NRW:Landesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge

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Satzung

Aktuelle Zahl der Änderungsanträge: 27

§1

Änderungsantrag Nr.
16
Beantragt von
wockenfoth 23:20, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §1
Beantragte Änderungen
  1. Änderung der Überschrift zu "Name, Zweck, Sitz und Tätigkeitsgebiet"
  2. Änderung Absatz Nr. 1 zu Absatz Nr. 3
  3. Änderung Absatz Nr. 2 zu Absatz Nr. 4
  4. Änderung Absatz Nr. 3 zu Absatz Nr. 5
  5. Änderung Absatz Nr. 4 zu Absatz Nr. 6
  6. Änderung Absatz Nr. 5 zu Absatz Nr. 7
  7. Einfügen eines neuen Absatz 1 und 2
(1) Die Piratenpartei ist eine politische Partei im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und nach dem Gesetz über die politischen Parteien ("Parteiengesetz"). Sie vereint Mitglieder aus allen Schichten und Bereichen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ohne Unterscheidung von Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung sowie körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkung, die ihre politischen Grundsätze an den Grundwerten der freiheitlichen Demokratie ausrichten und gewillt sind, den Aufbau und die Erhaltung des freiheitlichen, sozialen und demokratischen Rechtsstaats durch ihre Mitwirkung zu fördern.
(2) Die Piratenpartei ist eine Partei aus der Mitte der Bürgerinnen und Bürger. Ihre Mitglieder sind verpflichtet, ihre politische Mitwirkung in den Dienst der freiheitlichen, sozialen und rechtsstaatlichen Demokratie auf der Basis unveräußerlicher Bürger-, Grund- und Menschenrechte zu stellen. Die Piratenpartei steht in ihren Grundwerten für eine unverletzliche Privatsphäre des Einzelnen, für die Freiheit aller, die freiheitliche Demokratie, die Gleichheit aller Menschen, die bürgerliche Selbstbestimmung, die politische Mitbestimmung der Bürger und die soziale Rechtsstaatlichkeit.
Begründung
Die beiden Absätze sollen am Anfang der Satzung eingefügt werden, um die grundlegende Richtung der Partei zu beschreiben. Sie beschreiben die grundsätzliche Ausrichtung der Partei und weisen darauf hin, auf welchen Fundamenten die Partei steht. Es soll deutlich gemacht werden, daß die Piratenpartei allen Menschen ohne Einschränkung offen steht. Gleichzeitig sollen Sie in einem Wortlaut verfasst sein, mit dem sich die Mehrzahl (im Idealfall alle) der Piraten identifizieren und sie als grundlegende Leitlinie annehmen kann.

§2

Änderungsantrag Nr.
2
Beantragt von
wockenfoth 15:40, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §2 Absatz 4
Beantragte Änderungen
  1. Ersetzung des Absatzes im Wortlaut
(4) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei NRW schließt eine Mitgliedschaft in einer anderen (konkurrierenden) nationalen politischen Partei aus. Insbesondere ist eine Mitgliedschaft in einer weiteren politischen Partei ausgeschlossen, wenn deren Grundsätze denen der Piratenpartei zuwider laufen. Entsprechendes gilt für die Mitgliedschaft in ausländischen politischen Parteien.
Die Mitwirkung in einer politischen Organisation, die nicht eine politische Partei nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und nach dem Gesetz über die politischen Parteien ist, ist grundsätzlich möglich, soweit deren Ziele und Grundsätze mit denen der Piratenpartei im Einklang stehen.
Begründung
Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei und in einer mit ihr konkurrierenden politischen Kraft führt unweigerlich zu einem Interessenkonflikt und resultiert im Zweifel in Nachteilen für die Piratenpartei. Diese Problematik fällt bei Organisationen weg, die aufgrund ihres Charakters nicht zu Wahlen antreten und somit auch keine Konkurrenz darstellen.



§3

Änderungsantrag Nr.
4
Beantragt von
wockenfoth 15:48, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §3 Absatz 4
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung um den Passus "und unter Nennung des Ablehnungsgrundes"

(4) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung in welcher der Antrag vorliegt. Eine Ablehnung eines Aufnahmeantrages muss dem/der Bewerber/in schriftlich und unter Nennung des Ablehnungsgrundes mitgeteilt werden.

