NRW:Arbeitskreis/Drogenpolitik/Ideen/Kennzeichnungspflicht
7.7 Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht - bzw. Abhängigkeitspotential
Um auf die potentielle Suchtgefahr bei bestimmten Medikamten aufmerksam zu machen, müssen die Pharmahersteller in die Pflicht genommen werden. Wie schon bei Zigaretten üblich, sollten vereinheitlichte Warnhinweise auf die Medikamentenverpackungen aufgedruckt werden. Aus diesen muss hervorgehen, daß es sich bei dem Medikament um eine Arznei handelt, die ein potentielles Suchtrisiko beinhaltet. Diese Warnhinweise sollen Patienten sensibilisieren und schon im Vorfeld auf die Gefahr einer Sucht hinweisen. Der Grund: Die oft sehr versteckt in der Packungsbeilage beschriebenen Hinweise werden allzu leicht nicht wahrgenommen. Darüber hinaus könnte vom Apotheker bei der Ausgabe des Medikamentes ein Informationsblatt zum Thema "Suchtgefahren bei Medikamenten" angeboten werden, das mit weiteren Informationen ein Angebot zum Umgang mit Suchtgefahren darstellen soll und Hilfe bietet, beim Auffinden von geeigneten Stellen für Hilfesuchende.
Medikamente mit Suchtpotential können im wesentlichen in 5 Medikamentengruppen eingeteilt werden. Dies sind:
- Schmerzmittel (Analgetika)
- Hustenmittel (Antitussiva)
- Dämpfende Mittel und Schlafmittel (Sedativa, Hypnotika)
- Entspannungs- und Beruhigungsmittel (Tranquilizer)
- Aufputschmittel (Stimulanzien, zentralerregende Mittel)
Valiumtabletten sind die bekanntesten Vertreter aus der Gruppe der Benzodiazepine (Beruhigungsmittel).
Die geschätzten Zahlen Medikamentenabhängiger beläuft sich auf 1,5 Millionen Bundesbürger.
So könnte die Kennzeichnung auf den Medikamenten aussehen:
Das Infoblatt könnte folgende Inhalte bereitstellen:
- Woran erkenne ich eine Sucht bzw. Abhängigkeit?
- Was ist der Unterschied zwischen Sucht und Abhängigkeit?
- Was sind die daraus resultierenden Risiken?
- Was kann ich machen, um nicht in eine Sucht bzw. Abhängigkeit zu geraten?
- Suchtberatungsstellen (Örtliche Adressen, Internet Adressen, Telefon Nummern, Anonyme Stellen, Selbsthilfegruppen, Internet Foren etc.)
- Notrufnummern Deutschland:
1. Polizei: 110 2. Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 3. Sucht- und Drogenhotline: 01805-313031
- Vergiftungszentralen:
1. Deutschland: 030/19240 2. Österreich: 01/406 43 43 3. Schweiz: 145
- Notruf Checkliste:
1. Wo geschah es? 2. Was geschah? 3. Wieviel Personen sind betroffen? 4. Welche Art der Erkrankung oder Verletzung liegt vor? 5. Warten auf Rückfragen!