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A
Der Landesparteitag möge beschließen,
im Unterkapitel "Recht auf körperliche Unversehrtheit" (15.11) den Satz
"Aus diesem Grund lehnen wir nicht medizinisch notwendige und nicht aus eigenem Antrieb des mündigen Betroffenen erfolgenden Eingriffe an den Genitalien und in die sexuelle Identität ab."
zu ersetzen durch:
Aus diesem Grund lehnen wir alle nicht aus medizinischer Notwendigkeit oder nicht aus eigenem Antrieb des mündigen Betroffenen erfolgenden Eingriffe an den Genitalien und in die sexuelle Identität von Kindern und Erwachsenen ab. Dies sind insbesondere alle Formen der Beschneidung von Jungen aus religiösen, kulturellen, sozialen oder prophylaktischen Gründen, alle anderen Formen der männlichen Genitalverstümmelung und alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung. Weiter lehnen wir alle nicht aus eigenem Antrieb des mündigen Betroffenen und alle auf gesellschaftlichen Zwang erfolgenden Schönheitsoperationen an den Genitalien ab, sowie das Geschlecht festlegende Maßnahmen bei Intersexuellen und Korrekturen angeborener Fehlbildungen, wenn sie rein kosmetischer Natur sind. +
Der Landesparteitag beschließt den Text auf der Seite http://wiki.piratenpartei.de/RP:Satzung (in der Version vom 10.06.2013 um 19:30 Uhr) als für den Landesverband Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland gültige Satzung. +
Der §4.4 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen] mit seinem Inhalt wird aus §4 [Organe und Gremien des Landesverbandes] ausgelöst und in den §3 [Landesverband und ihre Gliederung und ihre Verpflichtungen gegenüber der Bundespartei] als §3.2 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen] eingefügt. Der bisherige Inhalt des §3 wird als §3.1 [Die Bundespartei] erhalten.
Der Neue Text des §3 lautet somit: <br>
"§3 [Landesverband und ihre Gliederung und ihre Verpflichtungen gegenüber der Bundespartei]
§3.1 [Die Bundespartei] <br>
Der LV verpflichtet sich, alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Der LV verpflichtet sich weiter, seine Organe zu einer eben solchen Verhaltensweise anzuhalten.
§3.2 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen] <br>
(1) Die nächstuntergeordneten Gliederungen sind Kreisverbände und Verbände für kreisfreie Städte, die auch mehrere zusammenhängende Landkreise und kreisfreie Städte umfassen können. Sie tragen den Namen Piratenpartei, zuzüglich des Namen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt oder einen Namen mit regionalem Bezug.
(2) Aufgaben der nächstuntergeordneten Gliederungen:
a) Aufgaben, die in den Satzungen der jeweiligen Gliederung festgelegt werden.
(3) Solange für einen Kreis bzw. für eine kreisfreie Stadt noch keine Gliederung existiert, nimmt der Landesverband dessen Aufgaben wahr.
(4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen." +
Die LMV möge beschließen, § 4.1 Abs. 2 Bstb. c) der Landessatzung ersatzlos zu streichen und die Nummerierung der nachfolgenden Punkte entsprechend anzupassen. +
Ins Landeswahlprogramm wird im Kapitel "Wirtschaft" ein neuer Punkt "Zwangsmitgliedschaften in Kammern und Verbänden beenden" mit folgendem Inhalt eingefügt:
"Alle Gewerbetreibenden sind in Deutschland zu einer Mitgliedschaft in Kammern und Verbänden, beispielsweise der Industrie- und Handelskammer (IHK), verpflichtet. Dabei nehmen viele Unternehmer und Selbstständige deren Leistungen gar nicht in Anspruch bzw. kennen sie nicht einmal. Selbst inaktive Firmen oder Betriebe, die sich in Auflösung befinden, sind zu den mit der Mitgliedschaft verbundenen Abgaben verpflichtet. Insbesondere Firmengründer und Kleingewerbe trifft diese Regelung hart.
