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B
In §4.1 der GO soll Absatz 2 (in der alten Fassung der GO) bzw. 4 (bei Annahme meines Antrags "Wahlordnung und Korrekturen") durch folgende Fassung ersetzt werden:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neue_Fassung">neue Fassung</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Wahl oder Abstimmung beantragen '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''. Bei Abstimmungen über Anträge ist dafür die Zustimmung von 5 Stimmberechtigten erforderlich. Abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer offen abgestimmt.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Der Parteitag möge beschliessen Abschnitt A: §9b folgenden Absatz hinzuzufügen und zu nummerieren:
Der Parteitag gibt sich eine Geschäftsordnung, die genauso rechtsbindend für Mitglieder und Verband ist wie die Satzung. Die Geschäftsordnung kann durch den Parteitag geändert werden. Die Änderungen haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Satzung. +
Der Bezirksparteitag möge beschließen:
Die Bezirkstage sind in der Öffentlichkeit kaum präsent.
Das ist einerseits unangemessen, denn sie haben als dritte kommunale Ebene Mitverantwortung oder gar Alleinverantwortung für wichtige Aufgaben etwa im Bereich der Sozialpolitik oder der Kulturpolitik, die die Finanzkraft oder das Weisungsgebiet der Städte oder Landkreise weit übersteigen, etwa die psychiatrische Versorgung oder die Unterstützung von Menschen mit Behinderung - Politikfelder, die in anderen Bundesländern von Verwaltungsorganen und/oder von Zweckverbänden bearbeitet werden.
Anderseits ist es verständlich, denn das Themenfeld wie auch das damit verbundene, oft zeitintensive Ehrenamt lassen nur wenig Raum für presseintensive parteipolitische Profilierung. So arbeiten die Bezirkstage und ihre Mitglieder oft über Parteigrenzen hinweg fleißig im Verborgenen, wenngleich auch hier die tradierten Mehrheitsverhältnisse an vielen Stellen die allzuoft intransparente Entscheidungsfindung verkrustet haben.
Die Piratenpartei Oberbayern begrüßt ausdrücklich, dass diese Aufgaben durch ein eigenes, demokratisch legitimiertes Gremium bearbeitet werden. Für sie ist der Bezirkstag nicht nur Teil der bayerischen Identität und der föderalen Tradition, sondern kann darüberhinaus den Kern von überregionaler Bürgernähe und transparenter Repräsentation darstellen - insbesondere vor dem Hintergrund des von Ihnen unabhängigen und nur dem Willen der Landesregierung unterworfenem Verwaltungsapparates der Regierungsbezirke. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Bezirkstage zu stärken. +
Der Parteitag möge beschliessen Abschnitt A §11 (3) wie folgt zu ersetzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz">'''neuer''' Absatz</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Das Grundsatz- und Wahlprogramm des Bezirksverbandes darf dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland nicht widersprechen oder dieses in seinem Wesensgehalt verändern.
<div style="clear:left;"></div></div> +
:Der Parteitag möge beschliessen Abschnitt A §9b (3) durch "entfällt" zu ersetzen und §9a (10) und (11) wie folgt zu ersetzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neue_Abs.C3.A4tze">'''neue''' Absätze</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so soll dieses gesondert vom nächsten Parteitag für die restliche Amtsdauer neu gewählt werden. Die Ämter des Vorsitzenden und des Schatzmeisters werden von deren als Stellvertreter gewählten Vorstandsmitgliedern übernommen. Der Vorstand gilt als handlungsunfähig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
:- er aus weniger als der Hälfte der gewählten Vorstandsmitgliedern besteht;
:- kein Vorsitzender mehr im Amt ist;
:- kein Schatzmeister mehr im Amt ist;
:- er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann;
:- er sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
(11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder ist der Vorstand handlungsunfähig, so führt der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbandes die Geschäfte weiter und hat unverzüglich in Textform mit einer Frist von zwei Wochen eine Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes einzuberufen, auf der ein neuer Vorstand gewählt wird.
