Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Neue Mitgliedsbeitragsstruktur

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Idee.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Mitgliedsbeitragsänderung
Änderungsantrag Nr.
TE038
Beantragt von
Idee
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (1) und §2 (2)
Beantragte Änderungen

Ich beantrage in Abschnitt B: §2 den Absatz (1) folgendermaßen neu zu fassen:

"Den Mitgliedsbeitrag bestimmt das Mitglied innerhalb des folgenden Beitragsfensters selbst. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 18 € (1,50 Euro pro Monat) bis maximal 900 € (75 Euro pro Monat) pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. Macht das Mitglied bis zum 1. Oktober vor Fälligkeit gegenüber seinem zuständigen Schatzmeister - falls dieser fehlt, dem Vorstand - des für ihn zur Beitragserhebung niedrigst zuständigen Bundes-, Landes- oder Gebietsvorstandes keine Angabe über die Höhe, so wird der Mitgliedsbeitrag regelmäßig auf 36 € (3 Euro pro Monat) festgesetzt. Die Regelung tritt zum 01.01.2011 in Kraft."

Weiterhin beantrage ich in Abschnitt B: §2 im Absatz (2) den Text "mit 3 €" durch "mit 1/12 des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags" zu ersetzen.

Weiterhin beantrage ich in Abschnitt B: §2 im Absatz (2) den Satz "Die Regelung tritt zum 01.01.2011 in Kraft." anzuhängen.

Begründung

Siehe die Gedanken von Alu (sinngemäß zitiert):

  1. "...Die Aufzählung der Ermässigungstatbestände ist nicht vollständig (Student, Schüler, Erwerbslose)....
  2. Es fehlen beispielsweise Gefängnisinsasse, Asylbewerber, illegaler Einwanderer, Unterhaltspflichtig bis zum Existenzminimum, Privatinsolvenzbetroffener.
  3. Datenerhebung gegen das Motto der PIRATEN: Datenvermeidung/minderung.
  4. Nachweise (auch wenn sie optional sind) halten wir für "undenkbar und nicht wünschenswert"."
  5. Durch die Selbstbestimmung des Beitrages können Mitglieder auch die Politik der Partei bzw. des jeweiligen Vorstandes "bewerten".
  6. Es gibt den Mitgliedern die Möglichkeit, die Partei "unbürokratisch" zu unterstützen und den Jahresbeitrag den eigenen Finanzen anzugleichen.
  7. Langfristige Entlastung des Schatzmeisters und der Verwaltung.
  8. Die Regelung soll erstmalig zusammen mit dem nächsten Fälligkeitsdatum in Kraft treten.

Aktuelle Fassung

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

Neue Fassung

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 18 € (1,50 Euro pro Monat) bis maximal 900 € (75 Euro pro Monat) pro Geschäftsjahr und ist zum 1.1. eines jeden Geschäftsjahres fällig. Das Mitglied kann seinen Mitgliedsbeitrag innerhalb dieses Beitragsfensters selbst bestimmen. Kommt ein Mitglied im Laufe des Jahres hinzu, so vermerkt die Person die Höhe des Mitgliedsbeitrag auf dem Aufnahmeantrag. Piraten teilen ihrem zuständigen Schatzmeister die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags für die folgenden Geschäftsjahre schriftlich bis einschließlich zum 31. Oktober des laufenden Jahres mit. Bestimmt das Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht selbst, so wird der Mitgliedsbeitrag regelmäßig auf 36 € (3 Euro pro Monat) festgesetzt. Die Regelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. Die Regelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.
Achtung Kollisionen


