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BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Salvatorische Klausel
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| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von Thomas, GeldPirat, ron, Josef. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik. |
- Titel = Einführung Salvatorische Klausel
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Thomas, GeldPirat, ron, Josef
- Betrifft
- Satzung des Bezirksverbands Oberbayern / Abschnitt A
- Beantragte Änderungen
- Der Parteitag möge beschliessen, folgenden Paragraph der Satzung hinzuzufügen und entsprechend zu nummerieren:
neuer Paragraph
- § - Salvatorische Klausel
- (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- (2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Mitgliederversammlung mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat.
- (3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Satzung als lückenhaft erweist.
- Begründung
- Die Salvatorische Klausel ist dringend erforderlich, da ansonsten bei Ungültigkeit einer Bestimmung die gesamte Satzung (Gesellschaftervertrag) gemäss §139 BGB ungültig werden kann.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Thomas Weigert
- Gerhard Mesch das ist wirklich alternativlos :)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- cmrcx
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Also ich glaube das ja nicht, dass eine ungültige Regelung gleich die ganze Satzung ungültig macht. Es ist auch gängige Praxis, die Regelungen in der Satzung teleologisch auszulegen, wenn der Wortlaut offensichtlich nicht der Absicht einer Regelung entspricht. Insofern erschließt sich mir der Sinn einer solchen salvatorischen Klausel nicht, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. --cmrcx 02:13, 11. Jul. 2012 (CEST)
- §139 BGB bezieht sich auf ein Rechtsgeschäft. Eine Satzung ist kein Rechtsgeschäft. --cmrcx 16:30, 13. Jul. 2012 (CEST)