<div style="clear:left;"></div></div>
+
:Der Parteitag möge beschliessen, Abschnitt A §7 folgenden Absatz mit fortlaufender Nummer hinzuzufügen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz">'''neuer''' Absatz</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Tritt der gesamte Vorstand einer Untergliederung geschlossen zurück oder ist handlungsunfähig, so führt der handlungsfähige Vorstand des nächsten übergeordneten Gebietsverbandes die Geschäfte weiter und hat unverzüglich in Textform mit einer Frist von zwei Wochen eine Mitgliederversammlung der betroffenen Untergliederung einzuberufen, auf der deren neuer Vorstand gewählt wird.
<div style="clear:left;"></div></div>
+
Der Parteitag möge beschließen, dem Abschnitt A der Satzung folgenden Paragraphen hinzuzufügen, entsprechend zu nummerieren und der äusseren Form der Satzung anzupassen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph">'''neuer''' Paragraph</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
== §? - Mitgliederentscheid, Mitgliederbefragung und Mitgliederbegehren ==
=== §?a - Allgemeines ===
# Über politische, organisatorische oder personelle Sachverhalte kann ein Mitgliederentscheid stattfinden. Mitgliederentscheide zu Sachverhalten, die laut Parteiengesetz dem Parteitag vorbehalten sind, gelten als Mitgliederbefragung.
# Ein Mitgliederentscheid kann einen Beschluss des Parteitages ändern, aufheben, bestätigen oder anstelle dessen fassen. Das Ergebnis von Mitgliederentscheiden ist die Beschlusslage des Gebietsverbandes und steht einer Entscheidung des Parteitages gleich. Das Ergebnis von Mitgliederbefragungen hat lediglich empfehlenden bzw. bestätigenden Charakter für die Entscheidung des Parteitags, ist aber nicht bindend. Im Folgenden gelten die Regeln für Mitgliederentscheide auch für Mitgliederbefragungen, sofern nicht explizit unterschieden wird.
# Der Parteitag wählt eine Mitgliederentscheidskommission (nachfolgend MEK), die für die Erfassung von Mitgliederbegehren und die Durchführung von Mitgliederentscheiden zuständig ist. Auf Beschluss des Parteitags können stattdessen auch der Vorstand oder die Wahlleiter des Parteitags als MEK beauftragt werden. Die Amtszeit der MEK endet mit deren Rücktritt, Abberufung oder der Neuwahl des Vorstandes. Die MEK kann weitere Mitglieder als Helfer beauftragen. Der Gebietsverband stellt der MEK die zur Erfüllung ihrer Pflichten notwendigen Mittel zur Verfügung. Die MEK gibt sich eine Geschäftsordnung.
# Quoren für Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheide werden relativ zur Anzahl der Teilnahmewilligen berechnet. Ein Teilnahmewilliger ist ein zu dem Zeitpunkt der Teilnahme stimmberechtigtes Mitglied, das innerhalb eines festgelegten Zeitraums an mindestens einem der seither stattgefundenden Mitgliederentscheide oder Mitgliederbegehren teilgenommen hat oder der MEK den Willen zur Teilnahme in elektronischer oder Textform erklärt hat. Teilnahmeberechtigt an Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheiden sind nur Mitglieder, die am Tag der Teilnahme stimmberechtigt sind.
# Ein Mitgliederbegehren ist dann erfolgreich, wenn mindestens der durch das festgelegte Quorum erforderliche Anteil der Teilnahmewilligen innerhalb eines festgelegten Zeitraums ihre Unterstützung für einen Antrag in Textform oder elektronisch bekundet und nicht widerrufen hat. Mitgliederbegehren können für Mitgliederentscheide sowie für die Berufung eines außerordentlichen Parteitages und zur Aufforderung des Vorstandes zum Zusammentritt und Beschäftigung mit aktuellen Fragestellungen eingesetzt werden.
