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Benutzer:Tomtar/Entwuerfe/Schatzmeistererfahrungen/bongs2012 Top70 20/
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Einleitung
Es gilt, was ich schon unter Benutzer:Tomtar/Entwuerfe/Schatzmeistererfahrungen/bongs2012/ schrieb. Nachdem unter http://www.gacel.de/piraten/Piratenpartei_Antragssbuch_to.zip eine Liste der Top 70 Programm- und 20 Satzungsänderungsanträge veröffentlicht wurde, schaue ich mir die jetzt an.
Meine Position zum flächendeckenden, deutschlandweiten Mindestlohn: Ich bin dafür.
- Unternehmen veranstalten, um sich gegenüber der Konkurrenz am Markt zu platzieren, regelmäßig Unterbietungswettläufe. Es gibt nämlich zwei Möglichkeiten, sich gegenüber der Konkurrenz abzusetzen: Durch die Qualität oder durch den Preis. Ist die Qualität vergleichbar, so entscheidet der Preis. Durch Senkung der Lohnkosten versuchen die Unternehmen, ihre Waren oder Dienstleistungen zu günstigeren Preisen anzubieten, als es die Konkurrenz kann. Nun können manche Unternehmen diesen Wettlauf der Kostenreduzierung nicht ewig mitmachen. Lohnkostzen lassen sich nämlich auf zwei Arten einsparen: Durch weniger Mitarbeiter (z.B. Auslagerung ins Ausland) und durch verringerte Gehälter. Unternehmen, die auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen sind, können beide Sparmaßnahmen nur begrenzt nutzen. Irgendwann geht ihnen die Luft aus. Wäre ein flächendeckender Mindestlohn gesetzlich vorgeschrieben, so würde dieser Unterbietungswettlauf gestoppt. Insbesondere mittelständische Unternehmen würden daher von einem flächendeckenden Mindestlohn profitieren. (Argumentation frei nach GEDA).
- Zudem hätte eine beträchtliche Zahl von Arbeitnehmern spürbar mehr Geld zur Verfügung. [1] Die Kaufkraft der Bevölkerung würde steigen.
- Die Mindestlohnfestsetzung darf sich nicht pauschal nach Ost und West unterscheiden [2]. Die pauschale Ostabstufung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und diskriminiert nach Heimat (Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz). Wenn man überhaupt zweigeteilte Mindestlöhne will, dann müssten auch entsprechend verarmte Westregionen und Krisengebiete von Gelsenkirchen bis Leer entsprechend "herabgestuft" werden. Oder man setzt gesamtdeutsch einheitliche Mindestentgelte fest.
- Es gibt natürlich das Argument, dass ein flächendeckender Mindestlohn Arbeitsplätze vernichte[3]. Insbesonders geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit einem Monatseinkommen bis zu 400 Euro wären betroffen. Dieses Argument übersieht aber, dass es zum einen ja möglich wäre, die Hartz IV-Sätze aufzustocken. Damit könnte der Druck, den Hartz IV-Satz durch Annahme eines 400-€-Jobs aufzustocken, wenigstens teilweise genommen werden. Zum anderen sollte an dieser Stelle die Frage geklärt werden: Ist eine Arbeitsstelle erhaltenswert, wenn der Arbeitgeber nicht daran interessiert ist, den Arbeitnehmer ein Gehalt zu bezahlen, von dem Arbeitnehmer ohne zusätzliche staatliche Unterstützung leben kann? Denn eigentlich sollte sich der Lohn für Arbeit ja nach Angebot und Nachfrage richten. Eine Arbeit, für die niemand gewillt ist angemessen zu bezahlen, sollte dieser Logik zufolge ja kaum im Interesse des Arbeitgebers sein bzw. zum Erhalt der Wirtschaft nicht unbedingt notwendig sein - oder? Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Ohne die Tätigkeit der über 1,2 Millionen Geringverdiener wäre die Wirtschaft am Boden. Überspitzt formuliert: Die Leute sollen offenbar arbeiten, aber nicht essen. Es geht also beim Erhalt geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse nicht darum, Menschen eine Beschäftigung zu ermöglichen. Es geht darum, Lohnkosten zu drücken.
