Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Benutzer:Tomtar/Entwuerfe/Schatzmeistererfahrungen/bongs2012 Top70 20/

Aus Piratenwiki Mirror
< Benutzer:Tomtar‎ | Entwuerfe‎ | Schatzmeistererfahrungen
Version vom 23. November 2012, 08:10 Uhr von imported>Tomtar (→‎Meine Position zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE))
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Meinung!
Dies ist ein Blog und damit ist jeder Artikel eine Meinungsäußerung des jeweiligen Autors und keine offizielle Aussage der Piratenpartei!
Für den Inhalt ist der Autor des jeweiligen Artikels verantwortlich!


Einleitung

Es gilt, was ich schon unter Benutzer:Tomtar/Entwuerfe/Schatzmeistererfahrungen/bongs2012/ schrieb. Nachdem unter http://www.gacel.de/piraten/Piratenpartei_Antragssbuch_to.zip eine Liste der Top 70 Programm- und 20 Satzungsänderungsanträge veröffentlicht wurde, schaue ich mir die jetzt an.

Meine Position zum flächendeckenden, deutschlandweiten Mindestlohn: Ich bin dafür.

  • Unternehmen veranstalten, um sich gegenüber der Konkurrenz am Markt zu platzieren, regelmäßig Unterbietungswettläufe. Es gibt nämlich zwei Möglichkeiten, sich gegenüber der Konkurrenz abzusetzen: Durch die Qualität oder durch den Preis. Ist die Qualität vergleichbar, so entscheidet der Preis. Durch Senkung der Lohnkosten versuchen die Unternehmen, ihre Waren oder Dienstleistungen zu günstigeren Preisen anzubieten, als es die Konkurrenz kann. Nun können manche Unternehmen diesen Wettlauf der Kostenreduzierung nicht ewig mitmachen. Lohnkostzen lassen sich nämlich auf zwei Arten einsparen: Durch weniger Mitarbeiter (z.B. Auslagerung ins Ausland) und durch verringerte Gehälter. Unternehmen, die auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen sind, können beide Sparmaßnahmen nur begrenzt nutzen. Irgendwann geht ihnen die Luft aus. Wäre ein flächendeckender Mindestlohn gesetzlich vorgeschrieben, so würde dieser Unterbietungswettlauf gestoppt. Insbesondere mittelständische Unternehmen würden daher von einem flächendeckenden Mindestlohn profitieren. (Argumentation frei nach GEDA).
  • Zudem hätte eine beträchtliche Zahl von Arbeitnehmern spürbar mehr Geld zur Verfügung. [1] Die Kaufkraft der Bevölkerung würde steigen.
  • Die Mindestlohnfestsetzung darf sich nicht pauschal nach Ost und West unterscheiden [2]. Die pauschale Ostabstufung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und diskriminiert nach Heimat (Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz). Wenn man überhaupt zweigeteilte Mindestlöhne will, dann müssten auch entsprechend verarmte Westregionen und Krisengebiete von Gelsenkirchen bis Leer entsprechend "herabgestuft" werden. Oder man setzt gesamtdeutsch einheitliche Mindestentgelte fest.
  • Es gibt natürlich das Argument, dass ein flächendeckender Mindestlohn Arbeitsplätze vernichte[3]. Insbesonders geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit einem Monatseinkommen bis zu 400 Euro wären betroffen. Dieses Argument übersieht aber, dass es zum einen ja möglich wäre, die Hartz IV-Sätze aufzustocken. Damit könnte der Druck, den Hartz IV-Satz durch Annahme eines 400-€-Jobs aufzustocken, wenigstens teilweise genommen werden. Zum anderen sollte an dieser Stelle die Frage