Neben der unnötigen Bürokratie gibt es auch datenschutzrechtliche Bedenken, da die privaten Einkünfte von Selbständigen an die Kammern übermittelt werden müssen, weil sich daran die Höhe der Abgaben bemisst. Dies stellt nach unserer Auffassung eine eklatante Verletzung der Privatsphäre von Selbständigen dar.
Die vielfach praktizierte Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden schränkt Unternehmer und Betriebe in ihrer Freiheit ein und bieten nicht durchgängig für den Zwangsbeitrag äquivalente Leistungen. Wir setzen uns daher dafür ein, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen." +
In [[RP:Satzung#.C2.A74.1.3_.5BDie_st.C3.A4ndige_dezentrale_Mitgliederversammlung_.28SDMV.29.5D|§4.1.3]] Absatz 2 der Landessatzung wird der Satz
"Der Abstand zwischen zwei Abstimmungen soll etwa 1 bis 2 Monate betragen."
ersetzt durch
"Der Abstand zwischen zwei Abstimmungen soll 2 bis 6 Monate betragen.". +
====Satzungsänderung====
[[RP:Satzung#.C2.A74.1.3_.5BDie_st.C3.A4ndige_dezentrale_Mitgliederversammlung_.28SDMV.29.5D|§4.1.3]] Absatz 5 der Landessatzung wird geändert von
"Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes Rheinland-Pfalz hat das Recht, als stimmberechtigtes Mitglied der SDMV akkreditiert zu werden."
in
"Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes Rheinland-Pfalz ist stimmberechtigtes Mitglied der SDMV."
====Änderungen an der [[RP:Geschäftsordnung/SDMV|SDMV-GO]]====
1. Im Kapitel "2.1 Die Abstimmungsleitung" wird der Absatz
"(3) Vorstandsmitglieder von Untergliederungen, die für die Mitgliederverwaltung zuständig sind, sind ebenfalls zur Akkreditierung der Piraten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs berechtigt, gehören aber nicht der Abstimmungsleitung an und müssen auch nicht vom Landesvorstand beauftragt werden."
gestrichen und die Nummerierung der nachfolgenden Absätze angepasst.
2. Im Kapitel "3.1 Gründung einer Urne" wird der Absatz
"(1) Alle für die SDMV akkreditierten Piraten haben das Recht Urnen zu gründen."
geändert in
"(1) Alle stimmberechtigten Landespiraten haben das Recht, Urnen zu gründen."
In Absatz 2 Punkt 6 wird der Satz
"Akkreditierte Piraten können sich nun bei der Abstimmungsleitung zur Stimmabgabe an dieser Urne anmelden bzw. von ihrer bisherigen Urne zur neu gegründeten Urne wechseln."
wird geändert in
"Stimmberechtigte Landespiraten können sich nun bei der Abstimmungsleitung zur Stimmabgabe an dieser Urne anmelden bzw. von ihrer bisherigen Urne zur neu gegründeten Urne wechseln."
3. Im Kapitel "3.2 Wechsel zwischen bestehenden Urnen" wird in Absatz 1 der Satz
"Akkreditierte Piraten können frei entscheiden, an welcher Urne sie sich eintragen möchten."
geändert in
"Stimmberechtigte Landespiraten können frei entscheiden, an welcher Urne sie sich eintragen möchten."
4. In den Kapiteln 3.3 und 4.3 wird das Wort "akkreditierten" durch "angemeldeten" ersetzt.
5. Kapitel "4.1. Allgemeines" wird folgendermaßen neugefasst:
"(1) Die Abstimmungsleitung versendet bis zum 01.03.2014 an alle zu diesem Zeitpunkt stimmberechtigten Landespiraten jeweils eine Stimmkarte an die bei der Verwaltung hinterlegten Adressen. Landespiraten, die nach diesem Datum ihre Stimmberechtigung durch Beitritt oder Errichtung ihrer Mitgliedsgebühr erwerben, erhalten ihre Stimmkarte schnellstmöglich.