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Idee|Idee“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ich beantrage in Abschnitt B: §2 den Absatz (1) folgendermaßen neu zu fassen:"Den Mitgliedsbeitrag bestimmt das Mitglied innerhalb des folgenden Beitragsfensters selbst. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 18 € (1,50 Euro pro Monat) bis maximal 900 € (75 Euro pro Monat) pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. Macht das Mitglied bis zum 1. Oktober vor Fälligkeit gegenüber seinem zuständigen Schatzmeister - falls dieser fehlt, dem Vorstand - des für ihn zur Beitragserhebung niedrigst zuständigen Bundes-, Landes- oder Gebietsvorstandes keine Angabe über die Höhe, so wird der Mitgliedsbeitrag regelmäßig auf 36 € (3 Euro pro Monat) festgesetzt. Die Regelung tritt zum 01.01.2011 in Kraft."Weiterhin beantrage ich in Abschnitt B: §2 im Absatz (2) den Text "mit 3 €" durch "mit 1/12 des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags" zu ersetzen.Weiterhin beantrage ich in Abschnitt B: §2 im Absatz (2) den Satz "Die Regelung tritt zum 01.01.2011 in Kraft." anzuhängen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Monatlicher_Mitgliedsbeitrag * Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_selbst_bestimmen* Antragsfabrik/FO_-_Mitgliedsbeitrag* Antragsfabrik/Beitragsminderung bei JuPis Mitgliedschaft* Antragsfabrik/Mitgliedsbeiträge_streichen (nicht eingereicht!)* Antragsfabrik/Austritt Mitgliedsbeitrag (nicht eingereicht!)* Antragsfabrik/Beitragsordnung (Aplus) (nicht eingereicht!)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „http://wiki.piratenpartei.de/2010-03-04_-_Vorstandssitzung/Antr%C3%A4ge#Antrag_zum_Formular_bzgl._der_beschlossenen_Erm.C3.A4ssigungsregelung Siehe die Gedanken von Alu] (sinngemäß zitiert):#"...Die Aufzählung der Ermässigungstatbestände ist nicht vollständig (Student, Schüler, Erwerbslose)....# Es fehlen beispielsweise Gefängnisinsasse, Asylbewerber, illegaler Einwanderer, Unterhaltspflichtig bis zum Existenzminimum, Privatinsolvenzbetroffener.# Datenerhebung gegen das Motto der PIRATEN: Datenvermeidung/minderung.# Nachweise (auch wenn sie optional sind) halten wir für "undenkbar und nicht wünschenswert"."# Durch die Selbstbestimmung des Beitrages können Mitglieder auch die Politik der Partei bzw. des jeweiligen Vorstandes "bewerten".# Es gibt den Mitgliedern die Möglichkeit, die Partei "unbürokratisch" zu unterstützen und den Jahresbeitrag den eigenen Finanzen anzugleichen.# Langfristige Entlastung des Schatzmeisters und der Verwaltung. # Die Regelung soll erstmalig zusammen mit dem nächsten Fälligkeitsdatum in Kraft treten.Aktuelle Fassung(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.Neue Fassung(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 18 € (1,50 Euro pro Monat) bis maximal 900 € (75 Euro pro Monat) pro Geschäftsjahr und ist zum 1.1. eines jeden Geschäftsjahres fällig. Das Mitglied kann seinen Mitgliedsbeitrag innerhalb dieses Beitragsfensters selbst bestimmen. Kommt ein Mitglied im Laufe des Jahres hinzu, so vermerkt die Person die Höhe des Mitgliedsbeitrag auf dem Aufnahmeantrag. Piraten teilen ihrem zuständigen Schatzmeister die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags für die folgenden Geschäftsjahre schriftlich bis einschließlich zum 31. Oktober des laufenden Jahres mit. Bestimmt das Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht selbst, so wird der Mitgliedsbeitrag regelmäßig auf 36 € (3 Euro pro Monat) festgesetzt. Die Regelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. Die Regelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Andere Anträge, welche dieses Thema beackern

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Hase
  2. Nils K 12:00, 7. März 2010 (CET) finde die Idee gut, insbesondere wegen des individuellen honorierens der Arbeit der Piraten
  3. Jan