Begründung
  1. Wird der Aufnahmeantrag eines Mitglieds abgewiesen, erfolgt dies in der Regel aufgrund schwerwiegender Gründe, die dem Antragsteller nicht vorenthalten werden dürfen.

§4

Änderungsantrag Nr.
5
Beantragt von
wockenfoth 14:01, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §4 Absatz 3
Beantragte Änderungen
  1. ) Ersetzen des Absatzes im Wortlaut
Vorher

(3) Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist unzulässig.

Nachher

(3) Ein Pirat kann nur in den Vorstand des Landesverbandes NRW gewählt werden, wenn er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz innerhalb der Grenzen des Bundeslandes NRW hat. Desweiteren kann ein Mitglied nur in den Vorstand desjenigen untergeordneten Gebietsverbandes gewählt werden, in welchem er zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied ist. Eine Ämterkumulation ist unzulässig.



Änderungsantrag Nr.
6
Beantragt von
wockenfoth 14:01, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §4 Absatz 4
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung des Absatzes 4 um den Passus "Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Mitglied durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.

(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.



Änderungsantrag Nr.
7
Beantragt von
wockenfoth 15:02, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §4 Absatz 6
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung um den Passus "Davon ausgenommen sind Sitzungen der Schiedsgerichte."

(6) Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht, an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Gremien teilzunehmen. Davon ausgenommen sind Sitzungen der Schiedsgerichte.



Änderungsantrag Nr.
8
Beantragt von
wockenfoth 15:03, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §4 Absatz 7
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung um den Passus "Davon ausgenommen sind Papiere und sonstige Schriftstücke der Schiedsgerichte, wenn diese Informationen zu einem Verfahren enthalten, zu welchem noch keine Entscheidung durch das zuständige Schiedsgericht getroffen wurde."

(7) Jeder Pirat hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen. Davon ausgenommen sind Papiere und sonstige Schriftstücke der Schiedsgerichte, wenn diese Informationen zu einem Verfahren enthalten, zu welchem noch keine Entscheidung durch das zuständige Schiedsgericht getroffen wurde.


Änderungsantrag Nr.
19
Beantragt von
Hal 9000 13:03, 31. Dez. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §4 Absatz 6
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung um den Passus "Davon ausgenommen sind Sitzungen der Schiedsgerichte."

(6) Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht, an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Gremien teilzunehmen. Davon ausgenommen können Sitzungen der Schiedsgerichte sein, siehe Schiedsgerichtsordnung.

Begründung

Es muss geheime Sitzungen geben, aber nicht alle Sitzungen des Schiedsgerichts müssen geheim sein.


Änderungsantrag Nr.
20
Beantragt von
Hal 9000 13:03, 31. Dez. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §4 Absatz 7
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung um den Passus "Davon ausgenommen sind Papiere und sonstige Schriftstücke der Schiedsgerichte, wenn diese Informationen zu einem Verfahren enthalten, zu welchem noch keine Entscheidung durch das zuständige Schiedsgericht getroffen wurde."

(7) Jeder Pirat hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen. Davon ausgenommen sind Papiere und sonstige Schriftstücke der Schiedsgerichte, wenn diese Informationen zu einem Verfahren enthalten, zu welchem noch keine Entscheidung durch das zuständige Schiedsgericht getroffen wurde, oder wenn sie als nicht öffentlich klassifiziert wurden.

Begründung

Auch hier müssen wir das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen wahren (können).

Änderungsantrag Nr.
21
Beantragt von
Hal 9000 13:26, 31. Dez. 2008 (CET)
Original von OpenWeb
Betrifft
NRW / §4 Absatz 8
Beantragte Änderungen
  1. Ersetzung des Wortes "der" durch "denen".

(8) Jeder Pirat hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen, in der denen er mitarbeitet.

Begründung

grammatikalische Korrektur

Diskussion
NRW_Diskussion:Landesparteitag_2009.1/Satzungsänderungsanträge

§5

Änderungsantrag Nr.
17
Beantragt von
wockenfoth 23:30, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §5 Absatz 1
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung durch ", den Erwerb der Mitgliedschaft in einer mit der Piratenpartei konkurrierenden politischen Partei"

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, den Erwerb der Mitgliedschaft in einer mit der Piratenpartei konkurrierenden politischen Partei, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.



