Suche mittels Attribut
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Liste der Ergebnisse
- '''Vertraut uns - denn wir wissen nicht was wir tun.''' +
- (Begründung des Antrages zweite Zeile etc.) +
- * Verbesserte Kommunikation mit der Bundes-IT * Feste Verantwortlichkeit +
- * geht viel einfacher +
- - +
- -- +
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- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Bisherige Versuche eine Gesamtschule als Regelschule zu etablieren, scheiterten in der Vergangenheit meist an der Skepsis der Eltern. Es wird befürchtet, dass starke Kinder von schwachen Kindern gebremst und somit das Leistungsniveau der Klasse nach unten gezogen wird. Da wir jedoch eine Gesamtschule fordern, in der drei verschiedene Schwierigkeitsstufen für jedes Fach separat angeboten werden, sind diese Bedenken unbegründet.</br></br>Jedes Kind hat unterschiedliche Begabungen. In manchen Fächern muss es gefördert, in anderen kann es gefordert werden. Das mehrgliedrige Schulsystem wird diesen Anforderungen schlichtweg nicht gerecht.n Anforderungen schlichtweg nicht gerecht. +
- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Der Bezug zwischen Bildung, Gesundheit und Sozialem wird früh deutlich. Beim BPT werde ich auch für Beachtung dieses Bezuges kämpfen. Ich verweise auf meine eigene [https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/3974.html Initiative]. Mit diesem Ansatz bekräftigen wir Piraten unser Motto: Klar zum Ändern! wir Piraten unser Motto: Klar zum Ändern! +
- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Es geht nicht darum Erzieher arbeitslos zu machen, vor allem, weil es momentan ohnehin schwierig ist, die offenen Stellen zu besetzen. Auf lange Sicht ist es aber sinnvoll, das Niveau der frühkindlichen Bildung durch einen Erzieher-Studiengang anzuheben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sollten wir in Kauf nehmen, da in frühen Jahren ganz entscheidende Entwicklungsschritte der Kinder so kompetent wie möglich begleitet werden sollten. Selbstverständlich würden über eine lange Übergangszeit sowohl ausgebildete als auch studierte Erzieher zusammenarbeiten. auch studierte Erzieher zusammenarbeiten. +
- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>* Kinder lernen im Kindergarten wichtige Social Skills, die ihnen bei der Einschulung helfen. Daher muss sichergestellt sein, dass jedes Kind zumindest ein Jahr lang einen Kindergarten besucht.</br>* Folgende Studie der AWO belegt, dass Kitas dabei helfen geringere Chancen armer Kinder abzufedern: [http://goo.gl/rYYEj Link zur Studie]ern: [http://goo.gl/rYYEj Link zur Studie] +
- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Die derzeitige Formulierung kann so verstanden werden, dass jedem Kind ein staatlicher Kindergartenplatz zur Verfügung stehen muss, auch wenn private Angebote vor Ort vorhanden sind.n private Angebote vor Ort vorhanden sind. +
- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Unser Ziel ist, dass der höherwertige rhythmisierende Ganztagsunterricht mit Lern- und Erholungsphasen umgesetzt wird. Steht es der Schule frei, besteht die Gefahr, dass versucht wird, auf einen Halbtagsunterricht mit Hausaufgabenbetreuung zu setzen, um Kosten zu sparen.nbetreuung zu setzen, um Kosten zu sparen. +
- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Zweifellos sind die Kosten für beispielsweise einen Meisterlehrgang, eine Fortbildung zum Handelsfachwirt etc. nicht unerheblich und stellen für viele Betroffene eine große Hürde zur Bildung dar.</br> </br>Der Umstand, dass sich Menschen beispielsweise zu einer Laufbahn in einem handwerklichen Beruf entscheiden, kann in der Folge nicht zwingend die Bereitschaft der Betroffenen voraussetzen, neben dem sehr fordernden Einsatz an Zeit und Energie für ihren Vollzeitberuf und das erfolgreiche Bewältigen einer Fortbildung noch zusätzlich die Kosten für letztere in hohem Maße selbst zu tragen. Es ist daher geboten, dass Menschen die arbeiten in den Genuss von kostenloser Bildung kommen. </br></br>Wir fordern ein kostenfreies Studium. Ein Bachelorabsolvent zahlt ebenso keine Studiengebühren wie der Student, der sich auch noch für einen weiterbildenden Master entscheidet.</br></br>Die Ausbildung und die Weiterbildung bspw. vom Gesellen zum Meister sollte für den Lernenden ebenso kostenfrei sein.</br></br>Die Erstattung der Kurskosten durch Beihilfe würde dazu führen, dass sich Menschen eine Weiterbildung unabhängig von Ihren Finanzen leisten könnten. Ein Meister bspw. wird meist neben einer Anstellung erworben und es hat sicher gute Gründe, dass das so ist. Der Lernende muss evtl. sich selbst und ggf. Angehörige versorgen, das darf jedoch nicht zum Nachteil werden. </br></br>Die zu tragenden Kosten für eine Weiterbildung sollten nicht bestimmen wer sich weiterbildet.</br></br>Für eine Beihilfe wäre es nur notwendig die vorhandenen Lehrgänge und Institute zu verifizieren und mittels den bekannten Kostenangeboten einen gewogenen Durchschnitt zu ermitteln, der die Höchstgrenze der Beihilfe beziffert. Dies kann durch das Kultusministerium erledigt und fortgeschrieben werden pro Beruf/Ausbildungen/Weiterbildung.</br></br>Jede Maßnahme wird anhand der bisherigen Kosten, die bei der Verifizierung zu Ermitteln sind, durch eine Höchstgrenze an Beihilfe gedeckelt. So soll vermieden werden, dass windige Anbieter später angebliche Luxusausbildungen anbieten, die jeden Rahmen an Kostenübernahme sprengen würden.</br> </br>Zunächst sollten alle bekannten Ausbildungsgänge jeweils mit Ihren Förderungsbeträgen als Beihilfe gesetzt werden. Und entsprechend zukünftiger Entwicklungen (neue Wege sollten ausprobiert und gefördert werden) ist die Verifizierung fortzuschreiben.</br> </br>Die Erstattung (entsprechend den Modulen) könnte über das Finanzamt erfolgen, indem der Lernende den Nachweis der rechtlich verbindlichen Anmeldung für das entsprechende Modul belegt und direkt an das Institut seitens der Behörde gezahlt würde.</br> </br>Die Beihilfe ist zu zahlen, wenn Kurs und Institut der Verifizierung entsprechen.</br></br>Ziel des Bafög ist es ja im Kern, das Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung absolvieren und den Lebensunterhalt so gesichert bekommen, daher ist es kein Widerspruch zum Beihilfemodell und eine sinnvolle Ergänzung.ihilfemodell und eine sinnvolle Ergänzung. +
- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. siehe Antrag +
- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antrag/2012.2/008/Bildung|WPA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. Für das nicht-lehrende Personal ist eine faire Bezahlung nach Tarif sicherzustellen. +
- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.</br></br>Im Zuge der gegenseitigen Religionsfeindlichkeiten, dem Aufbau neuer Feindbilder, ist es unerlässlich in puncto Aufklärung tätig zu werden. Alle Religionsinstitutionen nehmen für sich in Anspruch die absolute Wahrheit für sich gepachtet zu haben. Das trennt die Menschen. In einer Gesellschaft, in der viele Religionen aufeinander treffen, müssen wir einen gangbaren Weg finden, wie die Menschen unterschiedlichen Glaubens miteinander leben können, ohne sich andauernd misstrauisch zu beäugen. Der einzige Weg dies zu bewerkstelligen, ist der Weg der Aufklärung. Ich sehe da die Schule in der Pflicht. Ein Unterricht, in dem die einzelnen Religionen erklärt und aufgezeigt werden, kann helfen die Unterschiede zu minimieren und die Gemeinsamkeiten herauszustellen. Das macht das Gemeinschaftsgefühl der Bevölkerung leichter und angenehmer. Vor allen Dingen entzieht es den Extremisten den Boden und bringt uns dem Frieden näher.en Boden und bringt uns dem Frieden näher. +