# Als Folge eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens oder auf Beschluss des Vorstands führt die MEK einen Mitgliederentscheid durch. Ein Mitgliederentscheid zu einem Sachverhalt, der bereits innerhalb der letzten zwölf Monate in einem Mitgliederentscheid abgestimmt wurde, ist nur dann zulässig, wenn die Antragsteller glaubhaft machen können, dass sich die entscheidenden Umstände seitdem maßgeblich geändert haben. Mitgliederbefragungen sind dadurch nicht eingeschränkt. Ein Mitgliederentscheid kommt nicht zustande bzw. wird abgebrochen, wenn der Antragsgegenstand bereits erfüllt ist oder unmöglich erfüllt werden kann, oder wenn die Hälfte der Teilnehmer aller erfolgreichen Mitgliederbegehren zum jeweiligen Mitgliedsentscheid ihre Unterstützung widerruft.
# Das weitere Verfahren regelt die Mitgliederentscheidsordnung, welche durch den Parteitag beschlossen wird. Die Mitgliederentscheidsordnung gilt auch für Untergliederungen, die keine eigene führen.
=== §?b - Abstimmungen ===
# Die Stimmabgabe kann durch ein elektronisches Verfahren, Urnen- oder Briefabstimmung oder ein vergleichbares technisches Verfahren erfolgen. Geheime Abstimmungen sind der Urnen- und Briefabstimmung vorbehalten. Mitgliederentscheide, die mit Verfahren, die nicht den gesetzlichen Anforderungen für parteiinterne Abstimmungen genügen, durchgeführt werden, gelten lediglich als Mitgliederbefragung.
# Die MEK ist berechtigt, konkurrierende Anträge zu einem Sachverhalt als Abstimmungsalternativen in einem Mitgliederentscheid zu bündeln. Mitglieder haben stets die Möglichkeit, im Mitgliederentscheid eine Ablehnung aller Abstimmungsalternativen, eine explizite Stimmenthaltung oder keine Teilnahme zu wählen.
# Das Ergebnis eines Mitgliederentscheids ist nur dann gültig, wenn sich mindestens der dem festgelegtem Quorum entsprechende Anteil der Teilnahmewilligen an diesem beteiligt hat und eine eindeutige Entscheidung erreicht wurde. Ansonsten wird das Ergebnis lediglich als Mitgliederbefragung gewertet.
# Auf Verlangen eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens wird die Offenheit einer Abstimmung eingeschränkt. Soll eine geheime Abstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies zugelassen ist, so wird die Abstimmung auf dem nächsten Parteitag geheim durchgeführt.
=== §?c - Ablauf ===
# Die MEK ist dazu angehalten, die Feststellung des Erreichen eines Quorums nicht zu verzögern und daraufhin unverzüglich Folge zu leisten.
# Abstimmungen für Mitgliederentscheide werden in einem regelmäßigen Rhythmus durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum mit festgelegter Dauer endet jeweils an einem periodischen Stichtag. Die Stichtage sind möglichst denen der übergeordneten Gebietsverbände anzugleichen.
# Die Mitgliederentscheide werden in der Reihenfolge des Eingangs abgestimmt. Die MEK kann die Abstimmung hinauszögern bis eine Mindestanzahl von anstehenden Abstimmungen für eine Periode erreicht ist. Auf begründeten Antrag können die Antragsteller die zulässigen Perioden einschränken. Kann ein Mitgliederentscheid nicht durchgeführt werden, so wird er am nächsten Parteitag abgestimmt. In Fällen mit besonders hoher Dringlichkeit kann auf begründeten Antrag ein Eilverfahren mit unabhängigem Abstimmungzeitraum durchgeführt werden.
# Die MEK und beauftragte Untergliederungen sind dazu verpflichtet, rechtzeitig vor der Abstimmung
## den Mitgliedern angemessene Zeit zur Einreichung von Abstimmungsalternativen mittels eines erfolgreichen Mitgliederbegehrens zu geben;
## die Anträge zusammen mit Begründungen, die vom jeweiligen Antragsteller verfasst wurden, zu veröffentlichen;
## unparteiische Informationsveranstaltungen zu den Mitgliederentscheiden durchzuführen und die Möglichkeit zur Diskussion unter allen Mitgliedern zu gewährleisten;
## jedem stimmberechtigten Mitglied die Teilnahme an der Abstimmung mit möglichst geringem Aufwand und barrierefrei zu ermöglichen.
