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Die Kassenprüfer wünschten sich, dass ein Auftrag an Firmen die Vorstandsmitgliedern gehören, bzw. an denen Vorstandsmitglieder beteiligt oder angestellt sind, nur mit einem Vorstandsbeschlusses mit absoluter Mehrheit (bei 9 Vorstandsmitgliedern also 5 Mal "Ja") vergeben werden können damit kein "geschmäckle" entstehn kann. Dabei sollten Vergleichsangebote eingeholt und ggfls. anonymisiert veröffentlichen werden.  +
Die Kassenprüfer wünschten sich, dass ein Auftrag an Firmen die Vorstandsmitgliedern gehören, bzw. an denen Vorstandsmitglieder beteiligt oder angestellt sind, nur mit einem Vorstandsbeschlusses mit absoluter Mehrheit (bei 9 Vorstandsmitgliedern also 5 Mal "Ja") vergeben werden können damit kein "geschmäckle" entstehn kann. Dabei sollten Vergleichsangebote eingeholt und ggfls. anonymisiert veröffentlichen werden.  +
Es wird bisher in der Medien- und Pressearbeit bei herauszugebenden Pressemitteilungen grundsätzlich die Beschränkung beachtet, dass eine Pressemitteilung durch das Grundsatz- oder zumindest das aktuelle Wahlprogramm inhaltlich gedeckt wird. Dies verhindert oftmals, dass erfolgreiche Medienarbeit zu Themen geleistet werden kann, die in den Programmen zwar noch nicht vertreten sind, in der Basis, kanalisiert in AGs oder ähnlichen Strukturen, jedoch bereits ausführlich bearbeitet werden und oftmals eine ernst zunehmende inhaltliche Meinungsäußerung in Form eines Arbeitsstandes darstellen können. Die Piratenpartei Deutschland erleidet dadurch direkt Schaden, da in der öffentlichen Meinung weiterhin das Bild vorherrscht, die Piraten hätten zu vielen wichtigen Themen keine Meinung. Es ist empfehlenswert, dass die Landesverbände eine entsprechende Regelung in ihre jeweilige Satzung aufzunehmen. Zu beachten: https://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Bundessatzung&diff=2094334&oldid=1889686 Bundessatzung (Änderungen BPT 13.1 Version vom 13. Mai 2013, 22:19 Uhr) Abschnitt A: Grundlagen § 14 - Verbindlichkeit dieser Bundessatzung (1) Die Satzungen der Landesverbände und ihrer Untergliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser Satzung übereinstimmen. (2) Die Landesverbände können für ihren Bereich von folgenden Bestimmungen dieser Satzung abweichende Regelungen treffen: a) Vom §3 über die für die Aufnahme zuständige Gliederung und das dafür zuständige Organ, b) vom §7 über die Bildung und den Zusammenschluss von Untergliederungen, und c) vom §10 über die Bewerberaufstellung zu Wahlen. § 16 - Basisentscheid und Basisbefragung (1) Die Mitglieder fassen in einem Basisen tscheid einen Beschluss, der einem des Bundesparteitags gleichsteht. Ein Beschluss zu Sachverhalten, die dem Bundesparteitag vorbehalten sind oder eindeutig dem Parteiprogramm widersprechen, gilt als Basisbefragung mit lediglich empfehlenden Charakter. Urabstimmungen gemäß §6 (2) Nr.11 PartG werden in Form eines Basisentscheids durchgeführt, zu dem alle stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden. Die nachfolgenden Bestimmungen für Anträge bzw. Abstimmungen gelten sinngemäß auch für Personen bzw. Wahlen. § 15 - Parteiämter (1) Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland und seiner Untergliederungen sind Ehrenämter. Eine Vergütung soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen und bedarf eines Vorstandsbeschlusses. (2) Notwendige Kosten und Auslagen, die einem Amtsträger, einem Beauftragten oder einem Bewerber bei öffentlichen Wahlen, durch Ausübung des Amtes, des Auftrages oder der Kandidatur erwachsen, werden auf Antrag und nach Vorlage der notwendigen Nachweise erstattet. Durch Vorstandsbeschluss kann eine pauschale Aufwandsvergütung festgesetzt werden. (3) Höhe und Umfang der Erstattungen werden vom Bundesvorstand und von den Landesverbänden für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einheitlich geregelt. Abweichende Regelungen der nachgeordneten Gliederungen dürfen die Regelungen des Landesverbandes nicht überschreiten. https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Satzung SATZUNG DER PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN § 11 – Parteiämter (1) Die Regelung der Bundessatzung zu den Parteiämtern findet Anwendung.  