- '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt vorau … '''Anmerkung:''' Dieser Antrag setzt voraus, dass [[RP:Antragsfabrik/Bildung|SOA-008]] (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde. </br></br>Die Schulpflicht ist wichtig um zu gewährleisten, dass Kinder das Bildungsangebot wahrnehmen. Eltern, die ihre Aufsichtspflicht diesbezüglich vernachlässigen, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Zuallererst ist jedoch immer zu untersuchen, warum ein Kind nicht in den Unterricht gehen will, um dann fallspezifisch zu entscheiden, wie man die Ursache dieser Probleme lösen kann. Schulpsychologen und Sozialarbeiter sind hierbei wichtige Vermittler.arbeiter sind hierbei wichtige Vermittler. +
- '''Begründung:''' Das dafür zuständige Gre … '''Begründung:'''</br>Das dafür zuständige Gremium sollte selbständig Koalitionsverhandlungen aufnehmen können. Es kann keine Koalition eingegangen werden, ohne die Zustimmung des Parteitags. Damit müssen bei der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen automatisch die Wünsche der Basis berücksichtigt werden. Die Abhaltung von Parteitagen ist mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, der in diesem Fall nur einem geringen Nutzten gegenüber steht. In politisch schwierigen Situation könnte auch dazu kommen, dass nach und nach mit verschieden Parteien Koalitionsverhandlungen eingegangen werden. Damit könnte zwei oder drei Parteitage nötig sein, nur um die Koalitionsgespräche aufzunehmen.ur um die Koalitionsgespräche aufzunehmen. +
- '''Disclaimer: dies ist ein "copy&remi … '''Disclaimer: dies ist ein "copy&remix&share" Positionspapier. Quellen:'''</br>* '''http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:ValiDOM'''</br>* '''https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1538.html'''</br>* '''http://www.piratenpartei.de/node/154'''</br>* '''http://www.piratenpartei-bw.de/wahl/wahlprogramm/'''</br>* '''http://wiki.piratenbrandenburg.de/Positionspapier/09'''//wiki.piratenbrandenburg.de/Positionspapier/09''' +
- '''Erklärung zum Auslegen/Verständnis der … '''Erklärung zum Auslegen/Verständnis der Satzungsregelung (siehe unten [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Austritt_Mitgliedsbeitrag#Diskussion Diskussion])'''</br></br>* Der Satz 2 des Absatz 5 sollte schon allein wegen seines Regelungsanspruches als zur Finanzordnung gehörig gesehen werden. </br>* Im Abschnitt B: § 2 ist geregelt, dass für einen Austritt im laufenden Jahr der Mitgliedsbeitrag anteilig/monatsgenau zu berechnen ist. Dieses macht jedoch insofern keinen Sinn, als dass sowieso kein Anspruch auf Rückzahlung besteht.</br>::Als Beispiel:</br>::Es ist der Normalfall, dass ein Pirat satzungskonform am Jahresanfang (1.1.) seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet. Wenn er während eines laufenden Jahres austritt, kann er sich also ausrechnen kann, wie hoch seine Rückerstattung ausfällt (nach Abschnitt B: § 2 (2)), die er nicht erhält (nach Abschnitt A: § 4 (5)).</br>::Dies scheint wenig logisch.</br></br>'''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>Abschnitt A: § 4</br></br>(5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). <s>Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.</s></br></br>Abschnitt B: § 2</br></br>(2) Bei Ein<s>- oder Aus</s>tritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein<s>- oder Aus</s>tritt stattfindet. </div></br></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>Abschnitt A: § 4</br></br>(5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich).</br></br>Abschnitt B: § 2</br></br>(2) Bei Einritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. </br></br>'''(2a) Der Zeitpunkt eines Austritts im Kalenderjahr hat keinen Einfluß auf die Höhe des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrags. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.''' </div>trichtenden Mitgliedsbeitrags. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.''' </div> +
- '''Fakt ist''': Schon heute sind 67 % der … '''Fakt ist''': Schon heute sind 67 % der heutigen Rentner von der</br>Altersarmut betroffen. Darunter verstehe ich, alle die weniger als 750</br>€ zum Leben haben.</br><br></br><br></br>'''Fakten'''</br><br></br><br></br>Da ein Teil der Rentner mehr als eine Rente bezieht, liegt die Anzahl</br>der Rentner unter der des Rentenbestandes. Ende 2007 lag die Zahl der</br>Rentner bei rund 20 Millionen, die des Rentenbestandes bei 24,34</br>Millionen (ohne Waisenrenten).</br>Von der DRV Bund aus 12/2010:</br>Niedrigrenten (33,4%):</br>* 4,6% erhalten eine Rente von 100,- € oder weniger</br>* 16,0% zwischen 100,- € und 300,- €</br>* 12,8% zwischen 300,- und 500,- €</br>Mittelfeld (45,8%):</br>* 18,1% zwischen 500,- € und 700,- €</br>* 15,9% zwischen 700,- € und 900,- €</br>* 11,8% zwischen 900,- € und 1.100,- €</br>Spitzengruppe (20,8%):</br>* 9,9% zwischen 1.100,- € und 1.300,- €</br>* 6,3% zwischen 1.300,- € und 1.500,- €</br>* 3,4% zwischen 1.500,- € und 1.700,- €</br>* 1,2% mehr als 1.700,- €</br></br>67 % von 24 mill. Rentnern Leben in Altersarmut</br></br>HIER ZAHLEN UND FAKTEN ZUM THEMA</br></br>Heute leben bereits 16.000.000. in Altersarmut.</br>Deshalb bin ich der Meinung, hier muß schnell eine Lösung</br>erarbeitet werden und nicht erst in 20 Jahren.</br>Piraten für Menschen @sozialpiraten</br>#Piraten Politik auf dem Vormarsch. Heute: SPD will #BGE für Leute</br>ab 67 Jahren einführen - Höhe 850€ / cc @Sozialpiraten</br>Wenn ich so etwas menschenverachtendes lese , kocht bei mir alles.</br>Viele dieser Betroffenen werden erst gar nicht 67 Jahre alt, da</br>wissenschaftlich bewiesen ist, dass Menschen im Niedriglohnsektor die</br>tiefste Lebenserwartung haben.</br></br>Da ich selber betroffene bin, ich bin Frührentnerin, würde ich</br>gerne dazu beitragen, dass wir dieses Problem zu einem Wahlkampfthema</br>machen, da es Lösungen zur Finanzierung geben würde.</br>Die Menschen, die heute schon Betroffene sind, brauchen jetzt eine</br>Lösung. Für mich würde das heißen, dass ab 2014 alle von Armut</br>betroffenen Menschen eine Mindesrente von 750 € bekommen könnten.</br>Diese 750 € sind völlig ausreichend, um ein bescheidenes aber</br>lohnendes Leben gelebt werden kann.</br>Ich meine natürlich 750 € zum Leben mit den üblichen</br>Sozialleistungen wie Wohngeld ect.</br></br>'''Zahlen'''</br></br>130 € Haushalt Lebensmittel<br></br>100 € Kleidung und Kosmetik<br></br>100 € Hobby<br></br>50 € Telefon und Internet<br></br>20 € Handy<br></br>100 € PKW Steuer ,Versicherung, Wertminderung<br></br>200 € Benzin bei einer Kilometerzahl von 20.000 km im Jahr<br></br>50 € essen gehen, Kino ect.