(2) Landespiraten haben dafür zu sorgen, dass die von ihnen bei der Verwaltung hinterlegte Adresse aktuell ist. Andernfalls entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Abstimmungsergebnissen oder Beschlüssen."
6. Kapitel 4.2 Absatz 4 wird gestrichen.
7. In Kapitel 5 Absatz 2 wird das Wort "Akkreditierten" durch "stimmberechtigten Landespiraten" ersetzt.
1. [[RP:Satzung#.C2.A74.1.3_.5BDie_st.C3.A4ndige_dezentrale_Mitgliederversammlung_.28SDMV.29.5D|§4.1.3 (1)]] der Landessatzung wird geändert von
"Die SDMV tagt ab dem 01.03.2013 und endet am 30.06.2014. Dies muss gemäß §5.1 Absatz 1 und 2 bis zum 15.02.2013 allen Landespiraten gemäß §5.1 Absatz 4 mitgeteilt werden. Dabei gibt die Abstimmungsleitung einen unverbindlichen Zeitplan an, nach dem Abstimmungen der SDMV abgehalten werden sollen."
in
"Die SDMV tagt ab dem 01.03.2013. Sie endet, wenn ein LPT dies mit einfacher Mehrheit beschließt.".
2. [[RP:Satzung#.C2.A75.2a_.5BDurchf.C3.BChrung_der_SDMV.5D|§5.2a (2)]] der Landessatzung wird geändert von
"Die SDMV erstreckt sich im § 4.1.3 Absatz 1 genannten Zeitraum über das gesamte Land Rheinland-Pfalz."
in
"Die SDMV erstreckt sich während ihrer Laufzeit über das gesamte Verbandsgebiet." +
[[RP:Satzung#.C2.A74.1_.5BDer_Landesparteitag_.28LPT.29.5D|§4.1]] Absatz 2a der Landessatzung wird ergänzt um den Punkt
"a) die Beschlussfassung über politische Grundsätze,".
Die anderen Punkte in der Aufzählung werden um einen Buchstaben nach hinten verschoben.
Absatz 8 wird geändert von
"Der LMV obliegt die alleinige Beschlussfassung über politische Grundsätze, Grundsatzprogramme, die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene."
in
"Der LMV obliegt die alleinige Beschlussfassung über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene." +
[[RP:Satzung#.C2.A74.1_.5BDer_Landesparteitag_.28LPT.29.5D|§4.1(2a)]] der Landessatzung wird ergänzt um den Punkt
"a) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,".
Die anderen Punkte in der Aufzählung werden um einen Buchstaben nach hinten verschoben. +
'''Satzungsänderung'''
[[RP:Satzung#.C2.A75.2a_.5BDurchf.C3.BChrung_der_SDMV.5D|§5.2a (10)]] der Landessatzung wird geändert von
"Abstimmungshelfer vor Ort werden jeweils auf Vorschlag der dort akkreditierten Piraten von der Abstimmungsleitung ernannt. Pro Urne werden mindestens drei Abstimmungshelfer ernannt."
in
"Die Abstimmungshelfer einer Urne werden bei deren Gründung von der Abstimmungsleitung ernannt. Weitere Abstimmungshelfer können nachträglich auf Vorschlag der an der Urne angemeldeten Piraten von der Abstimmungsleitung ernannt werden. Pro Urne werden mindestens drei Abstimmungshelfer ernannt. Abstimmungshelfer müssen Piraten sein."
'''SDMV-GO-Änderung'''
Punkt [[RP:Geschäftsordnung/SDMV#2.2_Abstimmungshelfer|2.2 (1)]] ist durch die Satzungsänderung redundant und wird gestrichen; die Absatznummerierung entsprechend angepasst. Im nachfolgenden Absatz wird "Ihre Aufgaben sind" in "Die Aufgaben der Abstimmungshelfer sind" geändert.
