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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Begründung“ mit dem Wert „'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bil“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 25 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag Aufteilung PPI  + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo'''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 35% des Beitrags erhält der Bundesverband für sich sowie zusätzlich 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.</div></br></br>Die 5% fuer PPI sollen vom Anteil des Bundes abgehen. Die Aenderung tritt ab dem naechsten Geschaeftsjahr in Kraft.</br></br>Momentan ist die Formulierung zumindest missverständlich - sollte der Beitrag extra zu den 40% hinzukommen, wird sogar mehr verteilt, als es gibt, da in den nächsten Abschnitten weitere 60% verteilt werden. gibt, da in den nächsten Abschnitten weitere 60% verteilt werden.)
  • Archiv:2010/Antragsfabrik/Mitgliedsausweis I  + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo'''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Jeder Pirat erhält auf Wunsch einen Mitgliedsausweis.</div></br></br>Der Mitgliedsausweis ist nicht fälschungssicher, somit hat er keinen Wert für eine Akkreditierung o. ä., er ist lediglich ein kleines Gimmick. Wenn ein Mitgliedsausweis nur an Piraten ausgegeben wird, welche auch einen wollen, können Kosten für die Herstellung gespart werden. Es kann z.B. auf dem Anmeldeformular eine Option „Möchte einen Mitgliedsausweis“ hinzugefügt werden.ar eine Option „Möchte einen Mitgliedsausweis“ hinzugefügt werden.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichung von §11  + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo'''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> § 11 - Zulassung von Gästen <br /></br>(1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. </br>(2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. </br></div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>§ 9b - Der Bundesparteitag </br>(...) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.</br>§ 11 <br /> (weggefallen)</div></br></br>'''Differenz:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>§ 9b - Der Bundesparteitag </br>(...) '''Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.'''</br></br>§ 11 '''<s>- Zulassung von Gästen <br /></br>(1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. </br>(2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. </s></br>(weggefallen)'''</br></div></br></br>Die Beantragte Änderung spiegelt die Realität wieder, nach der Gäste bisher immer zugelassen worden sind. Durch die grundsätzliche Zulassung der Gäste entsteht die Möglichkeit, Gäste im Vorfeld einzuladen, so dass diese eine Planungssicherheit haben. Außerdem erspart es Zeit per Antrag die Gäste zuzulassen (Zeitgewinn mindestens 1 Minute pro Parteitag = bei 1000 Teilnehmern sind dass über zwei Personentage!). </br></br>Das jetzige §11 ist nicht anwendbar, der zweiter Satz (Gäste haben kein Stimmrecht) ist selbstverständlich. Das Stimmrecht ist auch hinreichend an anderen Stellen in der Satzung geregelt.</br>Die Regelungen bezüglich des Bundesvorstandes und der Gründungsversammlung: Die Gründungsversammlung gibt es nicht mehr, und es gibt einen anderen Antrag, der Öffentlichkeit der Vorstandssitzungen fordert. Aber auch wenn es nicht durchkommen sollte, würde sich an der jetzigen Regelungen nichts ändern. </br></br>Weiterhin würde auch die Möglichkeit bestehen über einen Antrag zur Geschäftsordnung von einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit auszuschließen. einen Antrag zur Geschäftsordnung von einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit auszuschließen.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Wahlrecht Ort  + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo'''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat '''seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat''' und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat '''Mitglied im zuständigen Gebietsverband ist''' und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)</div> als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)</div>)
  • Archiv:2010/Antragsfabrik/Mindestalter II  + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" bo'''Aktuelle Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, welche die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.</div></br></br>Hat sich aus der Diskussion zu Alternativantrag 1 (Absenkung auf 14) ergeben: wieso überhaupt ein Mindestalter? Ich zitiere ein Argument: „Denn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind keine halben Menschen. Sie haben ein Recht, sich mündig und selbstbestimmt fühlen zu dürfen und sollten nicht von politischer Partizipation ausgeschlossen werden!“ollten nicht von politischer Partizipation ausgeschlossen werden!“)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Soziale Gerechtigkeit  + ('''Aktuelle Fassung:''' <div style=" b'''Aktuelle Fassung:''' </br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung <strike>geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit</strike> mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.</div></br></br>'''Neue Fassung:''' </br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. </div></br>Der Begriff "Soziale Gerechtigkeit" ist eine Worthülse. Es können sehr unterschiedliche Konzepte bis hin zum Sozialismus mit diesem Begriff gemeint sein. Selbst eine "gleichmäßige Umverteilung", wie sie die Linke propagiert, ist nicht ausreichend eindeutig definiert. Unklare Zielsetzungen wie diese sind nicht zweckmäßig und sollten daher entfernt werden. Stattdessen wird angeregt, in eine spätere Fassung der Bundessatzung einen eigenen Paragraphen aufzunehmen, der die angestrebte soziale Gerechtigkeit definiert. Paragraphen aufzunehmen, der die angestrebte soziale Gerechtigkeit definiert.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichung des Absatzes 3 in Paragraph 3  + ('''Aktuelle Fassung:'''<br> <div '''Aktuelle Fassung:'''<br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist. </div></br></br>Wenn ein Pirat seinen Lebensmittelpunkt in einer anderen Gliederung hat als einen Wohnsitz, sollte der Pirat trotzdem die Möglichkeit haben in dieser Gliederung Mitglied zu werden. Die Regelung ist außerdem redundant zu Absatz 1 des selben Paragraphen.g ist außerdem redundant zu Absatz 1 des selben Paragraphen.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitarbeit Pflicht  + ('''Aktuelle Version:''' <div style=" b'''Aktuelle Version:'''</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Jeder Pirat hat das Recht ''und die Pflicht'', im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.</div></br></br>'''Neue Version:'''</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.</div></br></br>Dieser Absatz entspricht einfach nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Niemand kann zur Mitarbeit genötigt werden, und wer es möchte sollte auch einfach Mitglied sein und seinen Beitrag zahlen können, damit ist uns auch schon geholfen.d seinen Beitrag zahlen können, damit ist uns auch schon geholfen.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag selbst bestimmen  + ('''Alte Fassung mit Streichungen''' <d'''Alte Fassung mit Streichungen'''</br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(1) <s>Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.</s></br></br>(2) <s>Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</s></br></br>(3) <s>Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.</s></br></br>(4) <s>Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.</s></br></br>(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.</br></br>(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.</br></br>(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.</br></br>(8) <s>Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.</s></br></div></br></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(1) Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Piraten.</br></br>(2) Jeder Pirat legt für das jeweilige Geschäftsjahr einen für ihn tragfähigen Mitgliedsbeitrag fest und teilt diesen der jeweils zuständigen Gliederung mit. Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern einen Betrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. In der Regel sollte der Beitrag 3 Euro pro Monat nicht unterschreiten. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich fällig, abweichende Regelungen können durch die zuständigen Gliederungen getroffen werden.</br></br>(3) Macht ein Pirat keine Angaben zum Mitgliedsbeitrag, so gilt dessen Mitgliedsbeitrag des Vorjahres. Liegen hierzu keine Angaben vor, Beträgt der Mitgliedsbeitrag 3 Euro pro Monat.</br></br>(4) Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände festgelegt.</br></br>(...)</br></br>(8) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1 bis 4 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz 8 wird am 01.01.2011 ungültig.</br></div></br></br>Wir lösen hierdurch ein paar Probleme auf einmal.</br></br># Beitragsminderungs-Prozesse werden obsolet. Dies gilt für Neu- als auch "Alt"-Piraten. "In der Regel" lässt den Landesverbänden Ausnahmeregelungen offen, die sie z.B. mit der Erhebung der gewünschten Mitgliedsbeiträge zulassen können (Nur ein Beispiel: "Klicke hier um ...")</br># Wir überlassen die Regelungen zur Erhebung des Mitgliedsbeitrages und die Verfahrensweisen dazu den Landesverbänden. Bayern braucht schon allein wegen seiner Größe und Organisationsart andere Verfahren als das Saarland. Das schließt die Möglichkeit ein, dass LV diese Aufgaben an ihre Gliederungen delegieren.</br># Die (komplizierte) Monatsberechnung entfällt. Die Regelung, dass einmal gezahlte Beiträge nicht zurück erstattet werden findet weiterhin Anwendung (Satzung §4 Abs.2 )</br># Wir geben den Piraten die Möglichkeit ihren Mitgliedsbeitrag selbst zu bestimmen. Der 1%-Hinweis bleibt da bestehen (den gibt es heute schon als Abs 8), er rückt nur etwas weiter in den Vordergrund. Wer da nicht mitmacht zahlt einfach weiter die 36eur.</br># Nennt ein Pirat den Wunsch-Mitgliedsbeitrag können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.</br># Die Übergangsregelung stellt ausreichend Zeit zur Verfügung um die Änderung durchzuführen - lässt aber auch die Möglichkeit das Verfahren früher zu übernehmen. Aber eben erst dann, wenn der Bund soweit ist (deshalb die Zustimmung des BuVo). Zudem halten wir unsere Satzung sauber, da die Übergangsregelung automatisch ungültig wird.</br></br>Durchführung</br></br># Neumitglieder geben einfach den Betrag im Aufnahmeantrag mit an.</br># Wie genau der Mitgliedsbeitrag durch "Alt-"Piraten genannt wird soll absichtlich offen gelassen werden. Denkbar sind hier viele Methoden. Um nur zwei zu nennen: jährlicher Mitgliedsdatenabgleich oder per online-Formular. Für die Technik-Interessierten: das ließe sich sogar mit Limesurvey machen, aber: der weg bleibt ja offen.</br># Mitgliedsbeiträge werden entsprechend verbucht, auf die Gesamtsumme wird der Verteilungsschlüssel angewandt.</br># Zur sinnvollen Durchführung ist es geboten, dass die jeweiligen Gliederungen Bankeinzugsverfahren unterstützen damit monatliche Zahlungen bequem werden. Das bleibt aber offen, muss aber als Hinweis genannt werden.</br></br>Mögliche Kritik</br></br>* ''"Gläserner Pirat".'' Ein vielfach vorgebrachter Einwand gegen Selbsteinschätzungsverfahren ist, dass Piraten dann ihre Einkünfte offen legen müssten. Dies ist so nicht richtig. Zum einem kann jeder Pirat selbst entscheiden, ob man an dem Verfahren teilnehmen will oder nicht. Wenn nicht: gilt 36eur als Mitgliedsbeitrag. Zum anderen fragen wir nicht nach Einkünften sondern nach einem selbst gewählten Wert, der nicht unbedingt des Piraten Einkünften entsprechen muss. Dieser wird zudem nur dezentral in den LV (bzw. nur den Gliederungen welche diese Erhebung durchführen) bekannt.</br>* ''"versteckte Beitragserhöhung".'' Das kann man so sehen, und ich kann es mangels Statistiken (Durchschnittseinkünfte, Beteiligungsgrad am Verfahren) nicht widerlegen. Allerdings ist klar, dass politische Arbeit dauerhaft Geld kostet - was wir irgendwoher bekommen müssen. Durch die stärkere Herausstellung der 1%-Empfehlung erhoffe ich mir schon ein insgesamt höheres Mitgliedsbeitragsaufkommen.</br>* ''"Heute auch schon möglich".'' Theoretisch ja: auch mit der heutigen Regelung könnten LVs unter Hinweis auf die 1% Empfehlung entsprechende Verfahren einführen. Diese ließen es aber offen den Verteilungsschlüssel der Gliederungen zu unterlaufen, in dem z.B. explizit für eine Gliederung gespendet wird. Wer mehr aus Spenden/Mitgliedsbeiträgen haben will soll den Verteilunggsschlüssel ändern und nicht die Regelung unterlaufen.</br>* ''"Zu Komplex".'' Das Verfahren ist mit dem Landesschatzmeister Bayern geklärt (siehe Diskussion), der keine verfahrenstechnischen Einwände sieht. Weitere Schatzmeister wurden informiert.</br>* ''"Risko"'': Durch die Festschreibung von 36eur als Regelbeitrag wird sich das Beitragsaufkommen nicht verringern. Gliederungen können, wie auch heute schon, weiterhin Ausnahmen von diesem Beitrag gewähren. Auf der anderen Seite werden jedoch die 1% stark betont, wodurch das Beitragsaufkommen sehr wohl steigen (aber nicht fallen) wird.der anderen Seite werden jedoch die 1% stark betont, wodurch das Beitragsaufkommen sehr wohl steigen (aber nicht fallen) wird.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Änderungsantrag zu B Finanzordnung, §2 (5), Aufteilung des MItgleidsbeitrags  + ('''Alte Fassung''': (5) Der Mitgliedsbeit'''Alte Fassung''':</br></br>(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. </br></br>(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. </br>Ohne genaue Festlegung eines Verteilungsschlüssels in der Satzung ist eine bedarfsgerechte Aufteilung, bzw. eine Anpassung, einfacher möglich. (Keine Satzungsänderung mir 2/3-Mehrheit erforderlich). Die Aufteilung soll die einziehende Stelle erledigen</br></br>Der 5%-ige Anteil für PP-International/Europ. PP entfällt, da anderswo hingewiesen wird , dass eine derartige Gliederung nicht existiert. Dafür ist eine grundsätzliche Möglichket für solche Anteile vorsorglich eingestellt.</br></br>Der vierte Satz ist '''nicht''' redundant: es enthebt von einer Notwednigkeit, einen Änderungantrag zu einer Bundesversammlung stellen zu '''müssen'''. Ebenso enthebt es die Versammlung vom Zwang, einen wirksamen Beschluss zu fassen.</br></br>Die Schatzmeister der Partei sind gewählt, da die Mitglieder von deren Kompetenz und Integrität mehrheitlich überzeugt sind. Daher können/sollen sie einen bedarfsgerechten Verteilungsplan erarbeiten; sie kennen den jeweiligen Finanzbedarf am besten.</br></br>Dieser Antrag ist sinngemäß genauso formuliert, wie der entsprechende Altenativantrag zur Aufteilung nicht-zweckgebundener Spendenr Aufteilung nicht-zweckgebundener Spenden)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Änderung von SÄA auf dem BuPT  + ('''Alte Fassung:''' <div style=" border'''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 12 - Satzungs- und Programmänderung</br></br>(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.</br></br>(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.</br></br>(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 12 - Satzungs- und Programmänderung</br></br>(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.</br></br>(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.</br></br>(3) Die Regelungen aus diesem Paragraphen gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.</br></br>(4) Der Bundesparteitag kann einen nach Absatz 2 ordnungsgemäß eingereichten Antrag mit 2/3-Mehrheit abändern.</div></br></br></br>Es sollte möglich sein, ordnungsgemäß eingereichte Anträge auf dem Bundesparteitag abzuändern. Bisher gibt es keine Möglichkeit, fehlerhafte Anträge zu korrigieren oder an bereits beschlossene Änderungen anzupassen. Außerdem sind dann solche Verrenkungen wie hier: http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Gr%C3%B6%C3%9Fe_und_Zusammensetzung_des_Bundesvorstandes nicht mehr nötig.</br></br>Sinnerhaltende Änderungen zuzulassen ist auf jeden Fall auch deutlich besser als die Antragsfrist komplett zu streichen. Die Antragsfrist sollte auf jeden Fall erhalten bleiben, sonst gibt es keine Möglichkeit mehr sich mit den Anträgen sinnvoll auseinander zu setzen.ichkeit mehr sich mit den Anträgen sinnvoll auseinander zu setzen.)
