Archiv:2010/Antragsfabrik/FO-§ 3 (2) Verzug-Rückzahlung

Aus Piratenwiki Mirror
< Archiv:2010‎ | Antragsfabrik
Version vom 19. Februar 2013, 02:52 Uhr von imported>Jamasi (Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von zurückgezogen, siehe Zusammenfassung.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Verzug und Rückzahlung
Änderungsantrag Nr.
T037
Beantragt von
zurückgezogen, siehe Zusammenfassung
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §3 (2)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in Abschnitt B §3 (2) den Text "des fälligen Gesamtbetrags" hinter "Zahlung" zu ergänzen.

Begründung

Rechtsklarheit; es gilt nicht nur einen Teil des fälligen Mitgliedsbeitrages zu entrichten, sondern den ganzen fälligen Mitgliedsbeitrag.

Alte Fassung:

(2)Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung.

Neue Fassung:

(2)Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung des fälligen Gesamtbetrags.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „zurückgezogen, siehe [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Passives_Wahlrecht_bei_Zahlungsverzug Zusammenfassung“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Rechtsklarheit; es gilt nicht nur einen Teil des fälligen Mitgliedsbeitrages zu entrichten, sondern den ganzen fälligen Mitgliedsbeitrag.Alte Fassung:(2)Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung. Neue Fassung: (2)Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung des fälligen Gesamtbetrags.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker (War für mich vorher auch schon klar, aber so noch besser ;))
  2. Carina 00:57, 7. Mär. 2010 (CET)
  3. Getiteasy
  4. Haide F.S.
  5. Monarch 18:27, 7. Mär. 2010 (CET)
  6. Trias
  7. Flexi 17:18, 13. Mär. 2010 (CET)
  8. eckes
  9. PiratenRV 22:43, 20. Mär. 2010 (CET)
  10. Franz Rauchfuss
  11. Mean2u 13:42, 21. Mär. 2010 (CET)
  12. Andreas Heimann 14:35, 21. Mär. 2010 (CET)
  13. Thomas F
  14. Sebastian Pochert 19:23, 21. Mär. 2010 (CET)
  15. Matthias Pannek 18:12, 22. Mär. 2010 (CET)
  16. Bragi
  17. Simon Weiß
  18. DaWi 14:10, 29. Mär. 2010 (CEST)
  19. Michi
  20. Silvan 20:20, 1. Apr. 2010 (CEST)
  21. SteffenO 19:41, 2. Apr. 2010 (CEST)
  22. Heizer
  23. Sbeyer 22:24, 3. Apr. 2010 (CEST)
  24. Fjardim
  25. Käptn Blaubär

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM (Diese Definition macht soweit ich das sehe andere Zahlungsweisen außer der jährlichen nicht möglich.)
  2. Gerald
  3. Christian Hufgard 10:38, 3. Apr. 2010 (CEST) Antragstext ändern in "des fälligen Betrages", dann wäre ich dafür.
  4. ?
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

aller fälligen Mitgliedsbeiträge?

"aller fälligen Mitgliedsbeiträg"? --eckes

    • Dachte ich anfangs auch, aber wer weiß, mit was die Mitglieder alles in Verzug geraten können (Rückerstattung, Reisekostenabgerechnung, Anschaffung von xy) deshalb lieber Gesamtbetrag. Natürlich fallen darunter auch "alle fälligen Mitgliedsbeiträge", weil Gesamtbetrag. Der Verzug ist gesetzlich geregelt, deshalb ist die "Definition" in der Satzung nach Absatz 1 eine auf MBeiträge bezogene Einschränkung, man aber aus unterschiedlichen Gründen "In-Verzug-Geraten" kann und das fängt Absatz 2 dadurch auf.--Idee 14:25, 16. Mär. 2010 (CET)
    Ist denn der Verzug in diesem Sinne gesetzlich geregelt und ist denn ein Beitrag ein Entgelt? --Bastian 17:31, 16. Mär. 2010 (CET)
    Verzug ist zumindest anders geregelt als in unserer Satzung (weil man nicht bei Fälligkeit sondern bei Mahnung im Verzug ist), aber an dieser Stelle geht es darum ja nicht. Es stimmt dass "aller Mitgliedsbeiträge" spezieller ist, aber in Verbindung mit dem darüber stehenden Definition von Verzug ist es klar dass es nur um MB gehen kann. (Und selbst wenn nicht, so würde ich andere ausstehende Zahlungen auch nicht auf die Mitgliedschaft anwenden) --eckes

Argument 2

...