<br></br><br></br>750 €</br><br></br>Nun werden viele sagen, man braucht kein Auto.<br></br>Das mag für Großstädte auch so sein, aber für ländliche Orte ist</br>es leider zwingend notwendig.</br></br>'''Einsamkeit macht Menschen krank'''</br></br>Dabei erfüllt die Einsamkeit eine wichtige Funktion für den Menschen: So wie Hunger ein Signal ist, dass der Körper nicht genug Nahrung erhält, so warnt die Einsamkeit uns, wenn wir den Kontakt zu anderen verlieren. Denn der Mensch ist ein soziales Wesen. In der Evolution des Homo sapiens war es für jedes Individuum überlebenswichtig, die Verbindung zur Horde zu erhalten. Isolation konnte leicht tödlich enden. Erst in der Gruppe gelang es unseren Vorfahren, sich auf Dauer zu behaupten -- und die eigenen Gene an eine neue Generation weiterzugeben. Der US-amerikanische Psychologe John Cacioppo von der University of Chicago bezeichnet Einsamkeit daher auch als "sozialen Schmerz". Und tatsächlich: Wenn wir von anderen abgewiesen werden, reagieren dieselben Regionen der Großhirnrinde hinter der Stirn wie bei körperlichem Schmerz. Das konnte ein Team von Wissenschaftlern aus den USA und Australien mithilfe von Hirnscannern nachweisen.</br></br>Das natürliche Verlangen nach Artgenossen kann Menschen so gefangen nehmen, dass sogar ihre geistigen Fähigkeiten darunter leiden: Einsame vermögen sich schlechter zu konzentrieren und suchen weniger hartnäckig nach der Lösung eines Problems als Nicht-Einsame, wie Cacioppo in Studien herausfand. Aber nicht die Psyche allein reagiert, wenn die Einsamkeit chronisch wird. Eine Analyse von 148 Studien mit Daten von 30.000 Probanden ergab: Menschen mit sozialem Rückhalt leben länger als jene mit weniger stabilen Beziehungen. Die Analyse deutete darauf hin, dass Einsamkeit für die Gesundheit etwa ebenso schädlich ist wie Rauchen, Übergewicht oder Bewegungsmangel. Vor allem bei Männern wächst die Gefahr zu erkranken, wenn enge Bindungen fehlen.</br></br>Auch würden weniger Menschendeshalb Ärzte konsultieren,wäre also auch eine Ersparnis im Gesundheitssysthem.</br></br>Von den 67 % der Rentner die heute eine Rente unter 750 €sind Gott sei Dank47 %noch zusatzversichert, oder haben sonstige Rücklagen.</br></br>Das bedeutet, dass 20 %wirklichdiese von mir geforderte Mindestrente von 750 €nicht erreichen.</br></br>Es handelt sich um 3,2 Millionen Menschen.</br></br>Frau von da Leyens Konzept ist deshalb nur halbherzig, weil sie Menschen vergessen hat.</br></br>Beispiele.</br></br>Ein Krimineller, der in der Haft arbeitet, dafür auch Lohn bekommtist aber nicht sozial Versichert.</br></br>Das bedeutet für jemand bei einer Haftstrafe von 25 Jahren, dass selbst wenn nach verbüßter Haft einen Job findet, er nie mehr die von Frau von da Leyen geforderten 30 Jahre einzahlen schaffen kann und deshalb im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist.</br></br>Ein Selbständiger, der sich privatfürs Alter versichert hat in Form von Lebensversicherungen, aber diese bei Insolvenz an seine Gläubiger verloren hat, hat ja auch sein Leben lang gearbeitet , möglicher Weise auch Arbeitsplätze während seiner Tätigkeit geschaffen hatbekommt im Alter nur Grundsicherung.</br></br>Frührentner wegen Unfall oder Krankheit , gehören natürlich auch in diese Rechnung.</br></br>Je nach dem, wann sie berentet wurden hatten sie auch keine Gelegenheit 30 Jahre ein zu zahlen.</br></br>Ich als Pirat fordere deshalb für alle unsere heutigen Rentnerdiese Rente von 750 € + Sozialleistungen.</br></br>Das würde den Staat ca 11 Milliarden € kosten.</br></br>Die Piraten sagen :Erst der Mensch, dann der Markt.</br></br>Könnten wir das realisieren, gäbe es in Deutschland keine Altersarmut mehr.</br></br>Diese Rente sollte jeder mit 55 Jahren, der in Frührente möchten beantragen können, denn gerade Menschen, die ihr ganzes Leben im Niedriglohngearbeitet haben, sind meistens in diesem Alter psychisch und physisch aufgebraucht.</br></br>Diese Rente würde auch den Arbeitsmarktpositiv beeinflussen, da auf diese WeiseStellen für jungeMenschen frei werden. </br></br>'''Deshalb bitte ich alle Piraten, diesen Antrag zu unterstützen.'''sen, da auf diese WeiseStellen für jungeMenschen frei werden. '''Deshalb bitte ich alle Piraten, diesen Antrag zu unterstützen.''' +
- '''I. Regelungsbedarf''' Die vorgeschlage … '''I. Regelungsbedarf'''</br></br>Die vorgeschlagene Änderung wird für mehrheitsfähig gehalten, da sie den Wunsch, nach einer Zuständigkeit des LSG als Eingangsinstanz für Streitigkeiten zwischen Organen und Mitgliedern eines Landesverbandes, erfüllt. Damit würde diese allgemein vorherrschende aber bislang unzutreffende Auffassung ihre Grundlage im Wortlaut der Schiedsgerichtsordnung finden.</br>Aus dem bisherigen Wortlaut des § 3 Abs 1 Satz 5 der SchiedsgerichtsO:</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> "Zuständig ist generell das Gericht der höheren Ordnung bzw. bei einem Streitpunkt zwischen Organen gleichrangiger Ordnung das Gericht der nächsthöheren Ordnung."</div></br>folgt, dass bei Streitigkeiten zwischen Organen und Mitgliedern eines Landesverbandes das Bundesschiedsgericht zuständig ist. Da das Landesschiedsgericht auf eben dieser Ordnungsebene angesiedelt ist, kann es sich bei dem Gericht der "höheren Ordnung" nur um das Bundesschiedsgericht handeln.</br>In gleicher Weise wäre für Streitigkeiten zwischen Bundesvorstand und Mitgliedern der Bundesparteitag als "Gericht der höheren Ordnung" zuständig. </br></br></br>'''II. Unterschied zum Antragsentwurf in der 1. Variante'''</br></br>Die vorgeschlagene Fassung dieses Entwurfes bleibt im Vergleich zur 1. Variante herrlich unpräzise. Sie entbindet den Antragsteller von der Kaffeesatzleserei hinsichtlich der in der Satzung möglicherweise angedachten oder hinzukommenden Beteiligtenkonstellationen/ Verfahrensarten.</br>Zum einen wäre denkbar, dass den Schiedsgerichten eine Schlichtungsfunktion bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zukommen könnte. Wenn man einige Diskussionen auf Mailinglisten verfolgt, dann man wird zustimmen, dass dies sicher von Vorteil wäre. Ob eine derartige Anrufungsbefugnis besteht, muss der Satzung im Wege der Auslegung entnommen (oder durch Änderung hinzugefügt) werden. </br>Zum anderen liegt nahe, dass neben Streitigkeiten, in denen der Verband durch den Vorstand vertreten wird, Organe selbst Partei einer Streitigkeit sein können. Zumal auch auf Bundesebene die Schaffung weiterer Organe - z.B. Bundesfinanzrat - angedacht ist. Diesen werden eigene Rechte und Pflichten zukommen. </br>Die Klärung dieser Fragen ist vom Antragsteller nicht beabsichtigt.</br>Jedoch werden die ausdrücklich in der Satzung vorgesehenen Streitigkeiten besonders benannt. Dies macht es betroffenen Mitgliedern einfach, das zuständige Schiedsgericht aufzufinden. (Zum Teil wird eine klare Zuweisung auch vom PartG gefordert; § 10 Abs 5 S 1 PartG) </br></br></br>'''III. Funktionsweise''' </br></br>Ausgehend von dem Ansatz genereller Zuständigkeit des Gerichtes höherer Ordnung (bisherige Fassung), ist auch weiterhin grundsätzlich das Gericht höherer Ordnung zuständig. Eine Erweiterung nach unten ist möglich. Errichten die Gliederungen Schiedsgerichte niedrigerer Ordnung, wird deren Zuständigkeit ohne Änderung des Satzungsrechtes begründet. </br>Nach Maßgabe von Abs 4 ziehen diese die Zuständigkeiten für ihre Gliederungsebene an sich. Die Zuständigkeit besteht grundsätzlich für alle Streitigkeiten, an denen die betreffende Verbandsgliederung, deren Organe, nachrangige Gliederungen, Organe dieser nachrangigen Gliederungen oder Mitglieder beteiligt sind.