zur Wahl zum bay. Landtag völlig gleich sein und auch gleichermaßen geprüft werden; insbesondere:</br></br>*2. Die Beteiligungsanzeigen einschließlich aller Anlagen müssen nach Form und Inhalt von allen Parteien gleichartig gefordert und vom Landeswahlausschuss gleichermaßen geprüft werden; sie sind schon sechs Wochen vor dem Feststellen der Wahlvorschlagsberechtigung ganz allgemein zu veröffentlichen.</br></br>*3. Für die allgemeine Zulassung dürfen nicht nur die Ergebnisse der letzten Wahl zum bay. Landtag maßgeblich sein, sondern nur die Wahlerfolge der letzten bayernweit auszählbaren Wahl, die der kommenden Landtagswahl voran ging; allgemein zugelassen ist, wer bei der letzten Bundestags- oder Europawahl in Bayern mehr als ein Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat.</br></br>*4. Für keinen Wahlvorschlag dürfen zu seiner Zulassung jeweils mehr als 800 Unterstützungs-Unterschriften gefordert sein; von allen Parteien sind für ihre sieben Wahlkreisvorschläge diese Unterschriften gleichermaßen zu fordern.</br></br>*5. Damit unvermeidliche Irrtümer abzufangen sind, müssen die Wahlkreisleiter mindestens 20% mehr Formulare ausgeben als Unterschriften gefordert sind; Daten der Unterstützer dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden als den Zweck der Wahlzulassung (gesetzliches Verwertungsverbot).</br></br>*6. Alle Behörden sind gesetzlich zu verpflichten, in der Sache richtig und vollständig Auskunft zu geben; sie sollen rechtlich gezwungen sein, unverzüglich auf einen relevanten Fehler hinzuweisen, sobald sie ihn selbst bemerkt haben.</br></br>*7. Zulassung zur Wahl ist rechtlich von der Wahlprüfung abzukoppeln; alle Entscheidungen der Wahlausschüsse auf nicht-Zulassung müssen – wie auch in anderen Ländern – vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit angefochten werden können (der offensichtlich befangene und schon deshalb verfassungswidrige „Beschwerdeausschuss“ des Innenministeriums ist dann ganz überflüssig).</br></br>*8. Vorsitzende der Wahlausschüsse sollen selbst keine Wahlorgane mit eigenen Befugnissen mehr sein; ihre Funktion ist auf die Leitung der Sitzung des Wahlausschusses beschränkt, dem sie vorsitzen. So lange kein Gleichstand der Stimmen der Beisitzer vorliegt, sollen die Vorsitzenden eine Stimmbefugnis nur in reinen Verfahrensfragen haben.</br></br>*9. Die Mitglieder der Wahlausschüsse (einschließlich ihrer Vorsitzenden) sollen von einem unabhängigen Gremium wie z.B. der Richter-Wahl-Kommission beim bay. Landtag berufen werden; es dürfen nur Stimmberechtigte sein, die weder einer politischen Partei angehören noch in den fünf Jahren vor ihrer Berufung einer Partei oder sonstigen Wählergruppe angehört haben, die an der aktuellen Wahl teilnimmt; die Berufung von Beamten (insbesondere von politischen Beamten) in die Wahlausschüsse ist ohne Ausnahme unzulässig.</br></br> </br>Die Fragen, die bei Wahl-Zulassung und Wahl-Prüfung auftreten, sind in erster Linie reine Rechtsfragen, bei denen es schon aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Entscheidungen „nach pflichtgemäßem Ermessen“ geben darf; langfristig streben wir daher an, eine echte ''Wahlprüfungs-Gerichtsbarkeit mit richterlicher Unabhängigkeit'' einzuführen, wie es sie in anderen Ländern längst gibt (auch wenn das eine kleine Änderung der Bayerischen Verfassung erfordert).</br></br>----</br></br></br></br>== 2. Wahl-Verfahren ==</br></br></br>'''2.1 Parallelwahl:''' Reststimmen & Sperrklausel</br></br>Der bay. Landtag wird wie eingangs gesagt in sieben unabhängigen Partitionen gewählt, zwischen denen keinerlei Ausgleich stattfindet; schon allein dadurch wird das Wahlergebnis systematisch zu Gunsten der relativ stärksten Partei verzerrt:</br></br>* Die gesetzlich fest zugeteilte Mandatszahl der sieben Wahlkreise richtet sich ausschließlich nach der Stärke der dt. Wohnbevölkerung, dadurch ergeben sich extreme Unterschiede in der Zahl der Abgeordneten (16:60).</br></br>* Die Wahlbeteiligung in den Wahlkreisen ist erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich, doch die Zahl der zu wählenden Abgeordneten bleibt dort gleich; schon allein dadurch entstehen erhebliche Unterschiede im Stimmgewicht der einzelnen Wähler, was dem Demokratischen Wahlprinzip der Gleichheit des Erfolgswerts jeder Stimme widerspricht.</br></br>* Reststimmen in den sieben Wahlkreisen, die insoweit für ein Mandat nicht mehr gereicht haben, fallen mangels Ausgleich zwischen den Wahlkörpern einfach "unter den Tisch"; im Extremfall gehen einer Partei dadurch im Landtag sechs Sitze verloren (von neun Sitzen bei Stimmenanteil von 5%!).</br></br>* In drei von sieben Wahlkreisen sind weniger als 20 Abgeordnete zu wählen, dadurch wird insgesamt die 5%-Sperrklausel dort erheblich verschärft.