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Kalender (ssl) Dateiliste: Liefert eine Liste der hochgeladenen Dateien. Standardmäßig werden die zuletzt hochgeladenen Dateien zuerst angezeigt. Durch einen Klick auf die Spaltenüberschriften kann die Sortierung umgedreht werden, oder es kann nach einer anderen Spalte sortiert werden. Z. B. um 0-Byte-Dateien (und damit defekte Dateien) zu finden. Vorüberlegung - Gedankenspiel - KonzepüberlegungUnterschriftFalls du auch diese Art der Unterschrift magst, geh in deine Einstellungen und geb folgendes dort bei Signatur ein: [[Benutzer:XXX|XXX]][[Benutzer Diskussion:XXX|<sup>talk2me</sup>]]<sub>[[Datei:xx|20px]]</sub> Dann das Häkchen bei "Signatur als Wikitext behandeln (ohne automatische Verlinkung)" Bitte nicht produktiv einsetzen oder benutzen [Bibliothek/Urteile#Aktuelle Urteile| — —► Aktuelle Urteile]] [Bibliothek/Urteile#Urteile_Oberlandesgerichte| — —► Urteile Oberlandesgerichte]] Das noch 14 o. 15 mal für die restlichen Länder (Berlin Brandenburg verm. zusammen? http://wiki.piratenpartei.de/Finanzgerichte#Finanzgerichte_in_Deutschland Frage ist Piratenpartei gemeinnüzig ?
DokumentUnionsbürgerschaft, eine Vielzahl von Rechten und Pflichten Historie http://www.verfassungen.de/de/ Verfassungen und Historische Gesetze Vom Rheinbund bis zur Gegenwart - Quellen: Düring/Rudolf, Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte, Verlag C.H. Beck © 25. November 2000 Textnotiz871. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 4. Juni 2010, 9.30 Uhr Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2010/0301-400/314-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/314-10.pdf Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 21. Mai 2010 I. Der Bundesrat stellt fest: Prostitution wird nach den heutigen sozial-ethischen Wertvorstellungen überwiegend als nicht mehr sittenwidrig empfunden. Die Rechtsprechung berücksichtigt diesen Wandel und legt in neueren Entscheidungen durchweg den Maßstab zugrunde, dass die kommerzielle Ausnutzung sexueller Bedürfnisse oder Interessen nicht mehr als solche gegen die guten Sitten verstößt (BVerwG, Urteil vom 6. November 2002, 6 C 16.02; Beschluss vom 23. März 2009, 8 B 2.09; BGH, Urteil vom 13. Juli 2006, I ZR 65/05). Die mit der Legalisierung der Prostitution notwendigerweise einhergehende Reduktion polizeilicher und ordnungsrechtlicher Eingriffsmöglichkeiten birgt für Prostituierte nicht hinnehmbare Gefahren für Leben, Gesundheit und körperliche oder seelische Unversehrtheit und begründet zudem das hohe Risiko starker wirtschaftlicher Abhängigkeit von Bordellbetreibern und Zuhältern. Die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen für Polizei und Ordnungsbehörden reichen nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen und ein effektives präventives, aber auch repressives Vorgehen gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu zu gewährleisten. Es besteht ein erhebliches strukturelles Machtgefälle zwischen Zuhältern und Bordellbetreibern auf der einen und Prostituierten auf der anderen Seite, welches sowohl die Bildung angemessener Marktpreise als auch zumutbarer Arbeitsbedingungen grundsätzlich verhindert. Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es deshalb eines insgesamt breiteren Ansatzes der Reglementierung der Prostitution, der insbesondere konsequent die Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution integriert und auf einen größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung abzielt. 1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten Die Erlaubnis hat für die Polizei und Ordnungsbehörden Rechte auf „Auskunft und Nachschau“ zur Folge. 2. Meldepflichten Prostitutionsstätten unterliegen einem engmaschigen System an Meldepflichten. - sämtliche mit den Prostituierten geschlossenen Verträge (Beschäftigungsverträge, Mietverträge, Zusatzvereinbarungen usw.) vorlegen. 3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten Der Betreiber muss auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen und darf ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen. ( Wie soll das überprüft werden. 4. Sanktionsmöglichkeiten Verstöße gegen die in den Nummern 1 bis 3 genannten weiteren Pflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. 5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts Behörden und die Polizei Auskünfte erhalten und Kontrollen durchführen können und dass Lohnsteuer 6. Änderung des Jugendschutzgesetzes Anwesenheitsverbot für Minderjährige 7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes zuständigen Behörden uneingeschränkt Auskunft über Eintragungen von Antragstellern Danabanana Link
Umweltbundesamt, Presse-Informationen aktuell Pressemeldungen für alle Bundesämter heraussuchen, Fragestellung Wie aktuell soll die Bibliothek sein? Zeitnähe? Vorlage:Navigationsleiste Vorlage:Permalink (Zustellungsreformgesetz - ZustRG) Justizkommunikationsgesetz (JkomG) Directive 98/34/EC Title: Gesundheitswesen- Mikrozensus 2003- Fragen zur Gesundheit Authors: Statistisches Bundesamt Source Correspondence: Personal communication Correspondence Contact: Hans-Jürgen Heilmann, Federal Statistical Office, Statistisches Bundesamt Electronic Citation: #http://www.destatis.de/basis/d/gesu/gesutab7.php# Date of Publication: 2003 Anschriften Gerichte in der BRDZum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz gehören: * der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einem 5. Strafsenat in Leipzig, * der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit den Dienststellen Leipzig, * das Bundesamt für Justiz in Bonn, * das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, * der Bundesfinanzhof in München, * das Deutsche Patent- und Markenamt in München mit der Dienststelle in Jena
Adr aller Verfassungsgerichte http://www.wahlrecht.de/links.htm#wl Beispiele E-Books
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Hier werden viele E-Books, mit verschiedener Thematik, im Inhalt mit Werbung versehen, dafür per Download frei verfügbar, angeboten. Das Geschäftsmodell des Verlages ist darauf ausgelegt und er bewirbt dieses so:
Fachbücher für das Studium - E-Books kostenlos downloaden Der Verlag Studentensupport bietet kostenlose Fachbücher im PDF-Format. Die kostenlosen E-Books kann man ohne Registrierung oder Log-in herunterladen. Alle Bücher werden exklusiv für Studentensupport von Professoren geschrieben. Finanziert werden die kostenlosen Fachbücher durch ein paar studienrelevante Anzeigen auf den Innenseiten.
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