  • Archiv:2010/Antragsfabrik/Klarstellung Beendigung der Mitgliedschaft  + ('''Alte Fassung:''' <div style=" border'''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts (siehe § 10 Abs. 1 PartG), Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.</div></br></br>Wir sollten einen Verweis einfügen, wo der Verlust bzw. die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts geregelt sind.die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts geregelt sind.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Monatlicher Mitgliedsbeitrag  + ('''Alte Fassung:''' <div style=" border'''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 pro Monat des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</div></br></br>Auch ein Mitglied mit ermäßigtem Beitrag müßte laut der aktuellen Fassung 3€ pro Monat bezahlen.em Beitrag müßte laut der aktuellen Fassung 3€ pro Monat bezahlen.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Verhängung von Ordnungsmaßnahmen  + ('''Alte Fassung:''' <div style=" border'''Alte Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.</div></br></br>'''Neue Fassung:'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen <b>Verwarnung und Verweis</b> werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf <b>Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden sowie Ausschluss aus der Partei</b> stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.</div></br></br>Die "schweren" Strafen Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden sowie Ausschluss aus der Partei sollten nicht vom Bundesvorstand getroffen werden, dazu sind sie zu schwerwiegend. Das sollte den Schiedsgerichten vorbehalten bleiben.rden, dazu sind sie zu schwerwiegend. Das sollte den Schiedsgerichten vorbehalten bleiben.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA10/Nicht-lehrendes Personal an allen Bildungseinrichtungen  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Auch außerhalb von Schulen müssen Erzieher und Dozenten immer mehr Aufgaben übernehmen, die durch nicht-lehrendes Personal erledigt werden können.lehrendes Personal erledigt werden können.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA05/BAföG durch BGE ersetzen  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine unserer wichtigsten Forderungen, da es den Menschen die Freiheit bieten wird, ihr Leben selbst zu planen und zu gestalten, ohne sich dem gesellschaftlichem Druck beugen zu müssen. Um diese Forderung zu bekräftigen, soll hier im Programm das BGE erwähnt werden, damit der Leser des Wahlprogramms einen der vielen Vorzüge des Modells kennenlernt.er vielen Vorzüge des Modells kennenlernt.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA06/Klassengrößen durch demographischen Wandel verringern  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Große Gruppen in Schulen und Kitas sind für alle Beteiligten mit hohem Stress verbunden und verhindern eine effektive individuelle Förderung.ern eine effektive individuelle Förderung.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA07/E-Learning  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. siehe Antrag)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA09/Schüler sollen bei Schulwahl mitbestimmen können  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Während Eltern die weiterführende Schule meist nach rein rationalen Gesichtspunkten (Ruf, Ausstattung, liegt auf dem Weg zur Arbeit) auswählen, sind für die betroffenen Kinder eher emotionale Gründe (wohin gehen die Freunde, fühle ich mich an der Schule wohl) entscheidend. Daher sollen sie vor dem Schulwechsel Gelegenheit erhalten, die Schule kennen zu lernen (bspw. am Tag der offenen Tür). In Fällen, in denen mehrere Schulen in Frage kommen, soll dem Kind die Wahl überlassen werden. soll dem Kind die Wahl überlassen werden.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA02/Religion als freiwilliges Zusatzfach  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Die Formulierung "Ethikunterricht muss flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse angeboten werden. Der Religionsunterricht soll als fakultatives Fach beibehalten werden. " lässt offen, ob der Schüler durch den Besuch des Religionsunterrichts den Ethikunterricht umgehen kann. Mit der neuen Formulierung soll klargestellt werden, dass das Kind auf jeden Fall den Ethikunterricht besucht und Religion nur als ergänzendes Fach wählen kann.gion nur als ergänzendes Fach wählen kann.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA01/Langfristig nur noch Gesamtschule  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Bisherige Versuche eine Gesamtschule als Regelschule zu etablieren, scheiterten in der Vergangenheit meist an der Skepsis der Eltern. Es wird befürchtet, dass starke Kinder von schwachen Kindern gebremst und somit das Leistungsniveau der Klasse nach unten gezogen wird. Da wir jedoch eine Gesamtschule fordern, in der drei verschiedene Schwierigkeitsstufen für jedes Fach separat angeboten werden, sind diese Bedenken unbegründet.</br></br>Jedes Kind hat unterschiedliche Begabungen. In manchen Fächern muss es gefördert, in anderen kann es gefordert werden. Das mehrgliedrige Schulsystem wird diesen Anforderungen schlichtweg nicht gerecht.n Anforderungen schlichtweg nicht gerecht.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA08/Angemessene Entlohnung für nicht-lehrendes Personal  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung|WPA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. Für das nicht-lehrende Personal ist eine faire Bezahlung nach Tarif sicherzustellen.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA04/Programme zur elterlichen Aufklärung  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Der Bezug zwischen Bildung, Gesundheit und Sozialem wird früh deutlich. Beim BPT werde ich auch für Beachtung dieses Bezuges kämpfen. Ich verweise auf meine eigene [https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/3974.html Initiative]. Mit diesem Ansatz bekräftigen wir Piraten unser Motto: Klar zum Ändern! wir Piraten unser Motto: Klar zum Ändern!)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA03/Aufklärender Religions- und Ethikunterricht  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Im Zuge der gegenseitigen Religionsfeindlichkeiten, dem Aufbau neuer Feindbilder, ist es unerlässlich in puncto Aufklärung tätig zu werden. Alle Religionsinstitutionen nehmen für sich in Anspruch die absolute Wahrheit für sich gepachtet zu haben. Das trennt die Menschen. In einer Gesellschaft, in der viele Religionen aufeinander treffen, müssen wir einen gangbaren Weg finden, wie die Menschen unterschiedlichen Glaubens miteinander leben können, ohne sich andauernd misstrauisch zu beäugen. Der einzige Weg dies zu bewerkstelligen, ist der Weg der Aufklärung. Ich sehe da die Schule in der Pflicht. Ein Unterricht, in dem die einzelnen Religionen erklärt und aufgezeigt werden, kann helfen die Unterschiede zu minimieren und die Gemeinsamkeiten herauszustellen. Das macht das Gemeinschaftsgefühl der Bevölkerung leichter und angenehmer. Vor allen Dingen entzieht es den Extremisten den Boden und bringt uns dem Frieden näher.en Boden und bringt uns dem Frieden näher.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA13/Zentrale Schulabschlüsse  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. siehe Antrag)
 ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bil)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA12/bedarfsgerechte staatliche Betreuungsangebote  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Die derzeitige Formulierung kann so verstanden werden, dass jedem Kind ein staatlicher Kindergartenplatz zur Verfügung stehen muss, auch wenn private Angebote vor Ort vorhanden sind.n private Angebote vor Ort vorhanden sind.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA17/BeruflicheWeiterbildung  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Zweifellos sind die Kosten für beispielsweise einen Meisterlehrgang, eine Fortbildung zum Handelsfachwirt etc. nicht unerheblich und stellen für viele Betroffene eine große Hürde zur Bildung dar.</br> </br>Der Umstand, dass sich Menschen beispielsweise zu einer Laufbahn in einem handwerklichen Beruf entscheiden, kann in der Folge nicht zwingend die Bereitschaft der Betroffenen voraussetzen, neben dem sehr fordernden Einsatz an Zeit und Energie für ihren Vollzeitberuf und das erfolgreiche Bewältigen einer Fortbildung noch zusätzlich die Kosten für letztere in hohem Maße selbst zu tragen. Es ist daher geboten, dass Menschen die arbeiten in den Genuss von kostenloser Bildung kommen. </br></br>Wir fordern ein kostenfreies Studium. Ein Bachelorabsolvent zahlt ebenso keine Studiengebühren wie der Student, der sich auch noch für einen weiterbildenden Master entscheidet.</br></br>Die Ausbildung und die Weiterbildung bspw. vom Gesellen zum Meister sollte für den Lernenden ebenso kostenfrei sein.</br></br>Die Erstattung der Kurskosten durch Beihilfe würde dazu führen, dass sich Menschen eine Weiterbildung unabhängig von Ihren Finanzen leisten könnten. Ein Meister bspw. wird meist neben einer Anstellung erworben und es hat sicher gute Gründe, dass das so ist. Der Lernende muss evtl. sich selbst und ggf. Angehörige versorgen, das darf jedoch nicht zum Nachteil werden. </br></br>Die zu tragenden Kosten für eine Weiterbildung sollten nicht bestimmen wer sich weiterbildet.</br></br>Für eine Beihilfe wäre es nur notwendig die vorhandenen Lehrgänge und Institute zu verifizieren und mittels den bekannten Kostenangeboten einen gewogenen Durchschnitt zu ermitteln, der die Höchstgrenze der Beihilfe beziffert. Dies kann durch das Kultusministerium erledigt und fortgeschrieben werden pro Beruf/Ausbildungen/Weiterbildung.</br></br>Jede Maßnahme wird anhand der bisherigen Kosten, die bei der Verifizierung zu Ermitteln sind, durch eine Höchstgrenze an Beihilfe gedeckelt. So soll vermieden werden, dass windige Anbieter später angebliche Luxusausbildungen anbieten, die jeden Rahmen an Kostenübernahme sprengen würden.</br> </br>Zunächst sollten alle bekannten Ausbildungsgänge jeweils mit Ihren Förderungsbeträgen als Beihilfe gesetzt werden. Und entsprechend zukünftiger Entwicklungen (neue Wege sollten ausprobiert und gefördert werden) ist die Verifizierung fortzuschreiben.</br> </br>Die Erstattung (entsprechend den Modulen) könnte über das Finanzamt erfolgen, indem der Lernende den Nachweis der rechtlich verbindlichen Anmeldung für das entsprechende Modul belegt und direkt an das Institut seitens der Behörde gezahlt würde.</br> </br>Die Beihilfe ist zu zahlen, wenn Kurs und Institut der Verifizierung entsprechen.</br></br>Ziel des Bafög ist es ja im Kern, das Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung absolvieren und den Lebensunterhalt so gesichert bekommen, daher ist es kein Widerspruch zum Beihilfemodell und eine sinnvolle Ergänzung.ihilfemodell und eine sinnvolle Ergänzung.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA11/Bekenntnis zur Schulpflicht  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Die Schulpflicht ist wichtig um zu gewährleisten, dass Kinder das Bildungsangebot wahrnehmen. Eltern, die ihre Aufsichtspflicht diesbezüglich vernachlässigen, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Zuallererst ist jedoch immer zu untersuchen, warum ein Kind nicht in den Unterricht gehen will, um dann fallspezifisch zu entscheiden, wie man die Ursache dieser Probleme lösen kann. Schulpsychologen und Sozialarbeiter sind hierbei wichtige Vermittler.arbeiter sind hierbei wichtige Vermittler.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA14/Verpflichtendes Angebot von Ganztagsunterricht  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Unser Ziel ist, dass der höherwertige rhythmisierende Ganztagsunterricht mit Lern- und Erholungsphasen umgesetzt wird. Steht es der Schule frei, besteht die Gefahr, dass versucht wird, auf einen Halbtagsunterricht mit Hausaufgabenbetreuung zu setzen, um Kosten zu sparen.nbetreuung zu setzen, um Kosten zu sparen.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA15/verpflichtendes letztes Kindergartenjahr  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>* Kinder lernen im Kindergarten wichtige Social Skills, die ihnen bei der Einschulung helfen. Daher muss sichergestellt sein, dass jedes Kind zumindest ein Jahr lang einen Kindergarten besucht.</br>* Folgende Studie der AWO belegt, dass Kitas dabei helfen geringere Chancen armer Kinder abzufedern: [http://goo.gl/rYYEj Link zur Studie]ern: [http://goo.gl/rYYEj Link zur Studie])
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA16/Erzieher als Studiengang  + ('''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau'''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Es geht nicht darum Erzieher arbeitslos zu machen, vor allem, weil es momentan ohnehin schwierig ist, die offenen Stellen zu besetzen. Auf lange Sicht ist es aber sinnvoll, das Niveau der frühkindlichen Bildung durch einen Erzieher-Studiengang anzuheben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sollten wir in Kauf nehmen, da in frühen Jahren ganz entscheidende Entwicklungsschritte der Kinder so kompetent wie möglich begleitet werden sollten. Selbstverständlich würden über eine lange Übergangszeit sowohl ausgebildete als auch studierte Erzieher zusammenarbeiten. auch studierte Erzieher zusammenarbeiten.)
  • RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Kein Parteitag vor Koalitionsverhandlungen  + ('''Begründung:''' Das dafür zuständige Gre'''Begründung:'''</br>Das dafür zuständige Gremium sollte selbständig Koalitionsverhandlungen aufnehmen können. Es kann keine Koalition eingegangen werden, ohne die Zustimmung des Parteitags. Damit müssen bei der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen automatisch die Wünsche der Basis berücksichtigt werden. Die Abhaltung von Parteitagen ist mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, der in diesem Fall nur einem geringen Nutzten gegenüber steht. In politisch schwierigen Situation könnte auch dazu kommen, dass nach und nach mit verschieden Parteien Koalitionsverhandlungen eingegangen werden. Damit könnte zwei oder drei Parteitage nötig sein, nur um die Koalitionsgespräche aufzunehmen.ur um die Koalitionsgespräche aufzunehmen.)
  • BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Privatsphaere und informationelle Selbstbestimmung  + ('''Disclaimer: dies ist ein "copy&remi'''Disclaimer: dies ist ein "copy&remix&share" Positionspapier. Quellen:'''</br>* '''http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:ValiDOM'''</br>* '''https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1538.html'''</br>* '''http://www.piratenpartei.de/node/154'''</br>* '''http://www.piratenpartei-bw.de/wahl/wahlprogramm/'''</br>* '''http://wiki.piratenbrandenburg.de/Positionspapier/09'''//wiki.piratenbrandenburg.de/Positionspapier/09''')
  • Archiv:2010/Antragsfabrik/Austritt Mitgliedsbeitrag  + ('''Erklärung zum Auslegen/Verständnis der '''Erklärung zum Auslegen/Verständnis der Satzungsregelung (siehe unten [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Austritt_Mitgliedsbeitrag#Diskussion Diskussion])'''</br></br>* Der Satz 2 des Absatz 5 sollte schon allein wegen seines Regelungsanspruches als zur Finanzordnung gehörig gesehen werden. </br>* Im Abschnitt B: § 2 ist geregelt, dass für einen Austritt im laufenden Jahr der Mitgliedsbeitrag anteilig/monatsgenau zu berechnen ist. Dieses macht jedoch insofern keinen Sinn, als dass sowieso kein Anspruch auf Rückzahlung besteht.</br>::Als Beispiel:</br>::Es ist der Normalfall, dass ein Pirat satzungskonform am Jahresanfang (1.1.) seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet. Wenn er während eines laufenden Jahres austritt, kann er sich also ausrechnen kann, wie hoch seine Rückerstattung ausfällt (nach Abschnitt B: § 2 (2)), die er nicht erhält (nach Abschnitt A: § 4 (5)).</br>::Dies scheint wenig logisch.</br></br>'''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>Abschnitt A: § 4</br></br>(5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). <s>Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.</s></br></br>Abschnitt B: § 2</br></br>(2) Bei Ein<s>- oder Aus</s>tritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein<s>- oder Aus</s>tritt stattfindet. </div></br></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>Abschnitt A: § 4</br></br>(5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich).</br></br>Abschnitt B: § 2</br></br>(2) Bei Einritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. </br></br>'''(2a) Der Zeitpunkt eines Austritts im Kalenderjahr hat keinen Einfluß auf die Höhe des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrags. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.''' </div>trichtenden Mitgliedsbeitrags. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.''' </div>)
  • RP:Antrag/2012.2/017/Altersarmut  + ('''Fakt ist''': Schon heute sind 67 % der '''Fakt ist''': Schon heute sind 67 % der heutigen Rentner von der</br>Altersarmut betroffen. Darunter verstehe ich, alle die weniger als 750</br>€ zum Leben haben.</br><br></br><br></br>'''Fakten'''</br><br></br><br></br>Da ein Teil der Rentner mehr als eine Rente bezieht, liegt die Anzahl</br>der Rentner unter der des Rentenbestandes. Ende 2007 lag die Zahl der</br>Rentner bei rund 20 Millionen, die des Rentenbestandes bei 24,34</br>Millionen (ohne Waisenrenten).</br>Von der DRV Bund aus 12/2010:</br>Niedrigrenten (33,4%):</br>* 4,6% erhalten eine Rente von 100,- € oder weniger</br>* 16,0% zwischen 100,- € und 300,- €</br>* 12,8% zwischen 300,- und 500,- €</br>Mittelfeld (45,8%):</br>* 18,1% zwischen 500,- € und 700,- €</br>* 15,9% zwischen 700,- € und 900,- €</br>* 11,8% zwischen 900,- € und 1.100,- €</br>Spitzengruppe (20,8%):</br>* 9,9% zwischen 1.100,- € und 1.300,- €</br>* 6,3% zwischen 1.300,- € und 1.500,- €</br>* 3,4% zwischen 1.500,- € und 1.700,- €</br>* 1,2% mehr als 1.700,- €</br></br>67 % von 24 mill. Rentnern Leben in Altersarmut</br></br>HIER ZAHLEN UND FAKTEN ZUM THEMA</br></br>Heute leben bereits 16.000.000. in Altersarmut.</br>Deshalb bin ich der Meinung, hier muß schnell eine Lösung</br>erarbeitet werden und nicht erst in 20 Jahren.</br>Piraten für Menschen @sozialpiraten</br>#Piraten Politik auf dem Vormarsch. Heute: SPD will #BGE für Leute</br>ab 67 Jahren einführen - Höhe 850€ / cc @Sozialpiraten</br>Wenn ich so etwas menschenverachtendes lese , kocht bei mir alles.</br>Viele dieser Betroffenen werden erst gar nicht 67 Jahre alt, da</br>wissenschaftlich bewiesen ist, dass Menschen im Niedriglohnsektor die</br>tiefste Lebenserwartung haben.</br></br>Da ich selber betroffene bin, ich bin Frührentnerin, würde ich</br>gerne dazu beitragen, dass wir dieses Problem zu einem Wahlkampfthema</br>machen, da es Lösungen zur Finanzierung geben würde.</br>Die Menschen, die heute schon Betroffene sind, brauchen jetzt eine</br>Lösung. Für mich würde das heißen, dass ab 2014 alle von Armut</br>betroffenen Menschen eine Mindesrente von 750 € bekommen könnten.</br>Diese 750 € sind völlig ausreichend, um ein bescheidenes aber</br>lohnendes Leben gelebt werden kann.</br>Ich meine natürlich 750 € zum Leben mit den üblichen</br>Sozialleistungen wie Wohngeld ect.</br></br>'''Zahlen'''</br></br>130 € Haushalt Lebensmittel<br></br>100 € Kleidung und Kosmetik<br></br>100 € Hobby<br></br>50 € Telefon und Internet<br></br>20 € Handy<br></br>100 € PKW Steuer ,Versicherung, Wertminderung<br></br>200 € Benzin bei einer Kilometerzahl von 20.000 km im Jahr<br></br>50 € essen gehen, Kino ect.<br></br><br></br>750 €</br><br></br>Nun werden viele sagen, man braucht kein Auto.<br></br>Das mag für Großstädte auch so sein, aber für ländliche Orte ist</br>es leider zwingend notwendig.</br></br>'''Einsamkeit macht Menschen krank'''</br></br>Dabei erfüllt die Einsamkeit eine wichtige Funktion für den Menschen: So wie Hunger ein Signal ist, dass der Körper nicht genug Nahrung erhält, so warnt die Einsamkeit uns, wenn wir den Kontakt zu anderen verlieren. Denn der Mensch ist ein soziales Wesen. In der Evolution des Homo sapiens war es für jedes Individuum überlebenswichtig, die Verbindung zur Horde zu erhalten. Isolation konnte leicht tödlich enden. Erst in der Gruppe gelang es unseren Vorfahren, sich auf Dauer zu behaupten -- und die eigenen Gene an eine neue Generation weiterzugeben. Der US-amerikanische Psychologe John Cacioppo von der University of Chicago bezeichnet Einsamkeit daher auch als "sozialen Schmerz". Und tatsächlich: Wenn wir von anderen abgewiesen werden, reagieren dieselben Regionen der Großhirnrinde hinter der Stirn wie bei körperlichem Schmerz. Das konnte ein Team von Wissenschaftlern aus den USA und Australien mithilfe von Hirnscannern nachweisen.