BE Diskussion:Squads/Parteistruktur und Satzungsfragen/Satzungsentwurf 2009-12-12/Vereinfachung

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Anmerkung zu:

(3) Falls in einem Bezirk des Landes Berlin ein Bezirksverband existiert, erhält dieser gemeinsam mit seinen eventuellen Gliederungen 20% der Mitgliedsbeiträge der Piraten, die in diesem Bezirk gemeldet sind. Die weitere Aufteilung dieses Betrags an eventuelle Gliederungen wird in der Satzung des Bezirksverbands geregelt.

Begründung: In der Bundessatzung ist eine Verteilung von 25% für das Land, 15% für den Kreis und 20% für den Ort vorgesehen. Die Besonderheiten eines Stadtstaates, in dem ein großer Teil der Aktivitäten auf Landesebene stattfindet, rechtfertigen ein Abweichen von dieser Verteilung zugunsten des Landes. Bei Mehrbedarf in einem Bezirk kann dieser natürlich Mittel des Landes beantragen.

Die in der Bundessatzung festgelegte Regelung 25% (Bezirk) plus 15% (Ort), also 40% für den Bezirk, sollte beibehalten werden, weil der Bezirk mit den vorgeschlagenen 20% faktisch nicht handlungsfähig ist! Er könnte dann zwar bei Mehrbedarf beim LV weitere Mittel beantragen, erhielte dann ja nur die Mittel zurück, die er vorher abgegeben hatte. Das erscheint mir Unsinn. Die unteren Gliederungen brauchen ihr Geld für ihre Arbeit, alles andere ist top down. Soll doch lieber der LV bei Mehrbedarf bei den Bezirken Geld beantragen!
Wenn es uns nicht gelingt, die Piratenpartei auf den untersten Gliederungen zu etablieren, nämlich im Volk, wird das nie was mit Mehrheiten. Auf den untersten Ebenen etablieren wir Mehrheiten durch Basisdemokratie und liquid democracy. Jeder Bürger soll mitmachen (MitmachPartei) und nicht nur eine Elite. Um diese Verankerung im Volk zu erreichen, brauchen die Bezirke soviel Geld wie möglich! Das Land ist da nur der Kopf, der Körper sind die Bezirke. Und der Kopf braucht nicht so viel Geld, der besteht nur aus einer Handvoll Vorständen. Der Körper aber aus hunderten/tausenden von Piraten, die entweder in Crews/Squads u/o in BVs organisiert sein werden/sind.

--RP 23:10, 13. Dez. 2009 (CET)

diverse anmerkungen

die Satzung der Bundespartei sagt in §1: (2) Die Piratenpartei Deutschland führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland. Die offizielle Abkürzung des Parteinamens lautet: PIRATEN. Landesverbände führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit dem Namen des jeweiligen Bundeslandes.

daher können wir diesen punkt nicht einfach ändern.

Neu-nummerierung von §§

ungünstig weil dann alle Referenzen bei jeder neu-nummerierung mit angepasst werden müssen. besser z.b. §6 - weggefallen

wie in deutschen gesetzen üblich.

Präzisierung des § 7 (Gliederung)

10% sind deutlich zu wenig - ein quorum von 25% scheint mir realistischer. des weiteren würde ich eine Kombiregelung anstreben. wenn 50 piraten in einem bezirk sind davon ca 20% regelmäßig aktiv (also 10 Piraten) dann ist das ungefähr die größe die man braucht um alle ämter zu belegen. (vorstand 5-x, schiedsgericht 1 vorsitzender 2-x stellvertreter) daher sollte mindestens die zahl 10 Piraten als minimum festgeschrieben werden die regelung also wiefolgt lauten:

(3) Die Bezirksmitgliederversammlung ist eine Versammlung, zu der alle im jeweiligen Bezirk gemeldeten Piraten eingeladen werden und stimmberechtigt sind. Sie ist durch den Landesvorstand auf Antrag von 20% jedoch mindestens 10 Piraten der im jeweiligen Bezirk gemeldeten Piraten einzuberufen.

-- Amon (von unterwegs)