- Zu beachten ist: In Deutschland ist die Tarifautonomie grundgesetzlich garantiert (Art. 9 Abs. 3 GG), das heißt die Regelungskompetenz für Löhne liegt bei den Tarifparteien. Durch Tarifverträge können aber branchenspezifische Mindestlöhne festlegt werden, insbesondere dann, wenn von den Tarifvertragsparteien ausgehandelte Lohntarifverträge durch einen staatlichen Rechtsetzungsakt als allgemeinverbindlich erklärt werden. Ein gewisser Mindestschutz hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts ergibt sich aus dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138 Abs. 1 BGB). Sittenwidrige Löhne sind nichtig. An ihre Stelle tritt ein Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB. [4]. Vorschläge zur Einführung eines Mindestlohns:
- CDU-Vorschlag [5]: Eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze soll überall dort gelten, wo es keine Tarifverträge gibt. Die Höhe des Mindestlohns soll eine unabhängige Mindestlohn-Kommission festlegen. Tarifverträge mit Löhnen unter dem künftigen Mindestlohn bleiben aber gültig. Der flächendeckende Mindestlohn könnte also durch Abschluß eines neuen Tarifvertrages umgangen werden.
- Deshalb muss es auch für Tarifparteien Grenzen in ihrer Vertragsfreiheit geben. Der Staat muss stärker sein als die Tarifpartner. Denn das Gemeinwesen vertritt die gesamte Bevölkerung, die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften vertreten hingegen lediglich die Interessen von - durchaus großen - Teilen der Bürger. [6] Es ist daher nicht einzusehen, wieso eine Gewerkschaft einen Tarifvertrag unterhalb der Mindestlohngrenze abschließen können sollte.
- Die SPD will einen gesetzlichen Mindestlohn, also eine Anordnung per Gesetz[7]. Den müssten dann, so die Vorstellung, dann alle Unternehmen respektieren. Union und Gewerkschaften sind dagegen, denn damit wird die Gestaltungsmacht der Gewerkschaften (vertragliche Lohnvereinbarungen per Tarifvertrag) teilweise oder ganz ausgehebelt.
- Zusätzlich Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns für Zeit- bzw. Leih[8]arbeitern [9]. Da es für Zeitarbeiter derzeit noch keine gültigen Tarifverträge gibt, sollte es möglich sein, hier entweder einen Tarifvertrag auf Höhe des Mindestlohns abzuschließen oder gleich eine für alle Zeitarbeiter verbindliche Lohnuntergrenze einzuführen.
Meine Position zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) - Fundamentalkritik einer Umverteilungsidee
- An der Stelle wiederhole ich meine Forderung: Wer das bestehende Geldsystem ändern will, der soll klar benennen, wie er das tun will.
- Es gilt: Wer Behauptungen aufstellt, der muss sie belegen. Das gilt auch bei Gedankenexperimenten.
- Laut [10] bedeutet BGE folgendes: Jeder volljährige Bürger erhält, je nach Vorschlag, 800-1500 € monatlich. Dieses Grundeinkommen ist weder an Bedürftigkeit noch an Gegenleistungen gekoppelt.
- Laut AG Bedingungsloses Grundeinkommen ist ein bedingungsloses Grundeinkommen ein Einkommen, das
- existenzsichernd ist und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht,
- auf das ein individueller Rechtsanspruch besteht und
- das ohne Bedürftigkeitsprüfung sowie Gegenleistungen garantiert wird.
- Wie ist diese Definition zu verstehen? Sie enthält zwei wesentliche Zwecke: "Existenzsicherung" und "Gesellschaftliche Teilhabe". Während ersteres unmittelbar einleuchtet, ist letzteres ein Synonym für Partizipation. Partizipation ist nach gängiger Definition die Einbeziehung von Individuen und Organisationen in Entscheidungs- und Willenbildungsprozessen. Noch weiter gefasst bedeutet Teilhabe, am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen. Demnach umfasst der Zweck des bedingungslosen Grundeinkommens die Absicherung eines extrem breiten Spektrums menschlicher Bedürfnisse.
- Womit sich unmittelbar die Frage stellt, ob man dem Begriff mit einem Grundeinkommen von 800 € Genüge tun kann, wie in manchen BGE-Modellen gefordert. Wo "beginnt" und wo endet das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe? Und wie bildet man diese Vielfalt von Beteiligungsmöglichkeiten und -Rechten unter realen ökonomischen Bedingungen sinnvoll auf eine Grundsicherung ab?