</br></br>Das natürliche Verlangen nach Artgenossen kann Menschen so gefangen nehmen, dass sogar ihre geistigen Fähigkeiten darunter leiden: Einsame vermögen sich schlechter zu konzentrieren und suchen weniger hartnäckig nach der Lösung eines Problems als Nicht-Einsame, wie Cacioppo in Studien herausfand. Aber nicht die Psyche allein reagiert, wenn die Einsamkeit chronisch wird. Eine Analyse von 148 Studien mit Daten von 30.000 Probanden ergab: Menschen mit sozialem Rückhalt leben länger als jene mit weniger stabilen Beziehungen. Die Analyse deutete darauf hin, dass Einsamkeit für die Gesundheit etwa ebenso schädlich ist wie Rauchen, Übergewicht oder Bewegungsmangel. Vor allem bei Männern wächst die Gefahr zu erkranken, wenn enge Bindungen fehlen.</br></br>Auch würden weniger Menschendeshalb Ärzte konsultieren,wäre also auch eine Ersparnis im Gesundheitssysthem.</br></br>Von den 67 % der Rentner die heute eine Rente unter 750 €sind Gott sei Dank47 %noch zusatzversichert, oder haben sonstige Rücklagen.</br></br>Das bedeutet, dass 20 %wirklichdiese von mir geforderte Mindestrente von 750 €nicht erreichen.</br></br>Es handelt sich um 3,2 Millionen Menschen.</br></br>Frau von da Leyens Konzept ist deshalb nur halbherzig, weil sie Menschen vergessen hat.</br></br>Beispiele.</br></br>Ein Krimineller, der in der Haft arbeitet, dafür auch Lohn bekommtist aber nicht sozial Versichert.</br></br>Das bedeutet für jemand bei einer Haftstrafe von 25 Jahren, dass selbst wenn nach verbüßter Haft einen Job findet, er nie mehr die von Frau von da Leyen geforderten 30 Jahre einzahlen schaffen kann und deshalb im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist.</br></br>Ein Selbständiger, der sich privatfürs Alter versichert hat in Form von Lebensversicherungen, aber diese bei Insolvenz an seine Gläubiger verloren hat, hat ja auch sein Leben lang gearbeitet , möglicher Weise auch Arbeitsplätze während seiner Tätigkeit geschaffen hatbekommt im Alter nur Grundsicherung.</br></br>Frührentner wegen Unfall oder Krankheit , gehören natürlich auch in diese Rechnung.</br></br>Je nach dem, wann sie berentet wurden hatten sie auch keine Gelegenheit 30 Jahre ein zu zahlen.</br></br>Ich als Pirat fordere deshalb für alle unsere heutigen Rentnerdiese Rente von 750 € + Sozialleistungen.</br></br>Das würde den Staat ca 11 Milliarden € kosten.</br></br>Die Piraten sagen :Erst der Mensch, dann der Markt.</br></br>Könnten wir das realisieren, gäbe es in Deutschland keine Altersarmut mehr.</br></br>Diese Rente sollte jeder mit 55 Jahren, der in Frührente möchten beantragen können, denn gerade Menschen, die ihr ganzes Leben im Niedriglohngearbeitet haben, sind meistens in diesem Alter psychisch und physisch aufgebraucht.</br></br>Diese Rente würde auch den Arbeitsmarktpositiv beeinflussen, da auf diese WeiseStellen für jungeMenschen frei werden. </br></br>'''Deshalb bitte ich alle Piraten, diesen Antrag zu unterstützen.'''sen, da auf diese WeiseStellen für jungeMenschen frei werden. '''Deshalb bitte ich alle Piraten, diesen Antrag zu unterstützen.''')
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/2. Antrag zum Abstellen von Unklarheiten in der Schiedsgerichtsordnung, Variante 2  + ('''I. Regelungsbedarf''' Die vorgeschlage'''I. Regelungsbedarf'''</br></br>Die vorgeschlagene Änderung wird für mehrheitsfähig gehalten, da sie den Wunsch, nach einer Zuständigkeit des LSG als Eingangsinstanz für Streitigkeiten zwischen Organen und Mitgliedern eines Landesverbandes, erfüllt. Damit würde diese allgemein vorherrschende aber bislang unzutreffende Auffassung ihre Grundlage im Wortlaut der Schiedsgerichtsordnung finden.</br>Aus dem bisherigen Wortlaut des § 3 Abs 1 Satz 5 der SchiedsgerichtsO:</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> "Zuständig ist generell das Gericht der höheren Ordnung bzw. bei einem Streitpunkt zwischen Organen gleichrangiger Ordnung das Gericht der nächsthöheren Ordnung."</div></br>folgt, dass bei Streitigkeiten zwischen Organen und Mitgliedern eines Landesverbandes das Bundesschiedsgericht zuständig ist. Da das Landesschiedsgericht auf eben dieser Ordnungsebene angesiedelt ist, kann es sich bei dem Gericht der "höheren Ordnung" nur um das Bundesschiedsgericht handeln.</br>In gleicher Weise wäre für Streitigkeiten zwischen Bundesvorstand und Mitgliedern der Bundesparteitag als "Gericht der höheren Ordnung" zuständig. </br></br></br>'''II. Unterschied zum Antragsentwurf in der 1. Variante'''</br></br>Die vorgeschlagene Fassung dieses Entwurfes bleibt im Vergleich zur 1. Variante herrlich unpräzise. Sie entbindet den Antragsteller von der Kaffeesatzleserei hinsichtlich der in der Satzung möglicherweise angedachten oder hinzukommenden Beteiligtenkonstellationen/ Verfahrensarten.</br>Zum einen wäre denkbar, dass den Schiedsgerichten eine Schlichtungsfunktion bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zukommen könnte. Wenn man einige Diskussionen auf Mailinglisten verfolgt, dann man wird zustimmen, dass dies sicher von Vorteil wäre. Ob eine derartige Anrufungsbefugnis besteht, muss der Satzung im Wege der Auslegung entnommen (oder durch Änderung hinzugefügt) werden. </br>Zum anderen liegt nahe, dass neben Streitigkeiten, in denen der Verband durch den Vorstand vertreten wird, Organe selbst Partei einer Streitigkeit sein können. Zumal auch auf Bundesebene die Schaffung weiterer Organe - z.B. Bundesfinanzrat - angedacht ist. Diesen werden eigene Rechte und Pflichten zukommen. </br>Die Klärung dieser Fragen ist vom Antragsteller nicht beabsichtigt.</br>Jedoch werden die ausdrücklich in der Satzung vorgesehenen Streitigkeiten besonders benannt. Dies macht es betroffenen Mitgliedern einfach, das zuständige Schiedsgericht aufzufinden. (Zum Teil wird eine klare Zuweisung auch vom PartG gefordert; § 10 Abs 5 S 1 PartG) </br></br></br>'''III. Funktionsweise''' </br></br>Ausgehend von dem Ansatz genereller Zuständigkeit des Gerichtes höherer Ordnung (bisherige Fassung), ist auch weiterhin grundsätzlich das Gericht höherer Ordnung zuständig. Eine Erweiterung nach unten ist möglich. Errichten die Gliederungen Schiedsgerichte niedrigerer Ordnung, wird deren Zuständigkeit ohne Änderung des Satzungsrechtes begründet. </br>Nach Maßgabe von Abs 4 ziehen diese die Zuständigkeiten für ihre Gliederungsebene an sich. Die Zuständigkeit besteht grundsätzlich für alle Streitigkeiten, an denen die betreffende Verbandsgliederung, deren Organe, nachrangige Gliederungen, Organe dieser nachrangigen Gliederungen oder Mitglieder beteiligt sind.</br>Dies schließt alle Streitigkeiten ein, die unterhalb diese Ebene auftreten. Es sei denn, eine angehörende Gliederung (entsteht und ) errichtet ein Schiedsgericht ( Abs 4, letzter Halbsatz: "sofern nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes niedrigerer Ordnung begründet ist" .)