[[RP:Geschäftsordnung/SDMV#3.1_Gr.C3.BCndung_einer_Urne|Punkt 3.1. (2)]] der SDMV-Geschäftsordnung wird geändert von
"Eine Gründung verläuft nach folgendem Schema:
#Ein Pirat stellt bei der Abstimmungsleitung einen Gründungsantrag in Textform. Dieser beinhaltet die Angaben zu Ort und Zeit für ein Gründungstreffen.
#Die Abstimmungsleitung gibt diese Informationen auf der Info-Mailingliste von Rheinland-Pfalz bekannt. Zwischen der Bekanntgabe und dem Gründungstreffen müssen mindestens zwei Wochen liegen.
#Auf dem Gründungstreffen wählen die anwesenden Piraten im Beisein des Generalsekretärs oder eines Beauftragten die nach §5.2a (10) der Landessatzung erforderliche Anzahl an Abstimmungshelfern. Außerdem wird die Mailingliste gewählt, über die die Organisation der Urne ablaufen wird, sowie der Ort, an dem die Abstimmung an dieser Urne in der Regel durchgeführt werden soll. Der Abstimmungsort muss öffentlich und möglichst barrierefrei zugänglich sein.
#Der Generalsekretär bzw. sein Beauftragter ernennt die gewählten Abstimmungshelfer. Über das Gründungstreffen wird ein Beschlussprotokoll angefertigt.
#Eine erfolgreiche Gründung wird auf der Info-Mailingliste bekannt gegeben.
#Akkreditierte Piraten können sich nun bei der Abstimmungsleitung zur Stimmabgabe an dieser Urne anmelden bzw. von ihrer bisherigen Urne zur neu gegründeten Urne wechseln. Sobald genug Piraten sich für diese Urne eingetragen haben (siehe §5.2a Absatz 3 der Landessatzung), kann sie erstmals an einer Abstimmung teilnehmen. Bis dahin bleiben wechselnde Piraten an ihrer alten Urne angemeldet."
in
"Eine Gründung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Punkte:
*Drei stimmberechtigte Landespiraten stellen bei der Abstimmungsleitung einen Gründungsantrag in Textform. Dieser beinhaltet den angestrebten Urnenstandort mit vollständiger Adresse sowie die regionale Piraten-Mailingliste, über die die Organisation der Urne ablaufen soll.
*Der Abstimmungsort muss öffentlich und möglichst barrierefrei zugänglich sein.
*Die Antragsteller schlagen sich mit der Antragstellung automatisch als Abstimmungshelfer vor. Die Abstimmungsleitung kann einen Antrag ablehnen, wenn gegen einen oder mehrere Antragsteller bereits eine Ordnungsmaßnahme verhängt wurde.
*Die Abstimmungsleitung gibt eine erfolgreiche Gründung auf der Info-Mailingliste von Rheinland-Pfalz unter namentlicher bzw. pseudonymer Nennung der Abstimmungshelfer, der Mailingliste und des Urnenstandortes bekannt.
* Stimmberechtigte Piraten können sich nun bei der Abstimmungsleitung zur Stimmabgabe an dieser Urne anmelden bzw. von ihrer bisherigen Urne zur neu gegründeten Urne wechseln.
* Sobald sich genug Piraten gemäß §5.2a Absatz 3 der Landessatzung für diese Urne eingetragen haben, kann sie erstmals an einer Abstimmung teilnehmen.
*Gründungsanträge müssen spätestens drei Tage vor einer Abstimmung eingereicht werden, damit eine Neugründung bei dieser Abstimmung berücksichtigt wird."
Im Falle einer Annahme des Antrags [[RP:Antrag/2014.1/005/SDMV-Hürden_senken|2014.1/005 SDMV-Hürden senken]] wird der vorletzte Punkt gestrichen.