<div style="clear:left;"></div></div>
und in Abschnitt A der Satzung §9 (1) hinter "der Vorstand," den Text ", die Mitgliederentscheidskommission" einzufügen
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="voraussichtliches_Ergebnis_des_ge.C3.A4nderten_Absatzes.2C_.C3.84nderungen_fett">voraussichtliches Ergebnis des geänderten Absatzes, Änderungen '''fett'''</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) Organe des Bezirksverbandes sind der Vorstand''', die Mitgliederentscheidskommission''', der Bezirksparteitag und die Gründungsversammlung.
<div style="clear:left;"></div></div>
:Der Parteitag möge beschließen, dem Abschnitt A: §3 folgenden Absatz hinzuzufügen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz">neuer Absatz</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(3) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages.
<div style="clear:left;"></div></div>
: den Abschnitt A: §4 wie folgt neuzufassen
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph.2C_.C3.84nderungen_fett">neuer Paragraph, Änderungen fett</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
'''(1)''' Die Regelungen des §4 der Bundessatzung gelten für den Bezirksverband und seine untergeordneten Gliederungen entsprechend. Eine hiervon abweichende Regelung durch untergeordnete Gliederungen ist unzulässig'''.'''
'''(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem zuständigen Gebietsverband seine aktuelle ladungsfähige Anschrift oder E-Mail-Adresse mitzuteilen. Einladungen und Mahnungen erfolgen ausschließlich an diese Adressen.'''
<div style="clear:left;"></div></div>
und falls der Antrag "korrigierte Finanzordnung" angenommen wird, Abschnitt B §5 folgenden Absatz hinzuzufügen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz">neuer Absatz</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(2) Befindet sich ein Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags seit mindestens vier Wochen schuldhaft im Verzug, kann es von einem Schatzmeister dreimal im Abstand von vier Wochen in Textform gemahnt werden. Ist das Mitglied vier Wochen nach der dritten Mahnung weiterhin schuldhaft in Verzug, so gilt die Nichtzahlung des Beitrags als Erklärung des Austritts. In den Mahnungen muss auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen werden.
<div style="clear:left;"></div></div>
andernfalls diesen Absatz Abschnitt A: §5 hinzuzufügen und entsprechend zu nummerieren.
Der Bezirksparteitag möge beschließen:
Der bestehende [http://aufbruch-bildung.de Verein "Aufbruch Bildung e.V." ] soll unverzüglich als parteinahe Stiftung der Piratenpartei mit konkreter Bildungsarbeit im BezOB tätig werden. +
Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Positionspapier Entscheidungsfreiheit statt Frauenquoten +
Der Bezirksparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
<div style=" background-color: #faebd7; padding: 10px;">
'''Entscheidungsfreiheit statt Frauenquoten'''
Wir stehen Frauenquoten grundsätzlich skeptisch gegenüber und halten sie für kein geeignetes Mittel, das Zusammenleben der Geschlechter in unserer Gesellschaft zu gestalten. In unserem Grundsatzprogramm bekennen wir uns zur Vielfalt der Lebensstile und zur freien Entscheidung jedes Menschen für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form des Zusammenlebens. Eine Gesellschaft, in der wesentliche Teile des gesellschaftlichen Lebens durch Quoten gelenkt werden, würde diese freie Entscheidung deutlich einschränken.
Anstatt gleiche Lebensentwürfe vorzugeben, wollen wir Chancengleichheit herstellen, die dem Individuum eine möglichst freie Entscheidung ermöglicht; nicht nur Chancengleichheit von Frauen im Vergleich zu Männern, sondern nachhaltige Chancengleichheit für alle Menschen und im Bezug auf alle Merkmale, aufgrund derer Diskriminierung stattfindet. Unterschiedliche Präferenzen für bestimmte Ausbildungen, Studiengänge, Berufe und Positionen sind zu akzeptieren, soweit sie nicht auf unterschiedliche Chancen zurückzuführen sind. Bei der Vergabe von Stellen und Aufgaben sollen Menschen nach Persönlichkeit und Fähigkeiten ausgewählt werden, nicht auf Grund ihres Geschlechts.