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Yuri
  2. Alu 21:06, 6. Mär. 2010 (CET) zu kompliziert und zu hoher Mindestbeitrag. Alte Formulierung um Bestandsmitglieder ergänzen. Rest ggf. in FO regeln.
  3. Carina 00:51, 7. Mär. 2010 (CET)
  4. Getiteasy
  5. Haide F.S.
  6. Monarch 18:25, 7. Mär. 2010 (CET)
  7. Rainer Sonnabend
  8. Trias
  9. Fab zu kompliziert
  10. SteffenO 19:01, 19. Mär. 2010 (CET) und außerdem ist der Antragsteller unbekannt!
  11. Franz Rauchfuss
  12. Mean2u 13:56, 21. Mär. 2010 (CET)
  13. Cain 18:42, 21. Mär. 2010 (CET) - sehr hoher Verwaltungsaufwand
  14. Bragi
  15. Thomas F
  16. eckes Viel zu kompliziert.
  17. Heizer
  18. Bmstettin 21:45, 3. Apr. 2010 (CEST)
  19. Andena 20:37, 4. Apr. 2010 (CEST)
  20. Nplhse 12:32, 6. Apr. 2010 (CEST)
  21. Pirata 20:08, 6. Apr. 2010 (CEST)
  22. scampy_joe - zu kompliziert
  23. Mpd
  24. Thomas-BY (es bestimmt doch heute schon kaum einer, dass er mehr als den Mindestbeitrag im Jahr zahlt)
  25. Twix 18:48, 16. Apr. 2010 (CEST)
  26. Hans Immanuel
  27. DanielSan
  28. Spearmind 22:09, 17. Apr. 2010 (CEST)
  29. icho40
  30. Privacy 11:56, 18. Apr. 2010 (CEST)
  31. Aleks A
  32. DeBaernd 21:51, 20. Apr. 2010 (CEST)
  33. archifact
  34. StopSecret 10:12, 22. Apr. 2010 (CEST)
  35. Posbi 20:32, 22. Apr. 2010 (CEST)
  36. Sebastian Pochert
  37. Unglow
  38. Datenritter 13:30, 23. Apr. 2010 (CEST)
  39. OliverNiebuhr Wer das Geld übrig hat kann das "Honorar" jetzt schon als Spende einreichen; Verwaltungsaufwand zu groß.
  40. Norbert
  41. occcu
  42. Corax 00:36, 24. Apr. 2010 (CEST)
  43. wigbold - Bürokraten olé!
  44. Aloa5 08:18, 27. Apr. 2010 (CEST)
  45. HKLS 21:37, 27. Apr. 2010 (CEST) wer soll das denn verwalten und nachvollziehen?
  46. zero-udo
  47. Mike gh Bürokratie pur
  48. Kaddi
  49. Rüdiger 'rpr' Pretzlaff
  50. RicoB CB 16:36, 1. Mai 2010 (CEST)
  51. Magnum
  52. Zwergenpaladin
  53. Gewuerzwiesel
  54. Salorta
  55. Tramp 14:32, 9. Mai 2010 (CEST) Verwaltungsaufwand zu groß
  56. Christian Specht 13:44, 11. Mai 2010 (CEST)
  57. Mtu
  58. Augenklappe
  59. Sven423 14:24, 13. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Jonathan Gruner
  2. Sbeyer 12:34, 2. Apr. 2010 (CEST) Mir gefiel der Ansatz von Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_selbst_bestimmen besser, bin diesem aber auch nicht gänzlich abgeneigt.
  3. Disi 10:53, 22. Apr. 2010 (CEST) den Mindestbeitrag voellig wegfallen lassen, ansonsten ist dieser Antrag nur ein Zahlenspiel wie viele andere auch.
  4. Käptn Blaubär
  5. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Edit: Umformuliert, leichter verständlich

Eine Beitragsänderung gibt es für Piraten erst ab 1.1.2011. Für neue Mitglieder hingegen schon ab 1.6.2010. Schatzmeister und Kassen/Steuer/Wirtschaftsprüfer haben durch diese zeitliche Regelung keinen Mehraufwand. --Idee 03:38, 10. Apr. 2010 (CEST)

Gefaellt mir sogar noch besser. Im Grunde sehen die meisten hier rot, wenn es um das Eintreiben der Beitraege geht. Dabei muesste man meiner Meinung nach nur _einen_ Mindesbeitrag haben und nicht noch einen zusaetzlichen "default"-Beitrag. Ich habe z.B. garkeinen Landes-Schatzmeister und ueberweise einfach einen Betrag mit dem Hinweis "Mitgliedsbeitrag/Spende" auf das Bundeskonto und bekomme praktisch 0 Feedback. Einen Ausdruck der Ueberweisung werde ich einfach zum BPT mitnehmen und dann hoffe ich es ist i.O. :) Dafuer faellt es wohl aber auch keinem auf, wenn ich nicht ueberweise... Was ich damit sagen moechte: "es ist bereits alles sehr freiwillig". Warum dann nicht in der Satzung verankern Disi 10:13, 13. Apr. 2010 (CEST)
Es ist nicht freiwillig, und ein Nicht-zahlen fällt natürlich auch. Bei Auslandspiraten achtet der Bundesschatzmeister drauf, bei den Landesverbänden der LV Schatzmeister (oder niedrigere Gliederungen, wie z.B. BzV und KV). Die Tatsache dass einige LVs Ihr Mahnwesen nicht im Griff haben ist keinen Grund davon auszugehen dass der Mitgliedsbeitrag freiwillig ist (oder sein könnte). --eckes