</br>Dies schließt alle Streitigkeiten ein, die unterhalb diese Ebene auftreten. Es sei denn, eine angehörende Gliederung (entsteht und ) errichtet ein Schiedsgericht ( Abs 4, letzter Halbsatz: "sofern nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes niedrigerer Ordnung begründet ist" .)</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> Beispiel</br>Ein Kreisverband ist zugleich angehörende Gliederung auf Landesebene und betreffende Gliederung auf Kreisverbandsebene.</br>Ist der Kreisverband Streitpartei in einer Streitigkeit mit dem Landesverband, so ist das Landesschiedsgericht zuständig, da der Verband auf Gliederungsebene und eine angehördende Gliederung beteiligt sind.</br></br>Ist der Kreisverband Streitpartei in einer Streitigkeit mit einem Ortsverband und hat der Kreisverband kein Schiedsgericht errichtet, so ist das Landesschiedsgericht zuständig, da es sich um eine Streitigkeit zwischen angehörenden Gliederungen handelt.</br>Hat der Kreisverband jedoch ein Kreisschiedsgericht errichtet, so ist dieses zuständig. Denn es handelt sich um einen Streit zwischen dem Verband auf Gliederungsebene und einer angehörenden Gliederung. Mit der Errichtung des Kreisschiedsgerichtes wurde die Zuständigkeit desselben begründet ( § 7 Abs 5 in der beantragten Fassung). Zugleich wurde die Zuständigkeit des Landesschiedsgerichtes gemäß § 7 Abs 4, letzter Halbsatz in der beantragten Fassung aufgehoben.</div></br></br>Aufgrund der Regelung § 10 Abs 5 PartG wird dieses System in § 7 Abs 2 Nr. 3 in der beantragten Fassung durchbrochen. Eine weitere Durchbrechung findet sich in § 7 Abs 2 Nr. 2. in der beantragten Fassung. Dies erscheint sachgerecht, da andernfalls derjenige, der von Ordnungsmaßnahmen des Bundesvorstandes betroffen ist, schlechtergestellt würde, als derjenige der von Ordnungsmaßnahmen eines Landesvorstandes betroffen ist ( § 7 Abs 2 Nr 1 lit a) in der beantragten Fassung ). </br>Die Zuständigkeit für Maßnahmen des Bundesvorstandes nach § 6 Abs 6 der Bundessatzung wird in § 7 Abs 1 Satz 2 ausdrücklich dem Bundesschiedsgericht zugewiesen. Eine Durchbrechung der Systematik des Abs 4 erscheint hier nicht angebracht, da ansonsten das Landesschiedsgericht über die Auflösung des eigenen Landesverbandes entscheiden müsste. Der Landesverband wird hier aber über § 6 Abs 6 und Abs 7 Bundessatzung geschützt, auch wenn die Bestimmung unklar ist. </br>Einer Komplizierung des Instanzenzuges wird vorgebeugt, da zweite Instanz immer die Landesschiedsgerichte sind. Falls einmal ein Interesse an einer Überprüfung zweitinstanzlicher Entscheidungen durch das Bundesschiedsgericht entstehen sollte, könnte eine solche Regelung ohne Schwierigkeiten ergänzt werden.</br></br></br>'''IV. Sonstiges''' </br></br>Anmerkung zu: [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Zust%C3%A4ndigkeit_f%C3%BCr_Ordnungsma%C3%9Fnahmen]</br>Der Auffassung, dass die Ordnungsmaßnahme Ausschluss nur vom Bundesvorstand, nicht jedoch vom Vorstand einer anderen Gliederung beantragt werden kann, möchte ich entgegentreten.( Schlicht falsch, ist die weitergehende Behauptung "Bisher können Ordnungsmaßnahmen nur vom Bundesvorstand beschlossen werden." )</br>Diese Auffassung stützt sich wohl darauf, dass auf den § 6 Abs 3 Satz2</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">"Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. "</div></br>der Satz 3 folgt, </br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">"Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. "</div></br>Hieraus schließt die genannte Auffassung offenbar, dass die Beantragung des Ausschlusses durch Vorstände der Gliederungen ausgeschlossen sei, auch wenn diese entsprechende ergänzende Bestimmungen in die Satzung aufgenommen haben.</br>Dagegen spricht, dass der Ausschluss in Abs 1 genannt ist, also Teil der zu ergänzenden entsprechenden Regelungen in den Satzungen ist.</br>Ferner wurde eine Beschränkung dahin, dass der Ausschluss nur durch den Bundesvorstand beantragt werden könne, auch nicht beabsichtigt. Wollte der Satzungsgeber eine solche Beschränkung, so hätte er auch in Abs 6 Satz 1 nicht "Bundesvorstand", sondern "Vorstand eines höheren Gebietsverbandes" eingefügt (vgl in § 6 Abs 6 BS). Dass eine Benennung dieser Vorstände unterbleibt, zeigt nur, dass dies den Gliederungen vorbehalten sein sollte ( § 6 Abs 3 Satz 2). Des weiteren wird in den Sätzen 3 bis 5 des § 6 Abs 3 BS lediglich der Regelungsinhalt des § 16 Abs 5 PartG wiederholt. In Satz 3 wollte der Satzungsgeber nur unterbringen, dass es für den Ausschluss eines Antrages an das Schiedsgericht bedarf. Für den Satzungsgeber der Bundessatzung ist der Antragsteller eben der Bundesvorstand.</br></br></br>'''Anhang: Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>§3 (1) Das Gericht wird nur durch schriftliche Anrufung durch eine Streitpartei aktiv. Berechtigt hierzu ist jeder Pirat, falls er sich in seinen Rechten verletzt fühlt oder um Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme zu erheben, die nur den einzelnen Piraten betrifft. Weiterhin ist dazu der Vorstand jeder Gliederung berechtigt, wenn es sich um einen Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme handelt oder Rechte der Gliederung seiner Meinung nach verletzt wurden. Gerichte sind von einer Anklage ausgeschlossen. Wird eine Mitgliederversammlung angeklagt, so wird diese durch den entsprechenden Vorstand in der Sache vertreten. <s>Zuständig ist generell das Gericht der höheren Ordnung bzw. bei einem Streitpunkt zwischen Organen gleichrangiger Ordnung das Gericht der nächsthöheren Ordnung.</s> </div></br></br></br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br><s>§ 7 - Ausschluss von Piraten und Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände</s></br></br><s>(1) Über Ausschluss von Piraten entscheidet das zuständige Gericht des jeweiligen Landesverbandes.</s></br></div></br></br>'''Anhang: Mindestinhalt gem. ParteienG'''</br></br>1. § 14 I 1. Var, 2. Var</br>-beantragte Fassung (+),</br>-derzeitige Fassung (+) aber die Gerichte der niedrigeren Ordnungen sind in vielen Streitigkeiten unzuständig</br></br>2. Ausschluß § 10 V S1 PartG</br>-beantragte Fassung (+),</br>-derzeitige Fassung (-)</br></br>Bemerkung zu § 7 derzeitige Fassung: "...entscheidet das zuständige Gericht des jeweiligen Landesverbandes." </br>Zuständig ist also derjenige, der zuständig ist. Das ist doch Quatsch. Will man in "des jeweiligen Landesverbandes" hereinlesen, dass die Zuständigkeit vom Landesverband bestimmt werden soll, so scheitert dies an § 1 Abs 1 Satz 3 SGO; dürfen die gar nicht. </br></br>3. Berufung bei Ausschluß § 10 V S2 PartG </br>-beantragte Fassung (+),</br>-derzeitige Fassung (+) (Berufungsinstanz ist hier aber regelmäßig der BPT); </br></br>Wird der BPT als Schiedsgerichtsinstanz abgeschafft (vgl den Antrag), läuft § 3 IV S1 SGO insoweit leer. Eine Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidungen des BSG ist nicht möglich (allgemeines Problem). Jedenfalls für den Ausschluss ist die Berufungsmöglichkeit vorgeschrieben (besonderes Problem, wenn Eingangsinstanz BSG). </br></br>4. Anrufung bei Maßnahmen gegen Gebietsverbände § 16 III PartG</br>-beantragte Fassung (+) explizit geregelt,</br>-derzeitige Fassung (-), </br>Bemerkung: § 7 Überschrift:"und Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände" Einen Regelungsinhalt enthalt die Vorschrift diesbezüglich nicht.ssung (-), Bemerkung: § 7 Überschrift:"und Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände" Einen Regelungsinhalt enthalt die Vorschrift diesbezüglich nicht. +