Je nach dem konkreten Modell und Anwendungsfall sprechen die folgenden Argumente in jeweils unterschiedlichem Maße gegen Frauenquoten:
* Menschen sollen nicht auf Grund ihres Geschlechts unterschiedlich behandelt und bewertet werden, sondern als für sich selbst stehende Individuen gesehen werden. Eine Quote dagegen unterscheidet die Menschen strikt anhand ihres Geschlechts und verstärkt diese Unterscheidung im Bewusstsein der Menschen. Trans- und intersexuelle werden dabei ebenso wenig berücksichtigt wie unterschiedliche Persönlichkeitseigenschaften.
* Insbesondere die absolute Quotenregelung setzt auf das Mittel der positiven Diskriminierung. Diskriminierung mit weiterer Diskriminierung zu begegnen, kann jedoch leicht zu nicht weniger, sondern letztlich nur immer mehr Diskriminierung führen. Verschiedene Diskriminierungen gegeneinander aufzurechnen, ist nicht sinnvoll möglich. Die Gräben zwischen den Geschlechtern werden dadurch nur größer statt kleiner.
* Zu den Grundsätzen der Piratenpartei gehört die freie Entscheidung über die gewünschte Form des Zusammenlebens. Es ist Aufgabe der Politik, diese verschiedenen Formen des Zusammenlebens und eine freie Entscheidung zu ermöglichen, anstatt nur bestimmte Modelle etwa mittels Quoten zu bevorzugen.
* Es ist nicht sinnvoll, Menschen in Positionen oder Berufe zu drängen, die sie gar nicht haben wollen. Wer lieber weniger exponierte Aufgaben übernehmen, nur Teilzeit arbeiten oder sich mehr um seine Kinder kümmern möchte, sollte nicht auf Unverständnis stoßen. Die Freiheit der Berufswahl sollte auch für das in einem Beruf bereits überrepräsentierte Geschlecht nicht zusätzlich eingeschränkt werden.
* Quoten erzeugen einen Erfolgsdruck bei der vermeintlich geförderten Bevölkerungsgruppe, ohne gleichzeitig die Rahmenbedingungen zu verbessern, die eigentlich dafür verantwortlich sind, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind.
* Frauenquoten hängen Frauen den Makel an, ihre Position möglicherweise nur aufgrund der Quote, nicht aufgrund ihrer Kompetenz erhalten zu haben. Dadurch entsteht für diese Frauen erst recht die Gefahr, deshalb diskriminiert zu werden.
* Entgegen den in sie gesetzten Erwartungen ändern Frauenquoten nichts an dem unmenschlichen Konkurrenzkampf, der an vielen Stellen geführt wird. Das Nachsehen haben zurückhaltende Männer, während durchsetzungsstarke Männer weitgehend unbeeindruckt bleiben. Dominante Frauen bekommen einen Platz, den sie vielleicht ohnehin bekommen hätten.
* Durch Quoten eingesetzte Frauen in Führungspositionen führen nicht automatisch zu besseren Aufstiegschancen für andere Frauen, da Frauen nicht unbedingt Frauen fördern. Der Konkurrenzkampf unter Frauen ist nicht geringer als unter Männern.
* Eine erfüllte Frauenquote könnte als Anlass genommen werden, keine Frauen darüber hinaus mehr einzustellen oder zu wählen. Damit wirkt eine Mindestquote gleichzeitig auch als diskriminierende Höchstquote.
* In der Wirtschaft wären Quoten ein Eingriff in die unternehmerische Autonomie, welcher einer ausreichenden Rechtfertigung bedarf. Absolute Quoten würden Unternehmen außerdem dazu zwingen, auch Positionen an schlechter geeignete Kandidaten zu vergeben.
* Die Gesellschaft entwickelt sich ohnehin weg von traditionellen Rollenmodellen. Menschen in für ihr Geschlecht ehemals untypischen Berufen sind heute fast überall akzeptiert. Berufstätigkeit von Frauen stellt den Normalfall dar, ebenso wie von Männern immer mehr erwartet wird, dass sie sich an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Frauen in Spitzenpositionen in Wirtschaft oder Politik führen zu wesentlich weniger Irritationen als noch vor 50 Jahren. Dies durch Frauenquoten zu beschleunigen, ist nicht unbedingt notwendig und in Anbetracht der genannten Nachteile in der Regel nicht verhältnismäßig.