- Dass diese Grundsicherung laut Modell bedingungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung geleistet werden soll, ist ein Hinweis darauf, dass von dieser Form der Grundsicherung Leistungen erfasst sind, die von jedem Menschen zwingend benötigt werden. Auch die Höhe der bisher genannten Grundsicherungsbeträge weisen auf Leistungen hin, die allenfalls geringfügig über dem Existenzminimum liegen. Zum Vergleich: Jemand, der Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, erhält monatlich einen Regelsatz von 374 € (seit dem 01.01.2012 [11]); weiterhin werden seine Kosten für eine angemessene Unterkunft mit Nebenkosten übernommen - für Berlin etwa 378 € Bruttowarmmiete für einen Einpersonenhaushalt[12]-, außerdem 125 € pauschal für die Pflichtversicherung in die gesetzliche Kranken- und 15 € für die Pflegekasse [13]. Die Summe der staatlichen Aufwendungen beträgt damit wenigstens 892 €. Insofern ist unklar, ob die genannten Beträge für eine bedingungslose Grundsicherung mit dem bereits erläuterten Begriff der "gesellschaftlichen Teilhabe" zu vereinbaren ist. Denn das "typische" BGE scheint nicht wesentlich höher als Hartz IV zu sein. Und Hartz IV ist nicht berühmt dafür, eine gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
- Tatächlich ist die Vorstellung von "gesellschaftlicher Teilhabe" sehr individuell. Entsprechend individuell sind auch die Ansprüche. BGE berücksichtigt diese Individualität jedoch nicht. Jeder bekommt den gleichen BGE-Satz. Wer mit weniger zufrieden ist, der bekommt ungefragt mehr. Wer mehr braucht als den BGE-Satz, der muss arbeiten gehen oder, wenn er arbeitsunfähig ist, - ja was? Ist dieser Fall berücksichtigt?
- Deshalb ist schon die von der AG Bedingungsloses Grundeinkommen verwendete BGE-Definition problematisch, so lange der Begriff der gesellschaftlichen Teilhabe nicht präzisiert ist.
- So lange der Begriff der "gesellschaftlichen Teilhabe" nicht definiert ist, ist eine Diskussion über die Finanzierbarkeit von BGE fruchtlos. Denn vom Verständnis der Teilhabe hängt die erforderliche Höhe der Grundsicherung ab. Damit ist auch eine Folgenabschätzung nicht möglich.
Programmänderungsanträge
PA001 - Transparenzpaket: Lobbyismus, Antikorruption und Sponsoring 5
PA188 - umweltpolitische Ziele (Wahlprogramm 2013) 9
PA002 - Wirtschaftspolitische Grundsätze der Piratenpartei 21
- siehe
PA444 - Grundsatzprogramm Wirtschaft, Finanzen und Soziales - freiheitlich, gerecht und nachhaltig 24
- siehe
PA091 - Grundsatzprogramm Wirtschaftspolitik 28
- siehe
PA098 - Grundsatzantrag zu Europa 35
PA006 - Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken 37
PA009 - Einführung bundesweiter Volksentscheide 40
PA008 - Ersatz des konfessionellen Religionsunterrichts durch neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht 43
PA004 - Energiepolitische Grundsätze 44
PA036 - EU-weite Abschaffung der Zeitumstellung 48
PA248 - Trennung von Staat und Religion 50
PA012 - Streichung von Gottesbezügen in den Verfassungen des Bundes und der Länder 53
PA003 - Direkte Demokratie 55
PA124 - Wahlprogrammantrag 1: Reform des Urheberrechts 56
PA011 - Streichung des Blasphemieparagraphen 58
PA139 - Sicherheit in Freiheit 59
PA043 - Gegen medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Minderjährigen 62
PA140 - Gesundheitspolitik 63
PA078 - Regulierung des Bankensystems und der Finanzmärkte 67
- siehe
PA092 - Grundnahrungsmittel sind keine Spekulationsobjekte 71
- siehe
PA048 - Grundsatzprogramm Inklusion 73
PA175 - Einführung eines Grundeinkommens in Deutschland 75
PA015 - Sterbehilfe 77
PA545 - Netzneutralität mit klaren Regeln sicherstellen 79
PA087 - Beseitigung der kalten Progression 81
PA005 - Politische Weichenstellungen für die erfolgreiche Energiewende vornehmen 84
PA240 - Rezeptfreie Abgabe der ’Pille danach’ 89
PA262 - Schuldenschnitt als Alternative zum ESM 92
- Siehe meine Diskussion hier.
- Ich empfehle, DIE DISKUSSION ABZUWARTEN.