geklärt werden: Ist eine Arbeitsstelle erhaltenswert, wenn der Arbeitgeber nicht daran interessiert ist, den Arbeitnehmer ein Gehalt zu bezahlen, von dem Arbeitnehmer ohne zusätzliche staatliche Unterstützung leben kann? Denn eigentlich sollte sich der Lohn für Arbeit ja nach Angebot und Nachfrage richten. Eine Arbeit, für die niemand gewillt ist angemessen zu bezahlen, sollte dieser Logik zufolge ja kaum im Interesse des Arbeitgebers sein bzw. zum Erhalt der Wirtschaft nicht unbedingt notwendig sein - oder? Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Ohne die Tätigkeit der über 1,2 Millionen Geringverdiener wäre die Wirtschaft am Boden. Überspitzt formuliert: Die Leute sollen offenbar arbeiten, aber nicht essen. Es geht also beim Erhalt geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse nicht darum, Menschen eine Beschäftigung zu ermöglichen. Es geht darum, Lohnkosten zu drücken.
  • Zu beachten ist: In Deutschland ist die Tarifautonomie grundgesetzlich garantiert (Art. 9 Abs. 3 GG), das heißt die Regelungskompetenz für Löhne liegt bei den Tarifparteien. Durch Tarifverträge können aber branchenspezifische Mindestlöhne festlegt werden, insbesondere dann, wenn von den Tarifvertragsparteien ausgehandelte Lohntarifverträge durch einen staatlichen Rechtsetzungsakt als allgemeinverbindlich erklärt werden. Ein gewisser Mindestschutz hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts ergibt sich aus dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138 Abs. 1 BGB). Sittenwidrige Löhne sind nichtig. An ihre Stelle tritt ein Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB. [4]. Vorschläge zur Einführung eines Mindestlohns:
    • CDU-Vorschlag [5]: Eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze soll überall dort gelten, wo es keine Tarifverträge gibt. Die Höhe des Mindestlohns soll eine unabhängige Mindestlohn-Kommission festlegen. Tarifverträge mit Löhnen unter dem künftigen Mindestlohn bleiben aber gültig. Der flächendeckende Mindestlohn könnte also durch Abschluß eines neuen Tarifvertrages umgangen werden.
    • Deshalb muss es auch für Tarifparteien Grenzen in ihrer Vertragsfreiheit geben. Der Staat muss stärker sein als die Tarifpartner. Denn das Gemeinwesen vertritt die gesamte Bevölkerung, die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften vertreten hingegen lediglich die Interessen von - durchaus großen - Teilen der Bürger. [6] Es ist daher nicht einzusehen, wieso eine Gewerkschaft einen Tarifvertrag unterhalb der Mindestlohngrenze abschließen können sollte.
    • Die SPD will einen gesetzlichen Mindestlohn, also eine Anordnung per Gesetz[7]. Den müssten dann, so die Vorstellung, dann alle Unternehmen respektieren. Union und Gewerkschaften sind dagegen, denn damit wird die Gestaltungsmacht der Gewerkschaften (vertragliche Lohnvereinbarungen per Tarifvertrag) teilweise oder ganz ausgehebelt.
    • Zusätzlich Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns für Zeit- bzw. Leih[8]arbeitern [9]. Da es für Zeitarbeiter derzeit noch keine gültigen Tarifverträge gibt, sollte es möglich sein, hier entweder einen Tarifvertrag auf Höhe des Mindestlohns abzuschließen oder gleich eine für alle Zeitarbeiter verbindliche Lohnuntergrenze einzuführen.