Im Falle einer Annahme des Antrags [[RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Landesmitgliedschaft_berechtigt_zur_SDMV-Teilnahme|Landesmitgliedschaft berechtigt zur SDMV-Teilnahme]] werden die dort vorgenommenen Änderungen an Punkt 3.1 (2) überschrieben.
Hiermit wird beantragt: <br />
Punkt 9.4.2, Wahlprogramm wird folgender Satz angehängt:<br />
Es soll jährlich ab der siebten Klasse ein Tag für den Kurs 'Lebensrettende Sofortmaßnahmen' vorbehalten sein. +
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz sieht sich als sozialliberale Partei. +
Die Piratenpartei kritisiert die Änderungen am Kommunalwahlrecht in Rheinland-Pfalz, die vom Landeswahlleiter im September 2013 bekannt gegeben wurden. Demnach soll bei Aufstellungsversammlungen für Kommunalwahlen erfasst werden, welchen Geschlechts die gewählten Kandidaten, die nichtgewählten Kandidaturwilligen sowie auch die Teilnehmer der Versammlung sind und es sollen statistische Daten über Geschlechterverteilungen auf Wahlunterlagen angegeben werden, um auf den Mangel von Frauen in kommunalen Räten hinzuweisen.
Die Erfassung der persönlichen Daten der Kandidaten und anwesenden Teilnehmer ist unserer Ansicht nach inakzeptabel und gefährdet die freie Wahl, da durch die Verpflichtung zur Erfassung der Anwesenden deren Parteimitgliedschaft und ihr aktives Mitwirken gegenüber dem Staat offen gelegt werden und Menschen aus Angst vor Repressionen möglicherweise nicht mehr an diesem wichtigen willensbildenden Prozess teilnehmen.
Die getroffene Regelung geht auch am Ziel vorbei, dass Geschlechter gleichmäßig in den kommunalen Räten vertreten sein sollen. Trans- und Intersexuelle Menschen werden gar nicht erst berücksichtigt. Nach unserer Auffassung muss jede Person das Recht haben, sich selbst zu definieren, ob als Frau, als Mann oder als Mensch jenseits traditioneller Geschlechterrollen. Statistische Angaben zur Geschlechterverteilung auf Wahlunterlagen halten wir für eine unrechtmäßige Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler und lehnen wir ab.
Der Landesvorstand wird daher beauftragt, eine Klage bzw. eine entsprechende Verfassungsbeschwerde gegen das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz anzustrengen. Sofern ein Rechtsgutachten erstellt wird, soll die Klage nur erfolgen, wenn eine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht. +
Der Landesvorstand wird beauftragt, ein Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten einer Klage bzw. einer Verfassungsbeschwerde gegen das Kommunalwahlgesetz in Rheinland-Pfalz zu einem Preis von max. 3.700 EUR erstellen zu lassen. +
Die Landesmitgliederversammlung fordert den Vorstand auf, ein System für die Durchführung von Online-Abstimmungen für alle Piraten im Landesverband zur Verfügung zu stellen. Um den Datenschutz genüge zu tun und der Gefahr von Manipulationen vorzubeuegen muss der Landesvorstand eine Einschätzung des Datenschutzbeauftragten einholen, die auch positiv beschieden werden muss.
Die in diesem System getätigten Abstimmungen sollen keinen offiziellen Charakter haben und keine Satzung oder ein Wahlprogramm verändern, bis die Landesmitgliederversammlung dem explizit zustimmt. Solange diese Zustimmung nicht erfolgt ist, zählen Ergebnisse aus diesem System als nicht-repräsentative Meinungsbilder, die also auch nicht als Basis für Entscheidungen des Landesvorstands verwendet werden sollen.
