Diskussion:Bundestagswahl 2009/Programmvorschlag Kernthemen/Immaterialgüterrechte
Ich denke, dass wir die Diskussion um das Urheberrecht unbedingt mit der Diskussion über neue Geschäftsmodelle verknüpfen müssen. Wenn wir das nicht leisten, werden wir von den Kulturschaffenden, insb. auch den Journalisten als Kulturzerstörer wahrgenommen. Ich habe daher als Vorschlag einen Absatz dazu eingefügt. Da er etwas länger geworden ist, hab ich ihn mit einer Überschrift versehen. Ich hoffe das widersprecht nicht der Intention von Jens sich auf die Kernthemen zu fokussieren. Bin gespannt auf die weitere Diskussion. Hans
Urheberrecht
pauschale Abgaben
Änderungsvorschlag: Streichung der Forderung "Keine Medien- oder Hardwareabgaben"
Gegenvorschlag: Neue Rahmenbedingungen für urheberrechtliche Verteilungssysteme
--MatthyK 10:46, 1. Jul. 2009 (CEST)
Idee:
- gerechtere Verteilung
- Vereinfachung der Verteilung
- Vereinfachung der Abgabenberechnung
- Beteiligung der Konsumenten
- Stärkung der Rechte der Urheber
- konkurrierende Verwertungsgesellschaften
konkrete Forderungen:
- Deckelung der Ausschüttung an einzelne Urheber (70% der GEMA-Ausschüttung gehen momentan an 10% der Mitglieder)
- Abgaben auf Eintrittspreise (keine komplizierte und intransparente Miteinbeziehung von Getränke und Merchadising-Umsätzen, Sponsorengelder, etc.)
- Abgabenberechung auf Basis tatsächlicher Besucher (richtet sich bisher nach Größe des Veranstaltungsortes ==> zusätzliches finanzielles Risiko wenn die Halle nicht voll wird)
- pauschale Abgaben auf Speichermedien und private Internetzugänge
- Keine Abgaben auf eigene Verwertung
- Möglichkeit Verwertungsrechte wieder zurückzunehmen (in bestimmten Intervallen)
- Möglichkeit Verwertungsrechte einzelner Werke aus der Verwertung herauszunehmen (bzw. diese einer konkurrierenden Verwertungsgesellschaft zu übertragen)
- Abgaben werden zentral von einer staatlichen "Verteilungsstelle" gesammelt und nach einem fixen prozentualen Schlüssel (der in gewissen Abständen neu definiert werden muss) an die einzelnen Verwertungsgesellschaften weitergeleitet
Problempunkte:
- Definition eines gerechten und transparenten Verteilungsschlüssels
- bestehende (internationale) vertragliche Verpflichtungen
- sinnvolle Festschreibung der Höhe der Abgaben
- sinnvolle Festlegung der Deckelungshöhe
DRM
Änderungsvorschlag: Streichung der Forderung "Verbot von DRM"
Begründung: Durch das Zulassen von Kopien zum privaten Gebrauch, wird diese Forderung überflüssig. Wenn Hersteller meinen, das Original gegenüber der Kopie abwerten zu müssen, wird der Markt dies entsprechend selbst bereinigen.
Evtl. Kompromissvorschlag: Einheitliche Kennzeichnungspflicht
--MatthyK 11:14, 1. Jul. 2009 (CEST)
- URHG §95a lehrt uns das Gegenteil JensSeipenbusch
Abgeleitete Werke erlauben
Bei jetziger Definition ist unklar, ob auch die kommerzielle Verwertung betroffen sein soll. Dies wäre unter Umständen ungerecht, da ein abgeleitetes Werk, dem ursprünglichen Werk auf diese Weise Umsätze entziehen würde. Außerdem müsste man dann genauer definieren, was eine Ableitung ist. Wäre ein Remix des Originals z.B. bereits ein Ableitung? Ableitungen explizit zu erlauben, halte ich für wichtig und sinnvoll. Aber nur wenn bei kommerzieller Verwertung genauer definiert ist, wie ein gerechter Ausgleich zwischen Original-Urheber und Ableitungs-Urheber aussehen soll. Um die Definition mehrerer Ableitungsstufen kommt man dabei IMHO nicht aus. --MatthyK 11:14, 1. Jul. 2009 (CEST)
Was heißt denn, abgeleitete Werke sind vom ursprünglichen UrhR nicht mehr betroffen? --Unglow 13:32, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Es ist genau die Absicht, dass man genauer definieren muss, was eine Ableitung ist, ich habe die Passage umformuliert nach dem Vorschlag, so dass klar ist, welcher Teil auch für kommerzielle Verwertung gelten soll. JensSeipenbusch
Schutzfristen
Ergänzungsvorschlag: Das Urheberrecht eines Werkes erlischt mit dem Tod des Urhebers (bzw. des letzten Urhebers)
Erläuterung: Bisher ist eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod vorgesehen, was jedoch mit Sicherheit nicht mehr zeitgemäß ist und Leute von etwas profitieren lässt, die zur Sache nichts beigetragen haben. Vorsorge für seine Nachkommen zu betreiben, ist private Angelegenheit des Urhebers, dies darf nicht über Schutzrechte gehen.