</br></br></br>Das Parallelwahl-Prinzip führt also zwangsläufig und schon für sich allein zu einer Verzerrung der Sitzverteilung im Landtag, die kleinere Parteien systematisch benachteiligt; die „verlorenen“ Sitze aber gehen in Verbindung mit der 5%-Sperrklausel an die relativ größten Fraktionen. Die Bayerische Verfassung schreibt zwar vor, dass Parteien mit weniger als 5% Stimmenanteil bei der Wahl im Landtag keine Sitze erhalten; sie sagt aber gerade nicht, dass deren Mandate dann an die anderen Parteien verschenkt werden dürfen. Schon aus demokratisch elementaren Prinzipien wie der verfassungsrechtlich verankerten Wahlgerechtigkeit müssen wir daher fordern:</br></br>'''10. Forderung:'''</br>*Landtagssitze von Parteien, die bei der Wahl unter die 5%-Sperrklausel gefallen sind, bleiben zukünftig im bay. Landtag ganz einfach unbesetzt.</br></br>'''11. Forderung:'''</br>*Die Anteile an den Landtags-Sitzen, die jeweils auf die sieben Wahlkreise entfallen, richtet sich nach der Wahlbeteiligung im jeweiligen Wahlkreis.</br></br></br>'''2.2 Direktmandate:''' Stimmkreis-Abgrenzung & Wahlgleichheit</br></br>In jedem der 90 Stimmkreise in Bayern wird je ein Abgeordneter direkt gewählt; die Hälfte des bay. Landtags wird also nach dem Prinzip der Mehrheitswahl besetzt. Die Bayerische Verfassung schreibt nun insoweit vor, dass grundsätzlich jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt einen Stimmkreis bildet, doch wenn es der Grundsatz der Wahlgleichheit erfordert, sind die Stimmkreise abweichend davon abzugrenzen. Das demokratische Prinzip der Gleichheit der Wahl verlangt u.a., dass bei einer Wahl nach dem Mehrheitsprinzip die Stimmkreise annähernd gleich viel Stimmberechtigte zählen, denn nur so hat jede Stimme die gleiche Erfogschance. Das bay. LWG verlangt jedoch nur, dass die Stimmkreise ''nur innerhalb desselben Wahlkreises vergleichbar'' groß sind, und es schreibt ausdrücklich vor, die Stimmkreis-Größe zu berechnen nach der Stärke der dt. Wohnbevölkerung ''einschließlich aller nicht-Stimmberechtigten'' (das sind vor allem noch nicht Volljährige); das bay. LWG ist also nicht nur inkonsequent, sondern ''widerspricht insoweit eindeutig der Bayerischen Verfassung''. Vergleicht man die 90 Stimmkreise bayernweit nach der Zahl der dort Stimmberechtigten, dann wird – trotz Ausnahmen – ein deutliches Muster erkennbar:</br></br>* Stimmkreise, in deren Bevölkerung die gehobene Mittelschicht überproportional stark vertreten ist (vor allem im „Speckgürtel“ der Großstädte, im Alpenvorland und im südbayerischen Oberland), aber auch ausgesprochen bäuerlich geprägte Stimmkreise (vor allem in Niederbayern) haben regelmäßig deutlich weniger Stimmberechtigte als im Landesdurchschnitt; und</br>* Stimmkreise mit Universitätsstädten bzw. anderen Einrichtungen für Höhere Bildung, oder aus anderen Gründen besonders junger Wahlbevölkerung, sind dagegen in aller Regel besonders groß.</br></br>Jeder Stimmkreis aber wählt genau einen Abgeordneten; die Stimmkreiseinteilung verursacht daher eine ''systematische Verzerrung des Wahlergebnisses''. Wem diese Verzerrung zu Gute kommt, dürfte wohl auf der Hand liegen; in der Stimmkreis-Einteilung gibt es aber auch Ausnahmen von der genannten Regel, die durch ''Gerrymandering'' bedingt sind.</br></br>Damit in Bayern wieder wirklich demokratische Wahlen stattfinden können, wie </br>sie die Bayerische Verfassung ausdrücklich vorsieht, fordern wir daher weiter:</br></br>== Weitere Forderungen: ==</br></br></br>*12. Stimmkreise sind nach der Zahl der dort wohnenden Stimmberechtigten einzuteilen, wie es auch in der Bayerischen Verfassung vorgeschrieben ist.</br></br>*13. Damit der Parteigeographie vorgebeugt wird, sind bei der Abgrenzung der Stimmkreise nicht nur formale Verwaltungsgrenzen, sondern auch historisch oder natürlich gewachsene Zusammenhänge gebührend zu berücksichtigen.</br></br>*14. Alle Stimmkreise in ganz Bayern müssen eine vergleichbare Größe haben; kein Stimmkreis darf in der Zahl der Stimmberechtigten um mehr als 20% </br>vom durchschnittlichen Stimmkreis in Bayern abweichen.</br></br>Das Auftreten von Überhangmandaten ist jedenfalls im bay. Wahlsystem ein handfestes Indiz für die falsche Abgrenzung der Stimmkreise; werden unsere Forderungen zur Abgrenzung der Stimmkreise und der Verteilung der Listenmandate nach der Wahlbeteiligung verwirklicht, dann werden sie von selbst gar nicht mehr auftreten.</br></br>----dann werden sie von selbst gar nicht mehr auftreten. ----)
- RP:2017-06-26 - 212 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der verlangten Mieterhöhung von 7,14 € / m^2 um 5 % (0,36 € / m^2) auf 7,50 € / m^2 wird zugestimmt.)