</div>
:Der Parteitag möge beschließen, Abschnitt A § 10 wie folgt zu ersetzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph">'''neuer''' Paragraph</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlgesetze, der zu ihrer Ergänzung erlassenen Rechtsnormen sowie den ergänzenden Vorschriften der Satzung. Davon abweichende Regeln sind nichtig.
(2) Die niedrigste Gliederung, deren Tätigkeitsgebiet einen Stimm- bzw. Wahlkreis vollständig umfasst, ist für dessen Bewerberaufstellung zuständig. Sie kann untergeordnete Gliederungen mit der Aufstellung beauftragen.
(3) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt in einer eigenständigen wahlrechtlichen Mitgliederversammlung (nachfolgend Nominierungsversammlung) der laut Gesetz stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen Stimm- oder Wahlkreises.
(4) Die Einladung für Nominierungsversammlungen erfolgt durch öffentliche Ankündigung oder einzeln an alle laut Gesetz stimmberechtigten Mitglieder und weist explizit auf die Bewerberaufstellung und Wahlen hin. Im Übrigen gelten für Form und Frist der Einladung die selben Regeln wie für die Einladungen zum Parteitag. Im Falle einer außerordentlichen oder vorgezogenen Wahl verkürzen sich die Ladungsfristen auf fünf Tage.
(5) Der Bewerber bzw. die Liste für den Stimm- oder Wahlkreis muss in
geheimer Wahl eine einfache Mehrheit erreichen. Die weiteren Details des
Wahlverfahrens regelt die Geschäftsordnung der Nominierungsversammlung.
<div style="clear:left;"></div></div>
+
:Der Parteitag möge beschliessen, folgenden Paragraph der Satzung hinzuzufügen und entsprechend zu nummerieren:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Paragraph">neuer Paragraph</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
:§ - Salvatorische Klausel
:(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
:(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Mitgliederversammlung mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat.
:(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Satzung als lückenhaft erweist.
<div style="clear:left;"></div></div>
+
Der Parteitag möge beschliessen Abschnitt A: §11 (1) Satz 2 zu entfernen.
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuerAbsatz">'''neuer'''Absatz</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
<div style="clear:left;"></div></div> +
Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt Einladung hinsichtlich der Frißt der Einberufung des Bezirksparteitages am Anfang der Versammlung zu klären.
Es sollen zum neuen Tagesordnungspunkt "Einladung" zwischen folgenden Anträgen abgestimmt werden, um festzulegen welche Anträge bzw. Versionen behandelt werden:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Antrag_1">Antrag 1</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Der Bezirksparteitag möge beschließen, dass trotz der fehlerhaften Einreichungsfrist in der Einberufung für den Bezirksparteitag die Frist für '''Satzungsänderungsantrage und Programmanträge''' einladungsgemäß am
Freitag den 13.07. 24:00h geendet hat und die Beschlussfähgigkeit des Bezirksparteitages gegeben ist.
