Bibliothek/Gesetze der Bundesrepublik I

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Gesetze der Bundesrepublik (BRD)

Verwaltung Bundestag

  • weitere dem Sachbereich "Bundestag" zugeordnete Vorschriften


Verwaltung Ministerien

  • Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) PDF Download
    Die Gemeinsame Geschäftsordnung regelt die Organisation und Zusammenarbeit der Bundesministerien und
    die Mitwirkung bei der Rechtsetzung.
  • Handbuch der Rechtsförmlichkeit (HDR) 3. Auflage 2008
    Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz für die rechtsförmliche Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen nach § 42 Absatz 4 und § 62 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
    Die Prüfung und Beratung erfolgt auf :
    - Widerspruchsfreie Einfügung der neuen Normen in die bestehende Rechtsordnung
    - Prüfung auf die Verfassungsmäßigkeit der neuen Gesetzesregelung
    - Prüft ob das europäische Recht und das Völkerrecht beachtet ist
    - Klärt ob die neue Norm zu den bestehenden Vorschriften gleichen Ranges passt
    - Bewertet ob die Norm übersichtlich gestaltet, sowie klar und verständlich formuliert ist
Richtlinien ohne Gesetzeskraft
  • Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) PDF Download
    Die Durchführung der Straf- und Bußgeldverfahren ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich den Ländern anvertraut. Um eine bundeseinheitliche Sachbehandlung dieser Verfahren sicherzustellen, haben sich die Justizminister des Bundes und der Länder auf einheitliche Richtlinien verständigt. Bei diesen Richtlinien, die sich in erster Linie an die Staatsanwälte richten, handelt es sich um Verwaltungsvorschriften ohne Gesetzeskraft, die lediglich die weisungsgebundenen Bediensteten der Justizverwaltungen binden.
  • Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) PDF Download
    Bei der Durchführung von Strafverfahren gelangen den Strafverfolgungsbehörden oftmals Informationen zur Kenntnis, die auch für die Arbeit anderer Stellen wichtig sein können. In vielen Gesetzen ist deshalb vorgesehen, dass die Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Informationen aus dem Strafverfahren an die zuständigen Stellen übermitteln. Dabei ist die Durchführung des Strafverfahrens nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich den Ländern anvertraut. Um gleichwohl eine weitgehend bundeseinheitliche Sachbehandlung bei diesen Mitteilungen sicherzustellen und zugleich eine übersichtliche Handreichung für die Praxis zur Verfügung zu stellen, haben sich die Justizverwaltungen des Bundes und der Länder auf die "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" (MiStra) verständigt. Hierbei handelt es sich um Richtlinien ohne Gesetzeskraft.

Grundlegende Gesetze

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Strafgesetzbuch (StGB)
Notwehr und Notstand
Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie


Arbeitsrecht

Arbeit, Allgemein


Gesetzliche Mindestlöhne
Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit


Handwerk

Bank- und Finanzrecht

Finanzen, Allgemein

Finanzen aktuell

Baurecht

Familienrecht

  • Buch 4 des BGB

Erbrecht

  • Buch 5 des BGB

Handels- und Gesellschaftsrecht

Insolvenzrecht

IT- und Medienrecht

Datenschutzrecht


Bürgerinformation
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Webside) - zu DEMail

Urheberrecht

Telekommunikation

Kosten- und Gebührenrecht

Medizinrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Sozialrecht

    • Alle Vorstehenden Gesetze können mit Vorlage zur direkten Verlinkung von Paragraphen unter Kategorie:Vorlage:Gesetze zu finden, genutzt werden.
Ausführungsgesetze dazu in den einzelnen Ländern

Staats- und Verfassungsrecht

Steuerrecht

Strafrecht

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