- RP:Antrag/2010.1/008/Zukunft des Bildungssystems/Schule/Vebraucherbildung + (Der zunehmenden Komplexität des Produkt- u … Der zunehmenden Komplexität des Produkt- und Dienstleistungsangebots muss eine gestärkte Verbraucherkompetenz gegenüber stehen; bezüglich Aufklärung, Sensibilisierung und Wissensvermittlung besteht ein dringender Handlungsbedarf. Diese Förderung der Alltagskompetenz, speziell von Kindern und Jugendlichen, werden wir auch in einer koordinierten Bund-Länder-Initiative forcieren. <br></br>Die RLP-Piraten sprechen sich aus für eine praxisnahe Unterrichtung von Verbraucherthemen in allen Schulstufen und Schularten. Es soll zum mündigen Bürger erzogen werden, welcher eine maximale Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfreiheit hat. Grundvoraussetzung dafür ist eine verbindliche fachliche und didaktische Weiterbildung für Lehrkräfte.he und didaktische Weiterbildung für Lehrkräfte.)
- RP:2015-09-06 - 167. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband übernimmt die Kosten für 2 Bauzaun-Banner (Mesh, 340x173) zur Aufstellungsversammlung am 13.9.2015 in Adenau Es wird dafür vom LV ein Budget von 150 € aus dem Wahlkampfbudget zur Verfügung gestellt,)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Kein automatischer Gebietsverbandswechsel + (Der § 3 (4) der Bundessatzung soll Ersatzlos gestrichen werden.)
- RP:2017-05-22 - 210 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der § 6 der Vorstandsgeschäftsordnung wird … Der § 6 der Vorstandsgeschäftsordnung wird um folgenden Punkt 16 ergänzt: "Einzelermächtigung zur Genehmigung oder Ablehnung von Beitragsminderungsanträgen."</br>Der Punkt 5 im § 7 der Vorstandsgeschäftsordnung wird wie folgt geändert: "Einzelermächtigung zur Genehmigung oder Ablehnung von Beitragsminderungsanträgen und deren Bearbeitung."</br>https://wiki.piratenpartei.de/RP:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung#.C2.A7_6_Schatzmeistersch%C3%A4ftsordnung#.C2.A7_6_Schatzmeister)
- RP:2017-05-07 - 208 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesverband Rheinland-Pfalz unterstützt die in Chemnitz ausgearbeitete bundesweite Wahlkampagne mit einem Betrag von 20.000€.)
- RP:Antrag/2014.1/003/Rechtsfähigkeit des LV + (Der §1 der Satzung mit dem Titel "Name, Si … Der §1 der Satzung mit dem Titel "Name, Sitz und Betätigungsbereich" wird durch einen weiteren Absatz ergänzt mit dem Inhalt: "Die Piratenpartei Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz wird ins Vereinsregister eingetragen" ergänzt.</br></br>Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird die Eintragung als rechtsfähiger Verein beim Registergericht beantragt. Bei zuständigen Finanzamt wird die Bestätigung eingeholt, dass die Satzung den Anforderungen für die Eintragung entspricht und es wird ein Freistellungsbescheid beantragt und beim Registergericht eingereicht.ragt und beim Registergericht eingereicht.)
- BY:Schwaben/KV Neu-Ulm/Kreisparteitag/12.2/Antragsfabrik/§10-Kandidatenaufstellungen für Wahlen + (Der §10 wird vollständig gestrichen und durch einen neuen §10 ersetzt:<br> §10 Es gelten die Bestimmungen der übergeordneten Gliederungen)
- RP:Antrag/2013.3/005/Fördermitgliedschaft + (Der §2.4 [Fördermitgliedschaft] wird gestrichen.)
