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Benutzer:ProhtMeyhet/Satzung/4.1-comments

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§4.1 [Der Landesparteitag (LPT)]

(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. vorher §4.1.1 (4)

(2) Dem LPT obliegt die alleinige Beschlussfassung über politische Grundsätze, Grundsatzprogramme, Wahlprogramme, die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene. vorher §4.1 (8)

(3) Die Versammlung ist öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. vorher §4.1 (1)

(4) Gäste sind grundsätzlich zugelassen, sie haben kein Stimmrecht. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden. vorher §5.3

§4.1.1 [Einberufung und Einladung]

(1) Der LPT tagt mindestens zweimal jährlich. vorher §4.1.1 (1)

(2) Zwischen den regelmäßigen LPTs sollen sechs Monate liegen. vorher §4.1.1 (1)

(3) Der LPT wird auf Verlangen

a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten oder
c) von mindestens einem Viertel der nächstuntergeordneten Gliederungen

einberufen. vorher §4.1 (4)

(4) Die Einberufung des LPTs soll spätestens 5 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. vorher §4.1.1 (1)

(5) Der Vorstand lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Landesparteitag in Textform ein. Die Einladung kann per E-Mail, per Fax oder per Brief entsprechend dem Wunsch des Piraten erfolgen. Hat der Pirat keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per Brief verschickt. vorher §5.1 (4)

(6) Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung begründeterweise auch kurzfristiger aber unverzüglich nach Beschluss erfolgen. vorher §5.1 (3)

(7) Die Einladung hat Angaben zum

  • Tagungsort
  • Tagungsbeginn
  • Geplantes Ende der Tagung
  • vorläufiger Tagesordnung
  • und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. vorher §5.1 (5)

(8) Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.vorher und vereinheitlicht für alle veranstaltungen §4.1.1 (2)


§4.1.2 [Aufgaben des LPTs]

(1) Die Aufgaben des LPT sind:

a) die Wahl des LVORs oder die Nachwahl einzelner Mitglieder des LVORs
b) die Wahl von Rechnungs und Kassnprüfern,
c) die Beschlussfassung über politische Grundsätze,
d) die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm,
e) die Beschlussfassung über die Landesliste bzw. die Bezirkslisten für die Wahl zum Bundestag und Landtag. Sind bei einer Wahl Bezirkslisten zugelassen, entscheidet der LPT darüber, ob solche anstatt einer Landesliste aufgestellt werden,
f) die Beschlussfassung über Rechenschaftsberichte ihrer Organe und Vertreter,
g) die Beschlussfassung über Richtlinien für Abgeordnete, Regierungsmitglieder und über Koalitionen,
h) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
i) die Beschlussfassung über die Entlastung des LVORs bzw. einzelner Mitglieder des LVORs,
j) die Entgegennahme des Berichtes des Landesfinanzausschuss.
vorher §4.1 (2)

§4.1.3 [Durchführung]

(1) Der LPT gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung. Diese bleibt auch für den folgenden LPT in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn eines LPTs geändert wird.vorher §4.1.1 (5)

(2) Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit einfacher Mehrheit gewählt. vorher §5.2 (2)

(3) Der LPT wählt ein Parteitagspräsidium aus mindestens 3 Piraten zu seiner Leitung und zur Protokollführung. Näheres sowie die genaue Aufgabenverteilung im Präsidium regelt die Geschäftsordnung.vorher §4.1 (1a)

(4) Die Versammlung kann mit einer einfachen Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.vorher §5.5

(5) Zu Tagesordnungspunkten die einer Abstimmung bedürfen, muss eine Diskussion ermöglicht werden. Anträge zur Geschäftsordnung auf Ende der Rednerliste oder Ende der Debatte, bleiben davon unberührt. vorher §5.2 (3)

(6) Dringlichkeitsanträge im Laufe des LPT sind zuzulassen, sofern sie keine Satzungsänderungsanträge sind. vorher §4.1 (3) -->

(7) Antragsberechtigt sind alle Landespiraten. vorher §4.1 (7)

(8) Der LPT beschließt mit einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen. vorher §4.1 (3)

§4.1.4 [Protokoll]

(1) Über den Parteitag wird ein Protokoll angefertigt, das als Beschlussprotokoll geführt wird und bei mündlichen Tätigkeitsberichten zur ausführlicheren Dokumentation als Verlaufsprotokoll. Das Protokoll wird von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben. Über Wahlen auf dem Parteitag wird ein Wahlprotokoll angefertigt, das durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt wird. vorher §4.1 (9)


§4.1.5 [Sonstige Bestimmungen]

(1) Der LPT ist so zu planen, dass der Veranstaltungsort sowohl mit dem öffentlichen Personenverkehr, als auch mit privaten Fahrzeugen gut erreicht werden kann. vorher 5.2 (1)

(2) Nach Möglichkeit soll der LPT barrierefrei durchgeführt werden. vorher 5.2 (1)

(3) Eine Kinderbetreuung ist auf Antrag zu gewährleisten, sofern dies nicht zu erheblichen Umständlichkeiten für den Landesverband führt. Der Antrag ist schriftlich und formlos, mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung, an den LVOR zu stellen. vorher 5.2 (1)

(4) Die Finanzierung von ordnungsgemäß einberufenen Versammlungen übernimmt der LV. vorher 5.2 (4)

(5) Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden. vorher 4.1 (5)