Meine Position zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) - Fundamentalkritik einer Umverteilungsidee

  • Laut [10] bedeutet BGE folgendes: Jeder volljährige Bürger erhält, je nach Vorschlag, 800-1500 € monatlich. Dieses Grundeinkommen ist weder an Bedürftigkeit noch an Gegenleistungen gekoppelt.
  • Laut AG Bedingungsloses Grundeinkommen ist ein bedingungsloses Grundeinkommen ein Einkommen, das
    • existenzsichernd ist und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht,
    • auf das ein individueller Rechtsanspruch besteht und
    • das ohne Bedürftigkeitsprüfung sowie Gegenleistungen garantiert wird.
  • Wie ist diese Definition zu verstehen? Sie enthält zwei wesentliche Zwecke: "Existenzsicherung" und "Gesellschaftliche Teilhabe". Während ersteres unmittelbar einleuchtet, ist letzteres ein Synonym für Partizipation. Partizipation ist nach gängiger Definition die Einbeziehung von Individuen und Organisationen in Entscheidungs- und Willenbildungsprozessen. Noch weiter gefasst bedeutet Teilhabe, am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen. Demnach umfasst der Zweck des bedingungslosen Grundeinkommens die Absicherung eines extrem breiten Spektrums menschlicher Bedürfnisse.
  • Womit sich unmittelbar die Frage stellt, ob man dem Begriff mit einem Grundeinkommen von 800 € Genüge tun kann, wie in manchen BGE-Modellen gefordert. Wo "beginnt" und wo endet das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe? Und wie bildet man diese Vielfalt von Beteiligungsmöglichkeiten und -Rechten unter realen ökonomischen Bedingungen sinnvoll auf eine Grundsicherung ab?
  • Dass diese Grundsicherung laut Modell bedingungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung geleistet werden soll, ist ein Hinweis darauf, dass von dieser Form der Grundsicherung Leistungen erfasst sind, die von jedem Menschen zwingend benötigt werden. Auch die Höhe der bisher genannten Grundsicherungsbeträge weisen auf Leistungen hin, die allenfalls geringfügig über dem Existenzminimum liegen. Zum Vergleich: Jemand, der Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, erhält monatlich einen Regelsatz von 374 € (seit dem 01.01.2012 [11]); weiterhin werden seine Kosten für eine angemessene Unterkunft mit Nebenkosten übernommen - für Berlin etwa 378 € Bruttowarmmiete für einen Einpersonenhaushalt[12]-, außerdem 125 € pauschal für die Pflichtversicherung in die gesetzliche Kranken- und 15 € für die Pflegekasse [13]. Die Summe der staatlichen Aufwendungen beträgt damit wenigstens 892 €. Insofern ist unklar, ob die genannten Beträge für eine bedingungslose Grundsicherung mit dem bereits erläuterten Begriff der "gesellschaftlichen Teilhabe" zu vereinbaren ist. Denn das "typische" BGE scheint nicht wesentlich höher als Hartz IV zu sein. Und Hartz IV ist nicht berühmt dafür, eine gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
  • Tatächlich ist die Vorstellung von "gesellschaftlicher Teilhabe" sehr individuell. Entsprechend individuell sind auch die Ansprüche. BGE berücksichtigt diese Individualität jedoch nicht. Jeder bekommt den gleichen BGE-Satz. Wer mit weniger zufrieden ist, der bekommt ungefragt mehr. Wer mehr braucht als den BGE-Satz, der muss arbeiten gehen oder, wenn er arbeitsunfähig ist, - ja was? Ist dieser Fall berücksichtigt?
  • Deshalb ist schon die von der AG Bedingungsloses Grundeinkommen verwendete BGE-Definition problematisch, so lange der Begriff der gesellschaftlichen Teilhabe nicht präzisiert ist.
  • So lange der Begriff der "gesellschaftlichen Teilhabe" nicht definiert ist, ist eine Diskussion über die Finanzierbarkeit von BGE fruchtlos. Denn vom Verständnis der Teilhabe hängt die erforderliche Höhe der Grundsicherung ab. Damit ist auch eine Folgenabschätzung nicht möglich.

Programmänderungsanträge

PA001 - Transparenzpaket: Lobbyismus, Antikorruption und Sponsoring 5

PA188 - umweltpolitische Ziele (Wahlprogramm 2013) 9

PA002 - Wirtschaftspolitische Grundsätze der Piratenpartei 21

  • siehe

PA444 - Grundsatzprogramm Wirtschaft, Finanzen und Soziales - freiheitlich, gerecht und nachhaltig 24

  • siehe

PA091 - Grundsatzprogramm Wirtschaftspolitik 28

  • siehe

PA098 - Grundsatzantrag zu Europa 35

PA006 - Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken 37

PA009 - Einführung bundesweiter Volksentscheide 40

PA008 - Ersatz des konfessionellen Religionsunterrichts durch neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht 43

PA004 - Energiepolitische Grundsätze 44

PA036 - EU-weite Abschaffung der Zeitumstellung 48

PA248 - Trennung von Staat und Religion 50

PA012 - Streichung von Gottesbezügen in den Verfassungen des Bundes und der Länder 53

PA003 - Direkte Demokratie 55

PA124 - Wahlprogrammantrag 1: Reform des Urheberrechts 56

PA011 - Streichung des Blasphemieparagraphen 58

PA139 - Sicherheit in Freiheit 59

PA043 - Gegen medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Minderjährigen 62