- RP:Antrag/2014.1/008/KVs sind keine Organe oder Gremien des LV + (Der §4.4 [Die nächstuntergeordneten Gliede … Der §4.4 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen] mit seinem Inhalt wird aus §4 [Organe und Gremien des Landesverbandes] ausgelöst und in den §3 [Landesverband und ihre Gliederung und ihre Verpflichtungen gegenüber der Bundespartei] als §3.2 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen] eingefügt. Der bisherige Inhalt des §3 wird als §3.1 [Die Bundespartei] erhalten.</br></br>Der Neue Text des §3 lautet somit: <br></br>"§3 [Landesverband und ihre Gliederung und ihre Verpflichtungen gegenüber der Bundespartei]</br></br>§3.1 [Die Bundespartei] <br></br>Der LV verpflichtet sich, alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Der LV verpflichtet sich weiter, seine Organe zu einer eben solchen Verhaltensweise anzuhalten. </br></br>§3.2 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen] <br></br></br>(1) Die nächstuntergeordneten Gliederungen sind Kreisverbände und Verbände für kreisfreie Städte, die auch mehrere zusammenhängende Landkreise und kreisfreie Städte umfassen können. Sie tragen den Namen Piratenpartei, zuzüglich des Namen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt oder einen Namen mit regionalem Bezug.</br></br>(2) Aufgaben der nächstuntergeordneten Gliederungen:</br>a) Aufgaben, die in den Satzungen der jeweiligen Gliederung festgelegt werden.</br></br>(3) Solange für einen Kreis bzw. für eine kreisfreie Stadt noch keine Gliederung existiert, nimmt der Landesverband dessen Aufgaben wahr.</br></br>(4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen."ie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.")
- RP:Antrag/2012.1/S08/Aufstellungsversammlung + (Der §6.1 [Bewerberaufstellungen für die Wa … Der §6.1 [Bewerberaufstellungen für die Wahlen] wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:</br></br>»(1) Dient die LMV auch der Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers, so sind alle zum Zeitpunkt des Zusammentritts nach dem BWahlG bzw. dem LWahlG stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland zur Versammlung einzuladen.</br></br>(2) Die Versammlung ist derart zu organisieren, dass nur nach den Wahlgesetzen Stimmberechtigte an der jeweiligen Aufstellungswahl teilnehmen können.</br></br>(3) Dient die Versammlung ausschließlich der Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers, so brauchen nicht Stimmberechtigte Landespiraten nicht eingeladen zu werden.</br>Die Versammlung wird dann nicht als LMV sondern als Versammlung zur Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers bezeichnet.</br></br>(4)</br>Im Falle vorgezogener Neuwahlen, die ein kurzfristiges Aufstellen eines Wahlkreisbewerbers erforderlich macht, beträgt die Einberufungsfrist eine Woche, wenn die Versammlung ausschließlich der Aufstellung des Wahlkreisbewerbers dient.</br></br>(5)</br>Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die Aufstellung eines Ersatzbewerbers, als auch für die Aufstellung von Bezirks- und Landeslisten.</br></br>(6)</br>Die Zusammenlegung von beliebigen Versammlungen dieser Art ist zulässig. Dabei ist besondere Sorgfalt zur Einhaltung von Absatz 2 geboten.</br></br>(7)</br>Eine Aufstellungsversammlung nach diesem Absatz kann auch von einer untergeordneten Gliederung oder mehreren untergeordneten Gliederungen gemeinsam durchgeführt werden, sofern sich der Wahlkreis vollständig im seinem/ihrem Tätigkeitsbereich befindet.« seinem/ihrem Tätigkeitsbereich befindet.«)
- BY:Schwaben/KV Neu-Ulm/Kreisparteitag/12.2/Antragsfabrik/§9b (1) + (Der §7 wird vollständig gestrichen und dur … Der §7 wird vollständig gestrichen und durch einen neuen §7 ersetzt:</br></br>(1) Der KV gliedert sich in Ortsverbände. <br></br>(2) Eine Mindestanzahl der Mitglieder eines Ortsverbandes gibt es nicht. <br></br>(3) Der KV und auch die Ortsverbände dürfen nicht wirtschaftlich tätig sein.e Ortsverbände dürfen nicht wirtschaftlich tätig sein.)
- Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/022 + (DerBundesvorstand möge beschließen: Die Au … DerBundesvorstand möge beschließen: Die Aufteilung der Geschäftsbereiche wird wie folgt geändert:</br></br>* Den Geschäftsbereichen des Vorsitzenden wird der Geschäftsbereich "Schuld" hinzugefügt.</br>* Den Geschäftsbereichen der stellvertretenden Vorsitzenden wird der Geschäftsbereich "Teilschuld" hinzugefügt.</br>* Den Geschäftsbereichen der Beisitzer*innen, des Generalsekretärs und der Schatzmeisterin wird jeweils der Geschäftsbereich "Mitschuld" hinzugefügt. Geschäftsbereich "Mitschuld" hinzugefügt.)
- HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.1/Anträge/Kontrolle der Polizei sicherstellen - Einführung einer Polizeibeauftragten + (Derzeit wird die Polizei zwar kontrolliert … Derzeit wird die Polizei zwar kontrolliert, allerdings suboptimal: Die Kontrollstellen sind entweder befangen (z.B. polizeiintern) oder haben nur begrenzt Zeit und konzentrieren sich eher auf spektakuläre Einzelfälle (Medien, Untersuchungsausschüsse). Eine stetige, unabhängige, neutrale Kontrolle findet nicht statt.</br></br>Deshalb fordern die PIRATEN Bremen die Einführung einer so genannten Polizeibeauftragten. Sie gleicht ähnlichen Einrichtungen wie den Datenschutzbeauftragten. </br>Ihre Aufgaben sind:</br></br>*Schutz vor Grundrechtsverletzungen durch die Polizei durch unabhängige Kontrolle und Aufklärung</br>*Anlaufstelle für Menschen bei Fragen und Beschwerden</br>*Anlaufstelle für die Bremische Bürgerschaft in polizeilichen Angelegenheiten</br>*Förderung des Vertrauens zwischen der Bevölkerung und der Polizei</br>*Kritische Begleitung der Arbeit der Polizei und Einbringung von Vorschlägen für Strukturrefomen</br>*Whistleblowinganlaufstelle für Polizistinnen, die von internen Fehlentwicklungen der Polizei oder Verfehlungen einzelner Beamtinnen erfahren</br>*Regelmäßige Berichterstattung in der Bürgerschaft</br></br>Die Polizeibeauftragte ist in Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie untersteht der Dienstaufsicht des Senats nur, soweit ihre Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird.</br></br>Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) wählt die Polizeibeauftragte in geheimer Wahl mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. Vorschlagsberechtigt sind der Innenausschuss, die Fraktionen und so viele Abgeordnete, wie nach der Geschäftsordnung der Stärke einer Fraktion entsprechen.</br></br></br>''Hinweis: In diesem Antrag wird das generische Femininum verwendet. Männer und Angehörige anderer Geschlechter sind selbstverständlich mitgemeint.''hter sind selbstverständlich mitgemeint.'')
- RP:2011-12-16 - 71. Vorstandssitzung (geschlossen)#Antrag RLP + (Der Landesvorstand Rheinland-Pfalz erteil … Der Landesvorstand Rheinland-Pfalz erteilt dem Mitglied Nr. XXX einen Verweis gemäß § 6 der Satzung der Piratenpartei Deutschland aufgrund seiner Äußerungen auf den Maillinglisten des Landesverbandes, seiner persönlichen Angriffe über verschiedene Kommunikationswege und der Preisgabe von persönlichen Informationen anderer Parteimitglieder, vor allem in den letzten 4 Wochen.lieder, vor allem in den letzten 4 Wochen.)
- RP:2014-02-20 - 128. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Am gestrigen Mittwoch ist unser Landesvors … Am gestrigen Mittwoch ist unser Landesvorsitzender Heiko Müller von seinem Amt zurück- und aus der Piratenpartei ausgetreten. Wir bedauern diesen Schritt außerordentlich und danken ihm für alles, was er als Gründungsmitglied für diesen Landesverband seit Jahren geleistet hat. Danke, Heiko!d seit Jahren geleistet hat. Danke, Heiko!)
- Antrag:RLP/2020.2/001/Virtuelles Meinungsbild + (Die Landesmitgliederversammlung möge besc … Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, in der Satzung den Punkt „§5.9 {Virtuelles Meinungsbild] mit nachfolgendem Text einzusetzen:</br>Um der Piratenpartei Rheinland-Pfalz die Möglichkeit zu geben, bei politischen Fragen schneller im Sinne der Mitglieder zu argumentieren, setzen wir ein virtuelles Meinungsbild (vMB) ein. Bei dem vMB wird jedes Mitglied angeschrieben, welches eine gültige E-Mail hat. Es ist bei der Befragung sicher zu stellen, dass jedes Mitglied nur einmal abstimmen kann.</br> 1. Meinungsbilder werden gestellt, wenn mindestens 5 Piraten oder</br> die Mehrheit des Landesvorstandes die Fragestellung befürworten</br> und im Vorfeld die Möglichkeit der Diskussion stattgefunden hat.</br> 2. Meinungsbilder ersetzen keine Programmarbeit.nungsbilder ersetzen keine Programmarbeit.)
- HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.1/Anträge/Mehr legale Graffittiwände + (Die Piraten Bremen fordern, dass zusätzli … Die Piraten Bremen fordern, dass zusätzliche Wände von öffentlichen Gebäuden oder eigens dafür errichtete Wände in Bremen für Graffiti freigegeben werden. Eine kluge Verwaltung sollte versuchen, kreatives Potential zu binden und damit die Graffitikunst, statt sie zu kriminalisieren, hin zu einer anerkannten, bereichernden und legalen Kulturform weiter zu entwickeln. legalen Kulturform weiter zu entwickeln.)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Position gegen Antisemitismus und Antizionismus + (Die Piratenpartei Bayern lehnt jegliche A … Die Piratenpartei Bayern lehnt jegliche Art von Antisemitismus kategorisch ab. Dabei verstehen wir den Antisemitismus nicht nur als offenen rassistischen Judenhass, wie er insbesondere von rechtsradikalen Gruppierungen verbreitet wird. Vielmehr hat antisemitisches Gedankengut zahlreiche Ausprägungen, die sich oftmals durch Verschleierung gesellschaftsfähig zu machen versuchen. Insbesondere sehen wir Haltungen kritisch, die nicht näher benannten Gruppen von "Strippenziehern" das Streben nach weltweiter Kontrolle über Wirtschaft und Politik unterstellen oder diese für die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise verantwortlich machen. Dabei werden in den meisten Fällen antisemitische Klischees und Stereotypen bedient. Ebenso erachten wir einseitig israelfeindliche und "antizionistische" Bestrebungen als antisemitisch, da diese die Verfolgung und Diskriminierung von Juden rechtfertigen oder verharmlosen.<br></br> </br>Die Piratenpartei Bayern erklärt weiter,</br>* keinerlei Zusammenarbeit mit antisemitischen und antizionistischen Gruppen, Organisationen und Bewegungen einzugehen,</br>* keinerlei Veranstaltungen mit antisemitischem und antizionistischen Inhalten zu unterstützen,</br>* die Teilnahme von Piraten an Gegenveranstaltungen zu antisemitischen und antizionistischen Auftritten unter Parteifahne zu erlauben und zu unterstützen.er Parteifahne zu erlauben und zu unterstützen.)
- RP:Antrag/2012.2/027/Ausbau der B10 + (Die AG Bauen und Verkehr beantragt, dass d … Die AG Bauen und Verkehr beantragt, dass die Piratenpartei Rheinland-Pfalz folgende Aussage in das Wahlprogamm aufnimmt:</br></br>Wir sind für den Ausbau der B 10 zwischen Hinterweidenthal bis Landau, sofern ein effizenter und nach neusten Erkentnissen angepasster Lärmschutz für die Bevölkerung mitgebaut wird und den Wildtieren in regelmäßigen Abständen eine Überquerung der B 10 ermöglicht wird (Brücken). Dabei sind alle Baumaßnahmen schonend und umweltgerecht durchzuführen.</br></br>Begründung =</br>Der Ausbau der B 10 war ein Allparteienkonsens. Im Bundeswegeplan ist die B 10 als</br>Ausweichstrecke der A 6 zwischen Mannheim und Saarbrücken ausgewiesen Die Bedenken des</br>Naturschutzes sind weitestgehend durch die bereits bestehende Trasse ausgelöst, d.h. die</br>jetzige Trasse ist bereits eine Gefahr für alle Wildtiere. Die Anzahl der tödlichen und</br>schweren Verkehsrunfälle wird sich deutlich reduzieren. Die Belastung der Umwelt durch</br>Abgase wird niedriger und weniger (Stauverkehr). Laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG),</br>wird sich der Transitverkehr auf der Bundestraße 10 in den nächsten Jahren mehr als verdoppeln, </br>daher ist ein Ausbau nahezu unvermeidlich.</br></br>Wir fordern den 4spurigen Ausbau der B 10 von A 65 Landau bis Hinterweidental mit einer Tunnellösung.</br></br>Begründung =</br>Um eine ökologische umweltverträgliche Lösung zu finden, ist eine neue Tunnelführung, die 4spurig sein muss, notwendig. Um die Unfallzahlen zu verringern, die Menschen und Tiere vor Lärm, Abgasen und Feinstaub zu schützen und das Feriengebiet Annweiler / Pirmasens für den Tourismus zu erhalten.</br></br>Wir fordern die Bemautung der B 10.</br></br>Begründung =</br>Um die geschätzten Baukosten von 500.000.000,00 € zu erwirtschaften.</br></br>Wir fordern die Bemautung der Bundesstraße 271, Landau – Schwegenheim (Speyer-Karlsruhe) </br></br>Begründung =</br>Durch den Ausbau der B 10 wird der Transitverkehr erheblich erhöhen.</br>Erste Schätzung 1.200 Lkws, die diese Straße als Ausweichstraße benutzen werden, um auf die B 9,nach Speyer / Hockenheim sowie Karlsruhe, Stuttgart / Basel zu gelangen. Um die Anwohner der Anliegergemeinden vor zu hohen Umweltbelastungen zu schützen (Ausbaupläne für diese Straßen sind bereits in den Schubladen).</br></br>Wir fordern bis zur Baugenehmigung der Straße, voraussichtliche Fertigstellung 2035, zwischen Hinterweidental und Landau / A 65. Eine intelligente Verkehrssteuerung .die den Verkehr in Wechselspuren führen soll.</br></br>Begründung =</br>Durch das Leitsystem wird der morgendliche und abendliche Stau im Bereich Annweiler / Landau reduziert. Eine Verkehrszählungsanlage soll den genauen Verkehrsfluss zählen um aktuelle Zahl zu ermitteln (letzte Zählung 2006).