Änderungsantrag Nr.
18
Beantragt von
wockenfoth 23:31, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §5 Absatz 2
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung durch "Ausgeschlossene Mitglieder sind dem Bundesvorstand unter Angabe der Ausschlussgründe zu nennen."

(2) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht Ausgeschlossene Mitglieder sind dem Bundesvorstand unter Angabe der Ausschlussgründe zu nennen..


§7

Änderungsantrag Nr.
10
Beantragt von
wockenfoth 15:48, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §7
Beantragte Änderungen
  1. Streichung von Listenpunkt 0

Folgende Organe und Gremien besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:

(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)


Änderungsantrag Nr.
34
Beantragt von
Jamasi 18:11, 6. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §7
Beantragte Änderungen

Umsortierung von Punkt "(4) Landesschiedsgericht" direkt hinter "(2) der Landesvorstand (LVOR)" und anschließendes Umnummerieren von Punkt "(4) Landesschiedsgericht" zu "(3) Landesschiedsgericht" und von "(3) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)" zu "(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)". Desweiteren Streichung von "a) Bis zur Gründung des Schiedsgerichtes des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen ist das Schiedsgericht des Bundes zuständig."

Vorher
[...]
(2) der Landesvorstand (LVOR)

Unter bestimmten Vorraussetzungen [...]:
(3) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
(4) Landesschiedsgericht
   a) Bis zur Gründung des Schiedsgerichtes des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen ist das Schiedsgericht des Bundes zuständig. 
[...]
Nachher
[...]
(2) der Landesvorstand (LVOR)
(3) Landesschiedsgericht

Unter bestimmten Vorraussetzungen [...]:
(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
[...]
Begründung

Das Landesschiedsgericht wird vom Parteiengesetz verlangt und ist somit nicht optional.

§8

Änderungsantrag Nr.
11
Beantragt von
wockenfoth 16:17, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §8 Absatz 3
Beantragte Änderungen
  1. Ersetzen von "3 bis 5 Wochen" durch "4 Wochen"

(3) Die Einberufung der LMV soll 3 bis 5 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.


Änderungsantrag Nr.
27
Beantragt von
Thorres 23:05, 7. Dez. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §8 Abs. 2b & f
Beantragte Änderungen

In §8 Abs. 2a und 2f sollen die Vorkommen der Worte "RechnungsprüferInnen" und "VertreterInnen" entsprechend durch "Rechnungsprüfer" und "Vertreter" ersetzt werden.

Begründung

Kontinuität in der Satzung bzw. den Dokumenten der Partei. Außerdem besagt §2 Abs.6 der NRW-Satzung:"Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. einzeln als Pirat bezeichnet."

§9

Änderungsantrag Nr.
12
Beantragt von
wockenfoth 09:18, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §9
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung um einen den folgenden Absatz:

Der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister und dem politischen Geschäftsführer.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den politischen und organisatorischen Richtlinien der Partei unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Generalsekretär sowie jedes vom Vorstand beauftragte Mitglied, welches seinen Auftrag nachzuweisen hat, haben das Recht, an allen Beratungen nachgeordneter Organe oder Gliederungen der Partei teilzunehmen. Diese Rechte gelten nicht gegenüber Parteischiedsgerichten.



Änderungsantrag Nr.
13
Beantragt von
wockenfoth 09:18, 17. Nov. 2008 (CET)
Betrifft
NRW / §9
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung um den folgenden Absatz:

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Landesvorstands verteilen Sie wie folgt:

a) Vorsitzender
Der Vorsitzende des Landesvorstandes repräsentiert allein die Partei nach außen und ist direkt verantwortlich für die Außenwirkung der Partei. Er ist direkter Ansprechpartner für die weiteren Landesverbände sowie für den Bundesverband und verantwortlicher Sprecher des Landesverbandes. Er ist ferner gerichtlicher Vertreter der Landespartei.