- '''I. Regelungsbedarf''' Einige Satzungen … '''I. Regelungsbedarf'''</br></br>Einige Satzungen von Landesverbänden enthalten die von der Schiedsgerichtsordnung abweichende Regelung, dass das Schiedsgericht der Gliederung mit 3 Richtern und einem Ersatzrichter zu besetzen ist.</br>Eine derartige Bestimmung weicht von § 2 Abs 2 SGO ab. Sie ist gemäß § 1 Abs 1 Satz 3 SGO nicht zulässig und damit unwirksam. Wird ein Schiedsgericht nach Maßgabe einer solchen Bestimmung in einer Landessatzung gewählt, so ist das Schiedsgericht nicht ordnungsgemäß konstituiert, weil 2 weitere Richter zu wählen gewesen wären. Aus dem Tatbestandsmerkmal "in einer weiteren Wahl" in § 2 Abs 2 Satz 3 SGO folgt im Umkehrschluß, dass die 5 Richter gemeinsam zu wählen sind. </br>Ein anderes wäre der Fall, wenn auf den Landesparteitagen, auf denen die Schiedsgerichte gewählt wurden, ein Beschluß gemäß § 2 Abs 3 SGO gefasst worden wäre. Dies setzt allerdings voraus, dass das Problem überhaupt jemandem auffällt, was regelmäßig nicht der Fall ist.</br></br>Mit dem Antrag wird der Zweck verfolgt, die unwirksamen Satzungssbestimmungen in einigen Landessatzungen wirksam werden zu lassen. § 2 Abs 3 Satz 2 soll die mangelhafte Konstituierung betroffener Schiedsgerichte heilen.</br></br>'''II. Sonstiges'''</br></br>Der Antragsinhalt wäre nicht als eigenständiger Antrag eingereicht worden, wenn er nur kosmetischer Natur wäre. Der Antragsteller verwahrt sich gegen die Entlehnung dieser Umschreibung zum Zwecke der unbedarften Verwendung.ung zum Zwecke der unbedarften Verwendung. +
- '''Immobilien und Grundstücke werden versc … '''Immobilien und Grundstücke werden verschleudert''' an Firmen </br></br>und Privatinvestoren da scheinbar unsere Städte und Gemeinden nicht in der Lage </br></br>sind, diese selbst zu vermieten oder zu verwalten.</br></br>Begründung des Antrage Scheinbar sind unsere Politiker nicht mehr " Herr im Haus </br></br>Ist Deutschland ein Monopoly-Spiel ?</br> </br>zweite Zeile etc.d ein Monopoly-Spiel ? zweite Zeile etc. +
- '''Neue Fassung''' <div style=" border: … '''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> Der Mitgliedsbeitrag ist von der einziehenden Gliederung aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. </div></br></br>Anmerkung: Dieser Antrag muß nur behandelt werden, wenn die Finanzordnung nicht aus der Satzung herausgelöst wird (s. dazugehörigen SÄA). </br></br>Da es möglicherweise nach diversen SÄ unterschiedliche Gliederungsebenen gibt, die einziehen, bleibt dieser Paragraph dadurch eindeutig.</br></br>Dieser Teil wurde herausgenommen, da es bereits Anträge dazu gibt: Der Verweis auf die internationalen Piratenorganisationen muß gestrichen werden. 1. existieren sie noch gar nicht und 2. soll der Bund dies intern regeln und das Geld dafür von "seinen" 40% nehmen.</br></br>Damit ist dieser Antrag unabhängig durchzuführen (aber nach den anderen Anrägen)abhängig durchzuführen (aber nach den anderen Anrägen) +
- '''Warum ein Antrag auf Abschaffung von Pa … '''Warum ein Antrag auf Abschaffung von Patenten auf einem Landesparteitag?'''<br /> Aufgrund internationaler Verträge kann selbst die Bundesrepublik Deutschland Patente nicht abschaffen. Der unmittelbare Sinn des Antrags ist daher, eine Diskussion über den wirtschaftlichen Schaden von Patenten loszubrechen. Patente werden derzeit als Eigentumsrechte und als juristisches Problem gesehen. Wie Zölle sind sie aber ein staatlicher Eingriff in den Markt mit fatalen Folgen. </br></br>'''Bisherige Begründungen'''<br /></br>Bisher werden die beobachteten Mängel und Auswüchse aufgelistet, wobei die Schweden den Satz anhängen, dann sollte man Patente abschaffen. Dies ist der einzige Unterschied zur dt. Begründung. Auf Mängel antwortet man mit Verbesserungsvorschlägen und Ausnahmeregelungen. Bisher liegt keine '''allgemeine,''' wirtschaftstheoretische Begründung gegen Patente vor. Der Antrag soll dies leisten. </br></br>'''1. Absatz:'''<br /></br>Es ist besser '''für''' etwas zu sein als dagegen zu sein. Daher sind wir für den technischen Fortschritt und wollen, dass er zu einem wirtschaftlichen Fortschritt wird. Was den wirtschaftlichen Fortschritt bremst, ist aufzuheben. </br></br>Die Politik fordert als Lösung für Probleme immer nur eins: Wachstum. Die Abschaffung von Patenten wird Wachstum entscheidend fördern: Eine Erfindung führt über den Wettbewerb zu Preissenkungen. Verbraucher können mit dem bisherigen Einkommen mehr kaufen. Die vergrößerte Nachfrage führt zu Investitionen. Das gesteigerte Produktionsvolumen ist ein Anreiz, durch Verbesserungen die Stückkosten zu senken, was wiederum die Preise verringert. Die durch technischen Fortschritt freigesetzten Arbeiter werden wieder eingestellt.</br></br>'''2. Absatz:'''<br /></br>Für die neoklassische ökonomische Theorie sind Erfindungen „externe Faktoren“ wie Gewitter und Sternschnuppen. Dies rechtfertigt ihre Entlohnung. Für die Klassik sind Erfindungen meist eine (nicht-mechanische) Folge des Marktvolumens einer Ware. "Die Tiefe der Arbeitsteilung ist begrenzt durch den Umfang des Marktes" (A. Smith [1776] 1976, 20). Erfindungen sind meist darwinistische Reaktionen auf Probleme oder Möglichkeiten des Marktes. Es sind markt-interne Vorgänge und wer als erster die Marktchancen ergreift, ist unwichtig. </br></br>'''3. Absatz:'''<br /></br>Die bisherigen Argumente der Piraten gegen Monopole, also auch gegen Patentmonopole, erwähnen die Verluste der Verbraucher und die Fehlleitung von Ressource. Sie greifen zu kurz:</br>Die Nachfrage aus Monopoleinkommen bestimmt, was der Markt anbietet und auf welche Gebiete Forschung gelenkt wird. Es wird auf Gebieten erfunden, die nicht im Interesse der einkommensschwachen Bevölkerung liegen. Es verbilligt sich das Angebot für die Reichen.</br></br>Da der internationale Wettbewerb kaum größere Lohnsteigerungen erlaubt, ist es wichtig, die Einkommen über sinkende Preise zu erhöhen -- weltweit. </br></br>'''4. Absatz:'''<br /></br>Für die Diskussion mit Wählern scheinen nicht die theoretischen, sondern die praktischen Argumente gegen Patente wichtig: die Beispiele von Patenten, die den technischen Fortschritt einfroren (Dampfmaschine, Autos, Flugzeuge), die hohen Kosten, die eine Patentierung nur bei entsprechendem Geldbeutel erlaubt, usw. Die Abschaffung von Patenten würde vielen Unternehmen helfen, die nur patentieren, damit die Konkurrenz nicht patentieren kann.hmen helfen, die nur patentieren, damit die Konkurrenz nicht patentieren kann. +