Entlastung des Schatzmeisters und der Verwaltung

Statt jährlich irgendwelchen Nachweisen nachzuhecheln oder irgendwelche Beschlüsse über die Reduzierung des Mitgliedsbeitrages fällen zu müssen, genügt es jetzt, die gemachten Angaben über die Beitragshöhe der Mitglieder in die Datenbank einzupflegen. Der Schatzmeister kann aufgrund der Finanzlage Empfehlungen für die Beitragshöhe aussprechen. Die HV findet in den meisten fällen am Anfang des Jahres statt bzw. in den Ferien der Kinder. --Idee 18:48, 28. Feb. 2010 (CET)

OK, bin ich dafür keine Nachweise zu fordern, aber macht es Sinn im Gegenzug jetzt für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag zu machen? Ich denke das ist ziemlich unnötige Bürokratie. --Trias 19:57, 28. Feb. 2010 (CET)
Stichtag für den individuellen Beitrag ist z.B. der 1.10, alle Angaben die danach kommen, kann man für das nächste Jahr als gültig ansehen. Der Schatzmeister muss also nicht irgendwelche Nachweise einfordern/anmahnen, sondern einfach die "schriftlichen" Angaben einpflegen. Liegen diese nicht vor, gilt der alte Beitrag oder die 36€ Regelung.
Der Schatzmeister hat den Überblick über die Finanzen, er kann auf der HV, die vor dem 1.10 stattfinden sollte, die finanzielle Lage anschaulich erklären und die Mitglieder zu höheren Beiträgen ermahnen. Er kann auch die ML oder das Forum oder andere Kommunikationsmittel benutzen, um auf die finanzielle Lage aufmerksam zu machen. Dann braucht man nicht stets einen SÄA machen, um den MBeitrag für alle anzuheben...dann drängt man auch die raus, die sich eine Anhebung gar nicht leisten können. Oder man zwingt sie einen Antrag beim Vorstand zu stellen...
--Idee 20:26, 28. Feb. 2010 (CET)
Ich hatte das hier schonmal erwaehnt und bekommt meine volle Unterstuetzung. Das ist eine praktikable und unbuerokratische Loesung fuer alle Gesellschaftsgruppen, danke Idee (Disi 16:06, 2. Mär. 2010 (CET))

Schatzmeister?

Welcher Schatzmeister ist gemeint? --Trias 20:00, 28. Feb. 2010 (CET)

Derjenige, der für das einzelne, betroffene Mitglied zuständig ist. Die Zuständigkeit kann sich aus der Bundes/Landes/Gebietssatzung ergeben, wobei die höhere Satzung die niedrigere "bricht".--Idee 00:42, 9. Mär. 2010 (CET)

Änderung mitten im Beitragsjahr ?

Bei Änderungen des Beitrags innerhalb eines Kalenderjahres, müssen viele viele Schatzmeister wieder viele viele Stunden damit verbringen, die Beiträge anzupassen:

  1. Die Beitragsforderungen müssen angepasst werden
  2. die bereits versandten Mahnungen müssen geändert werden
  3. die an den Landesverband gezahlte Umlage muss neu errechnet werden
  4. die an den Bund gezahlte Umlage muss neu errechnet werden
  5. der Bund muss die an die PPI abzuführende Umlage neu ermitteln
  6. der Steuerberater muss mehr Stunden aufwenden und in Rechnung stellen
  7. die Wirtschaftsprüfer müssen mehr Stunden aufwenden und in Rechnung stellen

Wir haben ziemlich wenig Geld - Warum soll dafür unbedingt die Arbeitsbelastung der Schatzmeister noch weiter steigen ? Schwan 15:50, 2. Mär. 2010 (CET) Falls Du ein "#" ergänzt, dann bitte unterhalb, denn sonst stimmen meine Zu's (Zu 1/2/3..) nicht mehr.