b) Stellvertretender Vorsitzender
Der Stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit und nimmt für die Dauer der Abwesenheit des Vorsitzenden dessen Aufgaben wahr. Dies erstreckt sich auf politische und sonstige Veranstaltungen, Sitzungen und Parteitage.

c) Generalsekretär
Der Generalsekretär trägt die Verantwortung für die Mitgliederverwaltung und die Kommunikation zwischen Vorstand und den Mitgliedern. Er ist direkter Ansprechpartner für die Mitglieder in allen Fragen, welche die Mitgliedschaft betreffen. Ferner obliegt dem Generalsekretär die zeitnahe Veröffentlichung von Protokollen der Vorstandssitzungen sowie die Verantwortung für die Pflege der elektronischen Informationsmedien der Landespartei.

d) Schatzmeister
Der Schatzmeister verwaltet alle Bar- und Sachvermögen der Landespartei nach den Regeln ordnungsgemäßer Buchführung. Er kontrolliert alle Ausgaben und Einnahmen der Landespartei und führt entsprechende Nachweise. Der Schatzmeister ist nur gemeinsam mit einer Unterschrift eines weiteren Vorstandsmitgliedes zeichnungsberechtigt.

e) Politischer Geschäftsführer
Der Politische Geschäftsführer ist direkter Ansprechpartner in allen Fragen der innerparteilichen Organisation. Er ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Auf Beschluss des Vorstandes kann dem Politischen Geschäftsführer die Aufgabe des Pressesprechers übertragen werden.

f) Von dieser Satzung abweichende Aufgaben und Verantwortlichkeiten können den Vorstandsmitgliedern auf Beschluss des Vorstandes übertragen werden. Die abweichend übertragenen Aufgaben werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands niedergeschrieben.



Änderungsantrag Nr.
22
Beantragt von
Thorres 22:26, 1. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §9
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung um den folgenden Absatz:


Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Begründung

In der Landessatzung ist bis jetzt noch kein Verfahren definiert, dass in Kraft tritt, sollte der Landesvorstand handlungsunfähig werden. Dieser Antrag soll diese Lücke schließen, er basiert auf der Vorlage aus der Bundessatzung.


Änderungsantrag Nr.
23
Beantragt von
Thorres 22:26, 1. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §9
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung um den folgenden Absatz:


Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder einer der beiden des Verwaltungsgremiums unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Begründung

In der Landessatzung ist bis jetzt noch kein Verfahren definiert, dass in Kraft tritt, sollte der Landesvorstand handlungsunfähig werden. Dieser Antrag soll diese Lücke schließen, er basiert auf der Vorlage aus der Bundessatzung.

§11

Änderungsantrag Nr.
24
Beantragt von
Hal 9000 13:33, 31. Dez. 2008 (CET)
Original von OpenWeb
Betrifft
NRW / §11 Absatz 1
Beantragte Änderungen
  1. Streichung des Absatzes 1
  2. Einfügen der folgenden Absätze:

(1) Alle Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene.

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzungen oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt im Landesverband, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt im Landesverband zu bekleiden, Antrag auf Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.

(2) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Landesvorstand vorgeschlagen und in einem Mitglieder-Votum bestätigt/abgelehnt. Jeder Fall, für den nach dieser Satzung der Vorstand des Landesverbandes eine Ordnungsmaßnahme vorschlägt, wird durch den Landesvorstand unter Angabe aller für den jeweiligen Fall relevanten Fakten öffentlich in neutraler Darstellung dokumentiert. Die Veröffentlichung der entsprechenden Dokumentation erfolgt zeitnah, spätestens jedoch 7 Tage nach dem Vorschlag der Ordnungsmaßnahe. Verantwortlich für die Veröffentlichung der Dokumentation ist der Landesvorsitzende. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende/abweichende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Landesvorstandvorstand beim Schiedsgericht der für das Mitglied zuständigen Gliederung, das hierüber entscheidet. Sollte in keiner niederen Gliederung ein Schiedsgericht existieren, ist das Schiedsgericht des Landesverbandes zuständig. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten.

(3)In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand des Landesverbandes oder eines niederen Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.

(4) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.
Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung des Landesverbandes NRW beharrlich missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand des Landesverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.