- ''(Dies ist ein nicht behandelter Antrag a … ''(Dies ist ein nicht behandelter Antrag aus Offenbach. Die Forderung wurde leicht modifiziert, die Begründung beibehalten. Er wurde bereits in der Vergangenheit für den LPT eingereicht, aber nicht behandelt.)''</br></br>Das Problem ist, dass der Staat regelmäßig gegen seine eigenen Gesetze verstößt und mit dem Ergebnis dieses Verstoßes Leute verurteilt. Es geht dabei nicht darum, alle staatlichen oder gerichtlichen Vorkommnisse reversibel zu machen Deshalb auch die Beschränkung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.</br></br>Eine grundsätzliche Umsetzbarkeit ist gegeben, da andere Länder wie die USA ein solches Prinzip schon lange anwenden und dies auch in Deutschland in einem beschränktem Rahmen (Richterrecht) der Fall ist. Ein ausführlicheres Konzept können wir (oder die Bundespartei) bei Bedarf auch in Zukunft noch beschließen.</br></br>Originalantrag:</br>http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA057</br></br>Beispiel für ein Verwertungsverbot in Deutschland:</br>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/ves/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/ +
- ''Alter Text Abs. 3:''<br/> ''(3) Da … ''Alter Text Abs. 3:''<br/></br>''(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Bezirksverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm, basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes, kann auf Bezirksebene für Kommunal- bzw. Bezirkswahlen bei Bedarf vom Bezirksparteitag verabschiedet werden.''<br/></br><br/></br>In der Satzung ist bisher nur die Übernahme des Grundsatzprogramms und die Erstellung eines Wahlprogramms erlaubt. Diese Änderung soll es möglich machen, dass sich der Bezirk ein Grundprogramm gibt, das auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dies gibt allen Piraten in Unterfranken eine Basis, mit der sie unabhängig von Wahlprogrammen jederzeit kommunalpolitisch arbeiten könnnen.</br>Außerdem wird hier festgelegt, wie Positionspapiere beschlossen werden.rd hier festgelegt, wie Positionspapiere beschlossen werden. +
- ''Alter Text: (1) Änderungen der Bezirkssa … ''Alter Text: (1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.''<br/></br>Es ist nicht definiert, worauf sich die 2/3 beziehen. Der neue Text ist diesbezüglich genauer. Es wurde die Definition aus der Bundessatzung übernommen.</br>Die Satzungsänderungen zwischen Parteitagen wurden gestrichen (ggf. rechtlich unzulässig, unerreichbares Quorum)gf. rechtlich unzulässig, unerreichbares Quorum) +
- ''Alter Text:'' ''(1) Änderungen der Bezir … ''Alter Text:''</br>''(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.''<br/></br>Es ist nicht definiert, worauf sich die 2/3 beziehen. Der neue Text ist diesbezüglich genauer. Es wurde die Definition aus der Bundessatzung übernommen.<br/></br>Die Satzungsänderungen zwischen Parteitagen wurden gestrichen (ggf. rechtlich unzulässig, unerreichbares Quorum)hen (ggf. rechtlich unzulässig, unerreichbares Quorum) +
- * Begründung: Der KV Neumarkt ist in Absp … </br>* Begründung: Der KV Neumarkt ist in Absprache mit dem dortigem Kreiswahlleiter darauf hingewiesen worden, dass ihre Satzung zwei Probleme ausweist, die ihnen die Teilnahme an der OB-Wahl unmmöglich/schwierig gemacht hätte:</br>** Zuständigkeit war nicht gegeben. Der KV Neumarkt war nur zuständig für die Listen-/Kandidatenaufstellung von zB des Kreistages Neumarkt. Da der OB aber nur für das Gemeinde-/Stadtgebiet gewählt wird, war kein Verband zuständig zur Aufstellung der Liste und eine Teilnahme wäre somit unmöglich gewesen.</br>** In der alten Form war keine Regelung getroffen, wer bei der Nominierungs-Versammlung stimmberechtigt ist. Laut bay. Kommunalwahlgesetz wären dann alle "Anhänger der Partei" stimmberechtigt gewesen, also jeder der dann vor Ort vorgibt, ein Anhänger der Piraten zu sein. Das erlaubt aber die Möglichkeit, von "Anhängern" unterwandert zu werden.</br>** Außerdem muss geregelt sein, dass nur die Mitglieder stimmberechtigt sind, die auch an der eigentlichen Wahl zum Stadtrat/OB/wasauchimmer stimmberechtigt sind, wenn die Wahl am selben Tag stattfinden würde wie die Nominierungs-Versammlung. Sobald das nicht gegeben wäre, wäre die Aufgestellte Liste/Kandidaten nicht zugelassen zur Wahl. Für die Kommunalwahl sind also alle Mitglieder stimmberechtigt, die EU-Bürger sind und ihren Wohnsitz seit 3 Monaten im Gebiet des Kreisverbands haben & denen das Wahlrecht nicht per Gerichtsurteil entzogen wurde.</br>lrecht nicht per Gerichtsurteil entzogen wurde. +
- * Bisher würde der Rücktritt eines Vorsta … </br>* Bisher würde der Rücktritt eines Vorstandsmitglieds den Vorstand handlungsunfähig machen. Das ist so nicht weiter zu belassen.</br>* Diese Regelung ist außerdem so formuliert, dass, falls es andere Gründe als einen Rücktritt geben sollte (z. B. Tod), ebenfalls eine Handlungsunfähigkeit eintritt.</br>* Die kommissarische Vertretung wird deutlicher geregelt, da man vorher nicht genau festgelegt hatte, ob nun ein Vorstandsmitglied oder alle durch diese Vertretung ersetzt werden und ob diese Vertretung auch mehrere Personen sein dürfen.</br>* zuletzt regelt der Antrag die Frage nach inklusionistischen oder exklusionisten "Oder's".</br>* Wenn ein Vorstand zerbricht, kann das auch an der Satzung liegen. Nur schnell einen neuen Vorstand zu wählen ist dann ggf. nicht ausreichend. Deswegen soll es dem Vorstand freigestellt sein, auch einen vorgezogenen ordentlichen parteitag einzuberufen.</br>ogenen ordentlichen parteitag einzuberufen. +
- * Die Erwähnung der Gleichbehandlung von … </br>* Die Erwähnung der Gleichbehandlung von ehelichen und nicht ehelichen Kindern ist bereits im Grundgesetz Art. 6 Abs 5 geregelt. Leider muss dies trotzdem erwähnt werden, weil das Grundgesetz zum Beispiel beim gemeinsamen Sorgerecht, aber auch bei der Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen im SGB II Bezug, ignoriert wird. (Beim Sorgerecht ist es offensichtlich. Als Beleg für die SGB II Geschichte kann ich interessierten Akteneinsicht in ein entsprechendes Verfahren geben. Aktuell habe ich gerade eine Vollstreckungsankündigung aus diesem Grund bekommen.)</br>* Nach der momentanen Regelung müssen Väter im Vergleich zu den Müttern das Sorgerecht beantragen. Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht sollten sie es auch erhalten. Das Problem ist, dass es für Mütter ein leichtes ist eine Situation zu schaffen, in der sie argumentieren können, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl nicht zuträglich wäre. Auf Wunsch kann ich die genaue Anleitung natürlich schicken, allerdings möchte ich eigentlich keine Anleitungen zur Kinderentfremdung verbreiten.</br>* Natürlich kann das Sorgerecht auch weiterhin aus wichtigen Gründen aberkannt werden. (z.B. wenn sich der Vater nie um das Kind kümmert und somit wichtige Entscheidungen von der Mutter nicht alleine getroffen werden dürfen)</br>* Der dritte Absatz ist deshalb wichtig, weil oftmals Gespräche / Mediationen nicht angeboten werden oder nicht finanzierbar sind. Wenn sich ein Elternteil den gemeinsamen Gesprächen verweigert ist das immer zum Schaden des Kindes. Im schlimmsten Fall, kann die Mutter Gespräche verweigern und danach vor Gericht erfolgreich argumentieren, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht im Sinne des Kindeswohls ist, weil die Eltern nicht miteinander reden können. (Gerichtsurteil kann eingesehen werden)</br>* Das Umgangsrecht ist zwar nur kurz erwähnt aber sehr wichtig, weil auch eine Umgangsvereitelung eine psychische Misshandlung von Kindern und Vätern darstellt.</br>* Die Piraten setzten sich generell für die Gleichbehandlung aller Menschen ein, daher sollte das gemeinsame Sorgerecht auch für nichtverheiratete Eltern eine Selbstverständlichkeit sein.</br>* Jährlich werden tausende Kinder und Väter entfremdet und somit psychisch misshandelt. Das gemeinsame Sorgerecht ist zwar nur ein erster Schritt in die richtige Richtung aber der notwendige erste Schritt.</br>Richtung aber der notwendige erste Schritt. +