</br></br>Wir fordern eine Verkehrszusatzsteuerung bei Pirmasens und auf der A 65.</br></br>Begründung =</br>Bei Unfällen und Staus auf der B 10 wird der Verkehr über die Anliegerdörfer geleitet. Dies erhöht die Umweltbelastung der Menschen. Die Umleitung sollte über die A 6 geleitet werden (Landstuhl / Frankentaler Kreuz, um die Unfallzahlen und die Schwere der Unfälle noch weiter zu verringern.</br></br>Wir fordern von den Anliegergemeinden von Zweibrücken bis Landau einen Businessplan.</br></br>Begründung =</br>Die Straße soll die Infrastruktur der Region Zweibrücken, Pirmasens, Dahn, Annweiler verbessern. Nur die Gemeinden haben keinen Plan. Die Kosten von 500.000.000,00 € (Stand 2013) müssen begründet werden. </br></br>Wir fordern die Landesregierung und die Kreise Pirmasens / Landau, einen Businessplan zu erstellen, was nach der Fertigstellung der Straße passieren soll.</br></br>Begründung =</br>Was nutzt eine Straße, wenn sie nicht für die Arbeitssuchenden genutzt werden kann (Arbeitsuchende Pirmasens 13,4 %), zur Ansiedelung von Wirtschaftsbetrieben, Schulen und Weiterbildungszentren sowie für Pendlerverkehr.</br></br>Wir fordern die anliegenden Gemeinden auf, sich in die Planung der LBM (Landesbetriebmobilität) mehr einzubringen und damit größere Transparenz zu gewährleisten. </br></br>Begründung =</br>Planungsvorlagen liegen schon Jahre vor. Baugenehmigungen sind teilweise schon erteilt damit das Verkehrsministerium die Gelder für den Bau freigeben kann. </br></br>www.b10-4spurenjetzt.de/pages/die-buergerinitiative/presse.php</br>www.b10-4spurenjetzt.de/pages/die-buergerinitiative/mediation.php</br>www.bi-queichtal.de/AktuelleThemen.htmphp www.bi-queichtal.de/AktuelleThemen.htm)
- RP:2017-08-14 - 215 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Die AG Wahlen beantragt ein Budget bis zu … Die AG Wahlen beantragt ein Budget bis zu 5.000€ aus dem</br>Wahlkampfbudget des Landesverbandes RLP zur Bestellung von 2-3000 A1</br>Plakaten verteilt auf mehrere Motive.</br>Über die Aufteilung und die Motive wurde in der AG Wahlen eine</br>Grobplanung erstellt und mit der Wahlkampforga besprochen.ellt und mit der Wahlkampforga besprochen.)
- RP:Antrag/2013.2/003/Trennung von Staat und Religion + (Die Abschnitte "Kein Religionsbezug in der … Die Abschnitte "Kein Religionsbezug in der Landesverfassung" (im Kapitel "Modernisierung der Demokratie"), "Staatsleistungen an Kirchen beenden" (im Kapitel "Landesfinanzen) und "Abschaffung des Tanzverbots" (im Kapitel Kultur) werden aus dem Wahlprogramm gestrichen.</br> </br>Statt dessen wird das folgende Kapitel hinter das Kapitel "Modernisierung der Demokratie" eingefügt.</br> </br>===Trennung von Staat und Religion===</br> </br>====Kein Religionsbezug in der Landesverfassung====</br> </br>Ein weltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig ihrer religiösen Ansichten. Statt spezifischem Religionsbezug fordern wir ein Bekenntnis zu allgemein gültigen Werten, auf denen die Gesellschaft aufbaut. Deutschland garantiert als weltlicher Staat Religionsfreiheit. Religiöse und religionsfreie Weltanschauungen sind Privatsache und die Freiheit der Wahl sowie Gleichbehandlung ist durch eine Verfassung ohne Bezüge zu einem Gott oder einer bestimmten Religion zu garantieren.</br> </br>====Staatsleistungen an Kirchen beenden====</br> </br>Die Länder zahlen jährlich ca. 400-500 Millionen Euro an die Kirchen. In Rheinland-Pfalz wurden dafür im Landeshaushalt 2013 etwa 53 Millionen Euro veranschlagt. Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen darüber hinaus aufgrund jahrhundertealter Verträge eigene Zahlungen an Kirchengemeinden leisten. Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen von Land und Kommunen gesetzlich beenden. </br> </br>====Abschaffung des Versammlungs-, Sport- und Tanzverbots====</br> </br>Im „Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“ ist das Verbot verschiedener Veranstaltungen geregelt. Wir wollen die Paragrafen 6, 7 und 8 streichen (Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen, Verbot von Sportveranstaltungen, Verbot von Tanzveranstaltungen). Der Staat soll hier nicht in die Freiheit des Einzelnen eingreifen. in die Freiheit des Einzelnen eingreifen.)
- RP:2014-01-07 - 124. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand schreibt die Stelle ein … Der Landesvorstand schreibt die Stelle eines Wahlkampfkoordinator für die 2014 stattfindenden Kommunalwahlen und die Europawahl aus. Der Beauftragte ist unser Ansprechpartner für den Bundesvorstand in Sachen Wahlkampforganisation, er vertritt den Landesverband bei bundesweiten (Mumble-)Treffen und berichtet dem Landesvorstand und der AG Wahlen RLP. Die Ausschreibung endet frühestens am 14.1.2014.sschreibung endet frühestens am 14.1.2014.)