Begründung

Es muss die Möglichkeit geben, Personen oder Gruppen, die das Ansehen der Partei geschädigt haben zu rügen oder sogar zu bestrafen.

Diskussion
NRW_Diskussion:Landesparteitag_2009.1/Satzungsänderungsanträge

§ 12 Satzungs- UND Programmänderung

Änderungsantrag Nr.
25
Beantragt von
Thorres 18:53, 1. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §12
Beantragte Änderungen
  1. Ergänzung um einen den folgenden Absatz:

(4) Satzungs- und Programmänderungen können nur von Mitgliedern des Landesverband Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

Begründung

Ich sehe keinen Grund, warum Nichtmitglieder Änderungen an der Satzung bzw dem Programm vorschlagen können sollten.

Änderungsantrag Nr.
26
Beantragt von
Thorres 18:53, 1. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §12
Beantragte Änderungen
  1. Ersetze "ferschriftlich" durch "schriftlich"
Begründung

Fernschriftlich bedeutet nach dem Duden, dass der Text durch einen Fernschreiber übermittelt wurde. Das kann nicht im Sinne der Piraten sein ;)

§ 15 Finanz- und Beitragsordnung

Crewordnung und Finanzordnung

Änderungsantrag Nr.
35
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / -
Beantragte Änderungen
  1. Beschluss der Crewordnung
Begründung

Regionalgruppe Aachen/Vorschlag zur Neuorganisation des LV NRW

Diskussion
Diskussion:Regionalgruppe Aachen/Vorschlag zur Neuorganisation des LV NRW

Änderungen, die für die Crewordnung nötig sind

Änderungsantrag Nr.
36
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / -
Beantragte Änderungen
  1. Beschluss der Finanzordnung
Begründung

Regionalgruppe Aachen/Vorschlag zur Neuorganisation des LV NRW
Der Beschluss der Finanzordnung ist nur sinnvoll, wenn auch die Crewordung beschlossen wurde, da die Finanzordnung auf Begriffe aus der Crewordnung referenziert.

Diskussion
Diskussion:Regionalgruppe Aachen/Vorschlag zur Neuorganisation des LV NRW
Änderungsantrag Nr.
37
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §7 Absatz 7
Beantragte Änderungen
  1. ) Streichen dieses Absatzes.
Begründung

Arbeitsgruppen sind in der Satzung sonst nicht näher definiert. die Ags könnten wir durch die Crewordnung genauer definieren, diese wären dann aber keine Organe.

Änderungsantrag Nr.
38
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §15 Absatz 1
Beantragte Änderungen
  1. ) Streichen dieses Absatzes. Hinzufügen der zwei Absätze:

(1) Für die Verteilung der Finanzen innerhalb des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschlands gilt die Finanzordnung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschlands.
(2) Die Mitgliedsbeiträge regelt die Finanzordnung des Bundesverbandes der Piratenpartei Deutschlands.

Begründung

Ein nicht unwichtiger Teil der Crewstruktur wäre es, den Crews direkt Geld zu ihrer Verfügung zu geben. Das müssten wir wohl in einer eigenen Finanzordnung festschreiben. Auch das Verteilen von Geldern an AGs, PGs und den Vorstand bei den LMVs sollte darin geregelt werden. Die Mitgliedsbeiträge würde aber wie bisher durch den Bundesverband geregelt werden.

Änderungen, die für die Finanzordnung nötig sind

Änderungsantrag Nr.
39
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §9 Absatz 2
Beantragte Änderungen
  1. ) Hinzufügen von "mindestens" zwischen "aus" und "5 Piraten". Entfernen von "an". Ersetzen von "stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister und Generalsekretär" durch "2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer von der LMV als Finanzverantwortlicher gewählt wird,"
Vorher

(2) Der Vorstand besteht aus 5 Piraten an: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär und politischer Geschäftsführer.

Nachher

(2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.

Begründung

Der zweite Vorsitzende würde durch Umbenennung einen anderen Stellenwert bekommen, da er nicht nur stellvertretend wäre. Schatzmeister und Generalsekretär könnte man durch 2 oder mehr Verwaltungspiraten ersetzen, welche sich gemeinsam um Mitgliederverwaltung und Finanzen kümmern würden. Dies würde zu einer höheren Effizienz und Flexibiltät führen, da Aufgaben besser delegiert werden könnten. Zudem greifen Schatzmeister und Generalsekretär auf den gleichen Datenbestand zu.