- * Die Klarstellung sollte rein! * Schriftliche Einladungen hatten wir im aktuellen Vorstand nicht. +
- * Die Landessatzung verweist bisher nur auf die Bundessatzung. * Der Begriff Regionalverband ist bisher nicht definiert. +
- * Die Landessatzung verweist bisher nur a … </br>* Die Landessatzung verweist bisher nur auf die Bundessatzung.</br>* Der Begriff Regionalverband ist bisher nicht definiert.</br>* Die Bekanntgabe der GO ist obligatorisch, auch das Verfahren ist selbstverständlich, eine Meldung an den LaVo bei jeder Änderung ist nicht zielführend.</br>o bei jeder Änderung ist nicht zielführend. +
- * Erarbeitung aus der Stellung, dass wir … </br>* Erarbeitung aus der Stellung, dass wir einen attraktiven Nahverkehr in Bayern wünschen...</br>* Außerdem geht es um fairen Wettbewerb. Während die DB AG einen zentraleinkauf hat, können andere EVU sich die Fahrzeuge nicht so billig beschaffen. Dadurch tritt eine Wettbewerbsverzerrung ein.</br>durch tritt eine Wettbewerbsverzerrung ein. +
- * Erste Möglichkeit: Ein Testlauf über ei … </br>* Erste Möglichkeit: Ein Testlauf über einen begrenzten Zeitraum (2 Monate) mit einem Schreibrecht für alle angemeldeten Piraten sollte angedacht werden ... und schauen ob sich an die aufzustellenden Regeln gehalten wird.</br></br>Wenn dies nicht der Fall ist, auf eine der folgenden Alternativen umstellen: </br>* Zweite Möglichkeit: Einzelnen geschulten (Info)-Piraten aus jeder Region (Stammtisch) Schreibrecht erteilen und andere Informationen durch Redaktion freischalten.</br>* Dritte Möglichkeit: Texte grundsätzlich durch Redaktion freischalten lassen, </br>Wir haben über 1.000 Mitglieder und das Mailaufkommen in der PLP Hauptliste nimmt stetig zu und wird dadurch immer unübersichtlicher. Wenn man nicht in der Lage ist diese Mails zeitnah zu lesen, können auf Grund des dann meist nur noch möglichen "Überfliegens" der Betreff Zeilen und anschließendem kollektiven Löschens wichtige Informationen verloren gehen. </br></br>Die Hauptliste weiter zu kanalisieren, also mehr Regeln einführen, oder immer wieder auf die Netiquette hinzuweisen ist nicht zielführend da wir einen regen Meinungsaustausch benötigen und diesen fördern sollten. </br></br>Im Bezug auf die BT-Wahlen 2013 wird ein noch weiter ansteigender, geordneter Informationsfluss für RLP immer wichtiger. Damit sich die Piraten an diese Liste gewöhnen können und den Umgang damit erfahren, ist es wichtig sie möglichst schnell einzuführen, somit sollte die Liste spätestens ab 2013 "rund" laufen. </br></br>Schon vorhandene Listen zu erweitern oder zu reaktivieren halte ich für nicht so gut, da diese oft negativ behaftet sind und somit nicht mehr die benötigte Akzeptanz erreichen können. Notiz: Pirat möchte lt. Mail als Unterstützer protokolliert werden. Notiz: Was mit dem Antrag für Sync-Forum?</br>. Notiz: Was mit dem Antrag für Sync-Forum? +
- * Es ist im Bezirk zwischen den Wahlen re … </br>* Es ist im Bezirk zwischen den Wahlen relativ wenig los, da Bezirkspolitik kaum öffentlich wahrgenommen wird. Zwischen den Wahlen ist der Bezirk also mehr eine Verwaltungsebene unterhalb des LV als eine aktiv politisch arbeitende. Wenn Wahlen anstehen, dann wird massiv Arbeit anfallen, die getan werden muss, da der Wahlkampf in extrem großen Flächen durchgeführt oder vorbereitet werden muss. In einem solchen Falle macht es jedenfalls Sinn, deutlich mehr Personen in den Vorstand zu wählen. Die Anwendung der Regelung ergibt sich also aus der Diskussion in der Mitgliederversammlung.</br>* Die Festlegung, dass die Anzahl der Vorstände per Beschluss vor den Wahlen festgelegt wird, stellt klar, dass vom Antragsteller ein Vorgehen im Sinne des Approval-Votings und einer Bestimmung der Anzahl über die auf Anhieb gewählten Kandidaten unzulässig sein soll!</br>* Jeder hat unterschiedliche Fähigkeiten und wenn es in den Vorstellungsrunden sich abzeichnet, dass gewisse Aufgaben über- oder unterbesetzt sein werden, kann über einen Arbeitsauftrag ein einzelner Posten für eine gewisse Aufgabe von der Mitgliederversammlung freigehalten werden, auf dem Kandidaten, die die Anforderungen für diese Aufgabe am besten erfüllen separat gewählt werden können. Dadurch kann der Bezirksparteitag durch eine extra Wahl die Vollständigkeit bzgl. Skills des Vorstandes sicherstellen. Dies muss, sofern dies die Mitgliederversammlung wünscht, natürlich VOR den Wahlen geschehen, kann aber möglicherweise nach den Vorstellungsrunden der Kandidaten nachgelagert sein.</br>* Nein, ich denke nicht, dass ab dem 3ten Satz alles andere in eine Wahlordnung gehört.</br>tz alles andere in eine Wahlordnung gehört. +
- * Mit dieser Änderung werden Kreisverbände, die den Regelungen der Mustersatzung unterliegen (keine eigene Satzung besitzen) für die Kandidatenaufstellung zuständig, wenn in einer Gemeinde gewählt wird und kein OV zuständig ist. +
- * Nach dieser Änderung kann sich der BzV als Gliederung für die Wahlaufstellung zuständig erklären, auch wenn es keinen KV / OV gibt. +
- * jedes Mitglied soll schriftlich eingela … </br>* jedes Mitglied soll schriftlich eingeladen bzw aufgefordert werden, einen Listenplatz zu belegen.</br>* In einer Basisdemokratie ist es ggü. einer repräsentativen Demokratie besonders wichtig, dass die Abstimmenden, in diesem Fall die Parteimitglieder und nicht irgendwelche Delegierten, sich Informationen über den Kandidierenden zu beschaffen. Die Informationsbeschaffung braucht Zeit, die durch diesen Antrag zugesichert werden soll!</br>* Die Aufgestellten vertreten nicht nur die Piraten, sondern auch später alle den Piraten anvertrauten Wahlstimmen. Eine sehr sehr sorgsame Auswahl is auf jeden Fall entscheident!</br>* Schutz vor Machtstrebenden Opportunisten (ausreichend Zeit für Recherchen)</br>* Chance die Kandidaten kennen zu lernen</br>* Chance Fragen zu stellen und zu diskutieren.</br>hance Fragen zu stellen und zu diskutieren. +
- *Anpassung der Landessatzung an die Bunde … </br>*Anpassung der Landessatzung an die Bundessatzung (https://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_9b_-_Der_Bundesparteitag) in Bezug auf Ladungsmöglichkeiten</br>*Verankerung der bereits praktizierten Einladungsmöglichkeit per Email in der Satzung (Rechtssicherheit)</br>*Verankerung von Definitionen über fristgerecht erfolgte Zustellung (Rechtssicherheit)</br></br>'''Anmerkungen:'''</br></br>*Priorität von Fax gegenüber Brief wurde nicht übernommen</br>*Landesladungsfrist von 4 Wochen wurde beibehalten (Bund 6 Wochen)</br> 4 Wochen wurde beibehalten (Bund 6 Wochen) +