Wir machen uns selbst bei der Beschlussfassung handlungsunfähig, wenn wir Änderungen an Anträgen nicht zulassen. Weiterhin würden wir viel Zeit in der Diskussion sparen, wenn Anregungen von den Mitgliedern des Parteitages von den Antragstellern oder dessen Bevollmächtigten übernommen werden können.  +
Korrektur der Nummerierung.  +
Die Organisationsliste heißt nunmal "NRW-Organisationsliste" - ähnlich wie die NRW-Info Mailingliste auch "NRW-Info" heißt und dementsprechend in der Satzung ausgewiesen ist. Gleiches soll für die Organisationsliste gelten.  +
Spezifizierung / Bezug.  +
Die regulären Sitzungen erfolgen in der Regel in einem gleichbleibendem Rhytmus. Ferner wird der Termin der nächsten Vorstandssitzung in dem Protokoll der letzten Vorstandssitzung festgehalten. Insofern ist eine separate Einladung regelmäßig überflüssig, zumal eine Frist von 6 Tagen bei einem Turnus von 7 Tage ebenfalls zweifelhaft wirkt. Eine Einladung zu außerordentlichen Sitzungen soll jedoch explizit in der Satzung ausgewiesen sein. Allerdings kann hier kein Frist festgelegt werden, da diese unter Umständen auch bereits mit 1-2 Tage angesetzt werden könnten.  +
Die regulären Sitzungen erfolgen in der Regel in einem gleichbleibendem Rhytmus. Ferner wird der Termin der nächsten Vorstandssitzung in dem Protokoll der letzten Vorstandssitzung festgehalten. Insofern ist eine separate Einladung regelmäßig überflüssig, zumal eine Frist von 6 Tagen bei einem Turnus von 7 Tage ebenfalls zweifelhaft wirkt. Einladungsverfahren zu Vorstandssitzungen werden ohnehin über die Geschäftsordnung festgelegt. Daher kann dieser Punkt gestrichen werden.  +
Auf den vergangenen Landesparteitagen gab es immer mehr Satzungsänderungsanträge, die sich z.B. auf die Finanzordnung bezogen, dieses im Antragstext jedoch nicht deutlich machten. Dieser Antrag soll wie bei Gesetzen üblich die doppelte Verwendung von Paragraphennummern in den drei Satzungsteilen abschaffen.  +
1. "Städteregionen" konnten sich bisher nicht an der Gründung eines Regionalverbandes beteiligen da Sie in der Aufzählung fehlten. 2. "Mitgliedervollversammlungen" muss gegen "Mitgliederversammlung" ersetzt werden da "Vollversammlungen" nur von existierenden Verbänden abgehalten werden können und Absatz 2 bereits so geändert wurde das es nicht nötig ist erst einen Kreisverband zu gründen um dann einen Regionalverband zu gründen. Derzeit können somit nur bestehende Verbände und auch keine Städteregionen einen Regionalverband gründen.  +
Viele Regionen ohne KV habe "Büropiraten" gewählt und diesen eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnungen sollen durch die Erwähnung in der Landessatzung bindenden Charakter erhalten.  +
Die Mindest Einladungsfristen für Untergliederungen sollten festgelegt sein. In dieser Variante DÜRFEN 14 Tage nicht unterschritten werden.  +
Die Mindest Einladungsfristen für Untergliederungen sollten festgelegt sein. In dieser Variante SOLLEN 14 Tage nicht unterschritten werden.  +
"... mit den grundsätzlichen Regelungen ... ... übereinstimmen." bedeutet, dass Ausnahmen möglich sind.  +
Aufstellungsversammlung sind kein LPT jedoch sollten die gleichen Einladungsfristen gelten.  +
Die Aufnahme einer Uvereinbarkeitsklausel in die NRW Satzung scheiterte bisher an fehlerhaften Formulierungen zum Parteiaustrittsverfahren. Dieser Antrag soll einen Kompromiss darstellen. Die Einzelnen Organisationen die In Anhang D Aufgelistet werden sollen, werden in gesonderten SÄA abgestimmt sofern dieser SÄA angenommen wird.  +
Regionalverbände, die in §5 Absatz 2 definiert werden, gehören natürlich auch in diese Auflistung der Gliederungen. Sonst könnte ein Regionalverband zwar gegründet werden, er währe aber keine Gliederung der Piratenpartei NRW.  +
Was wir Piraten fordern, müssen wir auch selbst vorleben.  +