Gemäß meinem obigen Vorschlag könnten bestehende Verwertungsrechte allerdings noch so lange fortbestehen, bis der Urheber seinen Verwerter neu festlegen hätte können. Beträge, die aufgrund von Tod nicht ausbezahlt werden können, würden im Topf verbleiben und an andere Urheber verteilt.
--MatthyK 17:08, 1. Jul. 2009 (CEST)
Urheberpersönlichkeitsrechte
"Urheberrecht regelt nur kommerzielle Aktivitäten (Die lokale Gesetzgebung definiert "kommerzielle Aktivität" normalerweise ausreichend genau). Nichtkommerzielle Aktivität wird nie durch das Urheberrecht geregelt."
Das ist imho zu krass, denn das Urheberrecht schützt auch die Urheberpersönlichkeitsrechte, u.a. das Recht auf Namensnennung, welche wir sicher nicht aberkennen wollen (auch nicht im nichtkommerziellen Bereich). Wo soll das geregelt werden, wenn nicht im Urheberrecht? --Unglow 13:24, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Namensnennung im privaten Bereich? Nein. Und Namensnennung im non-commercial-Bereich kann bei digitalen remixes eine Fülle von Abmahnanwälten ernähren, ich bin da noch nicht überzeugt, sehe aber das Problem JensSeipenbusch
Neue Geschäftsmodelle fördern
Sich in bestimmte Geschäftsmodelle einzumischen, halte ich für grundsätzlich verkehrt, denn dies kann nicht die Aufgabe des Staates sein. Jedoch kann und muss der Staat die Spielregeln festlegen. Meiner Meinung nach genügt es aber, wenn bei diesen Spielregeln folgendes berücksichtigt wird:
- Begrenzung der Ausschüttung an einzelne Urheber in Verteilungssystemen
- Stärkung der Rechte des einzelnen Urhebers gegenüber Verwertern
Wie kann man dagegen sein, sich in bestimmte Geschäftsmodelle einzumischen, und gleichzeitig beispielsweise für die Kulturflatrate sein ? ^^ Wenn wir das bisherige Vergütungsmodell für geistige Werke als verworfen und hinfällig betrachten, und folglich auch gesetzgeberisch jener Struktur staatlichen Schutz entziehen (das tun wir ja mit der geplanten Urheberrechtsreform), müssen wir auch alternative, werkgebundene Vergütungsmodelle aufzeigen. ALLE unsere alternativen Vergütungsmodelle, die wir bis jetzt besprochen haben, stellen jene Einmischung in bisherige Geschäftsmodelle dar, die du grundsätzlich ablehnst. --Slash 21:23, 2. Jul. 2009 (CEST)
Ein Vorschlag, wie der, den ich oben unter "pauschale Abgaben" gemacht habe, ist evtl. geeignet, eine Brücke - auch zwischen den innerparteilichen Befürwortern und Kritikern einer Kulturflatrate - zu schlagen. --MatthyK 11:31, 1. Jul. 2009 (CEST)
Wer für die Pauschalabgabe das Beispiel BBC heranzieht, ignoriert gerade die Hauptkritik daran, nämlich die Verteilproblematik, die bei einem einzigen Abnehmer (der BBC) gerade nicht existiert. --Alu 12:39, 1. Jul. 2009 (CEST)
- habe den Abschnitt erstmal von den gar nicht akzeptablen Dingen befreit JensSeipenbusch
- Das Beispiel BBC stand lediglich als Beispiel, dass guter Journalismus auch mit staatlicher Finanzierung möglich ist. Für die Verteilungsproblematik wurde eine Lösung angedacht, die nicht von einer einzelnen Monopolagentur (à la GEMA) beherrscht wird, sondern zahlreiche Akteure aus der privaten und öffentlichen Sphäre in die Verteilung einbindet. Eine solche Lösung kann in einem Parteiprogramm nicht abschließend entwickelt werden. Eine Partei kann sich aber vornehmen, diese Diskussion mit alle Beteiligten zu führen. [siehe auch Diskussion Sascha Lobo] --Hans Hagedorn 12:01, 4. Jul. 2009 (CEST)
Hier hab ich die Idee mal weiterentwickelt, hoffentlich besser verständlich --Hans Hagedorn 23:47, 4. Jul. 2009 (CEST)
Patentrecht
Nachbaurecht
Ergänzungsvorschlag: Explizite Aufnahme der Forderung eines Nachbaurechtes für Saatgut (für den Eigenbedarf). Vertragsbestimmungen, die dem widersprechen sind nichtig.