</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> Beispiel</br>Ein Kreisverband ist zugleich angehörende Gliederung auf Landesebene und betreffende Gliederung auf Kreisverbandsebene.</br>Ist der Kreisverband Streitpartei in einer Streitigkeit mit dem Landesverband, so ist das Landesschiedsgericht zuständig, da der Verband auf Gliederungsebene und eine angehördende Gliederung beteiligt sind.</br></br>Ist der Kreisverband Streitpartei in einer Streitigkeit mit einem Ortsverband und hat der Kreisverband kein Schiedsgericht errichtet, so ist das Landesschiedsgericht zuständig, da es sich um eine Streitigkeit zwischen angehörenden Gliederungen handelt.</br>Hat der Kreisverband jedoch ein Kreisschiedsgericht errichtet, so ist dieses zuständig. Denn es handelt sich um einen Streit zwischen dem Verband auf Gliederungsebene und einer angehörenden Gliederung. Mit der Errichtung des Kreisschiedsgerichtes wurde die Zuständigkeit desselben begründet ( § 7 Abs 5 in der beantragten Fassung). Zugleich wurde die Zuständigkeit des Landesschiedsgerichtes gemäß § 7 Abs 4, letzter Halbsatz in der beantragten Fassung aufgehoben.</div></br></br>Aufgrund der Regelung § 10 Abs 5 PartG wird dieses System in § 7 Abs 2 Nr. 3 in der beantragten Fassung durchbrochen. Eine weitere Durchbrechung findet sich in § 7 Abs 2 Nr. 2. in der beantragten Fassung. Dies erscheint sachgerecht, da andernfalls derjenige, der von Ordnungsmaßnahmen des Bundesvorstandes betroffen ist, schlechtergestellt würde, als derjenige der von Ordnungsmaßnahmen eines Landesvorstandes betroffen ist ( § 7 Abs 2 Nr 1 lit a) in der beantragten Fassung ). </br>Die Zuständigkeit für Maßnahmen des Bundesvorstandes nach § 6 Abs 6 der Bundessatzung wird in § 7 Abs 1 Satz 2 ausdrücklich dem Bundesschiedsgericht zugewiesen. Eine Durchbrechung der Systematik des Abs 4 erscheint hier nicht angebracht, da ansonsten das Landesschiedsgericht über die Auflösung des eigenen Landesverbandes entscheiden müsste. Der Landesverband wird hier aber über § 6 Abs 6 und Abs 7 Bundessatzung geschützt, auch wenn die Bestimmung unklar ist. </br>Einer Komplizierung des Instanzenzuges wird vorgebeugt, da zweite Instanz immer die Landesschiedsgerichte sind. Falls einmal ein Interesse an einer Überprüfung zweitinstanzlicher Entscheidungen durch das Bundesschiedsgericht entstehen sollte, könnte eine solche Regelung ohne Schwierigkeiten ergänzt werden.</br></br></br>'''IV. Sonstiges''' </br></br>Anmerkung zu: [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Zust%C3%A4ndigkeit_f%C3%BCr_Ordnungsma%C3%9Fnahmen]</br>Der Auffassung, dass die Ordnungsmaßnahme Ausschluss nur vom Bundesvorstand, nicht jedoch vom Vorstand einer anderen Gliederung beantragt werden kann, möchte ich entgegentreten.( Schlicht falsch, ist die weitergehende Behauptung "Bisher können Ordnungsmaßnahmen nur vom Bundesvorstand beschlossen werden." )</br>Diese Auffassung stützt sich wohl darauf, dass auf den § 6 Abs 3 Satz2</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">"Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. "</div></br>der Satz 3 folgt, </br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">"Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. "</div></br>Hieraus schließt die genannte Auffassung offenbar, dass die Beantragung des Ausschlusses durch Vorstände der Gliederungen ausgeschlossen sei, auch wenn diese entsprechende ergänzende Bestimmungen in die Satzung aufgenommen haben.</br>Dagegen spricht, dass der Ausschluss in Abs 1 genannt ist, also Teil der zu ergänzenden entsprechenden Regelungen in den Satzungen ist.</br>Ferner wurde eine Beschränkung dahin, dass der Ausschluss nur durch den Bundesvorstand beantragt werden könne, auch nicht beabsichtigt. Wollte der Satzungsgeber eine solche Beschränkung, so hätte er auch in Abs 6 Satz 1 nicht "Bundesvorstand", sondern "Vorstand eines höheren Gebietsverbandes" eingefügt (vgl in § 6 Abs 6 BS). Dass eine Benennung dieser Vorstände unterbleibt, zeigt nur, dass dies den Gliederungen vorbehalten sein sollte ( § 6 Abs 3 Satz 2). Des weiteren wird in den Sätzen 3 bis 5 des § 6 Abs 3 BS lediglich der Regelungsinhalt des § 16 Abs 5 PartG wiederholt. In Satz 3 wollte der Satzungsgeber nur unterbringen, dass es für den Ausschluss eines Antrages an das Schiedsgericht bedarf. Für den Satzungsgeber der Bundessatzung ist der Antragsteller eben der Bundesvorstand.</br></br></br>'''Anhang: Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>§3 (1) Das Gericht wird nur durch schriftliche Anrufung durch eine Streitpartei aktiv. Berechtigt hierzu ist jeder Pirat, falls er sich in seinen Rechten verletzt fühlt oder um Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme zu erheben, die nur den einzelnen Piraten betrifft. Weiterhin ist dazu der Vorstand jeder Gliederung berechtigt, wenn es sich um einen Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme handelt oder Rechte der Gliederung seiner Meinung nach verletzt wurden. Gerichte sind von einer Anklage ausgeschlossen. Wird eine Mitgliederversammlung angeklagt, so wird diese durch den entsprechenden Vorstand in der Sache vertreten. <s>Zuständig ist generell das Gericht der höheren Ordnung bzw. bei einem Streitpunkt zwischen Organen gleichrangiger Ordnung das Gericht der nächsthöheren Ordnung.</s> </div></br></br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br><s>§ 7 - Ausschluss von Piraten und Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände</s></br></br><s>(1) Über Ausschluss von Piraten entscheidet das zuständige Gericht des jeweiligen Landesverbandes.</s></br></div></br></br>'''Anhang: Mindestinhalt gem. ParteienG'''</br></br>1. § 14 I 1. Var, 2. Var</br>-beantragte Fassung (+),</br>-derzeitige Fassung (+) aber die Gerichte der niedrigeren Ordnungen sind in vielen Streitigkeiten unzuständig</br></br>2. Ausschluß § 10 V S1 PartG</br>-beantragte Fassung (+),</br>-derzeitige Fassung (-)</br></br>Bemerkung zu § 7 derzeitige Fassung: "...entscheidet das zuständige Gericht des jeweiligen Landesverbandes." </br>Zuständig ist also derjenige, der zuständig ist. Das ist doch Quatsch. Will man in "des jeweiligen Landesverbandes" hereinlesen, dass die Zuständigkeit vom Landesverband bestimmt werden soll, so scheitert dies an § 1 Abs 1 Satz 3 SGO; dürfen die gar nicht. </br></br>3. Berufung bei Ausschluß § 10 V S2 PartG </br>-beantragte Fassung (+),</br>-derzeitige Fassung (+) (Berufungsinstanz ist hier aber regelmäßig der BPT); </br></br>Wird der BPT als Schiedsgerichtsinstanz abgeschafft (vgl den Antrag), läuft § 3 IV S1 SGO insoweit leer. Eine Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidungen des BSG ist nicht möglich (allgemeines Problem). Jedenfalls für den Ausschluss ist die Berufungsmöglichkeit vorgeschrieben (besonderes Problem, wenn Eingangsinstanz BSG). </br></br>4. Anrufung bei Maßnahmen gegen Gebietsverbände § 16 III PartG</br>-beantragte Fassung (+) explizit geregelt,</br>-derzeitige Fassung (-), </br>Bemerkung: § 7 Überschrift:"und Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände" Einen Regelungsinhalt enthalt die Vorschrift diesbezüglich nicht.ssung (-), Bemerkung: § 7 Überschrift:"und Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände" Einen Regelungsinhalt enthalt die Vorschrift diesbezüglich nicht.