Als Teil der Installation eines solchen Systems wird der Landesvorstand explizit dazu aufgefordert die nötigen Informationen für die Benutzung und das Verständnis der technischen Abläufe des Systems aufzubereiten und jedem Piraten im Landesverband zukommen zu lassen. Dabei ist auf Anschaulichkeit der Ergebnisse zu achten. +
Antrag/2014.2/001/Antrag auf Änderung der GO für den nächsten Landesparteitag der Piratenpartei Rheinland-Pfalz +
Ich beantrage folgenden Punkt an geeigneter Stelle und mit passender Nummerierung in die GO aufzunehmen:
Dekorationen:
a) Dekorationen der Veranstaltungsräume in Form von Flaggen, Tischaufstellern, Plakaten und Ähnlichem dürfen grundsätzlich nur Motive der Piratenpartei zeigen. Dies bezieht sich auf Gruppierungen, AGs landesspezifischer, bundesspezifischer oder auch internationaler Herkunft die offizieller Teil und Ausdruck der Piratenpartei sind.
b) Ebenso grundsätzlich genehmigt sind solche Dekorationen von NGOs, wenn die Piratenpartei mit diesen NGOs bereits zusammengearbeitet hat.
c) Grundsätzlich nicht genehmigt sind solche Dekorationen von Bewegungen, Bündnissen, Organisationen, die keinen offiziellen Bezug zur PP haben.
Dekorationen unter Punkt b) können auf einfachen Antrag eines anwesenden, akkreditierten Piraten verweigert werden, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Abstimmungsberechtigten sich dagegen ausspricht.
Dekorationen unter Punkt c) können auf einfachen Antrag eines anwesenden, akkreditierten Piraten genehmigt werden, wenn 2/3 der anwesenden Abstimmungsberechtigten sich dafür aussprechen.
Unter Bezug auf den Minderheitenschutz reicht die Verweigerung von 5% der anwesenden akkreditierten Piraten um trotz 2/3 Zustimmung das Anbringen der Dekorationen zu verhindern.
Für den Fall, dass persönliche Bedenken zur Antragstellung beim Minderheitenschutz bestehen, kann dieser Antrag auch gegenüber der VL in Schriftform durch einen Beauftragten übergeben werden. Die VL behandelt die namentlichen Inhalte verpflichtend vertraulich. +
Nachfolgende Bezeichnungen der Punkte beziehen sich auf folgende Links
mit dem Stand 13. März 2014:<br />
[[RP:Programm | Grundsatzprogramm]]<br />
[[RP:Wahlprogramm | Wahlprogramm]]
* Folgende Punkte werden ersatzlos aus dem '''Wahlprogramm''' gestrichen:
** Nummer 6 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 7 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 8 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 9 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 11 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 12 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 13 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 14 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 15 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 16 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 17 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 18 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 19 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 20 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 21 inklusive aller Unterpunkte
Weiterhin gestrichen wird:
** 'Sonstiges'
** 'Nachwort'
* Aus dem '''Grundsatzprogramm''' werden folgende Punkte ersatzlos gestrichen:
** Nummer 8 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 9 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 12 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 13 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 14 inklusive aller Unterpunkte +
Nachfolgende Bezeichnungen der Punkte beziehen sich auf folgende Links
mit dem Stand 13. März 2014:<br />
[[RP:Programm | Grundsatzprogramm]]<br />
[[RP:Wahlprogramm | Wahlprogramm]]
* Folgende Punkte werden ersatzlos aus dem '''Wahlprogramm''' gestrichen:
** Nummer 6 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 7 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 8 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 9 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 11 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 12 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 13 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 14 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 15 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 16 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 17 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 18 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 19 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 20 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 21 inklusive aller Unterpunkte
Weiterhin gestrichen wird:
** 'Sonstiges'
** 'Nachwort'
* Aus dem '''Grundsatzprogramm''' werden folgende Punkte ersatzlos gestrichen:
** Nummer 8 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 9 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 12 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 13 inklusive aller Unterpunkte
** Nummer 14 inklusive aller Unterpunkte
'''Über sämtliche Streichungen wird modular abgestimmt.''' +
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landessatzung wird im §3.2 um den folgenden Absatz erweitert: Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen auf der Gründungsversammlung mindestens 20 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein. +