PA140 - Gesundheitspolitik 63

PA078 - Regulierung des Bankensystems und der Finanzmärkte 67

  • siehe

PA092 - Grundnahrungsmittel sind keine Spekulationsobjekte 71

  • siehe

PA048 - Grundsatzprogramm Inklusion 73

PA175 - Einführung eines Grundeinkommens in Deutschland 75

PA015 - Sterbehilfe 77

PA545 - Netzneutralität mit klaren Regeln sicherstellen 79

PA087 - Beseitigung der kalten Progression 81

PA005 - Politische Weichenstellungen für die erfolgreiche Energiewende vornehmen 84

PA240 - Rezeptfreie Abgabe der ’Pille danach’ 89

PA262 - Schuldenschnitt als Alternative zum ESM 92

  • Siehe meine Diskussion hier.
  • Ich empfehle, DIE DISKUSSION ABZUWARTEN.

PA055 - Recht auf Asyl (Artikel 16a GG) 95

PA186 - Abschaffung Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz 96

PA053 - Freiheit zu Reisen und freie Wahl des Aufenthalts 97

PA118 - Rentenmodell für das 21.Jahrhundert - Neugestaltung des Rentensystems 98

PA086 - keine industrielle Tierproduktion 102

PA101 - Stärkung der Gesetzlichen Rentenvesicherung statt Förderung privater Rentenversicherungen 104

PA221 - Cannabis (Präambel) 106

PA060 - Einführung des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns 107

PA062 - Außenpolitik (Wahlprogrammvorschlag 2013) 109

P013 - Piratenpartei gegen Sexismus 116

PA037 - Tierschutz (AG Tierrecht) 117

PA447 - Flüchtlinge und Migranten_innen - Asylpolitik - Residenzpflicht 122

PA074 - Anpassung des Abgeordnetengesetzes an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption 123

PA122 - Verhinderung jeglicher staatlicher Überwachung der Privatsphäre durch das Grundgesetz 125

PA413 - Abschaffung von Sanktionen 128

PA013 - Entfernung von religiösen Symbolen 129

PA059 - Verbot von Aufsichtsratsmitgliedschaften für Mandatsträger 130

PA349 - Grundsatzantrag Bedingungsloses Grundeinkommen 131

PA547 - Bauen, Verkehr und Infrastruktur im Grundsatzprogramm der PIRATEN 132

X004 - Abschaffung sämtlicher Delegationen im Liquid Feedback 135

Satzungsänderungsanträge

SÄA038 - Reform der Schiedsgerichtsordnung 138

SÄA041 - Die ständige Mitgliederversammlung als Organ der Piratenpartei Deutschland 145

SÄA015 - Streichung von Mitgliedern 151

SÄA008 - Voranstellung einer Unvereinbarkeitserklärung als Präambel der Satzung 153

SÄA042 - Verteilung der Parteienfinanzierung 154

SÄA005 - Antragshürde 156

SÄA035 - Mitgliedschaft beginnt nach Aufnahme mit Zahlung 157

SÄA026 - Erheblicher Ordnungsverstoß bei Nicht-Beitragszahlung 158

SÄA001 - Kein Sponsoring und keine Werbestände auf Bundesparteitagen der PIRATEN 159

SÄA028 - Streichung von Mitgliedern (Zuständig: Bundesverband) 161

SÄA009 - Voranstellung einer Unvereinbarkeitserklärung als Präambel der Satzung (Alternative) 163

SÄA017 - Informationsfreiheit in die Satzung 164

SÄA002 - Mitgliederentscheid, Mitgliederbefragung und Mitgliederbegehren 166

SÄA029 - Anpassung der Kündigungsform 173

SÄA036 - Besonderes Verfahren bei Zahlungsverzug 174

SÄA030 - Ende der Mitgliedschaft bei Nichtbezahlung des Beitrages 175

SÄA003 - Nachwahl und Abwahl von einzelnen Vorstandsmitgliedern 176

SÄA006 - Mitgliedschaft mit 14 Jahren 178

SÄA010 - Transparenz wieder in die Finanzordnung 179

SÄA014 - Mitgliederbefragung / Mitgliederentscheid 180