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/3. Antrag zum Abstellen von Unklarheiten in der Schiedsgerichtsordnung (SGO)  + ('''I. Regelungsbedarf''' Einige Satzungen'''I. Regelungsbedarf'''</br></br>Einige Satzungen von Landesverbänden enthalten die von der Schiedsgerichtsordnung abweichende Regelung, dass das Schiedsgericht der Gliederung mit 3 Richtern und einem Ersatzrichter zu besetzen ist.</br>Eine derartige Bestimmung weicht von § 2 Abs 2 SGO ab. Sie ist gemäß § 1 Abs 1 Satz 3 SGO nicht zulässig und damit unwirksam. Wird ein Schiedsgericht nach Maßgabe einer solchen Bestimmung in einer Landessatzung gewählt, so ist das Schiedsgericht nicht ordnungsgemäß konstituiert, weil 2 weitere Richter zu wählen gewesen wären. Aus dem Tatbestandsmerkmal "in einer weiteren Wahl" in § 2 Abs 2 Satz 3 SGO folgt im Umkehrschluß, dass die 5 Richter gemeinsam zu wählen sind. </br>Ein anderes wäre der Fall, wenn auf den Landesparteitagen, auf denen die Schiedsgerichte gewählt wurden, ein Beschluß gemäß § 2 Abs 3 SGO gefasst worden wäre. Dies setzt allerdings voraus, dass das Problem überhaupt jemandem auffällt, was regelmäßig nicht der Fall ist.</br></br>Mit dem Antrag wird der Zweck verfolgt, die unwirksamen Satzungssbestimmungen in einigen Landessatzungen wirksam werden zu lassen. § 2 Abs 3 Satz 2 soll die mangelhafte Konstituierung betroffener Schiedsgerichte heilen.</br></br>'''II. Sonstiges'''</br></br>Der Antragsinhalt wäre nicht als eigenständiger Antrag eingereicht worden, wenn er nur kosmetischer Natur wäre. Der Antragsteller verwahrt sich gegen die Entlehnung dieser Umschreibung zum Zwecke der unbedarften Verwendung.ung zum Zwecke der unbedarften Verwendung.)
  • Kompromissloser Entzug der Rechte unserer Politiker, Staatseigentum (Bürgereigentum) zu verschenken!  + ('''Immobilien und Grundstücke werden versc'''Immobilien und Grundstücke werden verschleudert''' an Firmen </br></br>und Privatinvestoren da scheinbar unsere Städte und Gemeinden nicht in der Lage </br></br>sind, diese selbst zu vermieten oder zu verwalten.</br></br>Begründung des Antrage Scheinbar sind unsere Politiker nicht mehr " Herr im Haus </br></br>Ist Deutschland ein Monopoly-Spiel ?</br> </br>zweite Zeile etc.d ein Monopoly-Spiel ? zweite Zeile etc.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Aufteilung des Mitgliedsbeitrags durch die einziehende Gliederung  + ('''Neue Fassung''' <div style=" border:'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> Der Mitgliedsbeitrag ist von der einziehenden Gliederung aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. </div></br></br>Anmerkung: Dieser Antrag muß nur behandelt werden, wenn die Finanzordnung nicht aus der Satzung herausgelöst wird (s. dazugehörigen SÄA). </br></br>Da es möglicherweise nach diversen SÄ unterschiedliche Gliederungsebenen gibt, die einziehen, bleibt dieser Paragraph dadurch eindeutig.</br></br>Dieser Teil wurde herausgenommen, da es bereits Anträge dazu gibt: Der Verweis auf die internationalen Piratenorganisationen muß gestrichen werden. 1. existieren sie noch gar nicht und 2. soll der Bund dies intern regeln und das Geld dafür von "seinen" 40% nehmen.</br></br>Damit ist dieser Antrag unabhängig durchzuführen (aber nach den anderen Anrägen)abhängig durchzuführen (aber nach den anderen Anrägen))
  • RP:Antrag/2013.4/010/friedliche Assimilation des Nuerburgrings  + ('''Vertraut uns - denn wir wissen nicht was wir tun.''')
  • RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Abschaffung von Patenten  + ('''Warum ein Antrag auf Abschaffung von Pa'''Warum ein Antrag auf Abschaffung von Patenten auf einem Landesparteitag?'''<br /> Aufgrund internationaler Verträge kann selbst die Bundesrepublik Deutschland Patente nicht abschaffen. Der unmittelbare Sinn des Antrags ist daher, eine Diskussion über den wirtschaftlichen Schaden von Patenten loszubrechen. Patente werden derzeit als Eigentumsrechte und als juristisches Problem gesehen. Wie Zölle sind sie aber ein staatlicher Eingriff in den Markt mit fatalen Folgen. </br></br>'''Bisherige Begründungen'''<br /></br>Bisher werden die beobachteten Mängel und Auswüchse aufgelistet, wobei die Schweden den Satz anhängen, dann sollte man Patente abschaffen. Dies ist der einzige Unterschied zur dt. Begründung. Auf Mängel antwortet man mit Verbesserungsvorschlägen und Ausnahmeregelungen. Bisher liegt keine '''allgemeine,''' wirtschaftstheoretische Begründung gegen Patente vor. Der Antrag soll dies leisten. </br></br>'''1. Absatz:'''<br /></br>Es ist besser '''für''' etwas zu sein als dagegen zu sein. Daher sind wir für den technischen Fortschritt und wollen, dass er zu einem wirtschaftlichen Fortschritt wird. Was den wirtschaftlichen Fortschritt bremst, ist aufzuheben. </br></br>Die Politik fordert als Lösung für Probleme immer nur eins: Wachstum. Die Abschaffung von Patenten wird Wachstum entscheidend fördern: Eine Erfindung führt über den Wettbewerb zu Preissenkungen. Verbraucher können mit dem bisherigen Einkommen mehr kaufen. Die vergrößerte Nachfrage führt zu Investitionen. Das gesteigerte Produktionsvolumen ist ein Anreiz, durch Verbesserungen die Stückkosten zu senken, was wiederum die Preise verringert. Die durch technischen Fortschritt freigesetzten Arbeiter werden wieder eingestellt.</br></br>'''2. Absatz:'''<br /></br>Für die neoklassische ökonomische Theorie sind Erfindungen „externe Faktoren“ wie Gewitter und Sternschnuppen. Dies rechtfertigt ihre Entlohnung. Für die Klassik sind Erfindungen meist eine (nicht-mechanische) Folge des Marktvolumens einer Ware. "Die Tiefe der Arbeitsteilung ist begrenzt durch den Umfang des Marktes" (A. Smith [1776] 1976, 20). Erfindungen sind meist darwinistische Reaktionen auf Probleme oder Möglichkeiten des Marktes. Es sind markt-interne Vorgänge und wer als erster die Marktchancen ergreift, ist unwichtig. </br></br>'''3. Absatz:'''<br /></br>Die bisherigen Argumente der Piraten gegen Monopole, also auch gegen Patentmonopole, erwähnen die Verluste der Verbraucher und die Fehlleitung von Ressource. Sie greifen zu kurz:</br>Die Nachfrage aus Monopoleinkommen bestimmt, was der Markt anbietet und auf welche Gebiete Forschung gelenkt wird. Es wird auf Gebieten erfunden, die nicht im Interesse der einkommensschwachen Bevölkerung liegen. Es verbilligt sich das Angebot für die Reichen.</br></br>Da der internationale Wettbewerb kaum größere Lohnsteigerungen erlaubt, ist es wichtig, die Einkommen über sinkende Preise zu erhöhen -- weltweit. </br></br>'''4. Absatz:'''<br /></br>Für die Diskussion mit Wählern scheinen nicht die theoretischen, sondern die praktischen Argumente gegen Patente wichtig: die Beispiele von Patenten, die den technischen Fortschritt einfroren (Dampfmaschine, Autos, Flugzeuge), die hohen Kosten, die eine Patentierung nur bei entsprechendem Geldbeutel erlaubt, usw. Die Abschaffung von Patenten würde vielen Unternehmen helfen, die nur patentieren, damit die Konkurrenz nicht patentieren kann.hmen helfen, die nur patentieren, damit die Konkurrenz nicht patentieren kann.)
  • BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Beweismittelverwertungsverbot  + (''(Dies ist ein nicht behandelter Antrag a''(Dies ist ein nicht behandelter Antrag aus Offenbach. Die Forderung wurde leicht modifiziert, die Begründung beibehalten. Er wurde bereits in der Vergangenheit für den LPT eingereicht, aber nicht behandelt.)''</br></br>Das Problem ist, dass der Staat regelmäßig gegen seine eigenen Gesetze verstößt und mit dem Ergebnis dieses Verstoßes Leute verurteilt. Es geht dabei nicht darum, alle staatlichen oder gerichtlichen Vorkommnisse reversibel zu machen Deshalb auch die Beschränkung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.</br></br>Eine grundsätzliche Umsetzbarkeit ist gegeben, da andere Länder wie die USA ein solches Prinzip schon lange anwenden und dies auch in Deutschland in einem beschränktem Rahmen (Richterrecht) der Fall ist. Ein ausführlicheres Konzept können wir (oder die Bundespartei) bei Bedarf auch in Zukunft noch beschließen.</br></br>Originalantrag:</br>http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA057</br></br>Beispiel für ein Verwertungsverbot in Deutschland:</br>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/ves/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/)
  • BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Beweismittelverwertungsverbot  + (''(Dies ist ein nicht behandelter Antrag a''(Dies ist ein nicht behandelter Antrag aus Offenbach. Die Forderung wurde leicht modifiziert, die Begründung beibehalten. Er wurde bereits in der Vergangenheit für den LPT eingereicht, aber nicht behandelt.)''</br></br>Das Problem ist, dass der Staat regelmäßig gegen seine eigenen Gesetze verstößt und mit dem Ergebnis dieses Verstoßes Leute verurteilt. Es geht dabei nicht darum, alle staatlichen oder gerichtlichen Vorkommnisse reversibel zu machen Deshalb auch die Beschränkung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.</br></br>Eine grundsätzliche Umsetzbarkeit ist gegeben, da andere Länder wie die USA ein solches Prinzip schon lange anwenden und dies auch in Deutschland in einem beschränktem Rahmen (Richterrecht) der Fall ist. Ein ausführlicheres Konzept können wir (oder die Bundespartei) bei Bedarf auch in Zukunft noch beschließen.</br></br>Originalantrag:</br>http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA057</br></br>Beispiel für ein Verwertungsverbot in Deutschland:</br>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/ves/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/)
  • BY:Unterfranken/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsfabrik2/Programm und Positionspapiere  + (''Alter Text Abs. 3:''<br/> ''(3) Da''Alter Text Abs. 3:''<br/></br>''(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Bezirksverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm, basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes, kann auf Bezirksebene für Kommunal- bzw. Bezirkswahlen bei Bedarf vom Bezirksparteitag verabschiedet werden.''<br/></br><br/></br>In der Satzung ist bisher nur die Übernahme des Grundsatzprogramms und die Erstellung eines Wahlprogramms erlaubt. Diese Änderung soll es möglich machen, dass sich der Bezirk ein Grundprogramm gibt, das auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dies gibt allen Piraten in Unterfranken eine Basis, mit der sie unabhängig von Wahlprogrammen jederzeit kommunalpolitisch arbeiten könnnen.</br>Außerdem wird hier festgelegt, wie Positionspapiere beschlossen werden.rd hier festgelegt, wie Positionspapiere beschlossen werden.)
  • BY:Unterfranken/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderungen  + (''Alter Text: (1) Änderungen der Bezirkssa''Alter Text: (1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.''<br/></br>Es ist nicht definiert, worauf sich die 2/3 beziehen. Der neue Text ist diesbezüglich genauer. Es wurde die Definition aus der Bundessatzung übernommen.</br>Die Satzungsänderungen zwischen Parteitagen wurden gestrichen (ggf. rechtlich unzulässig, unerreichbares Quorum)gf. rechtlich unzulässig, unerreichbares Quorum))
  • BY:Unterfranken/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsfabrik2/Satzungsaenderungen  + (''Alter Text:'' ''(1) Änderungen der Bezir''Alter Text:''</br>''(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.''<br/></br>Es ist nicht definiert, worauf sich die 2/3 beziehen. Der neue Text ist diesbezüglich genauer. Es wurde die Definition aus der Bundessatzung übernommen.<br/></br>Die Satzungsänderungen zwischen Parteitagen wurden gestrichen (ggf. rechtlich unzulässig, unerreichbares Quorum)hen (ggf. rechtlich unzulässig, unerreichbares Quorum))
  • Antrag:RLP/2014.2/000/Testantrag  + ((Begründung des Antrages zweite Zeile etc.))
  • RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Testantrag  + ((Begründung des Antrages zweite Zeile etc.))
  • BY:München/Kreisverband/MV 2011/Antragsfabrik/Kandidatenaufstellungen zu Wahlen  + ( * Begründung: Der KV Neumarkt ist in Absp</br>* Begründung: Der KV Neumarkt ist in Absprache mit dem dortigem Kreiswahlleiter darauf hingewiesen worden, dass ihre Satzung zwei Probleme ausweist, die ihnen die Teilnahme an der OB-Wahl unmmöglich/schwierig gemacht hätte:</br>** Zuständigkeit war nicht gegeben. Der KV Neumarkt war nur zuständig für die Listen-/Kandidatenaufstellung von zB des Kreistages Neumarkt. Da der OB aber nur für das Gemeinde-/Stadtgebiet gewählt wird, war kein Verband zuständig zur Aufstellung der Liste und eine Teilnahme wäre somit unmöglich gewesen.</br>** In der alten Form war keine Regelung getroffen, wer bei der Nominierungs-Versammlung stimmberechtigt ist. Laut bay. Kommunalwahlgesetz wären dann alle "Anhänger der Partei" stimmberechtigt gewesen, also jeder der dann vor Ort vorgibt, ein Anhänger der Piraten zu sein. Das erlaubt aber die Möglichkeit, von "Anhängern" unterwandert zu werden.</br>** Außerdem muss geregelt sein, dass nur die Mitglieder stimmberechtigt sind, die auch an der eigentlichen Wahl zum Stadtrat/OB/wasauchimmer stimmberechtigt sind, wenn die Wahl am selben Tag stattfinden würde wie die Nominierungs-Versammlung. Sobald das nicht gegeben wäre, wäre die Aufgestellte Liste/Kandidaten nicht zugelassen zur Wahl. Für die Kommunalwahl sind also alle Mitglieder stimmberechtigt, die EU-Bürger sind und ihren Wohnsitz seit 3 Monaten im Gebiet des Kreisverbands haben & denen das Wahlrecht nicht per Gerichtsurteil entzogen wurde.</br>lrecht nicht per Gerichtsurteil entzogen wurde. )
  • BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2011.2/Vorstand-Handlungsunfähigkeit  + ( * Bisher würde der Rücktritt eines Vorsta</br>* Bisher würde der Rücktritt eines Vorstandsmitglieds den Vorstand handlungsunfähig machen. Das ist so nicht weiter zu belassen.</br>* Diese Regelung ist außerdem so formuliert, dass, falls es andere Gründe als einen Rücktritt geben sollte (z. B. Tod), ebenfalls eine Handlungsunfähigkeit eintritt.</br>* Die kommissarische Vertretung wird deutlicher geregelt, da man vorher nicht genau festgelegt hatte, ob nun ein Vorstandsmitglied oder alle durch diese Vertretung ersetzt werden und ob diese Vertretung auch mehrere Personen sein dürfen.</br>* zuletzt regelt der Antrag die Frage nach inklusionistischen oder exklusionisten "Oder's".</br>* Wenn ein Vorstand zerbricht, kann das auch an der Satzung liegen. Nur schnell einen neuen Vorstand zu wählen ist dann ggf. nicht ausreichend. Deswegen soll es dem Vorstand freigestellt sein, auch einen vorgezogenen ordentlichen parteitag einzuberufen.</br>ogenen ordentlichen parteitag einzuberufen. )