Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Attribut:Begründung

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dies ist eine Eigenschaft des Datentyps Text.

Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.

Unterhalb werden 20 Seiten angezeigt, auf denen für dieses Attribut ein Datenwert gespeichert wurde.
B
Es gab wohl beim letzten Parteitag Unklarheiten.  +
Auf dem letzten Parteitag gab es wohl Unklarheiten. Diese Satzungsänderung beseitigt diese.  +
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
Wichtig für einen handlungsfähigen Vorstand ist das die Anzahl der Ämter dynamisch an die Anzahl der Kandidaten angepasst werden kann die sich für ein Amt bewerben. Der Kernvorstand von mindestens drei Vorstandsmitgliedern gestattet die Wahl eines handlungsfähigen Vorstandes wenn sich nur wenige Bewerber für die Ämter finden. Die Verteilung der detailierten Funktionen und Aufgaben der gewählten Vorstandsmitglieder regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes. bisherige Fassung: § 9a - Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie optional 2 Beisitzern.  +
Die Erfahrungen aus anderen Gliederungen zeigt das hier klare, zugleich der jeweillingen individuellen Situation gerecht werdende Regelungen zu bevorzugen sind. Ein kommissarischer Vorstand aus der direkt untergeordneten Gliederungsebene ist wenig praktikabel da > Verfahrensfragen offen sind > Vorstände untergeordneter Gliederungen nicht zwangsläufig in das Tagesgeschäft des Bezirksverbandes eingebunden sind > die Definition von "dienstältester" Vorstand kann zu Irritationen und Verzögerungen führen bisherige Fassung: § 9a - Der Vorstand (11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Vorstand direkt untergeordneten Gliederungsebene, oder, falls dies nicht möglich ist, der Landesverbandsvorstand, kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm unverzüglich einberufener außerordentlicher Parteitag einen neuen Vorstand gewählt hat.  +
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
Vorstände sollten nicht beliebig groß werden. Sollten sie es doch einmal werden, dann kann dies mittels einer Satzungsänderung nachgeholt werden. Bis dahin reicht eine Obergrenze von 7 auch für die größten KVs. Eine besondere Notwendigkeit für einen geradzahligen Vorstand halte ich nicht für sinnvoll festzuschreiben.  +
Ominöser Dringlichkeitsantrag wurde entfernt, widersprüchliche Formulierung zur Ämterkumulation ebenfalls. Amtsdauer mit 'mindestens 1x im KJ' etwas flexibler gestaltet, Nachfolgeregelung bleibt erhalten, aber Lesbarkeit wurde erhöht.  +
Teilweise Inhalte redundant (z.B. KPT zur Wahl des Vorstands steht bereits in §10 VI), Tagungspräsidium schränkt Freiheitsgrade unnötig ein. Idee der integrierten KV-Satzung war es Bürokratie von Kreisverbänden soweit möglich fernzuhalten. Die Pflicht eine eigene Geschäftsordnung zu beschließen zielt genau in die Gegenrichtung.  +
Die Finanzordnung des Bundes darf in ihrer aktuellen Form nicht direkt für andere Verbände übernommen werden. Daher der Rückgriff auf die naheliegendste Finanzordnung, die ja auch alles wichtige regelt.  +
Diese Fassung ermöglicht den erleichterten Aufbau von Strukturen für Kandidatenaufstellungen in Gebieten, in denen noch kein Kreis- oder Ortsverband besteht.  +
Dieser Antrag berücksichtigt die Möglichkeit auf dem Parteitag zusätzliche Vorstandsämter einzuführen. Besteht der Vorstand aus vielen zusätzlichen Mitgliedern ist diese Regelung flexibler.  +
Diese Variante ist etwas flexibler bei den Benennung von gemeinsamen Kreisverbänden von kreisfreien Städten und dazugehörigen Landkreise. Ob das tatsächlich juristisch ausreichend für eine gemeinsame Gründung ist, weiß ich allerdings nicht sicher.  +