Begründung: In der Praxis wird Bauern über Verträge das Recht verwehrt, einen Teil der Ernte für eine neuerliche Aussaat zu verwenden. Eine solche Forderung liegt mit unseren Idealen auf einer Linie und unterstützt explizit eine Forderung der Bauern, die schon seit Jahren genau dafür kämpfen. Dies kann sicherlich auch gut öffentlichkeitswirksam im Wahlkampf kommuniziert werden.
--MatthyK 12:15, 1. Jul. 2009 (CEST)
- eingebaut, gibts da ein besseres Wort als Nachbaurecht? JensSeipenbusch
Genmanipulierte Nutzpflanzen
Ich denke, dass wir im Wahlkampf nicht darum herum kommen, auch hierzu Stellung zu nehmen. Ein pauschales Verbot, halte ich nicht so richtig mit unserer freiheitlichen Philosophie vereinbar. Meiner Meinung nach genügt es, die Motivation der großen Agrarriesen dazu durch zusätzliche Zulassungskriterien zu unterminieren.
zusätzliche Forderungen für erfolgreiche Zulassung:
- jede einzelne Veränderung ist in ihrer Art und Wirkung öffentlich zu dokumentieren
- jede einzelne Veränderung muss entweder der Ertragssteigerung oder der Verringerung des zum Anbau benötigten Bedarfs an Insektiziden, Pestiziden oder Düngemitteln dienen
- der Antragsteller ist in der Pflicht, dieses nachzuweisen
- Veränderungen, die darauf abzielen, das Nachbaurecht zu untergraben sind explizit verboten
--MatthyK 12:15, 1. Jul. 2009 (CEST)
- passt nicht in mein Grundkonzept JensSeipenbusch
Ich finde das schon recht ordentlich, wenn man noch die Patentierbarkeit mit berücksichtigt, entzieht das der Industrie schon ziemlich viele Anreize. Man muß meiner Meinung nach auch bedenken, das es gilt 6-8 Milliarden Menschen (besser) zu versorgen. Hinzu kommt noch grüne Biotechnologie und erneuerbare Energien, da auf Dauer Öl weder für die Industrie als Grundbaustein zur Verfügung steht, geschweige denn als Energieträger. Ich betrachte Gentechnik nicht per se als böse, erst das profitstreben von Monsanto und Co. aktiviert die dunkle Seite. --Steto123 19:44, 5. Jul. 2009 (CEST)
EU-Bezug
Auch hier die Frage: ist der expliziete EU-Bezug erwünscht, oder ein Überbleibsel des EU-Wahlprogramms? --Unglow 13:48, 2. Jul. 2009 (CEST)
- korrigiert JensSeipenbusch
Tippfehler
Anstatt den alte_n_ Geschäftsmodellen nachzutrauern und sie mit unzumutbaren Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger künstlich am Leben zu erhalten zu wollen, fordern die PIRATEN dazu auf, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Wissenschaftliche Großprojekte und Grundlagenforschung lassen sich oft nur noch staatlich oder sogar im Verbund von mehreren Staaten. --> Dieser Satz kein Verb