Änderungsantrag Nr.
40
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §8 Absatz 1
Beantragte Änderungen
  1. ) Ersetzen von "die LMV in der Regel einmal im Jahr." durch "eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres."
Vorher

(1) Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel einmal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.

Nachher

(1) Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.

Begründung

Das ist wünschenswert, damit die Finanzen für das Jahr rechtzeitig geplant werden können.

Änderungen, die nur mit der Crewordnung sinnvoll sind

Änderungsantrag Nr.
41
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §9 Absatz 6
Beantragte Änderungen
  1. ) Streichen des Absatz.
Vorher

(6) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse, der Landesparteitage bzw. der Landesgründungsversammlung.

Begründung

Dieser Absatz gibt dem Vorstand ziemlich viel Macht. Wenn wir die Crewordung beschließen würden, wäre dieser Absatz nicht mehr nötig. Die Aufgaben des Vorstandes wären dann konsistent in der Crewordnung beschrieben. Organisatorischen Fragen müsste der Vorstand nicht mehr klären, die wären dann durch die Crewordnung geklärt. Politische Fragen würden in den AKs geklärt werden.

Änderungsantrag Nr.
42
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §9 Absatz 9
Beantragte Änderungen
  1. ) Ersetzen dieses Absatzes durch "Die Aufgaben des Landesvorstandes sind in der Crewordnung definiert."
Vorher

(9) Der Landesvorstand hat insbesondere die Aufgabe:
a) die Arbeit zwischen den Tagungen der Landesmitgliederversammlung zu koordinieren und deren Beschlüsse umzusetzen,
b) die Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden zu koordinieren.

Nachher

(9) Die Aufgaben des Landesvorstandes sind in der Crewordnung definiert.

Begründung

Wenn wir die Crewordnung umsetzen wäre genau das der Fall. Es ist sicherlich vorteilhaft, alles was mit der Crewordung zu tun hat, in einem Dokument zu bündeln. Dies umfasst auch die Aufgaben der Vorstände.

Änderungsantrag Nr.
43
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §16 Absatz 1
Beantragte Änderungen
  1. ) Streichen von ",Gremien und Gruppen"
Vorher
(1) Die Organe, Gruppen und Gremien des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen geben sich nach ihrer Einsetzung eine Geschäftsordnung.
Nachher
(1) Die Organe des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen geben sich nach ihrer Einsetzung eine Geschäftsordnung.
Begründung

Gremien und Gruppen gibt es so mit der Crewordnung nicht mehr. Wie AGs, PGs und AKs sich organisieren steht in der Crewordnung.

Änderungen, die mit der Crewordnung zusammenhängen, aber auch ohne diese funktionieren

Änderungsantrag Nr.
44
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §4 Absatz 6
Beantragte Änderungen
  1. ) Ersetzen von "von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Gremien" durch "der Piratenpartei Deutschland"
Vorher

(6) Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht, an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Gremien teilzunehmen.

Nachher

(6) Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht, an allen Sitzungen der Piratenpartei Deutschland teilzunehmen.

Begründung

Die neue Formulierung ist deutlich flexibler als die alte, da sie keine Aufzählung ist sondern wirklich alle Sitzungen umfasst. Diese Änderung wäre bei Einführung der Crewordnung. notwendig. Nach dieser gäbe es nämlich andere Arten von Gruppierungen innerhalb der Piratenpartei (Crews, AGs, PGs), nur noch ein Gremium (Verwaltungsgremium) und keine Ausschüsse.

Änderungsantrag Nr.
45
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §4 Absatz 7
Beantragte Änderungen
  1. ) Hinzufügen von "grundsätzlich" zwischen "hat" und "das Recht"
Vorher

(7) Jeder Pirat hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen.

Nachher

(7) Jeder Pirat hat grundsätzlich das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen.