- *Das Bundesverwaltungsgericht hat in sein … </br>*Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil die permanente Überwachung des öffentlichen Raumes für zulässig erklärt. Das ist in Bayern im '''(Datenschutzgesetz (BayDSG Art. 21a)''' auf einer halben Seite "geregelt". '''Das Gesetz sieht keine Genehmigungsverfahren oder Kontrollen vor.''' Die Videobeobachtung ist überhaupt nicht geregelt (keine Zulassungsverfahren, keine Kontrollen). Bei der Videoaufzeichnung gibt es nur eine Anzeigepflicht an den Datenschutzbeauftragten (Keine Genehmigungsverfahren, keine Kontrollen) </br>*Es kann Gründe geben an neuralgischen Punkten Kamera-Überwachung einzuführen; dies ist aber sehr kritisch zu betrachten! Denn heute geschieht eine Kameraüberwachung per Verwaltungsakt und im Falle von Firmen und Privatpersonen nach ihrem Gusto. Bei Nachfragen können lokale Behörden noch nicht einmal verbindlich Auskunft geben welche Kameras und wo durch Behörden, Firmen und Privalleute in ihrem Amtsbereich installiert sind, welche öffentlichen Bereiche damit abgedeckt werden und was mit dem Datenmaterial im Hinblick auf den Datenschutz geschieht.</br>*Zwar gibt es datenschutzrechtliche Auflagen zum Betrieb solcher Kameras. Aber die gängige Praxis hat gezeigt, daß auch diese Auflagen nicht hinterfragt oder kontrolliert werden; schon garnicht nachdem die Kameras einmal installiert sind.</br>*Es ist festzustellen, daß die Kameraüberwachung viel umfangreicher ist als vermutet. Neben den behördlich installierten Kameras an Gefahrenpunkten zu Überwachungszwecken der Kriminalität oder des Verkehrs sind Kameras in Eingangsbereichen von Banken, Discos, Spielbanken, Eroszentren (Reeperbahn) usw. installiert. Meistens ist bei all diesen Systemen der gesamte Strassenbereich inklusive der gegenüberliegenden Häuser im Visier, ohne daß die betroffenen Bürger hierzu jemals befragt worden sind. Auch die elektronische Überwachung von entlassenen Strafgefangenen, die als Wiederholungstäter eingestuft wurden, trifft alle Bürger in diesem Umfeld. </br>* Generell gehört das Genehmigungsverfahren und die Kontrolle der Videoüberwachung in die Verantwortung des Datenschutzes, da er bereits einen Teil (Daten der Videoaufzeichnung) überwacht. Dauerhaft aufzustellende Videoanlagen (z.B. Verkehrslenkung) im öffentlichen Bereich und andere elektronische Überwachungsmassnahmen sollten grundsätzlich nur durch richterlichen Beschluß nach Durchführung des Datenschutz-Genehmigungsverfahrens und Anhörung und Abwägung der Bürgerinteressen (Schutz der Privatsphäre) genehmigt werden. Diese Amtsstelle sollte ebenfalls bei Verfahren wegen Verstößen gegen den Datenschutz, Videoüberwachung und anderer Verletzungen der Privatsphäre zuständig sein. </br>*"My home is my castle"wie es im angelsächsischen Recht verankert ist und dazu gehört meiner Meinung nach auch die Umgebung des Hauses. </br>*Die Kontrolle des täglichen Lebens, des Internets, etc. greift in die Privatsphäre jedes Einzelnen ein und ist Teil eines totalen Überwachungskonzeptes des Staates. Im Zeichen von ACTA kann man nur sagen "Wehret den Anfängen". </br>*Big brother is watching You!!</br> Anfängen". *Big brother is watching You!! +
- *Die Landessatzung verweist bisher nur au … </br>*Die Landessatzung verweist bisher nur auf die Bundessatzung.</br>*Der Begriff Regionalverband ist bisher nicht definiert.</br>*gemäß erfolgreicher LF-Initiative mit beschränkender Klausel für (Neu)Gründungen http://lqfb.piraten-lsa.de/lsa/initiative/show/33.html</br>*Satzungsverankerung der notwendigen separaten Zustimmung der Mitglieder aus allen beteiligten politischen Kreisen bei Gründung von kreisübergreifenden Regionalverbänden</br>*Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit und Legitimation von Untergliederungen durch eine ausreichende Anzahl zustimmender Mitglieder</br>*Verhinderung von Gründungen durch lediglich 3 (Mindestanzahl für einen Vorstand) Mitglieder, die sich bei Wahl des Vorstandes gegenseitig wählen (Legitimation)</br>orstandes gegenseitig wählen (Legitimation) +
- *Parteiprogramm komprimieren *Einzelne Po … </br>*Parteiprogramm komprimieren</br>*Einzelne Positionen auf max 140 Zeichen kürzen</br>*Grundgedanken der Programmpunkte ausprechen</br>*Die Essenz der einzelnen Programmpunkte soll herausgearbeitet und prägnant formuliert werden</br>*für Medien, Presse,damit diese ein einfaches Wording für ihre Beiträge/Artikel zur Verfügung haben</br>*für PIRATEN an Infoständen</br>''Mehr Infos über das Projekt: [[42_Thesen]]''</br>en]]'' +
- *Regelfall wäre dann die Aufnahme jeder P … </br>*Regelfall wäre dann die Aufnahme jeder Person.</br></br>*Für den Ausnahmefall des Ablehnung wäre genauer geregelt, wie das läuft und wer es macht.</br></br>*Die schriftliche Begründung aus der Bundessatzung steht dann auch in unserer Landessatzung. Dieses Recht auf Begründung wäre nochmal deutlicher ersichtlich.</br></br>*Sich gegen den Beschluss wehren könnte sich der Bewerber je nach Wunsch mittels Schiedsgericht oder Landesparteitag.</br></br>*Zusätzlich habe ich eine 4-wöchige Frist für die Bearbeitung eingebaut, damit der Bewerber ein Recht auf zügige Bearbeitung hat. Die 4 Wochen sind absolute Höchstgrenze für den Fall, dass der gesamte Vorstand krank oder im Urlaub ist.</br></br>*Ursprünglich hatte ich "LSG und / oder LPT". Das habe ich geändert in ein "oder". Es wäre wohl wirklich schwierig, wenn LPT und LSG verschieden beschließen würden. Da müsste man wohl eine Rangfolge festlegen. Und irgendwie will mir keine von beiden möglichen Rangfolgen gefallen.</br></br>Neuformulierung von [[Benutzer:niemand13|niemand13]]</br></br>Aus der Begründung der alten Version:</br></br>*Zur komplizierten Formulierung "Das Mitglied des zuständigen Vorstandes, das die Bewerbung bearbeitet". Das habe ich aus folgenden Gründen so kompliziert geschrieben:</br>**Es sollte klar sein, dass es jemand aus dem Vorstand macht.</br>**Es sollte klar sein, dass es eine einzelne Person alleine machen kann und es keinen Beschluss zu jedem Einzelfall braucht.</br>**Der Vorstand sollte die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wer bearbeitet oder ob das überhaupt in der GO verbindlich geregelt wird oder ob das einfach das Vorstandsmitglied machen kann, dass den Antrag zufällig grade in die Hand bekommt / gerade Zeit hat. (Deshalb kein "Der GenSek" oder "Das nach GO zuständige LVor-Mitglied...")</br>**Welcher Vorstand zuständig ist, soll hier nicht festgelegt werden, z.B. LVor, KVor oder Ortsvorstand. Das wird an andere(r/n) Stelle(n) festgelegt.</br></br>Dazu zur Änderung: In der neuen Version müssen Anträge nicht von jemandem aus dem Vorstand bearbeitet werden, der Vorstand kann jemanden mit der Bearbeitung beauftragen.</br>n jemanden mit der Bearbeitung beauftragen. +
- *klarere, kürzere und einfachere Formulierung *in der Satzung findet sich immer noch "Bezirksverbandes Bayern" *Beseitigung eines Grammatikfehlers +