Es gibt keine Änderung des MBeitrags während eines Beitragsjahres. Die Regelung tritt zwar ab 01.06.2010 in Kraft, aber eine Beitragsänderung für Bestandsmitglieder bedeutet das aber erst ab 1.1.2011. Man kann den MBeitrag nur für das gesamte Jahr ändern und nicht innerhalb eines Kalenderjahres für den einen Monat so und für den anderen so. Der Mitgliedsbeitrag für z.B. das gesamte Jahr 2011 wird am 01.01.2011 fällig, der für 2010 wurde bereits 01.01.2010 abgebucht. Eine Änderung des MBeitrags für 2010 kann das Mitglied nicht "nachträglich" und rückwirkend veranlassen, sondern nur für das Kalenderjahr 2011. Für neue Mitglieder ab 01.06 ist die erstmalige Abbuchung keine Änderung, sie haben ja zuvor keinen Mitgliedsbeitrag bezahlt. Dass die Regelung am 01.06 in Kraft treten soll, hat folgende Bewandtnis:
Die Neuerung betrifft ganz Deutschland und für die Umsetzung bei einzelnen Verbänden habe ich etwa 14 Tage angesetzt. Neumitglieder mit alten Formularen werden auch bei einem späteren "In-Kraft-Tretungs-Termin" vielleicht noch aufgeklärt werden müssen. Ich denke aber, dass sich die Hauptversammlung bis in die letzten Winkel herumgesprochen hat und man schon über den Ablauf sehr gespannt ist.
Abgesehen davon sollten Bestandsmitglieder die Möglichkeit haben, ihren Mitgliedsbeitrag zwischen 01.06 und 01.10 für 01.01.2011 anpassen zu können. Man wir ja auf der Hauptversammlung die finanzielle Lage ansprechen und empfehlen, dass man die künftigen Bundes/Landes/Gebietsvorständler mit einem höheren Mitgliedsbeitrag unterstützen möchte. Man unterschätzt die soziale Ader der PIRATEN, allein wenn ich an den Fall doro denke, sehr.
Das Mitglied kann einen Antrag auf Reduzierung/Erlaß nach der alten wie neuen Regelung machen. Allerdings kann das Mitglied nach der neuen Regelung von sich aus seinen Beitrag für 2011 verändern, es muss nur bis 01. Oktober der Verwaltung Bescheid sagen. Es müssen sich nicht mehr ALLE Vorstandsmitglieder mit einem einzigen Fall befassen, es sei denn, das Mitglied verlangt Erlaß oder Reduzierung unterhalb des Mindestbeitragssatzes (18€). "Den Rest" erledigt unbürokratisch die zuverlässige und gewissenhafte Verwaltung.
Zu 1: Beitragsforderungen müssen angepasst werden, das stimmt, aber nicht für alle und nur für und ab 2011, schließlich muss das Mitglied bis zum 01. Oktober 2010 für 01.01.2011 der Verwaltung (Schatzmeister) aktiv Bescheid gesagt haben. Und natürlich Mitglieder, die nach der HV beigetreten sind. Aber für neue Mitglieder muss man so oder so den Mitgliedsbeitrag manuell in die Software einpflegen, denn es könnte ja ein Antrag auf Ermäßigung oder Erlaß dabei sein. Wenn sich das Mitglied online aufnehmen läßt und man die Daten übernehmen kann, man muss den 12tel Beitrag halt selbst nachrechnen oder man skriptet sich was und sagt bei Rundungsdifferenzen dem Mitglied Bescheid.
Zu 2: Nein, Mahnungen für Zahlungsverzug einschließlich 31.12.2010 müssen nicht geändert werden. In der Piratenpartei, kann man nur für vergangene, fällige Zahlungen in Verzug geraten, also bis 31.12.2010. Über den Zeitpunkt hinaus kann sich ein Mitglied (momentan) nicht in Verzug des Jahresbeitrags befinden.
Ermahnungen/Hinweise für das Einreichen bestimmter Nachweise entfallen ab der HV. Und wenn die Verwaltung gut ist, dann auch rückwirkend.
Zu 3: Nein, die Umlage an den Landesverband muss nicht neu berechnet werden. Die MBeiträge ändern sich ja nicht im Verlauf eines Kalenderjahres. Die fälligen Beiträge wurden soweit möglich schon abgebucht und flossen entsprechend in die Berechnung der Umlage bereits ein. Für etwaige neue Mitglieder konnte so oder so noch keine Berechnung stattfinden.
Zu 4: Nein, die Umlage an den Bund muss nicht neu berechnet werden. Die MBeiträge ändern sich ja nicht im Verlauf eines Kalenderjahres. Die fälligen Beiträge wurden soweit möglich schon abgebucht und flossen entsprechend in die Berechnung der Umlage bereits ein. Für etwaige neue Mitglieder konnte so oder so noch keine Berechnung stattfinden.
Zu 5: Nein, der Bund muss die an die PPI abzuführende Umlage nicht neu ermitteln. Die MBeiträge ändern sich ja nicht im Verlauf eines Kalenderjahres. Die fälligen Beiträge wurden soweit möglich schon abgebucht und flossen entsprechend in die Berechnung der Umlage bereits ein. Für etwaige neue Mitglieder konnte so oder so noch keine Berechnung stattfinden.
Zu 6: Das Arbeitsaufkommen für den Steuerberater ist gleichbleibend (vor wie nach der Satzungsänderung). Er muss kucken, ob das Bestandsmitglied gezahlt hat und ob sein Beitrag zwischen 18€ und 600€ liegt und ob die Nichtzahler einen Vorstandsbeschluß bzw. eine Mahnung haben oder ihre Mitgliedschaft auf ruhend gestellt wurde. Bei neuen Mitgliedern muss er natürlich 12teln statt 3€/Monat. Aber es liegt ja am Schatzmeister, an der Verwaltung und am gewählten Rechnungsprüfer, ob richtig gerechnet wurde. Wenn man natürlich dem Steuerberater anweist, seinen Taschenrechner zu bedienen und nachzurechnen, nur weil die eben aufgezählten drei Instanzen dies selbst nicht gewissenhaft taten, dann kostet das natürlich und selbstverständlich.
Zu 7: Die Kosten der Wirtschaftsprüfer sind ebenso gleichbleibend. Was sollte sich denn daran ändern?
Allein die gedruckten (Papier)Aufnahmeanträge sind dann hinfällig. Online kann man die Umstellung problemlos durchführen. Und das Mitglied kann sich die neuen selbst ausdrucken.
--Idee 03:18, 3. Mär. 2010 (CET)