Begründung

In §4 Absatz 6 wird jedem Pirat auch "nur" das grundsätzliche Recht zugestanden. Warum sollte das bei Papieren und Einladungen anders sein, als bei Sitzungen? Das diese beiden Rechte nicht absolut sind, halte ich für sinnvoll, da z.B. bestimmte Papiere des Schiedsgerichtes nicht für alle Piraten (aus Datenschutzgründen) zugänglich sein sollten.

Änderungsantrag Nr.
46
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §4 Absatz 7
Beantragte Änderungen
  1. ) Ersetzen von "Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen" durch "Piratenpartei Deutschland"
Vorher

(7) Jeder Pirat hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen.

Nachher

(7) Jeder Pirat hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Piratenpartei Deutschland in Kenntnis zu setzen.

Begründung

Die neue Formulierung ist deutlich flexibler als die alte, da sie keine Aufzählung ist sondern wirklich alle Sitzungen umfasst. Diese Änderung wäre bei Einführung der Crewordnung notwendig. Nach dieser gäbe es nämlich andere Arten von Gruppierungen innerhalb der Piratenpartei (Crews, AGs, PGs) und keine Ausschüsse oder Bezirksgruppen.

Änderungsantrag Nr.
47
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §4 Absatz 8
Beantragte Änderungen
  1. ) Ersetzen von "jeweiligen Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen, in der" durch "Gruppen der Partei, in denen"
Vorher

(8) Jeder Pirat hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen, in der er mitarbeitet.

Nachher

(8) Jeder Pirat hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Gruppen der Partei, in denen er mitarbeitet.

Begründung

Die neue Formulierung ist deutlich flexibler als die alte, da sie keine Aufzählung ist sondern wirklich alle Gruppen umfasst, in denen ein Pirat mitarbeitet. Diese Änderung wäre bei Einführung der Crewordnung notwendig. Nach dieser gäbe es nämlich andere Arten von Gruppierungen innerhalb des LV (Crews, AGs, PGs) und keine Ausschüsse, Arbeitsbereiche oder Bezirksgruppen.

Änderungsantrag Nr.
48
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §7 Absatz 6
Beantragte Änderungen
  1. ) Streichen dieses Absatzes.
Begründung

Bezirksgruppen sind in der Satzung sonst nicht näher definiert und existieren wohl auch nicht. Andere Arten von Gruppierungen könnten wir durch die Crewordnung definieren, diese wären aber keine Organe.

Änderungsantrag Nr.
49
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §9 Absatz 1
Beantragte Änderungen
  1. ) Streichen von "und Gremien"
Begründung

Es gibt keine Gremien.

Änderungsantrag Nr.
50
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / §7
Beantragte Änderungen
  1. ) Streichen von "und Gremien", welches dreimal verwendet wird.
Begründung

Gremien werden vom Parteiengesetz nicht gefordert. Organe müssen laut Parteiengesetz klar benannt sein, dass ist mit der derzeitigen Formulierung nicht gegeben.

Änderungen an der Crewordnung und Finanzordnung

Änderungsantrag Nr.
51
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / Crewordnung / §9
Beantragte Änderungen
  1. ) Einfügen eines neuen Absatzes:

(5) Die Landesmitgliederversammlung kann durch Beschluss mit 2/3 Mehrheit eine Crew auflösen.

Begründung

Ohne diese Änderungen kann sich eine Crew nur selber auflösen. Wenigstens der LMV sollte dieses Recht zugestanden werden. Die 2/3 Mehrheit ist sinnvoll, um einen gesunden Pluralismus nicht zu gefährden. Diese Änderung wurde noch nicht ausführlich besprochen.

Änderungsantrag Nr.
52
Beantragt von
--Lechimp 15:26, 10. Jan. 2009 (CET)
Betrifft
NRW / Finanzordnung / §2
Beantragte Änderungen
  1. ) Einfügen eines neuen Absatzes:

(3) Die Buchführung, sowie die Verwaltung von Konten und virtuellen Konten hat möglichst transparent zu erfolgen. Das heißt, dass alle Buchungen, gegebenenfalls anonymisiert, veröffentlicht werden müssen.

Begründung

Haben wir noch nicht, ist aber wichtig, weil Parteiprogramm und sowieso. Außerdem bringt das eine Kontrollmöglichkeit für die Crews und kann so Streitigkeiten. Diese Änderung wurde noch nicht ausführlich besprochen.