<div style="clear:left;"></div></div>
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Antrag_2">Antrag 2</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Der Bezirksparteitag möge beschließen, dass trotz der fehlerhaften Einreichungsfrist in der Einberufung für den Bezirksparteitag die Frist für '''Satzungsänderungsantrage''' am
Sonntag den 15.07. 11:00h geendet hat, '''es keine Frist für Programmanträge gibt''' und die Beschlussfähgigkeit des Bezirksparteitages gegeben ist
<div style="clear:left;"></div></div>
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Antrag_3">Antrag 3</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Der Bezirksparteitag möge beschließen, dass trotz der fehlerhaften Einreichungsfrist in der Einberufung
für den Bezirksparteitag die Frist für '''Satzungsänderungsantrage''' am
Montag den 16.07. 24:00h geendet hat, '''es keine Frist für Programmanträge gibt''' und die Beschlussfähgigkeit des Bezirksparteitages gegeben ist
<div style="clear:left;"></div></div>
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="Antrag_4">Antrag 4</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
Der Bezirksparteitag möge beschließen, dass trotz der fehlerhaften Einreichungsfrist in der Einberufung
für den Bezirksparteitag
* es keine Frist für '''Programmantrage''' gibt,
* Änderungen an bereits fristgemäss eingereichten '''Satzungsänderungsantragen''' behandelt werden, und
* die Beschlussfähgigkeit des Bezirksparteitages gegeben ist
<div style="clear:left;"></div></div>
Der Parteitag möge beschliessen, der Satzung folgenden neuen Abschnitt hinzuzufügen und entsprechend zu nummerieren:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Abschnitt">'''neuer''' Abschnitt</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
== Abschnitt ? - Verfahrensordnung ==
=== §1 - Verbindlichkeit der Verfahrensordnung ===
Diese Verfahrensordnung regelt alle Versammlungen des Bezirksverbandes Oberbayern der Piratenpartei Deutschland. Die Regelungen gelten auch für alle untergeordneten Gebietsverbände, sofern diese dazu keine eigene Regelung in ihrer Satzung führen.
=== §2 - Beschlussfähigkeit ===
Die Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienen Mitglieder gegeben. Die Beschlussfähigkeit aller übrigen Organe besteht, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Versammlung festgestellt und besteht solange, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt worden ist.
=== §3 - Akkreditierung ===
(1) Akkreditierungsmitglieder sind jene Mitglieder, die vom geschäftsführenden Vorstand des Gebietsverbands (nachfolgend Vorstand) als solche beauftragt wurden, oder der Vorstand selbst.
(2) Die Akkreditierungsmitglieder erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden.
(3) Möchte ein Mitglied die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungsmitgliedern ab und verliert somit sein Stimmrecht.
(4) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.
=== §4 - Versammlungsleitung ===
Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert ein Mitglied des Vorstands als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern der Vorstand nicht ein anderes Mitglied mit dieser Aufgabe beauftragt. Nach der Wahl des Versammlungsleiters und der übrigen Mitglieder der Versammlungsleitung stellt der Versammlungsleiter erneut die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.
=== §5 - Protokoll ===
Das Protokoll der Versammlung wird von den Schriftführern angefertigt und unterschrieben.
=== §6 - Geschäftsordnung ===
Jedes Organ des Gebietsverbandes gibt sich eine Geschäftsordnung.
<div style="clear:left;"></div></div>
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Der Bezirksparteitag möge beschließen, in § 9a Abs. 1 der [[BY:Bezirksverband_Oberbayern/Satzung|Satzung]] vor "stellvertretenden Vorsitzenden" das Wort "dem" durch "den 2" zu ersetzen und nach "Schatzmeister," " dem stellvertretenden Schatzmeister," einfügen +
Der Bezirksparteitag möge beschließen, in § 9a Abs. 1 der [[BY:Bezirksverband_Oberbayern/Satzung|Satzung]] vor "stellvertretenden Vorsitzenden" das Wort "dem" durch "den 2" und "dem Schatzmeister" durch "den 2 Schatzmeistern" zu ersetzen. +
Der Bezirksparteitag möge beschließen, in § 9a Abs. 1 der [[BY:Bezirksverband_Oberbayern/Satzung|Satzung]] zu ergänzen:
<div style="border:1px solid black; background-color:#237C93; padding:0.2em 0.5em; margin:0; font-size: 110%; font-weight:bold; color:#FFFFFF;" id="neuer_Absatz_1_im_.C2.A7_9a.2C_.C3.84nderungen_in_fett">'''neuer'' Absatz 1 im § 9a, Änderungen in '''fett''</div>
<div style="border:1px solid black; border-top:0px solid #FFFFFF; background-color:#E4EFF2; color:#000000; margin-bottom:0.5em; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie optional 2 Beisitzern. '''Der Generalsekretär und der stellv. Vorsitzende werden in dieser Reihenfolge auch als stellvertretende Schatzmeister gewählt.'''
<div style="clear:left;"></div></div> +