Zu kompliziert

Obwohl dieser Antrag angeblich auf meiner Idee basiert, halte ich das vorgeschlagene Vorgehen für viel zu kompliziert. Meine Idee war erstmal nur die Minderungstatbestände nicht aufzuzählen und auf Nachweise zu verzichten. Die Nummern 1-4 sind erarbeiteter Konsens im Vorstand LV Nds. Tatsächlich haben wir im LV Nds bisher die Regelung gehabt, dass das Mitglied den Beitrag frei bestimmen kann, aber ein Mindesbeitrag zu zahlen ist. Das halte ich allerdings inzwischen für unpraktikabel. Besser ist es einen festen (niedrigen!) Mindestbeitrag und einen festen (hohen) Normalbeitrag zu haben. Wenn das Mitglied etwas spenden will, bitte. Das muss aber kein Beitrag sein. --Alu 21:14, 1. Mär. 2010 (CET)

Die Nachweise für eine Beitragsstruktur mit Ermäßigung muss man recht lange aufbewahren (6 Jahre?) Und wenn jedesmal nach einer Hauptversammlung, also jährlich, das Archiv wechselt, weil ein anderer Schatzmeister schließlich die letzten 3 Jahre durchgehen muss, um etwaige Forderungen für die PIRATEN vor der Verjährung zu sichten, dann ist das ein enormer Aufwand.

kompliziert? Erklärung für das Verfahren

1. Neues Mitglied

a) vor dem 1. Oktober: Person füllt Aufnahmeantrag aus und wählt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag aus. Auf dem Aufnahmeantrag ist dabei etwa folgende Passage zu lesen:

"|_| 18 € Mindestbeitrag (ermäßigter Beitrag für geringstvermögende Mitglieder)

|_| eigener Beitrag =____€

|_| 600 € maximaler Beitrag

ohne Angabe wird der Mitgliedsbeitrag auf 36 € angesetzt (gem. § x Satzung)."

- ohne weitere Angabe nur Aufnahmeantrag

Verwaltung bekommt Aufnahmeantrag, pflegt den Beitrag ein, heftet den Antrag in den Ordner und Schatzmeister bucht den Mitgliedsbeitrag anteilig (1/12 pro Monat des MBeitrages, evtl. abgerundet 0,99 Cent = 0 Cent) bis zum 01.01 ab oder kontrolliert den Eingang bei Barzahler/Überweiser, bei einer Abweichung zum angegebenen Beitrag:
Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung des Beitrags => Frage nach der Differenz!
=> Eingang höher/niedriger als der sich aus dem Aufnahmeantrag ergebene Beitrag? => Nachzahlung oder Korrektur des Softwaresystems (Zahlendreher, falsche Rundung zugunsten des Zahlers, weil Teiljahresbetrag)

- mit weiterer Angabe bis zum 1. Oktober

Mitglied wird aktiv und schickt der Finanzbuchhaltung (Schatzmeister) neben dem Aufnahmeantrag später die Angabe, welchen Mitgliedsbeitrag er ab 01.01 bezahlen möchte. Die Angabe wird in Schriftform in seiner Akte festgehalten:
-Beitrag ist geringer als der Mindestbeitrag
Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur für 01.01
=> Antrag auf Reduzierung/Erlaß des Mitgliedsbeitrags? => Vorstandsbeschluß
-Beitrag ist ein anderer als der im Aufnahmeantrag angegeben oder über Maximalbeitrag:
Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Bestätigung des Eingangs! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur des bisherigen Beitrags für die Buchung am 01.01

b) nach dem 1. Okt

- ohne weitere Angabe nur Aufnahmeantrag Person füllt Aufnahmeantrag aus und wählt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag aus. Auf dem Aufnahmeantrag ist dabei etwa folgende Passage zu lesen:

"|_| 18 € Mindestbeitrag (ermäßigter Beitrag für geringstvermögende)

|_| eigener Beitrag =____€

|_| 600 € maximaler Beitrag

ohne Angabe wird der Mitgliedsbeitrag auf 36 € angesetzt (gem. § x Satzung)."

Verwaltung bekommt Aufnahmeantrag, pflegt den Beitrag ein, heftet den Antrag in den Ordner und Schatzmeister bucht den Mitgliedsbeitrag anteilig (1/12 pro Monat des MBeitrages, evtl. abgerundet 0,99 Cent = 0 Cent) bis zum 01.01 ab oder kontrolliert den Eingang bei Barzahler/Überweiser, bei einer Abweichung zum angegebenen Beitrag:

Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung des Beitrags! => Frage nach der Differenz! => Eingang höher/niedriger als der sich aus dem Aufnahmeantrag ergebene Beitrag? => Korrektur der Buchung oder im Softwaresystem (Zahlendreher, falsche Rundung zugunsten des Zahlers, weil Teiljahresbetrag)

- mit weiterer Angabe nach dem 1. Oktober vor Fälligkeit (01.01); gilt als neue Beitragsangabe für das folgende (nicht nächste, da verfristet) Kalenderjahr => "+1 Jahr"

Verwaltung bekommt nach 01 Oktober den Aufnahmeantrag und (später) auch die weitere Angabe, pflegt den Beitrag ein (Notiz für künftigen Beitrag), heftet den Antrag/Angabe in den Ordner und Schatzmeister bucht den aktuellen Mitgliedsbeitrag anteilig (1/12 pro Monat des MBeitrages, evtl. abgerundet 0,99 Cent = 0 Cent) bis zum 01.01 ab oder kontrolliert den Eingang bei Barzahler/Überweiser, bei einer Abweichung zum angegebenen Beitrag:
-Beitrag ist geringer als der Mindestbeitrag
Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur für 01.01 +1 Jahr
=> Antrag auf Reduzierung/Erlaß des Mitgliedsbeitrags? => Vorstandsbeschluß +1 Jahr
-Beitrag ist ein anderer als der im Aufnahmeantrag angegeben oder über Maximalbeitrag:
Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Bestätigung des Eingangs! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur des bisherigen Beitrags für die Buchung am 01.01 +1 Jahr

2. Bestandsmitglied (altes Mitglied)

a) vor dem 01. Oktober

Mitglied wird aktiv und schickt der Finanzbuchhaltung (Schatzmeister) die Angabe vor dem Stichtag, welchen Mitgliedsbeitrag er bezahlen möchte. Die Angabe wird in Schriftform in seiner Akte festgehalten.

-Beitrag ist geringer als der Mindestbeitrag

Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur für 01.01
=> Antrag auf Reduzierung/Erlaß des Mitgliedsbeitrags? => Vorstandsbeschluß

-Beitrag ist ein anderer als der im Kalendervorjahr angegebene oder über Maximalbeitrag:

Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur des bisherigen Beitrags für die Buchung am 01.01

b) nach dem 01. Oktober vor Fälligkeit (01.01)

Gilt als neue Beitragsangabe für das folgende (nicht nächste, da verfristet) Kalenderjahr => "+1 Jahr"

Mitglied wird aktiv und schickt der Finanzbuchhaltung (Schatzmeister) die Angabe, welchen Mitgliedsbeitrag er bezahlen möchte. Die Angabe wird in Schriftform in seiner Akte festgehalten:

-Beitrag ist geringer als der Mindestbeitrag

Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur für 01.01 +1 Jahr
=> Antrag auf Reduzierung/Erlaß des Mitgliedsbeitrags? => Vorstandsbeschluß +1 Jahr

-Beitrag ist ein anderer als der im Kalendervorjahr angegebene oder über Maximalbeitrag:

Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur des bisherigen Beitrags für die Buchung am 01.01 +1 Jahr

Keine Nachweise, keine Satzungsänderungen wegen Beiträge, keine multiplen Mahnungen => Mitgliedschaft ruhend bis Zahlung => keine Rechte des Mitglieds bis Zahlung des nicht verjährten fälligen Gesamtbeitrags => kein Ausschluß notwendig => Entlastung der Verwaltung! --Idee 01:18, 2. Mär. 2010 (CET)

Mindestbeitrag zu hoch

Unabhaengig vom sonstigen Inhalt des Antrags [zu dem ich mir noch keine abschliessende Meinung gebildet habe], halte ich den Mindestbeitrag - der ja, wenn ich das richtig verstanden habe, den ermaessigten Beitrag ersetzen soll - fuer zu hoch.