- RP:Kreisverband Rheinhessen/Verwaltung/beschluesse#Antrag RLP + (Auf die Ausschreibung (Beschluss vom 23.8. … Auf die Ausschreibung (Beschluss vom 23.8.2013) zu og. Thema hat sich Xander beworben. Weitere Bewerbungen liegen nicht vor. Xander hatte seine Vorstellung und Konzeption in Bezug auf die LGS beim Stammtisch vom 23.10.2013 vorgestellt und zur Diskussion gestellt.</br></br>Neben den in der Ausschreibung genannten Aufgaben</br>*Mitarbeit bei der Erstellung von Konzepten für die Landesgeschäftsstelle der Piratenpartei RLP und Abstimmung mit allen Beteiligten, insbesondere dem LVor, dem KVor und den Mitgliedern im KV RHH:</br>** Nutzungskonzept</br>** Organisationskonzept</br>** Personalkonzept</br>** Finanzierungsplan</br>hatten sich in der Diskussion am 23.1.0.2013 zwei umfassende Aufgaben- oder Themenbereiche herauskristallisiert:</br>* Unterstützung des LV und des LVor bei Verwaltungsaufgaben</br>* Unterstützung und Durchführung von Veranstaltungen mit landesweiter Bedeutung in der LGSngen mit landesweiter Bedeutung in der LGS)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ehrenamtliche Vorstandsarbeit + (Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.<br> Der Parteitag weist den Vorstand an, sich für ein Jahr keine Entschädigung für Arbeitszeit zu genehmigen.)
- HH:Wahlprogramm/Anträge/Exakte Aufschlüsselung der Arbeitslosenstatistik für Hamburg (0001) + (Die Arbeitslosenstatistik soll von der Arb … Die Arbeitslosenstatistik soll von der Arbeitsagentur Hamburg wie folgt aufgeschlüsselt und erweitert werden; die Angaben sollen in absoluten Zahlen und in Prozent erfolgen.</br></br>Empfänger von Arbeitslosengeld I</br>Empfänger von Arbeitslosengeld II, die an keinerlei Maßnahmen teilnehmen und sich nicht in einem Arbeitsverhältnis befinden</br>Menschen in Weiterbildungsmaßnahmen oder sonstigen berufsbildenden Maßnahmen (inklusive Bewerbungstraining, Tagesseminaren, mehrtägigen Kursen etc.)</br>Schüler, die sich mangels Ausbildungsplatz in berufsbildenden Maßnahmen befinden.</br>Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld als Vorstufe zur Berentung beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.</br>Arbeitssuchende, die privaten Vermittlern überlassen wurden, sich aber in keinem Beschäftigungsverhältnis befinden.</br>sogenannte Hausfrauen, die sich als arbeitssuchend gemeldet haben</br>Beschäftigte in 1-Euro-Jobs</br>Beschäftigte, die trotz einer festen Arbeitsstelle Transferleistungen beziehen ("Aufstocken")Transferleistungen beziehen ("Aufstocken"))
- RP:2013-02-03 - 102. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Hiermit beantrage ich für einen Umlaufbesc … Hiermit beantrage ich für einen Umlaufbeschluss, spätestens zur nächsten Vorstandssitzung am 3.2.2013, dass Ihr *** für diese Liste sperrt. Wenn er einen engagierten Piraten als Individuum bezeichnet, beinhaltet das bei seiner Ausdrucksweise eindeutig Beleidigung.iner Ausdrucksweise eindeutig Beleidigung.)
- RP:2012-09-02 - 90. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesvorstand beteiligt sich an den R … Der Landesvorstand beteiligt sich an den Reisekosten der Teilnehmer zum GEMA Urheberrechtsdialog am 31.07.2012 auf der Festung Ehrenbreitstein mit 133,38 Euro. Dies entspricht einem Anteil von 50% der gesamten Reisekosten. Voraussetzung für die Beteiligung ist eine entsprechende Rechnungsstellung der Bundespartei an die Piratenpartei Rheinland-Pfalz.rtei an die Piratenpartei Rheinland-Pfalz.)
- RP:2012-08-05 - 88. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Es wird beschlossen, die Kommentare zum Pa … Es wird beschlossen, die Kommentare zum Parteiengesetz von Ipsen (88 EUR, http://www.amazon.de/Parteiengesetz-ParteienG-Gesetz-politischen-Parteien/dp/3406575315/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1343954330&sr=1-1 ), Rixen (59 EUR, http://www.amazon.de/Parteiengesetz-PartG-europäisches-Parteienrecht-Kommentar/dp/3170191314/ref=pd_bxgy_b_img_b ) und Lenski (69 EUR, http://www.amazon.de/Parteiengesetz-Recht-Kandidatenaufstellung-Sophie-Charlotte-Lenski/dp/3832913939/ref=sr_1_10?s=books&ie=UTF8&qid=1343954294&sr=1-10 ) zu bestellen. Zu den Bestellpreisen können eventuell noch Versandkosten anfallen.u den Bestellpreisen können eventuell noch Versandkosten anfallen.)