Momentan wurde dieser vom Bundesvorstand auf 12€/Jahr festgesetzt, davor betrug er in einigen LVs teilweise nur 1€/Jahr. Bis vor kurzem betrug der regulaere Mitgliedsbeitrag 20€/Jahr - nur 2€ mehr als der von dir geforderte Mindestbeitrag. Und das finde ich irgendwie einfach zu hoch.

Wir wollen doch eigentlich jedem ermoeglichen, Mitglied zu werden - unabhaengig von seiner finanziellen Lage. --Yuri 01:07, 3. Mär. 2010 (CET)

Na, wenn man den Beitrag auf 1€ setzt, ist er ja nur noch symbolisch, das kann es doch auch nicht sein. Dann kann man doch gleich einen Antrag beim Vorstand auf Erlaß stellen und gut ist, weil dann weniger Arbeit bei der Verwaltung, dem Schatzmeister, dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer anfällt, denn die (Verwaltung/Schatzmeister) müssen dann den Eingang und die Stimmigkeit nicht mehr abchecken. Und ob der Jahresbeitrag nun 12 oder 18 beträgt ist mir relativ schnuppe. Ich halte allerdings 18€ für angemessener, schließlich erbringt die Piratenpartei auch eine Leistung. Bei Verbänden mit wenigen Piraten, also strukturschwachen Regionen, sind die Piratenverbände tatsächlich auch auf den Euro (für Wahlkampfmaßnahmen (Plakate, Flyer, etc...), Strom und Büroartikel geschweige denn Fachbücher (Ipsen)/Zeitschriften) angewiesen. Das sollte man nicht unterschätzen. Wenn man zuwenig Geld hat, dann steht einem ja frei der Verwaltung keine Arbeit auf Dauer zu machen und einen Erlaßantrag beim zuständigen Vorstand zu stellen. Ausserdem sollte man es doch honorieren, dass man ohne Nachweis den Mindestbetrag zahlen kann.
--Idee 17:53, 3. Mär. 2010 (CET)
Ich fände es gut, wenn es die Nachweise nicht mehr bräuchte! Allerdings finde auch ich 18 Euro zu viel für einen Mindestbeitrag! Würde man den Beitrag gänzlich in die Verantwortung des jeweiligen Mitgliedes stellen, würd ich aber dafür stimmen! Jonathan Gruner 03:00, 12. Mär. 2010 (CET)

Maximalbeitrag

Warum soll es einen Maximalbeitrag geben? --Nr9 23:42, 5. Mär. 2010 (CET)

Ich denke, dass hat den Grund, dass der Beitrag ansonsten für "Spenden" missbraucht werden könnte, die plötzlich unter Beitrag aufgeführt werden. --Nils K 12:00, 7. Mär. 2010 (CET)

Genau so war es gedacht, Nils. Man soll "große" Spenden nicht zerstückeln und sie als Beiträge tarnen können. Der Aufwand wäre enorm. Man müsste ja erstmal an die Daten der Mitglieder rankommen. -- Käptn Blaubär Den Maximalbeitrag halte ich für eine gute Idee, die wieder eingebracht werden sollte, falls es dieser Antrag nicht schafft. Problematisch in diesem Sinne könnten übrigens auch Sachspenden sein, deren Wert man viel zu klein angibt.

Nebenbei: Hier die Beitragsordnung der CSU: http://www.csu.de/dateien/partei/partei/satzung/041119_beitragsordnung.pdf --Idee 00:52, 9. Mär. 2010 (CET)

es ginge soooo einfach

"Die Höhe des Mitgliedbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt" - so einfach wäre es: Die Satzung bitte NICHT mit konkreten Summen belasten, die jedes Jahr geändert oder angepasst werden müssen. HKLS 21:39, 27. Apr. 2010 (CEST)

Geschäftsjahr

"1.1. eines jeden Geschäftsjahres fällig." du verrennst dich total. --eckes